Botschaft zur Gemeindeversammlung am 29. Juni 2020, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Quader, Untervaz

Die Seite wird erstellt Pirmin Heinemann
 
WEITER LESEN
GEMEINDE
UNTERVAZ
                                                  Botschaft

                      zur Gemeindeversammlung am 29. Juni 2020,
                   20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Quader, Untervaz
Zur Gemeindeversammlung wird ein Stimmrechtsausweis zugestellt. Dieser Stimmrechtsausweis ist
zwingend an die Gemeindeversammlung mitzunehmen! Die Gemeindeversammlung wird unter Einhaltung
eines Schutzkonzeptes durchgeführt.

Traktanden:
1. Wahl der Stimmenzähler/-innen
2. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 16. Dezember 2019
3. Rechnungsbericht 2019
4. Zusatzkredit Projekt Sanierung Alp Salaz
5. Teilrevision Steuergesetz der Gemeinde Untervaz
6. Teilrevision Art. 47 der Gemeindeverfassung
7. Totalrevision Besoldungsreglement für die Behörden der Gemeinde Untervaz
8. Bodentausch mit der Holcim
9. Baurechtserteilung an den Schwingclub Unterlandquart für Schwinghalle
10. Orientierungen und Verschiedenes

Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Die vorliegende Botschaft vermittelt Ihnen die Begründungen und notwendigen Details für die zur
Beschlussfassung vorgelegten Sachgeschäfte sowie die Anträge des Gemeindevorstandes.

Traktandum 3: Rechnungsbericht 2019
Sie erhalten den Rechnungsbericht 2019 zur Genehmigung an der Gemeindeversammlung. Der vorliegende
Rechnungsbericht umfasst die Bilanz, die Erfolgsrechnung und die Investitionsrechnung. Den ausführlichen Rech-
nungsbericht können Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung beziehen. Nach Voranmeldung
(Tel. 081 300 07 30 oder E-Mail leo.wolf@untervaz.ch) können Sie auch die Anlagenbuchhaltung einsehen.

Die Bilanz weist per 31. Dezember 2019 Aktiven und Passiven von je 38‘540‘540.23 Franken aus. Am 1. Januar
2019 waren es 39‘552‘441.48 Franken.

Die Erfolgsrechnung 2019 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 1‘730‘206.22 Franken ab. Einnahmen von
17‘107‘934.74 Franken stehen Ausgaben von 15‘377‘728.52 Franken gegenüber. Budgetiert war ein Ertragsüber-
schuss von 482‘980 Franken. Das erfreuliche Resultat ist einerseits auf die Unterschreitung der budgetierten Kos-
ten in beinahe allen Verwaltungszweigen zurückzuführen; andererseits konnten wesentliche Mehreinnahmen bei
den Steuern der natürlichen und juristischen Personen und den Sondersteuern verbucht werden. Dank des guten
Rechnungsergebnisses und geringer Nettoinvestitionen haben die flüssigen Mittel trotz Rückzahlung eines Darle-
hens der GKB von drei Millionen Franken um rund 32‘000 Franken zugenommen.

Die Investitionsrechnung 2019 schliesst bei Ausgaben von 3‘160‘564.75 Franken und Einnahmen von 1‘328‘215.70
Franken ab, mit einer Zunahme der Nettoinvestitionen um 1‘832‘349.05 Franken. Die Investitionen wurden voll-
ständig aus eigenen Mitteln finanziert. Mit den Ende 2019 vorhandenen flüssigen Mitteln von 5,117 Millionen Fran-
ken können die Nettoinvestitionen auch im Jahr 2020 wieder vollständig aus eigenen Mitteln finanziert werden. In
den nächsten Jahren sind aufgrund des relativ hohen Eigenkapitals und aufgrund von Ertragsüberschüssen in der
Erfolgsrechnung mit dem aktuellen Steuerfuss von 90 % zumindest ausgeglichene Rechnungsabschlüsse zu er-
warten. Der Gemeindevorstand hat sich zum Ziel gesetzt, die Schulden möglichst weiter abzubauen. Wie sich die
Wirtschaftslage in Zukunft auf die Erträge der Gemeinde Untervaz auswirken wird, ist mittel- bis langfristig kaum
abzuschätzen und wird jedes Jahr neu analysiert. Ein haushälterischer Umgang mit den Finanzen ist auch in Zu-
kunft wichtig, damit der gesunde Finanzhaushalt erhalten bleibt und die nötigen Investitionen getätigt und möglichst
aus eigenen Mitteln finanziert werden können.

                                                         1
Die externe Revisionsstelle Montana AG hat die Rechnung 2019 geprüft und für in Ordnung befunden. Der interne
Bericht wurde mit der Geschäftsprüfungskommission und der Rechnungsprüfungsstelle besprochen. Die Beson-
derheiten der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung werden nachfolgend kommentiert.

ERFOLGSRECHNUNG

ALLGEMEINE VERWALTUNG
Der Nettoaufwand der allgemeinen Verwaltung ist um rund 57‘000 Franken tiefer als budgetiert. Der Grund dafür
sind Sparanstrengungen in allen beeinflussbaren Bereichen.

ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT, VERTEIDIGUNG
Im Jahr 2019 wurde die Kostengutsprache des Kantons an die Sanierung der Zivilschutzanlage «Platz» erteilt.
Damit verbunden ist der vollumfängliche Einsatz der gemeindeeigenen Ersatzbeiträge für Schutzraumbauten für
dieses Projekt. Die Ausbildungskosten für den Zivilschutz konnten daher im Rechnungsjahr – wie auch in Zukunft –
nicht mehr über die Ersatzbeiträge ausgeglichen werden. Dank Minderaufwendungen bei der Feuerwehr Calanda
sowie höheren Gebührenanteilen des Grundbuchamtes fällt der Nettoaufwand dennoch um 40'000 Franken tiefer
aus als budgetiert.

BILDUNG
Die Bildung weist gegenüber dem Budget einen geringeren Nettoaufwand aus. Einzig die Tagesstruktur wurde
aufgrund eines Budgetfehlers um 15'000 Franken überschritten (Erträge wurden zweimal abgezogen). Dieses er-
freuliche Ergebnis wurde durch eine grosse Ausgabedisziplin der Schule erreicht.

KULTUR, SPORT UND FREIZEIT, KIRCHE
Die Kosten im Bereich Kultur wurden gegenüber dem Budget leicht unterschritten.

GESUNDHEIT
Die Ausgaben für das Gesundheitswesen sind um 16'000 Franken tiefer ausgefallen als budgetiert. Das hat mit
weniger Aufwand bei der Spitex und einem Rückgang bei den Pflegebeiträgen an die Alters- und Pflegeheime zu
tun. Deutlich gestiegen sind hingegen die Beiträge an die Spitalregion für medizinische Leistungen. Allgemein geht
es hier um Faktoren, die kaum zu beeinflussen sind und sich rasch ändern können.

SOZIALE SICHERHEIT
Der Nettoaufwand für die soziale Sicherheit liegt – trotz eines Anstiegs der Sozialhilfekosten – um 67'000 Franken
tiefer als budgetiert. Grund dafür ist die Rückerstattung von Unterstützungsleistungen in der Höhe von 120'000
Franken. Weiter sind die Beiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung tiefer ausgefallen als erwartet.

VERKEHR
Der Nettoaufwand im Departement Verkehr fällt um 51‘000 Franken tiefer aus als budgetiert. Der höher ausgefal-
lene Aufwand in den Konten Winterdienst und Straßenbeleuchtung/-signale wird unter anderem durch einen merk-
lich tieferen Aufwand im Strassenunterhalt, Fahrzeugunterhalt und beim Verbrauchsmaterial kompensiert. Dies ist
einerseits den Sparbemühungen der Mitarbeiter zu verdanken, andererseits wirken sich Massnahmen bei der Pla-
nung und Umsetzung von Strassensanierungsprojekten positiv auf das finanzielle Ergebnis aus.

UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG
Der Nettoaufwand im Departement Umweltschutz und Raumordnung fällt um 18‘600 Franken tiefer aus als budge-
tiert. Bei allen Gemeindebetrieben können Einlagen in die Spezialfinanzierung getätigt werden, welche die jeweili-
gen Betriebsreserven erhöhen. Alle Unterhaltsarbeiten der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung konn-
ten innerhalb des Budgetrahmens durchgeführt werden. Der tiefere Unterhalt im Bereich Abfallbeseitigung hat sei-
nen Ursprung in einer Anpassung des Konzeptes zur Desinfektion der Sammelstellen. In den kommenden
Jahren wird das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag im Bereich Papier-, PET-, Glas- und Metallentsorgung
bei der Budgetierung jedoch eine grössere Rolle spielen. Die Mehrkosten im Konto Unterhalt Friedhöfe/Auf-
bahrungsstätte resultieren aus einem höheren Aufwand bei der Sanierung der Hecke und des Weges auf dem
reformierten Friedhof. Da sich die Revision der Ortsplanung zeitlich verschiebt, mussten einige Dienstleistungen
nicht in Anspruch genommen werden. Deshalb fällt hier der Aufwand um rund einen Drittel tiefer aus als budgetiert.

LANDWIRTSCHAFT
Im Sommer 2019 wurde auf den Allmenden eine Bestandesaufnahme zur Kontrolle der Ersatzmassnahmen Holcim
durchgeführt. Deshalb konnten die Pflegemassnahmen nicht mehr durch die Untervazer Schulen durchgeführt
werden, sondern durch die Landwirte. Somit wurde die Position «Gemeindewerkleistungen Landwirte» überschrit-
ten und die Positionen «Gemeindewerkleistungen Dritte» sowie «Beitrag Ersatzmassnahmen» unterschritten. Nach
den grossen Schneemengen im Winter 2019 musste sehr viel Zaunmaterial durch die Forstgruppe im Berggebiet
ersetzt werden. Deshalb konnte der budgetierte Betrag für den Unterhalt der Zäune nicht eingehalten werden.

                                                         2
FORSTWIRTSCHAFT
Das Ergebnis in der Forstwirtschaft ist sehr erfreulich. Budgetiert wurde ein Aufwandüberschuss von knapp
170'000 Franken. Im Abschluss kann ein kleiner Ertragsüberschuss ausgewiesen werden. Im Forst wurde sehr
kostenbewusst gearbeitet. Hervorzuheben ist die Position «Dienstleistungen Dritte». Die Aufwände fielen deutlich
tiefer aus, als budgetiert. Auf der anderen Seite fielen die Erträge beinahe bei allen Positionen höher aus, als an-
genommen. Die Dienstleistungen für Dritte nahmen im Jahr 2019 deutlich zu. Auch die Beiträge vom Kanton an
den Waldbau fielen deutlich über Budget aus.

ELEKTRIZITÄTSWERK – EVU
Da der Betrieb des Stromnetzes störungsfrei funktionierte, wurde ein sehr gutes Ergebnis erwirtschaftet. Dies
erlaubte es, planmässige Abschreibungen von insgesamt 331‘600 Franken zu tätigen und eine Einlage von
132‘300 Franken in die Betriebsreserve zu verbuchen. Die Reserve steht für ausserordentliche Ereignisse im
Stromnetz zur Verfügung. Beim Aufwand für die Informatikdienstleistungen für die Fernablesung der Strom- und
Wasserzähler wurden leider die externen Kosten für die Aufbereitung der Rechnungen nicht budgetiert. Aus die-
sem Grund kam es in dieser Position zu einer Budgetüberschreitung um 43‘000 Franken. Aus dem Stromhandel
resultiert dank kostendeckender Tarife ein kleiner Ertragsüberschuss von 23‘500 Franken. Der Überschuss wurde
der Spezialfinanzierung «Stromhandel» zugewiesen.

FINANZEN UND STEUERN
Die Erträge der Gemeindesteuern sind im Jahr 2019 um 360‘000 Franken höher als budgetiert. Wesentliche Grün-
de dafür sind die um 226‘000 Franken provisorisch in Rechnung gestellten Einkommensteuern (+ 267‘000 Fran-
ken) und Vermögenssteuern (- 41‘000 Franken). Die verbuchten Steuern beinhalten nebst den provisorisch in
Rechnung gestellten Steuern des Steuerjahres 2019 auch die in den Vorjahren eingenommenen Steuern. Die pro-
visorisch in Rechnung gestellten Steuern 2019 können nach der definitiven Veranlagung noch von diesem Betrag
abweichen, wie dies bei den Vermögenssteuern geschehen ist. Diese sind 2019 gegenüber dem Vorjahr um
100‘000 Franken eingebrochen. Die Steuern der juristischen Personen betragen 675‘500 Franken und sind somit
um 75‘500 Franken höher als budgetiert. Die Sondersteuern betragen im Rechnungsjahr 2019 gesamthaft 626‘500
Franken, budgetiert waren 464'000 Franken. Diese Steuern sind schwierig zu budgetieren, denn sie sind abhängig
vom Handel mit Liegenschaften der privaten Grundeigentümer. Die Konzessionsgebühren 2019 aus dem Kiesab-
bau des Kieswerkes Untervaz und der Holcim betragen zusammen 917‘700 Franken (50‘000 Franken mehr als
budgetiert). Die Einnahmen aus den Konzessionsgebühren für den Kiesabbau betragen voraussichtlich ab 2021
nur noch einen Drittel, denn zwei Drittel des neuen Abbaugebietes «Herti 8» sind in Privatbesitz.

INVESTITIONSRECHNUNG

Schulliegenschaften
Für das Projekt «Instandsetzung Oberstufenschulhaus und Mehrzweckhalle» hat die Gemeindeversammlung im
Jahr 2016 einen Gesamtkredit von 1,1 Millionen Franken bewilligt. Die dritte und letzte Etappe wurde im Jahr 2019
ausgeführt. Dank grossem Einsatz des Hauswartes konnte das gesamte Projekt mit Minderausgaben von 8‘000
Franken abgeschlossen werden.

Die Studie für die Sanierung des Kindergartengebäudes kostete 15‘000 Franken weniger als budgetiert und wurde
im Dezember 2019 der Gemeindeversammlung zum Entscheid über das weitere Vorgehen vorgelegt. Die Gemein-
deversammlung hat sich fast einstimmig für den Abbruch des bestehenden Gebäudes und für einen Neubau mit
vier Zimmern und einem Spielgruppenraum entschieden.

Gemeindestrassen
Das Projekt für eine Brücke für den Langsamverkehr über den Rhein wurde zusammen mit dem Kanton weiterbe-
arbeitet. Der Regierungsbeschluss mit der Baubewilligung und der Zusicherung der Finanzierung wurde im De-
zember 2018 zugestellt. Entgegen der ursprünglichen Absicht hat der Kanton die Vorfinanzierung dieses für die
Sicherheit des Langsamverkehrs wichtigen Projektes mit Gesamtkosten von 1,6 Millionen Franken übernommen.
Die Inbetriebnahme ist im Juni 2020 vorgesehen. Die Restkosten für die Gemeinde betragen dank eines freiwilli-
gen Beitrages der Holcim rund 200‘000 Franken.

Die Erschliessungsarbeiten des Industriegebietes «Wingertli» mit der umfassenden Sanierung des Burgweges
konnte im Jahr 2019 nicht vollständig abgeschlossen werden. Es fehlt noch ein neuer Belag für die um 30 cm ver-
breiterte Strasse ab der Betonstrasse bis zur Gärtnerei Gaupp sowie der Deckbelag auf der Belagsstrasse vom
«Horn» bis zur Betonstrasse im «Wingertli». Das Strassenprojekt wird voraussichtlich im Jahr 2020 im Rahmen
des Budgetkredites von 650‘000 Franken abgerechnet. Da die Strasse auch der Holcim dient, hat Holcim einen
Beitrag von 300’000 Franken an die Sanierung und Verbreiterung geleistet. Im Weiteren hat auch die Kieswerk
Untervaz AG nachträglich einen Beitrag von 70‘000 Franken an die Betonstrasse als Referenzobjekt bezahlt.

                                                          3
Bahninfrastruktur
Für die Erschliessung des Paketverteilzentrums und des Gebäudes der Candinas SA im «Wingertli» ist ein Bahn-
anschluss über das Stammgleis der Holcim vorgesehen. Damit entsprechende Bundes- und Kantonsbeiträge be-
ansprucht werden können, muss die Gemeinde als Bauherrin auftreten. Im Jahr 2018 hat der Gemeindevorstand in
eigener Kompetenz einen Projektierungskredit von 30‘000 Franken gesprochen. Davon wurden im Jahr 2018
16‘000 Franken beansprucht. Mit dem Budget 2019 wurden weitere 25‘000 Franken für die Projektierung der Gleis-
erschliessung bewilligt. Im Jahr 2019 wurde das Bauprojekt mit Kostenvoranschlag und Kostenteiler erarbeitet. Die
Vorleistungen der Gemeinde betragen total 49‘050 Franken. Dieses Projekt ist für die Gemeinde kostenneutral,
denn die Restkosten nach Abzug der Beiträge von Bund und Kanton werden von den Nutzern gemäss Kostenteiler
der Gemeinde zurückerstattet. Da das Projekt aus ökonomischen Gründen sowie aufgrund fehlender logistischer
Möglichkeiten seitens der Rhätischen Bahn vorläufig nicht zur Ausführung gelangt, haben die Partner Holcim,
Candinas und Post mit der Gemeinde eine Absichtserklärung abgeschlossen. Sollte das Bauprojekt bis im Jahr
2035 nicht umgesetzt sein, wird die von der Gemeinde geleistete Vorfinanzierung von den Partnern anteilmässig
zurückerstattet.

Wasserwerk
Im Industriegebiet Süd wurde zur Erhöhung der Löschwasserversorgung im Jahr 2019 die Ringleitung «Tuf» er-
stellt. Die Baumeisterarbeiten werden im Jahr 2020 beendet und das Projekt im Rahmen des Budgetkredites von
850‘000 Franken abgerechnet. Sobald das Projekt abgenommen ist, überweist die Gebäudeversicherung Grau-
bünden die zugesicherten Beiträge von ca. 105‘000 Franken an die Gemeinde.

Abwasserbeseitigung
Ein im Jahr 2018 geplantes privates Bauvorhaben in der «Sala» wurde vom Bauherr auf das Jahr 2019 verscho-
ben. Aus diesem Grund musste die Verlegung der Abwasserleitung im Baugrundstück auch auf das Jahr 2019
verschoben werden. Die Leitungen wurden während den Tiefbauarbeiten des Bauherrn verlegt; die Verlegung
kostete damit nur 42‘000 Franken anstatt wie im Budget 2018 vorgesehen 60‘000 Franken.

Strukturverbesserungen
Das Meliorationsprojekt für die Erneuerung des Güterstrassennetzes wurde weiterbearbeitet. Nach einer Orientie-
rungsversammlung im Sommer 2020 ist vorgesehen, das Projekt der Gemeindeversammlung im Herbst zur Be-
schlussfassung zu unterbreiten.

Das Sanierungsprojekt Alp Salaz wurde weitgehend umgesetzt und die Alpterze hat ihren Beitrag überwiesen.
Leider funktioniert die Wasserversorgung auf die «Stelli» nicht. Zudem muss am Alpgebäude die Elektroinstallation
erneuert werden. Für diese nicht vorhergesehenen Kosten ist ein Zusatzkredit nötig. Der Kanton wird sich an den
Zusatzkosten teilweise beteiligen. Da das Projekt noch in Bearbeitung ist, hat der Kanton die Beiträge noch nicht
ausgerichtet. Der Projektabschluss und die definitive Abrechnung sind im Jahr 2020 geplant.

Elektrizitätsnetz
Das im November 2016 gestartete Projekt «Smart-Power-Metering» für die Fernablesung der Zähler der Elektro-
versorgung und der Wasserversorgung konnte im Jahr 2019 weiterbearbeitet und fast abgeschlossen werden. Es
entstanden jedoch unerwartete Probleme bei der elektronischen Ablesung der Wasserzähler, was zu Verzögerun-
gen geführt hat. Ziel des Projektes war die Fernablesung aller Strom- und Wasserzähler und die Aufbereitung der
Fakturierung über das Rechenzentrum der Firma Elog. Gemäss Rollout-Konzept wurde für das Projekt mit Kosten
von 1,31 Millionen Franken gerechnet, welche in den Jahren 2017, 2018 und 2019 mit dem jeweiligen Budget auch
bewilligt wurden. Das Gesamtprojekt konnte mit Minderkosten von 450‘000 Franken verglichen mit den Budgetkre-
diten umgesetzt und abgerechnet werden. Dank günstigeren Geräten, Optimierungen und Eigenleistungen der
Verwaltung und des Werkdienstes konnten die Kosten laufend gesenkt werden. Im Jahr 2020 sind noch Fertigstel-
lungsarbeiten für ca. 20‘000 Franken erforderlich, welche über die Erfolgsrechnung 2020 der EVU finanziert wer-
den und im Budget 2020 enthalten sind.

Die Zuleitung zur privaten Trafostation beim Postlogistikzentrum wurde verlegt und die Trafostation mit einem Ring
angeschlossen. Das Projekt wurde im Rahmen des Kredites von 150‘000 Franken abgerechnet.

Für die Erneuerung der Elektroanlagen im Unterwerk der Holcim wurde die Projektierung im Jahr 2019 durch die
drei Partner EV Trimmis, EV Untervaz und Holcim zu je einem Drittel abgeschlossen. Die Kosten für die Projektie-
rung betragen pro Partner je 43‘250 Franken bei budgetierten 50‘000 Franken. Die Gesamtkosten für das Projekt
betragen 4,26 Millionen Franken. Da die Elektroversorgung Untervaz als Stromversorger auch den Anteil der
Holcim vorfinanziert und über einen zusätzlichen Beitrag von monatlich 40‘000 Franken zur Stromrechnung über
die Realisierungsphase von 2020 bis 2022 bei der Holcim wieder zurückfordert, wurden auch die Projektierungs-
kosten bereits auf diese Weise abgerechnet. Die EVU hat somit den Anteil der Holcim an der Projektierung bereits
finanziert und eine erste von 37 Teilzahlungen zu 40‘000 Franken eingezogen.

                                                        4
Der Gemeindevorstand dankt allen Kommissionsmitgliedern, Funktionären und Gemeindeangestellten für die gute
Zusammenarbeit und das Verständnis für das Wirtschaften nach dem Grundsatz «wirtschaftlich und zweckmäs-
sig». In den Dank eingeschlossen sind auch alle Mitglieder der Fachbehörden und die weiteren Funktionäre, die
sich für die Gemeinde zur Verfügung gestellt und tatkräftig mitgearbeitet haben. Ebenfalls dankt der Gemeindevor-
stand allen Einwohnerinnen und Einwohnern für das Vertrauen und die Wertschätzung, die sie den Behörden und
Angestellten der Gemeinde entgegengebracht haben.

Antrag:
Die Geschäftsprüfungskommission beantragt der Gemeindeversammlung, den Rechnungsbericht 2019 mit
Investitionsrechnung und Bilanz zu genehmigen und die verantwortlichen Organe mit dem besten Dank für
die geleistete Arbeit zu entlasten.

Traktandum 4: Zusatzkredit Projekt Sanierung Alp Salaz
Die Gemeindeversammlung hat am 12. Juni 2018 dem Sanierungsprojekt auf der Alp Salaz zugestimmt. Nach
Inbetriebnahme des Alpbetriebes im Jahre 1971 war dies die erste grosse Investition in die Infrastruktur auf der Alp
Salaz. In den Projektkosten von 390'000 Franken wurden folgende Arbeiten im Sommer 2019 umgesetzt:
        Wasserversorgung: Sanierung Quellfassung, neue Brunnen, Instandstellungsarbeiten
        Milchableitung: Umbau Milchraum, Sanierung Milchpipeline, Neubau Milchraum im Tal
        Triebwege: Sanierung Triebweg «Muggliswiti/Schmalzböda»
        Alpstall: Erweiterung Zugang zum Alpstall, bauliche Anpassungen, Sanierung Türen
        Personalunterkunft: Einbau öffentliches WC, Umbau Technikraum, neuer Herd, neue Fenster und Läden
Die Aufteilung der Projektkosten war wie folgt:
 Position                    Gesamtkosten         Voraussichtliche Bei-      Anteil Alpterze    Anteil Gemeinde
                                                  träge Bund und Kanton

 Wasserversorgung            108’000              70’000                                        38’000
 Umbau Stallgebäude /        152’000              77’000                                        75’000
 Personalunterkunft
 Neubau Milchlagerung        130’000              54’000                     76’000

 Total                       390’000              201’000                    76’000             113’000

Die Kosten rund um die Milchableitung gehen vollumfänglich zu Lasten der Alpterze.

Trotz einer sehr intensiven Baubegleitung konnten die genehmigten Projektkosten aufgrund der nachfolgenden
Gründe um 42’557 Franken nicht eingehalten werden.
        Bei der Subventionierung des Projektes im Frühjahr 2019 wurden die pauschalen Kantons- und Bundesbe-
         träge stark reduziert. Davon betroffen sind die Arbeiten in den Stallungen, in der Personalunterkunft und
         bei der Milchableitung.
        Die Sanierungsarbeiten im sanitärischen und elektrischen Bereich wurden unterschätzt.
        Die technische Lösung für die Wasserversorgung im Gebiet Stelli erfüllte die Anforderungen nicht.
In der Umsetzungsphase mussten bereits einige Arbeiten zurückgestellt werden. Damit die Sanierung der Alp
Salaz für mehrere Jahre abgeschlossen werden kann, ist ein Zusatzkredit nötig. Zuzüglich zur Überschreitung der
Projektkosten von 42’557 Franken sollen im Sommer nun die folgenden Arbeiten und Anschaffungen umgesetzt
werden:
 Arbeiten / Anschaffungen          Gesamtkosten       Voraussichtliche Bei-      Anteil            Anteil
                                                      träge Bund und Kanton      Alpterze          Gemeinde

 Überschreitung Projektkosten               42’557                      15’500                               27’057
 Vollständige Sanierung der                 19’500                                                           19’500
 Elektroinstallation
 Um- und Ausbau eines Perso-                 9’500                                                            9’500
 nalzimmers
 Ergänzung Tränkeanlage                     55’000                      32’000            10’000             13’000
 Anschaffung Generator für                  55’000                                                           55’000
 Stromerzeugung
 Total                                    181’557                       47’500           10’000            124’057

                                                            5
Unter Vorbehalt der Projektgenehmigung durch das Departement Volkswirtschaft und Soziales wird die Ergänzung
der Tränkeanlage in das Bauprogramm 2020 aufgenommen. Bund und Kanton beteiligen sich voraussichtlich mit
maximal 47’500 Franken an diesem Teilprojekt. Die Alpterze beteiligt sich erneut an den zusätzlichen Projektkos-
ten mit pauschal 10'000 Franken.

Antrag:
Der Gemeindevorstand beantragt der Gemeindeversammlung, den Zusatzkredit von 181‘557 Franken für
die Sanierung der Alp Salaz zu genehmigen.

Traktandum 5: Teilrevision Steuergesetz der Gemeinde Untervaz
Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 2. Juli 2019 beschlossen, das teilrevidierte kantonale Steuerge-
setz auf den 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen auch die Gemeinden das Steuer-
gesetz an die neuen Bestimmungen anpassen. Konkret sind im revidierten Steuergesetz die Steuersätze für die
Liegenschaftssteuer, die Handänderungssteuer und die neue Erbanfallssteuer (bisher Erbschaftssteuer) festzule-
gen. Im bisherigen Steuergesetz der Gemeinde Untervaz waren nur Maximalsätze definiert. Der Gemeindevor-
stand hat sich entschieden, die bisher geltenden Maximalsätze nicht zu verändern. Bei einer späteren Anpassung
der Steuersätze muss erneut die Gemeindeversammlung darüber abstimmen. Der Beschluss der Gemeindever-
sammlung unterliegt dem fakultativen Referendum. Das revidierte Steuergesetz mit den Änderungen zum bisheri-
gen Gesetz finden Sie im Anhang dieser Botschaft.

Antrag:
Der Gemeindevorstand beantragt der Gemeindeversammlung, das teilrevidierte Steuergesetz der Gemein-
de Untervaz zu genehmigen. Der Beschluss unterliegt gemäss Art. 31 Ziff. 1 der Gemeindeverfassung dem
fakultativen Referendum.

Traktandum 6: Teilrevision Art. 47 der Gemeindeverfassung
Das Pensum der Gemeindepräsidentin oder des Gemeindepräsidenten wurde bisher nach der zeitlichen Verfüg-
barkeit und Vereinbarkeit mit der Berufstätigkeit des nebenamtlich tätigen Amtsinhabers im Budget festgelegt.
Von 1960 bis 1980 umfasste das Gemeindepräsidium gemäss der damaligen Gemeindeverfassung ein Vollamt
mit Zusatzaufgaben. Von 1980 bis 1990 war der Gemeindepräsident im Halbamt angestellt. Von 1991 bis 2000
war der jetzige Amtsinhaber zu einem Drittel im Nebenamt tätig. Der Nachfolger war dann von 2001 bis 2008 im
Halbamt angestellt. Ab dem Jahr 2009 bis Ende 2019 war der jetzige Amtsträger im Nebenamt zwischen 33 %
und 40 % tätig. Seit dem 1. Januar 2020 ist er wieder im Halbamt angestellt. Der effektive Zeitaufwand war in den
letzten Jahren höher, als es das Anstellungsverhältnis vorgibt. Die Amtsführung wurde immer anspruchsvoller.

Die aktuelle Gemeindeverfassung hält in Art. 47 Abs. 4 fest, dass die Gemeindepräsidentin oder der Ge-
meindepräsident die Funktion im Halb- oder Nebenamt ausübt.

Die anstehenden Amtstätigkeiten und die Führung der Gemeinde sind für die neue Gemeindepräsidentin oder den
neuen Gemeindepräsidenten zusätzlich zur Aufgabe, sich in die umfangreichen Dossiers einzuarbeiten, in einem
Halbamt nicht zu bewältigen. Die jetzige Bestimmung in der Gemeindeverfassung soll vor der Wahl im November
2020 so angepasst werden, dass die Ausübung dieser Tätigkeit in einem Pensum erfolgen kann, welches auch der
Leistung, die erwartet wird, gerecht werden kann. Der Gemeindevorstand beantragt deshalb, Art. 47 Abs. 4 der
Gemeindeverfassung wie folgt zu ändern:

Das Gemeindepräsidium wird mit 50 % bis 80 % eines vollen Pensums im Teilamt ausgeübt. Der Gemein-
devorstand legt nach Anhören der Gemeindepräsidentin oder des Gemeindepräsidenten die definitive An-
stellung für eine Amtszeit fest. Aufgrund eines begründeten Gesuchs kann in Ausnahmefällen innerhalb
der Amtszeit auf den 1. Januar des dem Gesuch folgenden Jahres eine Änderung der Anstellung bewilligt
werden.

Die Pensen der Gemeindepräsidien von Gemeinden in ähnlicher Grösse wie Untervaz bewegen sich zwischen
50 % und 80 %, wobei auch die Struktur in der Gemeindeverwaltung zu berücksichtigen ist. Da mindestens zwei
Positionen der Gemeindeverwaltung in nächster Zeit neu zu besetzen sind, ist es wichtig, dass die Gemeindeprä-
sidentin oder der Gemeindepräsident genügend Zeit für anstehende Reorganisationen der Verwaltung und Ge-
meindebetriebe zur Verfügung hat.

                                                        6
Der Beschluss der Gemeindeversammlung unterliegt noch der Genehmigung durch die Urnengemeinde sowie der
Genehmigung durch den Kanton. Das Kantonale Amt für Gemeinden hat nach einer Vorprüfung die Genehmigung
in Aussicht gestellt, sofern auch die Urnengemeinde der Verfassungsrevision zustimmt.

Antrag:
Der Gemeindevorstand beantragt der Gemeindeversammlung, die Teilrevision der Gemeindeverfassung
der Gemeinde Untervaz wie vorgeschlagen zu genehmigen. Dieser Beschluss unterliegt gemäss Art. 26
Ziff. 1 der Genehmigung durch die Urnengemeinde.

Traktandum 7: Totalrevision Besoldungsreglement für die Behörden der Gemeinde Untervaz
Die Entschädigungen der Behörden der Gemeinde Untervaz sind seit dem Jahr 2008 unverändert. In der Zwi-
schenzeit ist die Belastung der Behörden gewachsen und die Gemeinde ist grösser geworden. Die gesamten
Steuererträge haben sich in dieser Zeit um ca. 30 % erhöht. Um auch in Zukunft geeignete Behördenmitglieder zu
finden, beantragt der Gemeindevorstand, die Entschädigungen in allen Bereichen um ca. 30 Prozent zu erhöhen.
Im Anhang zur Botschaft sind die alten und neuen Ansätze sowie die Textanpassungen dargestellt.

Antrag:
Der Gemeindevorstand beantragt der Gemeindeversammlung, das teilrevidierte Besoldungsreglement für
die Behörden der Gemeinde Untervaz wie vorgeschlagen mit Inkrafttreten per 1. Januar 2021 zu genehmi-
gen. Dieser Beschluss unterliegt gemäss Art. 31 Ziff. 1 der Gemeindeverfassung dem fakultativen Referen-
dum.

Traktandum 8: Bodentausch mit der Holcim
Für das geplante Industriegleis zum Paketzentrum der Post aus dem Stammgleis der Holcim wird ein Streifen Bo-
den von 591 m2 benötigt. Die Holcim gibt der Gemeinde diesen Boden ab, wünscht aber Realersatz. Ein solcher
steht mit der Parzelle Nr. 818 mit dem nicht mehr benötigten Schützenhaus zur Verfügung. Diese Landwirt-
schaftsparzelle von 1'781 m2 grenzt – neben der Grenze zur Kantonsstrasse – auf allen Seiten an Boden der
Holcim.

Der Gemeindevorstand hat mit der Holcim (Schweiz) AG abgemacht, dass Letztere die Fläche entlang des Gleises
im «Wingertli» von 591 m2 an die Gemeinde abtreten wird. Im Gegenzug tritt die Gemeinde die Parzelle Nr. 818 mit
dem Schützenhaus an die Holcim ab. Das damals mit dem Schützenverein als Baurechtsberechtigte vereinbarte
Baurecht wurde im April 2014 gelöscht. Der Pachtvertrag geht nach dem Bodentausch mit den gleichen Bedingun-
gen an die Holcim über. Der Streifen im «Wingertli» wird von der Post als Verkehrsfläche benötigt und deshalb
nach erfolgtem Bodentausch als Erweiterung der Baurechtsfläche der Post im Baurecht übertragen. Der Boden-
tausch ist gemäss nachfolgender Berechnung gleichwertig:

 Böschung entlang Gleis im Wingertli (Industriezone):
  591 m2 x Fr. 137.00/m2 = Fr. 80'967.00                                     Fr. 81'000.00 (gerundet)
 Gemeinde Schützenhaus mit 1'781 m 2 (Landwirtschaftszone):
  - Schützenhaus gemäss Schätzung und Kauf                Fr. 67'000.00
  - Landwirtschaftsboden 1'781 m 2 x Fr. 8.00/m2          Fr. 14'248.00
                                                          ___________
                                                          Fr. 81'248.00      Fr. 81'000.00 (gerundet)

Auch der Ertrag aus dem Bodentausch ist gleichwertig:
   - Ertrag Schützenhaus (Pachtzins Landwirt)                                Fr. 2'000.00 pro Jahr
   - Baurecht 591 m2 x Fr. 118.00 = Fr. 69'738.00 x min. 3%                  Fr. 2'092.00 pro Jahr

Da das Geschäft nicht in der Kompetenz des Gemeindevorstandes liegt, ist die Gemeindeversammlung dafür zu-
ständig.

Antrag:
Der Gemeindevorstand beantragt der Gemeindeversammlung, den Bodentausch mit der Holcim zu geneh-
migen und das Baurecht der Post um 591 m2 zu erweitern.

                                                         7
Traktandum 9: Baurechtserteilung für Schwinghalle an den Schwingclub Unterlandquart
Der Schwingclub Unterlandquart verfolgt seit einiger Zeit das Ziel, eine neue Schwinghalle zu realisieren. Aus die-
sem Grund ersucht der Schwingclub die Gemeindeversammlung um Erteilung eines Baurechtsvertrages für
ca. 1‘000 m2 im Rüfeli. Der Grundriss des Gebäudes umfasst 30 m x 16 m. Dazu kommen sowohl in der Länge als
auch in der Breite je ca. 5 m, sodass das Gesamtmass rund 35 m x 21 m beträgt. Das geplante Projekt befindet
sich in der Sportzone. Der Schwingclub Unterlandquart hat auch einige Standorte in anderen Gemeinden bespro-
chen, in Untervaz bietet sich jedoch die beste Möglichkeit. Der ambitionierte Terminplan sieht vor, im Herbst 2020
den Aushub zu realisieren und im Winter den Innenausbau sukzessive auszubauen. Das Gesamtprojekt kostet
rund 1,4 Mio. Franken. Für den Kantonalen Schwingerverband ist dies ein Leuchtturmprojekt. Alle sieben Schwing-
clubs in Graubünden stehen hinter dem Projekt. Es gibt bis heute im ganzen Einzugsgebiet des Nordostschweize-
rischen Schwingerverbandes NOS keine solche Trainingsmöglichkeiten. Die geplante Anlage würde künftig auch
für NOS-Trainingslager usw. genutzt. Der Schwingclub Unterlandquart hat sich mit der Realisierung der Schwing-
halle ein grosses Ziel gesteckt. Der Gemeindevorstand unterstützt dieses grosse Ziel.

Die geplante Schwinghalle «Rüfeli» ist ein modernes und zweckmässiges Projekt, welches die heutigen und zu-
künftigen Bedürfnisse der involvierten Vereine deckt. Die Anlage kann durch verschiedene Sportarten für Trainings
genutzt werden, erfüllt aber auch die Anforderungen, um kleinere Anlässe wie die Vereinsversammlung oder ein
Hallenschwinget durchzuführen. Sie bietet Nachwuchsschwingern, Spitzenathleten und Besuchern optimale Be-
dingungen. Dank der Zusammenarbeit mit einem Investor (Repower) bei der Installation einer Photovoltaikanlage
auf dem Dach und an drei Fassaden von total 500 m2 erfüllt die Halle den Minergiestandards A + P. Die Halle ist
somit ein ausserordentliches Beispiel für zweckmässiges und zukunftsorientiertes Bauen durch einen Sportverein.
Der Standort befindet sich bei den Sportplätzen (Fussball/Tennis) und 300 m von der Mehrzweckhalle sowie 200 m
von der nächsten Bushaltestelle entfernt. Die Kubatur umfasst 7‘000 m 3. Die Sägemehlfläche von 260 m 2 bietet
Platz für sechs Schwingplätze. Eine Zuschauerempore bietet direkte Sicht auf die gesamte Sägemehlfläche.

Als 1919 der Bündner Glarner Schwingertag erstmals in Untervaz durchgeführt wurde, war dies wohl die Initialzün-
dung zur Gründung des Schwingclubs Unterlandquart. Der namensgebende Bezirk Unterlandquart samt Einzugs-
gebiet des Clubs erstreckte sich über die Bündner Herrschaft von Igis-Landquart zu den Fünf Dörfern und dem
vorderen Prättigau. Die ersten Jahre verliefen beschaulich. Die ersten Erfolge sind mit dem Untervazer Daniel Phi-
lipp verbunden. Ihm gelang es als Erster, das Schwingerdorf am Fuss des Calanda über die Kantonsgrenzen hin-
aus bekannt zu machen. Dies mit drei Festsiegen am Bündner Glarner (1933, 1935 und 1936) sowie drei NOS-
Kränzen. Den grössten Triumph erreichte Daniel Philipp aber 1937, als er mit dem Eidgenössischen Kranz, dem
ersten für den Schwingclub Unterlandquart, aus Lausanne nach Untervaz zurückkehrte. In den Fünfzigerjahren
zählte mit Christian Plattner erstmals ein Untervazer Schwinger national zu den allerbesten. Untervazer Spitzen-
schwinger haben Tradition: Leonz Hug, Hans Bürkli, Niklaus Wolf, Christian Dünser, Edi Philipp und Thomas Lipp
durften regelmässig vor die Ehrendamen treten. In regelmässigen Abständen folgten weitere Spitzenschwinger wie
Hans Lüthi, Andy Gees, Stefan Fausch und die Gebrüder Armon und Curdin Orlik. Im Jahr 2000 wurde in Untervaz
erstmals ein Nordostschweizer Schwingertag organisiert und durchgeführt. 18 Jahre später folgte mit dem Eidge-
nössischen Nachwuchsschwingertag der bisher grösste organisatorische Hosenlupf des Schwingclubs Unterland-
quart. Heute zählt der Schwingclub Unterlandquart rund 950 Mitglieder, vornehmlich aus der Region
Unterlandquart, dank den sportlichen Aushängeschildern jedoch auch aus der ganzen Schweiz.

Antrag:
Der Gemeindevorstand beantragt der Gemeindeversammlung, mit dem Schwingclub Unterlandquart einen
Baurechtsvertrag für ca. 1‘000 m2 unentgeltliches Baurecht abzuschliessen (analog Fussballclub und
Tennisclub Untervaz).

Schlusswort
Der Gemeindevorstand gibt Ihnen zu diesen Traktanden an der Gemeindeversammlung gerne weiter Auskunft und
lädt Sie am Montag, 29. Juni 2020, 20.00 Uhr, zur Beschlussfassung in der Mehrzweckhalle Quader herzlich ein.

Untervaz, im Mai 2020                                           Der Gemeindevorstand

                                                         8
Sie können auch lesen