HOTELSCHIFF ZUR BOOT 2018 - Düsseldorf Tourismus
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U R B OOT 2018 HOT ELSCHIFF Z Besonderes Hotelschiffangebot exklusiv für Aussteller und Messegäste der boot 2018 Hotelschiff MS WT Sonata LUXURY Zeitraum: 19.–29.01.2018 Kabine zur Einzelnutzung 199,00 € Kabine zur Doppelnutzung 229,00 € Preis pro Kabine/pro Nacht inklusive Frühstück und Mehrwertsteuer Das moderne Schiff der gehobenen Komfortklasse WT Sonata lädt zu einem entspannenden Aufenthalt in stilvollem Ambiente ein. Großzügige, komfortable Außenkabinen, ausgiebige Sonnen- decks und eine freundliche Lido-Terrasse bieten Raum zur freien Entfaltung. Das gemütliche Wiener Café und eine Lounge mit Barbereich sorgen für Ihr leibliches Wohl an Bord. Alle Kabinen sind mit Dusche/WC, Satelliten-TV mit Flatscreen, Radio, Telefon, Safe, Haartrockner, W-LAN (gegen Gebühr) sowie einer individuell regulierbaren Klimaanlage ausgestattet. Das Hotelschiff liegt in direkter Nähe zur Messe Düsseldorf - voraussichtlich am Anleger der SCHNELLENBURG. Mindestaufenthalt: 10 Nächte 199€ Buchungsfrist: 6. Oktober 2017 209€ bei Buch u zum 6.O ng bis WICHTIGER BUCHUNGSHINWEIS: ktober Diese Buchungsbestätigung steht unter einem Rücktrittsvorbehalt. Der Rücktritt ist durch Erklärung am 10. Oktober 2017 von Düsseldorf Tourismus im Auftrag der KD auszuüben. Hintergrund: Die Buchung dieses besonderen Hotelschiffangebots zur boot 2018 gilt vorbehaltlich einer Mindestkabinenanzahl. Sollten bis 6. Oktober 2017 80 Kabinen verbindlich gebucht werden, liegt das Hotelschiff für Sie bereit. Andernfalls behalten wir uns das Recht von diesem Vertrag durch Erklärung am 10. Oktober 2017 zurückzutreten und Ihnen vergleichbare Hotelangebote alternativ anzubieten. * bei Mindestaufenthalt von 10 Nächten und Buchung bis zum 6. Oktober 2017
HOTELSCHIFF ZUR BOOT 2018 •Z ur Bearbeitung Ihrer Buchung muss nebenstehendes Formular vollständig ausgefüllt sein. •M it Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie die Name Vorname Reisebedingungen für Hotelschiffkabinen gelesen und akzeptiert haben. •V ermittler ist die Düsseldorf Tourismus GmbH. Der Firma Beherbergungsvertrag kommt zwischen Ihnen und der Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschiffart AG zustande. •U mbuchungen und Stornierungen bedürfen der Straße Haus-Nr. Schriftform und können dem Gast mit bis zu 90% des Gesamtreisepreises berechnet werden. Dieses Formular können sie auch elektronisch ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zurückfaxen! •D iese Buchungsbestätigung steht unter einem Rück- PLZ Ort trittsvorbehalt. Der Rücktritt ist durch Erklärung am 10. Oktober 2017 von Düsseldorf Tourismus im Auftrag der KD auszuüben. Hintergrund: Die Buchung dieses besonderen Hotelschiff Land angebots zur boot 2018 gilt vorbehaltlich einer Mindest- kabinenanzahl. Sollten bis 6. Oktober 2017 80 Kabinen verbindlich gebucht werden, liegt das Hotelschiff für Telefon Fax Sie bereit. Andernfalls behalten wir uns das Recht von diesem Vertrag durch Erklärung am 10. Oktober 2017 zurückzutreten und Ihnen vergleichbare Hotelangebote E-Mail alternativ anzubieten. Bezahlung Bezahlung erfolgt vor Ort – Kreditkarte als Garantie zur Buchung zwingend notwendig Kreditkartennummer Karte gültig bis VISA MasterCard Amex Karteninhaber Prüfziffer Datum Unterschrift Kabine Kabine zur MS WT SONATA Einzelnutzung 19.01.2018 29.01.2018 Anzahl Anreisedatum Abreisedatum Kabine zur Doppelnutzung 19.01.2018 29.01.2018 Anzahl Anreisedatum Abreisedatum Reiseteilnehmer 1. Name, Vorname 2. Name, Vorname 3. Name, Vorname 4. Name, Vorname 5. Name, Vorname 6. Name, Vorname 7. Name, Vorname 8. Name, Vorname Information und Buchung Business Travel Service • T +49 211 17 202-839 • F +49 211 17 202-32 21 • messe@duesseldorf-tourismus.de • business.duesseldorf-tourismus.de Postanschrift Düsseldorf Tourismus GmbH • Postfach 10 21 63 • 40012 Düsseldorf Bankverbindung Stadtsparkasse Düsseldorf • Konto 10 160 232 • BLZ 300 501 10 • IBAN DE73 3005 0110 0010 1602 32 • SWIFT-BIC DUSSDEDDXXX
GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN DER KÖLN-DÜSSELDORFER DEUTSCHE RHEINSCHIFFART AG FÜR DEN VERTRAG ÜBER UNTERKÜNFTE AUF HOTELSCHIFFEN IN DÜSSELDORF Sehr geehrte Gäste, die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen der Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschiffart AG – nachstehend „KD“ abgekürzt genannt – und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages-. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch. 1. Abschluss des Beherbergungsvertrages 3. Bezahlung 7. Rechtswahl und Gerichtsstand 1.1. Mit der Buchung, die ausschließlich schriftlich, per Telefax, 3.1. Der gesamte Aufenthaltspreis, einschließlich aller Nebenkos- 7.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast ten, ist am Tage der Anreise zahlungsfällig, soweit nichts anderes Auftraggeber und der KD findet ausschließlich deutsches Recht der KD den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich vereinbart ist. Die KD, kann eine Anzahlung auf den Unterkunftspreis Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. an. Buchungen sind nur als so genannte garantierte Buchungen oder die komplette Vorauszahlung verlangen, wenn dies mit dem 7.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, kann die KD nur an deren Sitz entsprechend den nachfolgenden Zahlungsbestimmungen (insbe- Gast/Auftraggeber entsprechend vereinbart worden ist. verklagen. sondere Ziff. 2.6) möglich. 3.2. Sind der Gast oder der Auftraggeber mit vereinbarten Voraus- 1.2. Die Düsseldorf Tourismus GmbH (Benrather Str. 9, 40213 zahlungen im Verzug, so kann die KD nach Mahnung mit Fristset- 7.3. Für Klagen der KD gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist Düsseldorf, Tel +49 211 17 202-839) - nachfolgend „DT“ abgekürzt zung den Rücktritt vom Vertrag erklären und den Gast/Auftraggeber der Wohnsitz desselben maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. - wird ausschließlich als Vermittler des Beherbergungsvertrages mit Kosten gemäß Ziffer 2.2 dieser Bedingungen belasten. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen zwischen dem Gast/Auftraggeber und der KD tätig. Die DT haftet oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Ge- demnach nicht für die Angaben zu Preisen und Leistungen sowie 3.3. Soweit die Kreditkartendaten des Gastes oder des Auftragge- schäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, für die Leistungen selbst oder etwaige Leistungsmängel und/oder bers von der DT erhoben werden, erfolgt keine Belastung durch die oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit der Unterbrin- DT. Dies gibt vielmehr die Daten an die KD als Beherberger weiter. Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichts- gung auf den Hotelschiffen. Eine etwaige Haftung der DT aus dem Bei Buchungen nach Ziffer 2.7 im Falle des Rücktritts vom Beher- stand der Sitz der KD vereinbart. Vermittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt. bergungsvertrag oder der nicht vollständigen Bezahlung fälliger 1.3. Die DT ist von der KD mit der Buchungsabwicklung beauftragt. Forderungen des Gastgebers ist dieser berechtigt, die Kreditkarte 7.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und inso- 1.4. Der Beherbergungsvertrag mit der KD kommt mit der mit den entsprechenden Beträgen zu belasten. weit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen Buchungsbestätigung zustande, die von der DT als Vertreter der KD der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen erteilt wird und die keiner bestimmten Form bedarf. Das Inkasso anwendbar sind. erfolgt durch die KD. 4. Pflichten des Kunden, Kündigung durch den Kunden 1.5. Bei Buchungen durch Firmen, Reisebüros, Reiseveranstalter, Vereine, Volkshochschulen, Schulen, Schulklassen oder anderen 4.1. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen Gruppen ist Auftraggeber und damit Vertragspartner der KD und unverzüglich der DT als Vertreter der KD anzuzeigen und Abhilfe Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages ist: Zahlungspflichtiger die jeweilige Institutionen, soweit mit der KD zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur mündlich gegenüber Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschiffahrt AG nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass die buchende Person lediglich der Reederei oder KD erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Frankenwerft 35 als Vertreter der Gruppenmitglieder auftritt. Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder 50667 Köln teilweise entfallen. Tel: +49 2 21 / 20 88 - 3 18 2. Rücktritt und Nichtanreise 4.2. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Fax: +49 2 21 / 2 088 - 3 45 Störungen kündigen. Er hat zuvor der DT als Beauftragte der KD im E-Mail: info@k-d.com 2.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu Internet: www.k-d.com Anspruch der KD auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Personal einschließlich des Verpflegungsanteils, bestehen. Die KD hat sich des Schiffes verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein Vorstand: eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwen- besonderes, der KD oder ihren Beauftragten erkennbares Interesse Dr. Achim Schloemer (Vorsitzender), Thomas Günther dungen anrechnen zu lassen. des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist. Handelsregister-Nr. HRB 10959, Amtsgericht Düsseldorf, Ust.-IdNr.: 2.2. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen DE 122780510 für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an die KD die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils 5. Haftungsbeschränkung bezogen auf den gesamten Preis einschließlich aller Nebenkosten (unter Berücksichtigung des Umstandes, dass Kabinenbuchungen Die KD haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang ausschließlich mit Frühstücksleistung angeboten werden): Kabine mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftrag- mit Frühstück: 90%. geber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). 2.3. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehal- Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen ten, der KD nachzuweisen, dass ihre ersparten Aufwendungen höher mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden Fremdleistungen gekennzeichnet sind. hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen. 6. Verjährung 2.4. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird 6.1. Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber dringend empfohlen. der KD aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmer- 2.5. Rücktrittserklärungen sind ausschließlich wie folgt vorzuneh- zensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer men: An Werktagen (ohne Samstage) sind Rücktrittserklärungen vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr, ausschließlich direkt an die von Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. der KD mit der Abwicklung beauftragte DT unter Verwendung der Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die dem Gast mit der Buchungsbestätigung mitgeteilten Kommunikati- auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der KD oder auf einer onsdaten zu richten. vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 2.6. Es sind ausschließlich Zahlungen per Kreditkarte (für den Gast 6.2. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr. kostenfrei) und Banküberweisung möglich. 6.3. Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt 2.7. Für die Zahlung und die Stornierung gilt: jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstan- a) Die Zahlung ist sofort nach Zugang der Buchungsbestätigung fällig. den ist und der Gast/Auftraggeber von Umständen, die den Anspruch b) Ein kostenfreier Rücktritt ist nicht möglich, es sei denn, dass begründen und der KD als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne mit der KD zuvor eine ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. getroffen wurde. c) Die Buchung wird von der KD die ganze Nacht aufrechterhalten. 6.4. Schweben zwischen dem Gast und der KD Verhandlungen über d) Bei Stornierung oder Nichtanreise werden Stornokosten gemäß geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden 2.2 und 2.3 fällig und über die Kreditkarte belastet. Entsprechendes Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder die KD gilt, falls im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht vereinbart die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete wurde, jedoch der KD die Rücktrittserklärung nicht innerhalb der Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem vereinbarten Frist für einen kostenlosen Rücktritt zugeht. Ende der Hemmung ein. 2.8. Erfolgt eine Zahlung aufgrund mangelnder Deckung oder Widerspruch gegen die Kreditkartenbelastung, obwohl die KD zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist die KD berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Kosten gemäß Ziffer 2.2 zu belasten.
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