Partner:innen im Familiennachzug: Verdecktes Erwerbskräftepotenzial für Kommunen? - Weltoffene Kommune
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Gastbeitrag Partner:innen im Familiennachzug: Verdecktes Erwerbskräftepotenzial für Kommunen? Seit Jahren kämpfen Kommunen bundesweit um Fachkräfte. Mit dem im März 2020 in Kraft getre- tene Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll dabei das Potenzial ausländischer Fachkräfte besser ge- nutzt werden, wovon auch die kommunale Wirtschaft profitieren soll. Übersehen wird hierbei oft, dass es bereits innerhalb der kommunalen Grenzen ausländisches Erwerbskräftepotenzial gibt: Per- sonen, die mit oder zu ihren hier lebenden Partner*innen nach Deutschland gezogen sind. Dabei gehört Familiennachzug seit vielen Jahren zu den zahlenmäßig bedeutendsten Formen der Zuwanderung nach Deutschland. Im Jahr 2017 entfielen z.B. 42 Prozent aller neu erteilten Aufent- haltserlaubnisse auf Familiennachzug, darunter mehrheitlich nachziehende Partner:innen. Und hier sind Familienangehörige, die aus EU-Staaten nachziehen, noch nicht einberechnet, denn Familien- nachzug wurde bisher statistisch nur bei Drittstaatsangehörigen (anhand von Einreisevisa und Auf- enthaltstiteln) erfasst. Es stellt sich also die Frage, welches Potenzial diese Gruppe für kommunale Arbeitsmärkte hat. Vor diesem Hintergrund hat das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) untersucht, in- wieweit Familiennachzug aus EU- und aus Drittstaaten, insbesondere durch Partner:innen, ein Po- tenzial für den Erwerbskräftebedarf in Deutschland darstellt. Grundlage der Studie sind Analysen des Mikrozensus 2017 sowie des Sozio-oekonomischen Panels 2017 (SOEP). Verwendet wurden dabei Informationen zum Zuwanderungsmotiv der teilnehmenden Personen. Große Gruppe mit großem Potenzial Unsere Analysen zeigen, dass das Potenzial dieser Gruppe von Zugewanderten für kommunale Ar- beitsmärkte sehr groß ist. Etwa ein Viertel der seit 2005 zugezogenen Personen im erwerbsrelevan- ten Alter sind aus partnerschaftlichen Gründen (Familiengründung oder -zusammenführung) nach Deutschland gekommen. Rechnet man die Fallzahlen auf die Bevölkerung hoch, so ergibt sich eine geschätzte Zahl im Bereich von 800.000 Personen, die zwischen 2005 und 2017 aus partnerschaftli- chen Gründen zugezogen sind und sich derzeit in Deutschland aufhalten; davon 40 Prozent aus EU- Staaten. Rund drei Viertel der entsprechenden im Mikrozensus 2017 Befragten sind Frauen, knapp drei Viertel sind zwischen 18 und 40 Jahre alt. Ein Großteil ist zudem erst vergleichsweise kurze Zeit
in Deutschland. Etwa zwei Drittel lebten zum Befragungszeitpunkt nicht mehr als sechs Jahre in Deutschland, etwa 40 Prozent maximal drei Jahre. Die Daten des SOEP zeigen zudem, dass fast 80 Prozent der Befragten im partnerschaftlichen Familiennachzug gern dauerhaft in Deutschland leben möchten. Die untersuchte Personengruppe ist nicht nur vergleichsweise jung, sie ist auch, Männer wie Frauen, überwiegend gut gebildet. 60 Prozent haben mindestens einen Gymnasialabschluss und ein Drittel verfügt sogar über einen Hochschulabschluss. Das Qualifikationsniveau ist bei Personen aus Dritt- staaten etwas geringer als bei Personen aus EU-Ländern. Allerdings sind in beiden Herkunftsgrup- pen anteilig etwa gleich viele Personen mit Hochschulabschluss. Noch zu wenig Teilhabe am Arbeitsmarkt Während hier offenbar ein großes Potenzial für den kommunalen Arbeitsmarkt vorliegt, deuten un- sere Analysen auch darauf hin, dass dieses noch nicht ausreichend ausgeschöpft wird. Nur etwas mehr als die Hälfte ist erwerbstätig, darunter weniger Personen aus Drittstaaten, deutlich weniger Frauen und deutlich weniger Personen mit Kindern. Die geschlechtsspezifischen Erwerbstätigenquo- ten unterscheiden sich stark von der Gesamtbevölkerung der gleichen Altersgruppe in Deutschland; hier sind über 70 Prozent der Frauen zwischen 15 und 65 Jahren erwerbstätig (Bundesagentur für Arbeit 2019: 7, siehe auch Statistisches Bundesamt 2019). Allerdings wirken bei der hier untersuchten Gruppe das Geschlecht und das Vorhandensein von Kindern zusammen: Insbesondere Frauen mit Kindern sind nicht erwerbstätig. 2
Einer der wichtigsten Gründe, derzeit keine Arbeit zu suchen oder nur in Teilzeit erwerbstätig zu sein, ist die Betreuung von Kindern. Nahezu die Hälfte der Personen, die gegenwärtig keine Arbeit suchen, und gut ein Drittel der in Teilzeit Beschäftigten gibt dies als Grund für den jeweiligen Er- werbsstatus an (Mikrozensus). Dies betrifft wiederum insbesondere Frauen. Relevant ist dies auch, da bei zwei Dritteln der Gesamtgruppe (Personen im partnerschaftlichen Familiennachzug) zum Be- fragungszeitpunkt mindestens ein Kind im Haushalt lebte; gut 40 Prozent hatten Kinder unter sechs Jahren. Neben der Kinderbetreuung haben auffallend viele Personen, die in Teilzeit arbeiten oder derzeit keine Arbeit suchen, bei der Frage nach Gründen zudem die Antwortoption „sonstige Gründe“ an- gegeben; dies war jeweils der zweithäufigste Grund. Es liegen hier also bei vielen Personen Gründe vor, die im Mikrozensus nicht als eigenständige Antwortkategorie erfasst sind. Die Daten des SOEP zeigen hier: Viele empfinden es als schwierig bis unmöglich, eine Arbeitsstelle zu finden, insbeson- dere Personen aus Drittstaaten. Unzufriedenheit mit Einkommenssituation in Deutschland Als Resultat der geringen Beteiligung am Arbeitsmarkt hatten knapp 30 Prozent der Personen, die aus partnerschaftlichen Gründen zugewandert sind, zum Befragungszeitpunkt kein eigenes Einkom- men, also auch nicht aus staatlichen Leistungen. Ein großer Teil, insbesondere der Frauen (hier sind 3
es 50 Prozent), ist auf das Einkommen ihrer Partner*innen oder anderer Familienmitglieder ange- wiesen. Entsprechend unzufrieden sind sie mit ihrer individuellen Einkommenssituation. Hier unter- scheiden sie sich von Personen mit anderen Zuwanderungsmotiven: Während nicht erwerbstätige Personen in allen Motivgruppen tendenziell unzufriedener mit ihrem Einkommen sind als Erwerbs- tätige, ist der Unterschied in der Gruppe mit dem Motiv „Partnerschaft“ besonders groß und ist auch nur in dieser Gruppe statistisch bedeutsam. Anders gesagt: Erwerbslosigkeit stimmt insbesondere jene Personen unzufrieden, die aus partnerschaftlichen Gründen nach Deutschland zugezogen sind. Hier klaffen Wunsch und Wirklichkeit also am weitesten auseinander. Fazit: Potenzial für den kommunalen Arbeitsmarkt, das aktiviert werden muss Unsere Studie zeigt, dass Partner:innen im Familiennachzug ein sehr großes Potenzial für den kom- munalen Arbeitsmarkt darstellen. Deutlich wird aber auch: Um dieses Potenzial zu nutzen, muss ihnen frühzeitig der Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert werden. Die Mehrheit der in unsere Analysen einbezogenen Personen lebt erst seit wenigen Jahren in Deutschland. Viele wünschen sich in dieser frühen Phase zwar grundsätzlich zu arbeiten, v.a. wegen der Betreuung von Kindern sind sie aber noch nicht oder nur in Teilzeit erwerbstätig. Dies gilt insbesondere für Frauen. Bei vielen werden die Haupteinkünfte des Haushalts entsprechend von den bereits in Deutschland lebenden 4
Partner:innen erbracht. Diese Ergebnisse legen nahe, dass sich viele der nachziehenden Partner:in- nen in dieser noch frühen Phase ihres Aufenthalts in Deutschland zunächst auf familiäre Aufgaben konzentrieren. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit steht in dieser Phase hingegen noch zurück. Zu diesem Schluss kommt auch eine Studie, die komplementär zu unserer Untersuchung kommu- nale Unterstützungsstrukturen für Partner:innen im Familiennachzug analysiert hat (Kluß/Farrokhzad 2020, zusammenfassend BMFSFJ 2021). Demnach kann die anfängliche Orientierung auf familiäre Aufgaben die Ressourcen nachgezogener Partner:innen (insbesondere Frauen) beim Zugang zu Arbeit einschränken, sowohl zeitlich, aber auch z.B. durch geringere Kontakt- und Vernetzungsmög- lichkeiten außerhalb des familiären Umfeldes. Zudem bestehen z.B. strukturelle Zugangshürden zu institutioneller Kinderbetreuung, etwa zu wenig verfügbare Kitaplätze, aber insbesondere auch feh- lendes Wissen über Zugangswege. Im Falle von Familiennachzug ist es eine besondere Herausfor- derung, wenn mehrere Kinder nachziehen und somit zeitgleich ein Betreuungsbedarf für mehrere Kinder entsteht; darauf sind die Betreuungseinrichtungen oft nicht eingestellt. Darüber hinaus müs- sen nach der migrationsbedingten Trennungsphase mitunter die Rollen und Bedarfe innerhalb der Partnerschaft neu ausgehandelt werden. In manchen Fällen sind die nachgezogenen Partner:innen erst einmal wirtschaftlich, sozial und z.T. auch aufenthaltsrechtlich (bei Drittstaatsangehörigen) von ihren bereits in Deutschland lebenden Partner:innen abhängig, was sie zusätzlich belasten und u.U. ihre Entfaltungsmöglichkeiten (z.B. durch Erwartungshaltungen der Partner:innen) einschränken kann. Neben familiär bedingten Zugangshürden erschweren aber auch weitere Aspekte den Weg in den kommunalen Arbeitsmarkt. Unsere Analysen zeigen, dass Viele (insbesondere jene aus Drittstaaten) die Suche nach Arbeit als sehr schwierig erleben. Nicht-Erwerbstätige, die derzeit keine Arbeit su- chen, haben bei der Frage nach dem Grund zudem auffällig häufig die Kategorie „sonstige Gründe“ gewählt. Ob hier migrationsspezifische oder andere Ursachen eine Rolle spielen, kann auf Basis der verwendeten Daten nicht abschließend geklärt werden. Die Studie von Kluß und Farrokhzad (2020) legt jedoch nahe, dass Partner:innen im Familiennachzug, ähnlich wie andere Zuwanderungsgrup- pen, zahlreiche migrationsspezifische Herausforderungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt erleben. Dazu gehören die Anerkennung von Qualifizierungen, die Überwindung von Sprachbarrieren, die anfangs fehlende Vertrautheit mit dem deutschen Arbeitsmarkt und seinen Regelungen und Zu- gangswegen, die fehlende Kenntnis von entsprechende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen, sowie Vorurteile und Diskriminierung. Kinderbetreuung und frühzeitige Einbindung in Unterstützungsstrukturen sind wichtige Maßnahmen Vor dem Hintergrund dieser multiplen Herausforderungen ist es wichtig, nachgezogene Partner:in- nen frühzeitig und proaktiv in die vorhandenen kommunalen Unterstützungsstrukturen einzubinden und sie durch Arbeitsmarktakteur:innen aktiv zu begleiten. Die Studie von Kluß und Farrokhzad 5
(2021) sowie das BMFSFJ (2021) schlagen diesbezüglich entsprechende Maßnahmen vor. So sollte die Zielgruppe direkt nach ihrer Einreise aktiv und persönlich (über Mitarbeitende in zentralen An- laufstellen, z.B. Ausländerbehörden, Einwohnermeldeämter, aber auch über Migrantenorganisatio- nen und soziale Netzwerke) über das kommunale Unterstützungssystem informiert und ggf. dorthin vermittelt werden. Auch Beratungsstellen und Arbeitsagenturen, die Fachkräfte oder andere Erstzu- gewanderte betreuen, sollten gezielt auch deren Partner:innen in die Beratung einbeziehen. Einmal in Beratungsstrukturen eingebunden hat sich das Prinzip der Förderketten bewährt, bei denen die neu Zugewanderten von der Erstorientierung bis zum Einstieg und Verbleib im Arbeitsmarkt beglei- tet und unterstützt werden. Die Beratung und Begleitung muss dabei neben den migrationsspezifi- schen Hürden beim Zugang zum Arbeitsmarkt (z.B. die Anerkennung von Qualifikationen) auch die familienspezifischen Herausforderungen (z.B. Kinderbetreuung, partnerschaftliche Rollenverteilun- gen) in den Blick nehmen. Schlussendlich gilt es zu beachten, dass Partner:innen im Familiennachzug mit Blick auf die Vielfalt an Herkunftskontexten und Migrationsmotiven eine sehr heterogene Gruppe mit unterschiedlichen Ressourcen und Bedarfen darstellen. Unterstützungsmaßnahmen müssen ent- sprechend bedarfsgerecht zugeschnitten sein. Neben der Beratung und Begleitung ist es für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, aber auch für vorbereitende Maßnahmen (z.B. Sprachkurse oder Nachqualifikationen) wichtig, die Möglichkeiten der Kinderbetreuung innerhalb der Kommune auszuschöpfen und wo nötig weiter auszubauen. Hierfür muss nicht nur ggf. das kommunale Angebot an Kitaplätzen besser für diese Zielgruppe erschlossen werden, den Familien müssen auch niedrigschwellig Informationen über institutionelle Kinderbetreuung in Deutschland und Zugangsmöglichkeiten zu Kitas vermittelt werden. Über den Autor: DR. DAVID SCHIEFER Dr. David Schiefer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM-Institut) und leitet dort u.a. ein Forschungsprojekt zu transnationalen Familien. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Jacobs University Bremen sowie im Forschungsbereich beim Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR). Der Psychologe forscht zu sozialen und kulturellen Aspekte von Integration, zu Lebenslagen von Geflüchteten und zu Familie im Kontext von Migration. Seine Arbeiten sind in verschiedenen internationalen Fachzeitschriften publiziert. Dieser Artikel ist im Original auf der digitalen Wissensplattform für weltoffene Kommunen https://www.weltoffene-kommune.de erschienen. Das Projekt Weltoffene Kommune hat zum Ziel, Kommunalverwaltungen auf ihrem individuellen Weg zur Weltoffenheit durch Online- und Offlineangebote zu unterstützen. Umgesetzt wird es von der PHINEO gAG und der Bertelsmann Stiftung von 2019 bis 2021 durch die Förderung der Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration 6
Sie können auch lesen