Hygienekonzept Zeltlager Nortrup 2021 auf dem Zeltplatz in Geeste - (Verfasst von Jana Krull)

 
WEITER LESEN
Hygienekonzept Zeltlager Nortrup 2021 auf dem Zeltplatz in Geeste - (Verfasst von Jana Krull)
Hygienekonzept Zeltlager Nortrup 2021 auf
        dem Zeltplatz in Geeste

    Das gesamte Hygienekonzept basiert auf einem Inzidenzwert von unter 35.

                           (Verfasst von Jana Krull)

                                      1
Hygienekonzept Zeltlager Nortrup 2021 auf dem Zeltplatz in Geeste - (Verfasst von Jana Krull)
Inhaltsverzeichnis
Rahmendaten .......................................................................................................................................... 3
Vorwort ................................................................................................................................................... 3
Allgemeine Voraussetzungen .................................................................................................................. 4
   Gruppe ................................................................................................................................................. 4
   Räumliche Voraussetzungen ............................................................................................................... 4
Verhaltensregeln ..................................................................................................................................... 4
   Spielgeräte, Gegenstände, Materialien ............................................................................................... 5
   Reinigung und Desinfektion ................................................................................................................ 5
Zubereitung von Lebensmitteln .............................................................................................................. 5
   Essen und Getränke............................................................................................................................. 6
   Geschirr ............................................................................................................................................... 6
An- und Abreise ....................................................................................................................................... 6
Schnelltests.............................................................................................................................................. 6
Übernachtung.......................................................................................................................................... 6
Programm ................................................................................................................................................ 6
Dokumentation, Speicherung, Kontaktnachverfolgung .......................................................................... 7
   Hinweisschilder ................................................................................................................................... 7
   Handlungsanweisung für Verdachtsfällen........................................................................................... 7
Kontakt zur Öffentlichkeit ....................................................................................................................... 7
Schulung des Konzepts, Kontrolle der Einhaltung................................................................................... 8
Danksagung ............................................................................................................................................. 8
Anlagen .................................................................................................................................................... 8
   Programmablauf.................................................................................................................................. 8
   Reinigungs- und Desinfektionsnachweis ............................................................................................. 9
   Notfallmanagment Corona-Sondereinlage ....................................................................................... 11
   Gesundheitsfragebogen .................................................................................................................... 14
   Zutrittsvoraussetzungen.................................................................................................................... 16

                                                                              2
Hygienekonzept Zeltlager Nortrup 2021 auf dem Zeltplatz in Geeste - (Verfasst von Jana Krull)
Rahmendaten
 Zeitraum der Veranstaltung                           23.07.2021 bis 29.07.2021
 Veranstaltungsort                                    Zeltplatz am Speichersee Geeste
                                                      Biener Straße 13 a
                                                      49744 Geeste
                                                      05907/7445

                                                      Einzelne Programmpunkte finden außerdem
                                                      rund um das Speicherbecken in der freien Natur
                                                      statt.
                                                      Die Hygienekonzepte vor Ort werden
                                                      eingehalten. Das Hygienekonzept dieser
                                                      Veranstaltung gilt in Analogie angepasst an die
                                                      verschiedenen Örtlichkeiten.
 Teilnehmer:innen                                      65 Kinder und Jugendliche (8-15 Jahre)
 Betreuer:innen                                        25 Betreuer:innen (16-29 Jahre)
                                                      (5 Personen Küchenteam)
 Zuständiges Gesundheitsamt                           Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt
                                                      Osnabrück
                                                      Am Schölerberg 1
                                                      49082 Osnabrück
                                                      Tel.: 0541 5013127
                                                      Fax: 0541 50163126
                                                      Mail: info@gesundheitsregion-os.de

                                                      Landkreis Emsland
                                                      Ordeniederung 1
                                                      49716 Meppen
                                                      Tel.: 05931 44-0
                                                      Fax: 05931 44-3621

                                                      Tel.:05931/44-44 44 1 (Fragen zu Corona)
                                                     Mail: gesundheitsamt-corona@emsland.de

 Erlaubte Gruppengröße                                Keine Einschränkungen
 Träger                                               Katholische Kirchengemeinde St. Aloysius
                                                      Nortrup
                                                      Kirchstraße 17
                                                      49638 Nortrup
 Erreichbarkeit                                       Lagerleitung
                                                      Jana Krull
                                                      015225985656
                                                      Schoorener Damm 4
                                                      49638 Nortrup

Vorwort
Die Kinder und Jugendlichen leiden in diesen Zeiten aufgrund der Corona-Pandemie besonders. Viele
Einschränkungen sowohl im privaten- als auch im öffentlichen Bereichen forderten die physischen
und psychische Belastung der Kinder. Deswegen ist es umso wichtiger, dass ihnen in den Ferien

                                                  3
Hygienekonzept Zeltlager Nortrup 2021 auf dem Zeltplatz in Geeste - (Verfasst von Jana Krull)
wieder etwas Hoffnung auf „Normalität“ gegeben wird. Mit der Grundlage eines Hygienekonzepts
lässt es die aktuelle Corona Situation zu, ein Zeltlager mit Übernachtung stattfinden zu lassen.

Das Hygienekonzept ist zu Beginn der Veranstaltung allen Teilnehmern, den Eltern der Teilnehmer
und auch den Betreuern bekannt. Alle sind sich bewusst, dass die Veranstaltung nur bei Einhaltung
der Hygieneregeln eine möglichst sichere Veranstaltung veranstaltet werden kann.

Der Träger kommt nicht für mögliche Arbeitsausfälle oder Urlaubsgelderstattungen aufgrund einer
Quarantäne auf.

Allgemeine Voraussetzungen
Personen mit typischen Krankheitssymptomen (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des
Geschmacks-/ Geruchssinns, Halsschmerzen) dürfen nicht am Angebot teilnehmen bzw. dieses
betreuen. Personen, die nachweislich Kontakt zu an COVID-19 Erkrankten hatten, dürfen erst 14 Tage
nach dem letzten Kontakt an der Veranstaltung teilnehmen. Personen, die sich in einem Risikogebiet
aufgehalten haben, sollen erst nach 14 Tagen an der Veranstaltung teilnehmen. Die jeweilige
Selbsterklärung zur Symptomfreiheit sowie die Angaben zu einem Aufenthalt in einem Risikogebiet
bzw. zum Kontakt einer infizierten Person innerhalb der letzten 14 Tage sind in einem
Gesundheitsfragebogen (siehe Anhang) zu bestätigen. Dieser wird von allen Teilnehmer:innen und
Betreuer:innen ausgefüllt. Bei allen Personen unter 18 Jahren ist dabei die Unterschrift eines
Erziehungsberechtigten erforderlich. Ebenso wird mit Hilfe des Gesundheitsfragebogens bestätigt,
dass das Hygienekonzept und die jeweiligen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
verstanden worden sind. Es wird zentral eine Anwesenheitsliste mit Kontaktdaten geführt, aus der
hervorgeht, wer zu welchen Zeiten an den Angeboten teilgenommen hat. Die Liste wird für 21 Tage
gespeichert.

Gruppe
Die Teilnehmeranzahl beträgt 65 Kinder und Jugendliche. Diese werden von einem 20-köpfigen Team
begleitet. Teilnehmer und Betreuer gelten hierbei als eine Kohorte. Ausgenommen ist hierbei das
Küchenteam. Das Küchenteam gilt als eine Extragruppe, welches den Abstand zu allen anderen
halten muss. Ebenso sind die Schlafräume und Sanitäranlagen getrennt. Außerdem ist keine
Vermischung mit anderen Gruppen erlaubt. Dies ist ausgeschlossen, da unser Zeltlager das einzige
Zeltlager auf dem Zeltplatz ist.

Räumliche Voraussetzungen
Der Zeltplatz ist weitläufig. Es ist kein anderer Personenverkehr vorhanden. Eine Küche und
Sanitäranlagen sind vorhanden. Dort wird regelmäßig gelüftet. Die Türen stehen möglichst offen, um
die Berührung der Klinken zu minimieren. Die Sanitäranlagen werden mit Seifenspendern und
Papierhandtüchern ausgestattet. Ebenso wird Handdesinfektionsmittel zur Verfügung stehen. Sie
werden mindestens zweimal täglich gereinigt. Die Sanitäranlagen werden grundsätzlich nach
Geschlecht sowie zusätzlich nach Teilnehmer:innen und Betreuer:innen getrennt. Für das
Küchenteam steht eine separate Toilette zur Verfügung.

Verhaltensregeln
Zwischen den Teilnehmern:innen muss kein Mindestabstand gehalten werden. Dennoch wird der
Platz so ausgeschöpft, dass möglichst oft der Mindestabstand eingehalten werden kann. Eine Mund-
Nasen-Bedeckung muss nur in geschlossenen Räumen getragen werden. Außerdem muss von den
Betreuern eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, sobald sie den Mindestabstand zu den
Teilnehmer:innen nicht mehr einhalten können. Die Betreuer:innen untereinander brauchen keinen
Mindestabstand halten (mit Ausnahme des Küchenteams). Zu Personen außerhalb der Gruppe gilt es

                                                 4
einen Abstand von 1,5 m einzubehalten. Bei Betreten eines Gebäudes müssen die Hände gewaschen
oder desinfiziert werden. Die Sanitäranlagen werden nur von Mitgliedern der Gruppe genutzt. Dort
sind Anleitungen für eine korrekte Durchführung der Händehygiene zu finden. Die Hände sind
regelmäßig mit Wasser und Seife zu reinigen bzw. mit den bereitstehenden
Händedesinfektionsmitteln zu desinfizieren. Diese sind im Sanitärbereich und auch im Essbereich zu
finden.

Spielgeräte, Gegenstände, Materialien
Vor der Nutzung von Spielgeräten und Gegenständen waschen sich alle Teilnehmer gründlich die
Hände oder desinfizieren. Spielgeräte werden nach Gebrauch desinfiziert.

Reinigung und Desinfektion
Alle Handkontaktflächen (Türklinken, Spielzeuge etc.) werden regelmäßig desinfizierend abgewischt.
Tische müssen nach jeder Benutzung desinfizierend abgewischt werden. Für die Reinigung und
Desinfektion wird es eine Einteilung der Betreuer in die Aufgabenbereiche geben. Bei Stationsläufen
o.Ä. sind die betreuenden Gruppenleiter für die Reinigung und Desinfektion zuständig. Die
regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Küche und der Sanitäranlagen erfolgt gemäß
Reinigungs- und Desinfektionsplan und ist in der Dokumentation Reinigung und Desinfektion
festzuhalten. Trockentücher sind häufig zu wechseln und nur von einer Person zu benutzen. Trocken-
und Putztücher sind regelmäßig bei 60°C zu waschen und mindestens 1-mal täglich zu wechseln.

Zubereitung von Lebensmitteln
Der gesamte Küchenbereich gilt aufgrund der keimanfälligen Lebensmittelzubereitung als besonders
schützenswerter Raum hinsichtlich der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Daher ist der
Zutritt zum gesamten Küchenbereich (siehe Kapitel „Küchenbereich“) nur dem festen
Küchenpersonal sowie den Küchenhelfer:innen vorbehalten. Jede im Küchenbereich mitwirkende
Person wird über die aktuellen Richtlinien und Hygienevorschriften unterrichtet. Das Betreten des
gesamten Küchenbereichs (Küche, Essenausgabe) ist nur mit Mund-Nasen-Schutz erlaubt. Es gelten
die allgemeinen üblichen Regeln (u.a. Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz) zum
Umgang mit Lebensmittel bei Gemeinschaftsverpflegungen von Ferienfreizeiten.

Ein Großteil der Einkäufe wir bereits vor der Veranstaltung getätigt. Der Kontakt zur Öffentlichkeit
soll auf das notwendigste Minimum reduziert werden, daher werden die Einkäufe für uns
zusammengepackt und auf den jeweiligen Parkplätzen abgeholt. Außerdem gehen nur vollständig
immunisierte Personen einkaufen. Zusätzlich tragen sie noch eine FFP2-Maske. Sie dürfen nicht als
Betreuer:innen für die Teilnehmer:innen eingesetzt werden.

Folgende Grundregeln sind im Küchenbereich bei Aufnahme der Tätigkeit zu beachten:

•       Hände reinigen und desinfizieren

•       Mund-Nasen-Schutz

•       Einmalhandschuhe (bei Bedarf)

•       Husten- und Niesetikette

•       Haare zusammenbinden

•       Saubere Schutzkleidung (Kittel, Schürze)

Die Mitglieder des Küchenpersonals und Küchenhelfer werden über die geltenden Maßnahmen
unterrichtet. Die Küchenleitung überwacht die dort ablaufenden Prozesse.

                                                   5
Essen und Getränke
Unser Küchenteam hält sich an die Vorgaben der allgemeingültigen Hygieneunterweisungen.
Zusätzlich dazu werden Tische nach den Mahlzeiten desinfiziert. Außerdem werden Geschirrtücher
und Lappen regelmäßig gereinigt und gewechselt. Unser Küchenteam kümmert sich um die gesamte
Verpflegung. Die Brötchen werden von einem externen Dienstleister geliefert und kontaktlos
abgestellt. Alle anderen Lebensmittel werden von den jeweiligen Supermärkten für uns
zusammengestellt, so dass auch hier ein kontaktloser Einkauf möglich ist. Getränke werden
üblicherweise in Portionsflaschen an die einzelnen Teilnehmer ausgegeben. Zu den Mahlzeiten
stehen jeder Kleingruppe Karaffen mit Wasser und Eistee auf den eigenen Tischen zur Verfügung. Die
Karaffen werden durch die Küchenhelfer:innen befüllt und herausgegeben. Bei der Essenausgabe gilt
für alle die Maskenpflicht.

Geschirr
Die Kinder bringen ihr eigenes Geschirr mit. Sie spülen ihr Geschirr selbstständig aber unter Aufsicht
ab. Dafür gibt es eine Waschstelle mit fließenden Warmwasser.

An- und Abreise
Um die Infektionsgefahr zu minimieren, wird ein negatives Ergebnis eines PoC-Tests vorausgesetzt.
Die Bestätigung wird der Lagerleitung vor Reisebeginn vorgezeigt. Ebenso wird über den
Gesundheitsfragebogen, welcher ebenfalls vor Reisebeginn abgegeben wird, die Symptomfreiheit
bestätigt. Die Anreise und Rückreise erfolgen mit dem Fahrrad. Die Gruppe wird als eine Kohorte
eingestuft, daher können alle gemeinsam abfahren. Zusätzlich ist durch die frische Luft und das
Fahrradfahren, das Infektionsrisiko relativ gering. Eine Pause wird in der Schützenhalle Ohrtermersch
gemacht. Dort sind wir die einzigen Nutzer der Sanitäranlage. Das Betreten erfolgt nur mit Mund-
Nasen-Schutz. Ebenso wird auf die passende Handreinigung geachtet. Dafür werden Betreuer:innen
vor Ort positioniert.

Falls aus diversen Gründen (Heimweh, Verletzung, positiver PoC-Test) eine frühzeitige Abreise
stattfinden muss, werden die Teilnehmer:innen von ihren Erziehungsberechtigten abgeholt. Zum
eigenen Schutz werden diese und auch die Teilnehmer:innen dann im PKW einen Mund-Nasen-
Schutz tragen.

Schnelltests
Die regelmäßige Durchführung von Schnelltests auf das Corona-Virus ist ein wichtiger Baustein bei
der Kontrolle der pandemischen Lage. Deswegen werden sowohl Teilnehmer als auch Betreuer
(unabhängig vom Impfstatus) am Abreisetag (23.07.2021) ein offizielles negatives PoC-Testergebnis
vorlegen. Ebenso werden ggf. noch am Montag (26.07.2021) und am Abreisetag (29.07.2021)
selbstständige Schnelltests unter Aufsicht der Gruppenleiter:innen durchgeführt. Die Ergebnisse
werden dokumentiert. Das Vorgehen bei einem positiven Ergebnis oder Corona-Verdachtsfall ist
unter dem Kapitel „Handlungsanweisung für Verdachtsfälle“ zu finden.

Übernachtung
Die Kinder schlafen in Kleingruppen (2-4 Kinder) in ihren eigenen Zelten. Die Betreuer teilen sich mit
bis zu 8 Personen ein Zelt. Das Küchenteam schläft in einem separaten Zelt.

Programm
Das Zeltlager als Gesamtveranstaltung ist für den Zeitraum vom 23.07.2021 bis zum 29.07.2021
geplant. Der geplante Ablauf ist im Anhang zu finden.

                                                   6
Dokumentation, Speicherung, Kontaktnachverfolgung
Die Gesundheitsfragebögen, Anwesenheitslisten und Reinigungs- und Desinfektionsnachweise
werden zentral bei der Lagerleitung aufbewahrt. Die Daten werden nur nach Aufforderung an lokale
Gesundheitsbehörden weitergegeben. Die personenbezogenen Daten werden ab dem Zeitpunkt der
Erhebung für 21 Tage aufbewahrt und anschließend gelöscht.

Hinweisschilder
Auf dem Zeltplatz werden Hinweisschilder zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz, dem richtigen
Hände waschen und den wichtigsten Hygienetipps aufgehängt. Außerdem werden an den
Zuwegungen des Zeltplatzes Schilder zu den Zutrittsvoraussetzungen platziert.

Handlungsanweisung für Verdachtsfällen
In Notfällen und außergewöhnlichen Situationen wird entsprechend des Notfallmanagement Teil 1
und 2 des Bistums Osnabrück gehandelt. Die interne Leitung übernimmt Jana Krull (Lagerleitung).
Dabei kann zusätzlich eine Aufteilung in einzelne Sachgebiete durchgeführt und durch das
Leitungsteam besetzt werden. Die externe Leitung übernimmt Jugendreferent Manuel Kollenberg.
Die Stabsleitung übernimmt Pastor Ralf Krause. Die Gesamtverantwortung obliegt dem
Kirchenvorstand der Kath. Kirchengemeinde St. Aloysius Nortrup. Alle Betreuer:innen sind in erster
Hilfe ausgebildet und über die besondere Situation und Maßnahmen unterrichtet

Kommt es vor, während oder nach (bis 14 Tage) der Veranstaltung zu dem Verdacht einer Infektion
(Symptome, Kontakt mit einem (potenziell) Infizierten) von ein oder mehreren Teilnehmer:innen, so
ist unverzüglich der Veranstalter, sowie die zuständigen Behörden zu informieren und die
vollständigen Kontaktdaten zu übermitteln. Das Vorgehen findet entsprechend des Beiblattes
Notfallmanagements des Bistums Osnabrück1 und in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen
örtlichen Gesundheitsamt und Ordnungsbehörden statt. Kommt es während des Zeltlagers zu einer
bestätigten Infektion oder einem Verdachtsfall (positiver PoC-Test) wird die Verdachtsperson von der
restlichen Gruppe isoliert. Über die weiteren Maßnahmen wird dann mit dem Gesundheitsamt
gesprochen. Allen Teilnehmern:innen und Betreuer:innen ist bewusst, dass ein positiver Coronafall
im Zeltlager dazu führen kann, dass eine 14-tägige Quarantänepflicht bestehen kann. Ausgenommen
davon sind geimpfte Personen.

Kontakt zur Öffentlichkeit
Das gesamte Gelände wird ergänzend zu den natürlichen Begrenzungen (z.B. Bachläufe oder Hecken)
mit geeignetem Absperrmaterial (z.B. Absperrband) als geschlossener Bereich gekennzeichnet.
Hinweisschilder, die auf die Zutrittsvoraussetzungen hinweisen (vorherige Kontaktaufnahme zur
Lagerleitung, Nachweis eines negativen Corona-Testergebnisses nicht älter als 6 Stunden sowie
Tragen einer FFP2-Maske während des gesamten Aufenthaltes auf dem Gelände), sind in
ausreichender Anzahl an den Grundstücksgrenzen zu positionieren.

Geplante Besuche durch externe Personen ohne besonderen Grund sind grundsätzlich zu
unterlassen. Nur in Ausnahmefällen (z.B. Geländebegehungen und Kontrollen) sowie nach vorheriger
Rücksprache mit der Lagerleitung kann unter Berücksichtigung der zuvor genannten
Zutrittsvoraussetzungen für das Veranstaltungsgelände bei Bedarf eine Ausnahme gemacht werden.
Der Kontakt zu externen Besuchern ist in jedem Fall auf das absolut notwendige Minimum zu
beschränken. Die jeweiligen Kontaktdaten sind zu dokumentieren und aufzubewahren.

                                                 7
In Notfallsituationen kann es erforderlich werden, dass medizinisches Personal den Zeltplatz auch
ohne die Erfüllung der allgemeinen Zutrittsvoraussetzungen betritt. Dies betrifft insbesondere den
Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst sowie den boden- und luftgebundenen Rettungsdienst. Die
folgenden Regelungen gelten im Notfall auch für alle anderen Behörden und Organisationen der
Gefahrenabwehr (z.B. Polizei) zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben.

Grundsätzlich ist in solchen Situationen darauf zu achten, dass so wenig Teilnehmer:innen und
Betreuer:innen wie möglich ungeschützten Kontakt zu medizinischem Fachpersonal und anderen
externen Personen haben. Daher ist die Anforderung medizinischen Personals oder Materials (z.B.
auch kontaktfreie Übergabe von Medikamenten in der Übergabezone) nach Möglichkeit dem
Verlassen der Blase durch mehrere Betreuer:innen und/ oder Teilnehmer:innen zum Besuch einer
Gesundheitseinrichtung vorzuziehen.

Sollte der Arztbesuch in einer Praxis oder anderen ambulanten Einrichtung unausweichlich sein, soll
zur Vermeidung unnötiger Kontakte auf die Nutzung von Randzeiten (z.B. am Anfang oder Ende einer
Sprechstunde) geachtet werden.

Sollte aufgrund eines medizinischen Zwischenfalls die ambulante Behandlung einen längeren
Zeitraum in Anspruch nehmen, ist im Individualfall das Risiko abzuwägen, inwiefern die Rückkehr in
die Blase vor dem Hintergrund der bestmöglichen Vermeidung einer Einschleppung des Corona-Virus
noch bedenkenlos erscheint. Die Abwägung obliegt dabei der internen Leitung (Jana Krull) in
Absprache mit der externen Leitung (Manuel Kollenberg) sowie bei Bedarf den örtlichen
Einrichtungen (z.B. Gesundheitsamt). Sollte eine stationäre Behandlung im Krankenhaus erforderlich
werden, muss den Kindern und Jugendlichen die Rückkehr ins Zelt- und Jugendlager aus hygienischen
Gründen untersagt werden. Bei Betreuer:innen ist aufgrund bei vollständiger Immunisierung eine
Individualentscheidung vertretbar.

Grundsätzlich ist bei sämtlichen Zwischenfällen (medizinischer und nicht-medizinischer Art)
entsprechend des oben genannten Notfallmanagements zu verfahren. Bei Kontakt zu Externen ist
möglichst eine FFP2-Maske zu tragen und verstärkt auf die Basishygiene zu achten.

Schulung des Konzepts, Kontrolle der Einhaltung
Alle Teilnehmer*Innen und Betreuer*Innen werden auf das Hygienekonzept und über aktuell
geltende Regeln unterrichtet. Alle Betreuer*Innen sind für die Kontrolle der Einhaltung und
Nachbesserung zuständig. Das Hygienekonzept ist über die Homepage www.zeltlager-nortrup.de
öffentlich einsehbar. Während der Durchführung des Zeltlagers 2021 in Geeste zum Zeitpunkt der
fortbestehenden Zuwiderhandlung entgegen den hier aufgeführten Handreichungen weitgehende
Folgen für den gesamten Zeltlagerbetrieb und die Gesellschaft haben kann.

Danksagung
Ein herzlicher Dank gilt dem Ankumer Zeltlager, dessen Hygienekonzept von uns als Orientierung
genutzt werden durfte.

Anlagen
Programmablauf
Freitag, 23.07.2021: Anreise mit dem Rad, Wimpelgestaltung, Zelte aufbauen, Lagerfeuer

Samstag, 24.07.2021: Zeltplatzerkundung, Teelichtgestaltung, Mitternachtsturnier

                                                 8
Sonntag, 25.07.2021: Wasserspiele, Nachtwanderung, Schwimmen im Speicherbecken (bei wenig
Betrieb)

Montag, 26.07.2021: Testung, Chaosspiel, Quiztag

Dienstag, 27.07.2021: Freundschaftsbänder knüpfen, Disco, Kinoabend

Mittwoch, 28.07.2021: Sporttag mit Fußball und Volleyball

Donnerstag, 29.07.2021: Abreise, Testung

Reinigungs- und Desinfektionsnachweis
Objekt:

                                                   9
Das Objekt wurde entsprechend des Hygienekonzepts gereinigt und ggf. desinfiziert.

 Datum                  Uhrzeit                 Durchgeführte Person(en)

                                                10
Notfallmanagment Corona-Sondereinlage

                                        11
12
13
Gesundheitsfragebogen
Bitte füllen Sie (minderjährige Personen zusammen mit einem Erziehungsberechtigten) das Formular erst am
Anreisetag
(max. 6 Stunden vor der Abfahrt) aus und geben es vor der Abfahrt der Lagerleitung.

                                                                                      23.07.2021-
 Veranstaltung:             Zeltlager                          Zeitraum:
                                                                                      29.07.2021
                                                                                      23.07.2021, 10.:00
                                                               Abfahrtszeit:
                            Zeltplatz am Speicherbecken in                            Uhr
 Veranstaltungsort:
                            Geeste
                                                               Abfahrtsort:           Nortrup

 Vor- und Nachname
 Geburtsdatum

Bitte helfen Sie uns, die Gesundheit und Sicherheit aller Teilerneher:innen und Betreuer:innen während des
gesamten Zeltlagers zu gewährleisten, indem Sie folgende Fragen beantworten:

1. Haben Sie aktuelle Informationen und Richtlinien zum Corona-Virus einschließlich des
   eigens für das Zeltlager verfassten Hygienekonzeptes erhalten?                                     □ Ja
                                                                                                       □
                                                                                                      Nein
2. Verstehen und befolgen Sie die im Hygienekonzept aufgeführten Hygiene- und
   Infektionsschutzmaßnahmen – z.B. die Durchführung von Corona-Tests vor und                         □ Ja
   während des Zeltlagers, das Einhalten eines Mindestabstandes, das Tragen eines Mund-
   Nasen-Schutzes, die Beachtung einer Hust- und Nies-Etikette sowie das Befolgen einer                □
   gründlichen Händehygiene – um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern?                      Nein
3. Sind Sie innerhalb der letzten 14 Tage positiv auf den Corona-Virus getestet worden
   oder wurden Antikörper nachgewiesen? Mussten Sie sich aufgrund des Corona-Virus in                 □ Ja
   häusliche Quarantäne begeben? Falls ja, geben Sie bitte detaillierte Informationen
   hierzu an, z.B. Datum, Art des Tests, Gründe für die Quarantäne:                                    □
   _______________________________________________________________________                            Nein
4. Hatten Sie in den vergangenen 14 Tagen eines oder mehrere der folgenden Symptome:
   Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs- und /                  □ Ja
   oder Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und / oder Gliederschmerzen
   und / oder allgemeine Schwäche?
                                                                                                       □
                                                                                                      Nein
5. Sind Sie von der Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, befreit?
                                                                                                      □ Ja
                                                                                                       □
                                                                                                      Nein
6. Sind Sie in den letzten 14 Tagen durch ein Land außerhalb Deutschlands gereist, welches
   gemäß dem Robert-Koch-Institut als Risiko- oder Virusvariantengebiet gilt, oder haben              □ Ja
   sich dort aufgehalten? Wenn ja, in welchem Land und wann sind Sie dort gewesen?
   _______________________________________________________________________
                                                                                                       □
                                                                                                      Nein
7. Hatten Sie im Zeitraum der letzten 14 Tage Kontakt zu Personen, die Symptome
   aufweisen, vermutlich infiziert sind, positiv auf den Corona-Virus getestet wurden oder            □ Ja
   sich in häusliche Quarantäne begeben mussten?
                                                                                                       □
                                                                                                      Nein

                                                     14
Dieser Fragebogen kann auf Anordnung an die zuständigen Gesundheitsbehörden weitergegeben werden. Der
Träger (Kath. Kirchengemeinde St. Aloysius Nortrup) behält sich zivilrechtliche und / oder strafrechtliche
Schritte bei wissentlich oder absichtlich falschen, fiktiven oder betrügerischen Aussagen vor. Ihre Daten
verarbeiten wir gemäß den gelten Bestimmungen.

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass die von Ihnen gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.
Falsche Angaben können negative Auswirkungen auf die Gesundheitssituation aller Teilnehmer:innen und
Betreuer:innen sowie die Öffentlichkeit haben. Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Unterschrift eines
Erziehungsberechtigten erforderlich.

 Unterschrift                                   Erziehungsberechtigte*r

                                                     15
Zutrittsvoraussetzungen
    1. Kontaktaufnahme zur Lagerleitung
    2. Betreten des Veranstaltungsgeländes ist notwendig und wurde gestattet
    3. Keine Symptome einer Corona-Virus-Infektion und kein Aufenthalt in Risikogebieten in den
       letzten 14 Tagen
    4. Negatives Corona-Testergebnis nicht älter als 6 Stunden
    5. Permanentes Tragen einer FFP2-Maske

                                    STOPP!
                 ISOLATIONSBEREICH

 Zutritt des gesamten Veranstaltungsgeländes nur bei Erfüllung der
 Zutrittsvoraussetzungen und vorheriger Kontaktaufnahme erlaubt!

                              Lagerleitung: 0152 2598
                                        5656

                                              16
17
Sie können auch lesen