Schutz- und Hygienekonzept - ACANTUS GmbH - Acantus Hotel
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Schutz- und Hygienekonzept ACANTUS GmbH Zum Schutz unserer Gäste und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten. Unser/e Ansprechpartner/in zum Infektions- bzw. Hygieneschutz Name: Andreas Hirsch (Hoteldirektor) - Alexandra Geyer (Direktionsassistentin) Telefon: 09135 211660 E-Mail: andreas.hirsch@acantus-hotel.de / alexandra.geyer@acantus-hotel.de 1
1. Maßnahmen im Betrieb zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m 1.1. Unterweisung der MitarbeiterInnen und Gäste über die Abstandsregeln 1.2. Gästeeinweisung durch das Personal 1.3. Zutritt/Eintritt steuern. „Sie werden platziert“ – Schild im Restaurant 1.4. Keine Entgegennahme der Garderobe 1.5. Auch bei schwacher Frequenz alle verfügbaren Flächen und Räume nutzen, um möglichst viel Abstand zwischen den Gästen sicher zu stellen 1.6. Vermeidung von Warteschlangen durch Vorabreservierung 1.7. Tische in hochfrequentierten Bereichen (Eingang, Gang zur Toilette) nicht besetzen 1.8. Tische und Stühle entfernen oder kenntlich machen, dass diese nicht genutzt werden dürfen 1.9. Aushang von Hinweisschildern 1.10. Plexiglaswände oder andere Materialien einsetzen, sofern erforderlich 1.11. Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln (Toiletten und Aufzug dürfen nur von einer Person betreten werden) 1.12. Das gemeinsame Beziehen eines Hotelzimmers ist nur den Personen gestattet, denen der Kontakt untereinander erlaubt ist 1.13. Das gemeinsame Sitzen an einem Tisch oder auf einer Sitzgruppe ist nur den Personen gestattet, denen der Kontakt untereinander erlaubt ist 2. Mund-Nasen-Bedeckungen 2.1. Gäste haben eine FFP2-Maske in den öffentlichen Bereichen zu tragen. Am Tisch darf diese abgenommen werden. 2.2. Das Personal hat eine medizinische oder eine FFP2-Maske zu tragen, in Räumlichkeiten, in denen sich Gäste aufhalten sowie im Außenbereich, soweit der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann 2.3. An Arbeitsplätzen und in Situationen, in denen die Einhaltung der Abstände erschwert ist, vorrangig keine MitarbeiterInnen mit Vorerkrankungen, insbesondere mit bestehenden Atemwegserkrankungen wie z.B. Asthma beschäftigen 2
2.4. Schulung der Mitarbeiter/-innen über die richtige Anwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung 2.5. Bereitstellung von geeigneten Mund-Nase-Bedeckungen für Mitarbeiter/-innen und ggfs. für Gäste 3. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle 3.1. Alle Mitarbeiter testen sich in regelmäßigen Abständen mit Hilfe von Corona-Antigenschnelltests, welche vom Hotel zur Verfügung gestellt werden. 3.2. Bei einem positiven Ergebnis müssen sich die Mitarbeiter in Selbstquarantäne begeben und unverzüglich einen PCR-Test durchführen lassen. 3.3. Auffordern von Beschäftigten mit entsprechenden Symptomen, das Betriebsgelände zu verlassen bzw. zuhause zu bleiben 3.4. Aufforderung an die betroffenen Personen, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden 3.5. Treffen von Regelungen im Rahmen der betrieblichen Pandemieplanung, um bei bestätigten Infektionen Personen zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht 3.6. Kein Zutritt von Gästen mit Verdachtssymptomen (Aushang an allen Eingangstüren, Hinweis in den Buchungsbestätigungen bei Direktbuchungen) 3.7. Gegenüber Gästen, die die Vorschriften nicht einhalten wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht. 4. Handhygiene 4.1. Aushang von Anleitungen zur Handhygiene (in allen geöffneten öffentlichen Toiletten und an jedem Handwaschbecken für Mitarbeiter) 4.2. Bereitstellung von Spendern mit Desinfektionsmitteln zur Händedesinfektion (an allen Eingängen sowie an allen Handwaschbecken) 4.3. Unterweisung der Mitarbeiter zur Handhygiene und Schulung der Mitarbeiter zur richtigen Nutzung und Entsorgung von Einweghandschuhen 4.4. Hinweis auf Hautpflege und Bereitstellung von hautschonender Seife 3
4.5. Bereitstellung von Papierhandtüchern zur Einmalbenutzung (keine Handtrockner, Handtrockner in der Eventscheune wird entfernt) 4.6. Bereitstellung von Einweghandschuhen 5. Reservierung durch den Gast 5.1. Gäste sollten vorab reservieren, um Kapazitätsgrenzen kontrollieren zu können und Überbuchungen zu verhindern 5.2. Eine Direktannahme von Gästen ohne Voranmeldung ist nur zulässig, wenn Warteschlangen vermieden werden 5.3. Gästedaten müssen pro Gästegruppen von einer Person erhoben werden 5.4. Zu erhebende Gästedaten: Vor- und Familienname, Telefonnummer, Anzahl der Gäste, Zeitraum des Besuchs – Erfassung in einer Gästeliste (Die Datenschutzbestimmungen sind hier einzuhalten) 5.5. Die erfassten Daten müssen einen Monat aufbewahrt werden 5.6. Informationspflicht nach Artikel 13 DSGVO wird durch Aushang im Eingangsbereich erfüllt. 5.7. Tischpläne und Gästelisten erstellen 5.8. Ankunftszeit mit den Gästen vereinbaren, um Warteschlangen und gleichzeitiges Erscheinen zu verhindern (z.B. im 10-Minuten-Takt) 5.9. Information an den Gast eine Mund- und Nasen-Bedeckung mitzubringen 5.10. Nachfolgendes Informationsschreiben wir jedem Hotelgast vor Anreise per Email zugesandt: Allgemeine Hinweise zu Ihrem Aufenthalt: Ein Aufenthalt im Hotel ist nur aufgrund einer beruflichen und geschäftlichen Veranlassung möglich. Touristische Übernachtungen sind untersagt. An allen Tagen der Woche bieten wir, unter Einhaltung der gültigen Hygiene- und Abstandsregeln, ein Frühstücksbuffet an. Die Rezeption wird an Öffnungstagen ab 6.30 Uhr bis 22 Uhr besetzt sein. Bitte teilen Sie uns für Ihre Buchung einen vierstelligen Code für die Schlüsselbox mit, sollten Sie später anreisen. Eine Nutzung der Wellness- und Fitnessbereiche ist derzeit behördlich untersagt. 4
In der Hotellobby werden wir Ihnen in Form einer Honesty-Bar Getränke (Wasser, Softgetränke, Bier, Wein, Sekt) und kleine Snacks zur Verfügung stellen. Gerne können Sie diese bei Abreise begleichen oder den ausgewiesenen Betrag direkt in das Sparschwein schmeißen. Selbstverständlich sind wir auch nach 22 Uhr jederzeit telefonisch für Sie unter der Hotelnummer 09135 211 660 oder über das Rezeptionstelefon (Ziffer 9) erreichbar. ACHTUNG: Bei uns stehen die Gesundheit und der Schutz unserer Gäste an oberster Stelle. Reisen Sie daher nicht an, wenn Sie aus einer Stadt, einer Region oder einem Land anreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, für welche/s ein amtliches Beherbergungsverbot gilt. Reisen Sie daher nicht an, wenn Sie unspezifische Allgemeinsymptome und respiratorische Symptome jeder Schwere zeigen oder wenn Sie in den letzten 14 Tagen zu einer mit COVID-19 infizierten Person Kontakt hatten. Die Abstands- und Hygienevorschriften sind zu beachten – bitte tragen Sie in allen öffentlichen Bereichen, sowie beim Betreten und Verlassen des Hotels einen Mund-Nasen-Schutz. Des Weiteren bitten wir Sie zu beachten, dass zwischen jedem geparktem Fahrzeug ein Stellplatz frei bleiben muss. 6. Am Eingang 6.1. Die Gäste sind darauf hinzuweisen, dass bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber ein Aufenthalt nicht möglich ist 6.2. Die Gäste sind über das Einhalten des Abstandsgebots von mind. 1,5 m und Reinigung der Hände zu informieren 6.3. Desinfektionsspender am Eingang bereitstellen 6.4. Die Gäste haben ab Betreten des Betriebes eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenommen am Tisch 6.5. Aushang der Regeln vor Betreten des Betriebs 6.6. Gästeeinweisung durch das Personal 6.7. Zutritt/Eintritt steuern. „Sie werden platziert“ – Schild im Restaurant aufhängen – also Plätze zuweisen 6.8. Keine Entgegennahme der Garderobe 5
7. Beim Check-In 7.1. Gäste werden vorab per Informationsemail überallgemeine Verhaltensregeln während der Corona Krise informiert 7.2. Gäste und Mitarbeiter der Rezeption sind durch eine Plexiglasscheibe getrennt 7.3. Ankunftszeit mit den Gästen vereinbaren, um Warteschlangen und gleichzeitiges Erscheinen zu verhindern 7.4. Kontakte zwischen Mitarbeitern und Gästen und der haptische Kontakt zu Bedarfsgegenständen (z.B. Stifte, Meldeschein) werden auf das Notwendigste beschränkt oder nach jeder Benutzung gereinigt/ausgewechselt 7.5. An der Rezeption stehen Einmalhandschuhe für die Gäste bereit 8. Beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildungen 8.1. Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildungen dürfen in Präsenzform in Landkreisen und kreisfreien Städten durchgeführt werden, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet. Dies gilt nur, solange der Wert von 100 unterschritten wird und soweit der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Daneben müssen die Voraussetzungen des § 20 Abs. 3 Satz 2-4 der 11. BayIfSMV-neu ab 22.02.2021 (Schutz- und Hygienekonzept, keine Zuschauer, Maskenpflicht) entsprechend beachtet werden. 8.2. Eine Veranstaltung, die auf berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung ausgerichtet und zulässig ist, wird im Regelfall durch kleine Gruppen und Interaktivität geprägt. Der Unterricht ist darauf ausgelegt, dass die Teilnehmer durch aktive Beteiligung Wissen erwerben. 8.3. Generell sind Tagungen, Kongresse, Messen und vergleichbare Veranstaltungen untersagt. 8.4. Wenn es sich um eine Zusammenkunft einer Vielzahl von Personen handelt, bei der die wesentlichen Programmpunkte Vorträge und Referate zu speziellen Fachthemen sind, liegen unzulässige Tagungen oder Kongresse vor. Solche Veranstaltungen sind dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Fachleute diese Vorträge und Referate vor einem Publikum halten, das sich überwiegend in einer passiven Zuhörerrolle befindet. 8.5. Bewirtet werden ausschließlich Gäste, die auch im Hotel schlafen. 6
8.6. Es muss während der gesamten Veranstaltung eine FFPs-Maske getragen werden. Diese Pflicht gilt auch am Platz. Die FFP2-Maske darf lediglich während des Trinkens und des Essens abgenommen werden. 8.7. Veranstalter ist, wer zu der Veranstaltung einlädt. 8.8. Der Veranstalter ist verpflichtet eine Teilnehmerliste mit Kontaktdaten vor Veranstaltungsbeginn zu erstellen und diese zu jederzeit der zuständigen Aufsichtsbehörde vorlegen zu können. 8.9. Für den Fall einer nachträglich identifizierten COVID-19-Erkrankung, muss die Identifikation aller Teilnehmer und ihre Kontaktmöglichkeit gewährleistet sein. 8.10. Der Veranstalter ist verantwortlich, dass alle gesetzlich verpflichtenden Sicherheits- und Hygienemaßnahmen umgesetzt und von allen Teilnehmern zu jeder Zeit eingehalten werden. 8.11. Es wird stets ein Abstand von 1,50 Meter zwischen den Teilnehmern während der Veranstaltung im Veranstaltungsraum, während aller Malzeiten im Restaurant und generell auf dem gesamten Hotelgelände eingehalten. 8.12. Generell werden Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn hinsichtlich der gesetzlich zulässigen Bestuhlungs- und Abstandsregelungen für die jeweilige Veranstaltung informiert. 8.13. Auf eine ständige Durchlüftung wird geachtet. 8.14. Alle Tagungsräume sind mit Klimaanlagen ausgestattet. Diesen sind während Tagungen ständig in Betrieb, um die Luft zu entfeuchten. 8.15. In unserem größten Tagungsraum (Event-Scheune) mit 190 qm, an welchen ein 173 qm großes und zu drei Seiten öffenbares Foyer unmittelbar anschließt (somit insgesamt 363 qm überdachte und exklusive Veranstaltungsfläche) wird zusätzlich zu den Klimaanlagen eine Lüftungsanlage eingesetzt. Diese versorgt den gesamten Raum und die Toiletten pro Stunde mit bis zu 9.700 Kubikmeter Frischluft. Wir können somit dem Veranstaltungsraum pro Stunde ca. das Zehnfache des gesamten Raumvolumens der Event-Scheune an Frischluft zuführen. 8.16. Der Abstand wir durch entsprechender Boden- oder Tischmarkierungen vorgegeben. 8.17. Alle Teilnehmer werden bei Betreten des Tagungsraumes auf die Hygieneregeln hingewiesen. 8.18. An allen Eingangstüren stehen Desinfektionsspender bereit. 8.19. Es werden ausreichend Einmalhandschuhe zur Verfügung gestellt. 8.20. Es werden ausreichend Desinfektionstücher (u.a. beim Moderationskoffer) zur Verfügung gestellt. 7
8.21. Vor Beginn und während den Pausen werden alle stark frequentieren Gegenstände (z.B. Türklinken) desinfiziert. 8.22. Vor Beginn und während den Pausen werden die Tagungsräume stark gelüftet. 8.23. Während des Frühstücks, Mittag- und Abendessens werden zwischen allen Teilnehmern die gesetzlichen Mindestabstände eingehalten. 8.24. Jeder Gast muss während der Selbstbedienung Einmalhandschuhe tragen 8.25. Einmalhandschuhe werden am Ende der Selbstbedienung entsorgt 8.26. Sollte etwas am Buffet (z.B. Teller oder Besteck) von einem Gast ohne Einmalhandschuh berührt werden, dann wird dieser Gegenstand unverzüglich ausgetauscht und desinfiziert. 8.27. Einmalhandschuhe werden von keinem Gast mehrmals verwendet 8.28. Der Veranstalter erhält vor der Veranstaltung das für die Veranstaltung gültige Hygienekonzept der Acantus GmbH. Der Veranstalter wird in dieser Email darauf hingewiesen, dass das gültige Hygienekonzept an alle Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn weitergeleitet werden soll. 8.29. Das Personal weißt die Gäste entsprechend ein. 8.30. Hinweisschilder erklären den Ablauf. 8.31. Gäste, welche aus einer Stadt, einer Region oder einem Land anreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, für welche/s ein amtliches Beherbergungsverbot gilt, wird die Teilnahme an der Veranstaltung verwehrt. 8.32. Gäste, welche unspezifische Allgemeinsymptome und respiratorische Symptome jeder Schwere zeigen wird die Teilnahme an der Veranstaltung verwehrt. 8.33. Vor und nach der Veranstaltung werden alle Oberflächen im Veranstaltungsbereich gründlich gereinigt und desinfiziert. 8
9. Toiletten 9.1. Seifen- und Desinfektionsspender aufstellen 9.2. Engmaschige Reinigungsfrequenz bei geöffnetem Restaurant- und Tagungsbereich 9.3. Keine wiederverwendbaren Handtücher, sondern Handtuchspender einsetzen 9.4. Verkürzung der Reinigungszyklen 9.5. Aushang der Reinigungszeiten mit Unterschrift der Reinigungskraft 9.6. Desinfizieren von Türklinken und Armaturen 9.7. Zugangsbeschränkung durch Aushang auf eine Person 9.8. Beachtung des Mindestabstands 10. Persönlicher Umgang mit dem Gast 10.1. Kein Körperkontakt, kein Händeschütteln, kein Schulterklopfen im Vorbeigehen 10.2. Kommuniziert wird mit dem Mindestabstand 10.3. Gegenüber jedem Gast ist stets eine Mund- und Nasen-Bedeckung zu tragen 10.4. Beim Servieren und Abräumen wenn möglich nicht sprechen (Virus wird über die Atemwege verteilt). Lieber ein Lächeln oder Kopfnicken schenken 10.5. In Armbeuge husten/niesen 10.6. Häufiges gründliches Händewaschen 11. Buffets 11.1. Selbstbedienung der Gäste ist nur gestattet, wenn eine FFP2-Maske getragen wird 11.2. Jeder Gast muss während der Selbstbedienung Einmalhandschuhe tragen 11.3. Einmalhandschuhe werden am Ende der Selbstbedienung entsorgt 11.4. Sollte etwas am Buffet (z.B. Teller oder Besteck) von einem Gast ohne Einmalhandschuh berührt werden, dann wird dieser Gegenstand unverzüglich ausgetauscht und desinfiziert. 11.5. Einmalhandschuhe werden von keinem Gast mehrmals verwendet 11.6. Das Personalweißt die Gäste entsprechend ein 11.7. Hinweisschilder erklären den Ablauf 9
12. Im Restaurant 12.1. Zwischen Gästen, die nicht an einem Tisch sitzen, ist ein Abstand von 1,50 m einzuhalten 12.2. An einem Tisch dürfen sich nur Personen aufhalten, denen der Kontakt von behördlicher Seite untereinander erlaubt ist 12.3. Tische und Stühle, die nicht genutzt werden dürfen, werden entfernt 12.4. Die Bewirtung wird an Tischen durchgeführt 12.5. Auch bei schwacher Frequenz alle verfügbaren Flächen und Räume nutzen, um möglichst viel Abstand zwischen den Gästen sicher zu stellen 12.6. Kissen auf einem Stuhl/einer Bank werden entfernt, soweit möglich 12.7. Tischwäsche wird nach jeder Belegung gewechselt 12.8. Verzicht auf Tischdeko bzw. Reinigung nach jedem Gastwechsel 12.9. Verzicht auf Zucker-, Salz- und Pfefferstreuer auf den Tischen; diese werden auf Anfrage gereicht und anschließend desinfiziert 12.10. Verzicht auf mehrseitige Speisekarten; laminierte Speisekarten werden angeboten. 12.11. Speisekarten zur Mehrfachanwendung nach jedem Gebrauch desinfizieren 12.12. Minimiertes Speiseangebot 12.13. Besteck /Gläser wird mit Servierhandschuhen eindecken bzw. wird Besteck auf Teller an den Tisch gebracht 12.14. Nach dem Abtragen von Tellern und Gläsern die Hände waschen/desinfizieren, bevor wieder sauberes Geschirr angefasst wird 12.15. Wo möglich ist kontaktloses Bezahlen erwünscht, EC-Karte, gängige Kreditkarten 12.16. Kassenoberfläche und EC-Geräte werden regelmäßig desinfiziert 12.17. Tische in hochfrequentierten Bereichen (Eingang, Gang zur Toilette) nicht besetzen 12.18. Nach jeder Tischbelegung die Tische und Handkontaktflächen der Stühle reinigen und desinfizieren 12.19. Räume mit Publikumsverkehr regelmäßig, das heißt spätestens alle zwei Stunden lüften 12.20. Bei offen präsentierten Speisen und Getränken (Buffets), von denen sich die Gäste selbst bedienen können, gelten besonderen hygienischen Vorkehrungen. Zum einen gilt eine Maskenpflicht und zum anderen müssen immer neue Einweg-Handschuhe verwendet werden, sodass sichergestellt wird, dass Geschirr und Besteck nicht durch mehrere Personen berührt werden kann. 12.21. Buffets werden entsprechend des Punktes „10. Buffet“ angeboten 10
13. Zimmer und Öffentliche Einrichtungen 13.1. In allen öffentlichen Bereichen (Rezeption, Tagungsräume, Frühstücksraum, Restaurant, Bar, Außen- und Freizeitbereiche) werden die Abstandsregeln zwischen Personal und Gästen sowie der Gäste untereinander eingehalten 13.2. Bei der Zimmerreinigung werden die geltenden Hygiene- und Reinigungsstandards konsequent eingehalten 13.3. Jede Wohneinheit muss über eine eigene Sanitäreinrichtung verfügen 13.4. Die Reinigung der Gäste- und Gemeinschaftszimmer möglichst in Abwesenheit der Gäste durchführen, um Kontakte zu vermeiden 13.5. Das Personal trägt während der Zimmerreinigung eine medizinische Maske 13.6. Der Einsatz von Gegenständen im Zimmer, die von einer Mehrzahl von Gästen benutzt werden (z.B. Stifte, Magazine/Zeitungen, Tagesdecken, Kissen) ist auf ein Minimum zu reduzieren bzw. so zu gestalten, dass nach jeder Benutzung eine Reinigung/Auswechslung erfolgt. Das gilt auch in anderen Bereichen (z.B. Tagungsbereich) 14. Saunabetrieb 14.1. Der Saunabereich ist aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen. 15. Fitnessraum 15.1. Der Fitnessraum ist aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen. 16. Sonstige Maßnahmen bei Wiederaufnahme des Hotel-/Gastronomiebetriebs und weitere Hygienemaßnahmen 16.1. Einhaltung der HACCP-Grundsätze 16.2. Prüfung der Trinkwasserversorgung 16.3. Prüfung der Getränkeschankanlagen 16.4. Überprüfung und ggfs. Aussortierung der vorhandenen Vorräte in Kühl-, Tiefkühl- und Trockenlager 16.5. Kontrolle auf evtl. Schädlingsbefall und Wiederaufnahme einer adäquaten Schädlingsbekämpfung 11
16.6. Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitskleidung sowie die sonstige Wäschereinigung (z.B. Tischwäsche) erfolgen unter Beachtung des Arbeitsschutzstandards und der Hygienestandards 16.7. regelmäßige Belüftung der Räumlichkeiten 16.8. Aushang der Hygieneregeln im gesamten Betrieb 16.9. Nutzung automatisch öffnender Türen, soweit möglich, ggfs. Daueröffnung nicht selbsttätig öffnender Türen 16.10. regelmäßige und in kurzen Abständen durchzuführende Reinigung aller häufig berührten Flächen (Türklinken und –griffe, Handläufe, Tische, Handkontaktflächen der Stühle, Lichtschalter) 16.11. Mitarbeiter sollten bei ihrer Arbeit mit schmutziger Bettwäsche eine ordnungsgemäße, persönliche Schutzausrüstung tragen 16.12. Falls sich ein Gast mit Covid-19 infiziert hat: 16.13. Packen Sie die Bettwäsche bei der Reinigung des Zimmers in einen Beutel und holen Sie sie nicht mehr heraus, ehe Sie sie in die Waschmaschine geben 16.14. Waschen Sie die Bettwäsche bei Mindesttemperatur mit einem herkömmlichen Waschmittel und trocknen Sie sie gemäß der herkömmlichen Anweisungen 16.15. Achten Sie darauf, saubere Bettwäsche so wenig wie möglich zu berühren und lagern Sie diese in einem sauberen, trockenen Bereich 16.16. Berühren Sie nicht direkt saubere Bettwäsche, nachdem Sie schmutzige Bettwäsche angefasst haben 16.17. Minimierung psychischer Belastungen durch Corona 16.18. Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung 16.19. Benennung eines Corona-Ansprechpartners: Andreas Hirsch (Hoteldirektor) 16.20. Benennung eines betrieblichen Hygienebeauftragten: Andreas Hirsch (Hoteldirektor) 16.21. Arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutz besonders gefährdeter Personen 12
17. Arbeitsprozesse 17.1. Abstandsgebote von 1,50 m beachten, auch unter MitarbeiterInnen 17.2. Wo möglich, mit festen Teams in den Schichten arbeiten, sonst Gefahr der Betriebsschließung bei Infektionsfall in der Belegschaft 17.3. Arbeiten mit zwei Kassen bei zwei MitarbeiterInnen 17.4. Prozesse der Warenannahme/Lieferung optimieren, um Kontakt mit betriebsfremden Personen zu vermeiden 17.5. Service ohne häufiges Nachfragen ermöglichen: Tischpläne machen und Speisen und Getränke ohne Sprechen servieren 18. Umgang mit MitarbeiterInnen 18.1. Alle Mitarbeiter testen sich in regelmäßigen Abständen mit Hilfe von Corona- Antigenschnelltests, welche vom Hotel zur Verfügung gestellt werden. 18.2. Maßnahmen und Verhaltensregeln schriftlich fixieren und für die Mitarbeiter gut sichtbar aushängen 18.3. Mitarbeiter schulen: Hygiene- und Verhaltensregeln und Mindestabstand 18.4. Mitarbeitergespräche regelmäßig führen und über die Lage im Betrieb informieren 18.5. Mitarbeiter so schulen, dass sie auch die Gäste über die getroffenen Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln informieren können 18.6. Mitarbeiter sind aufgefordert, sich bei ersten Anzeichen einer Infektion zu melden und sich ärztlichen Rat einzuholen 18.7. Fahrgemeinschaften sind nur erlaubt, wenn die Mitfahrer im gleichen Haushalt wohnen 18.8. Tägliche Besprechungen und Mitarbeiterversammlungen nur mit Mindestabstand führen 18.9. In den Pausen- und Raucherbereichen ist der Mindestabstand ebenfalls einzuhalten 18.10. Pausenzeiten entzerren, Ausgabe von Tellergerichten 18.11. Genügend Schutzausrüstung wie medizinische Masken, Handschuhe und ausreichend Waschgelegenheiten mit Flüssigseife und Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen 18.12. Häufigeres Händewaschen und Desinfektion ermöglichen 18.13. In den Umkleidekabinen Arbeitskleidung von privater Kleidung trennen 13
18.14. Gemeinsam mit MitarbeiterInnen mit erhöhtem Risiko nach geeigneten Lösungen suchen (evtl. Arbeitsplatzwechsel, Aufgabenwechsel, Homeoffice) 18.15. Gefährdungsbeurteilung gemäß BGN-Vorgabe erarbeiten 18.16. Pandemie-Plan gemäß BGN-Vorgabe erarbeiten 19. In der Küche 19.1. Arbeitsbereiche entzerren 19.2. Wenn möglich Mindestabstand von mind. 1,5 m zwischen den Mitarbeitern einhalten und generell eine medizinische Maske tragen, ggf. Arbeitsplätze kennzeichnen 19.3. In der Spülküche bzw. Spülbereich muss auf eine genaue Trennung von sauberen und schmutzigen Geschirr geachtet werden 19.4. Arbeitsmaterialien häufiger mit heißem Wasser reinigen, da dies den Viren entgegenwirkt 19.5. Bei Spülgängen wird gewährleistet, dass die vorgegebenen Temperaturen erreicht werden, um eine sichere Reinigung des Geschirrs und der Gläser sicherzustellen. 20. Abschließende Hinweise: Aufbewahrung und Aushang (Schutz- und Hygienekonzept zur Vorlage und Einsicht aufbewahren) Weisendorf, 03.03.2021 gez. ppa. Andreas Hirsch (Hoteldirektor) 14
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