Schutz- und Hygienekonzept - ACANTUS GmbH - Acantus Hotel

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Schutz- und Hygienekonzept

                          ACANTUS GmbH

Zum Schutz unserer Gäste und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des
Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und
Hygieneregeln einzuhalten.

Unser/e Ansprechpartner/in zum Infektions- bzw. Hygieneschutz

Name: Andreas Hirsch (Hoteldirektor) - Alexandra Geyer (Direktionsassistentin)
Telefon: 09135 211660
E-Mail: andreas.hirsch@acantus-hotel.de / alexandra.geyer@acantus-hotel.de

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1. Maßnahmen im Betrieb zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m
   1.1.     Unterweisung der MitarbeiterInnen und Gäste über die Abstandsregeln
   1.2.     Gästeeinweisung durch das Personal
   1.3.     Zutritt/Eintritt steuern. „Sie werden platziert“ – Schild im Restaurant
   1.4.     Keine Entgegennahme der Garderobe
   1.5.     Auch bei schwacher Frequenz alle verfügbaren Flächen und Räume nutzen, um möglichst viel
            Abstand zwischen den Gästen sicher zu stellen
   1.6.     Vermeidung von Warteschlangen durch Vorabreservierung
   1.7.     Tische in hochfrequentierten Bereichen (Eingang, Gang zur Toilette) nicht besetzen
   1.8.     Tische und Stühle entfernen oder kenntlich machen, dass diese nicht genutzt werden dürfen
   1.9.     Aushang von Hinweisschildern
   1.10.    Plexiglaswände oder andere Materialien einsetzen, sofern erforderlich
   1.11.    Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln (Toiletten und Aufzug dürfen nur von einer Person
            betreten werden)
   1.12.    Das gemeinsame Beziehen eines Hotelzimmers ist nur den Personen gestattet, denen der
            Kontakt untereinander erlaubt ist
   1.13.    Das gemeinsame Sitzen an einem Tisch oder auf einer Sitzgruppe ist nur den Personen
            gestattet, denen der Kontakt untereinander erlaubt ist

2. Mund-Nasen-Bedeckungen
   2.1. Gäste haben eine FFP2-Maske in den öffentlichen Bereichen zu tragen. Am Tisch darf diese
        abgenommen werden.
   2.2. Das Personal hat eine medizinische oder eine FFP2-Maske zu tragen, in Räumlichkeiten, in denen
        sich Gäste aufhalten sowie im Außenbereich, soweit der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten
        werden kann
   2.3. An Arbeitsplätzen und in Situationen, in denen die Einhaltung der Abstände erschwert ist, vorrangig
        keine MitarbeiterInnen mit Vorerkrankungen, insbesondere mit bestehenden
        Atemwegserkrankungen wie z.B. Asthma beschäftigen

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2.4. Schulung der Mitarbeiter/-innen über die richtige Anwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung
   2.5. Bereitstellung von geeigneten Mund-Nase-Bedeckungen für Mitarbeiter/-innen und ggfs. für Gäste

3. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
   3.1. Alle Mitarbeiter testen sich in regelmäßigen Abständen mit Hilfe von Corona-Antigenschnelltests,
        welche vom Hotel zur Verfügung gestellt werden.
   3.2. Bei einem positiven Ergebnis müssen sich die Mitarbeiter in Selbstquarantäne begeben und
        unverzüglich einen PCR-Test durchführen lassen.
   3.3. Auffordern von Beschäftigten mit entsprechenden Symptomen, das Betriebsgelände zu verlassen
        bzw. zuhause zu bleiben
   3.4. Aufforderung an die betroffenen Personen, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt
        zu wenden
   3.5. Treffen von Regelungen im Rahmen der betrieblichen Pandemieplanung, um bei bestätigten
        Infektionen Personen zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten
        Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht
   3.6. Kein Zutritt von Gästen mit Verdachtssymptomen (Aushang an allen Eingangstüren, Hinweis in den
        Buchungsbestätigungen bei Direktbuchungen)
   3.7. Gegenüber Gästen, die die Vorschriften nicht einhalten wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch
        gemacht.

4. Handhygiene
   4.1. Aushang von Anleitungen zur Handhygiene (in allen geöffneten öffentlichen Toiletten und an jedem
        Handwaschbecken für Mitarbeiter)
   4.2. Bereitstellung von Spendern mit Desinfektionsmitteln zur Händedesinfektion (an allen Eingängen
        sowie an allen Handwaschbecken)
   4.3. Unterweisung der Mitarbeiter zur Handhygiene und Schulung der Mitarbeiter zur richtigen Nutzung
        und Entsorgung von Einweghandschuhen
   4.4. Hinweis auf Hautpflege und Bereitstellung von hautschonender Seife

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4.5. Bereitstellung von Papierhandtüchern zur Einmalbenutzung (keine Handtrockner, Handtrockner in
         der Eventscheune wird entfernt)
    4.6. Bereitstellung von Einweghandschuhen

5. Reservierung durch den Gast
    5.1. Gäste sollten vorab reservieren, um Kapazitätsgrenzen kontrollieren zu können und Überbuchungen
          zu verhindern
    5.2. Eine Direktannahme von Gästen ohne Voranmeldung ist nur zulässig, wenn Warteschlangen
          vermieden werden
    5.3. Gästedaten müssen pro Gästegruppen von einer Person erhoben werden
    5.4. Zu erhebende Gästedaten: Vor- und Familienname, Telefonnummer, Anzahl der Gäste, Zeitraum des
          Besuchs – Erfassung in einer Gästeliste (Die Datenschutzbestimmungen sind hier einzuhalten)
    5.5. Die erfassten Daten müssen einen Monat aufbewahrt werden
    5.6. Informationspflicht nach Artikel 13 DSGVO wird durch Aushang im Eingangsbereich erfüllt.
    5.7. Tischpläne und Gästelisten erstellen
    5.8. Ankunftszeit mit den Gästen vereinbaren, um Warteschlangen und gleichzeitiges Erscheinen zu
          verhindern (z.B. im 10-Minuten-Takt)
    5.9. Information an den Gast eine Mund- und Nasen-Bedeckung mitzubringen
    5.10. Nachfolgendes Informationsschreiben wir jedem Hotelgast vor Anreise per Email zugesandt:

Allgemeine Hinweise zu Ihrem Aufenthalt:

     Ein Aufenthalt im Hotel ist nur aufgrund einer beruflichen und geschäftlichen Veranlassung möglich.
      Touristische Übernachtungen sind untersagt.
     An allen Tagen der Woche bieten wir, unter Einhaltung der gültigen Hygiene- und Abstandsregeln,
      ein Frühstücksbuffet an.
     Die Rezeption wird an Öffnungstagen ab 6.30 Uhr bis 22 Uhr besetzt sein. Bitte teilen Sie uns für Ihre
      Buchung einen vierstelligen Code für die Schlüsselbox mit, sollten Sie später anreisen.
     Eine Nutzung der Wellness- und Fitnessbereiche ist derzeit behördlich untersagt.

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 In der Hotellobby werden wir Ihnen in Form einer Honesty-Bar Getränke (Wasser, Softgetränke, Bier,
      Wein, Sekt) und kleine Snacks zur Verfügung stellen. Gerne können Sie diese bei Abreise begleichen
      oder den ausgewiesenen Betrag direkt in das Sparschwein schmeißen.
     Selbstverständlich sind wir auch nach 22 Uhr jederzeit telefonisch für Sie unter der Hotelnummer
      09135 211 660 oder über das Rezeptionstelefon (Ziffer 9) erreichbar.

ACHTUNG:
Bei uns stehen die Gesundheit und der Schutz unserer Gäste an oberster Stelle. Reisen Sie daher nicht an,
wenn Sie aus einer Stadt, einer Region oder einem Land anreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, für
welche/s ein amtliches Beherbergungsverbot gilt. Reisen Sie daher nicht an, wenn Sie unspezifische
Allgemeinsymptome und respiratorische Symptome jeder Schwere zeigen oder wenn Sie in den letzten 14
Tagen zu einer mit COVID-19 infizierten Person Kontakt hatten. Die Abstands- und Hygienevorschriften sind
zu beachten – bitte tragen Sie in allen öffentlichen Bereichen, sowie beim Betreten und Verlassen des Hotels
einen Mund-Nasen-Schutz. Des Weiteren bitten wir Sie zu beachten, dass zwischen jedem geparktem
Fahrzeug ein Stellplatz frei bleiben muss.

6. Am Eingang
    6.1. Die Gäste sind darauf hinzuweisen, dass bei Vorliegen von Symptomen einer akuten
         Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber ein Aufenthalt nicht möglich ist
    6.2. Die Gäste sind über das Einhalten des Abstandsgebots von mind. 1,5 m und Reinigung der Hände
         zu informieren
    6.3. Desinfektionsspender am Eingang bereitstellen
    6.4. Die Gäste haben ab Betreten des Betriebes eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenommen am Tisch
    6.5. Aushang der Regeln vor Betreten des Betriebs
    6.6. Gästeeinweisung durch das Personal
    6.7. Zutritt/Eintritt steuern. „Sie werden platziert“ – Schild im Restaurant aufhängen – also Plätze zuweisen
    6.8. Keine Entgegennahme der Garderobe

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7. Beim Check-In
   7.1. Gäste werden vorab per Informationsemail überallgemeine Verhaltensregeln während der Corona
        Krise informiert
   7.2. Gäste und Mitarbeiter der Rezeption sind durch eine Plexiglasscheibe getrennt
   7.3. Ankunftszeit mit den Gästen vereinbaren, um Warteschlangen und gleichzeitiges Erscheinen zu
        verhindern
   7.4. Kontakte zwischen Mitarbeitern und Gästen und der haptische Kontakt zu Bedarfsgegenständen
        (z.B. Stifte, Meldeschein) werden auf das Notwendigste beschränkt oder nach jeder Benutzung
        gereinigt/ausgewechselt
   7.5. An der Rezeption stehen Einmalhandschuhe für die Gäste bereit

8. Beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildungen
   8.1.   Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildungen dürfen in Präsenzform in Landkreisen und kreisfreien
          Städten durchgeführt werden, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet.
          Dies gilt nur, solange der Wert von 100 unterschritten wird und soweit der Mindestabstand von 1,5
          m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Daneben müssen die
          Voraussetzungen des § 20 Abs. 3 Satz 2-4 der 11. BayIfSMV-neu ab 22.02.2021 (Schutz- und
          Hygienekonzept, keine Zuschauer, Maskenpflicht) entsprechend beachtet werden.
   8.2.   Eine Veranstaltung, die auf berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung ausgerichtet und zulässig ist,
          wird im Regelfall durch kleine Gruppen und Interaktivität geprägt. Der Unterricht ist darauf
          ausgelegt, dass die Teilnehmer durch aktive Beteiligung Wissen erwerben.
   8.3.   Generell sind Tagungen, Kongresse, Messen und vergleichbare Veranstaltungen untersagt.
   8.4.   Wenn es sich um eine Zusammenkunft einer Vielzahl von Personen handelt, bei der die
          wesentlichen Programmpunkte Vorträge und Referate zu speziellen Fachthemen sind, liegen
          unzulässige Tagungen oder Kongresse vor. Solche Veranstaltungen sind dadurch
          gekennzeichnet, dass mehrere Fachleute diese Vorträge und Referate vor einem Publikum halten,
          das sich überwiegend in einer passiven Zuhörerrolle befindet.
   8.5.   Bewirtet werden ausschließlich Gäste, die auch im Hotel schlafen.

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8.6.    Es muss während der gesamten Veranstaltung eine FFPs-Maske getragen werden. Diese Pflicht
        gilt auch am Platz. Die FFP2-Maske darf lediglich während des Trinkens und des Essens
        abgenommen werden.
8.7.    Veranstalter ist, wer zu der Veranstaltung einlädt.
8.8.    Der Veranstalter ist verpflichtet eine Teilnehmerliste mit Kontaktdaten vor Veranstaltungsbeginn zu
        erstellen und diese zu jederzeit der zuständigen Aufsichtsbehörde vorlegen zu können.
8.9.    Für den Fall einer nachträglich identifizierten COVID-19-Erkrankung, muss die Identifikation aller
        Teilnehmer und ihre Kontaktmöglichkeit gewährleistet sein.
8.10.   Der Veranstalter ist verantwortlich, dass alle gesetzlich verpflichtenden Sicherheits- und
        Hygienemaßnahmen umgesetzt und von allen Teilnehmern zu jeder Zeit eingehalten werden.
8.11.   Es wird stets ein Abstand von 1,50 Meter zwischen den Teilnehmern während der Veranstaltung
        im Veranstaltungsraum, während aller Malzeiten im Restaurant und generell auf dem gesamten
        Hotelgelände eingehalten.
8.12.   Generell werden Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn hinsichtlich der gesetzlich zulässigen
        Bestuhlungs- und Abstandsregelungen für die jeweilige Veranstaltung informiert.
8.13.   Auf eine ständige Durchlüftung wird geachtet.
8.14.   Alle Tagungsräume sind mit Klimaanlagen ausgestattet. Diesen sind während Tagungen ständig
        in Betrieb, um die Luft zu entfeuchten.
8.15.   In unserem größten Tagungsraum (Event-Scheune) mit 190 qm, an welchen ein 173 qm großes
        und zu drei Seiten öffenbares Foyer unmittelbar anschließt (somit insgesamt 363 qm überdachte
        und exklusive Veranstaltungsfläche) wird zusätzlich zu den Klimaanlagen eine Lüftungsanlage
        eingesetzt. Diese versorgt den gesamten Raum und die Toiletten pro Stunde mit bis zu 9.700
        Kubikmeter Frischluft. Wir können somit dem Veranstaltungsraum pro Stunde ca. das Zehnfache
        des gesamten Raumvolumens der Event-Scheune an Frischluft zuführen.
8.16.   Der Abstand wir durch entsprechender Boden- oder Tischmarkierungen vorgegeben.
8.17.   Alle Teilnehmer werden bei Betreten des Tagungsraumes auf die Hygieneregeln hingewiesen.
8.18.   An allen Eingangstüren stehen Desinfektionsspender bereit.
8.19.   Es werden ausreichend Einmalhandschuhe zur Verfügung gestellt.
8.20.   Es werden ausreichend Desinfektionstücher (u.a. beim Moderationskoffer) zur Verfügung gestellt.

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8.21. Vor Beginn und während den Pausen werden alle stark frequentieren Gegenstände (z.B.
      Türklinken) desinfiziert.
8.22. Vor Beginn und während den Pausen werden die Tagungsräume stark gelüftet.
8.23. Während des Frühstücks, Mittag- und Abendessens werden zwischen allen Teilnehmern die
      gesetzlichen Mindestabstände eingehalten.
8.24. Jeder Gast muss während der Selbstbedienung Einmalhandschuhe tragen
8.25. Einmalhandschuhe werden am Ende der Selbstbedienung entsorgt
8.26. Sollte etwas am Buffet (z.B. Teller oder Besteck) von einem Gast ohne Einmalhandschuh berührt
      werden, dann wird dieser Gegenstand unverzüglich ausgetauscht und desinfiziert.
8.27. Einmalhandschuhe werden von keinem Gast mehrmals verwendet
8.28. Der Veranstalter erhält vor der Veranstaltung das für die Veranstaltung gültige Hygienekonzept
      der Acantus GmbH. Der Veranstalter wird in dieser Email darauf hingewiesen, dass das gültige
      Hygienekonzept an alle Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn weitergeleitet werden soll.
8.29. Das Personal weißt die Gäste entsprechend ein.
8.30. Hinweisschilder erklären den Ablauf.
8.31. Gäste, welche aus einer Stadt, einer Region oder einem Land anreisen oder darin ihren Wohnsitz
      haben, für welche/s ein amtliches Beherbergungsverbot gilt, wird die Teilnahme an der
      Veranstaltung verwehrt.
8.32. Gäste, welche unspezifische Allgemeinsymptome und respiratorische Symptome jeder Schwere
      zeigen wird die Teilnahme an der Veranstaltung verwehrt.
8.33. Vor und nach der Veranstaltung werden alle Oberflächen im Veranstaltungsbereich gründlich
      gereinigt und desinfiziert.

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9. Toiletten
    9.1. Seifen- und Desinfektionsspender aufstellen
    9.2. Engmaschige Reinigungsfrequenz bei geöffnetem Restaurant- und Tagungsbereich
    9.3. Keine wiederverwendbaren Handtücher, sondern Handtuchspender einsetzen
    9.4. Verkürzung der Reinigungszyklen
    9.5. Aushang der Reinigungszeiten mit Unterschrift der Reinigungskraft
    9.6. Desinfizieren von Türklinken und Armaturen
    9.7. Zugangsbeschränkung durch Aushang auf eine Person
    9.8. Beachtung des Mindestabstands

10. Persönlicher Umgang mit dem Gast
   10.1. Kein Körperkontakt, kein Händeschütteln, kein Schulterklopfen im Vorbeigehen
   10.2. Kommuniziert wird mit dem Mindestabstand
   10.3. Gegenüber jedem Gast ist stets eine Mund- und Nasen-Bedeckung zu tragen
   10.4. Beim Servieren und Abräumen wenn möglich nicht sprechen (Virus wird über die Atemwege
         verteilt). Lieber ein Lächeln oder Kopfnicken schenken
   10.5. In Armbeuge husten/niesen
   10.6. Häufiges gründliches Händewaschen

11. Buffets
    11.1. Selbstbedienung der Gäste ist nur gestattet, wenn eine FFP2-Maske getragen wird
    11.2. Jeder Gast muss während der Selbstbedienung Einmalhandschuhe tragen
    11.3. Einmalhandschuhe werden am Ende der Selbstbedienung entsorgt
    11.4. Sollte etwas am Buffet (z.B. Teller oder Besteck) von einem Gast ohne Einmalhandschuh berührt
          werden, dann wird dieser Gegenstand unverzüglich ausgetauscht und desinfiziert.
    11.5. Einmalhandschuhe werden von keinem Gast mehrmals verwendet
    11.6. Das Personalweißt die Gäste entsprechend ein
    11.7. Hinweisschilder erklären den Ablauf

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12. Im Restaurant
    12.1. Zwischen Gästen, die nicht an einem Tisch sitzen, ist ein Abstand von 1,50 m einzuhalten
    12.2. An einem Tisch dürfen sich nur Personen aufhalten, denen der Kontakt von behördlicher Seite
           untereinander erlaubt ist
    12.3. Tische und Stühle, die nicht genutzt werden dürfen, werden entfernt
    12.4. Die Bewirtung wird an Tischen durchgeführt
    12.5. Auch bei schwacher Frequenz alle verfügbaren Flächen und Räume nutzen, um möglichst viel
           Abstand zwischen den Gästen sicher zu stellen
    12.6. Kissen auf einem Stuhl/einer Bank werden entfernt, soweit möglich
    12.7. Tischwäsche wird nach jeder Belegung gewechselt
    12.8. Verzicht auf Tischdeko bzw. Reinigung nach jedem Gastwechsel
    12.9. Verzicht auf Zucker-, Salz- und Pfefferstreuer auf den Tischen; diese werden auf Anfrage
           gereicht und anschließend desinfiziert
    12.10. Verzicht auf mehrseitige Speisekarten; laminierte Speisekarten werden angeboten.
    12.11. Speisekarten zur Mehrfachanwendung nach jedem Gebrauch desinfizieren
    12.12. Minimiertes Speiseangebot
    12.13. Besteck /Gläser wird mit Servierhandschuhen eindecken bzw. wird Besteck auf Teller an den
           Tisch gebracht
    12.14. Nach dem Abtragen von Tellern und Gläsern die Hände waschen/desinfizieren, bevor wieder
           sauberes Geschirr angefasst wird
    12.15. Wo möglich ist kontaktloses Bezahlen erwünscht, EC-Karte, gängige Kreditkarten
    12.16. Kassenoberfläche und EC-Geräte werden regelmäßig desinfiziert
    12.17. Tische in hochfrequentierten Bereichen (Eingang, Gang zur Toilette) nicht besetzen
    12.18. Nach jeder Tischbelegung die Tische und Handkontaktflächen der Stühle reinigen und
           desinfizieren
    12.19. Räume mit Publikumsverkehr regelmäßig, das heißt spätestens alle zwei Stunden lüften
    12.20. Bei offen präsentierten Speisen und Getränken (Buffets), von denen sich die Gäste selbst
           bedienen können, gelten besonderen hygienischen Vorkehrungen. Zum einen gilt eine
           Maskenpflicht und zum anderen müssen immer neue Einweg-Handschuhe verwendet werden,
           sodass sichergestellt wird, dass Geschirr und Besteck nicht durch mehrere Personen berührt
           werden kann.
    12.21. Buffets werden entsprechend des Punktes „10. Buffet“ angeboten

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13. Zimmer und Öffentliche Einrichtungen
    13.1. In allen öffentlichen Bereichen (Rezeption, Tagungsräume, Frühstücksraum, Restaurant, Bar, Außen-
          und Freizeitbereiche) werden die Abstandsregeln zwischen Personal und Gästen sowie der Gäste
          untereinander eingehalten
    13.2. Bei der Zimmerreinigung werden die geltenden Hygiene- und Reinigungsstandards konsequent
          eingehalten
    13.3. Jede Wohneinheit muss über eine eigene Sanitäreinrichtung verfügen
    13.4. Die Reinigung der Gäste- und Gemeinschaftszimmer möglichst in Abwesenheit der Gäste
          durchführen, um Kontakte zu vermeiden
    13.5. Das Personal trägt während der Zimmerreinigung eine medizinische Maske
    13.6. Der Einsatz von Gegenständen im Zimmer, die von einer Mehrzahl von Gästen benutzt werden (z.B.
          Stifte, Magazine/Zeitungen, Tagesdecken, Kissen) ist auf ein Minimum zu reduzieren bzw. so zu
          gestalten, dass nach jeder Benutzung eine Reinigung/Auswechslung erfolgt. Das gilt auch in
          anderen Bereichen (z.B. Tagungsbereich)

14. Saunabetrieb
    14.1. Der Saunabereich ist aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen.

15. Fitnessraum
    15.1. Der Fitnessraum ist aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen.

16. Sonstige Maßnahmen bei Wiederaufnahme des Hotel-/Gastronomiebetriebs und
    weitere Hygienemaßnahmen
   16.1.   Einhaltung der HACCP-Grundsätze
   16.2.   Prüfung der Trinkwasserversorgung
   16.3.   Prüfung der Getränkeschankanlagen
   16.4.   Überprüfung und ggfs. Aussortierung der vorhandenen Vorräte in Kühl-, Tiefkühl- und
           Trockenlager
   16.5.   Kontrolle auf evtl. Schädlingsbefall und Wiederaufnahme einer adäquaten Schädlingsbekämpfung

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16.6.    Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitskleidung sowie die sonstige Wäschereinigung (z.B.
         Tischwäsche) erfolgen unter Beachtung des Arbeitsschutzstandards und der Hygienestandards
16.7.    regelmäßige Belüftung der Räumlichkeiten

16.8.    Aushang der Hygieneregeln im gesamten Betrieb
16.9.    Nutzung automatisch öffnender Türen, soweit möglich, ggfs. Daueröffnung nicht selbsttätig
         öffnender Türen
16.10.   regelmäßige und in kurzen Abständen durchzuführende Reinigung aller häufig berührten Flächen
         (Türklinken und –griffe, Handläufe, Tische, Handkontaktflächen der Stühle, Lichtschalter)
16.11.   Mitarbeiter sollten bei ihrer Arbeit mit schmutziger Bettwäsche eine ordnungsgemäße, persönliche
         Schutzausrüstung tragen
16.12.   Falls sich ein Gast mit Covid-19 infiziert hat:
16.13.   Packen Sie die Bettwäsche bei der Reinigung des Zimmers in einen Beutel und holen Sie sie nicht
         mehr heraus, ehe Sie sie in die Waschmaschine geben
16.14.   Waschen Sie die Bettwäsche bei Mindesttemperatur mit einem herkömmlichen Waschmittel und
         trocknen Sie sie gemäß der herkömmlichen Anweisungen
16.15.   Achten Sie darauf, saubere Bettwäsche so wenig wie möglich zu berühren und lagern Sie diese in
         einem sauberen, trockenen Bereich
16.16.   Berühren Sie nicht direkt saubere Bettwäsche, nachdem Sie schmutzige Bettwäsche angefasst
         haben
16.17.   Minimierung psychischer Belastungen durch Corona
16.18.   Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
16.19.   Benennung eines Corona-Ansprechpartners: Andreas Hirsch (Hoteldirektor)
16.20.   Benennung eines betrieblichen Hygienebeauftragten: Andreas Hirsch (Hoteldirektor)
16.21.   Arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutz besonders gefährdeter Personen

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17. Arbeitsprozesse
   17.1. Abstandsgebote von 1,50 m beachten, auch unter MitarbeiterInnen
   17.2. Wo möglich, mit festen Teams in den Schichten arbeiten, sonst Gefahr der Betriebsschließung bei
         Infektionsfall in der Belegschaft
   17.3. Arbeiten mit zwei Kassen bei zwei MitarbeiterInnen
   17.4. Prozesse der Warenannahme/Lieferung optimieren, um Kontakt mit betriebsfremden Personen zu
         vermeiden
   17.5. Service ohne häufiges Nachfragen ermöglichen: Tischpläne machen und Speisen und Getränke
         ohne Sprechen servieren

18. Umgang mit MitarbeiterInnen
   18.1.    Alle Mitarbeiter testen sich in regelmäßigen Abständen mit Hilfe von Corona-
            Antigenschnelltests, welche vom Hotel zur Verfügung gestellt werden.
   18.2.    Maßnahmen und Verhaltensregeln schriftlich fixieren und für die Mitarbeiter gut sichtbar
            aushängen
   18.3.     Mitarbeiter schulen: Hygiene- und Verhaltensregeln und Mindestabstand
   18.4.    Mitarbeitergespräche regelmäßig führen und über die Lage im Betrieb informieren
   18.5.    Mitarbeiter so schulen, dass sie auch die Gäste über die getroffenen Hygienemaßnahmen und
            Verhaltensregeln informieren können
   18.6.    Mitarbeiter sind aufgefordert, sich bei ersten Anzeichen einer Infektion zu melden und sich
            ärztlichen Rat einzuholen
   18.7.    Fahrgemeinschaften sind nur erlaubt, wenn die Mitfahrer im gleichen Haushalt wohnen
   18.8.    Tägliche Besprechungen und Mitarbeiterversammlungen nur mit Mindestabstand führen
   18.9.    In den Pausen- und Raucherbereichen ist der Mindestabstand ebenfalls einzuhalten
   18.10.   Pausenzeiten entzerren, Ausgabe von Tellergerichten
   18.11.   Genügend Schutzausrüstung wie medizinische Masken, Handschuhe und ausreichend
            Waschgelegenheiten mit Flüssigseife und Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen
   18.12.   Häufigeres Händewaschen und Desinfektion ermöglichen
   18.13.   In den Umkleidekabinen Arbeitskleidung von privater Kleidung trennen

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18.14.       Gemeinsam mit MitarbeiterInnen mit erhöhtem Risiko nach geeigneten Lösungen suchen (evtl.
                 Arbeitsplatzwechsel, Aufgabenwechsel, Homeoffice)
    18.15.       Gefährdungsbeurteilung gemäß BGN-Vorgabe erarbeiten
    18.16.       Pandemie-Plan gemäß BGN-Vorgabe erarbeiten

19. In der Küche
    19.1.        Arbeitsbereiche entzerren
    19.2.        Wenn möglich Mindestabstand von mind. 1,5 m zwischen den Mitarbeitern einhalten und
                 generell eine medizinische Maske tragen, ggf. Arbeitsplätze kennzeichnen
    19.3.        In der Spülküche bzw. Spülbereich muss auf eine genaue Trennung von sauberen und
                 schmutzigen Geschirr geachtet werden
    19.4.        Arbeitsmaterialien häufiger mit heißem Wasser reinigen, da dies den Viren entgegenwirkt
    19.5.        Bei Spülgängen wird gewährleistet, dass die vorgegebenen Temperaturen erreicht werden,
                 um eine sichere Reinigung des Geschirrs und der Gläser sicherzustellen.

20. Abschließende Hinweise: Aufbewahrung und Aushang
    (Schutz- und Hygienekonzept zur Vorlage und Einsicht aufbewahren)

Weisendorf, 03.03.2021                                                  gez. ppa. Andreas Hirsch (Hoteldirektor)

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