Lokales Planungsdokument 2018 - Ministerium für Arbeit, Gesundheit ...
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Lokales Planungsdokument 2018 für den dezentralen Planungsprozess im SGB II des Jobcenters Hamm Inhalt: A. Analyse der örtlichen Rahmenbedingungen B. Prioritäre Themen und Aktivitäten des Jobcenters im Jahr 2018 C. Herausforderung durch Zuwanderung, Flucht und Asyl bewältigen D. Weiterentwicklung interner Prozesse E. Anhang: Ziele und Schwerpunkte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2018 in NRW
A. Analyse der örtlichen Rahmenbedingungen 1. Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Beschäftigung Bevölkerungsentwicklung in Hamm Zum 31.12.2016 lebten 180.851 Einwohner und Einwohnerinnen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Hamm. Somit stieg die die Einwohnerzahl im Vergleich zum Vorjahresstichtag um 930 Personen. Zum 31.12.2015 zählte die Stadt Hamm noch 179.921 Einwohner, die in Hamm mit Hauptwohnsitz gemeldet waren. Zuwanderung aus anderen Staaten, relativ günstiger Wohnraum und eine familienfreundliche Infrastruktur sind Gründe dafür. Zum Stichtag hatten insgesamt 58.543 Einwohner einen Migrationshintergrund. Das entsprach einem Anteil von 32,4 Prozent an der Hammer Gesamtbevölkerung. Dieser Durchschnittswert stieg seit 2010 kontinuierlich an. Die Anzahl der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (Ausländer) erhöhte sich von 2010 bis Ende 2016 von 19.664 auf 26.073 Personen und stieg damit um 32,6 Prozent (Quelle: Bevölkerungsbericht der Stadt Hamm 2016). Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Hamm Zum Stichtag 31.12.2016 (Datenstand Juli 2017, Daten nach einer Wartezeit von 6 Monaten) gab es in der Stadt Hamm insgesamt 57.407 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (nach Arbeitsort). Dies ist gleichbedeutend mit einem Anstieg der Beschäftigtenzahl in Höhe von 2,7 Prozent (+ 1.528 Beschäftigte) gegenüber dem Vorjahresstichtag. Beim Vorjahresvergleich der Wirtschaftssektoren zeigte sich ein deutlicher Trend vom produzierenden Gewerbe hin zum Dienstleistungsbereich, der Sektor Land-, Forstwirtschaft und Fischerei nahm weiterhin eine untergeordnete Rolle ein. Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten kamen im Dezember 2016 noch 16.207 geringfügig entlohnte Beschäftigte und somit 2 Prozent weniger (- 327 Personen) als zum Vorjahresstichtag. Im Dezember 2015 wurden insgesamt 16.534 Beschäftigte mit Minijob gezählt. Aufgrund der günstigen wirtschaftsgeographischen Lage und einer hervorragenden Anbindung an Autobahnen, Kanal und Bahnlinienverkehr hat sich in Hamm seit einigen Jahren vor allem die Logistik-Branche als starker Bereich etabliert. Dennoch waren mit 4.160 Personen 3,2 Prozent weniger (- 139 Personen) als zum Vorjahresstichtag in diesem Wirtschaftsabschnitt sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Darüber hinaus blieb der Wirtschaftsbereich Gesundheitswesen incl. Heime und Soziales eine der wachstumsstärksten Branchen des lokalen Arbeitsmarktes. Insgesamt 12.087 sozialversicherungspflichtig Beschäftige arbeiteten hier im Dezember 2016. Im Vergleich zum Vorjahresstichtag kam es somit zu einem Zuwachs von 4,8 Prozent (+ 551 Beschäftigte). Die Schwerpunkte des verarbeitenden Gewerbes in Hamm liegen traditionell im Bereich der Erstellung von Rohren und Draht, aber auch im Bereich der Automobilzulieferindustrie. Insgesamt waren im verarbeitenden Gewerbe (u.a. Metall-, Elektro- und Stahlindustrie) im Dezember des Vorjahres 9.130 Personen in diesem Wirtschaftsabschnitt sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 2
dies entspricht einem Rückgang um 1,3 Prozent (-119 Beschäftigte) gegenüber dem Vorjahresstichtag. Weitere wichtige Standbeine der unternehmerischen Tätigkeit in Hamm sind in den Wirtschaftsbereichen des Handels (incl. Instandhaltung und Reparatur von Kfz) und der Gastronomie zu sehen. Der Beschäftigungszuwachs im Handel betrug im Dezember 2016 im Vergleich zum Vorjahresmonat insgesamt 7,1 Prozent (+ 581 Beschäftigte). In der Gastronomie blieb die Anzahl der Beschäftigten bei 1.455. In beiden Wirtschaftsbereichen wurden im Dezember 2016 in Hamm insgesamt 10.188 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gezählt. Der Bestand der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den SGB II-typischen Branchen entwickelte sich positiv um 13 Prozent von 6.314 auf 7.134 zum Dezember 2016 im Vergleich zum Vorjahr. Die Bestimmung der SGB II-typischen Branchen erfolgt empirisch über die sechs Branchen in Nordrhein-Westfalen, in denen zum Stichtag die meisten erwerbstätigen Leistungsberechtigten sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Aktuell sind dies Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln, befristete Überlassung von Arbeitskräften, Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons und Ähnliches, Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (in Verkaufsräumen), Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen und Sonstiges Sozialwesen (ohne Heime). Quelle: Interaktive Datenplattform über die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) der G.I.B. NRW - Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung. 2. Entwicklung der Struktur der Arbeitsuchenden Zu- und Abgänge von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Bis Juni 2017 wurden insgesamt 3.222 Zugänge in das SGB II gezählt, dies entspricht einer Senkung um 62 Zugänge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (3.284 Zugänge). Im beschriebenen Betrachtungszeitraum konnte die Anzahl der Abgänge erwerbsfähiger Leistungsberechtigter gesteigert werden. Bis Juni 2017 konnten insgesamt 3.093 Abgänge realisiert werden, dies ist gleichbedeutend mit einem Anstieg um 76 Abgänge (VJ: 3.017 Abgänge) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Entwicklung bei den Bedarfsgemeinschaften Im Jahresdurchschnitt 2017 waren beim Kommunalen Jobcenter Hamm 11.596 Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug gemeldet (Stand: Juni 2017). Gegenüber dem Vorjahreszeitraum (11.755 Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt) hat sich die durchschnittliche Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 1,35 Prozent (- 159) verringert. Die durchschnittliche Größe einer Bedarfsgemeinschaft lag bei 1,96 Personen (VJ: 1,95) bzw. 1,4 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (VJ: 1,39). Die größte Gruppe der Bedarfsgemeinschaften bildete die der Einzel-Bedarfsgemeinschaften (BG mit 1 Person): 6.376 Bedarfsgemeinschaften bestanden im Jahresdurchschnitt (Stand: Juni 2017) lediglich aus einer Person (VJ: 6.401), dies ist gleichbedeutend mit einem Anteil von 54,98 Prozent (VJ: 54,45 Prozent). Paar-Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder waren mit einem Anteil von 8,9 Prozent (VJ: 8,96 Prozent) und Paar-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern mit einem Anteil von 16,66 3
Prozent (VJ: 16,32 Prozent) vertreten. Der Anteil der Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften an allen Bedarfsgemeinschaften lag bei 17,2 Prozent (VJ 18,7 Prozent). Insgesamt wurden 1.994 Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften (im Jahresdurchschnitt, Stand: Juni 2017) registriert (VJ: 2.124). Entwicklung bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten In der Stadt Hamm waren im Jahresdurchschnitt 2017 insgesamt 16.204 (Stand: Juni 2017) erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rechtskreis SGB II gemeldet (VJ: 16.391). Dies ist gleichbedeutend mit einem Rückgang um 1,14 Prozent (- 187 Personen) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Bei der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren wurde ein Anstieg verzeichnet, sie lag im gleichen Zeitraum bei durchschnittlich 3.241 Personen (VJ: 3.182 Personen). Im Rechtskreis des SGB II lag der Ausländeranteil im Jahresdurchschnitt mit 35,68 Prozent bzw. 5.781 Personen (VJ: 32,91 Prozent / 5.401 Personen) deutlich über dem Anteil an der Gesamtbevölkerung in Hamm. Entwicklung bei den erwerbstätigen Leistungsberechtigten Der Anteil der Arbeitslosengeld-II-Bezieher in Erwerbstätigkeit an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lag im Jahresdurchschnitt 2017 (Stand: Mai 2017) bei 22,23 Prozent, im Vorjahreszeitraum lag dieser Anteil bei 22,62 Prozent. In den Monaten Januar bis Mai 2017 erzielten durchschnittlich 3.603 erwerbsfähige Leistungsberechtigte ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit, im Vorjahreszeitraum konnten 3.703 erwerbstätige Leistungsberechtigte gezählt werden. Die Anzahl der Selbständigen mit additivem Hilfebedarf konnte von durchschnittlich 219 im Mai 2016 auf 190 Fälle im lfd. Jahr (Mai 2017) reduziert werden. Im Jahr 2018 werden vor allem die folgenden Personengruppen im Fokus stehen: - Junge Menschen unter 25 Jahren - Geflüchtete und Zugewanderte - Erziehende - Langzeitleistungsbeziehende mit gesundheitlichen Hemmnissen 3. Finanzielle und personelle Ausstattung des Jobcenters Finanzielle Rahmenbedingungen Die finanziellen Rahmenbedingungen werden der Kommunales Jobcenter Hamm AöR vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgegeben. Im Bundeshaushalt (Informationsstand: Schreiben des BMAS vom 18. Oktober 2017) sind für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit vorläufig insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von rund 4,235 Milliarden € veranschlagt. Dieser Betrag gliedert sich in: Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II: 3,485 Milliarden € 4
Leistungen zur Eingliederung aufgr. flüchtlingsinduzierter Mehrbedarfe: 0,300 Milliarden € Mittel für die Sonderprogramme „Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter im SGB II“ und „Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sowie zur Ausfinanzierung von Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16 e in der bis zum 31.03.2012 gültigen Fassung: 0,450 Milliarden € Darüber hinaus werden für Verwaltungskosten vorläufig Mittel in Höhe von rund 4,878 Milliarden € direkt zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag gliedert sich in: Verwaltungskosten: 4,335 Milliarden € Verwaltungskosten aufgrund Flüchtlingsinduzierte Mehrbedarfe: 0,540 Milliarden € Verwaltungskosten für die Bundesprogramme 0,003 Milliarden € Weitere Mittel werden für überregionale und regionale Sonderbedarfe bzw. überörtlich wahrzunehmende Aufgaben der BA zur Verfügung gestellt. Die Maßstäbe, die der Verteilung der Eingliederungs- und Verwaltungsmittel (ohne Mittel aufgrund flüchtlingsinduzierter Mehrbedarfe) in 2017 zugrunde lagen, werden auch für das Jahr 2018 angewendet. Das Kommunale Jobcenter Hamm kann nach der vorläufigen Verteilung mit Mitteln in Höhe von 31,74 Millionen € (Leistungen zur Eingliederung in Arbeit: 13,987 Millionen € plus 0,869 Millionen € für flüchtlingsinduzierten Mehrbedarf / Verwaltungskosten: 15,320 Millionen € plus 1,564 Millionen € für flüchtlingsinduzierten Mehrbedarf) rechnen. Die flüchtlingsinduzierten Mehrbedarfe werden in einer Tranche ausgezahlt. Alle genannten Werte sind vorläufige Planwerte auf Grundlage des Regierungsentwurfes zum Bundeshaushalt 2018. Die verbindliche und endgültige Verteilung erfolgt erst nach Verkündung der Eingliederungsmittel-Verordnung zum Ende des Jahres 2017. Es kann also noch leichte Veränderungen geben. Personalausstattung Die personelle Ausstattung wird in 2018 unter Berücksichtigung des derzeitigen Kenntnisstandes der zur Verfügung stehenden Mittel quantitativ leicht unter dem Niveau des Jahres 2017 verbleiben. Daraus ergibt sich im integrativen Bereich ein Betreuungsschlüssel von 126 und im Leistungsbereich ein Betreuungsschlüssel von 114. 5
B. Prioritäre Themen, Aktivitäten und Wirkungserwartungen im Jahr 2018 (max. 5) 1. Thema Integration von jungen Leistungsberechtigten (unter 25 Jahren) steigern Aktivität Weiterentwicklung der konzeptionellen Zusammenarbeit zwischen Bildungsbegleitung und Ausbildungsvermittlung Ausbau der beruflichen Orientierung; insbesondere in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft (Steigerung der Attraktivität der dualen Ausbildung, Beratung auf alternative Ausbildungsberufe mit guter Ausbildungsmarktsituation) Weiterentwicklung der Ansätze zur Steigerung der regionalen Flexibilität der jugendlichen Leistungsberechtigten im Rahmen der Ausbildungsstellenvermittlung Weiterentwicklung der Strategien zur Verbesserung der Abbruchquoten bei den Ausbildungsverhältnissen; insbesondere durch die Instrumente „Ausbildungsbegleitende Hilfen“, „Assistierte Ausbildung“ sowie einem spezialisierten Beratungsansatz Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Bildung einer Jugendberufsagentur Entwicklung eines spezialisierten Beratungsansatzes für Inklusions- und Förderschüler/innen sowie die Entwicklung von gemeinsamen Leistungsprozessen mit der Agentur für Arbeit Hamm im Rahmen der Reha-Ersteingliederung Entwicklung von gemeinsamen Leistungsprozessen mit dem Jugendamt der Stadt Hamm zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegrationen von jugendlichen Leistungsberechtigten mit parallelem oder vormaligem Jugendhilfeanspruch Steigerung der öffentlich geförderten Beschäftigung Maßnahmen zum nachträglichen Erwerb des Schulabschlusses fortsetzen Bildung eines gemeinsamen Teams aus Leistungssachbearbeiter/innen und Integrationsfachkräften für die Zielgruppe der Single-BGn (insb. für Zugewanderte unter 25 Jahren und „entkoppelte“ Jugendliche) Wirkungserwartung Verringerung der Hilfebedürftigkeit bei jungen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren Verringerung der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit und des Langzeitleistungsbezuges bei Jugendlichen Steigerung der Anzahl an Bewerber/innen um Ausbildung 2. Thema Integrationschancen von Erziehenden erhöhen Die Zielgruppe „Erziehende im SGB II-Bezug“ ist in Hamm zu etwa je hälftigem Anteil mit Bedarfsgemeinschaften a) Alleinerziehender ( 1997 BG) und b) Partner-BG mit Kindern ( 1929 BG) besetzt. Zusammen genommen leben in diesen BG 5.855 Erziehende (1.997 AE plus 2 x 1.929 Partner) und 7.300 Kinder unter 18 Jahren. (Daten: Statistik-Service West für den t-3- Messpunkt Juni 2017). Die Problemlagen Alleinerziehender decken sich nur zum Teil mit denen von Partner-BGn. Die Kommunales Jobcenter Hamm AöR ist in Bezug auf Alleinerziehende durch die aufbauorganisatorische Konzentration in 2 Sachgebieten mit Sozialraumbezug zielgruppenadäquat aufgestellt. Erziehende in Partner- BGn werden zur Zeit noch in getrennter 6
Aufgabenwahrnehmung betreut. Im kommenden Jahr werden für die Stadtteile Hamm Westen, Pelkum und Herringen mit einem Aufkommen von ca. 650 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 14 Jahren ein gemeinsames Sachgebiet – bestehend aus Transfer- und Integrationsleistungen – gebildet. Aufbauend auf den Erfahrungen bei der Beratung und Betreuung von Alleinerziehenden werden ähnliche Ergebnisse zur Integration in 2019 erwartet. Versehen mit einer qualifizierten Antragsannahme sollen unter anderem auch gezielte Hilfestellungen zur gezielten Umsetzung der vielfältigen Förderleistungen für junge Familien in Hamm gegeben werden. Beiden BG-Typen steht das gesamte arbeitspolitische Instrumentarium zur Verfügung. Für Alleinerziehende werden zusätzlich einige problembewältigungsorientierte Spezialmaßnahmen angeboten, die vom Grundsatz her auch von Erziehenden genutzt werden können. Aktivität Integration in Arbeit einschließlich vollqualifizierender Ausbildung durch Aktive Beratung von Unternehmen zur Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen (z.B. Job-Carving) durch den Unternehmerservice Individuelle Beratung und Abschluss entsprechender Eingliederungsvereinbarungen Nutzung des Programms TEP Vermittlung aus Minijobs bzw. deren Umwandlung in svp- Beschäftigung Vermittlung in Minijobs plus Beratung und Begleitung bis zum Übergang in eine bedarfsdeckende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Reduzierung der Anzahl der leistungsberechtigten BG Alleinerziehender in Ergänzung der Wirkung der Integrationsarbeit durch Aufzeigen vorrangiger Leistungen im Rahmen der qualifizierten Erstantragsberatung Investigative Arbeit zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch; Einsatz des Außendienstes; Zusammenarbeit mit der Zollbehörde weitere Optimierung der Geschäftsprozesse Systemische Zusammenarbeit zwischen Integrations- und Transferleistungsfachkräften im jeweiligen Team Revision der Prozessvereinbarungen mit dem Jugendamt entsprechend der Vereinbarung von 2017 Intensive Beteiligung im kommunal verankerten Arbeitskreis zur gezielten Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs und zur Vereinbarung von Familie und Beruf Optimierung der aktiven Zusammenarbeit mit sozialen Dienstleistungen der Kommune sowie den freien Trägern im jeweiligen Sozialraum. Wirkungserwartung 440 Integrationen von Alleinerziehenden in den Arbeitsmarkt oder abschlussbezogene duale sowie schulische Ausbildung und 120 Eintritte in geringfügige Beschäftigung als erste Stufe der Arbeitsmarktintegration Senkung des Bestandes der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern 7
3. Thema Gesundheitliche Stabilisierung von langzeitleistungsbeziehenden Leistungsberechtigten Aktivität Entwicklung von Fortbildungsangeboten zur Gesundheitsförderung Leistungsberechtigter für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Grundkenntnisse über physische und psychische Krankheitsbilder, präventive Leistungen der Krankenkassen, motivierende Gesundheitsberatung) Entwicklung von Kooperationen mit den Krankenkassen Verknüpfung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen mit präventiven Angeboten der Krankenkassen Wirkungserwartung Verringerung der Hilfebedürftigkeit von langzeitleistungsbeziehenden Leistungsberechtigten 8
C. Herausforderungen durch Zuwanderung, Flucht und Asyl bewältigen Bitte benennen Sie - die 3 größten Herausforderungen bei der Integration von Flüchtlingen und Zuwanderern aus EU-Staaten sowie - Ihre geplante Vorgehensweise zur Weiterentwicklung der operativen Umsetzung im Jahr 2018. 1. Herausforderung bei der Integration von Flüchtlingen Verbesserung der Sprachkompetenz Weiterentwicklung der operativen Umsetzung im Jahr 2018 Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit den regionalen Sprachkursträgern zur 1. Entwicklung gemeinsamer Standards und Prozesse zur Sprachförderung von Migrantinnen und Migranten 2. Erstellung einer gemeinsamen quantitativen und qualitativen Bedarfsplanung 3. frühzeitigen sprachlichen Förderung von Migrantinnen und Migranten 4. Entwicklung einer gemeinsamen Informationsplattform zu Sprachkursangeboten in Hamm Weiterentwicklung der Sprach- und Lernförderung für jugendliche Zugewanderte, die der Schulpflicht unterliegen nach § 28 SGB II; auch außerschulische Lernförderung zur Förderung des Spracherwerbs Weiterentwicklung und Ausbau der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in Kombination mit Sprachförderangeboten (z. B. Einstiegsqualifizierung Jugendlicher – EQ – in Verbindung mit Integrationskurs) 2. Herausforderung bei der Integration von Flüchtlingen Verbesserung der beruflichen Orientierung Weiterentwicklung der operativen Umsetzung im Jahr 2018 Bildung eines spezialisierten Teams aus Leistungssachbearbeitung und Integrations- fachkräften für die Zielgruppe der jugendlichen Geflüchteten und Zugewanderten mit dem Ziel der Verbesserung der Beratungsansätze zur beruflichen Orientierung und Ausbildungsvermittlung Entwicklung von Fortbildungsangeboten für die Mitarbeitenden zu den Themen „Attraktivität der dualen Ausbildung“, „Instrumente der beruflichen Orientierung“, „Bildungswege und Ausbildungsberufe in Deutschland“, „Instrumente zur Förderung der Ausbildung“ Weiterentwicklung von spezialisierten Kompetenzfeststellungsverfahren für jugendliche Geflüchtete und Zugewanderte Entwicklung von Informationsveranstaltungen für jugendliche Geflüchtete und Zugewanderte zum System der dualen Ausbildung in Deutschland sowie zu Ausbildungs- berufen und Branchen Weiterentwicklung von Angeboten zur beruflichen Orientierung von jugendlichen Geflüchteten und Zugewanderten in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft (z. B. Bustour zu Ausbildungsbetrieben) Ausbau der Zusammenarbeit mit KAoA 9
Spezialisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur beruflichen Beratung für erwachsene Geflüchtete hinsichtlich der Vielzahl der Berufsbilder in Deutschland und den Möglichkeiten der beruflichen Nachqualifizierung 3. Herausforderung bei der Integration von Flüchtlingen Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung Weiterentwicklung der operativen Umsetzung im Jahr 2018 Neuauflage der Jobmesse „Unternehmen treffen Geflüchtete“ Fortsetzung und Weiterentwicklung von Beschäftigungsmaßnahmen in Kombination mit Spracherwerb (z. B. Einstiegsqualifizierung - EQ – für jugendliche Flüchtlinge bzw. Beschäftigungsmaßnahmen in Kombination mit Sprachkursen) Stärkere Ausrichtung der Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen auf die Zielgruppe der geflüchteten Frauen Spezialisierung eines Mitarbeitenden im Unternehmerservice für die Zielgruppe der Flüchtlinge 10
D. Weiterentwicklung interner Prozesse; Ausschöpfung interner Verbesserungspotentiale Wo liegen die internen Potentiale im Jobcenter? Welche Ansatzpunkte sollen in 2018 verfolgt werden, um die Performance des Jobcenters weiterzuentwickeln? 1. Internes Potential Einführung der elektronischen Akte und Vorgangsbearbeitung Weiterentwicklung im Jahr 2018 Die elektronische Akte wird bis zum Ende des Jahres 2018 flächendeckend in der Transferabteilung des Kommunalen Jobcenters Hamm eingeführt. Die Beschreibung der Leistungsprozesse in der Leistungssachbearbeitung wird im Jahr 2017 erfolgreich abgeschlossen. Daran schließt sich unmittelbar die Überprüfung der vorhandenen Prozesse und ggf. deren Optimierung an. Die digitale Umsetzung wird anschließend in der ersten Jahreshälfte 2018 erfolgen. Dies wird zu einer verbesserten Standardisierung der Arbeitsprozesse und -abläufe führen. Die Einführung der elektronischen Akte wird zu einer verbesserten Revisionssicherheit und langfristig auch zu Einsparungen von Räumlichkeiten und Archivkapazitäten führen. Im Umgang mit weiteren Dritten, wie z. B. Rechtsanwälten, Sozialgerichten, etc. besteht die Möglichkeit der digitalen Übersendung der elektronischen Akte, so dass auch hierbei Kosten- und Zeitersparnisse erzielt werden. Auf die elektronische Akte kann von jedem Arbeitsplatz zugegriffen werden, der über einen entsprechenden Netzwerkzugang bzw. über einen Internetzugang verfügt. Dies wird zu einer höheren räumlichen Flexibilität und Arbeitsgestaltung (z. B. Heimarbeit) führen. 2. Internes Potential Weitere Zusammenlegung von gemischten Teams, bestehend aus Leistungssachbearbeiter/innen und Integrationsfachkräften im Bereich der jugendlichen Leistungsberechtigten bis zum 25 Lebensjahr, die in einer Single- BG bzw. in einer Flüchtlings-BG oder BG mit Zugewanderten aus Süd-Ost-Europa leben im Bereich der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern in den Stadtteilen Hamm Westen, Pelkum und Herringen unter Berücksichtigung der Sozialraumorientierung Weiterentwicklung im Jahr 2018 Verbesserung der Zugangssteuerung bei entkoppelten Jugendlichen unter dem Gesichtspunkt einer schnelleren und verbesserten Aktivierung sowie bei der Prüfung von vorrangigen Leistungen; insbesondere hinsichtlich von Elternunterhalt Verbesserung der Leistungsprozesse und der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt auf Grundlage einer neu abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung mit dem Ziel, Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, verringern oder zu verkürzen Verbesserung der Leistungsprozesse und der Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit auf Grundlage einer neu abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung zur Bildung einer Jugendberufsagentur Verbesserung der Zugänge zur schulischen, dualen und universitären Ausbildung bei Flüchtlingen und zugewanderten Jugendlichen 11
3. Internes Potential Weiterentwicklung des Jobcenters Jugend Weiterentwicklung im Jahr 2018 Die beiden Teams „Bildungsbegleitung und Ausbildungsvermittlung“ sowie „Fallmanagement und Arbeitsvermittlung U25“ aus dem SGB II sowie die Bereiche Bildungsbegleitung in der Primarstufe und Sekundarstufe 1 sowie die Jugendberufshilfe gem. SGB VIII bilden zusammen das Jobcenter Jugend. Diese sollen im Laufe des Jahres 2018 zu einer Abteilung zusammengefasst werden. Im Jahr 2018 wird ein weiteres gemischtes Team aus Leistungssachbearbeitenden und Integrationsfachkräften mit den Zielgruppen „Jugendliche Geflüchtete und Zugewanderte“ sowie „Jugendliche Single-BG’s“ gebildet. Die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements im Jobcenter Jugend wird 2018 anschließend im Fokus stehen. Hierunter sind alle Maßnahmen zu verstehen, die der Verbesserung der Prozessqualität und der Leistungserbringung dienen, insbesondere der Prozesse zur beruflichen Orientierung sowie zur Integration in Ausbildung und Erwerbsarbeit der Jugendlichen. Im Rahmen dieses Qualitätsmanagementprozesses strebt das Kommunale Jobcenter Hamm im Jahr 2018 die Zertifizierung des Jugendbereichs nach DIN EN ISO 9001 an. 12
E. Anhang: Ziele und Schwerpunkte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2018 in NRW (unter E sind keine Eintragungen vorzunehmen) 1. Gesetzliche Ziele 1.1 Verringerung der Hilfebedürftigkeit 1.2 Verbesserung der Integration in Erwerbsarbeit 1.3 Verringerung und Vermeidung von Langzeitleistungsbezug 2. Schwerpunkte der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2018 in NRW 2.1 Langzeitleistungsbeziehende und Langzeitarbeitslose aktivieren, Integrationschancen verbessern und soziale Teilhabe ermöglichen 2.2 Veränderten Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt und wachsenden Bedarfen der Wirtschaft begegnen 2.3 Integration geflüchteter Menschen in Arbeit und Ausbildung gestalten 2.4 Integration von Jugendlichen, insbesondere in den Ausbildungsmarkt, verbessern 2.5 Integrationschancen von Erziehenden erhöhen 2.6 Verbesserung der Arbeitsmarktzugänge für Menschen mit Behinderung 3. Querschnittsthemen der Steuerung der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2018 in NRW 1.1 Erbringung kommunaler Leistungen nach § 16 a SGB II 1.2 Ausschöpfung interner Potentiale zur Verbesserung der Leistungen und Ergebnisse 1.3 Ausschöpfung EGT/VWT 13
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