Lokales Planungsdokument 2018 - Ministerium für Arbeit, Gesundheit ...

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Lokales Planungsdokument 2018 - Ministerium für Arbeit, Gesundheit ...
Lokales Planungsdokument 2018
                        für den dezentralen Planungsprozess im SGB II des

                                           Jobcenters                  Hamm

Inhalt:

          A.   Analyse der örtlichen Rahmenbedingungen
          B.   Prioritäre Themen und Aktivitäten des Jobcenters im Jahr 2018
          C.   Herausforderung durch Zuwanderung, Flucht und Asyl bewältigen
          D.   Weiterentwicklung interner Prozesse
          E.   Anhang: Ziele und Schwerpunkte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
               im Jahr 2018 in NRW
A.     Analyse der örtlichen Rahmenbedingungen

     1. Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Beschäftigung

Bevölkerungsentwicklung in Hamm

Zum 31.12.2016 lebten 180.851 Einwohner und Einwohnerinnen mit Hauptwohnsitz in der Stadt
Hamm. Somit stieg die die Einwohnerzahl im Vergleich zum Vorjahresstichtag um 930 Personen.
Zum 31.12.2015 zählte die Stadt Hamm noch 179.921 Einwohner, die in Hamm mit Hauptwohnsitz
gemeldet waren. Zuwanderung aus anderen Staaten, relativ günstiger Wohnraum und eine
familienfreundliche Infrastruktur sind Gründe dafür.

Zum Stichtag hatten insgesamt 58.543 Einwohner einen Migrationshintergrund. Das entsprach
einem Anteil von 32,4 Prozent an der Hammer Gesamtbevölkerung. Dieser Durchschnittswert stieg
seit 2010 kontinuierlich an. Die Anzahl der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit
(Ausländer) erhöhte sich von 2010 bis Ende 2016 von 19.664 auf 26.073 Personen und stieg damit
um 32,6 Prozent (Quelle: Bevölkerungsbericht der Stadt Hamm 2016).

Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Hamm

Zum Stichtag 31.12.2016 (Datenstand Juli 2017, Daten nach einer Wartezeit von 6 Monaten) gab es
in der Stadt Hamm insgesamt 57.407 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (nach Arbeitsort).
Dies ist gleichbedeutend mit einem Anstieg der Beschäftigtenzahl in Höhe von 2,7 Prozent (+ 1.528
Beschäftigte) gegenüber dem Vorjahresstichtag. Beim Vorjahresvergleich der Wirtschaftssektoren
zeigte sich ein deutlicher Trend vom produzierenden Gewerbe hin zum Dienstleistungsbereich, der
Sektor Land-, Forstwirtschaft und Fischerei nahm weiterhin eine untergeordnete Rolle ein. Zu den
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten kamen im Dezember 2016 noch 16.207 geringfügig
entlohnte Beschäftigte und somit 2 Prozent weniger (- 327 Personen) als zum Vorjahresstichtag. Im
Dezember 2015 wurden insgesamt 16.534 Beschäftigte mit Minijob gezählt.

Aufgrund der günstigen wirtschaftsgeographischen Lage und einer hervorragenden Anbindung an
Autobahnen, Kanal und Bahnlinienverkehr hat sich in Hamm seit einigen Jahren vor allem die
Logistik-Branche als starker Bereich etabliert. Dennoch waren mit 4.160 Personen 3,2 Prozent
weniger (- 139 Personen) als zum Vorjahresstichtag in diesem Wirtschaftsabschnitt
sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Darüber hinaus blieb der Wirtschaftsbereich Gesundheitswesen incl. Heime und Soziales eine der
wachstumsstärksten Branchen des lokalen Arbeitsmarktes. Insgesamt 12.087
sozialversicherungspflichtig Beschäftige arbeiteten hier im Dezember 2016. Im Vergleich zum
Vorjahresstichtag kam es somit zu einem Zuwachs von 4,8 Prozent (+ 551 Beschäftigte).

Die Schwerpunkte des verarbeitenden Gewerbes in Hamm liegen traditionell im Bereich der
Erstellung von Rohren und Draht, aber auch im Bereich der Automobilzulieferindustrie. Insgesamt
waren im verarbeitenden Gewerbe (u.a. Metall-, Elektro- und Stahlindustrie) im Dezember des
Vorjahres 9.130 Personen in diesem Wirtschaftsabschnitt sozialversicherungspflichtig beschäftigt,
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dies entspricht einem Rückgang um 1,3 Prozent (-119 Beschäftigte) gegenüber dem
Vorjahresstichtag.

Weitere wichtige Standbeine der unternehmerischen Tätigkeit in Hamm sind in den
Wirtschaftsbereichen des Handels (incl. Instandhaltung und Reparatur von Kfz) und der
Gastronomie zu sehen. Der Beschäftigungszuwachs im Handel betrug im Dezember 2016 im
Vergleich zum Vorjahresmonat insgesamt 7,1 Prozent (+ 581 Beschäftigte). In der Gastronomie
blieb die Anzahl der Beschäftigten bei 1.455. In beiden Wirtschaftsbereichen wurden im Dezember
2016 in Hamm insgesamt 10.188 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gezählt.

Der Bestand der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den SGB II-typischen Branchen
entwickelte sich positiv um 13 Prozent von 6.314 auf 7.134 zum Dezember 2016 im Vergleich zum
Vorjahr. Die Bestimmung der SGB II-typischen Branchen erfolgt empirisch über die sechs Branchen
in Nordrhein-Westfalen, in denen zum Stichtag die meisten erwerbstätigen Leistungsberechtigten
sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Aktuell sind dies Reinigung von Gebäuden, Straßen
und Verkehrsmitteln, befristete Überlassung von Arbeitskräften, Restaurants, Gaststätten,
Imbissstuben, Cafés, Eissalons und Ähnliches, Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (in
Verkaufsräumen), Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen und
Sonstiges Sozialwesen (ohne Heime). Quelle: Interaktive Datenplattform über die Grundsicherung
für Arbeitsuchende (SGB II) der G.I.B. NRW - Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung.

    2. Entwicklung der Struktur der Arbeitsuchenden

Zu- und Abgänge von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

Bis Juni 2017 wurden insgesamt 3.222 Zugänge in das SGB II gezählt, dies entspricht einer Senkung
um 62 Zugänge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (3.284 Zugänge). Im beschriebenen
Betrachtungszeitraum konnte die Anzahl der Abgänge erwerbsfähiger Leistungsberechtigter
gesteigert werden. Bis Juni 2017 konnten insgesamt 3.093 Abgänge realisiert werden, dies ist
gleichbedeutend mit einem Anstieg um 76 Abgänge (VJ: 3.017 Abgänge) im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum.

Entwicklung bei den Bedarfsgemeinschaften

Im Jahresdurchschnitt 2017 waren beim Kommunalen Jobcenter Hamm 11.596
Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug gemeldet (Stand: Juni 2017). Gegenüber dem
Vorjahreszeitraum (11.755 Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt) hat sich die
durchschnittliche Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 1,35 Prozent (- 159) verringert. Die
durchschnittliche Größe einer Bedarfsgemeinschaft lag bei 1,96 Personen (VJ: 1,95) bzw. 1,4
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (VJ: 1,39).

Die größte Gruppe der Bedarfsgemeinschaften bildete die der Einzel-Bedarfsgemeinschaften (BG
mit 1 Person): 6.376 Bedarfsgemeinschaften bestanden im Jahresdurchschnitt (Stand: Juni 2017)
lediglich aus einer Person (VJ: 6.401), dies ist gleichbedeutend mit einem Anteil von 54,98 Prozent
(VJ: 54,45 Prozent). Paar-Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder waren mit einem Anteil von 8,9
Prozent (VJ: 8,96 Prozent) und Paar-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern mit einem Anteil von 16,66

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Prozent (VJ: 16,32 Prozent) vertreten. Der Anteil der Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften an
allen Bedarfsgemeinschaften lag bei 17,2 Prozent (VJ 18,7 Prozent). Insgesamt wurden 1.994
Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften (im Jahresdurchschnitt, Stand: Juni 2017) registriert (VJ:
2.124).

Entwicklung bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

In der Stadt Hamm waren im Jahresdurchschnitt 2017 insgesamt 16.204 (Stand: Juni 2017)
erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rechtskreis SGB II gemeldet (VJ: 16.391). Dies ist
gleichbedeutend mit einem Rückgang um 1,14 Prozent (- 187 Personen) im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum. Bei der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren
wurde ein Anstieg verzeichnet, sie lag im gleichen Zeitraum bei durchschnittlich 3.241 Personen (VJ:
3.182 Personen). Im Rechtskreis des SGB II lag der Ausländeranteil im Jahresdurchschnitt mit 35,68
Prozent bzw. 5.781 Personen (VJ: 32,91 Prozent / 5.401 Personen) deutlich über dem Anteil an der
Gesamtbevölkerung in Hamm.

Entwicklung bei den erwerbstätigen Leistungsberechtigten

Der Anteil der Arbeitslosengeld-II-Bezieher in Erwerbstätigkeit an allen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten lag im Jahresdurchschnitt 2017 (Stand: Mai 2017) bei 22,23 Prozent, im
Vorjahreszeitraum lag dieser Anteil bei 22,62 Prozent. In den Monaten Januar bis Mai 2017
erzielten durchschnittlich 3.603 erwerbsfähige Leistungsberechtigte ein Einkommen aus
Erwerbstätigkeit, im Vorjahreszeitraum konnten 3.703 erwerbstätige Leistungsberechtigte gezählt
werden. Die Anzahl der Selbständigen mit additivem Hilfebedarf konnte von durchschnittlich 219
im Mai 2016 auf 190 Fälle im lfd. Jahr (Mai 2017) reduziert werden.

Im Jahr 2018 werden vor allem die folgenden Personengruppen im Fokus stehen:

        -   Junge Menschen unter 25 Jahren
        -   Geflüchtete und Zugewanderte
        -   Erziehende
        -   Langzeitleistungsbeziehende mit gesundheitlichen Hemmnissen

      3. Finanzielle und personelle Ausstattung des Jobcenters

Finanzielle Rahmenbedingungen

Die finanziellen Rahmenbedingungen werden der Kommunales Jobcenter Hamm AöR vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgegeben. Im Bundeshaushalt
(Informationsstand: Schreiben des BMAS vom 18. Oktober 2017) sind für die Leistungen zur
Eingliederung in Arbeit vorläufig insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von rund 4,235 Milliarden €
veranschlagt. Dieser Betrag gliedert sich in:

       Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II: 3,485 Milliarden €

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   Leistungen zur Eingliederung aufgr. flüchtlingsinduzierter Mehrbedarfe: 0,300 Milliarden €
     Mittel für die Sonderprogramme „Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser
      Leistungsberechtigter im SGB II“ und „Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“
      sowie zur Ausfinanzierung von Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16 e in der bis
      zum 31.03.2012 gültigen Fassung: 0,450 Milliarden €

Darüber hinaus werden für Verwaltungskosten vorläufig Mittel in Höhe von rund 4,878 Milliarden €
direkt zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag gliedert sich in:

     Verwaltungskosten: 4,335 Milliarden €
     Verwaltungskosten aufgrund Flüchtlingsinduzierte Mehrbedarfe: 0,540 Milliarden €
     Verwaltungskosten für die Bundesprogramme 0,003 Milliarden €

Weitere Mittel werden für überregionale und regionale Sonderbedarfe bzw. überörtlich
wahrzunehmende Aufgaben der BA zur Verfügung gestellt.

Die Maßstäbe, die der Verteilung der Eingliederungs- und Verwaltungsmittel (ohne Mittel aufgrund
flüchtlingsinduzierter Mehrbedarfe) in 2017 zugrunde lagen, werden auch für das Jahr 2018
angewendet.

Das Kommunale Jobcenter Hamm kann nach der vorläufigen Verteilung mit Mitteln in Höhe von
31,74 Millionen € (Leistungen zur Eingliederung in Arbeit: 13,987 Millionen € plus 0,869 Millionen €
für flüchtlingsinduzierten Mehrbedarf / Verwaltungskosten: 15,320 Millionen € plus 1,564 Millionen
€ für flüchtlingsinduzierten Mehrbedarf) rechnen. Die flüchtlingsinduzierten Mehrbedarfe werden
in einer Tranche ausgezahlt.

Alle genannten Werte sind vorläufige Planwerte auf Grundlage des Regierungsentwurfes zum
Bundeshaushalt 2018. Die verbindliche und endgültige Verteilung erfolgt erst nach Verkündung der
Eingliederungsmittel-Verordnung zum Ende des Jahres 2017. Es kann also noch leichte
Veränderungen geben.

Personalausstattung

Die personelle Ausstattung wird in 2018 unter Berücksichtigung des derzeitigen Kenntnisstandes
der zur Verfügung stehenden Mittel quantitativ leicht unter dem Niveau des Jahres 2017
verbleiben. Daraus ergibt sich im integrativen Bereich ein Betreuungsschlüssel von 126 und im
Leistungsbereich ein Betreuungsschlüssel von 114.

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B.    Prioritäre Themen, Aktivitäten und Wirkungserwartungen im Jahr 2018 (max. 5)

1. Thema

 Integration von jungen Leistungsberechtigten (unter 25 Jahren) steigern
Aktivität

  Weiterentwicklung der konzeptionellen Zusammenarbeit zwischen Bildungsbegleitung und
    Ausbildungsvermittlung
  Ausbau der beruflichen Orientierung; insbesondere in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft
    (Steigerung der Attraktivität der dualen Ausbildung, Beratung auf alternative
    Ausbildungsberufe mit guter Ausbildungsmarktsituation)
  Weiterentwicklung der Ansätze zur Steigerung der regionalen Flexibilität der jugendlichen
    Leistungsberechtigten im Rahmen der Ausbildungsstellenvermittlung
  Weiterentwicklung der Strategien zur Verbesserung der Abbruchquoten bei den
    Ausbildungsverhältnissen; insbesondere durch die Instrumente „Ausbildungsbegleitende
    Hilfen“, „Assistierte Ausbildung“ sowie einem spezialisierten Beratungsansatz
  Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Bildung einer Jugendberufsagentur
  Entwicklung eines spezialisierten Beratungsansatzes für Inklusions- und Förderschüler/innen
    sowie die Entwicklung von gemeinsamen Leistungsprozessen mit der Agentur für Arbeit Hamm
    im Rahmen der Reha-Ersteingliederung
  Entwicklung von gemeinsamen Leistungsprozessen mit dem Jugendamt der Stadt Hamm zur
    Verbesserung der Arbeitsmarktintegrationen von jugendlichen Leistungsberechtigten mit
    parallelem oder vormaligem Jugendhilfeanspruch
  Steigerung der öffentlich geförderten Beschäftigung
  Maßnahmen zum nachträglichen Erwerb des Schulabschlusses fortsetzen
  Bildung eines gemeinsamen Teams aus Leistungssachbearbeiter/innen und
    Integrationsfachkräften für die Zielgruppe der Single-BGn (insb. für Zugewanderte unter 25
    Jahren und „entkoppelte“ Jugendliche)
Wirkungserwartung

  Verringerung der Hilfebedürftigkeit bei jungen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren
  Verringerung der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit und des Langzeitleistungsbezuges bei Jugendlichen
  Steigerung der Anzahl an Bewerber/innen um Ausbildung

2. Thema

 Integrationschancen von Erziehenden erhöhen

 Die Zielgruppe „Erziehende im SGB II-Bezug“ ist in Hamm zu etwa je hälftigem Anteil mit
 Bedarfsgemeinschaften
     a) Alleinerziehender ( 1997 BG) und
     b) Partner-BG mit Kindern ( 1929 BG)
 besetzt. Zusammen genommen leben in diesen BG 5.855 Erziehende (1.997 AE plus 2 x 1.929
 Partner) und 7.300 Kinder unter 18 Jahren. (Daten: Statistik-Service West für den t-3- Messpunkt
 Juni 2017).
 Die Problemlagen Alleinerziehender decken sich nur zum Teil mit denen von Partner-BGn. Die
 Kommunales Jobcenter Hamm AöR ist in Bezug auf Alleinerziehende durch die
 aufbauorganisatorische Konzentration in 2 Sachgebieten mit Sozialraumbezug zielgruppenadäquat
 aufgestellt. Erziehende in Partner- BGn werden zur Zeit noch in getrennter

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Aufgabenwahrnehmung betreut. Im kommenden Jahr werden für die Stadtteile Hamm Westen,
 Pelkum und Herringen mit einem Aufkommen von ca. 650 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern
 unter 14 Jahren ein gemeinsames Sachgebiet – bestehend aus Transfer- und
 Integrationsleistungen – gebildet. Aufbauend auf den Erfahrungen bei der Beratung und
 Betreuung von Alleinerziehenden werden ähnliche Ergebnisse zur Integration in 2019 erwartet.
 Versehen mit einer qualifizierten Antragsannahme sollen unter anderem auch gezielte
 Hilfestellungen zur gezielten Umsetzung der vielfältigen Förderleistungen für junge Familien in
 Hamm gegeben werden.

 Beiden BG-Typen steht das gesamte arbeitspolitische Instrumentarium zur Verfügung. Für
 Alleinerziehende werden zusätzlich einige problembewältigungsorientierte Spezialmaßnahmen
 angeboten, die vom Grundsatz her auch von Erziehenden genutzt werden können.
Aktivität

 Integration in Arbeit einschließlich vollqualifizierender Ausbildung durch
      Aktive Beratung von Unternehmen zur Schaffung von sozialversicherungspflichtigen
         Arbeitsplätzen (z.B. Job-Carving) durch den Unternehmerservice
      Individuelle Beratung und Abschluss entsprechender Eingliederungsvereinbarungen
      Nutzung des Programms TEP
      Vermittlung aus Minijobs bzw. deren Umwandlung in svp- Beschäftigung
      Vermittlung in Minijobs plus Beratung und Begleitung bis zum Übergang in eine
         bedarfsdeckende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

 Reduzierung der Anzahl der leistungsberechtigten BG Alleinerziehender in Ergänzung der Wirkung
 der Integrationsarbeit durch
      Aufzeigen vorrangiger Leistungen im Rahmen der qualifizierten Erstantragsberatung
      Investigative Arbeit zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch; Einsatz des Außendienstes;
         Zusammenarbeit mit der Zollbehörde

 weitere Optimierung der Geschäftsprozesse
      Systemische Zusammenarbeit zwischen Integrations- und Transferleistungsfachkräften im
         jeweiligen Team
      Revision der Prozessvereinbarungen mit dem Jugendamt entsprechend der Vereinbarung
         von 2017
      Intensive Beteiligung im kommunal verankerten Arbeitskreis zur gezielten Förderung des
         beruflichen Wiedereinstiegs und zur Vereinbarung von Familie und Beruf

 Optimierung der aktiven Zusammenarbeit mit sozialen Dienstleistungen der Kommune sowie den
 freien Trägern im jeweiligen Sozialraum.

Wirkungserwartung

       440 Integrationen von Alleinerziehenden in den Arbeitsmarkt oder abschlussbezogene
        duale sowie schulische Ausbildung und
       120 Eintritte in geringfügige Beschäftigung als erste Stufe der Arbeitsmarktintegration
       Senkung des Bestandes der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern

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3. Thema

 Gesundheitliche Stabilisierung von langzeitleistungsbeziehenden Leistungsberechtigten
Aktivität

  Entwicklung von Fortbildungsangeboten zur Gesundheitsförderung Leistungsberechtigter für
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Grundkenntnisse über physische und psychische
    Krankheitsbilder, präventive Leistungen der Krankenkassen, motivierende
    Gesundheitsberatung)
  Entwicklung von Kooperationen mit den Krankenkassen
  Verknüpfung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen mit präventiven Angeboten der
    Krankenkassen
Wirkungserwartung

 Verringerung der Hilfebedürftigkeit von langzeitleistungsbeziehenden Leistungsberechtigten

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C.        Herausforderungen durch Zuwanderung, Flucht und Asyl bewältigen

Bitte benennen Sie

-       die 3 größten Herausforderungen bei der Integration von Flüchtlingen und Zuwanderern aus
        EU-Staaten sowie
-       Ihre geplante Vorgehensweise zur Weiterentwicklung der operativen Umsetzung im Jahr 2018.

1. Herausforderung bei der Integration von Flüchtlingen
 Verbesserung der Sprachkompetenz
Weiterentwicklung der operativen Umsetzung im Jahr 2018
  Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit den regionalen Sprachkursträgern zur
     1. Entwicklung gemeinsamer Standards und Prozesse zur Sprachförderung von Migrantinnen
         und Migranten
     2. Erstellung einer gemeinsamen quantitativen und qualitativen Bedarfsplanung
     3. frühzeitigen sprachlichen Förderung von Migrantinnen und Migranten
     4. Entwicklung einer gemeinsamen Informationsplattform zu Sprachkursangeboten in Hamm

     Weiterentwicklung der Sprach- und Lernförderung für jugendliche Zugewanderte, die der
      Schulpflicht unterliegen nach § 28 SGB II; auch außerschulische Lernförderung zur Förderung
      des Spracherwerbs

        Weiterentwicklung und Ausbau der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in Kombination mit
         Sprachförderangeboten (z. B. Einstiegsqualifizierung Jugendlicher – EQ – in Verbindung mit
         Integrationskurs)

2. Herausforderung bei der Integration von Flüchtlingen
 Verbesserung der beruflichen Orientierung
Weiterentwicklung der operativen Umsetzung im Jahr 2018
      Bildung eines spezialisierten Teams aus Leistungssachbearbeitung und Integrations-
         fachkräften für die Zielgruppe der jugendlichen Geflüchteten und Zugewanderten mit dem
         Ziel der Verbesserung der Beratungsansätze zur beruflichen Orientierung und
         Ausbildungsvermittlung

            Entwicklung von Fortbildungsangeboten für die Mitarbeitenden zu den Themen „Attraktivität
             der dualen Ausbildung“, „Instrumente der beruflichen Orientierung“, „Bildungswege und
             Ausbildungsberufe in Deutschland“, „Instrumente zur Förderung der Ausbildung“

            Weiterentwicklung von spezialisierten Kompetenzfeststellungsverfahren für jugendliche
             Geflüchtete und Zugewanderte
            Entwicklung von Informationsveranstaltungen für jugendliche Geflüchtete und
             Zugewanderte zum System der dualen Ausbildung in Deutschland sowie zu Ausbildungs-
             berufen und Branchen

            Weiterentwicklung von Angeboten zur beruflichen Orientierung von jugendlichen
             Geflüchteten und Zugewanderten in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft (z. B. Bustour zu
             Ausbildungsbetrieben)

            Ausbau der Zusammenarbeit mit KAoA

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   Spezialisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur beruflichen Beratung für
         erwachsene Geflüchtete hinsichtlich der Vielzahl der Berufsbilder in Deutschland und den
         Möglichkeiten der beruflichen Nachqualifizierung

3. Herausforderung bei der Integration von Flüchtlingen
 Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung
Weiterentwicklung der operativen Umsetzung im Jahr 2018
  Neuauflage der Jobmesse „Unternehmen treffen Geflüchtete“
  Fortsetzung und Weiterentwicklung von Beschäftigungsmaßnahmen in Kombination mit
     Spracherwerb (z. B. Einstiegsqualifizierung - EQ – für jugendliche Flüchtlinge bzw.
     Beschäftigungsmaßnahmen in Kombination mit Sprachkursen)
  Stärkere Ausrichtung der Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen auf die Zielgruppe der
     geflüchteten Frauen
  Spezialisierung eines Mitarbeitenden im Unternehmerservice für die Zielgruppe der Flüchtlinge

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D.    Weiterentwicklung interner Prozesse; Ausschöpfung interner Verbesserungspotentiale

Wo liegen die internen Potentiale im Jobcenter? Welche Ansatzpunkte sollen in 2018 verfolgt
werden, um die Performance des Jobcenters weiterzuentwickeln?

1. Internes Potential

 Einführung der elektronischen Akte und Vorgangsbearbeitung
Weiterentwicklung im Jahr 2018

 Die elektronische Akte wird bis zum Ende des Jahres 2018 flächendeckend in der
 Transferabteilung des Kommunalen Jobcenters Hamm eingeführt. Die Beschreibung der
 Leistungsprozesse in der Leistungssachbearbeitung wird im Jahr 2017 erfolgreich abgeschlossen.
 Daran schließt sich unmittelbar die Überprüfung der vorhandenen Prozesse und ggf. deren
 Optimierung an. Die digitale Umsetzung wird anschließend in der ersten Jahreshälfte 2018
 erfolgen. Dies wird zu einer verbesserten Standardisierung der Arbeitsprozesse und -abläufe
 führen.

 Die Einführung der elektronischen Akte wird zu einer verbesserten Revisionssicherheit und
 langfristig auch zu Einsparungen von Räumlichkeiten und Archivkapazitäten führen. Im Umgang
 mit weiteren Dritten, wie z. B. Rechtsanwälten, Sozialgerichten, etc. besteht die Möglichkeit der
 digitalen Übersendung der elektronischen Akte, so dass auch hierbei Kosten- und Zeitersparnisse
 erzielt werden.

 Auf die elektronische Akte kann von jedem Arbeitsplatz zugegriffen werden, der über einen
 entsprechenden Netzwerkzugang bzw. über einen Internetzugang verfügt. Dies wird zu einer
 höheren räumlichen Flexibilität und Arbeitsgestaltung (z. B. Heimarbeit) führen.

2. Internes Potential

 Weitere Zusammenlegung von gemischten Teams, bestehend aus Leistungssachbearbeiter/innen
 und Integrationsfachkräften
  im Bereich der jugendlichen Leistungsberechtigten bis zum 25 Lebensjahr, die in einer Single-
    BG bzw. in einer Flüchtlings-BG oder BG mit Zugewanderten aus Süd-Ost-Europa leben
  im Bereich der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern in den Stadtteilen Hamm Westen, Pelkum
    und Herringen unter Berücksichtigung der Sozialraumorientierung
Weiterentwicklung im Jahr 2018

  Verbesserung der Zugangssteuerung bei entkoppelten Jugendlichen unter dem Gesichtspunkt
   einer schnelleren und verbesserten Aktivierung sowie bei der Prüfung von vorrangigen
   Leistungen; insbesondere hinsichtlich von Elternunterhalt
  Verbesserung der Leistungsprozesse und der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt auf
   Grundlage einer neu abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung mit dem Ziel,
   Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, verringern oder zu verkürzen
  Verbesserung der Leistungsprozesse und der Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit auf
   Grundlage einer neu abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung zur Bildung einer
   Jugendberufsagentur
  Verbesserung der Zugänge zur schulischen, dualen und universitären Ausbildung bei
   Flüchtlingen und zugewanderten Jugendlichen

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3. Internes Potential

 Weiterentwicklung des Jobcenters Jugend
Weiterentwicklung im Jahr 2018

 Die beiden Teams „Bildungsbegleitung und Ausbildungsvermittlung“ sowie „Fallmanagement und
 Arbeitsvermittlung U25“ aus dem SGB II sowie die Bereiche Bildungsbegleitung in der Primarstufe
 und Sekundarstufe 1 sowie die Jugendberufshilfe gem. SGB VIII bilden zusammen das Jobcenter
 Jugend. Diese sollen im Laufe des Jahres 2018 zu einer Abteilung zusammengefasst werden.
 Im Jahr 2018 wird ein weiteres gemischtes Team aus Leistungssachbearbeitenden und
 Integrationsfachkräften mit den Zielgruppen „Jugendliche Geflüchtete und Zugewanderte“ sowie
 „Jugendliche Single-BG’s“ gebildet.

 Die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements im Jobcenter Jugend wird 2018 anschließend
 im Fokus stehen. Hierunter sind alle Maßnahmen zu verstehen, die der Verbesserung der
 Prozessqualität und der Leistungserbringung dienen, insbesondere der Prozesse zur beruflichen
 Orientierung sowie zur Integration in Ausbildung und Erwerbsarbeit der Jugendlichen. Im Rahmen
 dieses Qualitätsmanagementprozesses strebt das Kommunale Jobcenter Hamm im Jahr 2018 die
 Zertifizierung des Jugendbereichs nach DIN EN ISO 9001 an.

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E.   Anhang: Ziele und Schwerpunkte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2018
     in NRW (unter E sind keine Eintragungen vorzunehmen)

     1.   Gesetzliche Ziele

          1.1 Verringerung der Hilfebedürftigkeit

          1.2 Verbesserung der Integration in Erwerbsarbeit

          1.3 Verringerung und Vermeidung von Langzeitleistungsbezug

     2.   Schwerpunkte der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2018 in NRW

          2.1 Langzeitleistungsbeziehende und Langzeitarbeitslose aktivieren,
              Integrationschancen verbessern und soziale Teilhabe ermöglichen

          2.2 Veränderten Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt und wachsenden Bedarfen der
              Wirtschaft begegnen

          2.3 Integration geflüchteter Menschen in Arbeit und Ausbildung gestalten

          2.4 Integration von Jugendlichen, insbesondere in den Ausbildungsmarkt, verbessern

          2.5 Integrationschancen von Erziehenden erhöhen

          2.6 Verbesserung der Arbeitsmarktzugänge für Menschen mit Behinderung

     3.   Querschnittsthemen der Steuerung der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2018 in
          NRW

          1.1 Erbringung kommunaler Leistungen nach § 16 a SGB II

          1.2 Ausschöpfung interner Potentiale zur Verbesserung der Leistungen und Ergebnisse

          1.3 Ausschöpfung EGT/VWT

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