Hygienekonzept zum Infektionsschutz im Tourneebetrieb

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Konzertdirektion Landgraf GmbH
                      Lärchenweg 1 – 79822 Titisee-Neustadt

Hygienekonzept zum Infektionsschutz im Tourneebetrieb
Die gegenwärtige Corona-Pandemie stellt das Tourneetheater vor große Herausforderungen.
Es gilt, alle Beteiligten gesundheitlich zu schützen und den behördlichen Auflagen und
Sicherheitsbestimmungen zu entsprechen. Auf der anderen Seite ist abzuklären, wie und
unter welchen Umständen sicher gearbeitet werden kann.
Ziel der Maßnahmen ist es, die Weiterverbreitung des Corona-Virus infolge einer Ansteckung
am Arbeitsplatz zu verringern.

Sicherheit und der Schutz der Gesundheit ist für uns von größter Wichtigkeit!

Vorbemerkung
Das Hygienekonzept berücksichtigt die Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales sowie Vorgaben der Berufsgenossenschaft und Unfallversicherer für die
Bereiche Proben- und Vorstellungsbetrieb und Ausstattungen.
Die im folgenden beschriebenen Maßnahmen wurden auf der Grundlage einer von der
Geschäftsleitung durchgeführten Gefährdungsbeurteilung beschlossen.
Vor Proben- bzw. Tourneebeginn weisen alle Beteiligten zur Gründung einer geschlossenen
Gruppe, die für die Dauer der Tournee einem gemeinsamen Hausstand vergleichbar ist,
einen Corona-Test nach bzw. legen das Ergebnis zur Dokumentation vor. Der Test sollte
maximal 48 Stunden alt sein. Während der Tournee führt die Tourneeleitung regelmäßig mit
einem kontaktlosen Fiebermessgerät Fiebertests durch und protokolliert die Ergebnisse.
Alle Beteiligten wurden über die hier festgelegten Regelungen informiert und über ent-
sprechendes Verhalten belehrt. Die regelmäßige Kontrolle, ob die festgelegten Maßnahmen
durchgeführt wurden und wirksam sind, obliegt der jeweiligen Tourneeleitung oder einer
anderen Person, die jeweils durch die Geschäftsleitung damit beauftragt wurde.
Soweit ein Hygienekonzept vor Ort (Spielstätte, Hotel usw.) über die hier beschriebenen
Maßnahmen hinausgeht, findet dieses weitergehende Konzept Anwendung und ist für die
betreffende Örtlichkeit zu beachten. Das vorliegende Hygienekonzept stellt somit den
Mindeststandard dar und wird in keinem Fall durch abweichende örtliche Maßnahmen
unterschritten bzw. außer Kraft gesetzt.

Hygienekonzept im Tourneebetrieb                                           Stand 5.8.2020
Hygieneregelungen für ALLE Beteiligten
1 Allgemeine Hygieneregelungen
• Erkrankte Personen, mit Erkältungssymptomen jeder Schwere melden sich bitte um-
gehend telefonisch im KBB bzw. bei der Geschäftsführung.

• Einhalten der Hygienestandards im Tourneebetrieb:
       -   Halten Sie, wo immer möglich, zu anderen mindestens 1,5 Meter Abstand.
       -   Tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung, um sich und andere zu schützen, und
           zwar überall, wo es vorgeschrieben ist, sowie dort, wo der Mindestabstand von
           1,5 m nicht eingehalten werden kann (auf Fluren, Treppenhäusern, Toiletten).
       -   Verzichten Sie auf Händeschütteln oder Umarmungen, wenn Sie andere
           Menschen begrüßen oder verabschieden.
       -   Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch – und entsorgen
           Sie das Taschentuch anschließend in einem Mülleimer.
           Vermeiden Sie es, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren.
       -   Waschen Sie im Alltag regelmäßig Ihre Hände (mindestens 20 Sekunden mit
           Wasser und Seife).
       -   Mund, Nase und Augen dürfen nur mit sauberen (gewaschenen) Händen berührt
           werden, um sich selbst vor Virenübertragungen zu schützen.
       -   Schutzausrüstung (Mund-Nasen-Bedeckung, Handschuhe) und Arbeitskleidung
           ist strikt nur persönlich zu nutzen und regelmäßig zu wechseln bzw. zu waschen.
       -   Werkzeuge und Arbeitsmittel sind möglichst personenbezogen zu verwenden.
           Nach gemeinsamer Nutzung müssen die Hände gewaschen werden und eine
           regelmäßige Desinfizierung der Handkontaktflächen an den Werkzeugen und
           Maschinen ist erforderlich. Ebenso vor jeder Übergabe an eine andere Person.
       -   Es sind gesonderte Hygienestandards bei Anproben und Kostümfertigung sowie
           im Umgang mit Kostümen sowie im Bereich der Maske einzuhalten.
       -   Auch in Aufenthaltsräumen müssen Abstandsregeln eingehalten werden.
       -   Pausen sollen nach Möglichkeit im Freien verbracht werden
       -   Reduzierung von Kontakten: Der persönliche Kontakt zwischen den Beteiligten
           und vor Ort in den Spielstätten wird auf das Nötigste reduziert. Die Bereiche
           sollten nach Möglichkeit getrennt bleiben. Alle Beteiligten vermeiden soweit
           möglich, die Arbeitsbereiche anderer zu betreten. Ebenso wird der Kontakt zu
           Dritten (Hotels, Restaurents usw.) grundsätzlich auf das Nötigste beschränkt.
       -   Wir stellen Einweg-Mund-Nase-Masken (für die laut RKI ausgewiesenen Risiko-
           gruppen FFP-2 Masken), Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel (in der Garde-
           robe und in den Tourneefahrzeugen) sowie Müllbeutel zur Verfügung.

Die Tourneeleitung überwacht die Verfügbarkeit aller Hygieneschutzmittel (Nachschub
bitte rechtzeitig bestellen bei: Annette Löffler / 07651 207 78 oder loeffler@landgraf.de).

Hygienekonzept im Tourneebetrieb                                               Stand 5.8.2020
2 Szenische Darstellung

Einhalten der Abstandsregelungen:

       -   Künstlerische Vorgaben rechtfertigen grundsätzlich keine Abstandsreduzierung.
       -   Ein Mindestabstand von 1,5m muss eingehalten werden. Ist das nicht möglich,
           muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
       -   Bei singenden, tanzenden und exzessiv sprechenden (z.B. Wutausbruch, großes
           Deklamieren, Schreien) Darsteller*innen ist ein Abstand von mind. 6 m einzu-
           halten. Kann dieser Mindestabstand nicht eingehalten werden und sind Abtren-
           nungen nicht möglich, müssen Mund-Nase-Bedeckungen oder Atemschutz ge-
           tragen werden. Mund-Nase-Bedeckungen oder Atemschutz sind nachrangig zu
           technischen oder organisatorischen Schutzmaßnahmen.
       -   Bei der szenischen Darstellung (Proben oder Aufführung) sollten mind. 20 qm
           Grundfläche pro Person zur Verfügung stehen. Personen, die nicht unmittelbar
           darstellend tätig sind, benötigen mindestens 10 m² Grundfläche.
       -   Sänger*innen müssen mindestens 2 m Abstand zur nächsten Person einhalten.
           Das gleiche gilt für Musiker*innen.
       -   Wenn die erforderlichen Abstände von Personen konsequent eingehalten wer-
           den, ist auch eine kleinere Grundfläche möglich (z. B. entsprechend geprobte
           Darstellung, Stimmzimmer für Sprechproben).
       -   Aufgrund der Corona-Auflagen in den Gastspielhäusern und den sich daraus
           ergebenden Einschränkungen für die Besucher (Einbahnstraßenregelungen bei
           Betreten und Verlassen des Zuschauerraums) darf die Aufführungsdauer
           90 Minuten nicht überschreiten und es muss ohne Pause gespielt werden.

Lüften
Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität.
Wenn mehrere Personen in einem Raum sind (auch in der Garderobe), sollen möglichst
häufig (alle 20 Minuten für 15 Minuten) die Fenster geöffnet werden und durchgelüftet
werden. Dies gilt insbesondere auch vor und nach Proben, Besprechungen und für Räume,
die von verschiedenen Personen nacheinander genutzt werden.

Hygienekonzept im Tourneebetrieb                                           Stand 5.8.2020
3 Tourneefahrzeug
Vor dem Einstieg in das Tourneefahrzeug desinfizieren Sie sich bitte die Hände mit dem am
Fahrzeug bereitgestellten Desinfektionsmittel.
Während der gesamten Tournee hat jeder seinen festen Sitzplatz!
Während der Fahrt tragen Sie bitte eine Mund-Nase-Bedeckung.
Achten Sie auch im Tourneefahrzeug auf Hygiene und auf die allgemeinen Hygieneregeln!
Lassen Sie z. B. keine Taschentücher, Abfall usw. herumliegen.
Es werden regelmäßige Pausen zum Lüften des Fahrzeugs eingelegt.
Bei einem Reisebus gilt die Einbahnstraßenregelung: die vordere Türe dient ausschließlich
zum Einsteigen und die hintere Türe nur zum Aussteigen.
Das Tourneegepäck wird vom Fahrer im Fahrzeug verstaut. Dabei muss eine Mund-Nase-
Bedeckung und Einweghandschuhe getragen werden.
Das Tourneefahrzeug wird täglich durch den Fahrer mit Wischdesinfektion gereinigt.

4 Requisiten
Die Requisiten werden vor bzw. nach der Vorstellung vom Requisiteur desinfiziert und
plaziert bzw. eingepackt. Dabei werden Einweghandschuhe getragen.
Die Benutzung von gleichen Requisiten soll möglichst nur durch eine Person erfolgen.
Ansonsten ist eine regelmäßige Desinfizierung der Handkontaktflächen an den Requisiten
erforderlich. Ebenfalls vor jeder Übergabe an eine andere Person.

5 Technik
Vor dem Einstieg in das Tourneefahrzeug (LKW, PKW) desinfizieren Sie sich bitte die Hände
mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel. Sollten Sie nicht alleine im Fahrzeug unter-
wegs sein, tragen Sie bitte während der Fahrt eine Mund-Nase-Bedeckung.
Sie reinigen bitte täglich mit Wischdesinfektion das Tourneefahrzeug.
Achten Sie beim Aufbau, Abbau und während der Vorstellung auf einen Mindestabstand
von 1,5 m zu Ihrem Umfeld und tragen Sie Einweg- oder Arbeitshandschuhe. Es ist strikt
darauf zu achten, dass diese nur von Ihnen benutzt und berührt werden. Sollte der Mindest-
abstand technisch oder organisatorisch nicht gewährleistet sein, tragen Sie eine Mund-Nase-
Bedeckung.
Werkzeuge und Arbeitsmittel sind nach Möglichkeit personenbezogen zu verwenden. Nach
gemeinsamer Nutzung müssen die Hände gewaschen werden und eine regelmäßige Desi-
nfizierung der Handkontaktflächen an den Werkzeugen und Maschinen ist erforderlich.
Ebenso vor jeder Übergabe an eine andere Person.

Hygienekonzept im Tourneebetrieb                                            Stand 5.8.2020
6 Kostüme/Garderobe
Anproben und Kostümfertigungen erfolgen, soweit möglich, mit Hilfe von Schneiderpuppen.
Anproben werden auf ein Minimum reduziert, wobei die Beteiligten Atemschutz und Einmal-
handschuhe tragen müssen. Personen aus einer laut RKI definierten Risikogruppe tragen
mindestens FFP2-Masken.
Soweit Kostüme zum Einsatz kommen, wird die Wäsche in Körben gesammelt und unter
Verwendung von Handschuhen und Atemschutz weiter behandelt.
Die Wäsche muss bei mindestens 60°C mit Vollwaschmittel gewaschen und anschließend
vollständig getrocknet werden. Sollte das nicht möglich sein, muß die Wäsche unter Zugabe
von Hygiene-Waschmittel oder Desinfektions-Waschmittel gewaschen werden. Auch private
Oberbekleidung für die Arbeit sollte am Arbeitsende gewaschen und getrocknet werden.
Die Garderoben müssen selbst bei ungünstiger Witterung ausreichend belüftet werden, um
das Infektionsrisiko zu reduzieren.

7 Maske
Für die Tätigkeiten von Maskenbildner*innen wird sinngemäß der SARS-CoV-2 Arbeits-
schutzstandard der BGW für Friseurbetriebe angewendet.
Wir stellen allen Darsteller*innen zur jeweils ausschließlich eigenen Benutzung Make-up,
Abschminke, Pinsel, Schwämme usw. zur Verfügung!
Gesichtsnahe Tätigkeiten wie das Schminken, Make-up sollen möglichst von den Darstel-
ler*innen selbst durchgeführt werden. Maskenbildner*innen müssen eine persönliche
Schutzausrüstung tragen, und zwar bei dieser gesichtsnahen Tätigkeit FFP2-Atemschutz-
Maske, Schutzbrille oder –schild und Einweghandschuhe. Dabei muss in jeder Richtung ein
Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden. Für den Fall, dass der Mindestabstand nicht
gegeben ist, haben wir transportable Trennwände dabei.
Es dürfen für jede/n Darsteller*in nur gereinigte bzw. unbenutzte Arbeitsmittel verwendet
werden.
Immer die Hygiene/Händedesinfektion/Wechsel von Einmalschutzhandschuhen und Mund-
Nasen-Bedeckung bzw. Atemschutzmaske beachten.
Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass Corona-Viren sich an Haaren anlagern
und weitergegeben werden. Deshalb sollten alle Darsteller*innen vor jedem Kontakt mit
Maskenbildner*innen die Haare waschen.
Arbeitsutensilien wie Kämme, Bürsten, Wickler und Ähnliches dürfen erst am gewaschenen
Haar verwendet werden. Eine Mehrfachverwendung ohne Zwischenreinigung für mehrere
Personen ist auszuschließen. Alle Materialien sind nach jeder Verwendung vor dem Wechsel
der Darsteller*innen mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen.
Nach Beendigung werden alle Arbeitsutensilien gereinigt und desinfiziert.

Hygienekonzept im Tourneebetrieb                                             Stand 5.8.2020
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