Hygienekonzept zum Infektionsschutz im Tourneebetrieb
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Konzertdirektion Landgraf GmbH Lärchenweg 1 – 79822 Titisee-Neustadt Hygienekonzept zum Infektionsschutz im Tourneebetrieb Die gegenwärtige Corona-Pandemie stellt das Tourneetheater vor große Herausforderungen. Es gilt, alle Beteiligten gesundheitlich zu schützen und den behördlichen Auflagen und Sicherheitsbestimmungen zu entsprechen. Auf der anderen Seite ist abzuklären, wie und unter welchen Umständen sicher gearbeitet werden kann. Ziel der Maßnahmen ist es, die Weiterverbreitung des Corona-Virus infolge einer Ansteckung am Arbeitsplatz zu verringern. Sicherheit und der Schutz der Gesundheit ist für uns von größter Wichtigkeit! Vorbemerkung Das Hygienekonzept berücksichtigt die Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie Vorgaben der Berufsgenossenschaft und Unfallversicherer für die Bereiche Proben- und Vorstellungsbetrieb und Ausstattungen. Die im folgenden beschriebenen Maßnahmen wurden auf der Grundlage einer von der Geschäftsleitung durchgeführten Gefährdungsbeurteilung beschlossen. Vor Proben- bzw. Tourneebeginn weisen alle Beteiligten zur Gründung einer geschlossenen Gruppe, die für die Dauer der Tournee einem gemeinsamen Hausstand vergleichbar ist, einen Corona-Test nach bzw. legen das Ergebnis zur Dokumentation vor. Der Test sollte maximal 48 Stunden alt sein. Während der Tournee führt die Tourneeleitung regelmäßig mit einem kontaktlosen Fiebermessgerät Fiebertests durch und protokolliert die Ergebnisse. Alle Beteiligten wurden über die hier festgelegten Regelungen informiert und über ent- sprechendes Verhalten belehrt. Die regelmäßige Kontrolle, ob die festgelegten Maßnahmen durchgeführt wurden und wirksam sind, obliegt der jeweiligen Tourneeleitung oder einer anderen Person, die jeweils durch die Geschäftsleitung damit beauftragt wurde. Soweit ein Hygienekonzept vor Ort (Spielstätte, Hotel usw.) über die hier beschriebenen Maßnahmen hinausgeht, findet dieses weitergehende Konzept Anwendung und ist für die betreffende Örtlichkeit zu beachten. Das vorliegende Hygienekonzept stellt somit den Mindeststandard dar und wird in keinem Fall durch abweichende örtliche Maßnahmen unterschritten bzw. außer Kraft gesetzt. Hygienekonzept im Tourneebetrieb Stand 5.8.2020
Hygieneregelungen für ALLE Beteiligten 1 Allgemeine Hygieneregelungen • Erkrankte Personen, mit Erkältungssymptomen jeder Schwere melden sich bitte um- gehend telefonisch im KBB bzw. bei der Geschäftsführung. • Einhalten der Hygienestandards im Tourneebetrieb: - Halten Sie, wo immer möglich, zu anderen mindestens 1,5 Meter Abstand. - Tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung, um sich und andere zu schützen, und zwar überall, wo es vorgeschrieben ist, sowie dort, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann (auf Fluren, Treppenhäusern, Toiletten). - Verzichten Sie auf Händeschütteln oder Umarmungen, wenn Sie andere Menschen begrüßen oder verabschieden. - Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch – und entsorgen Sie das Taschentuch anschließend in einem Mülleimer. Vermeiden Sie es, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren. - Waschen Sie im Alltag regelmäßig Ihre Hände (mindestens 20 Sekunden mit Wasser und Seife). - Mund, Nase und Augen dürfen nur mit sauberen (gewaschenen) Händen berührt werden, um sich selbst vor Virenübertragungen zu schützen. - Schutzausrüstung (Mund-Nasen-Bedeckung, Handschuhe) und Arbeitskleidung ist strikt nur persönlich zu nutzen und regelmäßig zu wechseln bzw. zu waschen. - Werkzeuge und Arbeitsmittel sind möglichst personenbezogen zu verwenden. Nach gemeinsamer Nutzung müssen die Hände gewaschen werden und eine regelmäßige Desinfizierung der Handkontaktflächen an den Werkzeugen und Maschinen ist erforderlich. Ebenso vor jeder Übergabe an eine andere Person. - Es sind gesonderte Hygienestandards bei Anproben und Kostümfertigung sowie im Umgang mit Kostümen sowie im Bereich der Maske einzuhalten. - Auch in Aufenthaltsräumen müssen Abstandsregeln eingehalten werden. - Pausen sollen nach Möglichkeit im Freien verbracht werden - Reduzierung von Kontakten: Der persönliche Kontakt zwischen den Beteiligten und vor Ort in den Spielstätten wird auf das Nötigste reduziert. Die Bereiche sollten nach Möglichkeit getrennt bleiben. Alle Beteiligten vermeiden soweit möglich, die Arbeitsbereiche anderer zu betreten. Ebenso wird der Kontakt zu Dritten (Hotels, Restaurents usw.) grundsätzlich auf das Nötigste beschränkt. - Wir stellen Einweg-Mund-Nase-Masken (für die laut RKI ausgewiesenen Risiko- gruppen FFP-2 Masken), Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel (in der Garde- robe und in den Tourneefahrzeugen) sowie Müllbeutel zur Verfügung. Die Tourneeleitung überwacht die Verfügbarkeit aller Hygieneschutzmittel (Nachschub bitte rechtzeitig bestellen bei: Annette Löffler / 07651 207 78 oder loeffler@landgraf.de). Hygienekonzept im Tourneebetrieb Stand 5.8.2020
2 Szenische Darstellung Einhalten der Abstandsregelungen: - Künstlerische Vorgaben rechtfertigen grundsätzlich keine Abstandsreduzierung. - Ein Mindestabstand von 1,5m muss eingehalten werden. Ist das nicht möglich, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. - Bei singenden, tanzenden und exzessiv sprechenden (z.B. Wutausbruch, großes Deklamieren, Schreien) Darsteller*innen ist ein Abstand von mind. 6 m einzu- halten. Kann dieser Mindestabstand nicht eingehalten werden und sind Abtren- nungen nicht möglich, müssen Mund-Nase-Bedeckungen oder Atemschutz ge- tragen werden. Mund-Nase-Bedeckungen oder Atemschutz sind nachrangig zu technischen oder organisatorischen Schutzmaßnahmen. - Bei der szenischen Darstellung (Proben oder Aufführung) sollten mind. 20 qm Grundfläche pro Person zur Verfügung stehen. Personen, die nicht unmittelbar darstellend tätig sind, benötigen mindestens 10 m² Grundfläche. - Sänger*innen müssen mindestens 2 m Abstand zur nächsten Person einhalten. Das gleiche gilt für Musiker*innen. - Wenn die erforderlichen Abstände von Personen konsequent eingehalten wer- den, ist auch eine kleinere Grundfläche möglich (z. B. entsprechend geprobte Darstellung, Stimmzimmer für Sprechproben). - Aufgrund der Corona-Auflagen in den Gastspielhäusern und den sich daraus ergebenden Einschränkungen für die Besucher (Einbahnstraßenregelungen bei Betreten und Verlassen des Zuschauerraums) darf die Aufführungsdauer 90 Minuten nicht überschreiten und es muss ohne Pause gespielt werden. Lüften Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität. Wenn mehrere Personen in einem Raum sind (auch in der Garderobe), sollen möglichst häufig (alle 20 Minuten für 15 Minuten) die Fenster geöffnet werden und durchgelüftet werden. Dies gilt insbesondere auch vor und nach Proben, Besprechungen und für Räume, die von verschiedenen Personen nacheinander genutzt werden. Hygienekonzept im Tourneebetrieb Stand 5.8.2020
3 Tourneefahrzeug Vor dem Einstieg in das Tourneefahrzeug desinfizieren Sie sich bitte die Hände mit dem am Fahrzeug bereitgestellten Desinfektionsmittel. Während der gesamten Tournee hat jeder seinen festen Sitzplatz! Während der Fahrt tragen Sie bitte eine Mund-Nase-Bedeckung. Achten Sie auch im Tourneefahrzeug auf Hygiene und auf die allgemeinen Hygieneregeln! Lassen Sie z. B. keine Taschentücher, Abfall usw. herumliegen. Es werden regelmäßige Pausen zum Lüften des Fahrzeugs eingelegt. Bei einem Reisebus gilt die Einbahnstraßenregelung: die vordere Türe dient ausschließlich zum Einsteigen und die hintere Türe nur zum Aussteigen. Das Tourneegepäck wird vom Fahrer im Fahrzeug verstaut. Dabei muss eine Mund-Nase- Bedeckung und Einweghandschuhe getragen werden. Das Tourneefahrzeug wird täglich durch den Fahrer mit Wischdesinfektion gereinigt. 4 Requisiten Die Requisiten werden vor bzw. nach der Vorstellung vom Requisiteur desinfiziert und plaziert bzw. eingepackt. Dabei werden Einweghandschuhe getragen. Die Benutzung von gleichen Requisiten soll möglichst nur durch eine Person erfolgen. Ansonsten ist eine regelmäßige Desinfizierung der Handkontaktflächen an den Requisiten erforderlich. Ebenfalls vor jeder Übergabe an eine andere Person. 5 Technik Vor dem Einstieg in das Tourneefahrzeug (LKW, PKW) desinfizieren Sie sich bitte die Hände mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel. Sollten Sie nicht alleine im Fahrzeug unter- wegs sein, tragen Sie bitte während der Fahrt eine Mund-Nase-Bedeckung. Sie reinigen bitte täglich mit Wischdesinfektion das Tourneefahrzeug. Achten Sie beim Aufbau, Abbau und während der Vorstellung auf einen Mindestabstand von 1,5 m zu Ihrem Umfeld und tragen Sie Einweg- oder Arbeitshandschuhe. Es ist strikt darauf zu achten, dass diese nur von Ihnen benutzt und berührt werden. Sollte der Mindest- abstand technisch oder organisatorisch nicht gewährleistet sein, tragen Sie eine Mund-Nase- Bedeckung. Werkzeuge und Arbeitsmittel sind nach Möglichkeit personenbezogen zu verwenden. Nach gemeinsamer Nutzung müssen die Hände gewaschen werden und eine regelmäßige Desi- nfizierung der Handkontaktflächen an den Werkzeugen und Maschinen ist erforderlich. Ebenso vor jeder Übergabe an eine andere Person. Hygienekonzept im Tourneebetrieb Stand 5.8.2020
6 Kostüme/Garderobe Anproben und Kostümfertigungen erfolgen, soweit möglich, mit Hilfe von Schneiderpuppen. Anproben werden auf ein Minimum reduziert, wobei die Beteiligten Atemschutz und Einmal- handschuhe tragen müssen. Personen aus einer laut RKI definierten Risikogruppe tragen mindestens FFP2-Masken. Soweit Kostüme zum Einsatz kommen, wird die Wäsche in Körben gesammelt und unter Verwendung von Handschuhen und Atemschutz weiter behandelt. Die Wäsche muss bei mindestens 60°C mit Vollwaschmittel gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Sollte das nicht möglich sein, muß die Wäsche unter Zugabe von Hygiene-Waschmittel oder Desinfektions-Waschmittel gewaschen werden. Auch private Oberbekleidung für die Arbeit sollte am Arbeitsende gewaschen und getrocknet werden. Die Garderoben müssen selbst bei ungünstiger Witterung ausreichend belüftet werden, um das Infektionsrisiko zu reduzieren. 7 Maske Für die Tätigkeiten von Maskenbildner*innen wird sinngemäß der SARS-CoV-2 Arbeits- schutzstandard der BGW für Friseurbetriebe angewendet. Wir stellen allen Darsteller*innen zur jeweils ausschließlich eigenen Benutzung Make-up, Abschminke, Pinsel, Schwämme usw. zur Verfügung! Gesichtsnahe Tätigkeiten wie das Schminken, Make-up sollen möglichst von den Darstel- ler*innen selbst durchgeführt werden. Maskenbildner*innen müssen eine persönliche Schutzausrüstung tragen, und zwar bei dieser gesichtsnahen Tätigkeit FFP2-Atemschutz- Maske, Schutzbrille oder –schild und Einweghandschuhe. Dabei muss in jeder Richtung ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden. Für den Fall, dass der Mindestabstand nicht gegeben ist, haben wir transportable Trennwände dabei. Es dürfen für jede/n Darsteller*in nur gereinigte bzw. unbenutzte Arbeitsmittel verwendet werden. Immer die Hygiene/Händedesinfektion/Wechsel von Einmalschutzhandschuhen und Mund- Nasen-Bedeckung bzw. Atemschutzmaske beachten. Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass Corona-Viren sich an Haaren anlagern und weitergegeben werden. Deshalb sollten alle Darsteller*innen vor jedem Kontakt mit Maskenbildner*innen die Haare waschen. Arbeitsutensilien wie Kämme, Bürsten, Wickler und Ähnliches dürfen erst am gewaschenen Haar verwendet werden. Eine Mehrfachverwendung ohne Zwischenreinigung für mehrere Personen ist auszuschließen. Alle Materialien sind nach jeder Verwendung vor dem Wechsel der Darsteller*innen mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen. Nach Beendigung werden alle Arbeitsutensilien gereinigt und desinfiziert. Hygienekonzept im Tourneebetrieb Stand 5.8.2020
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