Corona-Virus / COVID-19 - Anpassungen ab 6. Januar 2022

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Corona-Virus / COVID-19 –
Anpassungen ab 6. Januar 2022
Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus hat die KHM basierend auf den Regelungen von Bund, Land und
Kommunen umfangreiche Maßnahmen getroffen, ihre Hochschulmitglieder zu schützen. Die allgemeinen
Abstands- und Hygieneregeln von Bund und Land sind strikt einzuhalten.
Die KHM befindet sich in einem geschützten Betrieb. Er ist über Hygienepläne gesichert, die laufend aktualisiert
bzw. angepasst werden.

Eine medizinische Mund-Nasen-Maske (OP oder FFP-2 Maske) ist überall und in allen (Lehr)Veranstaltungen zu
tragen. Vortragende können die Maske abnehmen, wenn der Abstand von 1,5m gewährleistet ist.
Vortragenden in den Veranstaltungen wird die Nutzung einer Maske aber dringend empfohlen.
Alle Nachfragen bitte immer an: corona-buero@khm.de (M. Fabricius)

Zugang:
Die Hochschulgebäude dürfen von Studierenden, Beschäftigten, Gästen, externen Dienstleister*innen nur
mit einem ,3G’-Nachweis betreten werden.
    •     Geimpft: vollständig geimpft mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff (Astra Zeneca, Moderna,
          Pfizer/Biontech, Johnson&Johnson)
    •     Genesen: Genesungsbescheinigung z.B. durch ein gesetzlich anerkanntes elektronisches System wie
          die Corona-Warn-App oder die CovPassCheck APP.
    •     Getestet: negativ bescheinigter Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden oder PCR- Test, der nicht
          älter als 48 Stunden ist.
    •     Es wird stichprobenartige Kontrollen geben, die durch den neuen „Zugangsschein“ für alle erleichtert
          werden sollen. Die Verteilung dieses „Zugangsscheins" erfolgt u.a. über das Coronabüro.
    •     Der Zugang zu öffentlichen Veranstaltungen ist nur mit dem Nachweis `2G` möglich.
          Dieser muss am Eingang kontrolliert werden, weswegen alle Personen stets neben dem 2G-
          Nachweis/`Zugangsschein` auch einen Lichtbildausweis mitzuführen haben.

Lehrveranstaltungen:
    •     Laut den Sonderreglungen des Rektorats vom 8.12.21 sollen Lehrveranstaltungen, die keine
          unbedingte Präsenz benötigen, auch online abgehalten werden können. Den Wechsel in die Online-
          Lehre bitten wir dem Rektorat im Vorfeld mitzuteilen.
    •     Lehrveranstaltungen für Studierende im Grundstudium sollen allerdings vorzugsweise in
          Präsenz abgehalten werden.
    •     Bei (Lehr)veranstaltungen mit starker Bewegung im Raum (z.B.: Tanzen, Springen, Singen) gilt ab
          sofort 2G Plus.
    •     Die KHM bietet Studierenden und Mitarbeiter*innen bis auf weiteres kostenlose Selbsttests im
          Kontext von (Lehr)veranstaltungen an. Diese können von den Lehrenden an dezentralen
          Stellen abgeholt werden oder im Coronabüro (Hr. Fabricius PWP 2, 3. St.). Das Testen soll so für alle
          ermöglicht werden.
Darüber hinaus erhalten Studierende Zugang weiterhin:
    •   über die Mitarbeiter*innen der Pforte (Montag-Freitag von 9:00-23:00 Uhr) für technische und
        besondere Räume, Labore und Studios
    •   über die Lehrenden für Lehrveranstaltungen, Sprechstunden oder Prüfungen
    •   Für persönliche Treffen zwischen Studierenden und Mitarbeiter*innen des Studien- und Projektbüros
        oder der Ausleihe bitten wir um eine Terminvereinbarung per Telefon oder email. Vor der
        Zusammenkunft muss den Mitarbeiter*innen der Nachweis zu „3G“ vorgelegt werden.
    •   Für den Zugang zur Bibliothek bitte vor Ort den „3G“-Nachweis vorzeigen.
    •   Als Dokumentation zur Kontaktnachverfolgung empfehlen wir dringend ein Kontakttagebuch und
        Teilnehmer*innenlisten.

Räume:
   • In allen Räumlichkeiten ist eine regelmäßige Durchlüftung mit Lüftungsintervallen sicherzustellen,
        sh. `Handplan richtiges Lüften´. Die empfohlene Personenanzahl für die Räume regelt die `Corona
        Raumliste Nutzer´.
    •   Eine medizinische Mund-Nasen-Maske (OP- oder FFP-2 Maske) ist überall und in allen
        (Lehr)Veranstaltungen zu tragen. Der/die Vortragende kann die Maske beim Sprechen abnehmen,
        wenn 1,5m Abstand gewahrt ist. Vortragenden in den Veranstaltungen wird die Nutzung einer Maske
        aber dringend empfohlen.
    •   Der Zugang am Wochenende kann nur in dringenden Fällen ermöglicht werden. Bitte mind. 14 Tage
        vorher eine Anfrage mit allen Informationen (wer?, wann?, warum dringend?)
        an prorektorin@khm.de senden.
    •   Für den Computerseminarraum können an der Pforte eine begrenzte Anzahl an Schlüsseln spontan
        und ohne Buchung ausgegeben werden.
    •   Die Nutzung der Räume in der Pipinstr. ist möglich. Bitte im Projektbüro die Verfügbarkeit anfragen.

Projekte:
Für die Durchführung der Projekte muss ein einfaches Hygienekonzept erarbeitet werden. Dies passiert in
enger Abstimmung und in Beratung mit den Hygienebeauftragten und den Mitarbeiter*innen des Projekt- und
Coronabüros. Bei größeren Teams muss ein/e Hygienebeauftragte/r durch eine Schulung eingewiesen werden.
    •   Für das gemeinsame Arbeiten in Projekten gilt die `3G´ Regel.
    •   Bei Projekten mit starker Bewegung im Raum (z.B.: Tanzen, Springen, aber auch Singen) gilt ab sofort
        2G Plus.
    •   Bitte eine tagesaktuelle Stabliste führen.
    •   Das Rektorat muss bei komplexeren Projektvorhaben und Projekten in Hochrisikogebieten und
        Virusvariantengebieten einbezogen werden. Für eine Einzelfallprüfung bitte Anfrage
        an agkrisenstab@khm.de

Exkursionen:
Exkursionen sind nur in Ausnahmefällen und in Rücksprache mit dem Rektorat möglich.
Bei externen Veranstaltungen sind die Vorgaben am konkreten Veranstaltungsort zu beachten.

Ansprechpartner*innen für Buchungen von Studios, Ateliers, Labs:
    •   Animations-Studio (Isabel Herguera) i.herguera@khm.de
    •   Atelier NETZE H.402 (Hans Bernhard) hans.bernhard@khm.de
    •   Case (Alex Grein, Beate Gütschow) alex.grein@khm.de
    •   Experimentelle Informatik (Heck, Nawrath) heck@khm.de
    •   exMedia Lab - Risograph (Hen/Lingnau) exmedialab@khm.de
    •   exMedia Lab (Hen/Friedrich/Lingnau) exmedialab@khm.de
    •   Flexzone (Catalina Bucos) c.bucos@khm.de
    •   Glasmoog (Heike Ander) ander@khm.de
    •   Klanglabor (hans w. koch) hans.w.koch@khm.de
    •   LAB 4 A & B (Daniel Burkhardt) daniel.burkhardt@khm.de
    •   room2 (Christian Sievers) sievers@khm.de
    •   Transmedialer Raum (Thomas Hawranke) thomas.hawranke@khm.de
    •   Atelier für Malerei & Skulptur (Leah-Lilith Heeren/Johannes Wohnseifer) leah@tamquam.de
    •   Aula (Lutz Menniken, Michael Straßburger, aula@khm.de)
    •   Colorgrading, Suite 2: Ewald Hentze, ewald@khm.de)
    •   Computerseminarraum; FG 2b,c H.4.04: Hans Huber, computerseminarraum@khm.de
    •   Fotolabor: Heiko Diekmeier, Claudia Trekel, foto@khm.de
        (Foto Canon DR 0.06, Foto Epson DR 1.12, Foto Fotostudio 0.01, Foto Gr. C-Raum 1.14, Foto Kl. C-
        Raum 1.08, Foto UG Analoglabor, Foto Lambda)
    •   Tonstudios: Ralf Schipke, Judith Nordbrock, schipke@khm.de, j.nordbrock@khm.de
    •   Edit Suite 1-8 / H.3.02ff : Rita Schwarze, rita@khm.de
    •   Edit Suite 09-12 / H.2.04ff : Fani Schoinopoulou, fani.schoinopoulou@khm.de
    •   Studio A & B : Maja Bullok, studios@khm.de )
    •   VFX-Lab MacPro: Christian Eller, vfxlab@khm.de
    •   VFX-Lab: Christian Eller, vfxlab@khm.de
    •   Zentrale Werkstatt: Axel Autschbach: axel.autschbach@khm.de

Regelstudienzeit:
Die Regelstudienzeit für Studierende erhöht sich für alle im WS 2020/21 eingeschriebenen Studierenden um
ein weiteres Semester. Für Studierende, die bereits im Sommersemester 2020 eingeschrieben bzw. zugelassen
waren, erhöht sich die Regelstudienzeit somit um drei Semester.

Ich fühle mich krank! Was tun?
Unbedingt die Hausarztpraxis anrufen und zuhause bleiben. Der Arzt berät über das weitere Vorgehen.
Beratung erfolgt auch unter der Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (Tel. 116 117) oder
beim Gesundheitsamt Köln, Neumarkt 15 -21, 50667 Köln, Tel. 0221 / 221 -33500). Bis zu drei Tagen ist ein
Zuhause bleiben ohne Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung möglich.

Corona positiv: Wie melde ich einen Corona-Infektionsfall?
Für alle Personen (auch Gäste, Dozierende oder Besucher), die akut erkrankt sind, gilt ein Hausverbot.
Das gilt gleichfalls, wenn bis zu zwei Wochen nach einem persönlichen Termin oder einer Präsenz an der KHM
ein positiver Corona-Befund (positiver PCR-Test) gestellt wird.
Alle sind zudem aufgefordert, die KHM über ihre zentrale Informationsstelle (corona-
buero@khm.de)unmittelbar darüber in Kenntnis zu setzen, sowie eigenverantwortlich alle Kontaktpersonen zu
unterrichten, zu denen sie in den fünf Tagen vor Bekanntwerden des positiven Testergebnisses und seit dem
engen persönlichen Kontakt gehabt haben. Im bestätigten Fall ist auch immer eine Meldung beim
Gesundheitsamt der Stadt Köln erforderlich.
Studierende werden aufgefordert, diese Informationen zudem der*m jeweilige*n Lehrende*n, den jeweiligen
Kursteilnehmer*innen, sowie den Mitarbeiter*innen aus Verwaltung und Technik mit denen sie engen Kontakt
hatten zukommen zu lassen.
Beschäftigte in Lehre, Verwaltung und Technik informieren zudem auch ihre*n direkte*n Vorgesetzte*n und
die Personalabteilung (abt3@khm.de).
Beschäftigte, die gesundheitlich dazu in der Lage sind, haben in dieser Zeit von Zuhause zu arbeiten. Die*er
Vorgesetzt*e sorgt für eine entsprechende Ermöglichung der Arbeit von zu Hause, soweit die dienstlichen
Aufgaben dies erlauben.
Gegenüber Personen, die in engem Kontakt mit einer oder mehreren an SARS-CoV-2 erkrankten Personen
standen oder noch stehen, wird für die Dauer des engen Kontaktes und 14 Tage darüber hinaus ebenfalls ein
Hausverbot für die KHM ausgesprochen. Sie haben in dieser Zeit von Zuhause zu arbeiten. Die*er Vorgesetzte
sorgt für die Ermöglichung der Arbeit von zu Hause, soweit die dienstlichen Aufgaben dies zulassen.

Ein Erstkontakt ist positiv was tun?
Studierende und Mitarbeiter*innen klären den Verdachtsfall mit ihrem Hausarzt und lassen sich
testen.
Ich komme (zurück) aus einem Hochrisikogebiet im Ausland. Was tun?
Bitte prüfen Sie/bitte prüft tagesaktuell folgende Webseiten:
https://www.Land.nrw/corona
Aktuelle Coronaschutz Verordnung NRW
Das Robert Koch-Institut aktualisiert fortlaufend die zu beachtenden Regeln:
Zudem alle Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums.
WHO
BZgA

Behördlich angeordnete Quarantäne
Für den Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne haben die Lehrenden wie die Beschäftigten dies der
zentralen Informationsstelle der KHM (Coronabüro Hr. Fabricius, Fr. Heimstadt: corona-buero@khm.de) sowie
der Abteilung Personal (abt3@khm.de) zu melden, um der KHM die Möglichkeit zu eröffnen, Ersatzansprüche
gemäß Infektionsschutzgesetz geltend zu machen.
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