Hygienemaßnahmen bei Krätze (Skabies) - orochemie
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Hygienemaßnahmen bei Krätze (Skabies) Die Krätze (Skabies) ist eine Hauterkrankung, die durch Krätzmilben (Sarcoptes scabei) verursacht wird. Die Krätzmilbe gehört zu den Spinnentieren und wird den Parasiten zugeordnet. Besonderheiten des Krätze-Erregers 1. Vorkommen: Die Krätze kommt weltweit vor und betrifft Personen jeden Alters. Sie ist äußerst ansteckend und kann vor allem in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen aller Art (Pflegeheime, Kindertages- stätten, Asylunterkünfte etc.) vorkommen. 2. Reservoir: Ein Reservoir im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Die Krätzmilbe kann sich nur in der menschlichen Haut vermehren. Die Weibchen der Krätzmilbe bohren sich in die Oberhaut und legen dort in den Kanälen Kotballen und ihre Eier ab. 3. Inkubationszeit: Bildquelle: https://commons. wikimedia.org Bei einer Erstbesiedelung erscheinen die ersten Symptome nach 2 bis 6 Wochen. Bei einer Wiederbesiedelung treten die Hautbild- veränderungen aufgrund der bereits bestehenden Sensibilisierung bereits nach 1 bis 4 Tagen auf. 4. Übertragung: Die Erkrankung wird durch engen Hautkontakt von Mensch zu Mensch übertragen – bei gemeinsamem Schlafen in einem Bett, Kuscheln oder Pflegetätigkeiten. Die Übertragung von Krätzmilben erfordert meist längeren direkten Hautkontakt. Seltener findet die indirekte Übertragung über Textilien statt. Besonders gefährdet sind Menschen mit Abwehrschwäche, Säuglinge, Kleinkinder sowie polymorbide, ältere Menschen. Symptome Folgende Symptome können auftreten: • Brennen der Haut und Juckreiz, • Stecknadelgroße Bläschen, • Gerötete Knötchen oder Pusteln, • Krustenbildung. Krätzmilben bevorzugen Körperstellen mit dünner Hornschicht und hoher relativer Körpertemperatur. Es werden z. B. Finger- und Zehenzwischenräume, Handgelenke, Ellenbogen, Achseln, Genitalien, Füße und Fußgelenke befallen. Bei Säuglingen und Kleinkindern können auch Gesicht und die behaarte Kopfhaut betroffen sein.
Diagnose und Behandlung Diagnose: • Die Diagnose wird durch den mikroskopischen Nachweis von Krätzmilben im Hautmaterial gestellt. • Eine Alternative stellt die direkte Betrachtung der befallenen Stellen mit dem Dermatoskop (lupenähnliches Gerät) dar. Behandlung: • Das Ziel ist die Abtötung der Krätzmilben sowie der Larven und Eier. Da Krätzmilben in der Oberhaut lokalisiert sind, lassen sie sich in der Regel durch Anti-Milben-Mittel abtöten. Alternativ ist eine orale Therapie mit dem Wirkstoff Ivermectin möglich. • Sekundäre Therapieziele bestehen in der Behandlung von Symptomen, insbesondere des oft ausgeprägten Juckreizes sowie von entzündlichen Begleiterscheinungen und Sekundärinfektionen. Hygienemaßnahmen • Erkrankte, Angehörige, Besucher und Personal über die Krankheit, Übertragungswege und notwendige Hygienemaßnahmen informieren. • Erkrankte strikt isolieren und gleichzeitig mit engen Kontakt- personen nach ärztlicher Anweisung therapeutisch behandeln. Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr wird die Isolation der Erkrankten von einer Woche geraten. • Erkranktes Personal darf keine Tätigkeiten mit Kontakt zu Betreuten ausüben. • Intensiven Körperkontakt mit Erkrankten vermeiden. Einmalschutzhandschuhe und langärmelige Schutzkleidung bei engem Kontakt tragen. • Kleidung, Handtücher und Bettwäsche alle 12 – 24 Stunden wechseln, bei mind. 60 °C waschen. • Nicht waschbare Textilien chemisch reinigen oder 14 Tage bei mind. 20 °C in verschweißten Plastiksäcken aufbewahren. Kontaminierte Gegenstände (z. B. Kuscheltiere, Schuhe) mind. 12 Stunden in der Tiefkühltruhe unter -10 °C einfrieren. • Ggf. Matratze thermisch entwesen oder mind. 14 Tage ein- geschweißt einlagern. • Polstermöbel und textile Fußbodenbeläge gründlich absaugen. Staubbeutel entsorgen. Dieser Maßnahmenkatalog erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Übrigens: Laut TRBA 464 Punkt 3.3.1 wird die Krätzmilbe der Risiko- gruppe 2 zugeordnet. Daher gelten auch alle Schutzmaßnahmen der Schutzstufe 2 (siehe auch www.hygienewissen.de, Schulungsmodul „Gesundheitsschutz und Hygiene gem. TRBA 250“).
Desinfektionsmittel und -maßnahmen Desinfektionsmittel töten die Milben nicht ab. Daher in erster Linie Hände gründlich waschen und Oberflächen feucht reinigen. Wegen möglicher bakterieller Folgeinfektionen Desinfektionsmaßnahmen nach hausinternem Desinfektionsplan dennoch einhalten. Es wird empfohlen, den Umgang mit Krätze im Hygieneplan der Einrichtung zu regeln. Dies gilt besonders für Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie für stationäre Einrichtungen, in denen besonders geschwächte Patienten behandelt werden, und für Sammelunterkünfte. Desinfektionsmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen. Gesetzliche Grundlage Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG): In Deutschland besteht keine krankheits- oder erregerspezifische Meldepflicht gemäß § 6 und § 7 IfSG. Benachrichtigungspflicht gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG): • Leiterinnen und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen haben gemäß § 34 Abs. 6 IfSG das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn in ihrer Einrichtung betreute oder betreuende Personen an Krätze erkrankt oder dessen verdächtig sind. • Leiterinnen und Leiter von Einrichtungen nach § 36 Abs. 1 Nr. 2 – 6 IfSG, z. B. von Pflegeeinrichtungen, Justizvollzugsanstalten, Obdachlosen- unterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen oder sonstigen Massenunterkünften haben gemäß § 36 Abs. 3a IfSG das zuständige Gesundheitsamt unver- züglich zu benachrichtigen, wenn in ihrer Einrichtung betreute oder betreuende Personen an Krätze erkrankt oder dessen verdächtig sind.
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