IAA Nutzfahrzeuge 2018 - Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand - LEG Thüringen

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IAA Nutzfahrzeuge 2018 - Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand - LEG Thüringen
IAA Nutzfahrzeuge 2018
Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand.
IAA Nutzfahrzeuge 2018 - Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand - LEG Thüringen
IAA Nutzfahrzeuge 2018
Teilnahmebedingungen für den Thüringer Gemeinschaftsstand

Messeort:       Hannover, Messegelände

Messedauer:     20. – 27. September 2018 (Pressetag 19. September )

Organisator:    Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online unter:

                                    www.leg-thueringen.de/iaa

Was wir für Sie tun
Wir übernehmen für Sie folgende Messedienstleistungen mit leistungsstarken Partnern, damit Sie sich auf die
Präsentation Ihres Know-hows konzentrieren können:

> Anmietung der Ausstellungs- bzw. Standfläche
> Kontakt und Administration mit dem Messeveranstalter
> zentraler Standplatz und attraktive Standgestaltung (Eigenbau)
> Erstellung und Umsetzung des Messestandkonzeptes bis zur Detailplanung
> Bereitstellung Standinfrastruktur (Mobiliar, Beleuchtung, Lounge, Bar, Technik)
> technische Installation inkl. Verbrauch
> tägliche Reinigung (inkl. Abfallentsorgung) des gesamten Gemeinschaftsstandes
> ständige Betreuung des Standes (Info-Service)
> professionelles Catering direkt am Stand für Sie und Ihre Gäste
> Konzeption und Erstellung einer Standbroschüre
> Akquisition, Standmarketing (PR, Medien)
> Standevent
> Abwicklung der Fördermodalitäten mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale
  Gesellschaft

Ansprechpartnerin:
Nicole Spading
Teamleiterin Messen und Veranstaltungen
Tel.: 0361 5603-147
Fax:    0361 5603-329
E-Mail: nicole.spading@leg-thueringen.de

Anmeldeschluss: 23. März 2018
IAA Nutzfahrzeuge 2018 - Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand - LEG Thüringen
IAA Nutzfahrzeuge 2018
Standpakete und Förderung

  Standfläche                                              Standfläche
  ab 6 m² (Mindestgröße)                                   ab 9 m²

  > Präsentation an einem Einzelcounter mit zwei Stühlen   > Präsentation an einem Einzelcounter mit zwei Stühlen
  > eine Präsentationsfläche (A0, inkl. Gestaltung         > eine Präsentationsfläche (A0, inkl. Gestaltung
    und Produktion)                                          und Produktion)
  > A4 Prospektständer                                     > A4 Prospektständer
  > Firmenlogo oder Schriftzug am Stand                    > Firmenlogo oder Schriftzug am Stand
  > Kurzprofil in dt. und engl. in der Standbroschüre      > Kurzprofil in dt. und engl. in der Standbroschüre
    mit Logo und Kontaktdaten                                mit Logo und Kontaktdaten
  > Grundeintrag im offiziellen Messekatalog               > Grundeintrag im offiziellen Messekatalog
  > Catering für Standpersonal und deren Gäste             > Catering für Standpersonal und deren Gäste
  > Reservierung eines Beratungstisches bei                > ein Beratungstisch mit 4 Stühlen
    anstehenden Terminen (bei Überbelegung kein            > individuelle Möglichkeiten zur Präsentation von
    garantierter Anspruch)                                   Ausstellungsgütern/Modellen (unter Beachtung
  > Nutzung der Gemeinschaftsflächen                         Platzverhältnis von Stand- und Modellgröße)
    (Prospektlager/Garderobe inkl. eines Schließfa-        > Nutzung der Gemeinschaftsflächen
    ches, Loungebereich)                                     (Prospektlager/Garderobe inkl. eines Schließfa-
  > ein Ausstellerausweis                                    ches, Loungebereich)
  > maximal 2 Personen als Standpersonal                   > zwei Ausstellerausweise
  > Gesamtorganisation vor, während und nach der Messe     > maximal 3 Personen als Standpersonal
                                                           > Gesamtorganisation vor, während und nach der Messe

    Bitte tragen Sie die gewünschte Standgröße bei der Online-Anmeldung ein. Die Mindeststandgröße
    beträgt 6 qm.

Im Rahmen der Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten hat die LEG Thüringen
beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft einen Antrag auf Förderung
gestellt. Diese Förderung bezieht sich auf alle zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen des Messeauftritts.
Grundlage des eingereichten Messekonzeptes ist ein gemeinschaftlicher Auftritt aller Partner mit einheitlichen
Gestaltungselementen des Corporate Design des Freistaats Thüringen.

Grundvoraussetzung für den geförderten Beitrag ist

1) die Abgabe einer De-minimis-Erklärung Ihres Unternehmens. Das antragstellende Unternehmen ist ver-
pflichtet, bei der Beantragung für sich und für den Unternehmensverbund („ein einziges Unternehmen“) eine
vollständige Übersicht über die im laufenden und den vorangegangenen zwei Kalenderjahren erhaltenen De-
minimis-Beihilfen vorzulegen.
Unrichtige, unvollständige oder unterlassene Angaben sind gemäß § 264 StGB als Subventionsbetrug strafbar.
Zudem ist die De-minimis-Bescheinigung vom Unternehmen 10 Jahre lang nach Gewährung aufzubewahren und
auf Anforderung der EU-Kommission, Bundesregierung, Landesverwaltung oder gewährenden Stelle innerhalb
einer festgesetzten Frist (mindestens eine Woche) vorzulegen. Kommt das Unternehmen dieser Anforderung
nicht nach, kann rückwirkend die Bewilligungsvoraussetzung entfallen und die Beihilfe zuzüglich Zinsen zurück-
gefordert werden.
Die De-minimis-Erklärung ist der Anmeldung beizufügen bzw. nach Aufforderung fristgerecht einzureichen.
Bitte nutzen Sie hierfür die De-minimis-Erklärung zur Außenwirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen auf
der Anmeldeseite unter www.leg-thueringen.de/iaa.

2) die Abgabe einer Negativerklärung zur Mitgliedschaft in extremistischen Gruppierungen

3) die Erteilung des Zuwendungsbescheides des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digita-
le Gesellschaft für das beantragte Projekt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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IAA Nutzfahrzeuge 2018
Preise für den Thüringer Gemeinschaftsstand

In den Beiträgen zur Teilnahme am Thüringer Gemeinschaftsstand sind bereits folgende Kosten enthalten:

> anteilige, förderfähige Kosten gemäß den angemeldeten Quadratmetern
> anteilige, nicht förderfähige Kosten gemäß den angemeldeten Quadratmetern
> die mögliche Förderung wird beim Rechnungsbetrag abgezogen.
> Zusätzliche Ausstattungswünsche (z.B. Vitrinen, Unterbauten, Monitore etc.) sind selbstverständlich nach
  Absprache möglich. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
> Sollte es zu einer Überbuchung des Standes kommen, ist der zeitliche Eingang der Anmeldung ausschlag-
gebend für die Berücksichtigung der Teilnahme am Thüringer Gemeinschaftsstand.

Kalkulationsbeispiele*:

6 m² gefördert                                            6 m² ungefördert
> Teilnehmerbeitrag netto:        7.700,00 €              > Teilnehmerbeitrag netto:        7.700,00 €
> 19% Umsatzsteuer:               1.463,00 €              > 19% Umsatzsteuer:               1.463,00 €
> Teilnehmerbeitrag brutto:       9.163,00 €                Zahlbetrag			                   9.163,00 €
> abzgl. Förderung:		           - 4.670,00 €
   Zahlbetrag: 			                4.493,00 €

9 m² gefördert                                            9 m² ungefördert
> Teilnehmerbeitrag netto:      11.600,00 €               > Teilnehmerbeitrag netto: 11.600,00 €
> 19% Umsatzsteuer:               2.204,00 €              > 19% Umsatzsteuer:         2.204,00 €
> Teilnehmerbeitrag brutto:     13.804,00 €                  Zahlbetrag			13.804,00 €
> abzgl. Förderung:		           - 7.000,00 €
   Zahlbetrag:			                 6.804,00 €

12 m² gefördert                                           12 m² ungefördert
> Teilnehmerbeitrag netto:      15.400,00 €               > Teilnehmerbeitrag netto:       15.400,00 €
> 19% Umsatzsteuer:               2.926,00 €              > 19% Umsatzsteuer:               2.926,00 €
> Teilnehmerbeitrag brutto:     18.326,00 €                  Zahlbetrag			                 18.326,00 €
> abzgl. Förderung              - 9.340,00 €
  Zahlbetrag			                   8.986,00 €

15 m² gefördert                                           15 m² ungefördert
> Teilnehmerbeitrag netto:       19.300,00 €              > Teilnehmerbeitrag netto: 19.300,00 €
> 19% Umsatzsteuer:                3.667,00 €             > 19% Umsatzsteuer:         3.667,00 €
> Teilnehmerbeitrag brutto:      22.967,00 €                 Zahlbetrag			22.967,00 €
> abzgl. Förderung              - 11.670,00 €
 Zahlbetrag		                    11.297,00 €

30 m² gefördert                                           30 m² ungefördert
> Teilnehmerbeitrag netto:       35.000,00 €              > Teilnehmerbeitrag netto: 35.000,00 €
> 19% Umsatzsteuer:                6.650,00 €             > 19% Umsatzsteuer:         6.650,00 €
> Teilnehmerbeitrag brutto:      41.650,00 €              > Zahlbetrag:			41.650,00 €
> abzgl. Förderung              - 23.340,00 €
 Zahlbetrag		                    18.310,00 €

 Weitere qm-Flächenvarianten auf Anfrage möglich - Bitte sprechen Sie uns an!
 *Berechnungsgrundlage ist der derzeitige Planungsstand mit 99qm reiner Ausstellungsfläche und auf Basis
 von 8 Ausstellern.

Bitte beachten Sie, dass in obigen Zahlen auch die Umsatzsteuer enthalten ist.
Die Umsatzsteuer ist nach den allgemeinen Grundsätzen abzugsfähig.
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Teilnahmebedingungen für den Thüringer Gemeinschaftsstand

Organisation / Standgestaltung                           Rücktritt, Vertragsauflösung

Die LEG Thüringen leitet die gesamte Planung und         Der Mitaussteller ist berechtigt, innerhalb einer Frist
Umsetzung des Thüringer Messeauftritts. Wünsche          von 14 Tagen nach Eingang der schriftlichen Anmel-
und Anregungen der Mitaussteller werden aufgenom-        dung bei der LEG Thüringen die Teilnahme am Thü-
men und geprüft und fließen ggf. in die Gestaltung des   ringer Gemeinschaftsstand IAA Nutzfahrzeuge 2018
Messestandes ein. Grundlage des Messekonzeptes           abzusagen.
ist ein gemeinschaftlicher Auftritt aller Partner mit    Erklärt der Mitaussteller seinen Rücktritt nach dieser
einheitlichen Gestaltungselementen des Corporate         Frist, ist der Mitaussteller zu folgender Zahlung ver-
Design des Freistaats Thüringen. Der Messebaukon-        pflichtet:
takt bei der Umsetzung des Messekonzeptes erfolgt in
Abstimmung mit den Mitausstellern durch die LEG.         > Rücktritt bis 6.4.2018: 50 % der Beteiligungs-
                                                           preise ohne Förderung.
Haftung und Versicherung                                 > Rücktritt nach dem 06.40.2018: 100 % der Beteili-
                                                           gungspreise ohne Förderung.
Für Schäden und Verluste an Gütern der Mitaussteller
auf der Messe übernimmt die LEG Thüringen keine          Kann die Standfläche weitervermietet werden, erhebt
Haftung. Jeder Teilnehmer hat für seinen Bereich Ver-    die LEG Thüringen eine pauschale Aufwandsentschä-
sicherungsschutz im erforderlichen Umfang durch den      digung in Höhe von 10 % des Beteiligungspreises
Abschluss geeigneter Verträge selbständig sicherzu-      ohne Förderung.
stellen.                                                 Kann die Standfläche nur teilweise weitervermietet
                                                         werden, haftet der Mitaussteller anteilig auf die nicht
                                                         weitervermietete Fläche. In diesem Fall erhebt die LEG
Aussteller- und Parkausweise                             Thüringen eine pauschale Aufwandsentschädigung in
                                                         Höhe von 75 % des Beteiligungspreises ohne För-
Die Gebühren für Ausweise werden nach Verbrauch          derung für die nicht weitervermietete Fläche. Dem
den Mitausstellern in Rechnung gestellt.                 Aussteller wird in diesen konkreten Fällen das Recht
                                                         eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass dem Veran-
Verbindlichkeit                                          stalter kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden
                                                         ist.
Diese Anmeldung dient als rechtsverbindliche Grund-
lage für die Messevorbereitung der LEG Thüringen. Ein
Anspruch auf Zuteilung beantragter Plätze, Lager oder
Charakter besteht nicht. Ansprüche gegenüber der
LEG Thüringen hinsichtlich Lage oder Charakter sind
ausgeschlossen.

Rechnungslegung

Die LEG Thüringen tritt als Hauptaussteller auf und
erhält somit alle Rechnungen direkt vom VDA. Die
Abrechnung erfolgt durch die LEG Thüringen. Die
Rechnungslegung erfolgt nach Messeteilnahme und
Abrechnung des Gesamtprojektes abzüglich der ggf.
gewährten Förderung. Die in der Rechnung genannten
Zahlungstermine sind einzuhalten.
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