Illusion No. 8 Es gibt bald keine neuen Ferienwohnung mehr! - Ferienwohnungen I8
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Illusion No. 8 D E R K N O W - H O W - L E T T E R D E R G I N E S TA I M M O B I L I E N A G Es gibt bald keine neuen Ferienwohnung mehr! ... könnte man seit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative meinen. Mehr zur definitiven Umsetzung der Initiative und deren Folgen finden Sie in diesem Merkblatt. Ausgangslage Am 11. März 2012 hat das Schweizer Stimmvolk die Volksinitiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnun- gen“ angenommen und somit beschlossen, den Zweitwohnungsbau stark einzuschränken. Die Initiative verlangt, dass der Anteil von Zweitwohnungen in einer Gemeinde 20 % nicht überschreiten darf. Daraufhin haben grosse Verunsicherung und Spekulationen über die Auslegung der Initiative den Immobilienmarkt in den betroffenen Ge- meinden geprägt. Die im darauffolgenden August publizierte und ab 1. Januar 2013 geltende Verordnung konnte schliesslich viele Gerüchte und Befürchtungen aus der Welt schaffen. Die Verordnung war bis zum Inkrafttreten der Ausführungsgesetzgebung zur Zweitwohnungsinitiative gültig. Seit dem 1. Januar 2016 ist das Bundesgesetz über Zweitwohnungen (Zweitwohnungsgesetz ZWG) definitiv in Kraft und regelt den künftigen Bau von Zweitwohnungen. Zu den betroffenen Gemeinden, also Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von mehr als 20 %, zählen prak- tisch alle touristischen Regionen in den Kantonen Bern, Graubünden, Tessin, Waadt und Wallis. Übergangsbestimmungen / die Verordnung Bis zum 31.12.2012 durften noch Zweitwohnungen nach altem Recht bewilligt werden, was zu einem markanten Anstieg der Baugesuche in den touristischen Gemeinden führte und einen regelrechten Bauboom auslöste. Bei allen bewilligten Bauten musste innerhalb von 12 Monaten (mit einmaliger Verlängerung von 24 Monaten) der Baustart er- folgen, ansonsten wären die Baubewilligungen erloschen. Einige Ausnahmen gab es bei den Gemeinden mit Zweit- wohnungskontingentierung. Da konnte der Baustart auch später erfolgen, nämlich zu dem Zeitpunkt, wo die Kontin- gente zugeteilt wurden. Abbildung: Rot markiert sind die Gemeinden, bei denen ein Das Zweitwohnungsgesetz / Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent am Gesamtbestand der Wohnungen vermutet wird. Quelle: Bundesamt für Bau von neuen Zweitwohnungen Raumentwicklung, 17. August 2012 Seit 1. Januar 2016 ist das Zweitwohnungsgesetz in Kraft und regelt den Bau von Zweitwohnungen. In Gemeinden, n Touristisch bewirtschaftete Wohnungen in denen der festgestellte Zweitwohnungsanteil über 20 % So sind künftig sogenannte touristisch bewirtschaftete liegt, dürfen keine neuen Zweitwohnungen bewilligt wer- Wohnungen zulässig. Als solche gelten nicht individuell den. Das Gesetz ermöglicht aufgrund von definierten auf die persönlichen Bedürfnisse des Eigentümers oder Ausnahmeregelungen aber auch in Zukunft den Bau von Zweitwohnungen. © Ginesta Immobilien AG, 2018 2016 1 Küsnacht Ι Horgen Ι Chur
Illusion No. 8 der Eigentümerin ausgestaltete, bewirtschaftete Zweit- Vorschriften zulässig ist, erweist sich auch nach dem wohnungen, welche im Rahmen eines strukturierten Be- Zweitwohnungsgesetz als zulässig. herbergungsbetriebs bewirtschaftet und zu marktüblichen Bedingungen zur kurzfristigen Vermietung angeboten Folgen für Wohnungsbesitzer / Bestehende werden. Weiter dürfen Zweitwohnungen als touristisch Wohnungen bewirtschaftete Wohnungen erstellt werden, wenn der Eigentümer bzw. die Eigentümerin im selben Haus wohnt n Altrechtliche Zweitwohnungen (Hauptwohnsitz) und eine Einliegerwohnung zur kurzzeiti- Besitzer von Zweitwohnungen können ihre Liegenschaften gen Nutzung durch Gäste zu marktüblichen Konditionen auch künftig als Ferienwohnung nutzen, verkaufen oder angeboten wird. vererben. Damit bleibt die Eigentumsgarantie gewahrt. Für Zweitwohnungsbesitzer ändert sich quasi nichts. Die n ohnungen im Zusammenhang mit W Liegenschaften dürfen im Rahmen der vorbestandenen strukturierten Beherbergungsbetrieben Hauptnutzfläche erneuert, umgebaut und wieder aufge- Umnutzungen von Hotelbetrieben (50 % der Hauptnutzflä- baut werden. Altrechtliche Wohnungen dürfen innerhalb che), die bereits vor der Volksabstimmung am 11. März der Bauzonen um maximal 30 % der am 11. März 2012 2012 bestanden haben, sind ebenfalls zulässig, sofern vorbestehenden Hauptnutzfläche erweitert werden, sofern diese eine minimale Betriebsdauer von 25 Jahren auswei- keine zusätzlichen Wohnungen geschaffen werden und die sen. Es muss ein unabhängiges Gutachten vorliegen, wel- lokalen Bauvorschriften eingehalten werden. Ausserhalb ches feststellt, dass der Hotelbetrieb ohne Verschulden der Bauzonen bleiben Erweiterungen im Rahmen der Vor- der Besitzer nicht mehr wirtschaftlich weitergeführt und schriften über das Bauen ausserhalb der Bauzonen eben- auch nicht in touristisch bewirtschaftete Wohnungen um- falls zulässig. genutzt werden kann. n Haupt-/Erstwohnungen Generell dürfen strukturierte Beherbergungsbetriebe Erst-/Hauptwohnungen, die bereits vor dem 11. März Zweitwohnungen erstellen, wenn der Betrieb nur mit dem 2012 bestanden oder rechtskräftigt bewilligt wurden, und Ertrag aus der Erstellung solcher Wohnungen wirtschaft- bei welchen nicht bereits vorher Nutzungsbeschränkun- lich (weiter-)geführt werden kann. Der Anteil der Wohnun- gen bestanden, gelten als altrechtliche Zweitwohnungen. gen darf dabei 20 % (kann von der jeweiligen Gemeinde Liegenschaften mit eingetragenen Nutzungsbeschrän- weiter eingeschränkt werden) der gesamten Hauptnutzflä- kungen sind weiterhin an diese gebunden und gelten als che nicht übersteigen, und die Erträge müssen in den Bau Hauptwohnungen. oder den Betrieb der strukturierten Beherbergung inves- tiert werden. olgen für die Märkte F n ohnungen in geschützten oder W Die Verordnung wird den Immobilienmarkt in Tourismus- ortsbildprägenden Bauten regionen in drei Teilmärkte aufspalten: Innerhalb der Bauzonen ist zudem die Umnutzung von ge- 1) Markt für beliebig und frei nutzbare Zweitwohnungen schützten und ortsbildprägenden Bauten möglich, sofern 2) Markt für bewirtschaftete Zweitwohnungen der Schutzwert dadurch nicht beeinträchtigt wird und eine 3) Markt für Erstwohnungen dauernde Erhaltung der Baute nicht anders sichergestellt werden kann. Das Inventar der ortsbildprägenden Bauten Bald werden zwischen diesen drei Segmenten Preisunter- erstellt die jeweilige Gemeinde. schiede auszumachen sein, da sich Angebot und Nach- n andschaftsprägend geschützte Bauten L frage ungleich entwickeln. Ausserhalb der Bauzonen sind Umnutzungen in Zweitwoh- nungen möglich, wenn die Liegenschaft als schützenswert n ltrechtliche Zweitwohnungen A anerkannte Baute bzw. als landschaftsprägend geschütz- Das Neubauverbot wird am Markt für frei nutzbare Zweit- te Baute nach Rauplanungsgesetz bzw. Raumplanungs- wohnungen zwangsläufig zu einer Angebotsverknappung verordnung gilt. Was gemäss diesen raumplanerischen © Ginesta Immobilien AG, 2018 2016 2 Küsnacht Ι Horgen Ι Chur
Illusion No. 8 führen und nach den Marktgesetzen bei gleichbleibender Begriffserklärungen Nachfrage die Preise tendenziell nach oben treiben. Frag- lich ist zum heutigen Zeitpunkt, wann diese Angebotsver- 1. Zweitwohnung: knappung einhält. Als Zweitwohnungen gelten Wohnungen, die nicht dauernd durch Personen mit Wohnsitz in der n Bewirtschaftete Zweitwohnungen Gemeinde genutzt werden. Eine Zweitwohnung im Der Markt für bewirtschaftete Zweitwohnungen mit Ver- Sinne des Zweitwohnungsgesetzes ist eine Wohnung, mietungszwang war bis heute sehr klein und in gewissen die weder eine Erstwohnung ist noch einer Regionen gar nicht vorhanden. Wie bereits heute wird Erstwohnung gleichgestellt ist. wohl auch künftig ein Preisunterschied zwischen „nor- malen“ und bewirtschafteten Wohnungen zu beobachten 2. Erstwohnung: sein. Fraglich bleibt aktuell, ob der Vorteil der zur Nut- Wohnungen, die dauerhaft von Ortsansässigen (in zung bereitstehenden Infrastruktur des strukturierten der jeweiligen Gemeinde niedergelassen) bewohnt Beherbergungsbetriebs und die mit der Vermietung in werden. Erstwohnungen gleichgestellt sind zudem Aussicht gestellten Renditen die Nachteile der Vermie- Wohnungen, die zu Erwerbs- oder Ausbildungs- tungspflicht und der eingeschränkten Selbstnutzung wett- zwecken dauernd bewohnt werden; von Personen machen kann. Der Markt wird wohl dynamisch werden. dauernd bewohnt werden, die sich nicht beim Bewirtschaftete Überbauungen sind meist Grossprojekte Einwohneramt melden müssen, insbesondere von mit zwischen 30 bis 100 Einheiten, welche Märkte auf diplomatischem Personal und Asylsuchenden; durch einen Schlag sättigen können. Wird jedoch auch in die- Unternehmen zur kurzzeitigen Unterbringung von sem Markt die Nachfrage Überhand nehmen, wenn z. B. Personal genutzt werden; als Dienstwohnungen sehr wenige Projekte realisiert werden oder das Konzept genutzt werden (nicht abschliessend). der Bewirtschaftung sehr überzeugt, dreht die Preisspira- le möglicherweise auch aufwärts. Ebenfalls einen Einfluss 3. Strukturierter Beherbergungsbetrieb: auf die Preisentwicklung der bewirtschafteten Wohnun- Es handelt sich dabei um klassische Hotels oder gen werden zwangsläufig die altrechtlichen Zweitwoh- um Hotels, die auch Appartements/Wohnungen nungen haben, welche wohl künftig auch die Preisbasis anbieten, oder um Resorts mit „Hotelteil“ (z. B. für bewirtschaftete Wohnungen bilden. Angesichts der Rocksresort), oder um Feriendörfer mit gemeinsa- wenigen Erfahrungen am Markt bleiben Prognosen men Infrastrukturen/Dienstleistungen. Als Beispiele, äusserst schwierig. welche die minimalen Voraussetzungen erfüllen, können vor allem REKA-Dörfer oder Landal-Ferien- n Erstwohnungen dörfer genannt werden. Die Preise von neuen, aber auch von den im Grundbuch deklarierten bestehenden Erstwohnungen dürften sich 4. Altrechtliche Wohnung: auf einem markant tieferen Preisniveau bewegen als Eine altrechtliche Wohnung im Sinn des Zweitwoh- diejenigen für Zweitwohnungen. Eine Umnutzung dieser nungsgesetzes ist eine Wohnung, die am 11. März Liegenschaften wird nicht mehr möglich sein, womit der 2012 rechtmässig bestand oder rechtskräftig zu erzielende Preis von der lokalen Nachfrage bestimmt bewilligt war. wird, die über eine deutlich geringere Kaufkraft verfügt. Auch der Baulandpreis wird in den kommenden Jahren Die Begriffe können in den verschiedenen lokalen Baugesetzen durch die Nachfrage nach Wohnraum für die einheimische von diesen abweichen. Bevölkerung bestimmt sein. Der Bau von bewirtschafte- ten Zweitwohnungen wird wohl die wegfallende Nachfrage nach herkömmlichen Zweitwohnungen nicht kompensie- ren können, was bereits zu deutlich sinkenden Bauland- preisen geführt hat. © Ginesta Immobilien AG, 2018 2016 3 Küsnacht Ι Horgen Ι Chur
Illusion No. 8 Schlusswort Das Zweitwohnungsgesetz hat nach der Annahme der Zweitwohnungsinitiative die gewünschte Klarheit und Rechtssicherheit gebracht. Wenn man über den Zweitwohnungsmarkt sprich, ist sicher jede Ferienregion in- dividuell zu betrachten, aber die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Tourismusdestinationen ist ein generelles Bedürfnis. Viele Kaufinteressierte sind vermehrt nicht an Regionen gebunden, sondern suchen möglichst gute Er- reichbarkeit, für ihre Bedürfnisse passende Infrastrukturen und Angebote sowie eine intakte Landschaft. Deshalb war und ist die Preisentwicklung der verschiedenen Orte und Täler unterschiedlich. Die Zweitwohnungsinitiative wird sicherlich ein einflussreicher Teil der Entwicklung der Liegenschaftspreise für Zweitwohnungen bleiben. Nicht zu unterschätzen und beinahe wichtiger sind aber auch Faktoren wie die allgemeine Wirtschaftslage, der aktuelle Wohlstand, das Zinsniveau und die psychologische Erwartungshaltung an die Zukunft. Die Ferienliegen- schaft ist ein Luxusobjekt und wird sich nur gegönnt, wenn das Umfeld es zulässt. Nützliche Links (Quellen) Autor: Sascha Ginesta Einfach direkt auf das PDF-Symbol klicken Bundesgesetz über Zweitwohnungen (Zweitwohnungsgesetz, ZWG) Zweitwohnungsverordnung (ZWV) vom 4. Dezember 2015 (Stand am 1. Januar 2018) Sascha Ginesta ist Immobilienbewerter mit eidg. Fach- Vollzugshilfe Bundesgesetz über ausweis, Geschäftsleitungsmitglied bei Ginesta Immo- Zweitwohnungen und Zweitwoh- bilien und verantwortlich für die Region Graubünden. nungsverordnung Er ist u. a. für die Bewertung, Beurteilung und Akquisi- (Departement für Volkswirtschaft und tion von Liegenschaften zuständig. Das Unternehmen Soziales Graubünden) wurde 1944 gegründet und ist auf den Verkauf von Immobilien im Wirtschaftsgebiet Zürich sowie in den Erläuterungen zur Zweitwohnungs- Bündner Tourismusregionen spezialisiert. Für Objekte verordnung mit überregionalem Charakter ist das Unternehmen (Bundesamt für Raumentwicklung ARE) schweizweit als Makler tätig. Geoportal der Bundesverwaltung: Herausgeber der Illusionen-Reihe Wohnungsinventare Ginesta Immobilien AG, www.ginesta.ch © Ginesta Immobilien AG, 2018 2016 4 Küsnacht Ι Horgen Ι Chur
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