Illusion No. 8 Es gibt bald keine neuen Ferienwohnung mehr! - Ferienwohnungen I8

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Illusion No. 8 Es gibt bald keine neuen Ferienwohnung mehr! - Ferienwohnungen I8
Illusion No. 8
                           D E R K N O W - H O W - L E T T E R D E R G I N E S TA I M M O B I L I E N A G

Es gibt bald keine neuen
Ferienwohnung mehr!
... könnte man seit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative meinen.
Mehr zur definitiven Umsetzung der Initiative und deren Folgen finden Sie in diesem Merkblatt.

    Ausgangslage
    Am 11. März 2012 hat das Schweizer Stimmvolk die Volksinitiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnun-
    gen“ angenommen und somit beschlossen, den Zweitwohnungsbau stark einzuschränken. Die Initiative verlangt,
    dass der Anteil von Zweitwohnungen in einer Gemeinde 20 % nicht überschreiten darf. Daraufhin haben grosse
    Verunsicherung und Spekulationen über die Auslegung der Initiative den Immobilienmarkt in den betroffenen Ge-
    meinden geprägt. Die im darauffolgenden August publizierte und ab 1. Januar 2013 geltende Verordnung konnte
    schliesslich viele Gerüchte und Befürchtungen aus der Welt schaffen. Die Verordnung war bis zum Inkrafttreten der
    Ausführungsgesetzgebung zur Zweitwohnungsinitiative gültig. Seit dem 1. Januar 2016 ist das Bundesgesetz über
    Zweitwohnungen (Zweitwohnungsgesetz ZWG) definitiv in Kraft und regelt den künftigen Bau von Zweitwohnungen.
    Zu den betroffenen Gemeinden, also Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von mehr als 20 %, zählen prak-
    tisch alle touristischen Regionen in den Kantonen Bern, Graubünden, Tessin, Waadt und Wallis.

Übergangsbestimmungen / die Verordnung
Bis zum 31.12.2012 durften noch Zweitwohnungen nach
altem Recht bewilligt werden, was zu einem markanten
Anstieg der Baugesuche in den touristischen Gemeinden
führte und einen regelrechten Bauboom auslöste. Bei allen
bewilligten Bauten musste innerhalb von 12 Monaten (mit
einmaliger Verlängerung von 24 Monaten) der Baustart er-
folgen, ansonsten wären die Baubewilligungen erloschen.
Einige Ausnahmen gab es bei den Gemeinden mit Zweit-
wohnungskontingentierung. Da konnte der Baustart auch
später erfolgen, nämlich zu dem Zeitpunkt, wo die Kontin-
gente zugeteilt wurden.
                                                                    Abbildung: Rot markiert sind die Gemeinden, bei denen ein
Das Zweitwohnungsgesetz /                                           Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent am Gesamtbestand
                                                                    der Wohnungen vermutet wird. Quelle: Bundesamt für
Bau von neuen Zweitwohnungen                                        Raumentwicklung, 17. August 2012
Seit 1. Januar 2016 ist das Zweitwohnungsgesetz in Kraft
und regelt den Bau von Zweitwohnungen. In Gemeinden,               n Touristisch bewirtschaftete Wohnungen
in denen der festgestellte Zweitwohnungsanteil über 20 %           So sind künftig sogenannte touristisch bewirtschaftete
liegt, dürfen keine neuen Zweitwohnungen bewilligt wer-            Wohnungen zulässig. Als solche gelten nicht individuell
den. Das Gesetz ermöglicht aufgrund von definierten                auf die persönlichen Bedürfnisse des Eigentümers oder
Ausnahmeregelungen aber auch in Zukunft den Bau von
Zweitwohnungen.

 © Ginesta Immobilien AG, 2018
                          2016

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Illusion No. 8 Es gibt bald keine neuen Ferienwohnung mehr! - Ferienwohnungen I8
Illusion No. 8
der Eigentümerin ausgestaltete, bewirtschaftete Zweit-      Vorschriften zulässig ist, erweist sich auch nach dem
wohnungen, welche im Rahmen eines strukturierten Be-        Zweitwohnungsgesetz als zulässig.
herbergungsbetriebs bewirtschaftet und zu marktüblichen
Bedingungen zur kurzfristigen Vermietung angeboten
                                                            Folgen für Wohnungsbesitzer / Bestehende
werden. Weiter dürfen Zweitwohnungen als touristisch
                                                            Wohnungen
bewirtschaftete Wohnungen erstellt werden, wenn der
Eigentümer bzw. die Eigentümerin im selben Haus wohnt
                                                            n   Altrechtliche Zweitwohnungen
(Hauptwohnsitz) und eine Einliegerwohnung zur kurzzeiti-
                                                            Besitzer von Zweitwohnungen können ihre Liegenschaften
gen Nutzung durch Gäste zu marktüblichen Konditionen
                                                            auch künftig als Ferienwohnung nutzen, verkaufen oder
angeboten wird.
                                                            vererben. Damit bleibt die Eigentumsgarantie gewahrt.
                                                            Für Zweitwohnungsbesitzer ändert sich quasi nichts. Die
n   ohnungen im Zusammenhang mit
   W
                                                            Liegenschaften dürfen im Rahmen der vorbestandenen
   strukturierten Beherbergungsbetrieben
                                                            Hauptnutzfläche erneuert, umgebaut und wieder aufge-
Umnutzungen von Hotelbetrieben (50 % der Hauptnutzflä-
                                                            baut werden. Altrechtliche Wohnungen dürfen innerhalb
che), die bereits vor der Volksabstimmung am 11. März
                                                            der Bauzonen um maximal 30 % der am 11. März 2012
2012 bestanden haben, sind ebenfalls zulässig, sofern
                                                            vorbestehenden Hauptnutzfläche erweitert werden, sofern
diese eine minimale Betriebsdauer von 25 Jahren auswei-
                                                            keine zusätzlichen Wohnungen geschaffen werden und die
sen. Es muss ein unabhängiges Gutachten vorliegen, wel-
                                                            lokalen Bauvorschriften eingehalten werden. Ausserhalb
ches feststellt, dass der Hotelbetrieb ohne Verschulden
                                                            der Bauzonen bleiben Erweiterungen im Rahmen der Vor-
der Besitzer nicht mehr wirtschaftlich weitergeführt und
                                                            schriften über das Bauen ausserhalb der Bauzonen eben-
auch nicht in touristisch bewirtschaftete Wohnungen um-
                                                            falls zulässig.
genutzt werden kann.
                                                            n  Haupt-/Erstwohnungen
Generell dürfen strukturierte Beherbergungsbetriebe
                                                            Erst-/Hauptwohnungen, die bereits vor dem 11. März
Zweitwohnungen erstellen, wenn der Betrieb nur mit dem
                                                            2012 bestanden oder rechtskräftigt bewilligt wurden, und
Ertrag aus der Erstellung solcher Wohnungen wirtschaft-
                                                            bei welchen nicht bereits vorher Nutzungsbeschränkun-
lich (weiter-)geführt werden kann. Der Anteil der Wohnun-
                                                            gen bestanden, gelten als altrechtliche Zweitwohnungen.
gen darf dabei 20 % (kann von der jeweiligen Gemeinde
                                                            Liegenschaften mit eingetragenen Nutzungsbeschrän-
weiter eingeschränkt werden) der gesamten Hauptnutzflä-
                                                            kungen sind weiterhin an diese gebunden und gelten als
che nicht übersteigen, und die Erträge müssen in den Bau
                                                            Hauptwohnungen.
oder den Betrieb der strukturierten Beherbergung inves-
tiert werden.
                                                             olgen für die Märkte
                                                            F
n   ohnungen in geschützten oder
   W
                                                            Die Verordnung wird den Immobilienmarkt in Tourismus-
   ortsbildprägenden Bauten
                                                            regionen in drei Teilmärkte aufspalten:
Innerhalb der Bauzonen ist zudem die Umnutzung von ge-
                                                            1) Markt für beliebig und frei nutzbare Zweitwohnungen
schützten und ortsbildprägenden Bauten möglich, sofern
                                                            2) Markt für bewirtschaftete Zweitwohnungen
der Schutzwert dadurch nicht beeinträchtigt wird und eine
                                                            3) Markt für Erstwohnungen
dauernde Erhaltung der Baute nicht anders sichergestellt
werden kann. Das Inventar der ortsbildprägenden Bauten
                                                            Bald werden zwischen diesen drei Segmenten Preisunter-
erstellt die jeweilige Gemeinde.
                                                            schiede auszumachen sein, da sich Angebot und Nach-
n   andschaftsprägend geschützte Bauten
   L                                                        frage ungleich entwickeln.
Ausserhalb der Bauzonen sind Umnutzungen in Zweitwoh-
nungen möglich, wenn die Liegenschaft als schützenswert     n  ltrechtliche Zweitwohnungen
                                                              A
anerkannte Baute bzw. als landschaftsprägend geschütz-      Das Neubauverbot wird am Markt für frei nutzbare Zweit-
te Baute nach Rauplanungsgesetz bzw. Raumplanungs-          wohnungen zwangsläufig zu einer Angebotsverknappung
verordnung gilt. Was gemäss diesen raumplanerischen

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                          2016

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Illusion No. 8
führen und nach den Marktgesetzen bei gleichbleibender
                                                             Begriffserklärungen
Nachfrage die Preise tendenziell nach oben treiben. Frag-
lich ist zum heutigen Zeitpunkt, wann diese Angebotsver-
                                                             1. Zweitwohnung:
knappung einhält.
                                                             Als Zweitwohnungen gelten Wohnungen, die nicht
                                                             dauernd durch Personen mit Wohnsitz in der
n  Bewirtschaftete Zweitwohnungen
                                                             Gemeinde genutzt werden. Eine Zweitwohnung im
Der Markt für bewirtschaftete Zweitwohnungen mit Ver-
                                                             Sinne des Zweitwohnungsgesetzes ist eine Wohnung,
mietungszwang war bis heute sehr klein und in gewissen
                                                             die weder eine Erstwohnung ist noch einer
Regionen gar nicht vorhanden. Wie bereits heute wird
                                                             Erstwohnung gleichgestellt ist.
wohl auch künftig ein Preisunterschied zwischen „nor-
malen“ und bewirtschafteten Wohnungen zu beobachten
                                                             2. Erstwohnung:
sein. Fraglich bleibt aktuell, ob der Vorteil der zur Nut-
                                                             Wohnungen, die dauerhaft von Ortsansässigen (in
zung bereitstehenden Infrastruktur des strukturierten
                                                             der jeweiligen Gemeinde niedergelassen) bewohnt
Beherbergungsbetriebs und die mit der Vermietung in
                                                             werden. Erstwohnungen gleichgestellt sind zudem
Aussicht gestellten Renditen die Nachteile der Vermie-
                                                             Wohnungen, die zu Erwerbs- oder Ausbildungs-
tungspflicht und der eingeschränkten Selbstnutzung wett-
                                                             zwecken dauernd bewohnt werden; von Personen
machen kann. Der Markt wird wohl dynamisch werden.
                                                             dauernd bewohnt werden, die sich nicht beim
Bewirtschaftete Überbauungen sind meist Grossprojekte
                                                             Einwohneramt melden müssen, insbesondere von
mit zwischen 30 bis 100 Einheiten, welche Märkte auf
                                                             diplomatischem Personal und Asylsuchenden; durch
einen Schlag sättigen können. Wird jedoch auch in die-
                                                             Unternehmen zur kurzzeitigen Unterbringung von
sem Markt die Nachfrage Überhand nehmen, wenn z. B.
                                                             Personal genutzt werden; als Dienstwohnungen
sehr wenige Projekte realisiert werden oder das Konzept
                                                             genutzt werden (nicht abschliessend).
der Bewirtschaftung sehr überzeugt, dreht die Preisspira-
le möglicherweise auch aufwärts. Ebenfalls einen Einfluss
                                                             3. Strukturierter Beherbergungsbetrieb:
auf die Preisentwicklung der bewirtschafteten Wohnun-
                                                             Es handelt sich dabei um klassische Hotels oder
gen werden zwangsläufig die altrechtlichen Zweitwoh-
                                                             um Hotels, die auch Appartements/Wohnungen
nungen haben, welche wohl künftig auch die Preisbasis
                                                             anbieten, oder um Resorts mit „Hotelteil“ (z. B.
für bewirtschaftete Wohnungen bilden. Angesichts der
                                                             Rocksresort), oder um Feriendörfer mit gemeinsa-
wenigen Erfahrungen am Markt bleiben Prognosen
                                                             men Infrastrukturen/Dienstleistungen. Als Beispiele,
äusserst schwierig.
                                                             welche die minimalen Voraussetzungen erfüllen,
                                                             können vor allem REKA-Dörfer oder Landal-Ferien-
n  Erstwohnungen
                                                             dörfer genannt werden.
Die Preise von neuen, aber auch von den im Grundbuch
deklarierten bestehenden Erstwohnungen dürften sich
                                                             4. Altrechtliche Wohnung:
auf einem markant tieferen Preisniveau bewegen als
                                                             Eine altrechtliche Wohnung im Sinn des Zweitwoh-
diejenigen für Zweitwohnungen. Eine Umnutzung dieser
                                                             nungsgesetzes ist eine Wohnung, die am 11. März
Liegenschaften wird nicht mehr möglich sein, womit der
                                                             2012 rechtmässig bestand oder rechtskräftig
zu erzielende Preis von der lokalen Nachfrage bestimmt
                                                             bewilligt war.
wird, die über eine deutlich geringere Kaufkraft verfügt.
Auch der Baulandpreis wird in den kommenden Jahren           Die Begriffe können in den verschiedenen lokalen Baugesetzen
durch die Nachfrage nach Wohnraum für die einheimische       von diesen abweichen.
Bevölkerung bestimmt sein. Der Bau von bewirtschafte-
ten Zweitwohnungen wird wohl die wegfallende Nachfrage
nach herkömmlichen Zweitwohnungen nicht kompensie-
ren können, was bereits zu deutlich sinkenden Bauland-
preisen geführt hat.

© Ginesta Immobilien AG, 2018
                         2016

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Illusion No. 8

                                                    Schlusswort

    Das Zweitwohnungsgesetz hat nach der Annahme der Zweitwohnungsinitiative die gewünschte Klarheit und
    Rechtssicherheit gebracht. Wenn man über den Zweitwohnungsmarkt sprich, ist sicher jede Ferienregion in-
    dividuell zu betrachten, aber die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Tourismusdestinationen ist ein generelles
    Bedürfnis. Viele Kaufinteressierte sind vermehrt nicht an Regionen gebunden, sondern suchen möglichst gute Er-
    reichbarkeit, für ihre Bedürfnisse passende Infrastrukturen und Angebote sowie eine intakte Landschaft. Deshalb
    war und ist die Preisentwicklung der verschiedenen Orte und Täler unterschiedlich. Die Zweitwohnungsinitiative
    wird sicherlich ein einflussreicher Teil der Entwicklung der Liegenschaftspreise für Zweitwohnungen bleiben.
    Nicht zu unterschätzen und beinahe wichtiger sind aber auch Faktoren wie die allgemeine Wirtschaftslage, der
    aktuelle Wohlstand, das Zinsniveau und die psychologische Erwartungshaltung an die Zukunft. Die Ferienliegen-
    schaft ist ein Luxusobjekt und wird sich nur gegönnt, wenn das Umfeld es zulässt.

    Nützliche Links (Quellen)                                  Autor: Sascha Ginesta

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               Bundesgesetz über Zweitwohnungen
               (Zweitwohnungsgesetz, ZWG)

               Zweitwohnungsverordnung (ZWV)
               vom 4. Dezember 2015 (Stand am
               1. Januar 2018)

                                                               Sascha Ginesta ist Immobilienbewerter mit eidg. Fach-
               Vollzugshilfe Bundesgesetz über
                                                               ausweis, Geschäftsleitungsmitglied bei Ginesta Immo-
               Zweitwohnungen und Zweitwoh-
                                                               bilien und verantwortlich für die Region Graubünden.
               nungsverordnung
                                                               Er ist u. a. für die Bewertung, Beurteilung und Akquisi-
               (Departement für Volkswirtschaft und
                                                               tion von Liegenschaften zuständig. Das Unternehmen
               Soziales Graubünden)
                                                               wurde 1944 gegründet und ist auf den Verkauf von
                                                               Immobilien im Wirtschaftsgebiet Zürich sowie in den
               Erläuterungen zur Zweitwohnungs-
                                                               Bündner Tourismusregionen spezialisiert. Für Objekte
               verordnung
                                                               mit überregionalem Charakter ist das Unternehmen
               (Bundesamt für Raumentwicklung ARE)
                                                               schweizweit als Makler tätig.
               Geoportal der Bundesverwaltung:
                                                               Herausgeber der Illusionen-Reihe
               Wohnungsinventare
                                                               Ginesta Immobilien AG, www.ginesta.ch

© Ginesta Immobilien AG, 2018
                         2016

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