Lehrgänge und Seminare im Ausbildungsjahr 2019 - Ein Leitfaden für die Sachbearbeiter(innen) der Verwaltungen, Wehrleiter und Wehrführer sowie ...
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Lehrgänge und Seminare im Ausbildungsjahr 2019 Ein Leitfaden für die Sachbearbeiter(innen) der Verwaltungen, Wehrleiter und Wehrführer sowie alle Feuerwehrangehörigen im Rhein-Hunsrück-Kreis -1 -
Inhaltsverzeichnis Seite Ausbildungskonzept FwDV 2 3 Ansprechpartner/Medien 4 Bestimmungen zum Meldeverfahren 6 Allgemeine Hinweise und Verhaltensregelungen 8 der Lehrgangsteilnehmer Lehrgangs- und Prüfungsordnung der 12 Feuerwehr-Kreisausbildung Lehrgänge und Seminare 2019, Kurzübersicht 14 Lehrgänge und Seminare 2019, 16 Aufteilung auf die Gebietskörperschaften Lehrgänge und Seminare: Truppführer 17 Sprechfunker 18 Atemschutzgeräteträger 19 Maschinist 20 Bootsführer 21 Chemikalienschutzanzugträger 22 Motorkettensägenführer 23 Fortbildung Motorkettensägenführer 24 Standortausbildung Motorkettensägenführer mit Spannungssimulator 25 Fortbildung Bootsführer 26 UKW-Sprechfunkzeugnis -Binnenschifffahrtsfunk (UBI) 27 Fortbildung Löschwasserrückhaltung/Einsatz additiver Löschm. 29 Herausgeber: Feuerwehr-Kreisausbildung Rhein-Hunsrück-Kreis Stand: 30.11.2018 -2 -
Ausbildungskonzept FwDV 2 Legende: Technische Ausbildung Truppausbildung Lehrgang: RTB/MZB Lehrgang: Bootsführer UBI 12 h 40 h/ 46 h Lehrgang: Motorkettensägenführer 20 h Lehrgang: Truppführer 35 h Lehrgang: Maschinist 35 h Ausbildung: Truppmann Teil 2 (Zwei-Jahresprogramm) 80 h Lehrgang: CSA-Träger 16 h Lehrgang: Atemschutzgeräteträger 25 h Lehrgang: Sprechfunker 16 h Lehrgang: Truppmann Teil 1 (Grundausbildung) 70 h -3 -
Ansprechpartner/Medien Kreisverwaltung Für die Kreisausbildung im Rhein-Hunsrück-Kreis ist die Kreisverwaltung des Rhein- Hunsrück-Kreises zuständig. Die Aufgaben nimmt das Sachgebiet 34.8 (Notfallplanung und Katastrophenschutz) wahr. Die zuständige Ansprechpartnerin ist: Claudia Rüdesheim ℡ 06761/82-331 06761/82-9331 Claudia.Ruedesheim@rheinhunsrueck.de Anschrift: Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern Kreisausbildung Innerhalb der Feuerwehren des Rhein-Hunsrück-Kreises ist der stellvertretende Kreis- feuerwehrinspekteur bzw. der Leiter der Feuerwehr-Kreisausbildung für die Kreisausbildung zuständig. Christian Albrecht, stellvertretender Kreisfeuerwehrinspekteur ℡ 06744/714472 (privat) bzw. 0171/3620412 (mobil) albrecht-oberwesel@t-online.de Peter Müller, Leiter der Feuerwehr-Kreisausbildung ℡ 06543/500961(privat) bzw. 06763/910-221 (dienstlich) info@kreisausbildung-rhk.de Standortausbildung Motorkettensägenführer mit Spannungssimulator Ansprechpartner für die Terminabsprache und Organisation der Standortausbildung Motorsägenführer mit Spannungssimulator: Andreas Alt ℡ 06761/3557 (privat) bzw. 0175/1636682 (mobil) alt.andy@gmx.de -4 -
Internet-Auftritt Die Web-Seite der Kreisausbildung des Rhein-Hunsrück-Kreises ist unter www.kreisausbildung-rhk.de erreichbar. Soziale Medien Die Feuerwehr-Kreisausbildung ist vertreten bei Facebook unter: https://www.facebook.com/Kreisausbildung-der-Feuerwehren-im-Rhein- Hunsrück-Kreis-1919809014945536/ Lehrgangsmeldeportal MP-Feuer (passwortgeschützt) Das Lehrgangsmeldeportal MP-Feuer kann unter dem Link https://mpfeuer-vp.webservices.mpsoft4u.info/rheinhunsrueck/login/ aufgerufen werden. -5 -
Bestimmungen zum Meldeverfahren Die hier angebotenen Lehrgänge, Seminare und Workshops stehen in erster Linie den Aufgabenträgern im Rhein-Hunsrück-Kreis zur Verfügung. Sind bei den Angeboten noch Plätze frei, können diese auf der Internetseite der Feuerwehr-Kreisausbildung unter www.kreisausbildung-rhk.de eingesehen werden. 1. Meldeverfahren Das Lehrgangsanmeldeverfahren erfolgt über das „MP-FEUER Veranstaltungsportal“. Dem jeweiligen Aufgabenträger werden für die einzelnen Lehrgänge Kontingente zugeteilt. Folgendes ist bei der Teilnehmermeldung zu beachten: - Die Teilnehmer sind anhand der Kontingente namentlich mit korrekter E-Mail-Adresse auf den jeweiligen Lehrgang anzumelden. - Wenn das Lehrgangskontingent der Kommune für den Lehrgang erschöpft ist, können noch weitere Personen angemeldet werden. Die das Kontingent übersteigenden Anmeldungen werden in der Warteliste des betreffenden Lehrgangs dargestellt. - Durch die Reihenfolge der Anmeldungen werden die Personen für den jeweiligen Lehrgang priorisiert. - Die Teilnehmermeldungen für das gesamte Lehrgangsjahr sind bis spätestens zum 31. Januar des jeweiligen Lehrgangsjahres im MP-Feuer Veranstaltungsportal zu erfassen. Achtung: Einige Lehrgänge beginnen bereits Ende Januar/Anfang Februar des jeweiligen Lehrgangjahres! Hierfür sollten bei Bedarf idealerweise noch im Dezember davor die Teilnehmer rechtzeitig gemeldet werden. - Nach der Genehmigung der Teilnehmerplätze durch die Kreisverwaltung sind die Teilnehmer durch die anmeldende Stelle schnellstmöglich über Ihren Lehrgangstermin zu informieren. - Die anmeldende Stelle generiert für den jeweiligen Teilnehmer die Zugangsdaten im MP-Feuer Veranstaltungsportal über den Button „Zugang neu erstellen“. Dem Teilnehmer werden dann seine Zugangsdaten automatisch vom System zugestellt. - Die anmeldenden Stellen werden gebeten, die Teilnehmer darauf hinzuweisen, dass ihre Zugangsdaten auch für künftige Kreislehrgänge gelten und daher aufzubewahren sind. - Personen auf einer Warteliste werden nicht automatisch auf einen Folgelehrgang gebucht, sondern sind erneut anzumelden. - Um- und Abmeldungen können bis zum Anmeldeschluss - zwei Wochen vor dem jeweiligen Lehrgang - vorgenommen werden. Danach sind Änderungen nur noch über die Kreisverwaltung, Frau Rüdesheim (telefonisch, schriftlich), möglich. - Ca. 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn werden die Teilnehmer durch die Kreisverwaltung per E-Mail an ihre Lehrgangsteilnahme erinnert. - Bei kurzfristigen Ausfällen, beispielsweise direkt vor Lehrgangsbeginn, können ersatzweise hierfür nur diejenigen Personen am Lehrgang teilnehmen, die auf der Warteliste des betreffenden Lehrgangs vermerkt sind. 2. Lehrgangsvoraussetzungen Durch die Lehrgangsanmeldung im „MP-FEUER Veranstaltungsportal“ bescheinigt der Aufgabenträger, dass die Lehrgangsvoraussetzungen des Teilnehmers im vollen Umfang gegeben sind. -6 -
3. Absage von Lehrgängen/Seminaren Wird bei einem Lehrgang oder Seminar die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält es sich die Kreisverwaltung in Absprache mit dem Leiter der Feuerwehr- Kreisausbildung bzw. dem stellvertretenden Kreisfeuerwehrinspekteur vor, die Veranstaltung nicht durchzuführen. In einem derartigen Fall wird der Aufgabenträger bzw. der Wehrleiter informiert. Der Aufgabenträger hat die Absage der Veranstaltung dem angemeldeten Angehörigen der Feuerwehr oder des Katastrophenschutzes mitzuteilen. 4. Aktuelle Informationen zu den Veranstaltungen/Freie Lehrgangsplätze Das aktuelle Programm sowie wichtige Informationen zu den Lehrgängen bzw. Seminaren sind im Internet auf der Webseite der Feuerwehr-Kreisausbildung des Rhein-Hunsrück- Kreises unter www.kreisausbildung-rhk.de zu finden. Freie Lehrgangsplätze werden 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung unter der Rubrik „Freie Lehrgangsplätze“ eingestellt. Bei Bedarf können Interessenten den freien Lehrgangsplatz per E-Mail an die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises melden. Meldungen dürfen nur in Abstimmung mit dem Wehrleiter bzw. des zuständigen Aufgabenträgers vorgenommen werden. -7 -
Allgemeine Hinweise und Verhaltensregeln für die Lehrgangsteilnehmer Um einen reibungslosen Veranstaltungsverlauf zu garantieren, ist es erforderlich, dass sich alle Teilnehmer an Lehrgänge bzw. Seminaren an die nachfolgenden Regelungen halten. Anweisungen von Veranstaltungsleitern und Ausbildern Den dienstlichen Anweisungen des Lehrgangsleiters bzw. der Ausbilder ist Folge zu leisten. Lehrgangsteilnehmer, die in groben Maß gegen die Verhaltensregeln verstoßen, können vom Lehrgangsleiter nach Anhörung von der Veranstaltung zeitweise oder generell ausgeschlossen werden. Pünktlichkeit, Teilnahme am Lehrgang Die Teilnehmer erscheinen bitte stets pünktlich (15 Minuten vor Unterrichtsbeginn) zum Lehrgang. Die Teilnahme am Lehrgang verspricht nur dann Erfolg, wenn der Lehrgang vollständig absolviert wird. Regelungen zu Fehlzeiten sind in der Lehrgangs- und Prüfungsordnung zu finden. Kleiderordnung Während der gesamten Veranstaltung ist eine ordentliche und saubere Dienstkleidung zu tragen. Bei praktischen Unterweisungen ist grundsätzlich folgende persönliche Schutz- ausrüstung, gemäß UVV Feuerwehren (GUV-V C 53), zu tragen: Feuerwehrschutzanzug Feuerwehrhelm mit Nackenschutz Feuerwehrschutzhandschuhe Feuerwehrschutzschuhwerk Im Einzelfall und nach Art des Lehrgangs kann von dieser Regelung abgewichen werden. Spezielle Regelungen, insbesondere bei den Lehrgängen Atemschutzgeräteträger und Motorsägenausbildung, sind in den jeweiligen Lehrgangsbeschreibungen zu finden. Parken/Parkplätze Die Feuerwehr Ein- und Ausfahrten vor den Feuerwehrgerätehäusern sind freizuhalten. Folgende Parkregeln sind an den Standorten Simmern, Kastellaun und Oberwesel einzuhalten: -8 -
P P Feuerwehrgerätehaus Simmern: Feuerwehrfahrzeuge sowie auch Privat-PKW´s der Lehrgangsteil- F nehmer sind in Simmern auf den beiden Parkplätzen des Finanz- amtes oder auf dem Freigelände des ehemaligen Einkaufsmarktes in der Schulstraße abzustellen. Das Parken auf dem Gelände des Feuerwehrgerätehauses ist nicht P gestattet. P Feuerwehrgerätehaus Kastellaun Feuerwehrfahrzeuge sowie auch Privat-PKW´s der Lehrgangsteil- nehmer sind in Kastellaun auf der F großen Fläche links neben dem F Feuerwehrgerätehaus bzw. auf den kleineren Flächen vor dem Feuerwehrgerätehaus Kastellaun P abzustellen. P -9 -
Feuerwehrgerätehaus Oberwesel Feuerwehrfahrzeuge sowie auch Privat-PKW`s der Lehrgangs- teilnehmer sind in Oberwesel entweder auf dem Parkplatz an der Heuss-Adenauer Schule oder auf dem Adolf-Kolping Platz an der Liebfrauenkirche zu parken. (Anfahrt jeweils über die Kirchstraße, wie auch zum FwGh!) Aufenthalt im Feuerwehrgerätehaus Die Kreisausbildung ist in den Feuerwehrgerätehäusern „nur Gast“. Wir bitten die Lehrgangsteilnehmer sich dementsprechend zu verhalten. Insbesondere sind die Einrichtungen pfleglich zu behandeln und die Fahrzeughalle nur in Begleitung eines Ausbilders zu betreten. Ausbildungszeiten Die Ausbildungszeiten werden vom Lehrgangsleiter bekannt gegeben. Diese Zeiten sind Vorgaben für die Ausbilder. Es kann jedoch zu entsprechenden Verschiebungen kommen. Ebenso ist es möglich, dass die Veranstaltung früher oder später als abgedruckt endet. In seltenen Fällen können einzelne Termine verschoben oder getauscht werden. Verpflegung In der Mittagspause wird samstags ein Mittagessen sowie ein nichtalkoholisches Getränk (0,5 l) den Lehrgangsteilnehmern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Nichtalkoholische Getränke können während den Lehrgängen bzw. Seminaren kostenpflichtig erworben werden. Lernerfolgskontrolle für Lehrgänge Mit Abschluss jeder Ausbildung ist festzustellen, ob die Teilnehmenden das Ausbildungsziel erreicht haben (siehe § 18 Abs. 1 FwVO). Der Lehrgangsleiter teilt zu Beginn der Veranstaltung mit, ob ein Leistungsnachweis erfolgt, wie der Leistungsnachweis abläuft (Form und Inhalt) und welche Punktzahl zum Bestehen des Leistungsnachweises erforderlich ist. Nähere Regelungen hierzu sind in der Lehrgangs- und Prüfungsordnung zu finden. Smartphones/Funkmeldeempfänger Smartphones und Funkmeldeempfänger sind während der Veranstaltung auszuschalten oder auf die Funktion „lautlos“ zu stellen. -10 -
Unfälle und Mängel Auftretende Mängel oder Unfälle sind unverzüglich dem jeweiligen Ausbilder oder dem Lehrgangsleiter mitzuteilen. Für nachträglich gemeldete Mängel oder Unfälle kann gegebenenfalls keine Haftung übernommen werden. Zur Vermeidung von Unfällen ist auf die Einhaltung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften zu achten. Fahrzeug- und Gerätepflege Die für die Veranstaltung zur Verfügung gestellten Fahrzeuge und Geräte sind pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Ausbildung wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen. Im Einsatzfalle sind die Fahrzeuge umgehend nach Anweisung des Ausbilders einzuräumen. Fahrzeug- und Gerätebedarf Für den praktischen Teil der Ausbildung werden zum Teil feuerwehrtechnisches Gerät und Einsatzfahrzeuge aus den Einheiten der Teilnehmer benötigt. Nähere Angaben hierzu finden sich auch in den Lehrgangsbeschreibungen. Die Gemeinden werden ausdrücklich darum gebeten, dieses Gerät zur Verfügung zu stellen. Details werden zwischen dem Lehrgangsleiter und den betreffenden Wehrleitern bzw. den Lehrgangsteilnehmern in Absprache mit dem Wehrführer/Wehrleiter abgeklärt. Rauch- und Alkoholverbot Während der gesamten Veranstaltungsdauer gilt absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Lediglich in den Pausen ist das Rauchen erlaubt. Hierzu wird vom jeweiligen Ausbilder ein Platz zugewiesen. Vorschriften Die Kreisausbildung wird auf Grundlage, des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz, der Feuerwehrverordnung, den geltenden Feuerwehr-Dienstvorschriften und den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften durchgeführt. Darüber hinaus besteht eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Kreisausbildung im Rhein-Hunsrück-Kreis. Motivation, Eignung, Belastung, Selbststudium Wir bitten die Teilnehmer darauf hinzuweisen, dass Sie am Lehrgang aktiv teilnehmen und mitarbeiten müssen. Unmotivierte Lehrgangsteilnehmer erreichen häufig das Lehrgangsziel nicht und stören darüber hinaus den Ablauf des gesamten Lehrgangs. Fragen, Anregungen Für Fragen zur Kreisausbildung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Sollten Sie Anregungen zur Optimierung der Kreisausbildung haben, teilen Sie uns diese bitte ebenfalls mit. Wir sind ständig an einer Verbesserung und Optimierung interessiert. Auch steht Ihnen der Ausbildungsleiter der Kreisausbildung, Herr Peter Müller, der stv. Kreisfeuerwehrinspek- teur Christian Albrecht und der Kreisfeuerwehrfeuerwehrinspekteur Stefan Bohnenberger jederzeit gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. -11 -
Lehrgangs- und Prüfungsordnung der Feuerwehr- Kreisausbildung Lehrgangs- und Prüfungsordnung vom 15.12.2016 I. Überprüfung der theoretischen Kenntnisse mittels einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle mit Ankreuz- und Antwortfragen Punktegrenzen: Lehrgänge Sprechfunker, Maschinist: Die theoretische Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 61 Punkte der möglichen 100 Punkte erreicht wurden. Soweit die Punktezahl zwischen 55 und 60 Punkte liegt, sind die Lehrgangsteilnehmer einer Nachprüfung zu unterziehen. Die Nachprüfung entscheidet über den erfolgreichen Abschluss der theoretischen Überprüfung. Lehrgänge Atemschutzgeräteträger, Chemikalienschutzanzugträger, Truppführer: Die theoretische Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 70 Punkte der möglichen 100 Punkte erreicht wurden. Soweit die Punktezahl zwischen 60 und 69 Punkte liegt, sind die Lehrgangsteilnehmer einer Nachprüfung zu unterziehen. Die Nachprüfung entscheidet über den erfolgreichen Abschluss der theoretischen Überprüfung. Lehrgang Motorsägenführer Die theoretische Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 50 % möglichen Gesamtpunkte erreicht wurden. Bewertung von Ankreuzfragen (Problemfälle): 2 vorgegebene Antworten sind richtig 3 oder mehr Antworten angekreuzt, davon 1 oder 2 richtig: Keine Punkte 1 richtige und 1 falsche Antwort angekreuzt: Keine Punkte 1 richtige Antwort angekreuzt: Halbe Punktzahl 1 vorgegebene Antwort ist richtig 2 oder mehr Antworten angekreuzt, davon 1 richtig: Keine Punkte II. Täuschung bei der Überprüfung der theoretischen Kenntnisse Soweit ein Prüfungsteilnehmer das Ergebnis der theoretischen Überprüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen versucht, ist seine Prüfung als nicht bestanden zu bewerten. Die Feststellung trifft der Lehrgangsleiter in Absprache mit dem Leiter der Kreisausbildung und dem stellvertretenden Kreisfeuerwehrinspekteur. -12 -
III. Fehlzeiten Sollte ein Lehrgangsteilnehmer aus zwingenden privaten oder beruflichen Gründen fehlen, ist die Fehlzeit spätestens bis zum übernächsten Lehrgang nachzuholen. Die Fehlzeit darf einen Tag bzw. 9 Unterrichtsstunden nicht überschreiten. Ansonsten ist der Lehrgang komplett zu wiederholen. Eine Fehlzeit bis zu einem halben Tag bzw. 5 Stunden kann in zwingenden Ausnahmefällen mit Einverständnis des Lehrgangsleiters auch ohne Nachholung toleriert werden. Bei den Lehrgängen Atemschutzgeräteträger, Chemikalienschutzanzugträger und Motorsägenführer sind keine Fehlzeiten möglich. IV. Legasthenie/Lernschwäche Die Lehrgangsteilnehmer werden zu Beginn eines Lehrganges vom Lehrgangsleiter über das Vorliegen von Legasthenie/Lernschwäche befragt. Beim Vorliegen einer solchen Einschränkung besteht die Möglichkeit der mündlichen Prüfung. Der Lehrgangsleiter entscheidet in Absprache mit zwei weiteren Kreisausbildern über den erfolgreichen Abschluss der Prüfung. V. Inkrafttreten Diese Lehrgangs- und Prüfungsordnung findet ab dem 01.01.2017 Anwendung und ändert die Prüfungsordnung vom 25.03.2014. Simmern, 15.12.2016 Kreisausbildung der Feuerwehren im Rhein-Hunsrück-Kreis -13 -
Lehrgänge und Seminare 2019, Kurzübersicht Lehrg.- Bezeichnung Datum Tage Teil- Bemerkungen Nr. nehmer 01/19 Atemschutzgeräteträger 01./02.02.2019 FR, SA 18 Lehrgangsort: (mit G 26-Bescheinigung) 08./09.02.2019 FR, SA Simmern Atemschutzstrecke: 16.02.2019 SA Koblenz 02/19 Sprechfunker 08./09.02.2019 FR, SA 28 Lehrgangsort: 15./16.02.2019 FR, SA Kastellaun 03/19 Motorkettensägenführer 08./09.03.2019 FR, SA 15 Lehrgangsort: 16.03.2019 SA Sargenroth 04/19 Fortbildung Bootsführer 29./30.03.2019 FR, SA 18 Lehrgangsort: Oberwesel/ St. Goar-Fellen 05/19 Truppführer 29./30.03.2019 FR, SA 32 Lehrgangsort: 05./06.04.2019 FR, SA Simmern 12./13.04.2019 FR, SA 06/19 Maschinist 25./26./27.04.2019 DO, FR, SA 24 Lehrgangsort: 04.05.2019 SA Kastellaun 11.05.2019 SA 07/19 Sprechfunker 17./18.05.2019 FR, SA 28 Lehrgangsort: 24./25.05.2019 FR, SA Simmern 08/19 Fortbildung 24./25.05.2019 FR, SA 15 Lehrgangsort: Motorkettensägenführer Sargenroth 09/19 Fortbildung 14./15.06.2019 FR, SA 15 Lehrgangsort: Motorkettensägenführer Sargenroth 10/19 CSA-Träger 27./28/.29.06.2019 DO, FR, SA 12 Lehrgangsort: Simmern 11/19 Sprechfunker 09./10.08.2019 FR, SA 28 Lehrgangsort: 16./17.08.2019 FR, SA Kastellaun -14 -
Lehrg.- Bezeichnung Datum Tage Teil- Bemerkungen Nr. nehmer 12/19 Atemschutzgeräteträger 09./10.08.2019 FR, SA 18 Lehrgangsort: (mit G 26-Bescheinigung) 16./17.08.2019 FR, SA Simmern Atemschutzstrecke: 24.08.2019 SA Bad Kreuznach 13/19 Maschinist 22./23./24.08.2019 DO, FR, SA 24 Lehrgangsort: 31.08.2019 SA Kastellaun 07.09.2019 SA 14/19 Truppführer 13./14.09.2019 FR, SA 32 Lehrgangsort: 20./21.09.2019 FR, SA Simmern 27./28.09.2019 FR, SA 15/19 CSA-Träger 17./18/.19.10.2019 DO, FR, SA 12 Lehrgangsort: Simmern 16/19 Fortbildung Bootsführer 18./19.10.2019 FR, SA 18 Lehrgangsort: Oberwesel/ St. Goar-Fellen 17/19 Sprechfunker 25./26.10.2019 FR, SA 28 Lehrgangsort: 30.10./02.11.2019 MI, SA Simmern 18/19 Atemschutzgeräteträger 08./09.11.2019 FR, SA 18 Lehrgangsort: (mit G 26-Bescheinigung) 15./16.11.2019 FR, SA Simmern Atemschutzstrecke: 23.11.2019 SA Bad Kreuznach 19/19 Fortbildung Lösch- 15./16.11.2019 FR/SA 24 Lehrgangsort: wasserrückhaltung/ Oberwesel Einsatz additiver Löschmittel 20/19 Motorkettensägenführer 15./16.11.2019 FR, SA 15 Lehrgangsort: 23.11.2019 SA Sargenroth 21/19 UBI – 29.11.2019 FR, 12 Lehrgangsort: Binnenschifffahrtsfunk 30.11.2019 SA, Oberwesel Prüfung durch WSV 07.12.2019 SA, in Koblenz 13.12.2019 FR, 14.12.2019 SA -15 -
Lehrgänge und Seminare 2019, Aufteilung auf die Gebietskörperschaften -16 -
Truppausbildung Lehrgang Truppführer Ziel des Lehrgangs: Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel (Verantwortung des Truppführers) Voraussetzungen zur Teilnahme: Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung „Truppmann Teil 1 und Teil 2“ und „Sprechfunker“ Methodik: Unterrichtsgespräch Praktische Unterweisung Einsatzübungen Dauer des Lehrgangs: 41 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten Ort des Lehrgangs: Feuerwehrgerätehaus Simmern Gesetzliche Grundlagen: § 11 der Feuerwehrverordnung i.V.m. Ziffer 2.2 der Feuerwehrdienstvorschrift 2 Teilnehmerzahl: 32 Mitzubringende Unterlagen Schreibmaterial und Notizblock bzw. Ausrüstung: Persönliche Schutzausrüstung Link Ausbildung Truppführer LFKS: https://bks-portal.rlp.de/aus-und- fortbildung/kreisausbildung/truppf%C3%BChrer Hinweise zum Lehrgang: Keine -17 -
Technische Ausbildung Lehrgang Sprechfunker Ziel des Lehrgangs: Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Über- mitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst Voraussetzungen zur Teilnahme: Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung „Truppmann Teil 1“ Methodik: Lehrvortrag Unterrichtsgespräch Praktische Unterweisung Einsatzübungen (Funkübungen) Dauer des Lehrgangs: 27 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten Ort des Lehrgangs: Feuerwehrgerätehaus Simmern oder Kastellaun Gesetzliche Grundlagen: § 12 der Feuerwehrverordnung i.V.m. Ziffer 3.1 der Feuerwehrdienstvorschrift 2 Teilnehmerzahl: 28 Mitzubringende Unterlagen Schreibmaterial und Notizblock bzw. Ausrüstung: Planzeiger Kartenkunde Persönliche Schutzausrüstung (2. Wochenende) Fahrzeuge für die Funkübungen am zweiten Wochenende: Jede VG/Stadt legt im Vorfeld des Lehrgangs je 3 Lehrgangsteilnehmer ein zur Verfügung zu stellendes Fahrzeug mit mindestens 5 Plätzen (optimal geeignet MTF, ggfs. auch TSF, TSF-W oder andere Fahrzeuge, soweit Kabine ähnlich von Wertigkeit her wie eingesetzte MTF) fest. Das Fahrzeug ist grundsätzlich am zweiten Wochenende für die Funkübungen mitzubringen. Der Lehrgangsleiter teilt den Lehrgangsteil- nehmern während des Lehrgangs mit, welche Fahrzeuge tatsächlich eingesetzt werden Link Ausbildung Sprechfunker LFKS: https://bks-portal.rlp.de/aus-und- fortbildung/kreisausbildung/sprechfunker Hinweise zum Lehrgang: Die Vorlage von Nachweisen für die Module A und B ist aufgrund der neuen Gestaltung des Lehrgangs nicht mehr erforderlich. -18 -
Technische Ausbildung Lehrgang Atemschutzgeräteträger Ziel des Lehrgangs: Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz Voraussetzungen zur Teilnahme: Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung „Truppmann Teil 1“ und „Sprechfunker“ Vollendung des 18. Lebensjahres Uneingeschränkte G26.3-Tauglichkeit Körperliche Fitness Methodik: Unterrichtsgespräch Praktische Unterweisung Einsatzübungen Dauer des Lehrgangs: 35 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten Ort des Lehrgangs: Feuerwehrgerätehaus Simmern Gesetzliche Grundlagen: § 12 der Feuerwehrverordnung i.V.m. Ziffer 3.2 der Feuerwehrdienstvorschrift 2 und der Feuerwehrdienstvorschrift 7 Teilnehmerzahl: 18 Mitzubringende Unterlagen Schreibmaterial und Notizblock bzw. Ausrüstung: Nachweis G26.3-Tauglichkeit Überdruckmaske Flammschutzhaube Persönliche Schutzausrüstung Link Ausbildung Atemschutz- https://bks-portal.rlp.de/aus-und- geräteträger LFKS: fortbildung/kreisausbildung/ Hinweise zum Lehrgang: Der attestierte Nachweis der G26.3-Tauglichkeit ist am ersten Lehrgangstag dem Lehrgangsleiter vorzulegen ! Vor der Anmeldung ist vom entsendenden Aufgabenträger zu prüfen, ob der Teilnehmer die Anforderungen an Atemschutzgeräteträger gemäß der FwDV 7 und der UVV erfüllt. Insbesondere ist zu prüfen, ob der Teilnehmer eventuell ungeeignet ist. Gründe hierfür können sein: - Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemschutzanschlüssen, - Keine Maskendichtigkeit durch die Kopfform, tiefe Narben oder dergleichen, - Körperschmuck, der den Dichtsitz oder die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährdet oder beim An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen kann. -19 -
Technische Ausbildung Lehrgang Maschinist Ziel des Lehrgangs: Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführter Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonder- rechten erforderlich sind Voraussetzungen zur Teilnahme: Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung „Truppmann Teil 1 und Teil 2“ und „Sprechfunker“ (Gegebenenfalls erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffenden Fahrzeuge in der eigenen Einheit) Methodik: Unterrichtsgespräch Praktische Unterweisung Dauer des Lehrgangs: 38 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten Ort des Lehrgangs: Feuerwehrgerätehaus Kastellaun Gesetzliche Grundlagen: § 12 der Feuerwehrverordnung i.V.m. Ziffer 3.3 der Feuerwehrdienstvorschrift 2 Teilnehmerzahl: 24 Mitzubringende Unterlagen Schreibmaterial und Notizblock bzw. Ausrüstung: Persönliche Schutzausrüstung Lösch- bzw. Tragkraftspritzenfahrzeuge: Jede VG/Stadt, die Teilnehmer entsendet, legt im Vorfeld des Lehrgangs ein zur Verfügung zu stellendes Lösch- bzw. Tragkraft-spritzenfahrzeug fest. Das Fahrzeug ist grundsätzlich ab dem ersten Samstag des Lehrgangs mitzubringen. Der Lehrgangsleiter teilt den Lehrgangsteil- nehmern während des Lehrgangs mit, welche Fahrzeuge tatsächlich eingesetzt werden Link Ausbildung Maschinist LFKS: https://bks-portal.rlp.de/aus-und- fortbildung/kreisausbildung/maschinist Hinweise zum Lehrgang: Keine -20 -
Technische Ausbildung Lehrgang Bootsführer Ziel des Lehrgangs: Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Motorbootes der Feuerwehr im Feuerwehrein- satz auf Binnengewässern, Fachliche Ausbildung im Sinne des § 14 der UVV-Feuerwehr. Voraussetzungen zur Teilnahme: Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung „Truppführer“ Geistige und körperliche Eignung zum Führen von Motorbooten sowie ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen (ärztliches Zeugnis für Sportbootsführerscheinbewerber) Die Fahrerlaubnis für Sportboote wurde nicht entzogen Besitz des Kfz-Führerscheins am Tage der Prüfung Mindestens deutsches Schwimmabzeichen – Bronze (Freischwimmer) Methodik: Unterrichtsgespräch Praktische Unterweisung Dauer des Lehrgangs: min. 72 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten Ort des Lehrgangs: Ausbildungsorte in der Verbandsgemeinde St. Goar- Oberwesel bzw. der Stadt Boppard Gesetzliche Grundlagen: Schreiben des Ministeriums des Innern und des Sport vom 14. Mai 1985 – AZ 381/814-02/56 Teilnehmerzahl: 12 Mitzubringende Unterlagen Schreibmaterial und Notizblock bzw. Ausrüstung: Persönliche Schutzausrüstung Rettungsweste Automatik Auftriebsklasse 275N Link Ausbildung Bootsführer LFKS: https://bks-portal.rlp.de/aus-und- fortbildung/kreisausbildung/bootsf%C3%BChrer Hinweise zum Lehrgang: Bedarfsmeldungen für den Lehrgang können an die Kreisverwaltung abgegeben werden. Sofern ein Lehrgang stattfindet, erhalten die angemeldeten Teilnehmer die ausstehenden Informationen. Die erforderlichen Anmeldeunterlagen der Teilnehmer müssen min. 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn bei der KV Rhein- Hunsrück eingegangen sein!!! Die Prüfung findet in Koblenz durch Prüfer der LFKS statt. Nach erfolgreicher Teilnahme, kann auf Antrag, die erworbene Berechtigung zum Führen von Motorbooten der Feuerwehr auf Binnengewässern als allgemeiner Sportbootführerschein „Binnen“ anerkannt werden. -21 -
Technische Ausbildung (Landesregelung Rheinland-Pfalz) Lehrgang Chemikalienschutzanzugträger Ziel des Lehrgangs: Ziel der Ausbildung ist es, dass sich die Einsatzkräfte an die mit dem Tragen von Atemschutzgeräten und Chemikalienschutzanzügen verbundenen erschwerten Einsatzbedingungen gewöhnen Voraussetzungen zur Teilnahme: Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung „Truppmann Teil 1“, „Sprechfunker“ und „Atemschutzgeräteträger“ Uneingeschränkte G 26.3-Tauglichkeit Gesundheitliche Eignung Körperliche Fitness Methodik: Unterrichtsgespräch Praktische Unterweisung Dauer des Lehrgangs: 17 Unterrichtseinheiten je 45 Min. Ort des Lehrgangs: Feuerwehrgerätehaus Simmern Gesetzliche Grundlagen: § 12 der Feuerwehrverordnung i.V.m. der Feuerwehrdienstvorschrift 7 Teilnehmerzahl: 12 Mitzubringende Unterlagen Schreibmaterial und Notizblock bzw. Ausrüstung: Nachweis G26.3-Tauglichkeit Überdruckmaske Persönliche Schutzausrüstung Link Ausbildung Chemikalienschutz- https://bks-portal.rlp.de/aus-und- anzugträger LFKS: fortbildung/kreisausbildung/chemikalienschutzanzug Hinweise zum Lehrgang: Der attestierte Nachweis der G26.3-Tauglichkeit ist am ersten Lehrgangstag dem Lehrgangsleiter vorzulegen! Vor der Anmeldung ist vom entsendenden Aufgabenträger zu prüfen, ob der Teilnehmer die Anforderungen an Atemschutzgeräteträger gemäß der FwDV 7 und der UVV erfüllt. Insbesondere ist zu prüfen, ob der Teilnehmer eventuell ungeeignet ist. Gründe hierfür können sein: - Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemschutzanschlüssen, - Keine Maskendichtigkeit durch die Kopfform, tiefe Narben oder dergleichen, - Körperschmuck, der den Dichtsitz oder die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährdet oder beim An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen kann. -22 -
Zusatzangebot Motorkettensägenführer Ziel des Lehrgangs: Ziel des Lehrgangs ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für den sicheren und fachgerechten Einsatz und Umgang mit der Motorsäge bei einfachen Arbeiten im Wald an liegendem Holz unter Beachtung der DGUV 214-046, sowie am Spannungssimulator Voraussetzungen zur Teilnahme: Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum „Truppführer“ Vollendung des 18. Lebensjahres Methodik: Unterrichtsgespräch Praktische Unterweisung Dauer des Lehrgangs: 22 Unterrichtseinheiten je 45 Min. Ort des Lehrgangs: Waldjugendherberge Sargenroth/Landesforsten RLP Teilnehmerzahl: 15 Mitzubringende Unterlagen Schreibmaterial und Notizblock (freitags) bzw. Ausrüstung: Schutzausrüstung bestehend aus: • Persönliche Schutzausrüstung Feuerwehr • Gesichtsschutz • Schnittschutzhose • Gehörschutzstöpsel Kettensäge (wird beim Theorieunterricht festgelegt, welche Kettensägen benötigt werden und wer diese mitbringt) Zivile Kleidung für die Essenseinnahme in der Jugendherberge Hinweise zum Lehrgang: Keine -23 -
Zusatzangebot Fortbildung Motorkettensägenführer Ziel des Seminars: Der Umgang mit einer Motorsäge im Einsatzdienst der Feuerwehr und im Katastrophenschutz stellt deren Bediener vor besondere Herausforderungen und benötigt eine regelmäßige Übung. Der Einsatz der Motorsäge als Rettungsgerät, im Rahmen von Sofortmaßnahme zur Gefahrenabwehr, verlangt von deren Bediener besondere Fähigkeiten und umsichtiges Handeln ab. Nur ein regelmäßiger Umgang und Übung mit dem Gerät gewährleistet eine sichere Handhabung. Ziel der Fortbildung ist es die im Motorkettensägenführerlehrgang erworbenen Grundkenntnisse zu vertiefen und den sicheren Umgang mit dem Gerät sicher zu trainieren. Voraussetzungen zur Teilnahme: Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum „Motorkettensägenführer“ in der Feuerwehr Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum „Truppführer“ Vollendung des 18. Lebensjahres Methodik: Unterrichtsgespräch Praktische Unterweisung Dauer des Seminars: 12 Unterrichtseinheiten je 45 Min. Ort des Seminars: Waldjugendherberge Sargenroth/Landesforsten RLP Teilnehmerzahl: 15 Mitzubringende Unterlagen Schreibmaterial und Notizblock (freitags) bzw. Ausrüstung: Schutzausrüstung bestehend aus: • Persönliche Schutzausrüstung Feuerwehr • Gesichtsschutz • Schnittschutzhose • Gehörschutzstöpsel Kettensäge (wird beim Theorieunterricht festgelegt, welche Kettensägen benötigt werden und wer diese mitbringt) Zivile Kleidung für die Essenseinnahme in der Jugendherberge Hinweise zum Seminar: Keine -24 -
Zusatzangebot Standortausbildung Motorkettensägenführer mit Spannungssimulator Ziel des Seminars: Insbesondere beim Einsatz der Motorsäge als Rettungsgerät im Rahmen von Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr ist mit „unter Spannung stehendem“ Holz bzw. Fallholzstämmen zu rechnen. Die Basiskenntnisse aus dem Motorkettensägen- führerlehrgang über den Umgang mit solchem Spannungsholz sollen hiermit am Standort wiederholt und weiter gefestigt werden. Voraussetzungen zur Teilnahme: Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum „Motorkettensägenführer“ in der Feuerwehr Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum „Truppführer“ Vollendung des 18. Lebensjahres Methodik: Unterrichtsgespräch Praktische Unterweisung Dauer des Seminars: Pro Gruppe: 4 Unterrichtseinheiten je 45 Min. Gesamt: 2 x 4 (8) Unterrichtseinheiten je 45 Min. Ort des Seminars: In der jeweiligen Verbandsgemeinde (Platz/Örtlichkeit wird in Abstimmung mit der KAB- Motorsäge durch den Aufgabenträger festgelegt). Teilnehmerzahl: Jeweils 10 Teilnehmer in insgesamt 2 Gruppen (20 Teilnehmer). (vormittags 10 Teilnehmer, nachmittags 10 Teil- nehmer) Mitzubringende Unterlagen Schutzausrüstung bestehend aus: bzw. Ausrüstung: • Persönliche Schutzausrüstung Feuerwehr • Gesichtsschutz • Schnittschutzhose • Gehörschutzstöpsel Motorsägen des jeweiligen Aufgabenträgers (VG/Stadt) Hinweise zum Seminar: Die Standortausbildung der Motorkettensägenführer am Spannungssimulator erfolgt jeweils nur in Kombination mit einem Kreisausbilder „Motorsäge.“ Dieser erhält eine entsprechende Aufwandsentschädigung gemäß §11 der Feuerwehr- Entschädigungsverordnung vom 12. März 1991 (Abrechnung über KV/Meldung durch VG bzw. Stadt). Durch die anfordernde Kommune ist folgendes beizustellen: - Geeignete Unterkunft und Übungsörtlichkeit. - Holz für die Ausbildung (Stämme ca. ᴓ 6- 14cm) -25 -
Zusatzangebot Fortbildung Bootsführer Ziel des Seminars: Ziel des Fortbildungsseminars ist die Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse sowie Fertigkeiten zur Ausbildung von Bootsführern. Schwerpunkte sind die Revierkunde, die Erläuterung- en von aktuell geänderten Vorschriften sowie die Umsetzung theoretischer Grundlagen im Rahmen der praktischen Ausbildung. Hierbei insbesondere die Durchführung praktischer Übungen auf dem Gewässer sowie nautischer und seemännischer Arbeiten. Voraussetzungen zur Teilnahme: Inhaber des Berechtigungsscheins zum Führen von Motorbooten der Feuerwehr auf Binnenwasserstraßen DLRG Bootführerschein A Methodik: Unterrichtsgespräch Praktische Übungen Dauer des Seminars: 12 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten. Davon 4 Einheiten in Theorie und 8 Einheiten in der Praxis Ort des Seminars: Oberwesel, St. Goar, sowie der Rhein zwischen Rheinkilometer 548 und 560 Teilnehmerzahl: Max. 24 Mitzubringende Unterlagen RTB/MZB nach DIN 14961 des jeweiligen bzw. Ausrüstung: Aufgabenträgers (je Einheit) Persönliche Schutzausrüstung Rettungsweste Automatik Auftriebsklasse 275N Schreibmaterial und Notizblock Hinweise zum Seminar: Keine -26 -
Zusatzangebot UKW-Sprechfunkzeugnis-Binnenschifffahrtsfunk (UBI) Ziel des Seminars: Im Funkdienst des Binnenschifffahrtsfunk dient die UKW-Funkanlage in erster Linie dem Austausch von Nachrichten, die sich auf den Schutz von Personen oder auf die Fahrt oder Sicherheit von Schiffen beziehen. Ziel des Seminares ist der Erwerb des UKW- Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) als amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. Voraussetzungen zur Teilnahme: Inhaber des Berechtigungsscheines zum Führen von Booten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenwasserstraßen (der Sportbootführerschein-Binnen ist nicht ausreichend) DLRG Bootführerschein A Methodik: Unterrichtsgespräch Praktische Übungen Dauer des Seminars: 12 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten mit anschließender Prüfung (siehe Hinweis zum Seminar) Ort des Seminars: Oberwesel Prüfungsort ist Koblenz (letzter Veranstaltungstag). Teilnehmerzahl: Max. 12 (6) (seitens des Landkreises Rhein-Hunsrück) Mitzubringende Unterlagen Schreibmaterial und Notizblock bzw. Ausrüstung: Zusätzlich zur 1. Unterrichtsstunde: - 2 gleiche Passbilder (nicht älter als 3 Monate) und - eine Kopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises (Vorder- und Rückseite) -Fortsetzung nächste Seite- -27 -
Hinweise zum Seminar: Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen (theoretischen) und einem praktischen Teil. Die schriftliche Prüfung besteht aus der Bearbeitung eines Fragebogens, der in 60 Minuten schriftlich beantwortet sein muss. Die praktische Prüfung besteht aus folgenden Teilen: • Fehlerfreie Abgabe von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen • Fehlerfreie Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen • Praktische Übungen im Binnenschifffahrtsfunk; Verfahren in Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsfällen inkl. Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle. Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch die Fachstelle der Wasser -und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) für Verkehrstechniken. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer das „UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk“ UBI, welches auf allen Bundeswasserstrassen gültig ist. -28 -
Zusatzangebot Fortbildung Löschwasserrückhaltung/Einsatz additiver Löschmittel Ziel des Seminars: Ziel des Lehrgangs ist es, das Bewusstsein im Umgang mit Löschmittel/Löschschaum bzw. kontaminierten Löschwasser „zu schärfen.“ Umweltschäden, insbesondere der Gewässer, sollen zukünftig vermieden oder minimiert werden – gezielte und dosierte Anwendung der im Löscheinsatz verwendeten Additive in entsprechender Verhältnismäßigkeit. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten und Techniken der Löschwasserrückhaltung im Einsatz betrachtet und praktisch ausprobiert. Aufnahme als eigener Einsatzabschnitt oder Unterabschnitt in das Gesamteinsatzkonzept bzw. die Einsatzleitung. Voraussetzungen zur Teilnahme: Führungskraft der Feuerwehr- und/oder des Katastrophenschutzes (Wehrleiter, Wehrführer, sowie deren Stellvertreter, Verbands-, Zug- und Gruppenführer) Methodik: Unterrichtsgespräch Praktische Unterweisung Dauer des Seminars: 12 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten. Davon 6 Einheiten in Theorie und 6 Einheiten in der Praxis Ort des Seminars: Feuerwehrgerätehaus Oberwesel Gesetzliche Grundlagen: Wasserhaushaltsgesetz – WHG Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG Landesbodenschutzgesetz – LbodSchG Leitfaden Brandschadensfälle – RLP Teilnehmerzahl: 24 Mitzubringende Unterlagen Schreibmaterial und Notizblock bzw. Ausrüstung: Persönliche Schutzausrüstung Link „Leitfaden Brandschadensfälle“ https://mueef.rlp.de/fileadmin/mulewf/Publikatione vom MUEEF RLP: n/Leitfaden_Brandschadensfaelle_2018.pdf Hinweise zum Seminar: Keine -29 -
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