Lehrgänge und Seminare im Ausbildungsjahr 2019 - Ein Leitfaden für die Sachbearbeiter(innen) der Verwaltungen, Wehrleiter und Wehrführer sowie ...

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Lehrgänge und Seminare im Ausbildungsjahr 2019 - Ein Leitfaden für die Sachbearbeiter(innen) der Verwaltungen, Wehrleiter und Wehrführer sowie ...
Lehrgänge und Seminare
im Ausbildungsjahr 2019
Ein Leitfaden für die Sachbearbeiter(innen) der Verwaltungen,
Wehrleiter und Wehrführer sowie alle Feuerwehrangehörigen
im Rhein-Hunsrück-Kreis

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Lehrgänge und Seminare im Ausbildungsjahr 2019 - Ein Leitfaden für die Sachbearbeiter(innen) der Verwaltungen, Wehrleiter und Wehrführer sowie ...
Inhaltsverzeichnis
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Ausbildungskonzept FwDV 2                                       3

Ansprechpartner/Medien                                          4

Bestimmungen zum Meldeverfahren                                 6

Allgemeine Hinweise und Verhaltensregelungen                     8
der Lehrgangsteilnehmer

Lehrgangs- und Prüfungsordnung der                              12
Feuerwehr-Kreisausbildung

Lehrgänge und Seminare 2019, Kurzübersicht                      14

Lehrgänge und Seminare 2019,                                    16
Aufteilung auf die Gebietskörperschaften

Lehrgänge und Seminare:

Truppführer                                                     17

Sprechfunker                                                    18

Atemschutzgeräteträger                                          19

Maschinist                                                      20

Bootsführer                                                     21

Chemikalienschutzanzugträger                                    22

Motorkettensägenführer                                          23

Fortbildung Motorkettensägenführer                              24

Standortausbildung
Motorkettensägenführer mit Spannungssimulator                   25

Fortbildung Bootsführer                                         26

UKW-Sprechfunkzeugnis -Binnenschifffahrtsfunk (UBI)             27

Fortbildung Löschwasserrückhaltung/Einsatz additiver Löschm.    29

                                                                       Herausgeber:
                                                                       Feuerwehr-Kreisausbildung
                                                                       Rhein-Hunsrück-Kreis
                                                                       Stand: 30.11.2018
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Ausbildungskonzept FwDV 2
Legende:
Technische Ausbildung
Truppausbildung

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                                                     Lehrgang:              Bootsführer
                                                     UBI 12 h                40 h/ 46 h

                                          Lehrgang: Motorkettensägenführer 20 h

                                   Lehrgang: Truppführer 35 h

                                                              Lehrgang:
                                                            Maschinist 35 h

                    Ausbildung: Truppmann Teil 2 (Zwei-Jahresprogramm) 80 h

       Lehrgang:
    CSA-Träger 16 h

            Lehrgang:
    Atemschutzgeräteträger 25 h

                                  Lehrgang: Sprechfunker 16 h

                        Lehrgang: Truppmann Teil 1 (Grundausbildung) 70 h

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Ansprechpartner/Medien

Kreisverwaltung

Für die Kreisausbildung im Rhein-Hunsrück-Kreis ist die Kreisverwaltung des Rhein-
Hunsrück-Kreises zuständig. Die Aufgaben nimmt das Sachgebiet 34.8 (Notfallplanung und
Katastrophenschutz) wahr.

Die zuständige Ansprechpartnerin ist:

   Claudia Rüdesheim

   ℡     06761/82-331
         06761/82-9331
         Claudia.Ruedesheim@rheinhunsrueck.de

   Anschrift:
   Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern

Kreisausbildung

Innerhalb der Feuerwehren des Rhein-Hunsrück-Kreises ist der stellvertretende Kreis-
feuerwehrinspekteur bzw. der Leiter der Feuerwehr-Kreisausbildung für die Kreisausbildung
zuständig.

   Christian Albrecht, stellvertretender Kreisfeuerwehrinspekteur

   ℡     06744/714472 (privat) bzw. 0171/3620412 (mobil)
         albrecht-oberwesel@t-online.de

   Peter Müller, Leiter der Feuerwehr-Kreisausbildung

   ℡     06543/500961(privat) bzw. 06763/910-221 (dienstlich)
         info@kreisausbildung-rhk.de

Standortausbildung Motorkettensägenführer mit Spannungssimulator

Ansprechpartner für die Terminabsprache und Organisation der Standortausbildung
Motorsägenführer mit Spannungssimulator:

   Andreas Alt

   ℡     06761/3557 (privat) bzw. 0175/1636682 (mobil)
         alt.andy@gmx.de

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Internet-Auftritt

Die Web-Seite der Kreisausbildung des Rhein-Hunsrück-Kreises ist unter

www.kreisausbildung-rhk.de

erreichbar.

Soziale Medien

Die Feuerwehr-Kreisausbildung ist vertreten bei Facebook unter:
                 https://www.facebook.com/Kreisausbildung-der-Feuerwehren-im-Rhein-
                 Hunsrück-Kreis-1919809014945536/

Lehrgangsmeldeportal MP-Feuer (passwortgeschützt)

Das Lehrgangsmeldeportal MP-Feuer kann unter dem Link

https://mpfeuer-vp.webservices.mpsoft4u.info/rheinhunsrueck/login/

aufgerufen werden.

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Bestimmungen zum Meldeverfahren
Die hier angebotenen Lehrgänge, Seminare und Workshops stehen in erster Linie den
Aufgabenträgern im Rhein-Hunsrück-Kreis zur Verfügung. Sind bei den Angeboten noch
Plätze frei, können diese auf der Internetseite der Feuerwehr-Kreisausbildung unter
www.kreisausbildung-rhk.de eingesehen werden.

1. Meldeverfahren
Das Lehrgangsanmeldeverfahren erfolgt über das „MP-FEUER Veranstaltungsportal“.
Dem jeweiligen Aufgabenträger werden für die einzelnen Lehrgänge Kontingente zugeteilt.

Folgendes ist bei der Teilnehmermeldung zu beachten:
 - Die Teilnehmer sind anhand der Kontingente namentlich mit korrekter E-Mail-Adresse
    auf den jeweiligen Lehrgang anzumelden.
 - Wenn das Lehrgangskontingent der Kommune für den Lehrgang erschöpft ist, können
    noch weitere Personen angemeldet werden. Die das Kontingent übersteigenden
    Anmeldungen werden in der Warteliste des betreffenden Lehrgangs dargestellt.
 - Durch die Reihenfolge der Anmeldungen werden die Personen für den jeweiligen
    Lehrgang priorisiert.
 - Die Teilnehmermeldungen für das gesamte Lehrgangsjahr sind bis spätestens zum 31.
    Januar des jeweiligen Lehrgangsjahres im MP-Feuer Veranstaltungsportal zu erfassen.
    Achtung: Einige Lehrgänge beginnen bereits Ende Januar/Anfang Februar des
    jeweiligen Lehrgangjahres! Hierfür sollten bei Bedarf idealerweise noch im Dezember
    davor die Teilnehmer rechtzeitig gemeldet werden.
 - Nach der Genehmigung der Teilnehmerplätze durch die Kreisverwaltung sind die
    Teilnehmer durch die anmeldende Stelle schnellstmöglich über Ihren Lehrgangstermin
    zu informieren.
 - Die anmeldende Stelle generiert für den jeweiligen Teilnehmer die Zugangsdaten im
    MP-Feuer Veranstaltungsportal über den Button „Zugang neu erstellen“. Dem
    Teilnehmer werden dann seine Zugangsdaten automatisch vom System zugestellt.
 - Die anmeldenden Stellen werden gebeten, die Teilnehmer darauf hinzuweisen, dass
    ihre Zugangsdaten auch für künftige Kreislehrgänge gelten und daher aufzubewahren
    sind.
 - Personen auf einer Warteliste werden nicht automatisch auf einen Folgelehrgang
    gebucht, sondern sind erneut anzumelden.
 - Um- und Abmeldungen können bis zum Anmeldeschluss - zwei Wochen vor dem
    jeweiligen Lehrgang - vorgenommen werden. Danach sind Änderungen nur noch über
    die Kreisverwaltung, Frau Rüdesheim (telefonisch, schriftlich), möglich.
 - Ca. 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn werden die Teilnehmer durch die Kreisverwaltung
    per E-Mail an ihre Lehrgangsteilnahme erinnert.
 - Bei kurzfristigen Ausfällen, beispielsweise direkt vor Lehrgangsbeginn, können
    ersatzweise hierfür nur diejenigen Personen am Lehrgang teilnehmen, die auf der
    Warteliste des betreffenden Lehrgangs vermerkt sind.

2. Lehrgangsvoraussetzungen
Durch die Lehrgangsanmeldung im „MP-FEUER Veranstaltungsportal“ bescheinigt der
Aufgabenträger, dass die Lehrgangsvoraussetzungen des Teilnehmers im vollen Umfang
gegeben sind.

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3. Absage von Lehrgängen/Seminaren
Wird bei einem Lehrgang oder Seminar die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht, behält es sich die Kreisverwaltung in Absprache mit dem Leiter der Feuerwehr-
Kreisausbildung bzw. dem stellvertretenden Kreisfeuerwehrinspekteur vor, die Veranstaltung
nicht durchzuführen. In einem derartigen Fall wird der Aufgabenträger bzw. der Wehrleiter
informiert. Der Aufgabenträger hat die Absage der Veranstaltung dem angemeldeten
Angehörigen der Feuerwehr oder des Katastrophenschutzes mitzuteilen.

4. Aktuelle Informationen zu den Veranstaltungen/Freie Lehrgangsplätze
Das aktuelle Programm sowie wichtige Informationen zu den Lehrgängen bzw. Seminaren
sind im Internet auf der Webseite der Feuerwehr-Kreisausbildung des Rhein-Hunsrück-
Kreises unter www.kreisausbildung-rhk.de zu finden.

Freie Lehrgangsplätze werden 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung unter der Rubrik
„Freie Lehrgangsplätze“ eingestellt. Bei Bedarf können Interessenten den freien
Lehrgangsplatz per E-Mail an die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises melden.
Meldungen dürfen nur in Abstimmung mit dem Wehrleiter bzw. des zuständigen
Aufgabenträgers vorgenommen werden.

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Allgemeine Hinweise und Verhaltensregeln für die
Lehrgangsteilnehmer
Um einen reibungslosen Veranstaltungsverlauf zu garantieren, ist es erforderlich, dass sich
alle Teilnehmer an Lehrgänge bzw. Seminaren an die nachfolgenden Regelungen halten.

Anweisungen von Veranstaltungsleitern und Ausbildern
Den dienstlichen Anweisungen des Lehrgangsleiters bzw. der Ausbilder ist Folge zu leisten.
Lehrgangsteilnehmer, die in groben Maß gegen die Verhaltensregeln verstoßen, können
vom Lehrgangsleiter nach Anhörung von der Veranstaltung zeitweise oder generell
ausgeschlossen werden.

Pünktlichkeit, Teilnahme am Lehrgang
Die Teilnehmer erscheinen bitte stets pünktlich (15 Minuten vor Unterrichtsbeginn) zum
Lehrgang.
Die Teilnahme am Lehrgang verspricht nur dann Erfolg, wenn der Lehrgang vollständig
absolviert wird. Regelungen zu Fehlzeiten sind in der Lehrgangs- und Prüfungsordnung zu
finden.

Kleiderordnung
Während der gesamten Veranstaltung ist eine ordentliche und saubere Dienstkleidung zu
tragen. Bei praktischen Unterweisungen ist grundsätzlich folgende persönliche Schutz-
ausrüstung, gemäß UVV Feuerwehren (GUV-V C 53), zu tragen:

       Feuerwehrschutzanzug
       Feuerwehrhelm mit Nackenschutz
       Feuerwehrschutzhandschuhe
       Feuerwehrschutzschuhwerk

Im Einzelfall und nach Art des Lehrgangs kann von dieser Regelung abgewichen werden.
Spezielle Regelungen, insbesondere bei den Lehrgängen Atemschutzgeräteträger und
Motorsägenausbildung, sind in den jeweiligen Lehrgangsbeschreibungen zu finden.

Parken/Parkplätze
Die Feuerwehr Ein- und Ausfahrten vor den Feuerwehrgerätehäusern sind freizuhalten.
Folgende Parkregeln sind an den Standorten Simmern, Kastellaun und Oberwesel
einzuhalten:

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Lehrgänge und Seminare im Ausbildungsjahr 2019 - Ein Leitfaden für die Sachbearbeiter(innen) der Verwaltungen, Wehrleiter und Wehrführer sowie ...
P
    P                              Feuerwehrgerätehaus Simmern:
                                   Feuerwehrfahrzeuge sowie auch
                                   Privat-PKW´s der Lehrgangsteil-
                F                  nehmer sind in Simmern auf den
                                   beiden Parkplätzen des Finanz-
                                   amtes oder auf dem Freigelände
                                   des ehemaligen Einkaufsmarktes
                                   in der Schulstraße abzustellen.
                                   Das Parken auf dem Gelände des
                                   Feuerwehrgerätehauses ist nicht
            P                      gestattet.

                               P   Feuerwehrgerätehaus Kastellaun
                                   Feuerwehrfahrzeuge sowie auch
                                   Privat-PKW´s der Lehrgangsteil-
                                   nehmer sind in Kastellaun auf der
                    F              großen Fläche links neben dem
                        F          Feuerwehrgerätehaus bzw. auf
                                   den kleineren Flächen vor dem
                                   Feuerwehrgerätehaus Kastellaun
P                                  abzustellen.

        P

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Feuerwehrgerätehaus Oberwesel
                                                           Feuerwehrfahrzeuge sowie auch
                                                           Privat-PKW`s der Lehrgangs-
                                                           teilnehmer sind in Oberwesel
                                                           entweder auf dem Parkplatz an der
                                                           Heuss-Adenauer Schule oder auf
                                                           dem Adolf-Kolping Platz an der
                                                           Liebfrauenkirche zu parken. (Anfahrt
                                                           jeweils über die Kirchstraße, wie
                                                           auch zum FwGh!)

Aufenthalt im Feuerwehrgerätehaus
Die Kreisausbildung ist in den Feuerwehrgerätehäusern „nur Gast“. Wir bitten die
Lehrgangsteilnehmer sich dementsprechend zu verhalten. Insbesondere sind die
Einrichtungen pfleglich zu behandeln und die Fahrzeughalle nur in Begleitung eines
Ausbilders zu betreten.

Ausbildungszeiten
Die Ausbildungszeiten werden vom Lehrgangsleiter bekannt gegeben. Diese Zeiten sind
Vorgaben für die Ausbilder. Es kann jedoch zu entsprechenden Verschiebungen kommen.
Ebenso ist es möglich, dass die Veranstaltung früher oder später als abgedruckt endet. In
seltenen Fällen können einzelne Termine verschoben oder getauscht werden.

Verpflegung
In der Mittagspause wird samstags ein Mittagessen sowie ein nichtalkoholisches Getränk
(0,5 l) den Lehrgangsteilnehmern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Nichtalkoholische
Getränke können während den Lehrgängen bzw. Seminaren kostenpflichtig erworben
werden.

Lernerfolgskontrolle für Lehrgänge
Mit Abschluss jeder Ausbildung ist festzustellen, ob die Teilnehmenden das Ausbildungsziel
erreicht haben (siehe § 18 Abs. 1 FwVO).
Der Lehrgangsleiter teilt zu Beginn der Veranstaltung mit, ob ein Leistungsnachweis erfolgt,
wie der Leistungsnachweis abläuft (Form und Inhalt) und welche Punktzahl zum Bestehen
des Leistungsnachweises erforderlich ist. Nähere Regelungen hierzu sind in der Lehrgangs-
und Prüfungsordnung zu finden.

Smartphones/Funkmeldeempfänger
Smartphones und Funkmeldeempfänger sind während der Veranstaltung auszuschalten
oder auf die Funktion „lautlos“ zu stellen.

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Unfälle und Mängel
Auftretende Mängel oder Unfälle sind unverzüglich dem jeweiligen Ausbilder oder dem
Lehrgangsleiter mitzuteilen. Für nachträglich gemeldete Mängel oder Unfälle kann
gegebenenfalls keine Haftung übernommen werden. Zur Vermeidung von Unfällen ist auf die
Einhaltung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften zu achten.

Fahrzeug- und Gerätepflege
Die für die Veranstaltung zur Verfügung gestellten Fahrzeuge und Geräte sind pfleglich zu
behandeln und nach Beendigung der Ausbildung wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand
zu bringen. Im Einsatzfalle sind die Fahrzeuge umgehend nach Anweisung des Ausbilders
einzuräumen.

Fahrzeug- und Gerätebedarf
Für den praktischen Teil der Ausbildung werden zum Teil feuerwehrtechnisches Gerät und
Einsatzfahrzeuge aus den Einheiten der Teilnehmer benötigt.
Nähere Angaben hierzu finden sich auch in den Lehrgangsbeschreibungen.
Die Gemeinden werden ausdrücklich darum gebeten, dieses Gerät zur Verfügung zu stellen.
Details werden zwischen dem Lehrgangsleiter und den betreffenden Wehrleitern bzw. den
Lehrgangsteilnehmern in Absprache mit dem Wehrführer/Wehrleiter abgeklärt.

Rauch- und Alkoholverbot
Während der gesamten Veranstaltungsdauer gilt absolutes Rauch- und Alkoholverbot.
Lediglich in den Pausen ist das Rauchen erlaubt. Hierzu wird vom jeweiligen Ausbilder ein
Platz zugewiesen.

Vorschriften
Die Kreisausbildung wird auf Grundlage, des Landesgesetzes über den Brandschutz, die
Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz, der Feuerwehrverordnung, den geltenden
Feuerwehr-Dienstvorschriften und den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften
durchgeführt. Darüber hinaus besteht eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die
Kreisausbildung im Rhein-Hunsrück-Kreis.

Motivation, Eignung, Belastung, Selbststudium
Wir bitten die Teilnehmer darauf hinzuweisen, dass Sie am Lehrgang aktiv teilnehmen und
mitarbeiten müssen. Unmotivierte Lehrgangsteilnehmer erreichen häufig das Lehrgangsziel
nicht und stören darüber hinaus den Ablauf des gesamten Lehrgangs.

Fragen, Anregungen
Für Fragen zur Kreisausbildung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Sollten Sie
Anregungen zur Optimierung der Kreisausbildung haben, teilen Sie uns diese bitte ebenfalls
mit. Wir sind ständig an einer Verbesserung und Optimierung interessiert. Auch steht Ihnen
der Ausbildungsleiter der Kreisausbildung, Herr Peter Müller, der stv. Kreisfeuerwehrinspek-
teur Christian Albrecht und der Kreisfeuerwehrfeuerwehrinspekteur Stefan Bohnenberger
jederzeit gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

                                            -11 -
Lehrgangs- und Prüfungsordnung der Feuerwehr-
Kreisausbildung
                             Lehrgangs- und Prüfungsordnung
                                     vom 15.12.2016
                                                  I.

              Überprüfung der theoretischen Kenntnisse mittels einer schriftlichen
                     Lernerfolgskontrolle mit Ankreuz- und Antwortfragen

Punktegrenzen:

Lehrgänge Sprechfunker, Maschinist:

Die theoretische Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 61 Punkte der möglichen 100 Punkte
erreicht wurden.
Soweit die Punktezahl zwischen 55 und 60 Punkte liegt, sind die Lehrgangsteilnehmer einer
Nachprüfung zu unterziehen. Die Nachprüfung entscheidet über den erfolgreichen Abschluss der
theoretischen Überprüfung.

Lehrgänge Atemschutzgeräteträger, Chemikalienschutzanzugträger, Truppführer:

Die theoretische Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 70 Punkte der möglichen 100 Punkte
erreicht wurden.
Soweit die Punktezahl zwischen 60 und 69 Punkte liegt, sind die Lehrgangsteilnehmer einer
Nachprüfung zu unterziehen. Die Nachprüfung entscheidet über den erfolgreichen Abschluss der
theoretischen Überprüfung.

Lehrgang Motorsägenführer

Die theoretische Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 50 % möglichen Gesamtpunkte erreicht
wurden.

Bewertung von Ankreuzfragen (Problemfälle):

2 vorgegebene Antworten sind richtig
3 oder mehr Antworten angekreuzt, davon 1 oder 2 richtig:      Keine Punkte
1 richtige und 1 falsche Antwort angekreuzt:                   Keine Punkte
1 richtige Antwort angekreuzt:                                 Halbe Punktzahl

1 vorgegebene Antwort ist richtig
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                                                  II.

                 Täuschung bei der Überprüfung der theoretischen Kenntnisse

Soweit ein Prüfungsteilnehmer das Ergebnis der theoretischen Überprüfung durch Täuschung oder
Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen versucht, ist seine Prüfung als nicht
bestanden zu bewerten.
Die Feststellung trifft der Lehrgangsleiter in Absprache mit dem Leiter der Kreisausbildung und dem
stellvertretenden Kreisfeuerwehrinspekteur.

                                                -12 -
III.

                                            Fehlzeiten

Sollte ein Lehrgangsteilnehmer aus zwingenden privaten oder beruflichen Gründen fehlen, ist die
Fehlzeit spätestens bis zum übernächsten Lehrgang nachzuholen. Die Fehlzeit darf einen Tag bzw. 9
Unterrichtsstunden nicht überschreiten.
Ansonsten ist der Lehrgang komplett zu wiederholen.

Eine Fehlzeit bis zu einem halben Tag bzw. 5 Stunden kann in zwingenden Ausnahmefällen mit
Einverständnis des Lehrgangsleiters auch ohne Nachholung toleriert werden.

Bei den Lehrgängen Atemschutzgeräteträger, Chemikalienschutzanzugträger und Motorsägenführer
sind keine Fehlzeiten möglich.

                                                IV.

                                   Legasthenie/Lernschwäche

Die Lehrgangsteilnehmer werden zu Beginn eines Lehrganges vom Lehrgangsleiter über das
Vorliegen von Legasthenie/Lernschwäche befragt.
Beim Vorliegen einer solchen Einschränkung besteht die Möglichkeit der mündlichen Prüfung. Der
Lehrgangsleiter entscheidet in Absprache mit zwei weiteren Kreisausbildern über den erfolgreichen
Abschluss der Prüfung.

                                                 V.

                                           Inkrafttreten

Diese Lehrgangs- und Prüfungsordnung findet ab dem 01.01.2017 Anwendung und ändert die
Prüfungsordnung vom 25.03.2014.

Simmern, 15.12.2016
Kreisausbildung der
Feuerwehren im
Rhein-Hunsrück-Kreis

                                                -13 -
Lehrgänge und Seminare 2019, Kurzübersicht

Lehrg.-   Bezeichnung             Datum             Tage           Teil-   Bemerkungen
Nr.                                                               nehmer
 01/19    Atemschutzgeräteträger 01./02.02.2019     FR, SA         18      Lehrgangsort:
          (mit G 26-Bescheinigung) 08./09.02.2019   FR, SA                 Simmern
                                                                           Atemschutzstrecke:
                                   16.02.2019       SA                     Koblenz

 02/19    Sprechfunker            08./09.02.2019    FR, SA         28      Lehrgangsort:
                                  15./16.02.2019    FR, SA                 Kastellaun

 03/19    Motorkettensägenführer 08./09.03.2019     FR, SA         15      Lehrgangsort:
                                 16.03.2019         SA                     Sargenroth

 04/19    Fortbildung Bootsführer 29./30.03.2019    FR, SA         18      Lehrgangsort:
                                                                           Oberwesel/
                                                                           St. Goar-Fellen

 05/19    Truppführer             29./30.03.2019    FR, SA         32      Lehrgangsort:
                                  05./06.04.2019    FR, SA                 Simmern
                                  12./13.04.2019    FR, SA

 06/19    Maschinist              25./26./27.04.2019 DO, FR, SA    24      Lehrgangsort:
                                  04.05.2019         SA                    Kastellaun
                                  11.05.2019         SA

 07/19    Sprechfunker            17./18.05.2019    FR, SA         28      Lehrgangsort:
                                  24./25.05.2019    FR, SA                 Simmern

 08/19    Fortbildung            24./25.05.2019     FR, SA         15      Lehrgangsort:
          Motorkettensägenführer                                           Sargenroth

 09/19    Fortbildung            14./15.06.2019     FR, SA         15      Lehrgangsort:
          Motorkettensägenführer                                           Sargenroth

 10/19    CSA-Träger              27./28/.29.06.2019 DO, FR, SA    12      Lehrgangsort:
                                                                           Simmern

 11/19    Sprechfunker            09./10.08.2019    FR, SA         28      Lehrgangsort:
                                  16./17.08.2019    FR, SA                 Kastellaun

                                          -14 -
Lehrg.-   Bezeichnung              Datum             Tage           Teil-   Bemerkungen
Nr.                                                                nehmer

 12/19    Atemschutzgeräteträger 09./10.08.2019      FR, SA         18      Lehrgangsort:
          (mit G 26-Bescheinigung) 16./17.08.2019    FR, SA                 Simmern
                                                                            Atemschutzstrecke:
                                   24.08.2019        SA                     Bad Kreuznach

 13/19    Maschinist               22./23./24.08.2019 DO, FR, SA    24      Lehrgangsort:
                                   31.08.2019         SA                    Kastellaun
                                   07.09.2019         SA

 14/19    Truppführer              13./14.09.2019    FR, SA         32      Lehrgangsort:
                                   20./21.09.2019    FR, SA                 Simmern
                                   27./28.09.2019    FR, SA

 15/19    CSA-Träger               17./18/.19.10.2019 DO, FR, SA    12      Lehrgangsort:
                                                                            Simmern

 16/19    Fortbildung Bootsführer 18./19.10.2019     FR, SA         18      Lehrgangsort:
                                                                            Oberwesel/
                                                                            St. Goar-Fellen

 17/19    Sprechfunker             25./26.10.2019    FR, SA         28      Lehrgangsort:
                                   30.10./02.11.2019 MI, SA                 Simmern

 18/19    Atemschutzgeräteträger 08./09.11.2019      FR, SA         18      Lehrgangsort:
          (mit G 26-Bescheinigung) 15./16.11.2019    FR, SA                 Simmern
                                                                            Atemschutzstrecke:
                                   23.11.2019        SA                     Bad Kreuznach

 19/19    Fortbildung Lösch-       15./16.11.2019    FR/SA          24      Lehrgangsort:
          wasserrückhaltung/                                                Oberwesel
          Einsatz additiver
          Löschmittel

 20/19    Motorkettensägenführer 15./16.11.2019      FR, SA         15      Lehrgangsort:
                                 23.11.2019          SA                     Sargenroth

 21/19    UBI –                    29.11.2019        FR,            12      Lehrgangsort:
          Binnenschifffahrtsfunk   30.11.2019        SA,                    Oberwesel
                                                                            Prüfung durch WSV
                                   07.12.2019        SA,                    in Koblenz
                                   13.12.2019        FR,
                                   14.12.2019        SA

                                           -15 -
Lehrgänge und Seminare 2019,
Aufteilung auf die Gebietskörperschaften

                           -16 -
Truppausbildung
Lehrgang Truppführer

Ziel des Lehrgangs:                 Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen
                                    eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder
                                    Staffel (Verantwortung des Truppführers)

Voraussetzungen zur Teilnahme:           Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung
                                         „Truppmann Teil 1 und Teil 2“ und „Sprechfunker“

Methodik:                                Unterrichtsgespräch
                                         Praktische Unterweisung
                                         Einsatzübungen

Dauer des Lehrgangs:                41 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten

Ort des Lehrgangs:                  Feuerwehrgerätehaus Simmern

Gesetzliche Grundlagen:             § 11 der Feuerwehrverordnung
                                    i.V.m. Ziffer 2.2 der Feuerwehrdienstvorschrift 2

Teilnehmerzahl:                     32

Mitzubringende Unterlagen                Schreibmaterial und Notizblock
bzw. Ausrüstung:                         Persönliche Schutzausrüstung

Link Ausbildung Truppführer LFKS:   https://bks-portal.rlp.de/aus-und-
                                    fortbildung/kreisausbildung/truppf%C3%BChrer

Hinweise zum Lehrgang:              Keine

                                    -17 -
Technische Ausbildung
Lehrgang Sprechfunker

Ziel des Lehrgangs:                  Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Über-
                                     mitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im
                                     Feuerwehrdienst

Voraussetzungen zur Teilnahme:            Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung
                                          „Truppmann Teil 1“

Methodik:                                 Lehrvortrag
                                          Unterrichtsgespräch
                                          Praktische Unterweisung
                                          Einsatzübungen (Funkübungen)

Dauer des Lehrgangs:                 27 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten

Ort des Lehrgangs:                   Feuerwehrgerätehaus Simmern oder Kastellaun

Gesetzliche Grundlagen:              § 12 der Feuerwehrverordnung
                                     i.V.m. Ziffer 3.1 der Feuerwehrdienstvorschrift 2

Teilnehmerzahl:                      28

Mitzubringende Unterlagen                 Schreibmaterial und Notizblock
bzw. Ausrüstung:                          Planzeiger Kartenkunde
                                          Persönliche Schutzausrüstung (2. Wochenende)
                                          Fahrzeuge für die Funkübungen am zweiten
                                          Wochenende: Jede VG/Stadt legt im Vorfeld des
                                          Lehrgangs je 3 Lehrgangsteilnehmer ein zur
                                          Verfügung zu stellendes Fahrzeug mit mindestens
                                          5 Plätzen (optimal geeignet MTF, ggfs. auch TSF,
                                          TSF-W oder andere Fahrzeuge, soweit Kabine
                                          ähnlich von Wertigkeit her wie eingesetzte MTF)
                                          fest. Das Fahrzeug ist grundsätzlich am zweiten
                                          Wochenende für die Funkübungen mitzubringen.
                                          Der Lehrgangsleiter teilt den Lehrgangsteil-
                                          nehmern während des Lehrgangs mit, welche
                                          Fahrzeuge tatsächlich eingesetzt werden

Link Ausbildung Sprechfunker LFKS:   https://bks-portal.rlp.de/aus-und-
                                     fortbildung/kreisausbildung/sprechfunker

Hinweise zum Lehrgang:               Die Vorlage von Nachweisen für die Module A und B
                                     ist aufgrund der neuen Gestaltung des Lehrgangs
                                     nicht mehr erforderlich.

                                     -18 -
Technische Ausbildung
Lehrgang Atemschutzgeräteträger

Ziel des Lehrgangs:              Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz
                                 unter Atemschutz

Voraussetzungen zur Teilnahme:        Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung
                                      „Truppmann Teil 1“ und „Sprechfunker“
                                      Vollendung des 18. Lebensjahres
                                      Uneingeschränkte G26.3-Tauglichkeit
                                      Körperliche Fitness

Methodik:                             Unterrichtsgespräch
                                      Praktische Unterweisung
                                      Einsatzübungen

Dauer des Lehrgangs:             35 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten

Ort des Lehrgangs:               Feuerwehrgerätehaus Simmern

Gesetzliche Grundlagen:          § 12 der Feuerwehrverordnung
                                 i.V.m. Ziffer 3.2 der Feuerwehrdienstvorschrift 2 und
                                 der Feuerwehrdienstvorschrift 7

Teilnehmerzahl:                  18

Mitzubringende Unterlagen             Schreibmaterial und Notizblock
bzw. Ausrüstung:                      Nachweis G26.3-Tauglichkeit
                                      Überdruckmaske
                                      Flammschutzhaube
                                      Persönliche Schutzausrüstung

Link Ausbildung Atemschutz-      https://bks-portal.rlp.de/aus-und-
geräteträger LFKS:               fortbildung/kreisausbildung/

Hinweise zum Lehrgang:           Der attestierte Nachweis der G26.3-Tauglichkeit ist am
                                 ersten Lehrgangstag dem Lehrgangsleiter vorzulegen !
                                 Vor der Anmeldung ist vom entsendenden Aufgabenträger
                                 zu prüfen, ob der Teilnehmer die Anforderungen an
                                 Atemschutzgeräteträger gemäß der FwDV 7 und der UVV
                                 erfüllt. Insbesondere ist zu prüfen, ob der Teilnehmer
                                 eventuell ungeeignet ist. Gründe hierfür können sein:
                                     - Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von
                                            Atemschutzanschlüssen,
                                     - Keine Maskendichtigkeit durch die Kopfform, tiefe
                                            Narben oder dergleichen,
                                     - Körperschmuck, der den Dichtsitz oder die sichere
                                            Funktion des Atemanschlusses gefährdet oder beim
                                            An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu
                                            Verletzungen führen kann.

                                  -19 -
Technische Ausbildung
Lehrgang Maschinist

Ziel des Lehrgangs:                Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen
                                   maschinell angetriebener Einrichtungen und sonstiger
                                   auf Löschfahrzeugen mitgeführter Geräte sowie die
                                   Vermittlung von Kenntnissen und richtiger
                                   Verhaltensweisen, die für die Durchführung von
                                   Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonder-
                                   rechten erforderlich sind

Voraussetzungen zur Teilnahme:          Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung
                                        „Truppmann Teil 1 und Teil 2“ und „Sprechfunker“
                                         (Gegebenenfalls erforderliche Fahrerlaubnis für
                                        die betreffenden Fahrzeuge in der eigenen Einheit)

Methodik:                               Unterrichtsgespräch
                                        Praktische Unterweisung

Dauer des Lehrgangs:               38 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten

Ort des Lehrgangs:                 Feuerwehrgerätehaus Kastellaun

Gesetzliche Grundlagen:            § 12 der Feuerwehrverordnung
                                   i.V.m. Ziffer 3.3 der Feuerwehrdienstvorschrift 2

Teilnehmerzahl:                    24

Mitzubringende Unterlagen               Schreibmaterial und Notizblock
bzw. Ausrüstung:                        Persönliche Schutzausrüstung
                                        Lösch- bzw. Tragkraftspritzenfahrzeuge:
                                        Jede VG/Stadt, die Teilnehmer entsendet, legt im
                                        Vorfeld des Lehrgangs ein zur Verfügung zu
                                        stellendes Lösch- bzw. Tragkraft-spritzenfahrzeug
                                        fest. Das Fahrzeug ist grundsätzlich ab dem
                                        ersten Samstag des Lehrgangs mitzubringen.
                                        Der Lehrgangsleiter teilt den Lehrgangsteil-
                                        nehmern während des Lehrgangs mit, welche
                                        Fahrzeuge tatsächlich eingesetzt werden

Link Ausbildung Maschinist LFKS:   https://bks-portal.rlp.de/aus-und-
                                   fortbildung/kreisausbildung/maschinist

Hinweise zum Lehrgang:             Keine

                                   -20 -
Technische Ausbildung
Lehrgang Bootsführer

Ziel des Lehrgangs:                 Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen
                                    eines Motorbootes der Feuerwehr im Feuerwehrein-
                                    satz auf Binnengewässern, Fachliche Ausbildung im
                                    Sinne des § 14 der UVV-Feuerwehr.

Voraussetzungen zur Teilnahme:           Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung
                                         „Truppführer“
                                         Geistige und körperliche Eignung zum Führen von
                                         Motorbooten sowie ausreichendes Hör-, Seh- und
                                         Farbunterscheidungsvermögen (ärztliches Zeugnis
                                         für Sportbootsführerscheinbewerber)
                                         Die Fahrerlaubnis für Sportboote wurde nicht
                                         entzogen
                                         Besitz des Kfz-Führerscheins am Tage der
                                         Prüfung
                                         Mindestens deutsches Schwimmabzeichen –
                                         Bronze (Freischwimmer)

Methodik:                                Unterrichtsgespräch
                                         Praktische Unterweisung

Dauer des Lehrgangs:                min. 72 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten

Ort des Lehrgangs:                  Ausbildungsorte in der Verbandsgemeinde St. Goar-
                                    Oberwesel bzw. der Stadt Boppard

Gesetzliche Grundlagen:             Schreiben des Ministeriums des Innern und des Sport
                                    vom 14. Mai 1985 – AZ 381/814-02/56

Teilnehmerzahl:                     12

Mitzubringende Unterlagen                Schreibmaterial und Notizblock
bzw. Ausrüstung:                         Persönliche Schutzausrüstung
                                         Rettungsweste Automatik Auftriebsklasse 275N
Link Ausbildung Bootsführer LFKS:   https://bks-portal.rlp.de/aus-und-
                                    fortbildung/kreisausbildung/bootsf%C3%BChrer
Hinweise zum Lehrgang:              Bedarfsmeldungen für den Lehrgang können an die
                                    Kreisverwaltung abgegeben werden.
                                    Sofern ein Lehrgang stattfindet, erhalten die angemeldeten
                                    Teilnehmer die ausstehenden Informationen.
                                    Die erforderlichen Anmeldeunterlagen der Teilnehmer müssen
                                    min. 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn bei der KV Rhein-
                                    Hunsrück eingegangen sein!!!
                                    Die Prüfung findet in Koblenz durch Prüfer der LFKS statt. Nach
                                    erfolgreicher Teilnahme, kann auf Antrag, die erworbene
                                    Berechtigung zum Führen von Motorbooten der Feuerwehr auf
                                    Binnengewässern als allgemeiner Sportbootführerschein „Binnen“
                                    anerkannt werden.

                                     -21 -
Technische Ausbildung (Landesregelung Rheinland-Pfalz)
Lehrgang Chemikalienschutzanzugträger

Ziel des Lehrgangs:                  Ziel der Ausbildung ist es, dass sich die Einsatzkräfte
                                     an die mit dem Tragen von Atemschutzgeräten und
                                     Chemikalienschutzanzügen verbundenen erschwerten
                                     Einsatzbedingungen gewöhnen

Voraussetzungen zur Teilnahme:            Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung
                                          „Truppmann Teil 1“, „Sprechfunker“ und
                                          „Atemschutzgeräteträger“
                                          Uneingeschränkte G 26.3-Tauglichkeit
                                          Gesundheitliche Eignung
                                          Körperliche Fitness

Methodik:                                 Unterrichtsgespräch
                                          Praktische Unterweisung

Dauer des Lehrgangs:                 17 Unterrichtseinheiten je 45 Min.

Ort des Lehrgangs:                   Feuerwehrgerätehaus Simmern

Gesetzliche Grundlagen:              § 12 der Feuerwehrverordnung
                                     i.V.m. der Feuerwehrdienstvorschrift 7

Teilnehmerzahl:                      12

Mitzubringende Unterlagen                 Schreibmaterial und Notizblock
bzw. Ausrüstung:                          Nachweis G26.3-Tauglichkeit
                                          Überdruckmaske
                                          Persönliche Schutzausrüstung

Link Ausbildung Chemikalienschutz-   https://bks-portal.rlp.de/aus-und-
anzugträger LFKS:                    fortbildung/kreisausbildung/chemikalienschutzanzug

Hinweise zum Lehrgang:               Der attestierte Nachweis der G26.3-Tauglichkeit ist am
                                     ersten Lehrgangstag dem Lehrgangsleiter vorzulegen!
                                     Vor der Anmeldung ist vom entsendenden Aufgabenträger
                                     zu prüfen, ob der Teilnehmer die Anforderungen an
                                     Atemschutzgeräteträger gemäß der FwDV 7 und der UVV
                                     erfüllt. Insbesondere ist zu prüfen, ob der Teilnehmer
                                     eventuell ungeeignet ist. Gründe hierfür können sein:
                                         - Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von
                                                Atemschutzanschlüssen,
                                         - Keine Maskendichtigkeit durch die Kopfform, tiefe
                                                Narben oder dergleichen,
                                         - Körperschmuck, der den Dichtsitz oder die sichere
                                                Funktion des Atemanschlusses gefährdet oder beim
                                                An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu
                                                Verletzungen führen kann.

                                      -22 -
Zusatzangebot
Motorkettensägenführer

Ziel des Lehrgangs:              Ziel des Lehrgangs ist die Vermittlung von
                                 Kenntnissen und Fertigkeiten für den sicheren und
                                 fachgerechten Einsatz und Umgang mit der Motorsäge
                                 bei einfachen Arbeiten im Wald an liegendem Holz
                                 unter Beachtung der DGUV 214-046, sowie am
                                 Spannungssimulator

Voraussetzungen zur Teilnahme:        Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum
                                      „Truppführer“
                                      Vollendung des 18. Lebensjahres

Methodik:                             Unterrichtsgespräch
                                      Praktische Unterweisung

Dauer des Lehrgangs:             22 Unterrichtseinheiten je 45 Min.

Ort des Lehrgangs:               Waldjugendherberge Sargenroth/Landesforsten RLP

Teilnehmerzahl:                  15

Mitzubringende Unterlagen             Schreibmaterial und Notizblock (freitags)
bzw. Ausrüstung:                      Schutzausrüstung bestehend aus:
                                  •     Persönliche Schutzausrüstung Feuerwehr
                                  •     Gesichtsschutz
                                  •     Schnittschutzhose
                                  •     Gehörschutzstöpsel
                                      Kettensäge (wird beim Theorieunterricht
                                      festgelegt, welche Kettensägen benötigt werden
                                      und wer diese mitbringt)
                                      Zivile Kleidung für die Essenseinnahme in der
                                      Jugendherberge

Hinweise zum Lehrgang:           Keine

                                 -23 -
Zusatzangebot
Fortbildung Motorkettensägenführer

Ziel des Seminars:               Der Umgang mit einer Motorsäge im Einsatzdienst der
                                 Feuerwehr und im Katastrophenschutz stellt deren
                                 Bediener vor besondere Herausforderungen und
                                 benötigt eine regelmäßige Übung.
                                 Der Einsatz der Motorsäge als Rettungsgerät, im
                                 Rahmen von Sofortmaßnahme zur Gefahrenabwehr,
                                 verlangt von deren Bediener besondere Fähigkeiten
                                 und umsichtiges Handeln ab. Nur ein regelmäßiger
                                 Umgang und Übung mit dem Gerät gewährleistet eine
                                 sichere Handhabung. Ziel der Fortbildung ist es die im
                                 Motorkettensägenführerlehrgang erworbenen
                                 Grundkenntnisse zu vertiefen und den sicheren
                                 Umgang mit dem Gerät sicher zu trainieren.

Voraussetzungen zur Teilnahme:        Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum
                                      „Motorkettensägenführer“ in der Feuerwehr
                                      Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum
                                      „Truppführer“
                                      Vollendung des 18. Lebensjahres

Methodik:                             Unterrichtsgespräch
                                      Praktische Unterweisung

Dauer des Seminars:              12 Unterrichtseinheiten je 45 Min.

Ort des Seminars:                Waldjugendherberge Sargenroth/Landesforsten RLP

Teilnehmerzahl:                  15

Mitzubringende Unterlagen             Schreibmaterial und Notizblock (freitags)
bzw. Ausrüstung:                      Schutzausrüstung bestehend aus:
                                  •     Persönliche Schutzausrüstung Feuerwehr
                                  •     Gesichtsschutz
                                  •     Schnittschutzhose
                                  •     Gehörschutzstöpsel
                                      Kettensäge (wird beim Theorieunterricht
                                      festgelegt, welche Kettensägen benötigt werden
                                      und wer diese mitbringt)
                                      Zivile Kleidung für die Essenseinnahme in der
                                      Jugendherberge

Hinweise zum Seminar:            Keine

                                 -24 -
Zusatzangebot
Standortausbildung
Motorkettensägenführer mit Spannungssimulator

Ziel des Seminars:               Insbesondere beim Einsatz der Motorsäge als
                                 Rettungsgerät im Rahmen von Sofortmaßnahmen zur
                                 Gefahrenabwehr ist mit „unter Spannung stehendem“
                                 Holz bzw. Fallholzstämmen zu rechnen. Die
                                 Basiskenntnisse aus dem Motorkettensägen-
                                 führerlehrgang über den Umgang mit solchem
                                 Spannungsholz sollen hiermit am Standort wiederholt
                                 und weiter gefestigt werden.
Voraussetzungen zur Teilnahme:       Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum
                                     „Motorkettensägenführer“ in der Feuerwehr
                                     Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum
                                     „Truppführer“
                                     Vollendung des 18. Lebensjahres
Methodik:                            Unterrichtsgespräch
                                     Praktische Unterweisung
Dauer des Seminars:              Pro Gruppe: 4 Unterrichtseinheiten je 45 Min.
                                 Gesamt: 2 x 4 (8) Unterrichtseinheiten je 45 Min.
Ort des Seminars:                In der jeweiligen Verbandsgemeinde
                                 (Platz/Örtlichkeit wird in Abstimmung mit der KAB-
                                 Motorsäge durch den Aufgabenträger festgelegt).
Teilnehmerzahl:                  Jeweils 10 Teilnehmer in insgesamt 2 Gruppen (20
                                 Teilnehmer).
                                 (vormittags 10 Teilnehmer, nachmittags 10 Teil-
                                 nehmer)
Mitzubringende Unterlagen            Schutzausrüstung bestehend aus:
bzw. Ausrüstung:                   • Persönliche Schutzausrüstung Feuerwehr
                                   • Gesichtsschutz
                                   • Schnittschutzhose
                                   • Gehörschutzstöpsel
                                     Motorsägen des jeweiligen Aufgabenträgers
                                     (VG/Stadt)
Hinweise zum Seminar:            Die Standortausbildung der Motorkettensägenführer
                                 am Spannungssimulator erfolgt jeweils nur in
                                 Kombination mit einem Kreisausbilder
                                 „Motorsäge.“ Dieser erhält eine entsprechende
                                 Aufwandsentschädigung gemäß §11 der Feuerwehr-
                                 Entschädigungsverordnung vom 12. März 1991
                                 (Abrechnung über KV/Meldung durch VG bzw. Stadt).
                                 Durch die anfordernde Kommune ist folgendes
                                 beizustellen:
                                     - Geeignete Unterkunft und
                                         Übungsörtlichkeit.
                                     - Holz für die Ausbildung (Stämme ca. ᴓ 6-
                                         14cm)

                                 -25 -
Zusatzangebot
Fortbildung Bootsführer

Ziel des Seminars:               Ziel des Fortbildungsseminars ist die Auffrischung und
                                 Vertiefung der Kenntnisse sowie Fertigkeiten zur
                                 Ausbildung von Bootsführern.
                                 Schwerpunkte sind die Revierkunde, die Erläuterung-
                                 en von aktuell geänderten Vorschriften sowie die
                                 Umsetzung theoretischer Grundlagen im Rahmen der
                                 praktischen Ausbildung. Hierbei insbesondere die
                                 Durchführung praktischer Übungen auf dem Gewässer
                                 sowie nautischer und seemännischer Arbeiten.

Voraussetzungen zur Teilnahme:       Inhaber des Berechtigungsscheins zum Führen
                                     von Motorbooten der Feuerwehr auf
                                     Binnenwasserstraßen
                                     DLRG Bootführerschein A

Methodik:                            Unterrichtsgespräch
                                     Praktische Übungen

Dauer des Seminars:              12 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten. Davon 4
                                 Einheiten in Theorie und 8 Einheiten in der Praxis

Ort des Seminars:                Oberwesel, St. Goar, sowie der Rhein zwischen
                                 Rheinkilometer 548 und 560

Teilnehmerzahl:                  Max. 24

Mitzubringende Unterlagen            RTB/MZB nach DIN 14961 des jeweiligen
bzw. Ausrüstung:                     Aufgabenträgers (je Einheit)
                                     Persönliche Schutzausrüstung
                                     Rettungsweste Automatik Auftriebsklasse 275N
                                     Schreibmaterial und Notizblock

Hinweise zum Seminar:            Keine

                                 -26 -
Zusatzangebot
UKW-Sprechfunkzeugnis-Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Ziel des Seminars:               Im Funkdienst des Binnenschifffahrtsfunk dient die
                                 UKW-Funkanlage in erster Linie dem Austausch von
                                 Nachrichten, die sich auf den Schutz von Personen
                                 oder auf die Fahrt oder Sicherheit von Schiffen
                                 beziehen.
                                 Ziel des Seminares ist der Erwerb des UKW-
                                 Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk
                                 (UBI) als amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis
                                 zum Bedienen und Beaufsichtigen einer
                                 Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.

Voraussetzungen zur Teilnahme:       Inhaber des Berechtigungsscheines zum Führen
                                     von Booten der Feuerwehr und des
                                     Katastrophenschutzes auf Binnenwasserstraßen
                                     (der Sportbootführerschein-Binnen ist nicht
                                     ausreichend)
                                     DLRG Bootführerschein A

Methodik:                            Unterrichtsgespräch
                                     Praktische Übungen

Dauer des Seminars:              12 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten mit
                                 anschließender Prüfung (siehe Hinweis zum Seminar)

Ort des Seminars:                Oberwesel
                                 Prüfungsort ist Koblenz (letzter Veranstaltungstag).

Teilnehmerzahl:                  Max. 12 (6) (seitens des Landkreises Rhein-Hunsrück)

Mitzubringende Unterlagen            Schreibmaterial und Notizblock
bzw. Ausrüstung:                     Zusätzlich zur 1. Unterrichtsstunde:
                                     - 2 gleiche Passbilder (nicht älter als 3 Monate)
                                     und
                                     - eine Kopie des gültigen Reisepasses oder
                                     Personalausweises (Vorder- und Rückseite)

-Fortsetzung nächste Seite-

                                 -27 -
Hinweise zum Seminar:   Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen
                        (theoretischen) und einem praktischen Teil.

                        Die schriftliche Prüfung besteht aus der Bearbeitung
                        eines Fragebogens, der in 60 Minuten schriftlich
                        beantwortet sein muss.

                        Die praktische Prüfung besteht aus folgenden Teilen:
                           • Fehlerfreie Abgabe von Not-, Dringlichkeits-
                               oder Sicherheitsmeldungen
                           • Fehlerfreie Aufnahme von Not-, Dringlichkeits-
                               oder Sicherheitsmeldungen
                           • Praktische Übungen im Binnenschifffahrtsfunk;
                               Verfahren in Not-, Dringlichkeits- und
                               Sicherheitsfällen inkl. Bedienung der
                               Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle.

                        Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch die Fachstelle
                        der Wasser -und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
                        (WSV) für Verkehrstechniken.

                        Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer
                        das „UKW-Sprechfunkzeugnis für den
                        Binnenschifffahrtsfunk“ UBI, welches auf allen
                        Bundeswasserstrassen gültig ist.

                        -28 -
Zusatzangebot
Fortbildung Löschwasserrückhaltung/Einsatz additiver
Löschmittel

Ziel des Seminars:                    Ziel des Lehrgangs ist es, das Bewusstsein im
                                      Umgang mit Löschmittel/Löschschaum bzw.
                                      kontaminierten Löschwasser „zu schärfen.“
                                      Umweltschäden, insbesondere der Gewässer, sollen
                                      zukünftig vermieden oder minimiert werden – gezielte
                                      und dosierte Anwendung der im Löscheinsatz
                                      verwendeten Additive in entsprechender
                                      Verhältnismäßigkeit.
                                      Darüber hinaus werden die Möglichkeiten und
                                      Techniken der Löschwasserrückhaltung im Einsatz
                                      betrachtet und praktisch ausprobiert.
                                      Aufnahme als eigener Einsatzabschnitt oder
                                      Unterabschnitt in das Gesamteinsatzkonzept bzw. die
                                      Einsatzleitung.
Voraussetzungen zur Teilnahme:             Führungskraft der Feuerwehr- und/oder des
                                           Katastrophenschutzes
                                           (Wehrleiter, Wehrführer, sowie deren
                                           Stellvertreter, Verbands-, Zug- und Gruppenführer)

Methodik:                                 Unterrichtsgespräch
                                          Praktische Unterweisung

Dauer des Seminars:                   12 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten. Davon 6
                                      Einheiten in Theorie und 6 Einheiten in der Praxis

Ort des Seminars:                     Feuerwehrgerätehaus Oberwesel

Gesetzliche Grundlagen:               Wasserhaushaltsgesetz – WHG
                                      Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG
                                      Landesbodenschutzgesetz – LbodSchG
                                      Leitfaden Brandschadensfälle – RLP
Teilnehmerzahl:                       24
Mitzubringende Unterlagen                  Schreibmaterial und Notizblock
bzw. Ausrüstung:                           Persönliche Schutzausrüstung

Link „Leitfaden Brandschadensfälle“   https://mueef.rlp.de/fileadmin/mulewf/Publikatione
vom MUEEF RLP:                        n/Leitfaden_Brandschadensfaelle_2018.pdf

Hinweise zum Seminar:                 Keine

                                      -29 -
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