Implementation Guidelines Credit Transfer Änderungen - Informationen zu geplanten Änderungen auf Swiss Payment Standards gültig ab November 2022 - SIX

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Implementation Guidelines
Credit Transfer Änderungen
Informationen zu geplanten Änderungen auf Swiss Payment
Standards gültig ab November 2022

Version 1.0, gültig ab 10. Mai 2021

              Version 1.0 – 10.05.2021
Revisionsnachweis                                                   IG Credit Transfer Änderungen

Revisionsnachweis
Nachfolgend werden alle in diesem Handbuch durchgeführten Änderungen mit Versionsangabe,
Änderungsdatum, kurzer Änderungsbeschreibung und Angabe der betroffenen Kapitel aufgelistet.

Version Datum          Änderungsbeschreibung                               Kapitel
1.0       10.05.2021   Neues Dokument                                      Alle

Version 1.0 – 10.05.2021                                                             Seite 2 von 23
Allgemeine Hinweise                                                     IG Credit Transfer Änderungen

Allgemeine Hinweise
Einleitung
SIX Interbank Clearing ist in Gremien und Kommissionen rund um Standardisierungsfragen des
nationalen und internationalen Zahlungsverkehrs eingebunden. Sie trägt mit dazu bei, dass Schweizer
Finanzinstitute ihre Produkte und Dienstleistungen rechtzeitig auf soliden und marktgerecht vernetzten
Plattformen aufsetzen können. Damit der reibungslose Ablauf im Zahlungsverkehr gewährleistet bleibt.
Für den Kunde-Bank-Datenaustausch basierend auf den ISO-20022-Definitionen im Geschäftsbereich
Zahlungen und Cash Management werden unter Führung der SIX Interbank Clearing die «Swiss Pay-
ment Standards» erlassen und periodisch weiterentwickelt.
Das aktuell gültige Dokument ist auf folgender Webseite verfügbar:
www.six-group.com/interbank-clearing/de/home/standardization/iso-payments/customer-
bank/implementation-guidelines.html

Geplante Änderungen – Detaillierung
In diesem Dokument sind die geplanten Änderungen für die Implementation Guidelines Credit Transfer
beschrieben.

Geplante Änderungen – Vorgehen
Zwecks breiter Abstimmung und im Sinne einer Vorinformation publiziert SIX Interbank Clearing
frühzeitig geplante Änderungen an den «Swiss Payment Standards» und lädt interessierte Kreise ein, zu
diesen geplanten Änderungen ihre Stellungnahme abzugeben. Das hierzu erstellte Formular ist auf
folgender Webseite verfügbar:
www.six-group.com/de/products-services/banking-services/standardization/iso-
payments.html#scrollTo=konsultationen
Das Formular ist nach Vervollständigung an folgende E-Mail-Adresse zu schicken:

consultations@paymentstandards.ch

Erster Teil
Erkenntnisse und Anpassungen aus den Stellungnahmen des ersten Konsultationsverfahren sind in
diesem Dokument bereits berücksichtigt. Der Konsultationsbericht ist in Bearbeitung und wird nach der
Finalisierung unter obenstehendem Link publiziert.

Zweiter Teil
Dies ist der zweite Teil des Konsultationsverfahrens für SPS 2022 und enthält pro Dokument die
Detailinformationen der geplanten Änderungen an der jeweiligen Implementation Guideline.

Die Konsultation findet vom 10. Mai 2021 bis 21. Mai 2021 statt.
Im Anschluss an das Zeitfenster zur Abgabe einer Stellungnahme erfolgt die Finalisierung der
Anpassungen unter Berücksichtigung eingegangener Stellungnahmen und weiterer relevanter
Entwicklungen (z.B. aus dem SEPA-Umfeld oder bezüglich SWIFT-Meldungen).
Aufgrund dieser grösseren Anpassungen ist die Publikation der neuen Dokumente für SPS 2022 bereits
für den Juli 2021 vorgesehen. Bei zwingendem Bedarf, z.B. aufgrund exogener Treiber, werden die
Dokumente per Februar 2022 aktualisiert.

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Allgemeine Hinweise                                                         IG Credit Transfer Änderungen

Recht
Der Inhalt dieses Dokuments ist urheberrechtlich geschützt. SIX behält sich alle Rechte daran vor, auch die
der fotomechanischen Wiedergabe und der Speicherung in elektronischen Medien sowie der Überset-
zung in fremde Sprachen.
SIC AG kann für Fehler und deren Folgen weder eine rechtliche Verantwortung noch irgendwelche
Haftung übernehmen.
Alle durchgeführten Änderungen an diesem Dokument werden in einem Revisionsnachweis mit
Versionsangabe, Änderungsdatum, kurzer Änderungsbeschreibung und Angabe der betroffenen Kapitel
aufgelistet.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher
Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermassen für beiderlei
Geschlecht.

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Information zur QR-Rechnung                                                                                          IG Credit Transfer Änderungen

Inhaltsverzeichnis

1         Information zur QR-Rechnung ................................................................................................. 6
2         Generelle Anpassungen ............................................................................................................ 7
2.1       Zeichensatz .............................................................................................................................................. 7
2.2       Zahlungsarten ......................................................................................................................................... 8
2.3       Verwendung von Adressinformationen / strukturierte Adresse ................................................... 10
2.4       Redaktionelle Anpassungen ................................................................................................................ 11
2.4.1     Status ...................................................................................................................................................... 11
2.4.2     Bezeichnung der Parteien einer Zahlung .......................................................................................... 12
2.4.3     Identifikation von Finanzinstituten (Agents) ..................................................................................... 13
2.4.4     Identifikation von Parteien (Parties)................................................................................................... 13
2.4.5     XML-Schema-Validierung ..................................................................................................................... 13
3         Elemente ................................................................................................................................... 14
3.1       Neue Elemente ...................................................................................................................................... 14
3.1.1     / .................................................................................................................................. 14
3.1.2      ....................................................................................................................................................... 15
3.1.3      ...................................................................................................................................... 16
3.1.4      ..................................................................................................................................................... 16
3.1.5     ................................................................................................................................. 16
3.1.6      ................................................................................................................................................... 17
3.1.7      ............................................................................................................................................... 17
3.1.8      ................................................................................................................................. 17
3.1.9     ........................................................................................................................................ 17
3.1.10    .......................................................................................................................................... 18
3.1.11     ............................................................................................................................................... 18
3.1.12     ...................................................................................................................................... 18
3.2       Angepasste Elemente ........................................................................................................................... 19
3.2.1      ....................................................................................................................................................... 19
3.2.2      ............................................................................................................................................. 19
3.2.3      .............................................................................................................................................. 19
3.2.4      .................................................................................................................................................. 20
3.2.5      ............................................................................................................................................ 20
3.2.6      ........................................................................................................................................... 20
3.2.7      ..................................................................................................................................................... 20
3.2.8     // ..................................................................................................... 21
3.2.9      .......................................................................................................................................... 21
3.2.10    /.................................................................................................................................... 21
3.2.11    //............................................................................................................ 22
3.2.12     ...................................................................................................................................................... 22
4         ESR/ES Entfernung ................................................................................................................... 23

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Information zur QR-Rechnung                                            IG Credit Transfer Änderungen

1        Information zur QR-Rechnung
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Implementation Guideline QR-Rechnung nicht im Rahmen des
SPS angepasst wird, sondern unabhängig zu einem späteren Zeitpunkt überarbeitet und publiziert wird.
Die SPS-Dokumente, die unter diesem Konsultationsverfahren behandelt werden, stellen sicher, dass
eine problemlose Verarbeitung gewährleistet ist.

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Generelle Anpassungen                                                        IG Credit Transfer Änderungen

2             Generelle Anpassungen
Folgend werden generelle Anpassungen in der Implementation Guideline erläutert.

Informationen in Schrägschrift sind Auszüge aus den Implementation Guidelines SPS 2022.

2.1           Zeichensatz

Wie bereits im Konsultationsverfahren I erwähnt, wird das Kapitel «Zeichensatz» erweitert und präzisiert:

In ISO-20022-XML-Meldungen dürfen grundsätzlich Zeichen des Unicode-Zeichensatzes UTF-8 (8-Bit Unicode
Transformation Format) verwendet werden (Meldung muss UTF-8 codiert sein, ohne BOM – Byte Order Mark).
In den XML-Meldungen gemäss den Swiss Payment Standards (SPS) wird daraus nur eine Teilmenge von
Zeichen zugelassen. Diese umfasst die druckbaren Zeichen der folgenden Unicodeblöcke:

 •    Basic-Latin (Unicodepoint U+0020 – U+007E)

 •    Latin1-Supplement (Unicodepoint U+00A0 – U+00FF)
 •    Latin Extended-A (Unicodepoint U+0100 – U+017F)

      sowie zusätzlich die folgenden Zeichen:

 •    Ș – (LATIN CAPITAL LETTER S WITH COMMA BELOW, Unicodepoint U+0218)

 •    ș – (LATIN SMALL LETTER S WITH COMMA BELOW, Unicodepoint U+0219)

 •    Ț – (LATIN CAPITAL LETTER T WITH COMMA BELOW, Unicodepoint U+021A)
 •    Ț – (LATIN SMALL LETTER T WITH COMMA BELOW, Unicodepoint U+021B)
 •    € - (EURO SIGN, Unicodepoint U+20AC)

Werden nicht zugelassene Zeichen übermittelt, wird die Meldung abgewiesen.
Für die Weiterleitung im Interbankbereich müssen einige der Zeichen von den Banken gemäss der Tabelle 13 in
Anhang C umgewandelt werden.

Escapes

Die nachstehenden Zeichen ist die escaped Darstellung zu verwenden (teilweise optional):

          Zeichen    Beschreibung                  Escape        Bemerkungen
          &          AMPERSAND                     &amp          nur Escape erlaubt
          <          LESS-THAN SIGN                <          nur Escape erlaubt
          >          GREATER-THAN SIGN             >          Escape oder Zeichen erlaubt
          '          APOSTROPH                     '        Escape oder Zeichen erlaubt
          "          QUOTATION MARK                "        Escape oder Zeichen erlaubt

Bezüglich der Abweisung einer Meldung aufgrund nicht zugelassener Zeichen gilt die Aussage des
Kapitels 2.4.5, XML-Schema-Validierung (siehe Seite 13).

Zusätzlich soll an dieser Stelle auf den neuen AOS «Transaktionsbezogener Umgang mit Schemafehlern»
aus der Implementation Guideline Status Report aufmerksam gemacht werden.

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Generelle Anpassungen                                                      IG Credit Transfer Änderungen

2.2      Zahlungsarten

Aufgrund der Einstellung des ESR/ES-Verfahrens per 30.09.2022 entfallen die Zahlungsart 1 und
Zahlungsart 2 (2.1 und 2.2) gänzlich.
Zusätzlich werden die bisherigen Zahlungsart 4 (Fremdwährung Inland) und Zahlungsart 6 (Ausland) neu
zusammengelegt.
Damit werden ab SPS 2022 folgenden Zahlungsarten unterschieden:

                  •   Inland (bisher Zahlungsart 3, neu Zahlungsart D)
                      Inlandszahlungen in CHF und EUR (über SIC/euroSIC)
                  •   SEPA (bisher Zahlungsart 5, neu Zahlungsart S)
                      Zahlungen in EUR nach den SEPA Regeln
                  •   Ausland (bisher Zahlungsart 4 und 6, neu Zahlungsart X)
                      Zahlungen in allen Währungen (über SWIFT)
                  •   Check (bisher Zahlungsart 8, neu Zahlungsart C)

Basis für die Definition der nachfolgenden Zahlungsarten bildet die Definition der Geschäftsfälle gemäss
Schweizer Business Rules. Die Definition deckt alle heutigen Möglichkeiten von Zahlungsarten in der
Schweiz ab (national, grenzüberschreitend, SEPA usw.).

Die Zuordnung zu Zahlungsarten kann allein aufgrund der nachfolgend schwarz gekennzeichneten
Angaben erfolgen. Blau gekennzeichnete Ausprägungen müssen für die reine Zuordnung zur
Zahlungsart nicht geprüft werden.

              * Falls eine IBAN vorhanden ist, wird der Creditor Agent aus dieser ermittelt.

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Generelle Anpassungen                                                                  IG Credit Transfer Änderungen

Diagramm zur Bestimmung der Zahlungsart:

                            PmtMtd = CHK?                     Y                            C

                                   N

                            SvcLvl = SEPA?                    Y                            S

                                   N

                           CdtAcct IBAN = CH
                                oder LI?

                                                 Y

                                   N                   Ccy = CHF or EUR?        Y          D

                                                 Y

                            (CdtrAgt = IID) or
                           (CdtrAgt BIC = CH
                                oder LI)?                                  V1: FW Inland
                                                                           N

                                                     N                                     X
                                                     V2: Ausland

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Generelle Anpassungen                                                          IG Credit Transfer Änderungen

2.3       Verwendung von Adressinformationen / strukturierte Adresse

Für das Element  werden folgende Sub-Elemente neu mit dem Status «O» zur Verfügung
stehen. Für die Schweiz haben diese Felder eine geringe Bedeutung.
                    •   
                    •   
                    •   
                    •   
                    •   
                    •   

Wie bereits im Konsultationsverfahren I angesprochen, ist geplant die Verpflichtung der strukturierten
Adresse aligniert mit SWIFT per November 2025 einzuführen.
In der Schweiz soll, wo möglich, bereits jetzt die strukturierte Adresse verwendet werden. Für die
Elemente Ultimate Debtor/Creditor gilt bereits ab November 2022 die verpflichtende Verwendung der
strukturierten Adresse. (Weitere Informationen in Kapitel 3.2.8).

Der Pflichtumfang orientiert sich an CBPR+ und beinhaltet:
                    •   
                    •   /
                    •   /

Für die Schweizer Guidelines werden Toleranzbereiche empfohlen, um die Akzeptanz von strukturierten
Adressen im Markt zu erhöhen:
                    •   Strasse und Hausnummer können zusammen im Strassenfeld geführt werden.
                    •   Es können weitere Toleranzbereiche hinzugefügt werden, beispielsweise
                        betreffend Stockwerknummer.

Das Verwenden der unstrukturierten Adresse, mittels des Feldes «AdrLine», wird bis November 2025
möglich sein.

Folgende Anmerkungen sind zu beachten:
Die vollständige Weiterleitung der strukturierten und unstrukturierten Adress-Elemente kann, speziell für
Zahlungsart X und S, aktuell nicht in jedem Fall gewährleistet werden.
Bei Zahlungsart X können bei strukturierten Adressen (inkl. Name) maximal 132 Zeichen und bei
unstrukturierten Adressen (inkl. Name) maximal 140 Zeichen im Interbankverkehr weitergeleitet werden.

Sobald die betroffenen Systeme und Netzwerke im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr auf
ISO 20022 Meldungen umgestellt haben, entfällt die Limitierung der Daten, die weitergeleitet werden
können.

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Generelle Anpassungen                                                              IG Credit Transfer Änderungen

2.4      Redaktionelle Anpassungen

Folgend werden redaktionelle Anpassungen der IG aufgeführt. Diese sollen dazu dienen ein generelles
Verständnis zu schaffen, haben jedoch keinen Einfluss auf Implementierungen.

2.4.1    Status

Die Beschreibungen der Status werden präzisiert.

Status    Bezeichnung                  Beschreibung
M         Mandatory                    Das Element ist obligatorisch.
                                       Wenn das Element nicht geliefert wird, weist ein Finanzinstitut die
                                       Verarbeitung der Meldung zurück.
R         Recommended                  Die Verwendung des Elementes ist empfohlen.
                                       Wenn das Element nicht geliefert wird, wird die Meldung von einem
                                       Finanzinstitut dennoch verarbeitet.
O         Optional                   Das Element ist optional
                                   • Kunden können dieses Element liefern
                                       Falls geliefert, verarbeiten Finanzinstitute das Element gemäss SPS
                                       Definition
D         Dependent                    Die Verwendung ist abhängig von der Verwendung anderer Elemente
                               •       Muss geliefert werden
                               •       Kann optional geliefert werden
                               •       Darf nicht geliefert werden
                                       Es ist jeweils die entsprechende SPS Definition des Elements zu konsultieren
BD        Bilaterally Determined       Das Element ist optional.
                                       Einige Finanzinstitut bieten bei Verwendung des Elements Zusatzdienste an.
                                       Diese sind mit dem Finanzinstitut zu vereinbaren.

                                       Besteht keine Vereinbarung wird das Element ignoriert (nicht verarbeitet und
                                       nicht im Interbankverkehr weitergegeben).
N         Not Allowed                  Das Element darf nicht verwendet werden. Wird das Element dennoch
                                       geliefert wird, weist ein Finanzinstitut die gesamte Meldung, den
                                       entsprechenden B- oder C-Level zurück.
Tabelle 1: Beschreibungen des Status

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Generelle Anpassungen                                                           IG Credit Transfer Änderungen

2.4.2        Bezeichnung der Parteien einer Zahlung

Mit dem Ziel eine generische Definition zu etablieren wird die IG um das Kapitel «Bezeichnung der
Parteien einer Zahlung» erweitert:

Bei Zahlungen mit pain.001 werden die beteiligten Parteien wie folgt benannt:

                   Bezeichnung               Bemerkung                          ISO 20022
               –   Einliefernde Partei       Einreicher der pain.001            Initiating Party
                                             Zahlungsmeldung
               –   Ursprünglicher                                               Ultimate Debtor
                   Zahlungspflichtigen
                   Zahler                    Ist Kunde des Instituts des        Debtor
                                             Zahlers
                   Institut des Zahlers      Führt das Konto des Zahlers        Debtor Agent
                   Intermediäres Institut    Führt, wenn vorhanden, das         Intermediary Agent
                                             Konto des Instituts des Zah-
                                             lungsempfängers
                   Institut des Zahlungs-    Führt das Konto des                Creditor Agent
                   empfängers                Zahlungsempfängers
                   Zahlungsempfänger         Ist Kunde des Instituts des        Creditor
                                             Zahlungsempfängers
                   Endgültiger Zahlungs-                                        Ultimate Creditor
                   empfänger
Tabelle 2:         Bezeichnungen der Parteien in Überweisungen

Die in der Tabelle grau hinterlegten Parteien sind Finanzinstitute (Agents), die weiss hinterlegten Parteien sind
die sonstigen Parteien (Parties).
Die Identifikation der Agents und Parties in den «pain»-Meldungen erfolgt über jeweils eigene spezifische
Datenstrukturen, welche in den nachfolgenden Kapiteln generisch beschrieben werden.
Abweichungen von den generischen Regeln bei einzelnen Parteien werden in der IG im Kapitel Fachliche
Spezifikationen bei der jeweiligen Partei beschrieben .

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Generelle Anpassungen                                                         IG Credit Transfer Änderungen

2.4.3     Identifikation von Finanzinstituten (Agents)

Mit dem Ziel der Vereinfachung und Vereinheitlichung wird die IG neu ein Kapitel bezüglich der
Identifikation von Instituten enthalten. Das Kapitel beinhaltet generelle Informationen zur Verwendung
des Elementes  (Financial Institution Identification) sowie Details zu relevanten Sub-
Elementen und derer Verwendung.

2.4.4     Identifikation von Parteien (Parties)

Mit dem Ziel der Vereinfachung und Vereinheitlichung wird die IG neu ein Kapitel bezüglich der
Identifikation von Parteien (Debtor, Creditor, Account Owner, etc.) enthalten. Das Kapitel beinhaltet eine
Übersicht der zu verwendenden Elementen.

2.4.5     XML-Schema-Validierung

In den bisherigen IG waren die Informationen bezüglich der XML-Schema-Validierung auf verschiedene
Kapitel verteilt. Neu werden die entsprechenden Informationen im Kapitel «XML-Schema-Validierung»
zusammengefasst.
Inhaltlich werden keine Veränderungen vorgenommen. Im Rahmen des Konsultationsdokumentes soll
folgender Absatz hervorgehoben werden:

Fehlerhafte Meldungen werden in der Regel abgewiesen.
Die Reaktionen auf allfällige Fehler können jedoch bei den Finanzinstituten unterschiedlich sein. Ist zum
Beispiel ein Element gefüllt, das gemäss diesen Definitionen nicht vorhanden sein sollte, dann kann eines der
Finanzinstitute die Transaktion abweisen. Ein anderes Finanzinstitut kann komplexere Validierungen im-
plementieren und zum Schluss kommen, dass es die Transaktion trotzdem verarbei¬tet und die Daten des
betroffenen Elements nicht berücksichtigt.

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Elemente                                                                  IG Credit Transfer Änderungen

3          Elemente
Folgend werden Informationen zu neuen Elementen und Änderungen von bestehenden Elementen des
Schemas aufgeführt.
Wo nichts anderes spezifiziert wird, ist der Grund für die Änderungen der Schemawechsel sowie die
Harmonisierung mit Internationalen Standards.

Schemaversion:          pain.001.001.09.ch.01

3.1        Neue Elemente

3.1.1      /

Neu sind unter dem bestehenden Element /// folgende
Sub-Elemente verfügbar:

•              Status: «M», wenn  verwendet wird
•                   Status: «M», wenn  verwendet wird

Die Schweizer Finanzinstitute empfehlen zur Erleichterung von Supportanfragen in der «pain.001»-
Meldung immer Informationen über die zur Erstellung der Meldung verwendete Software zu liefern.

Dafür muss das Element  4-mal geliefert werden, wobei die Sub-Elemente «Channel Type» und
«Identification» wie in nachfolgender Tabelle beschrieben zu befüllen sind:

Instanz     Subelement     Wert              Beschreibung
      1           NAME              Code (in Grossbuchstaben)
                       Produkt-Name      Name des SW-Produkts
      2           PRVD              Code (in Grossbuchstaben)
                       Hersteller-Name   Name des SW-Herstellers
      3           VRSN              Code (in Grossbuchstaben)
                       Software-Version Version der Software
      4           SPSV              Code (in Grossbuchstaben)
                       SPS IG-Version    Version des SPS-IGs, die von der Software umgesetzt wurde
Tabelle 3: Beschreibungen des Sub-Elements 

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Elemente                                                                     IG Credit Transfer Änderungen

Instanz     Verwendung
     1      NAME
            Produkt-Name
     2      PRVD
            Hersteller-Name
     3      VRSN
            SW-Version
     4      SPSV
            SPS IG-Version

Tabelle 4: Verwendung von 4 Instanzen 

3.1.2      

Neu ist das Element  mit dem Status: «O» verfügbar.
LEI steht für Legal Entity Identifier und kann als zusätzliche Information zur Identifikation einer Party
mitgegeben werden.
Der Legal Entity Identifier ist ein zwanzigstelliger alphanumerischer Code, der als global eindeutige
Kennung für Rechtsträger im Finanzmarkt fungiert.

Das Element  ist im Schema an folgenden Stellen verwendbar:

•   GrpHdr/InitgPty/Id/OrgId/LEI
•   GrpHdr/FwdgAgt/FinInstnId/LEI
•   PmtInf/Dbtr/Id/OrgId/LEI
•   PmtInf/DbtrAgt/FinInstnId/LEI
•   PmtInf/UltmtDbtr/Id/OrgId/LEI
•   CdtTrfTxInf/UltmtDbtr/Id/OrgId/LEI
•   CdtTrfTxInf/IntrmyAgt1/FinInstnId/LEI
•   CdtTrfTxInf/CdtrAgt/FinInstnId/LEI
•   CdtTrfTxInf/Cdtr/Id/OrgId/LEI
•   CdtTrfTxInf/UltmtCdtr/Id/OrgId/LEI
•   CdtTrfTxInf/RmtInf/Strd/Invcr/Id/OrgId/LEI
•   CdtTrfTxInf/RmtInf/Strd/Invcee/Id/OrgId/LEI
•   CdtTrfTxInf/RmtInf/Strd/GrnshmtRmt/Grnshee/Id/OrgId/LEI
•   CdtTrfTxInf/RmtInf/Strd/GrnshmtRmt/GrnshmtAdmstr/Id/OrgId/LEI

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Elemente                                                                 IG Credit Transfer Änderungen

3.1.3      

Neu sind für das bestehende Element / folgende Sub-Elemente verfügbar:

•                 Status: «D»
•               Status: «D»
                      Definition:
                      Das Element darf nur geliefert werden, wenn das Finanz Institut dieses unterstütz

Wird das Element «Date Time» () an ein Finanz Institut geliefert, welche das Element nicht
unterstütz kann dies zur Zurückweisung der Meldung führen.

3.1.4      

Neu ist das Element  mit dem Status: «BD» verfügbar.
Der Proxy kann zur Angabe einer alternativen Bezeichnung für ein Konto verwendet werden und wird
möglicherweise für Auslandszahlungen verwendet werden. In der Schweiz findet dieses Feld aktuell
keine Anwendung.
Das Element  ist im Schema an folgenden Stellen verwendbar:

•   PmtInf/DbtrAcct/Prxy
•   PmtInf/ChrgsAcct/Prxy
•   CdtTrfTxInf/CdtrAcct/Prxy

3.1.5      

Neu ist das Element «Instruction For Debtor Agent» mit dem Status: «BD» verfügbar.

Pfad im Schema:       /

Das Feld kann Informationen für das Institut des Zahlers enthalten und ist in Absprache mit dem
jeweiligen Finanzinstitut zu verwenden. Die Verarbeitung dieses Feldes erfolgt anhand der Regeln des
Finanz Institutes.

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Elemente                                                                  IG Credit Transfer Änderungen

3.1.6      

Neu ist das Element «UETR» mit Status: «BD» verfügbar.

Pfad im Schema:        ///
UETR steht für «Unique End-to-end Transaction Reference». Das Element bietet die Möglichkeit eine
universell eindeutige Referenz für eine Zahlung mitzugeben.
Wenn das Element vorhanden ist, wird dieses durch die Finanz Institute weitergleitet. Eine Ausnahme
besteht für den Interbankverkehr im SEPA (Zahlungsart S), hier wird das Element nicht weitergeleitet.

3.1.7      

Neu ist das Element «Unit Currency» mit dem Status: «O» verfügbar.

Pfad im Schema:        ///
Es wird die Währung, in der das Umtauschverhältnis angegeben wird, definiert. Beispiel: 1 CHF = xxx
CUR ist die Unit Currency CHF

3.1.8      

Neu zugelassen ist das Element «Intermediary Agent 1 Account» mit dem Status: «BD».
Pfad im Element:       //

Folgendes Sub-Element ist verfügbar:
•                  Status: «M», wenn  verwendet wird

Das Feld enthält Informationen bezüglich des Kontos eines Intermediären Instituts und ist in Absprache
mit dem jeweiligen Finanz Institut zu verwenden. Die Verarbeitung dieses Feldes erfolgt anhand der
Regeln des Finanz Institutes.

3.1.9      

Neu zugelassen ist das Element «Creditor Agent Account» mit dem Status: «O».

Pfad im Schema:        //

Folgendes Sub-Element ist verfügbar
•                  Status: «M», wenn < CdtrAgtAcct > verwendet wird

Das Feld enthält Informationen bezüglich des Kontos des Instituts des Zahlungsempfängers.

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Elemente                                                                 IG Credit Transfer Änderungen

3.1.10     

Neu zugelassen ist das Element «Related Remittance Information» mit dem Status: «BD»

Pfad im Schema:       //
Das Feld kann Informationen bezüglich der Handhabung der «Remittance Information» beinhalten und
ist in Absprache mit dem jeweiligen Finanz Institut zu verwenden. Die Verarbeitung dieses Feldes erfolgt
anhand der Regeln des entsprechenden Finanz Institutes.

3.1.11     

Neu ist das Element «Tax Remittance» mit dem Status «O» verfügbar.

Pfad im Schema:       ////
Das Feld wird möglicherweise für Auslandzahlungen verwendet werden und kann Informationen zu
einer Überweisung in Bezug auf die steuerliche Behandlung enthalten. In der Schweiz findet dieses Feld
aktuell keine Anwendung.

3.1.12     

Neu ist das Element «Garnishment Remittance» mit dem Status «O» verfügbar.

Pfad im Schema:       ////
Das Feld wird möglicherweise für Auslandzahlungen verwendet werden und kann dort Informationen zu
einer Überweisung enthalten, die in Bezug auf eine Pfändung getätigt wurde. In der Schweiz findet
dieses Feld aktuell keine Anwendung.

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Elemente                                                                  IG Credit Transfer Änderungen

3.2        Angepasste Elemente

3.2.1      

Für das Element  wird der Name geändert.

Eigenschaft           Bisherige                                 Neue
Name                  BIC                                       BICFI

Tabelle 5: Änderungen des Elements 

3.2.2      

Für das Element  wird der Name geändert.

Eigenschaft           Bisherige                                 Neue
Name                  BICorBEI                                  AnyBIC

Tabelle 6: Änderungen des Elements 

3.2.3      

Für das Feld / wird die Beschreibung angepasst.

Eigenschaft           Bisherige                                 Neue
Generelle             TRA und TRF: Gleiche Bedeutung, keine     Darf nur TRF enthalten.
Definition            Auswirkung auf die Steuerung der
                      Belastungsanzeigen.
                      Der Wert TRA wird in der Schweiz analog
                      TRF verarbeitet, er hat keine spezielle
                      Funktion.
                      Ausserdem ist für Checkzahlungen der
                      Wert CHK zugelassen.
Tabelle 7: Änderungen des Elements 

Version 1.0 – 10.05.2021                                                                  Seite 19 von 23
Elemente                                                                  IG Credit Transfer Änderungen

3.2.4      

Für das Element  wird die Kardinalität im Schema angepasst. Grund dafür ist die Anpassung an
CBPR+. Die Business Rule besagt weiterhin, dass das Feld nur einmal geliefert werden darf.

Eigenschaft             Bisherige                                Neue
Kardinalität            [0..1]                                   [0..3]

Tabelle 8: Änderungen des Elements 

Verfügbar ist das Feld  an folgenden Stellen:

                    •    PmtInf/PmtTpInf/SvcLvl
                    •    PmtInf/CdtTrfTxInf/PmtTpInf/SvcLvl

3.2.5      

Für das Element  wird der Status aufgrund der Entfernung des ESR/ES Verfahrens geändert.

Eigenschaft             Bisherige                                Neue
Status                  «D»                                      «BD»

Tabelle 9: Änderungen des Elements 

Verfügbar ist das Feld  an folgenden Stellen:

                    •    PmtInf/PmtTpInf/LclInstrm
                    •    PmtInf/CdtTrfTxInf/PmtTpInf/LclInstrm

3.2.6      

Für das Element / wird der Status aufgrund der Art der Verwendung des Elementes
angepasst.

Eigenschaft             Bisherige                                Neue
Status                  «O»                                      «BD»

Tabelle 10: Änderungen des Elements 

3.2.7      

Für das Element // wird der Status aufgrund der Entfernung des ESR/ES
Verfahrens geändert.

Eigenschaft             Bisherige                                Neue
Status                  «D»                                      «M»

Tabelle 11: Änderungen des Elements 

Version 1.0 – 10.05.2021                                                                Seite 20 von 23
Elemente                                                                    IG Credit Transfer Änderungen

3.2.8      //

Für das Element //// wird der Status geändert.
Grund dafür ist die Verpflichtung der Strukturierten Adresse für den Ultimate Creditor per November
2022.

Eigenschaft          Bisherige                                    Neue
Status               «O»                                          «N»

Tabelle 12: Änderungen des Elements AdrLine>

Für das Element gilt die Verpflichtung der strukturierten Adresse ebenfalls für
Auslandzahlungen. Für Inlandzahlungen wird eine starke Empfehlung zur Verwendung der
strukturierten Adresse ausgesprochen, jedoch werden für das Element im Schema keine Anpassungen
vorgenommen. Grund dafür sind domestische Standards (z.B. QR-Rechnung), die eine Verwendung der
unstrukturierten Adresse weiterhin zulassen.

3.2.9      

Für das Element // werden für folgende Sub-Elemente der Status
geändert. Grund dafür ist die Anpassung an CBPR+ und ISO. Eine Verschärfung der Verwendung der
Elemente soll vermieden werden.

Elements                   Eigenschaft             Bisherige                   Neue
            Status                  «M»                         «O»
/                Status                  «N»                         «O»
/
/

Tabelle 13: Änderungen des Elements 

3.2.10     /

Für das Element /// wird die Beschreibung angepasst.

Eigenschaft          Bisherige                           Neue
Generelle            Darf nur einmal vorhanden           Darf nur einmal vorhanden sein. Die vollständige
Definition           sein.                               Weitergabe des Elements kann nicht
                                                         gewährleistet werden.
                                                         Falls das Element nicht vollständig weitergeleitet
                                                         werden kann, wird die Weitergabe des Sub-
                                                         Elements  priorisiert.
                                                         Die Anzahl aller innerhalb des Elements 
                                                         gelieferten Zeichen darf 9000 Zeichen nicht
                                                         übersteigen (ohne Tags der Subelemente)

Tabelle 14: Änderungen des Elements 

Version 1.0 – 10.05.2021                                                                     Seite 21 von 23
Elemente                                                               IG Credit Transfer Änderungen

3.2.11     //

Für das Element //// wird der Status aufgrund der
Entfernung des ESR/ES Verfahrens geändert.

Eigenschaft          Bisherige                               Neue
Status               «D»                                     «O»

Tabelle 15: Änderungen des Elements 

Zusätzlich wird für das Subelement // folgende Beschreibung hinzugefügt:

Eigenschaft          Bisherige                               Neue
Generelle                                                    Wird in diesem Element der Wert «ISO»
Definition                                                   geliefert und im Element  der Wert
                                                             «SCOR», dann muss das Element 
                                                             eine formell korrekte «Creditor
                                                             Reference» gemäss ISO 11649
                                                             beinhalten.

Tabelle 16: Änderungen des Sub-Elements 

3.2.12     

Für das Element  wird im Schema die maximale Länge an CBPR+ angepasst. Die Business Rule
besagt, dass weiterhin maximal 70 Zeichen benutzt werden dürfen.

Eigenschaft          Bisherige                               Neue
Maximale Länge       70 Zeichen                              140 Zeichen

Tabelle 17: Änderungen des Elements 

Hinweis: Es kann davon ausgegangen werden, dass mittelfristig die Beschränkung auf 70 Zeichen bei
gewissen Zahlungsarten wegfällt.

Version 1.0 – 10.05.2021                                                              Seite 22 von 23
ESR/ES Entfernung                                                     IG Credit Transfer Änderungen

4         ESR/ES Entfernung
Aufgrund der Einstellung des ESR/ES Verfahren wird im Schema an folgenden Stellen die Prüfung
bezüglich der Zahlungsarten 1 und 2 (2.1 und 2.2) entfernt.

•   PmtInf/PmtMtd
•   PmtInf/PmtTpInf
•   PmtInf/PmtTpInf/SvcLvl/Prtry
•   PmtInf/CdtTrfTxInf/PmtTpInf
•   PmtInf/CdtTrfTxInf/PmtTpInf/SvcLvl/Prtry
•   PmtInf/CdtTrfTxInf/Amt/InstdAmt
•   PmtInf/CdtTrfTxInf/Amt/EqvtAmt
•   PmtInf/CdtTrfTxInf/XchgRateInf
•   PmtInf/CdtTrfTxInf/IntrmyAgt1
•   PmtInf/CdtTrfTxInf/CdtrAgt
•   PmtInf/CdtTrfTxInf/CdtrAgt/FinInstnId
•   PmtInf/CdtTrfTxInf/CdtrAgt/FinInstnId/BICFI
•   PmtInf/CdtTrfTxInf/CdtrAgt/FinInstnId/ClrSysMmbId/ClrSysId/Cd
•   PmtInf/CdtTrfTxInf/CdtrAgt/FinInstnId/Nm
•   PmtInf/CdtTrfTxInf/CdtrAgt/FinInstnId/PstlAdr
•   PmtInf/CdtTrfTxInf/CdtrAgt/FinInstnId/Othr/Id
•   PmtInf/CdtTrfTxInf/Cdtr/PstlAdr
•   PmtInf/CdtTrfTxInf/Cdtr/Id
•   PmtInf/CdtTrfTxInf/CdtrAcct/Id
•   PmtInf/CdtTrfTxInf/CdtrAcct/Id/Othr/Id
•   PmtInf/CdtTrfTxInf/UltmtCdtr
•   PmtInf/CdtTrfTxInf/UltmtCdtr/PstlAdr (inkl. Sub-Elemente)
•   PmtInf/CdtTrfTxInf/InstrForCdtrAgt
•   PmtInf/CdtTrfTxInf/InstrForDbtrAgt
•   PmtInf/CdtTrfTxInf/Purp
•   PmtInf/CdtTrfTxInf/RmtInf
•   PmtInf/CdtTrfTxInf/RmtInf/Ustrd
•   PmtInf/CdtTrfTxInf/RmtInf/Strd/RfrdDocInf
•   CdtTrfTxInf/RmtInf/Strd/RfrdDocAmt
•   PmtInf/CdtTrfTxInf/RmtInf/Strd/CdtrRefInf
•   PmtInf/CdtTrfTxInf/RmtInf/Strd/CdtrRefInf/Tp
•   PmtInf/CdtTrfTxInf/RmtInf/Strd/CdtrRefInf/Ref
•   PmtInf/CdtTrfTxInf/RmtInf/Strd/Invcr
•   PmtInf/CdtTrfTxInf/RmtInf/Strd/Invcee
•   PmtInf/CdtTrfTxInf/RmtInf/Strd/AddtlRmtInf

Version 1.0 – 10.05.2021                                                             Seite 23 von 23
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