Implementation Guidelines Credit Transfer Änderungen - Informationen zu geplanten Änderungen auf Swiss Payment Standards gültig ab November 2022 - SIX
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Implementation Guidelines Credit Transfer Änderungen Informationen zu geplanten Änderungen auf Swiss Payment Standards gültig ab November 2022 Version 1.0, gültig ab 10. Mai 2021 Version 1.0 – 10.05.2021
Revisionsnachweis IG Credit Transfer Änderungen Revisionsnachweis Nachfolgend werden alle in diesem Handbuch durchgeführten Änderungen mit Versionsangabe, Änderungsdatum, kurzer Änderungsbeschreibung und Angabe der betroffenen Kapitel aufgelistet. Version Datum Änderungsbeschreibung Kapitel 1.0 10.05.2021 Neues Dokument Alle Version 1.0 – 10.05.2021 Seite 2 von 23
Allgemeine Hinweise IG Credit Transfer Änderungen Allgemeine Hinweise Einleitung SIX Interbank Clearing ist in Gremien und Kommissionen rund um Standardisierungsfragen des nationalen und internationalen Zahlungsverkehrs eingebunden. Sie trägt mit dazu bei, dass Schweizer Finanzinstitute ihre Produkte und Dienstleistungen rechtzeitig auf soliden und marktgerecht vernetzten Plattformen aufsetzen können. Damit der reibungslose Ablauf im Zahlungsverkehr gewährleistet bleibt. Für den Kunde-Bank-Datenaustausch basierend auf den ISO-20022-Definitionen im Geschäftsbereich Zahlungen und Cash Management werden unter Führung der SIX Interbank Clearing die «Swiss Pay- ment Standards» erlassen und periodisch weiterentwickelt. Das aktuell gültige Dokument ist auf folgender Webseite verfügbar: www.six-group.com/interbank-clearing/de/home/standardization/iso-payments/customer- bank/implementation-guidelines.html Geplante Änderungen – Detaillierung In diesem Dokument sind die geplanten Änderungen für die Implementation Guidelines Credit Transfer beschrieben. Geplante Änderungen – Vorgehen Zwecks breiter Abstimmung und im Sinne einer Vorinformation publiziert SIX Interbank Clearing frühzeitig geplante Änderungen an den «Swiss Payment Standards» und lädt interessierte Kreise ein, zu diesen geplanten Änderungen ihre Stellungnahme abzugeben. Das hierzu erstellte Formular ist auf folgender Webseite verfügbar: www.six-group.com/de/products-services/banking-services/standardization/iso- payments.html#scrollTo=konsultationen Das Formular ist nach Vervollständigung an folgende E-Mail-Adresse zu schicken: consultations@paymentstandards.ch Erster Teil Erkenntnisse und Anpassungen aus den Stellungnahmen des ersten Konsultationsverfahren sind in diesem Dokument bereits berücksichtigt. Der Konsultationsbericht ist in Bearbeitung und wird nach der Finalisierung unter obenstehendem Link publiziert. Zweiter Teil Dies ist der zweite Teil des Konsultationsverfahrens für SPS 2022 und enthält pro Dokument die Detailinformationen der geplanten Änderungen an der jeweiligen Implementation Guideline. Die Konsultation findet vom 10. Mai 2021 bis 21. Mai 2021 statt. Im Anschluss an das Zeitfenster zur Abgabe einer Stellungnahme erfolgt die Finalisierung der Anpassungen unter Berücksichtigung eingegangener Stellungnahmen und weiterer relevanter Entwicklungen (z.B. aus dem SEPA-Umfeld oder bezüglich SWIFT-Meldungen). Aufgrund dieser grösseren Anpassungen ist die Publikation der neuen Dokumente für SPS 2022 bereits für den Juli 2021 vorgesehen. Bei zwingendem Bedarf, z.B. aufgrund exogener Treiber, werden die Dokumente per Februar 2022 aktualisiert. Version 1.0 – 10.05.2021 Seite 3 von 23
Allgemeine Hinweise IG Credit Transfer Änderungen Recht Der Inhalt dieses Dokuments ist urheberrechtlich geschützt. SIX behält sich alle Rechte daran vor, auch die der fotomechanischen Wiedergabe und der Speicherung in elektronischen Medien sowie der Überset- zung in fremde Sprachen. SIC AG kann für Fehler und deren Folgen weder eine rechtliche Verantwortung noch irgendwelche Haftung übernehmen. Alle durchgeführten Änderungen an diesem Dokument werden in einem Revisionsnachweis mit Versionsangabe, Änderungsdatum, kurzer Änderungsbeschreibung und Angabe der betroffenen Kapitel aufgelistet. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermassen für beiderlei Geschlecht. Version 1.0 – 10.05.2021 Seite 4 von 23
Information zur QR-Rechnung IG Credit Transfer Änderungen Inhaltsverzeichnis 1 Information zur QR-Rechnung ................................................................................................. 6 2 Generelle Anpassungen ............................................................................................................ 7 2.1 Zeichensatz .............................................................................................................................................. 7 2.2 Zahlungsarten ......................................................................................................................................... 8 2.3 Verwendung von Adressinformationen / strukturierte Adresse ................................................... 10 2.4 Redaktionelle Anpassungen ................................................................................................................ 11 2.4.1 Status ...................................................................................................................................................... 11 2.4.2 Bezeichnung der Parteien einer Zahlung .......................................................................................... 12 2.4.3 Identifikation von Finanzinstituten (Agents) ..................................................................................... 13 2.4.4 Identifikation von Parteien (Parties)................................................................................................... 13 2.4.5 XML-Schema-Validierung ..................................................................................................................... 13 3 Elemente ................................................................................................................................... 14 3.1 Neue Elemente ...................................................................................................................................... 14 3.1.1 / .................................................................................................................................. 14 3.1.2 ....................................................................................................................................................... 15 3.1.3 ...................................................................................................................................... 16 3.1.4 ..................................................................................................................................................... 16 3.1.5 ................................................................................................................................. 16 3.1.6 ................................................................................................................................................... 17 3.1.7 ............................................................................................................................................... 17 3.1.8 ................................................................................................................................. 17 3.1.9 ........................................................................................................................................ 17 3.1.10 .......................................................................................................................................... 18 3.1.11 ............................................................................................................................................... 18 3.1.12 ...................................................................................................................................... 18 3.2 Angepasste Elemente ........................................................................................................................... 19 3.2.1 ....................................................................................................................................................... 19 3.2.2 ............................................................................................................................................. 19 3.2.3 .............................................................................................................................................. 19 3.2.4 .................................................................................................................................................. 20 3.2.5 ............................................................................................................................................ 20 3.2.6 ........................................................................................................................................... 20 3.2.7 ..................................................................................................................................................... 20 3.2.8 // ..................................................................................................... 21 3.2.9 .......................................................................................................................................... 21 3.2.10 /.................................................................................................................................... 21 3.2.11 //............................................................................................................ 22 3.2.12 ...................................................................................................................................................... 22 4 ESR/ES Entfernung ................................................................................................................... 23 Version 1.0 – 10.05.2021 Seite 5 von 23
Information zur QR-Rechnung IG Credit Transfer Änderungen 1 Information zur QR-Rechnung Wir möchten darauf hinweisen, dass die Implementation Guideline QR-Rechnung nicht im Rahmen des SPS angepasst wird, sondern unabhängig zu einem späteren Zeitpunkt überarbeitet und publiziert wird. Die SPS-Dokumente, die unter diesem Konsultationsverfahren behandelt werden, stellen sicher, dass eine problemlose Verarbeitung gewährleistet ist. Version 1.0 – 10.05.2021 Seite 6 von 23
Generelle Anpassungen IG Credit Transfer Änderungen 2 Generelle Anpassungen Folgend werden generelle Anpassungen in der Implementation Guideline erläutert. Informationen in Schrägschrift sind Auszüge aus den Implementation Guidelines SPS 2022. 2.1 Zeichensatz Wie bereits im Konsultationsverfahren I erwähnt, wird das Kapitel «Zeichensatz» erweitert und präzisiert: In ISO-20022-XML-Meldungen dürfen grundsätzlich Zeichen des Unicode-Zeichensatzes UTF-8 (8-Bit Unicode Transformation Format) verwendet werden (Meldung muss UTF-8 codiert sein, ohne BOM – Byte Order Mark). In den XML-Meldungen gemäss den Swiss Payment Standards (SPS) wird daraus nur eine Teilmenge von Zeichen zugelassen. Diese umfasst die druckbaren Zeichen der folgenden Unicodeblöcke: • Basic-Latin (Unicodepoint U+0020 – U+007E) • Latin1-Supplement (Unicodepoint U+00A0 – U+00FF) • Latin Extended-A (Unicodepoint U+0100 – U+017F) sowie zusätzlich die folgenden Zeichen: • Ș – (LATIN CAPITAL LETTER S WITH COMMA BELOW, Unicodepoint U+0218) • ș – (LATIN SMALL LETTER S WITH COMMA BELOW, Unicodepoint U+0219) • Ț – (LATIN CAPITAL LETTER T WITH COMMA BELOW, Unicodepoint U+021A) • Ț – (LATIN SMALL LETTER T WITH COMMA BELOW, Unicodepoint U+021B) • € - (EURO SIGN, Unicodepoint U+20AC) Werden nicht zugelassene Zeichen übermittelt, wird die Meldung abgewiesen. Für die Weiterleitung im Interbankbereich müssen einige der Zeichen von den Banken gemäss der Tabelle 13 in Anhang C umgewandelt werden. Escapes Die nachstehenden Zeichen ist die escaped Darstellung zu verwenden (teilweise optional): Zeichen Beschreibung Escape Bemerkungen & AMPERSAND & nur Escape erlaubt < LESS-THAN SIGN < nur Escape erlaubt > GREATER-THAN SIGN > Escape oder Zeichen erlaubt ' APOSTROPH ' Escape oder Zeichen erlaubt " QUOTATION MARK " Escape oder Zeichen erlaubt Bezüglich der Abweisung einer Meldung aufgrund nicht zugelassener Zeichen gilt die Aussage des Kapitels 2.4.5, XML-Schema-Validierung (siehe Seite 13). Zusätzlich soll an dieser Stelle auf den neuen AOS «Transaktionsbezogener Umgang mit Schemafehlern» aus der Implementation Guideline Status Report aufmerksam gemacht werden. Version 1.0 – 10.05.2021 Seite 7 von 23
Generelle Anpassungen IG Credit Transfer Änderungen 2.2 Zahlungsarten Aufgrund der Einstellung des ESR/ES-Verfahrens per 30.09.2022 entfallen die Zahlungsart 1 und Zahlungsart 2 (2.1 und 2.2) gänzlich. Zusätzlich werden die bisherigen Zahlungsart 4 (Fremdwährung Inland) und Zahlungsart 6 (Ausland) neu zusammengelegt. Damit werden ab SPS 2022 folgenden Zahlungsarten unterschieden: • Inland (bisher Zahlungsart 3, neu Zahlungsart D) Inlandszahlungen in CHF und EUR (über SIC/euroSIC) • SEPA (bisher Zahlungsart 5, neu Zahlungsart S) Zahlungen in EUR nach den SEPA Regeln • Ausland (bisher Zahlungsart 4 und 6, neu Zahlungsart X) Zahlungen in allen Währungen (über SWIFT) • Check (bisher Zahlungsart 8, neu Zahlungsart C) Basis für die Definition der nachfolgenden Zahlungsarten bildet die Definition der Geschäftsfälle gemäss Schweizer Business Rules. Die Definition deckt alle heutigen Möglichkeiten von Zahlungsarten in der Schweiz ab (national, grenzüberschreitend, SEPA usw.). Die Zuordnung zu Zahlungsarten kann allein aufgrund der nachfolgend schwarz gekennzeichneten Angaben erfolgen. Blau gekennzeichnete Ausprägungen müssen für die reine Zuordnung zur Zahlungsart nicht geprüft werden. * Falls eine IBAN vorhanden ist, wird der Creditor Agent aus dieser ermittelt. Version 1.0 – 10.05.2021 Seite 8 von 23
Generelle Anpassungen IG Credit Transfer Änderungen Diagramm zur Bestimmung der Zahlungsart: PmtMtd = CHK? Y C N SvcLvl = SEPA? Y S N CdtAcct IBAN = CH oder LI? Y N Ccy = CHF or EUR? Y D Y (CdtrAgt = IID) or (CdtrAgt BIC = CH oder LI)? V1: FW Inland N N X V2: Ausland Version 1.0 – 10.05.2021 Seite 9 von 23
Generelle Anpassungen IG Credit Transfer Änderungen 2.3 Verwendung von Adressinformationen / strukturierte Adresse Für das Element werden folgende Sub-Elemente neu mit dem Status «O» zur Verfügung stehen. Für die Schweiz haben diese Felder eine geringe Bedeutung. • • • • • • Wie bereits im Konsultationsverfahren I angesprochen, ist geplant die Verpflichtung der strukturierten Adresse aligniert mit SWIFT per November 2025 einzuführen. In der Schweiz soll, wo möglich, bereits jetzt die strukturierte Adresse verwendet werden. Für die Elemente Ultimate Debtor/Creditor gilt bereits ab November 2022 die verpflichtende Verwendung der strukturierten Adresse. (Weitere Informationen in Kapitel 3.2.8). Der Pflichtumfang orientiert sich an CBPR+ und beinhaltet: • • / • / Für die Schweizer Guidelines werden Toleranzbereiche empfohlen, um die Akzeptanz von strukturierten Adressen im Markt zu erhöhen: • Strasse und Hausnummer können zusammen im Strassenfeld geführt werden. • Es können weitere Toleranzbereiche hinzugefügt werden, beispielsweise betreffend Stockwerknummer. Das Verwenden der unstrukturierten Adresse, mittels des Feldes «AdrLine», wird bis November 2025 möglich sein. Folgende Anmerkungen sind zu beachten: Die vollständige Weiterleitung der strukturierten und unstrukturierten Adress-Elemente kann, speziell für Zahlungsart X und S, aktuell nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Bei Zahlungsart X können bei strukturierten Adressen (inkl. Name) maximal 132 Zeichen und bei unstrukturierten Adressen (inkl. Name) maximal 140 Zeichen im Interbankverkehr weitergeleitet werden. Sobald die betroffenen Systeme und Netzwerke im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr auf ISO 20022 Meldungen umgestellt haben, entfällt die Limitierung der Daten, die weitergeleitet werden können. Version 1.0 – 10.05.2021 Seite 10 von 23
Generelle Anpassungen IG Credit Transfer Änderungen 2.4 Redaktionelle Anpassungen Folgend werden redaktionelle Anpassungen der IG aufgeführt. Diese sollen dazu dienen ein generelles Verständnis zu schaffen, haben jedoch keinen Einfluss auf Implementierungen. 2.4.1 Status Die Beschreibungen der Status werden präzisiert. Status Bezeichnung Beschreibung M Mandatory Das Element ist obligatorisch. Wenn das Element nicht geliefert wird, weist ein Finanzinstitut die Verarbeitung der Meldung zurück. R Recommended Die Verwendung des Elementes ist empfohlen. Wenn das Element nicht geliefert wird, wird die Meldung von einem Finanzinstitut dennoch verarbeitet. O Optional Das Element ist optional • Kunden können dieses Element liefern Falls geliefert, verarbeiten Finanzinstitute das Element gemäss SPS Definition D Dependent Die Verwendung ist abhängig von der Verwendung anderer Elemente • Muss geliefert werden • Kann optional geliefert werden • Darf nicht geliefert werden Es ist jeweils die entsprechende SPS Definition des Elements zu konsultieren BD Bilaterally Determined Das Element ist optional. Einige Finanzinstitut bieten bei Verwendung des Elements Zusatzdienste an. Diese sind mit dem Finanzinstitut zu vereinbaren. Besteht keine Vereinbarung wird das Element ignoriert (nicht verarbeitet und nicht im Interbankverkehr weitergegeben). N Not Allowed Das Element darf nicht verwendet werden. Wird das Element dennoch geliefert wird, weist ein Finanzinstitut die gesamte Meldung, den entsprechenden B- oder C-Level zurück. Tabelle 1: Beschreibungen des Status Version 1.0 – 10.05.2021 Seite 11 von 23
Generelle Anpassungen IG Credit Transfer Änderungen 2.4.2 Bezeichnung der Parteien einer Zahlung Mit dem Ziel eine generische Definition zu etablieren wird die IG um das Kapitel «Bezeichnung der Parteien einer Zahlung» erweitert: Bei Zahlungen mit pain.001 werden die beteiligten Parteien wie folgt benannt: Bezeichnung Bemerkung ISO 20022 – Einliefernde Partei Einreicher der pain.001 Initiating Party Zahlungsmeldung – Ursprünglicher Ultimate Debtor Zahlungspflichtigen Zahler Ist Kunde des Instituts des Debtor Zahlers Institut des Zahlers Führt das Konto des Zahlers Debtor Agent Intermediäres Institut Führt, wenn vorhanden, das Intermediary Agent Konto des Instituts des Zah- lungsempfängers Institut des Zahlungs- Führt das Konto des Creditor Agent empfängers Zahlungsempfängers Zahlungsempfänger Ist Kunde des Instituts des Creditor Zahlungsempfängers Endgültiger Zahlungs- Ultimate Creditor empfänger Tabelle 2: Bezeichnungen der Parteien in Überweisungen Die in der Tabelle grau hinterlegten Parteien sind Finanzinstitute (Agents), die weiss hinterlegten Parteien sind die sonstigen Parteien (Parties). Die Identifikation der Agents und Parties in den «pain»-Meldungen erfolgt über jeweils eigene spezifische Datenstrukturen, welche in den nachfolgenden Kapiteln generisch beschrieben werden. Abweichungen von den generischen Regeln bei einzelnen Parteien werden in der IG im Kapitel Fachliche Spezifikationen bei der jeweiligen Partei beschrieben . Version 1.0 – 10.05.2021 Seite 12 von 23
Generelle Anpassungen IG Credit Transfer Änderungen 2.4.3 Identifikation von Finanzinstituten (Agents) Mit dem Ziel der Vereinfachung und Vereinheitlichung wird die IG neu ein Kapitel bezüglich der Identifikation von Instituten enthalten. Das Kapitel beinhaltet generelle Informationen zur Verwendung des Elementes (Financial Institution Identification) sowie Details zu relevanten Sub- Elementen und derer Verwendung. 2.4.4 Identifikation von Parteien (Parties) Mit dem Ziel der Vereinfachung und Vereinheitlichung wird die IG neu ein Kapitel bezüglich der Identifikation von Parteien (Debtor, Creditor, Account Owner, etc.) enthalten. Das Kapitel beinhaltet eine Übersicht der zu verwendenden Elementen. 2.4.5 XML-Schema-Validierung In den bisherigen IG waren die Informationen bezüglich der XML-Schema-Validierung auf verschiedene Kapitel verteilt. Neu werden die entsprechenden Informationen im Kapitel «XML-Schema-Validierung» zusammengefasst. Inhaltlich werden keine Veränderungen vorgenommen. Im Rahmen des Konsultationsdokumentes soll folgender Absatz hervorgehoben werden: Fehlerhafte Meldungen werden in der Regel abgewiesen. Die Reaktionen auf allfällige Fehler können jedoch bei den Finanzinstituten unterschiedlich sein. Ist zum Beispiel ein Element gefüllt, das gemäss diesen Definitionen nicht vorhanden sein sollte, dann kann eines der Finanzinstitute die Transaktion abweisen. Ein anderes Finanzinstitut kann komplexere Validierungen im- plementieren und zum Schluss kommen, dass es die Transaktion trotzdem verarbei¬tet und die Daten des betroffenen Elements nicht berücksichtigt. Version 1.0 – 10.05.2021 Seite 13 von 23
Elemente IG Credit Transfer Änderungen 3 Elemente Folgend werden Informationen zu neuen Elementen und Änderungen von bestehenden Elementen des Schemas aufgeführt. Wo nichts anderes spezifiziert wird, ist der Grund für die Änderungen der Schemawechsel sowie die Harmonisierung mit Internationalen Standards. Schemaversion: pain.001.001.09.ch.01 3.1 Neue Elemente 3.1.1 / Neu sind unter dem bestehenden Element /// folgende Sub-Elemente verfügbar: • Status: «M», wenn verwendet wird • Status: «M», wenn verwendet wird Die Schweizer Finanzinstitute empfehlen zur Erleichterung von Supportanfragen in der «pain.001»- Meldung immer Informationen über die zur Erstellung der Meldung verwendete Software zu liefern. Dafür muss das Element 4-mal geliefert werden, wobei die Sub-Elemente «Channel Type» und «Identification» wie in nachfolgender Tabelle beschrieben zu befüllen sind: Instanz Subelement Wert Beschreibung 1 NAME Code (in Grossbuchstaben) Produkt-Name Name des SW-Produkts 2 PRVD Code (in Grossbuchstaben) Hersteller-Name Name des SW-Herstellers 3 VRSN Code (in Grossbuchstaben) Software-Version Version der Software 4 SPSV Code (in Grossbuchstaben) SPS IG-Version Version des SPS-IGs, die von der Software umgesetzt wurde Tabelle 3: Beschreibungen des Sub-Elements Version 1.0 – 10.05.2021 Seite 14 von 23
Elemente IG Credit Transfer Änderungen Instanz Verwendung 1 NAME Produkt-Name 2 PRVD Hersteller-Name 3 VRSN SW-Version 4 SPSV SPS IG-Version Tabelle 4: Verwendung von 4 Instanzen 3.1.2 Neu ist das Element mit dem Status: «O» verfügbar. LEI steht für Legal Entity Identifier und kann als zusätzliche Information zur Identifikation einer Party mitgegeben werden. Der Legal Entity Identifier ist ein zwanzigstelliger alphanumerischer Code, der als global eindeutige Kennung für Rechtsträger im Finanzmarkt fungiert. Das Element ist im Schema an folgenden Stellen verwendbar: • GrpHdr/InitgPty/Id/OrgId/LEI • GrpHdr/FwdgAgt/FinInstnId/LEI • PmtInf/Dbtr/Id/OrgId/LEI • PmtInf/DbtrAgt/FinInstnId/LEI • PmtInf/UltmtDbtr/Id/OrgId/LEI • CdtTrfTxInf/UltmtDbtr/Id/OrgId/LEI • CdtTrfTxInf/IntrmyAgt1/FinInstnId/LEI • CdtTrfTxInf/CdtrAgt/FinInstnId/LEI • CdtTrfTxInf/Cdtr/Id/OrgId/LEI • CdtTrfTxInf/UltmtCdtr/Id/OrgId/LEI • CdtTrfTxInf/RmtInf/Strd/Invcr/Id/OrgId/LEI • CdtTrfTxInf/RmtInf/Strd/Invcee/Id/OrgId/LEI • CdtTrfTxInf/RmtInf/Strd/GrnshmtRmt/Grnshee/Id/OrgId/LEI • CdtTrfTxInf/RmtInf/Strd/GrnshmtRmt/GrnshmtAdmstr/Id/OrgId/LEI Version 1.0 – 10.05.2021 Seite 15 von 23
Elemente IG Credit Transfer Änderungen 3.1.3 Neu sind für das bestehende Element / folgende Sub-Elemente verfügbar: • Status: «D» • Status: «D» Definition: Das Element darf nur geliefert werden, wenn das Finanz Institut dieses unterstütz Wird das Element «Date Time» () an ein Finanz Institut geliefert, welche das Element nicht unterstütz kann dies zur Zurückweisung der Meldung führen. 3.1.4 Neu ist das Element mit dem Status: «BD» verfügbar. Der Proxy kann zur Angabe einer alternativen Bezeichnung für ein Konto verwendet werden und wird möglicherweise für Auslandszahlungen verwendet werden. In der Schweiz findet dieses Feld aktuell keine Anwendung. Das Element ist im Schema an folgenden Stellen verwendbar: • PmtInf/DbtrAcct/Prxy • PmtInf/ChrgsAcct/Prxy • CdtTrfTxInf/CdtrAcct/Prxy 3.1.5 Neu ist das Element «Instruction For Debtor Agent» mit dem Status: «BD» verfügbar. Pfad im Schema: / Das Feld kann Informationen für das Institut des Zahlers enthalten und ist in Absprache mit dem jeweiligen Finanzinstitut zu verwenden. Die Verarbeitung dieses Feldes erfolgt anhand der Regeln des Finanz Institutes. Version 1.0 – 10.05.2021 Seite 16 von 23
Elemente IG Credit Transfer Änderungen 3.1.6 Neu ist das Element «UETR» mit Status: «BD» verfügbar. Pfad im Schema: /// UETR steht für «Unique End-to-end Transaction Reference». Das Element bietet die Möglichkeit eine universell eindeutige Referenz für eine Zahlung mitzugeben. Wenn das Element vorhanden ist, wird dieses durch die Finanz Institute weitergleitet. Eine Ausnahme besteht für den Interbankverkehr im SEPA (Zahlungsart S), hier wird das Element nicht weitergeleitet. 3.1.7 Neu ist das Element «Unit Currency» mit dem Status: «O» verfügbar. Pfad im Schema: /// Es wird die Währung, in der das Umtauschverhältnis angegeben wird, definiert. Beispiel: 1 CHF = xxx CUR ist die Unit Currency CHF 3.1.8 Neu zugelassen ist das Element «Intermediary Agent 1 Account» mit dem Status: «BD». Pfad im Element: // Folgendes Sub-Element ist verfügbar: • Status: «M», wenn verwendet wird Das Feld enthält Informationen bezüglich des Kontos eines Intermediären Instituts und ist in Absprache mit dem jeweiligen Finanz Institut zu verwenden. Die Verarbeitung dieses Feldes erfolgt anhand der Regeln des Finanz Institutes. 3.1.9 Neu zugelassen ist das Element «Creditor Agent Account» mit dem Status: «O». Pfad im Schema: // Folgendes Sub-Element ist verfügbar • Status: «M», wenn < CdtrAgtAcct > verwendet wird Das Feld enthält Informationen bezüglich des Kontos des Instituts des Zahlungsempfängers. Version 1.0 – 10.05.2021 Seite 17 von 23
Elemente IG Credit Transfer Änderungen 3.1.10 Neu zugelassen ist das Element «Related Remittance Information» mit dem Status: «BD» Pfad im Schema: // Das Feld kann Informationen bezüglich der Handhabung der «Remittance Information» beinhalten und ist in Absprache mit dem jeweiligen Finanz Institut zu verwenden. Die Verarbeitung dieses Feldes erfolgt anhand der Regeln des entsprechenden Finanz Institutes. 3.1.11 Neu ist das Element «Tax Remittance» mit dem Status «O» verfügbar. Pfad im Schema: //// Das Feld wird möglicherweise für Auslandzahlungen verwendet werden und kann Informationen zu einer Überweisung in Bezug auf die steuerliche Behandlung enthalten. In der Schweiz findet dieses Feld aktuell keine Anwendung. 3.1.12 Neu ist das Element «Garnishment Remittance» mit dem Status «O» verfügbar. Pfad im Schema: //// Das Feld wird möglicherweise für Auslandzahlungen verwendet werden und kann dort Informationen zu einer Überweisung enthalten, die in Bezug auf eine Pfändung getätigt wurde. In der Schweiz findet dieses Feld aktuell keine Anwendung. Version 1.0 – 10.05.2021 Seite 18 von 23
Elemente IG Credit Transfer Änderungen 3.2 Angepasste Elemente 3.2.1 Für das Element wird der Name geändert. Eigenschaft Bisherige Neue Name BIC BICFI Tabelle 5: Änderungen des Elements 3.2.2 Für das Element wird der Name geändert. Eigenschaft Bisherige Neue Name BICorBEI AnyBIC Tabelle 6: Änderungen des Elements 3.2.3 Für das Feld / wird die Beschreibung angepasst. Eigenschaft Bisherige Neue Generelle TRA und TRF: Gleiche Bedeutung, keine Darf nur TRF enthalten. Definition Auswirkung auf die Steuerung der Belastungsanzeigen. Der Wert TRA wird in der Schweiz analog TRF verarbeitet, er hat keine spezielle Funktion. Ausserdem ist für Checkzahlungen der Wert CHK zugelassen. Tabelle 7: Änderungen des Elements Version 1.0 – 10.05.2021 Seite 19 von 23
Elemente IG Credit Transfer Änderungen 3.2.4 Für das Element wird die Kardinalität im Schema angepasst. Grund dafür ist die Anpassung an CBPR+. Die Business Rule besagt weiterhin, dass das Feld nur einmal geliefert werden darf. Eigenschaft Bisherige Neue Kardinalität [0..1] [0..3] Tabelle 8: Änderungen des Elements Verfügbar ist das Feld an folgenden Stellen: • PmtInf/PmtTpInf/SvcLvl • PmtInf/CdtTrfTxInf/PmtTpInf/SvcLvl 3.2.5 Für das Element wird der Status aufgrund der Entfernung des ESR/ES Verfahrens geändert. Eigenschaft Bisherige Neue Status «D» «BD» Tabelle 9: Änderungen des Elements Verfügbar ist das Feld an folgenden Stellen: • PmtInf/PmtTpInf/LclInstrm • PmtInf/CdtTrfTxInf/PmtTpInf/LclInstrm 3.2.6 Für das Element / wird der Status aufgrund der Art der Verwendung des Elementes angepasst. Eigenschaft Bisherige Neue Status «O» «BD» Tabelle 10: Änderungen des Elements 3.2.7 Für das Element // wird der Status aufgrund der Entfernung des ESR/ES Verfahrens geändert. Eigenschaft Bisherige Neue Status «D» «M» Tabelle 11: Änderungen des Elements Version 1.0 – 10.05.2021 Seite 20 von 23
Elemente IG Credit Transfer Änderungen 3.2.8 // Für das Element //// wird der Status geändert. Grund dafür ist die Verpflichtung der Strukturierten Adresse für den Ultimate Creditor per November 2022. Eigenschaft Bisherige Neue Status «O» «N» Tabelle 12: Änderungen des Elements AdrLine> Für das Element gilt die Verpflichtung der strukturierten Adresse ebenfalls für Auslandzahlungen. Für Inlandzahlungen wird eine starke Empfehlung zur Verwendung der strukturierten Adresse ausgesprochen, jedoch werden für das Element im Schema keine Anpassungen vorgenommen. Grund dafür sind domestische Standards (z.B. QR-Rechnung), die eine Verwendung der unstrukturierten Adresse weiterhin zulassen. 3.2.9 Für das Element // werden für folgende Sub-Elemente der Status geändert. Grund dafür ist die Anpassung an CBPR+ und ISO. Eine Verschärfung der Verwendung der Elemente soll vermieden werden. Elements Eigenschaft Bisherige Neue Status «M» «O» / Status «N» «O» / / Tabelle 13: Änderungen des Elements 3.2.10 / Für das Element /// wird die Beschreibung angepasst. Eigenschaft Bisherige Neue Generelle Darf nur einmal vorhanden Darf nur einmal vorhanden sein. Die vollständige Definition sein. Weitergabe des Elements kann nicht gewährleistet werden. Falls das Element nicht vollständig weitergeleitet werden kann, wird die Weitergabe des Sub- Elements priorisiert. Die Anzahl aller innerhalb des Elements gelieferten Zeichen darf 9000 Zeichen nicht übersteigen (ohne Tags der Subelemente) Tabelle 14: Änderungen des Elements Version 1.0 – 10.05.2021 Seite 21 von 23
Elemente IG Credit Transfer Änderungen 3.2.11 // Für das Element //// wird der Status aufgrund der Entfernung des ESR/ES Verfahrens geändert. Eigenschaft Bisherige Neue Status «D» «O» Tabelle 15: Änderungen des Elements Zusätzlich wird für das Subelement // folgende Beschreibung hinzugefügt: Eigenschaft Bisherige Neue Generelle Wird in diesem Element der Wert «ISO» Definition geliefert und im Element der Wert «SCOR», dann muss das Element eine formell korrekte «Creditor Reference» gemäss ISO 11649 beinhalten. Tabelle 16: Änderungen des Sub-Elements 3.2.12 Für das Element wird im Schema die maximale Länge an CBPR+ angepasst. Die Business Rule besagt, dass weiterhin maximal 70 Zeichen benutzt werden dürfen. Eigenschaft Bisherige Neue Maximale Länge 70 Zeichen 140 Zeichen Tabelle 17: Änderungen des Elements Hinweis: Es kann davon ausgegangen werden, dass mittelfristig die Beschränkung auf 70 Zeichen bei gewissen Zahlungsarten wegfällt. Version 1.0 – 10.05.2021 Seite 22 von 23
ESR/ES Entfernung IG Credit Transfer Änderungen 4 ESR/ES Entfernung Aufgrund der Einstellung des ESR/ES Verfahren wird im Schema an folgenden Stellen die Prüfung bezüglich der Zahlungsarten 1 und 2 (2.1 und 2.2) entfernt. • PmtInf/PmtMtd • PmtInf/PmtTpInf • PmtInf/PmtTpInf/SvcLvl/Prtry • PmtInf/CdtTrfTxInf/PmtTpInf • PmtInf/CdtTrfTxInf/PmtTpInf/SvcLvl/Prtry • PmtInf/CdtTrfTxInf/Amt/InstdAmt • PmtInf/CdtTrfTxInf/Amt/EqvtAmt • PmtInf/CdtTrfTxInf/XchgRateInf • PmtInf/CdtTrfTxInf/IntrmyAgt1 • PmtInf/CdtTrfTxInf/CdtrAgt • PmtInf/CdtTrfTxInf/CdtrAgt/FinInstnId • PmtInf/CdtTrfTxInf/CdtrAgt/FinInstnId/BICFI • PmtInf/CdtTrfTxInf/CdtrAgt/FinInstnId/ClrSysMmbId/ClrSysId/Cd • PmtInf/CdtTrfTxInf/CdtrAgt/FinInstnId/Nm • PmtInf/CdtTrfTxInf/CdtrAgt/FinInstnId/PstlAdr • PmtInf/CdtTrfTxInf/CdtrAgt/FinInstnId/Othr/Id • PmtInf/CdtTrfTxInf/Cdtr/PstlAdr • PmtInf/CdtTrfTxInf/Cdtr/Id • PmtInf/CdtTrfTxInf/CdtrAcct/Id • PmtInf/CdtTrfTxInf/CdtrAcct/Id/Othr/Id • PmtInf/CdtTrfTxInf/UltmtCdtr • PmtInf/CdtTrfTxInf/UltmtCdtr/PstlAdr (inkl. Sub-Elemente) • PmtInf/CdtTrfTxInf/InstrForCdtrAgt • PmtInf/CdtTrfTxInf/InstrForDbtrAgt • PmtInf/CdtTrfTxInf/Purp • PmtInf/CdtTrfTxInf/RmtInf • PmtInf/CdtTrfTxInf/RmtInf/Ustrd • PmtInf/CdtTrfTxInf/RmtInf/Strd/RfrdDocInf • CdtTrfTxInf/RmtInf/Strd/RfrdDocAmt • PmtInf/CdtTrfTxInf/RmtInf/Strd/CdtrRefInf • PmtInf/CdtTrfTxInf/RmtInf/Strd/CdtrRefInf/Tp • PmtInf/CdtTrfTxInf/RmtInf/Strd/CdtrRefInf/Ref • PmtInf/CdtTrfTxInf/RmtInf/Strd/Invcr • PmtInf/CdtTrfTxInf/RmtInf/Strd/Invcee • PmtInf/CdtTrfTxInf/RmtInf/Strd/AddtlRmtInf Version 1.0 – 10.05.2021 Seite 23 von 23
Sie können auch lesen