Indices Aktien - Investment - Raiffeisen

Die Seite wird erstellt Lorenz May
 
WEITER LESEN
Indices Aktien - Investment - Raiffeisen
ORDERRICHTLINIEN - HINWEISE ZUR AUFTRAGSERFASSUNG
STAND: AUGUST 2021

                 ORDERRICHTLINIEN -
                       Hinweise
                 zur Auftragserfassung
                       Investment

     Indices
                     Aktien

                      Fonds
Indices Aktien - Investment - Raiffeisen
ORDERRICHTLINIEN - HINWEISE ZUR AUFTRAGSERFASSUNG
STAND: AUGUST 2021

Als Benutzer von „Mein ELBA“ oder der ELBA-App* nutzen Sie modernste Technologie. Sie können weltweit Ihre
Kontostände abfragen und selbstständig über Ihr Wertpapierdepot verfügen. Bedenken Sie aber auch, dass Sie
damit bei allen Transaktionen, die Sie vornehmen, eigenverantwortlich handeln!

* In der ELBA-App stehen die Wertpapierfunktionen und -anzeigen analog von „Mein ELBA“ zur Verfügung.

Beachten Sie daher bitte insbesondere folgende Punkte:

Nutzungszeiten:
Die Nutzungszeiten von „Mein ELBA“ und der ELBA-App sind von 05:00 bis 24:00 Uhr (in den meisten Fällen ist
die Unterbrechung ab Mitternacht schon um 01:00 Uhr wieder beendet). Ihre Aufträge werden grundsätzlich nur
an österreichischen Bankarbeitstagen von 08:00 bis 22:00 Uhr an die Börse weitergeleitet. Bitte beachten Sie die
aktuellen Nutzungszeiten auf www.internetwertpapiere.at unter: Depots & Investieren / Orderrichtlinien.

Hotline für weitere Informationen:

Bei technischen Fragen +43 662 / 8886 – 13333 an österreichischen Bankarbeitstagen von 07:30 bis 17:00 Uhr
Bei Wertpapier-Fragen +43 662 / 8886 – 14444 an österreichischen Bankarbeitstagen von 08:00 bis 22:00 Uhr

Ausnahmen finden Sie auf www.internetwertpapiere.at unter: Depots & Investieren / Orderrichtlinien / Nutzungs-
zeiten.

Hinweis für Transaktionen an US-Handelsplätzen für folgende Wertpapiere:

· Wertpapiere mit einem Kurs von weniger als USD 1,-
  oder
· OTC-Geschäfte der Marktsegmente Pink-Limited Information oder Pink-No Information (unabhängig vom Kurs)
  oder
· OTC-Überträge der Marktplätze 'Caveat Emptor', 'Grey Market' oder 'Other OTC' (unabhängig vom Kurs)

In der Vergangenheit war es immer öfter zu beobachten, dass es zu Handelsproblemen bei dieser Art von ameri-
kanischen Aktien kommt. Da diese Aktien zumeist nicht die strengen Handelsvorschriften der amerikanischen
Wertpapieraufsichtsbehörde SEC erfüllen, erfolgt die Notierung an außerbörslichen und nur eingeschränkt regu-
lierten Marktsegmenten (erkennbar z. B. auf www.internetwertpapiere.at u. a. durch den Handelsplatz mit der
Bezeichnung "NASDAQ OTHER OTC", jedoch sind in Ausnahmefällen auch andere Handelsplätze möglich).

Diese Handelsprobleme sind auch einer Besonderheit bei der Wertpapierabwicklung (Settlement) geschuldet, da
diese      nahezu    ausschließlich    von   der    weltweit   größten      und    privat  organisierten   US-
Wertpapierabwicklungsgesellschaft DTCC (Depository Trust and Clearing Company) durchgeführt wird.
Die DTCC verfügt über ein Regelwerk, welches Aktien kurzfristig („chill“ = Tage oder Wochen) oder auch langfris-
tig („freeze“ = Monate oder dauerhaft) vom Settlement und damit weitgehend vom Handel ausschließen kann.

Zudem können auch Restriktionen, welche die betroffenen US-Brokerhäuser in Absprache mit deren Compliance-
und Risikoabteilungen vornehmen die Handelbarkeit beeinflussen. Deren Entscheidungsgrundlage ist vielfältig
(z. B. Nachrichtenfluss der Gesellschaft, Finanzberichte, Berichtswesen, politische Entscheidungen, Behörden-
und Aufsichtsentscheidungen). Diese werden sehr kurzfristig („über Nacht“) getroffen und im Vorhinein
nicht mitgeteilt.

Aufgrund der oben dargestellten Rahmenbedingungen wird die Raiffeisenbankengruppe Salzburg in sogenannten
„Penny Stocks“ bzw. Wertpapieren mit den o. g. Merkmalen i. d. R. für US-Handelsplätze keine Wertpa-
piertransaktionen entgegennehmen.

Seit dem 31. Oktober 2019 ist es ungewiss, ob es für bestehende Positionen in diesen Titeln Handlungs-
möglichkeiten über „Mein ELBA“ / ELBA-App gibt.

Kennnummer
Bei der Auftragserteilung ist ausschließlich die 12-stellige ISIN (International Securities Identification Number) zu
verwenden. Andere internationale Kennnummern (Valoren-Nummer, Cusip-Nummer, etc.) finden keine Verwen-
dung und würden zu einem Fehlkauf führen.

ISIN-Nummer-Suche
Zur Suche einer speziellen ISIN-Nummer empfehlen wir Ihnen die Internetseite www.internetwertpapiere.at. Dort
können Sie auf der Startseite (Suchfeld: Inhalte / Wertpapier / ISIN) oder unter dem Menüpunkt „Börse & Kurse“
(Suchfeld) verschiedene Wertpapierarten (Aktien, Fonds, …) suchen und somit auch deren ISIN-Nummer ermit-
teln. Zusätzlich steht Ihnen auf der Startseite die „Wertpapier-Suche“ zur Verfügung, welche die gleiche Funktion
erfüllt.
ORDERRICHTLINIEN - HINWEISE ZUR AUFTRAGSERFASSUNG
STAND: AUGUST 2021

Limitarten

Bestens
Ein Bestens-Auftrag wird ohne Limit an die Börse weitergeleitet. Sie akzeptieren damit jeden Kurs, der sich durch
Ihren Auftrag bildet.

Kauf-/Verkaufslimit
Ein Kauflimit verhindert, dass Sie für das zu kaufende Wertpapier mehr bezahlen, als Sie möchten. Damit besteht
sicherlich auch für Sie die Gefahr, dass das Limit innerhalb der Gültigkeitsdauer nicht erreicht wird und der Auf-
trag somit nicht ausgeführt wird. Für ein Verkaufslimit gilt umgekehrt das gleiche, das heißt, dass Sie das zu ver-
kaufende Wertpapier nur zu einem gewissen Kurs (Limit) verkaufen und nicht darunter!

Limitzusätze

Stop Market (Verkauf)
Ein Limitzusatz, der den Auftrag erst bei Erreichen bzw. bei Unter-/Überschreiten des gewünschten Börsenkurses
aktiviert. Ein Stop Market-Limit von z. B. EUR 40 bewirkt, dass die Order, wenn der Börsenkurs von oben kom-
mend EUR 40 erreicht (je nach Börse) bzw. unterschreitet, zu einem „Bestens-Auftrag“ wird. Somit erhält der
Kunde für seinen Auftrag unmittelbar den nächsten Kurs, der sich nach Erreichen des Stop Market-Limits ergibt.
Dieser kann sowohl unter, als auch über EUR 40 liegen.

Stop Market-Limits werden zur Kursabsicherung verwendet.

Bitte achten Sie im Falle einer Stop Market-Order darauf, dass bei der Auftragserstellung der aktuelle Börsenkurs
über dem von Ihnen definierten Limit liegen muss. Ist dies nicht der Fall, so wird Ihr Auftrag von der Börse zu-
rückgewiesen bzw. ersatzlos storniert!
Bei den Präsenzbörsen, wo eine Stop Market-Order möglich ist und bei der Auftragserstellung der aktuelle Bör-
senkurs unter oder bei dem von Ihnen definierten Limit liegt, wird der Auftrag wie ein „Bestens Auftrag“ behandelt.

    •    Hinweise: Die Änderung des Limits bei einem bestehenden Auftrag mit „Stop Market“ - Limit ist möglich,
         die Änderung der Menge / Stücke ist nicht möglich. Das bedeutet, dass der Auftrag gelöscht und nach
         Bestätigung der Löschung unter „Aufträge & Umsätze“ ein neuer Auftrag erfasst werden muss.

        Die Änderung eines bestehenden Auftrages mit „Stop Market"- Limit in einen „Standard"-Limitauftrag
        (oder umgekehrt) bzw. in einen „Bestens"- Auftrag (oder umgekehrt) ist nicht möglich.
        Das bedeutet, dass der „Stop Market"- Limitauftrag gelöscht werden muss und nach Bestätigung der Lö-
        schung unter „Auftrage & Umsätze“ muss der neue „Bestens"- Auftrag erfasst werden.

Limits und Limitzusätze

Tick Size Aktienhandel EU-Aktien (inkl. Schweiz) an den europäischen und Schweizer Börsen
Betragslimits und Stop-Marken werden nur in bestimmten Schritten angenommen.
Jede EU-Aktie (inkl. Schweiz) wurde in ein Liquiditätsband von 1 - 6 eingeteilt. Diese Einstufung wurde je Aktie
gemacht und ist somit an jeder europäischen Börse gleich. Eine Aktualisierung findet jährlich statt.
1 steht für nahezu illiquide Aktien, 6 für sehr liquide Aktien. Je nach Liquiditätsband sind unterschiedliche
Limitschritte möglich. Das aktuelle Liquiditätsband wird z. B. an der Wiener Börse unter den Preisdaten / Stamm-
daten / Liquiditätsband der entsprechenden Aktie angezeigt.
ORDERRICHTLINIEN - HINWEISE ZUR AUFTRAGSERFASSUNG
STAND: AUGUST 2021

Tick Size Aktienhandel EU-Aktien (inkl. Schweiz) an europäischen & Schweizer Börsen

      Limitbereich
(Betragslimit, Stop-Marke)
                             Liquiditätsband 1 Liquiditätsband 2 Liquiditätsband 3 Liquiditätsband 4 Liquiditätsband 5 Liquiditätsband 6
     von          bis
   (größer     (kleiner)
   gleich)

     0,00         0,10            0,0005            0,0002            0,0001            0,0001            0,0001            0,0001
     0,10         0,20            0,001             0,0005            0,0002            0,0001            0,0001            0,0001
     0,20         0,50            0,002             0,001             0,0005            0,0002            0,0001            0,0001
     0,50         1,00            0,005             0,002             0,001             0,0005            0,0002            0,0001
     1,00         2,00             0,01             0,005             0,002             0,001             0,0005            0,0002
     2,00         5,00             0,02              0,01             0,005             0,002             0,001             0,0005
     5,00        10,00             0,05              0,02              0,01             0,005             0,002             0,001
     10,00       20,00              0,1              0,05              0,02              0,01             0,005             0,002
     20,00       50,00              0,2               0,1              0,05              0,02              0,01             0,005
     50,00      100,00              0,5               0,2               0,1              0,05              0,02              0,01
    100,00      200,00               1                0,5               0,2               0,1              0,05              0,02
    200,00      500,00               2                 1                0,5               0,2               0,1              0,05
    500,00     1.000,00              5                 2                 1                0,5               0,2               0,1
   1.000,00    2.000,00             10                 5                 2                 1                0,5               0,2
   2.000,00    5.000,00             20                10                 5                 2                 1                0,5
   5.000,00    10.000,00            50                20                10                 5                 2                 1
  10.000,00    20.000,00           100                50                20                10                 5                 2
  20.000,00    50.000,00           200               100                50                20                10                 5
  50.000,00        -               500               200               100                50                20                10

Beispiele:

Aktie A, Liquiditätsband 3, aktueller Kurs 51 EUR:
Bei Limits im Bereich von 20 bis 50 sind zwei Nachkommastellen möglich, wobei die zweite Nachkommastelle in
0,05er Schritten gesetzt werden muss. Bsp.: 49,95; 49,90; 49,85…
Bei Limits im Bereich von 50 bis 100 ist eine Nachkommastelle möglich wobei diese in 0,1er Schritten gesetzt
werden muss. Bsp.: 51,0; 51,1; 51,2…

Aktie B, Liquiditätsband 6, aktueller Kurs 167 EUR:
Bei Limits im Bereich von 100 bis 200 sind zwei Nachkommastellen möglich, wobei die zweite Nachkommastelle
in 0,02er Schritten gesetzt werden muss. Bsp.: 167,00; 167,02; 167,04…

Tick Size Aktienhandel nicht EU-Aktien (exkl. Schweiz) an europäischen & Schweizer Börsen
Aktienkurs kleiner 1,00 -> 0,001 (z. B. 0,001; 0,002; 0,003; ...)
Aktienkurs größer/gleich 1,00 -> 0,01 (z. B. 1,01; 1,02; 1,03; ...)

Tick Size Aktienhandel New York Stock Exchange:
Aktienkurs kleiner 1,00 -> 0,0001 (z. B. 0,0001; 0,0002; 0,0003; ...)
Aktienkurs größer/gleich 1,00 -> 0,01 (z. B. 1,01; 1,02; 1,03; ...)

Tick Size Aktienhandel Nasdaq:
Jeder Aktienkurs -> 0,01 (z. B. 1,21;1,22; 1,23; ...)

Tick Size Anleihen- und Zertifikate-Handel mit Prozentnotiz
Limitschritte in 0,01 Prozentpunkten
z. B.: 100,09; 100,10; 100,11; …

Zeitliche Gültigkeit von Aufträgen
Aufträge können derzeit - abhängig von der Börse - mit folgender zeitlicher Gültigkeit erteilt werden (Auszug der
wichtigsten Börsen):
     • Frankfurt XETRA: tagesgültig (= nur am Tag der Auftragserteilung) oder die nächsten 5 Banktage oder
          die nächsten 3 Monatsultimo. Zusätzlich sind noch das Jahresultimo und der über das Jahresultimo ma-
          ximal erlaubte Tag (360 Tage ab Tag der Auftragserfassung) möglich.
     • USA: Monatsultimo / nächster Monatsultimo / tagesgültig / 360 Tage ab Auftragserteilung
          Hinweis: Bestens-Orders sind nur mit taggleicher Gültigkeit möglich.
Weitere Details finden sie auf www.internetwertpapiere.at unter dem Menüpunkt „Depots & Investieren“ und Or-
derrichtlinien > Börseusancen sowie bei der Wertpapier-Auftragserfassung in der Kalenderfunktion unter „Gültig-
keit“.
ORDERRICHTLINIEN - HINWEISE ZUR AUFTRAGSERFASSUNG
STAND: AUGUST 2021

Handelsplatz / Börseplatz
Alle Aufträge werden an österreichischen Bankarbeitstagen von Mo. bis Fr. von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr (Aus-
nahmen, z. B. aufgrund von Feiertagen, werden auf der Startseite von www.internetwertpapiere.at zeitnah ver-
öffentlicht) an die von Ihnen im Auftrag (Auswahl „Handelsplatz“) festgelegte Börse weitergeleitet. Es ist z. B.
auch möglich, dass ein über die Börse Frankfurt Parkett erworbener Titel an der Börse München verkauft wird.
Eine länderübergreifende Börsenauswahl ist jedoch nicht möglich, d. h. ein Titel, welcher über die Börse Frankfurt
Parkett erworben wurde, kann nicht (ohne vorherigen Lagerstellenwechsel) an der Börse New York Stock
Exchange verkauft werden.

Auftrags-Status
Verfolgen Sie den Auftragsstatus Ihrer erteilten Aufträge unter „Aufträge & Umsätze“. So können Sie rechtzeitig
eventuelle Ablehnungen erkennen und entsprechend reagieren. Sie erhalten über die Auftrags- und Umsatz-
Anzeige hinaus, keine zusätzliche Verständigung! Zusätzlich stehen gegebenenfalls unter „Auftragsdetails anzei-
gen“ (Auswahl über das „3-Punkte-Symbol“ beim jeweiligen Auftragsstatus) Detailinformationen zur Verfügung.

Es gibt folgende verschiedene Auftrags-Stati:
„Auftrag offen“: Auftrag wurde noch nicht an die Börse weitergeleitet und kann noch von Ihnen selbst storniert
werden.
oder
Der Auftrag wurde bereits an die Börse weitergeleitet und kann von Ihnen nur noch zum Storno „vorgemerkt"
werden. Falls noch möglich, wird Ihr Auftrag kurz darauf von der Wertpapier-Abwicklung storniert.

„Durchgeführt“: Ihr Auftrag wurde bereits durchgeführt, Storno und Änderung sind nicht mehr möglich; Abrech-
nung folgt. Hat Ihre Order diesen Status erreicht, so wird die Position im Falle eines Kaufes außerdem in der
Positionsübersicht angezeigt und ist zur Weiterdisposition (Verkauf) frei verfügbar. Im Falle eines Verkaufes ist
der Verkaufserlös sofort verfügbar.

„Teildurchführung“ - z. B. „.... Stk. mit .... EUR": Ein Teil der Auftragsmenge wurde durchgeführt. Grundsätzlich
werden sämtliche Teildurchführungen mit den unterschiedlichen Durchführungskursen angezeigt und auch ge-
trennt abgerechnet (Entgelte entsprechend Ihrem Depot). Werden eine oder mehrere Teildurchführungen ange-
zeigt, kann ein Storno für die noch offene Restmenge erteilt werden.
Werden an einem Tag mehrere Teildurchführungen bei einem Wertpapierauftrag generiert, so werden die Teil-
durchführungen mit den entsprechenden Kursen getrennt angezeigt. Erfolgt jedoch die Restausführung, so wird
aus sämtlichen Durchführungen ein Mischkurs errechnet. Es erfolgt eine Abrechnung der Gesamtmenge mit dem
Mischkurs. Es wird eine einmalige Entgeltverrechnung durchgeführt. Erfolgt die Durchführung der Restmenge
z. B. am nächsten Tag, so wird am Ende des Vortages ebenfalls ein Mischkurs aus den bereits durchgeführten
Aufträgen errechnet und angezeigt. Erfolgt dann am nächsten Tag die Durchführung der Restmenge, so wird ein
neuer Mischkurs errechnet und für diese Teilmenge eine Abrechnung angezeigt.
Ausnahme Börse Wien: Jede generierte Teildurchführung wird sofort abgerechnet (Entgelte entsprechend Ihrem
Depot).

„Storno-Vormerkung": Der Auftrag wurde von Ihnen zum Storno vorgemerkt. Es wird von uns an der Börse
überprüft, ob bereits eine Durchführung erfolgte. Falls NEIN, wird der Auftrag von uns endgültig storniert, falls JA,
wird er abgerechnet.

„Storniert“: Auftrag wurde storniert. Gegebenenfalls sehen Sie unter „Aufträge & Umsätze“ den Grund für eine
Ablehnung.

„Auftrag abgeschlossen“: Hat Ihre Order den Status „abgerechnet" erreicht, so wird dies auch unter „Aufträge
& Umsätze“ entsprechend angezeigt und bleibt bis zu 800 Tage ab Abrechnungstag ersichtlich. Der Auftrag ist
unter „Aufträge & Umsätze“ mit „Auftrag abgeschlossen“ gekennzeichnet. Über das „3-Punkte-Symbol“ (= Auf-
tragsdetails anzeigen lassen) wird der Abrechnungsbeleg angezeigt und kann ausgedruckt werden. Abgerechne-
te Aufträge werden 1 Jahr lang angezeigt.

Storno bzw. Löschung von Aufträgen
Sie können einen Auftrag nur dann selbstständig stornieren, wenn er noch nicht an die Börse weitergeleitet wur-
de. Ist dies aber bereits der Fall, können Sie Ihren Auftrag nur „zum Storno vormerken". Er wird umgehend von
unserer Wertpapier-Abwicklung endgültig storniert, nachdem sichergestellt ist, dass noch keine Durchführung an
der Börse erfolgte. Bei börseseitigen Auftragslöschungen (z. B. bei Handelsaussetzung) müssen Sie Ihren Auf-
trag selbst – gegebenenfalls mit neuem Limit – nochmals erteilen. Der Grund liegt in beiden Fällen darin, dass Sie
als Internet-Kunde als vollwertiger Kapitalmarkt-Teilnehmer anerkannt werden und die Usancen der internationa-
len Kapitalmärkte mitzutragen haben. Bei Auftragslöschungen (auch aufgrund von Nicht-Erreichen eines Limits)
wird eine Auftragsänderungs-Gebühr (lt. Konditionen Ihres Depots) verrechnet. Sie werden mittels E-Mail über
jede durchgeführte Stornierung oder Löschung automatisch informiert.
ORDERRICHTLINIEN - HINWEISE ZUR AUFTRAGSERFASSUNG
STAND: AUGUST 2021

Limitänderung
Die Limitänderung erfolgt über den Menüpunkt „Änderung“ im Wertpapier-Bereich in der ELBA-App bzw. in „Mein
ELBA“ durch Aufruf des bestehenden Wertpapierauftrages. Für eine Änderung wird eine Gebühr (lt. Kondition
Ihres Depots) in Rechnung gestellt.

Aufträge für Wertpapierfonds
Über „Mein ELBA“, ELBA-App erfolgt die Auftragserfassung mittels der Funktion „Neuer Auftrag“ (Wertpapier
kaufen). Damit der Kauf über die Fondsgesellschaft erfolgt, muss als Handelsplatz „Fondsgesellschaft“ ausge-
wählt werden.
Die Bepreisung erfolgt entsprechend den Konditionen Ihres Depots. Wenn Ihre Wertpapiere nicht in einem Klas-
sik-, Online-, Komfort- oder Premium-Depot verwahrt werden gilt folgendes: Für Wertpapierfonds ohne Service-
entgelt / Ausgabeaufschlag („AGA") werden beim Kauf Aktienspesen (zzgl. Beorderungsentgelt) verrechnet.
Für börsennotierte Wertpapierfonds ohne AGA werden sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf Aktienspesen
(zzgl. Beorderungsentgelt) verrechnet.
Die Abwicklungsmodalitäten wie Annahmezeit, Tag der Kursbildung sowie Valutatag variieren je nach Fondsge-
sellschaft bzw. Fonds und können nicht vereinheitlicht werden. Für Investmentfonds der Raiffeisen Capital Ma-
nagement (RCM) gelten unter normalen Marktbedingungen folgende Zeiten (Angaben ohne Gewähr, Änderungen
vorbehalten):
- Der Annahmeschluss bei RCM ist an österreichischen Bankarbeitstagen 14:00 Uhr. Eine Auftragserteilung kann,
vorbehaltlich technischer Probleme, ab 13:55 Uhr nicht garantiert werden. Aufträge, die nach 14:00 Uhr bei RCM
vorliegen, werden erst am darauffolgenden österreichischen Bankarbeitstag berücksichtigt.
- Kursbildung: Annahmetag zuzüglich 1 bis 4 österreichische Bankarbeitstage.

    •    Hinweis: Wird ein Kauf über eine Börse gewünscht, so ist der Börseplatz (individuelle Auswahl über
         „Handelsplatz“) entsprechend zu definieren (also nicht "Fondsgesellschaft"). Der spätere Verkauf kann in
         diesem Fall wiederum nur über die Börse erfolgen. Wird ein Kauf eines börsennotierten Wertpapierfonds
         über die Fondsgesellschaft gewünscht, muss dieser als Kauf in „Mein ELBA“, ELBA-App mit dem ent-
         sprechenden Handelsplatz erfasst werden. Der spätere Verkauf kann in diesem Fall wiederum nur über
         die Fondsgesellschaft erfolgen.

Circa - Gegenwert
Der Circa-Gegenwert errechnet sich auf Grundlage des zuletzt bekannten Wertpapierkurses. Er gibt keine Aus-
kunft darüber, wie hoch der Kurs sein wird, der sich durch Ihren Auftrag an der Börse bilden wird. Bei limitierten
Aufträgen wird der Circa-Gegenwert auf Basis des Limits errechnet. Sollte eine ISIN-Nummer noch nicht in die
Kennnummerndatenbank eingetragen sein (z. B. bei Neuemissionen, div. Optionsscheine, …) und es sich um
einen unlimitierten Auftrag handeln, kann kein automatischer Circa-Gegenwert berechnet werden. Die Konto-
deckung wird in diesem Fall zu einem späteren Zeitpunkt manuell überprüft. Die Circa-Gegenwert-Berechnung
bei ISIN-Nummern, die noch nicht in die Kennnummerndatenbank eingetragen sind, erfolgt in der Form, dass
unterstellt wird, dass das Wertpapier in Stück notiert. Dies ist bei Aktien und Fonds der Fall. Unter Umständen
kann das zu Problemen führen, wenn es sich bei dem unbekannten Wertpapier um eine Anleihe handelt und Sie
ein Limit erteilt haben (Ablehnung mit "Kontodeckung ungenügend"). In diesem Fall kontaktieren Sie bitte unsere
Hotline für Wertpapier-Fragen.

Kontodeckung
Kaufaufträge können nur erteilt werden, solange „Kontodeckung" gegeben ist. Diese errechnet sich wie folgt:
Kontosaldo aller Verrechnungskonten
+ allfällige Überziehungsrahmen
-> von dieser Summe werden nicht abgerechnete Aufträge wie folgt berücksichtigt:
+ Circa-Gegenwert bereits erteilter unlimitierter Verkaufsaufträge
+ Circa-Gegenwert bereits erteilter limitierter „durchgeführter“ Verkaufsaufträge
- Circa-Gegenwert bereits erteilter Kaufaufträge

Bei ungenügender Kontodeckung wird der Auftrag entweder sofort (bei bekannter Kennnummer) oder zu einem
späteren Zeitpunkt zurückgewiesen.

Fremdwährungen
KAUF/VERKAUF
Bei Fremdwährungsgeschäften (Wertpapier-Aufträge bei denen ein Unterschied zwischen der Handelswährung
des Wertpapiers und der Abrechnungswährung besteht – z. B. US-Aktie Börse in USA wird über ein Euro-Konto
abgewickelt) kann KEINE Sofort-Abrechnung erfolgen, da der Devisenkurs, der bei der Abrechnung zur Geltung
kommt, zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht.

Verwendeter Devisenkurs: Zwischen 11:30 und 13:00 Uhr fixierter allgemein gültiger Devisenkurs der Bank (bzw.
Ausführungen über Broker Raiffeisen Bank International AG der allgemein gültige Devisenkurs der Raiffeisen
Bank International AG) zwei Werktage vor Valuta. Für Ausführungen, die bei uns später als zwei Werktage vor
ORDERRICHTLINIEN - HINWEISE ZUR AUFTRAGSERFASSUNG
STAND: AUGUST 2021

Valuta um 11:00 Uhr eingehen, kommt jeweils der Devisenkurs der nächsten Fixierung (vom nächsten Werktag)
zur Anwendung.

Bei einem Wertpapier-Kauf kommt der fixierte Devisenverkaufskurs (Devisenbriefkurs) und bei einem Wertpapier-
Verkauf der Devisenankaufskurs (Devisengeldkurs) zur Handelswährung des Wertpapiers zur Anwendung.
Die Abrechnung erfolgt an diesem Tag um ca. 16:00 Uhr - ab diesem Zeitpunkt kann die Abrechnung unter „Auf-
träge & Umsätze“ abgerufen werden (zuvor ist das Belegsymbol nicht vorhanden). Diese Regelung ist notwendig,
da vor Abrechnung die Beschaffung der nötigen Devisen erfolgt sein muss.

Die „Haben“-Vormerkung wird allerdings mit dem zuletzt festgestellten Devisenkurs zum Zeitpunkt der Auftrags-
durchführung (= Schlusstag) generiert – dadurch kann es beim Abrechnungsbetrag und den vorgemerkten „Ha-
ben“-Beträgen (Differenz zwischen Kontostand und verfügbaren Betrag) zu Abweichungen kommen.

ERTRAG/TILGUNG
Bei Ertrag und Tilgung als Fremdwährungsgeschäfte (Währung Kundenverrechnungskonto entspricht nicht der
Währung der Zahlung – z. B. Tilgung eines US-Wertpapiers wird über ein Euro-Konto abgewickelt) kommt der
von der Bank allgemeine Devisenkurs zur Anwendung.

Verwendeter Devisenkurs: Allgemein täglich fixierter Devisenankaufskurs (Devisengeldkurs) der Bank zur Zah-
lungswährung des Wertpapiers, zwei Werktage vor dem Zahlbarkeitstag (in der Regel ist Zahlbarkeitstag ident mit
Valutatag). Sofern es zu Verzögerungen bei der Zahlung zum Wertpapier kommt bzw. keine gesicherten Informa-
tionen über die Zahlung oder den Zeitpunkt dieser gibt, kommt der Devisenkurs vom Tag der Gutschrift zur An-
wendung.

Wesentliche Anlegerinformationen – Kundeninformationsdokument (KID) bzw. sonstige Produktinforma-
tionen
Gemäß PRIIPS-Verordnung (Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte) sind den Anlegern bei jedem
Kauf-Auftrag zu strukturierten Finanzprodukten (Zertifikate, Optionsscheine, etc.) und Investmentfonds bestimmte
Produktinformationen rechtzeitig vor der Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen. Das ist beispielsweise das
Basisinformationsblatt (BIB) oder die „Wesentlichen Anlegerinformationen – Kundeninformationsdokument (KID)“
bei Investmentfonds. Diese Dokumente geben einen Überblick über grundlegende Merkmale des Finanzproduk-
tes. In der ELBA-App bzw. „Mein ELBA“ wird in der jeweiligen Auftragsmaske ein entsprechender Link zum Abruf
der entsprechenden Dokumente in elektronischer Form bereitgestellt.
Weitere Produktinformationen sind unter www.internetwertpapiere.at oder bei der Fondsgesellschaft bzw. beim
Emittenten des Finanzproduktes abrufbar.

Überziehungszinsen
Sie können einen Wertpapierauftrag gegen jedes Konto, das mit dem Depot verknüpft ist, abrechnen lassen,
auch wenn sich Ihr Guthaben auf einem anderen Konto befindet. Achten Sie aber bitte darauf, dass dadurch
Sollzinsen entstehen, die in voller Höhe von Ihnen getragen werden müssen! Im eigenen Interesse sollten Sie
Kaufaufträge nur gegen ein gedecktes Verrechnungskonto abrechnen lassen.

Verpfändung bzw. Sperre von Internetdepots
Werden Wertpapierdepots (Wertpapier-Verrechnungskonten) verpfändet oder gesperrt (wegen Kreditgewährung,
Verlassenschaft etc.), dann erlischt Ihre Orderberechtigung über „Mein ELBA“ bzw. die ELBA-App und Sie kön-
nen keine Aufträge mehr mittels Internet erfassen.
Sie können auch lesen