Klassisches Norwegen - ab 1.359,- € p.P - Poppe Reisen

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Klassisches Norwegen - ab 1.359,- € p.P - Poppe Reisen
Klassisches Norwegen

                                      8 Tage-Reise
                                ab   1.359,– € p.P.
Die schönsten Fjorde der Welt
Termine: Juni bis August 2019
Klassisches Norwegen - ab 1.359,- € p.P - Poppe Reisen
Klassisches Norwegen
Die schönsten Fjorde der Welt
Erliegen Sie dem Zauber der unberührten Landschaften und reizvollen Städten. Hier vereinen sich imposante Fjorde, bezau-
bernde Städte, gewaltige Berge und einzigartige Naturschauspiele. Freuen Sie sich auf eine Rundreise durch Oslo, Geilo, Ber-
gen, den Sognefjord, Ålesund und Kvitfjell mit spektakulären Aussichten und Panoramen.

                                               Es erfolgt eine kurze Pause für einen Foto-       6. Tag: Ålesund – "Trollstigen" – Kvitfjell
                                               stopp am Vøringfoss Wasserfall. Gegen Mit-        Am Morgen Weiterfahrt zum spektakulären
                                               tag treffen Sie Ihren lokalen Stadtführer für     "Trollstigen". Über den Bjørli und den Dom-
                                               Bergen, der Sie auf Ihrer 2-stündigen Stadt-      bås geht es in das Gudbrandsdal nach
                                               rundfahrt durch Bergen begleitet. Über-           Kvitfjell. Fast perlschnurartig reihen sich
                                               nachtung in Bergen.                               alte bäuerliche Hofstellen an den grünen
                                                                                                 Hängen, die an deutsche Mittelgebirge erin-
                                               4. Tag: Bergen – Flåm: Optional Fahrt mit         nern. Abendessen und Übernachtung in der
                                               der Flåmbahn – Sognefjord                         Region Ringebu.
                                               Heute fahren Sie in Richtung Flåm, ein klei-
                                               ner Ort inmitten von Fjorden. Optional Fahrt      7. Tag: Kvitfjell – Lillehammer: Optional Be-
                                               mit der Flåmbahn. Heute Vormittag können          such des Maihaugen-Museums – Oslo
                                               Sie mit dem Schnellzug nach Flåm fahren.          Nach dem Frühstück geht es heute nach Lil-
                                               Genießen Sie die wunderschöne Landschaft          lehammer, die ehemalige Olympiastadt, dort
                                               der Hardangervidda Region während der             besichtigen Sie unter anderem die Sprungschan-
1. Tag: Deutschland – Oslo                     Fahrt. Diejenigen, welche die Flåmbahn dazu       ze. Sie haben die Möglichkeit den oberen
Individuelle Anreise zum gebuchten Flugha-     gebucht haben, werden in Voss abgesetzt,          Teil der Anlagen von unten, mittels rund 900
fen und Flug nach Oslo. Sammeltransfer         wo die Zugfahrt anfängt. Diese Gäste wer-         Stufen oder bequem mit dem Reisebus, zu
zum Hotel. Der Rest des Tages steht Ihnen      den bei Ankunft in Flåm von der Reiselei-         erreichen (die Fahrt auf den Turm per Sessel-
zur freien Verfügung. Übernachtung in Oslo.    tung in Empfang genommen. Im Anschluss            lift ist nicht im Reisepreis enthalten). Optio-
                                               starten Sie eine ca. 2-stündige Bootsfahrt        nal Besuch des Maihaugen-Museums. Mai-
2. Tag: Oslo – Geilo                           auf dem Nærøyfjord und Aurlandsfjord. Wei-        haugen ist ein kulturhistorisches Museum
Nach dem Frühstück starten Sie eine 3-         terfahrt zum Hotel in der Region Sognefjord.      mit Freilichtmuseum sowie ein Regional-
stündige Stadtrundfahrt in Oslo. Sie sehen     Abendessen und Übernachtung.                      museum des Gudbrandsdal in Lillehammer
das Königliche Schloss, die Festung Akers-                                                       in Norwegen. Es ist eines der größten Muse-
hus, die Einkaufsstraße Karl Johans Gate so-   5. Tag: Sognefjord – Briksdal: Optional Fahrt     en in Norwegen – und sicherlich das erleb-
wie den Frognerpark, auch Vigeland ge-         mit den "Troll-Autos" – Geiranger Fjord –         nisreichste! Hier gibt es neben rund 200
nannt. Außerdem besuchen Sie das Wikin-        Ålesund                                           historischen Gebäuden auch Ausstellungen,
gerschiffsmuseum. Ihre Weiterreise führt       Nach dem Frühstück fahren Sie zum mächti-         Gastronomie und Erlebnisse für Groß und
entlang des Tyrifjordsees und durch das        gen Briksdal Gletscher. Optional Fahrt mit        Klein. Hier finden Sie Häuser aus der Stadt
reich bewaldete Hallingdal bis nach Geilo.     "Troll-Autos". Die Gäste, die die "Troll-Autos"   und vom Land, sowohl alte als auch neue –
Abendessen und Übernachtung in Geilo.          dazu gebucht haben, werden von der Reise-         sogar eines, das zeigt, wie wir uns im Jahr
                                               leitung über den Treffpunkt informiert. Wei-      2001 die Zukunft vorgestellt hatten! Die
3. Tag: Geilo – Bergen                         ter geht es nach Geiranger, um eine 1-stün-       Gäste, die den Eintritt zu Maihaugen dazu
Genießen Sie Ihr Frühstück im Hotel und        dige Bootsfahrt auf dem Geirangerfjord zu         gebucht haben, werden nach dem Besuch
durchqueren Sie dann die Hardangervidda,       genießen. Fast senkrecht ragen die Felswän-       der Schanzenanlage in das Freilichtmuseum
die größte Hochebene Europas. Ein karges,      de hinauf, Wasserfälle mit poetischen Na-         Maihaugen gefahren, während die anderen
baumloses Hochplateau, gesprenkelt mit         men rauschen donnernd in die Tiefe. An-           Gäste Freizeit in Lillehammer haben. Abendes-
zahlreichen Seen und weiten Moorflächen.       schließend Fahrt nach Ålesund.                    sen und Übernachtung in Oslo-Gardermoen.
Klassisches Norwegen - ab 1.359,- € p.P - Poppe Reisen
8. Tag: Oslo – Deutschland                        Hotelbeispiele:
Sammeltransfer zum Flughafen Oslo und             Oslo, Thon Munch***                               Allgemeine Bedingungen:
Rückflug zum Ausgangsflughafen. Individu-         Geilo, Ustedalen****                              Vorbehaltlich Programm-, Hotel- und
elle Heimreise der Teilnehmer.                    Bergen, Comfort Holberg***                        Flugplanänderungen. Tarif- und Wech-
                                                  Raum Skei/Førde, Thon Jølster****                 selkursänderungen vorbehalten. Es
Eingeschlossene Leistungen:                       Ålesund, Thon Ålesund***                          gelten die Allgemeinen Geschäftsbe-
• Flug ab/bis Berlin mit Norwegian Air            Kvitfjell, Kvitfjell Hotel***                     dingungen (AGB)/ Reisebedingungen
  Shuttle oder Lufthansa in der Economy           Oslo-Gardermoen, Scandic Oslo Airport****         von Poppe Reisen GmbH & Co. KG.
  Class inkl. Steuern und Gebühren, andere
  Abflughäfen gegen Aufpreis                      Reisetermine:                                     Reiseversicherungen:
• 4 Übernachtungen mit Halbpension im             01.06. – 08.06.2019        13.07. – 20.07.2019    Im Reisepreis sind keine Reiseversi-
  DZ in 3-4 Sterne-Hotels in Geilo, den Re-       08.06. – 15.06.2019        20.07. – 27.07.2019    cherungen enthalten. Wir empfehlen
  gionen Sognefjord und Ringebu sowie             15.06. – 22.06.2019        27.07. – 03.08.2019    dringend den Abschluss einer Reise-
  Gardermoen                                      22.06. – 29.06.2019        03.08. – 10.08.2019    Rücktrittskosten-Versicherung. Die Höhe
• 3 Übernachtungen mit Frühstück im DZ            29.06. – 06.07.2019        10.08. – 17.08.2019    der Prämie richtet sich nach dem Rei-
  in 3-4 Sterne-Hotels in Oslo, Bergen und        06.07. – 13.07.2019        17.08. – 24.08.2019    sepreis. Die Informationsblätter zu
  Alesund                                                                                           Versicherungsprodukten können Sie
• 1 Reiseführer pro Zimmer                        Zusatzleistungen:                                 vor Abschluss der Versicherung bei
• Örtliche Deutsch sprechende Reiselei-           • Zugfahrt Voss-Flåm                     75,- €   uns anfordern oder von unserer Web-
  tung                                            • Tour mit "Troll-Autos"                 27,- €   site www.poppe-reisen.de unter "Ka-
                                                  • Museumsbesuch Maihaugen                16,- €   taloge und Broschüren" herunterla-
Eingeschlossene Highlights:                                                                         den.
+ Stadtbesichtigung in Oslo und Bergen            Reisepapiere und Gesundheit:
+ Besuch des Wikingermuseums in Oslo              Deutsche Staatsbürger benötigen für die
+ Bootsfahrt auf dem Sognefjord und dem           Einreise einen gültigen Personalausweis oder
  Geiranger Fjord                                 Reisepass.                                        Beratung und Buchung:
                                                                                                    Poppe Reisen GmbH & Co. KG
Nicht eingeschlossen sind als optional be-        Diese Reise ist nur bedingt barrierefrei.         Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 14
zeichnete Ausflüge, nicht genannte Mahl-                                                            55130 Mainz
zeiten und Getränke, Trinkgelder sowie Aus-
gaben persönlicher Art.                                                                             Tel.: +49-(0)6131-27066-20
                                                                                                    Fax: +49-(0)6131-27066-19

                                                                                                    E-Mail: info@poppe-reisen.de

  Termine und Preise:
  8 Tage-Reise
  Juni bis August 2019
  im Doppelzimmer                           1.359,- €
                                                                                                    Veranstalter:
  Einzelzimmer-Zuschlag                     395,- €                                                 Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz

  Klima Oslo             Jan.   Feb. März April Mai     Juni   Juli   Aug. Sep.   Okt. Nov. Dez.
  Ø Temperatur in °C      -5     -4   -1   5    11       15    17      16   11     6     1   -2
  Sonnenstunden            1      3    5   6     8       8      7       6    5     3     1    1
  Regentage               15     13    9   11   10       13    15      14   14    14    16   17
Klassisches Norwegen - ab 1.359,- € p.P - Poppe Reisen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages                                        lich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen.        veranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Ver-
Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit           5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma-        schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä-          ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2          9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung             Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern.                           im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen                                                                                     lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Thea-
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der            5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung                              terbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der
Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver-           Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu-         Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn-
pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen          rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschlie-            zeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung        ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den                auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rah-
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen                Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberech-    men der Vermittlung beruhen.
hat.                                                                   nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende       9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag-
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt           vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann        lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein         der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene              Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer      Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar-           internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala-
von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und           ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung                jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA
das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch        der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen.             und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re-
schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.         Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Rei-          gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet-
                                                                       seteilnehmer werden berechnet:                                        zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
2. Bezahlung                                                           bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises.
Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine An-       bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises.                   10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
zahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestä-       bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises.                   10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig
tigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten        bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises,                    vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend
Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens      bei Eigenanreise 90% des Reisepreises.                                zu benachrichtigen.
14 Tage vor Reiseantritt zu leisten.                                   ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises.                     10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei-
                                                                       Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Ent-   sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei-
3. Leistungen                                                          schädigung im Einzelfall konkret zu berechnen.                        tung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der            Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen           beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den            nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des             örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann
hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung.               Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf mög-         diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstan-
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen              lich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden      dungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.                  die Höhe der Entschädigung begründen.                                 Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisen-
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die                                                                                  den hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet          6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter                über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe
den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus-       Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der        rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen-
führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch-            Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise       tur nicht befugt.
ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der           den Reisevertrag kündigen:
Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen-           a) ohne Einhaltung einer Frist.                                       11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter      Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer         11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der
verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die        Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn           Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be-
wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstal-         er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor-       stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
ter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird,         tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Rei-     Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei-
muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisen-        severanstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er      seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt
den als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,        muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie            das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan-
muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel              diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei-      gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller
informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte           tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistun-            Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie          gen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern          vorliegen.
möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist     gutgebrachten Beträge.                                                11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei-
auf der Internetseite:                                                 b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt.                                     sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.        Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest-       Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich
                                                                       gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei-           Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
4. Leistungs- und Preisänderungen                                      bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer-          Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen             zahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter        gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver-          verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus-       nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter            setzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis       11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur            zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzulei-       Zu11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er-           ten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich        Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver-
heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht         zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.         tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben,
beeinträchtigen.                                                       Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass     es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ver-    die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der
einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten           Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.                   12. Eintrittskarten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder                                                                                    Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran-
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende          7. Reiseversicherungen                                                staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.         Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei-         Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung
1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen-         tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV).      dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin-
den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so          Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der ver-      gungen (s. Ziffer 5).
kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der             einbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von
nachfolgenden Berechnung erhöhen:                                      der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den             13. Gesetzliche Bestimmungen
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei-        Abschluss eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden           Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson-
severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.            Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder        dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen            Krankheit. Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten          Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh-
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs-         können Sie vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern           ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der
kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde-         oder von unserer Website www.poppe-reisen.de unter „Kataloge          Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung
rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag           und Broschüren“ herunterladen.                                        verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei
für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden                                                                                 Jahren.
verlangen.                                                             8. Haftung des Reiseveranstalters
2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden             8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht       14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem                eines ordentlichen Kaufmanns für:                                     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre-       1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;                               hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
chenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.                        2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträ-          Folge.
3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei-         ger;
severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,          3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;                       15. Gerichtsstand
in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert      4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten         Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver-
hat.                                                                   Reiseleistung.                                                        klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden
4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises             8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der      ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die
hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in-            Leistungserbringung betrauten Person.                                 Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt                                                                                   allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per-
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der            9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung                                   sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück              9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf     gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti-          den dreifachen Reisepreis beschränkt, die                             deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage         1. keine Körperschäden sind und                                       der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus            2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden                              Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die              9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schä-
Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließ-            den auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reise-

     Veranstalter:                                         Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14                     Telefon +49 (0) 6131 27066-20                         E-Mail info@poppe-reisen.de
     Poppe Reisen GmbH & Co. KG                            D-55130 Mainz                                   Telefax +49 (0) 6131 27066-19                         Site www.poppe-reisen.de

     Bilder: Pixabay, Sónia Arrepia Photography - Visitnorway.com, Visit Oslo Tord Baklund
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