Rom und Neapel - ab 1.119,- € p.P - Mediengruppe Westfälischer Anzeiger
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- als Vermittler - Rom und Neapel 7 Tage-Reise ab 1 . 1 1 9 , – € p.P. UNESCO Welterbe und La Dolce Vita Termin: 06.07. - 12.07.2018
Rom und Neapel UNESCO Welterbe und La Dolce Vita Tauchen Sie ein in Jahrtausende alte Geschichte, reizvolle Landschaften und italienisches Lebensgefühl. Sowohl die antike Altstadt der ewigen Stadt Rom, der Vatikan als auch die Altstadt von Neapel und die berühmte Ausgrabungsstätte Pompeji gehören nicht ohne Grund zum Welterbe der UNESCO. Neben diesen historischen Höhepunkten dürfen kulinarische Köstlich- keiten und landestypische Produkte in idyllischer Landschaft aber natürlich bei dieser Reise nicht fehlen. 1. Tag: Deutschland – Rom 4. Tag: Rom: Vatikan Transfer zum Flughafen Düsseldorf und Flug über Nach dem Frühstück steht die Besichtigung des München oder Frankfurt nach Rom. Dort Transfer Vatikans auf dem Programm. Der vom Meisterar- zum Hotel und Nachmittag zur freien Verfügung. chitekten Bernini geschaffene Petersplatz und der angrenzende Petersdom sind ein Anlaufpunkt für 2. Tag: Rom: Antikes Rom viele Gläubige. In den Vatikanischen Museen, die Nach dem Frühstück treffen Sie Ihre Reiseleitung eine der wertvollsten Kunstsammlungen der Welt für eine halbtägige Stadtführung durch das Antike beherbergen, sind viele Ausstellungsstücke berühm- Rom. Sie sehen das Kolosseum von außen, wo einst ter Meister zu sehen, wie die Stanzen des Raffael Gladiatoren um ihr Leben kämpften. Weiter geht mit der Schule von Athen oder der Torso vom Bel- es zum Forum Romanum, dem ältesten römischen vedere. Durch die Voranmeldung für die Vatikani- Forum und damaliger Mittelpunkt des politischen, schen Museen und die Sixtinische Kapelle entste- wirtschaftlichen, kulturellen und religiösen Le- hen bei dem Besuch keine Wartezeiten. Der Nach- bens. Anschließend sehen Sie noch den Triumph- mittag steht zur freien Verfügung. bogen, das Kapitol und die Piazza Venezia. 5. Tag: Rom – Neapel: Stadtführung und Pizzaver- 3. Tag: Rom: Klassisches Rom – Optional Nachmit- kostung tags Halbtagesausflug Frascati und Albaner Berge Heute verlassen Sie Rom und fahren mit dem Bus Frühstück im Hotel und anschließend Spaziergang nach Neapel. Bevor Sie Ihr Hotel erreichen, lernen durch das Klassische Rom. Sie gehen vorbei an der Sie die Stadt bei einer Führung näher kennen. Spanischen Treppe und zur berühmten Via Con- Neapel ist eine vielschichtige Stadt mit unzähligen dotti wo sich das Caffè Greco befindet. Weiter geht Zeugnissen einer nahezu dreitausendjährigen Ge- es zum Trevi Brunnen und natürlich zum Navona- schichte, engen Gassen und vielstöckigen Häu- platz mit dem Vierströmebrunnen. Der Nachmit- sern. Hier brodelt der Vesuv und das südliche tag steht zur freien Verfügung. Interessenten Temperament wird besonders deutlich mit freund- bieten wir die Möglichkeit, die Albaner Berge und lichen Menschen, einer farbenfrohen und von den Weinort Frascati näher kennen zu lernen. Mit Gerüchen erfüllten Altstadt und dem täglichen dem Namen „Castelli Romani” wird eine Gruppe Verkehrschaos. Die Führung endet mit einer Ver- kleiner Städte und Dörfer in den Albaner Bergen kostung der berühmten Pizza Napoli. Anschlie- bezeichnet. Zunächst geht die Fahrt zum Castel ßend Fahrt zum Hotel und Zeit zur freien Verfü- Gandolfo, der Sommerresidenz des Papstes. Von gung. dort fahren Sie weiter zum Albaner See, dem tiefsten Vulkansee Italiens. Durch verschiedene 6. Tag: Neapel: Pompeji und Sorrent mittelalterliche Dörfer erreichen Sie den Weinort Nach dem Frühstück Ganztagesausflug nach Pom- Frascati. Hier probieren Sie lokale Weine und Pro- peji und Sorrent. Die antike Stadt Pompeji gilt als dukte in einer typischen Trattoria. Anschließend eines der wichtigsten historischen Zeugnisse der Rückfahrt nach Rom. europäischen Geschichte. Die Stadt wurde im
Jahre 79 n. Chr. durch einen Vulkanausbruch des Eingeschlossene Highlights Vesuv völlig überschüttet und konserviert. Im + Stadtführungen Antikes Rom, Klassisches Rom ALLGEMEINE HINWEISE: Jahre 1998 erklärte die UNESCO die Ausgrabungs- und Vatikan stätte zum Weltkulturerbe. Weiter geht die Fahrt + Stadtführung Neapel mit Pizzaverkostung Vorbehaltlich Programm-, Hotel- und Flug- nach Sorrent. Die malerische Stadt liegt traumhaft + Ausflug Pompeji und Halbinsel Sorrent planänderungen. Tarif- und Wechselkur- über weißen Steilklippen und bietet eine fantasti- sänderungen vorbehalten. Es gelten die sche Aussicht auf den Golf von Neapel. Schon seit Nicht eingeschlossen sind nicht genannte Mahl- Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AG- 2000 Jahren ziehen die atemberaubenden Son- zeiten und Getränke, Trinkgelder, Reiseversiche- B)/ Reisebedingungen von Poppe Reisen nenuntergänge und die duftenden Orangen- und rungen sowie Ausgaben persönlicher Art. GmbH & Co. KG. Zitronengärten Besucher aus aller Welt an. Bei einem gemeinsamen Spaziergang durch die ver- Hotelbeispiele Reisepapiere und Gesundheit winkelten Altstadtgassen bestaunen Sie die prunk- Rom, Hotel Degli Aranci**** Deutsche Staatsbürger können mit einem vollen Villen aus der Zeit der Belle Epoque. Rück- Neapel, Hotel Ramada Naples**** gültigen Personalausweis oder Reisepass fahrt zum Hotel in Neapel. nach Italien einreisen. Besondere Gesund- Zusatzleistungen heitsvorschriften sind nicht zu beachten. 7. Tag: Neapel – Deutschland • Halbpensions-Zuschlag 165,- € Gemeinsamer Transfer zum Flughafen und Rück- • Ausflug Frascati und Albaner Berge 75,- € flug über Frankfurt oder München nach Düssel- dorf. Nach Ankunft Transfer zum Ausgangsort. Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen Buchung Beratung und und Beratung: Buchung: Eingeschlossene Leistungen Kurtaxen • Haustürabholservice – Transfer zum Flughafen Die Kurtaxe in Rom beträgt 6,- € pro Person und Düsseldorf und zurück für Leser mit Wohnsitz Nacht, in Neapel 3,50 € pro Person und Nacht. im Verbreitungsgebiet der Zeitung* Diese sind direkt vor Ort im Hotel zu zahlen. • Flug mit Lufthansa ab/bis Düsseldorf in der Economy Class Reiseversicherungen • Steuern, Gebühren und Kerosinzuschläge Im Reisepreis sind keine Reiseversicherungen ent- (Wert ca. 102,- €) halten. Wir empfehlen dringend den Abschluss • 6 Übernachtungen mit Frühstück in 4 Sterne- einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Die Höhe - als Vermittler - Hotels im DZ mit Bad/Dusche, WC der Prämie richtet sich nach dem Reisepreis. Beratung und Buchung in den • Sämtliche Transfers Geschäftsstellen Ihrer Zeitung. • Örtliche Deutsch sprechende Reiseleitung • 1 Reiseführer pro Zimmer Kontakt: Westfälischer Anzeiger *Mindestteilnehmerzahl für den Transfer 6 Perso- Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG nen - sonst Zuzahlung nach Rücksprache. Frau Marita Franke Gutenbergstraße 1, 59065 Hamm Tel. 02381 105-235 Termine und Preise EMail: leserreisen@wa.de 06.07. - 12.07.2018 www.wa.de/leserreisen Preise pro Person Anmeldeschluss: ca. 2 Monate vor Anreise im Doppelzimmer 1.119,- € Veranstalter: Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz Einzelzimmer-Zuschlag 225,- € Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen Klima Rom Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Bilder: Pixabay Ø Temperatur in °C 8 9 11 13 17 21 24 24 21 17 13 9 Sonnenstunden 4 5 7 7 9 9 11 10 8 6 4 3 Regentage 6 6 5 8 6 4 2 2 5 6 8 8
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages wirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen le- Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten diglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä- oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu besuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine sol- ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, es kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen che Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot sei denn, dass derartige Leistungsstörungen auf einem schuld- werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der An- anzubieten. haften Verhalten des Reiseveranstalters im Rahmen der Vermitt- meldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver- lung beruhen. pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson 9.3 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag- einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflich- Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu- lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den tung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernom- rücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den men hat. schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberechnung internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala- Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der In- ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vom jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA halt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurück- und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re- ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die zutreten, die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter vom gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet- Dauer von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksich- zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. ist und das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder tigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch durch schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) anneh- anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich mög- 10. Mitwirkungspflicht des Reisenden men kann. lichen Erwerbs verlangen. Dem Reisenden steht der Nachweis 10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig offen, dass der Schaden nicht entstanden oder wesentlich nied- vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend 2. Bezahlung riger als die Pauschale sei. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit zu benachrichtigen. Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine nachfolgender Neuanmeldung. Folgende pauschalierte Rück- 10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei- Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reise- trittskosten je angemeldetem Teilnehmer werden berechnet: sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei- bestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die gelei- bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises. tung bzw. Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, steten Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spä- bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises. für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist, ist eine örtliche testens 14 Tage vor Reiseantritt zu leisten. bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises. Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann diese die bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises, Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen 3. Leistungen bei Eigenanreise 90% des Reisepreises. unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des Reise- Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises. veranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierung nur hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung. dann (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10%) erstattet über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war. rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen- verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. tur nicht befugt. Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die 6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der 11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus- Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise- 11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch- den Reisevertrag kündigen: Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be- ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der a) ohne Einhaltung einer Frist. stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen- Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei- de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan- die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reisever- Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reisever- gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller anstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen anstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) wird, muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen vorliegen. Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Flugge- Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Ver- 11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei- sellschaft, muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den wendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch Beträge. Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser wie möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt. Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, List“ ist auf der Internetseite: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest- gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar. gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung nicht, unzureichend oder falsch informiert haben. für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hin- 11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zu- 4. Leistungs- und Preisänderungen gewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, gang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver- 4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt ha- von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver- Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt. tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein wei- 12. Eintrittskarten gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er- tergehender Anspruch des Kunden besteht nicht. Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran- heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der beeinträchtigen. Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reise- Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung 4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag veranstalter den Kunden davon zu unterrichten. dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin- vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskos- gungen (s. Ziffer 5). ten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder 7. Reiseversicherungen Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den recht- 13. Gesetzliche Bestimmungen Verwirkung und Verjährung Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern. zeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesonde- 1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen- (RRV). Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der re die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB. den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie inner- kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den halb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende nach folgenden Berechnung erhöhen: Abschluss eines Versicherungs-Paketes. Es bietet umfassenden bei uns geltend machen. Nach Fristablauf ist die Geltendma- a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei- Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder chung nur noch möglich, wenn Sie an der Einhaltung der Frist severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. Krankheit. ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Alle Ansprüche – gleich b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunterneh- aus welchem Rechtsgrund – verjähren ein Jahr nach der vertrag- men pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Be- 8. Haftung des Reiseveranstalters lich vereinbarten Beendigung der Reise, es sei denn, es liegt ein förderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des verein- 8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht von uns zu vertretendes anfängliches Unvermögen vor. Scha- barten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden eines ordentlichen Kaufmanns für: densersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung verjähren Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung; innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei Jahren. vom Reisenden verlangen. 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; 2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen; 14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den ent- Reiseleistung. hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur sprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Folge. 3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei- Leistungserbringung betrauten Person. severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, 15. Gerichtsstand in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteu- 9. Beschränkung der Haftung Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver- ert hat. 9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für vertragliche Scha- klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden 4) Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertrags- densersatzansprüche– mit Ausnahme von Körperschäden – auf ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die schluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate den dreifachen Reisepreis beschränkt, Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertrags- 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per- schluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den grob fahrlässig herbeigeführt wird oder sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren. 2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden ent- gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder 5) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat stehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leis- deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informie- tungsträgers verantwortlich ist. der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der ren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reise antritt sind un- 9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Veranstalter Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz
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