Rom und Neapel - ab 1.119,- € p.P - Mediengruppe Westfälischer Anzeiger

 
WEITER LESEN
Rom und Neapel - ab 1.119,- € p.P - Mediengruppe Westfälischer Anzeiger
- als Vermittler -

Rom und Neapel

                                   7 Tage-Reise
                              ab 1 . 1 1 9 , – € p.P.

UNESCO Welterbe und La Dolce Vita
Termin: 06.07. - 12.07.2018
Rom und Neapel - ab 1.119,- € p.P - Mediengruppe Westfälischer Anzeiger
Rom und Neapel
UNESCO Welterbe und La Dolce Vita
Tauchen Sie ein in Jahrtausende alte Geschichte, reizvolle Landschaften und italienisches Lebensgefühl. Sowohl die antike
Altstadt der ewigen Stadt Rom, der Vatikan als auch die Altstadt von Neapel und die berühmte Ausgrabungsstätte Pompeji
gehören nicht ohne Grund zum Welterbe der UNESCO. Neben diesen historischen Höhepunkten dürfen kulinarische Köstlich-
keiten und landestypische Produkte in idyllischer Landschaft aber natürlich bei dieser Reise nicht fehlen.

                                         1. Tag: Deutschland – Rom                             4. Tag: Rom: Vatikan
                                         Transfer zum Flughafen Düsseldorf und Flug über       Nach dem Frühstück steht die Besichtigung des
                                         München oder Frankfurt nach Rom. Dort Transfer        Vatikans auf dem Programm. Der vom Meisterar-
                                         zum Hotel und Nachmittag zur freien Verfügung.        chitekten Bernini geschaffene Petersplatz und der
                                                                                               angrenzende Petersdom sind ein Anlaufpunkt für
                                         2. Tag: Rom: Antikes Rom                              viele Gläubige. In den Vatikanischen Museen, die
                                         Nach dem Frühstück treffen Sie Ihre Reiseleitung      eine der wertvollsten Kunstsammlungen der Welt
                                         für eine halbtägige Stadtführung durch das Antike     beherbergen, sind viele Ausstellungsstücke berühm-
                                         Rom. Sie sehen das Kolosseum von außen, wo einst      ter Meister zu sehen, wie die Stanzen des Raffael
                                         Gladiatoren um ihr Leben kämpften. Weiter geht        mit der Schule von Athen oder der Torso vom Bel-
                                         es zum Forum Romanum, dem ältesten römischen          vedere. Durch die Voranmeldung für die Vatikani-
                                         Forum und damaliger Mittelpunkt des politischen,      schen Museen und die Sixtinische Kapelle entste-
                                         wirtschaftlichen, kulturellen und religiösen Le-      hen bei dem Besuch keine Wartezeiten. Der Nach-
                                         bens. Anschließend sehen Sie noch den Triumph-        mittag steht zur freien Verfügung.
                                         bogen, das Kapitol und die Piazza Venezia.
                                                                                               5. Tag: Rom – Neapel: Stadtführung und Pizzaver-
                                         3. Tag: Rom: Klassisches Rom – Optional Nachmit-      kostung
                                         tags Halbtagesausflug Frascati und Albaner Berge      Heute verlassen Sie Rom und fahren mit dem Bus
                                         Frühstück im Hotel und anschließend Spaziergang       nach Neapel. Bevor Sie Ihr Hotel erreichen, lernen
                                         durch das Klassische Rom. Sie gehen vorbei an der     Sie die Stadt bei einer Führung näher kennen.
                                         Spanischen Treppe und zur berühmten Via Con-          Neapel ist eine vielschichtige Stadt mit unzähligen
                                         dotti wo sich das Caffè Greco befindet. Weiter geht   Zeugnissen einer nahezu dreitausendjährigen Ge-
                                         es zum Trevi Brunnen und natürlich zum Navona-        schichte, engen Gassen und vielstöckigen Häu-
                                         platz mit dem Vierströmebrunnen. Der Nachmit-         sern. Hier brodelt der Vesuv und das südliche
                                         tag steht zur freien Verfügung. Interessenten         Temperament wird besonders deutlich mit freund-
                                         bieten wir die Möglichkeit, die Albaner Berge und     lichen Menschen, einer farbenfrohen und von
                                         den Weinort Frascati näher kennen zu lernen. Mit      Gerüchen erfüllten Altstadt und dem täglichen
                                         dem Namen „Castelli Romani” wird eine Gruppe          Verkehrschaos. Die Führung endet mit einer Ver-
                                         kleiner Städte und Dörfer in den Albaner Bergen       kostung der berühmten Pizza Napoli. Anschlie-
                                         bezeichnet. Zunächst geht die Fahrt zum Castel        ßend Fahrt zum Hotel und Zeit zur freien Verfü-
                                         Gandolfo, der Sommerresidenz des Papstes. Von         gung.
                                         dort fahren Sie weiter zum Albaner See, dem
                                         tiefsten Vulkansee Italiens. Durch verschiedene       6. Tag: Neapel: Pompeji und Sorrent
                                         mittelalterliche Dörfer erreichen Sie den Weinort     Nach dem Frühstück Ganztagesausflug nach Pom-
                                         Frascati. Hier probieren Sie lokale Weine und Pro-    peji und Sorrent. Die antike Stadt Pompeji gilt als
                                         dukte in einer typischen Trattoria. Anschließend      eines der wichtigsten historischen Zeugnisse der
                                         Rückfahrt nach Rom.                                   europäischen Geschichte. Die Stadt wurde im
Rom und Neapel - ab 1.119,- € p.P - Mediengruppe Westfälischer Anzeiger
Jahre 79 n. Chr. durch einen Vulkanausbruch des         Eingeschlossene Highlights
Vesuv völlig überschüttet und konserviert. Im           + Stadtführungen Antikes Rom, Klassisches Rom           ALLGEMEINE HINWEISE:
Jahre 1998 erklärte die UNESCO die Ausgrabungs-            und Vatikan
stätte zum Weltkulturerbe. Weiter geht die Fahrt        + Stadtführung Neapel mit Pizzaverkostung               Vorbehaltlich Programm-, Hotel- und Flug-
nach Sorrent. Die malerische Stadt liegt traumhaft      + Ausflug Pompeji und Halbinsel Sorrent                 planänderungen. Tarif- und Wechselkur-
über weißen Steilklippen und bietet eine fantasti-                                                              sänderungen vorbehalten. Es gelten die
sche Aussicht auf den Golf von Neapel. Schon seit       Nicht eingeschlossen sind nicht genannte Mahl-          Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AG-
2000 Jahren ziehen die atemberaubenden Son-             zeiten und Getränke, Trinkgelder, Reiseversiche-        B)/ Reisebedingungen von Poppe Reisen
nenuntergänge und die duftenden Orangen- und            rungen sowie Ausgaben persönlicher Art.                 GmbH & Co. KG.
Zitronengärten Besucher aus aller Welt an. Bei
einem gemeinsamen Spaziergang durch die ver-            Hotelbeispiele                                          Reisepapiere und Gesundheit
winkelten Altstadtgassen bestaunen Sie die prunk-       Rom, Hotel Degli Aranci****                             Deutsche Staatsbürger können mit einem
vollen Villen aus der Zeit der Belle Epoque. Rück-      Neapel, Hotel Ramada Naples****                         gültigen Personalausweis oder Reisepass
fahrt zum Hotel in Neapel.                                                                                      nach Italien einreisen. Besondere Gesund-
                                                        Zusatzleistungen                                        heitsvorschriften sind nicht zu beachten.
7. Tag: Neapel – Deutschland                            • Halbpensions-Zuschlag                       165,- €
Gemeinsamer Transfer zum Flughafen und Rück-            • Ausflug Frascati und Albaner Berge           75,- €
flug über Frankfurt oder München nach Düssel-
dorf. Nach Ankunft Transfer zum Ausgangsort.             Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen                     Buchung
                                                                                                                Beratung   und
                                                                                                                         und    Beratung:
                                                                                                                             Buchung:

Eingeschlossene Leistungen                              Kurtaxen
• Haustürabholservice – Transfer zum Flughafen          Die Kurtaxe in Rom beträgt 6,- € pro Person und
   Düsseldorf und zurück für Leser mit Wohnsitz         Nacht, in Neapel 3,50 € pro Person und Nacht.
   im Verbreitungsgebiet der Zeitung*                   Diese sind direkt vor Ort im Hotel zu zahlen.
• Flug mit Lufthansa ab/bis Düsseldorf in der
   Economy Class                                        Reiseversicherungen
• Steuern, Gebühren und Kerosinzuschläge                Im Reisepreis sind keine Reiseversicherungen ent-
   (Wert ca. 102,- €)                                   halten. Wir empfehlen dringend den Abschluss
• 6 Übernachtungen mit Frühstück in 4 Sterne-           einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Die Höhe                - als Vermittler -
   Hotels im DZ mit Bad/Dusche, WC                      der Prämie richtet sich nach dem Reisepreis.            Beratung und Buchung in den
• Sämtliche Transfers                                                                                           Geschäftsstellen Ihrer Zeitung.
• Örtliche Deutsch sprechende Reiseleitung
• 1 Reiseführer pro Zimmer                                                                                      Kontakt:
                                                                                                                Westfälischer Anzeiger
*Mindestteilnehmerzahl für den Transfer 6 Perso-                                                                Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
nen - sonst Zuzahlung nach Rücksprache.                                                                         Frau Marita Franke
                                                                                                                Gutenbergstraße 1, 59065 Hamm
                                                                                                                Tel. 02381 105-235
  Termine und Preise
                                                                                                                EMail: leserreisen@wa.de
  06.07. - 12.07.2018                                                                                           www.wa.de/leserreisen
  Preise pro Person                                               Anmeldeschluss: ca. 2 Monate vor Anreise
  im Doppelzimmer                           1.119,- €                                                           Veranstalter:
                                                                                                                Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz
  Einzelzimmer-Zuschlag                     225,- €
  Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen

  Klima Rom              Jan.   Feb. März April Mai          Juni    Juli   Aug. Sep.    Okt. Nov. Dez.
                                                                                                                                                            Bilder: Pixabay

  Ø Temperatur in °C      8      9     11      13       17   21      24     24     21     17     13      9
  Sonnenstunden           4      5      7       7        9    9      11     10      8      6      4      3
  Regentage               6      6      5       8        6    4       2      2      5      6      8      8
Rom und Neapel - ab 1.119,- € p.P - Mediengruppe Westfälischer Anzeiger
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages                                      wirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende           im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen le-
Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit         berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten                diglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater-
der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä-        oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu          besuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung
tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung           verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine sol-        ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, es
kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen             che Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot           sei denn, dass derartige Leistungsstörungen auf einem schuld-
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der An-      anzubieten.                                                             haften Verhalten des Reiseveranstalters im Rahmen der Vermitt-
meldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver-                                                                                  lung beruhen.
pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen          5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson                  9.3 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag-
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflich-          Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu-           lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
tung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernom-           rücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt                 Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
men hat.                                                             schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberechnung             internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala-
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der In-            ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vom          jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA
halt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt      Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurück-        und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re-
ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die      zutreten, die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter vom         gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet-
Dauer von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden           Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksich-              zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
ist und das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder    tigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch
durch schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) anneh-         anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich mög-               10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
men kann.                                                            lichen Erwerbs verlangen. Dem Reisenden steht der Nachweis              10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig
                                                                     offen, dass der Schaden nicht entstanden oder wesentlich nied-          vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend
2. Bezahlung                                                         riger als die Pauschale sei. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit       zu benachrichtigen.
Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine         nachfolgender Neuanmeldung. Folgende pauschalierte Rück-                10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei-
Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reise-        trittskosten je angemeldetem Teilnehmer werden berechnet:               sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei-
bestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die gelei-      bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises.                     tung bzw. Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt,
steten Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spä-   bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises.                     für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist, ist eine örtliche
testens 14 Tage vor Reiseantritt zu leisten.                         bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises.                     Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann diese die
                                                                     bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises,                      Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen
3. Leistungen                                                        bei Eigenanreise 90% des Reisepreises.                                  unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des Reise-
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der          ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises.                       veranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den          Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierung nur           hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift
hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung.             dann (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10%) erstattet             über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen            werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war.                             rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen-
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.                                                                                        tur nicht befugt.
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die          6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet         Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der          11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus-     Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise-        11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der
führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch-          den Reisevertrag kündigen:                                              Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be-
ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der         a) ohne Einhaltung einer Frist.                                         stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen-         Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer           Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei-
de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter    Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er          seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt
verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen,           sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige         das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan-
die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reisever-         Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reisever-       gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller
anstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen         anstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich   Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
wird, muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den        jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen             vorliegen.
Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Flugge-          Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Ver-          11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei-
sellschaft, muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den        wendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt,            sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen          einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten           Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich
Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch   Beträge.                                                                Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
wie möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black         b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt.                                       Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
List“ ist auf der Internetseite:                                     Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest-         gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.      gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung          nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
                                                                     für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hin-         11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zu-
4. Leistungs- und Preisänderungen                                    gewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet,     gang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver-
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen           den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die         tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt ha-
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver-        Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und           ben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter          ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur          erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein wei-        12. Eintrittskarten
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er-         tergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.                          Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran-
heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht       Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die   staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der
beeinträchtigen.                                                     Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reise-        Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung
4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag       veranstalter den Kunden davon zu unterrichten.                          dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin-
vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskos-                                                                                gungen (s. Ziffer 5).
ten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder        7. Reiseversicherungen
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende        Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den recht-              13. Gesetzliche Bestimmungen Verwirkung und Verjährung
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.       zeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung            Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesonde-
1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen-       (RRV). Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der      re die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB.
den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so        vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von             Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie inner-
kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der           der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den               halb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende
nach folgenden Berechnung erhöhen:                                   Abschluss eines Versicherungs-Paketes. Es bietet umfassenden            bei uns geltend machen. Nach Fristablauf ist die Geltendma-
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei-      Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder          chung nur noch möglich, wenn Sie an der Einhaltung der Frist
severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.          Krankheit.                                                              ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Alle Ansprüche – gleich
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunterneh-                                                                                    aus welchem Rechtsgrund – verjähren ein Jahr nach der vertrag-
men pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Be-             8. Haftung des Reiseveranstalters                                       lich vereinbarten Beendigung der Reise, es sei denn, es liegt ein
förderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des verein-           8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht          von uns zu vertretendes anfängliches Unvermögen vor. Scha-
barten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden           eines ordentlichen Kaufmanns für:                                       densersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung verjähren
Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter       1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;                                 innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei Jahren.
vom Reisenden verlangen.                                             2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden           3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;                         14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem              4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten           Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den ent-         Reiseleistung.                                                          hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
sprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.                 8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der        Folge.
3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei-       Leistungserbringung betrauten Person.
severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,                                                                                15. Gerichtsstand
in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteu-      9. Beschränkung der Haftung                                             Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver-
ert hat.                                                             9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für vertragliche Scha-       klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden
4) Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertrags-         densersatzansprüche– mit Ausnahme von Körperschäden – auf               ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die
schluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate           den dreifachen Reisepreis beschränkt,                                   Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertrags-         1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch              allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per-
schluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den       grob fahrlässig herbeigeführt wird oder                                 sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.                          2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden ent-            gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
5) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat       stehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leis-           deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informie-        tungsträgers verantwortlich ist.                                        der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der
ren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reise antritt sind un-       9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen           Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

  Veranstalter
  Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz
Rom und Neapel - ab 1.119,- € p.P - Mediengruppe Westfälischer Anzeiger Rom und Neapel - ab 1.119,- € p.P - Mediengruppe Westfälischer Anzeiger
Sie können auch lesen