Wein & Literatur - ab 419 * p.P. Krimi in der Weinstadt Oppenheim, Rheinhessen - Poppe Reisen

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Wein & Literatur - ab 419 * p.P. Krimi in der Weinstadt Oppenheim, Rheinhessen - Poppe Reisen
Wein & Literatur

                                                     3 Tage-Reise
                                                ab   419,– €* p.P.
Krimi in der Weinstadt Oppenheim, Rheinhessen
Termine: April, August, September 2021

* inklusive Klimaschutzbeitrag für Ihre Reise
Wein & Literatur - ab 419 * p.P. Krimi in der Weinstadt Oppenheim, Rheinhessen - Poppe Reisen
Wein & Literatur
Krimi in der Weinstadt Oppenheim, Rheinhessen
Lesen Sie gern einmal einen Krimi und genießen dazu auch ein Glas Wein? Dann reisen Sie mit uns nach Oppenheim, in das
Herz Rheinhessens! Der Autor Helge Weichmann liest für Sie in den Mauern des Kellerlabyrinths aus seinem Krimi "Schand-
gold", welcher in Oppenheim spielt, und er nimmt Sie mit auf seinen "Schandgang" durch die Straßen der Stadt, seien Sie ge-
spannt. Natürlich darf mitten in Deutschlands größtem Weinbaugebiet eine Probe des köstlichen Rebensafts nicht fehlen.
Genießen Sie außerdem den Blick auf den Vater Rhein und das Deutsche Weinbaumuseum.

                                               2. Reisetag: Ein Tag voll Wein & Literatur     Am frühen Abend erwarten Sie die Brüder
                                               Frühstück im Hotel und Ausgabe unseres         Dahlem im gleichnamigen Weingut zu einer
                                               Audioguide-Systems, damit Sie die vorge-       Weinprobe. Genießen Sie fünf Oppenhei-
                                               schriebenen Mindestabstände einhalten kön-     mer Weine und erfahren Sie Wissenswertes
                                               nen und dennoch nichts verpassen.              von den Winzern. Im Anschluss kurzer Spa-
                                                                                              ziergang zum Restaurant Völker, wo Sie ein
                                               Am Vormittag treffen Sie den Autor Helge       feines 3-Gang-Menü erwartet. Rückkehr ins
                                               Weichmann. Er nimmt Sie mit auf seinen         Hotel in Eigenregie.
                                               "Schandgang", einen historisch-literarischen
                                               Spaziergang durch Oppenheim zu den Plät-       3. Reisetag: Weinbaumuseum, Abreise
                                               zen, die in der Ortsgeschichte und natürlich   Frühstück im Hotel und Check-Out. Gerne
                                               auch in seinem Roman "Schandgold" eine         können Sie Ihr Gepäck bis zu Ihrer Abreise
                                               Rolle spielen: die Burgruine Landskron, die    im Hotel deponieren. Für den Vormittag ha-
                                               Katharinenkirche, der Saubrunnen, das alte     ben wir einen Besuch im Deutschen Wein-
                                               Rathaus, die Bartholomäuskirche - all diese    baumuseum organisiert, welches einen fas-
                                               Spots finden sich auch im Buch wieder. Im      zinierenden Überblick über die zweitau-
                                               Anschluss Mittagsimbiss in der Stadt.          sendjährige Tradition des Weinbaus in Deutsch-
                                                                                              land bietet und eines der wohl weltweit
                                               Gut gestärkt erwartet Sie nun ein wahres       größten und interessantesten Spezialmuse-
                                               Highlight: eine exklusive Lesung im Oppen-     en seiner Art ist. Es wurde 1980 in einem
                                               heimer Kellerlabyrinth. Unter den Füßen der    stattlichen Barockgebäude eröffnet und bie-
                                               Besucher der Oppenheimer Altstadt liegt        tet heute 30 verschiedene Ausstellungsbe-
                                               ein sehenswerter historischer Schatz von       reiche, so dass es den Weinfachmann und
                                               nationaler Bedeutung: Das einzigartige Op-     auch den Weinliebhaber anspricht. Indivi-
                                               penheimer Kellerlabyrinth präsentiert sich     duelle Abreise. Wie wäre es mit einer Ver-
1. Reisetag: Anreise, freie Abendgestaltung    jedes Jahr rund 30.000 Gästen mit Ge-          längerung des Aufenthaltes, um die Landes-
Individuelle Anreise nach Oppenheim. Es        schichte und Geschichten. Und hier unten       hauptstadt Mainz zu entdecken? Gern ar-
wird die Anreise mit der Deutschen Bahn        spielen auch einige spannende Szenen des       rangieren wir alles für sie.
empfohlen - damit reisen Sie klimaneutral!     Buches. Lassen Sie sich überraschen!
Gern buchen wir Ihnen Ihre Bahnfahrkarte.
Check-In im Hotel Altes Amtsgericht. Indivi-   Nach der Lesung haben Sie etwas Freizeit,
duelle Abendgestaltung.                        damit Sie entweder direkt anfangen kön-
                                               nen, Ihr persönliches Exemplar des Buches
                                               zu lesen oder einfach etwas entspannen.
Wein & Literatur - ab 419 * p.P. Krimi in der Weinstadt Oppenheim, Rheinhessen - Poppe Reisen
Eingeschlossene Leistungen:                    Optionale Leistungen:
• 2 Übernachtungen im Hotel Altes Amts-        Auf Anfrage und gegen Aufpreis:                   Sonderkündigungsrecht:
  gericht Oppenheim im Doppelzimmer            • Gerne arrangieren wir Ihre Bahnanreise          Für Neubuchungen ab 01.09.2020
  inkl. Frühstück                                zum günstigsten, anwendbaren Tarif bei          bis 90 Tage vor Anreise.
• Mittagsimbiss zwischen "Schandgang"            Buchung.
  und Lesung exkl. Getränke                    • Zusatznächte im Hotel                           Reisen in Corona-Zeiten:
• Probe mit 5 Weinen im Weingut Dahlem                                                           Wir achten bei unseren Reisen auf
• 3-Gang Abendessen im Restaurant Völker       Hotel:                                            die Einhaltung der vorgeschriebenen
  exkl. Getränke                               Hotel Altes Amtsgericht, Oppenheim                Hygieneregeln. Konkrete Hinweise er-
• Audioguide System für optimales Verste-      Das historische Hotel im Herzen von Oppen-        halten Sie mit Ihren Reiseunterlagen.
  hen des Gästeführers auch bei Einhalten      heim lädt Sie zum Entspannen, Feiern und
  der Abstandsregelungen                       Wohlfühlen ein. In dem denkmalgeschütz-           Reiseversicherungen:
• Klimaschutzbeitrag für Ihre Reise: 7,50 €*   ten Haus aus dem Jahre 1903 stehen Ihnen          Im Reisepreis sind keine Reiseversi-
                                               14 stilvoll eingerichtete Zimmer zur Verfü-       cherungen enthalten. Wir empfehlen
*Wenn Sie diesen Beitrag zum Klimaschutz       gung. Jedes der Zimmer ist mit einem eige-        dringend den Abschluss einer Reise-
nicht leisten möchten, teilen Sie uns dies     nen Bad, komfortablen Boxspringbetten, mo-        Rücktrittskosten-Versicherung. Die Höhe
bitte bei der Buchung mit.                     dernen Flatscreen-TV und Internetzugang           der Prämie richtet sich nach dem Rei-
                                               ausgestattet.                                     sepreis. Die Informationsblätter zu
Eingeschlossene Highlights:                                                                      Versicherungsprodukten können Sie
+ "Schandgang" mit Autor Helge Weich-          Ihr Autor:                                        vor Abschluss der Versicherung bei
  mann(2 h)                                    Helge Weichmann                                   uns anfordern.
+ Lesung aus dem Krimi "Schandgold" im         Der gebürtige Pfälzer Helge Weichmann
  Oppenheimer Kellerlabyrinth (2 h)            (Jahrgang 1972) ist seit 25 Jahren in Rhein-      Allgemeine Bedingungen:
+ Weinprobe im Weingut Dahlem                  hessen zu Hause. Während seines Studiums          Diese Reise ist nur bedingt barriere-
+ Exklusive Führung im Deutschen Wein-         jobbte er als Musiker und Kameramann und          frei. Vorbehaltlich Programm- und
  baumuseum (1,5 h)                            bereiste zahlreiche Länder, bevor er sich als     Hoteländerungen. Es gelten die All-
+ Pro Zimmer ein handsigniertes Buch           Filmemacher selbstständig machte. Seine           gemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  "Schandgold"                                 Kreativität lebt er in vielen Bereichen aus: Er   / Reisebedingungen von Poppe Rei-
                                               betreibt eine Medienagentur, arbeitet als         sen GmbH & Co. KG.
Nicht eingeschlossen sind als optional be-     Moderator, fotografiert, filmt, zeichnet und
zeichnete Ausflüge, nicht genannte Mahl-       schreibt. Er ist begeisterter Hobbykoch, Wein-
zeiten und Getränke, Trinkgelder sowie Aus-    liebhaber und Sammler von Vintage-Gitar-
gaben persönlicher Art.                        ren. Mit der chaotischen Historikerin Tinne       Buchung und Beratung:
                                               Nachtigall und dem dicken Reporter Elvis          Poppe Reisen GmbH & Co. KG
Reisetermine:                                  hat Helge Weichmann zwei liebenswerte             Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 14
09.04. - 11.04.2021                            Figuren geschaffen, die ihre ungewöhnli-          55130 Mainz
06.08. - 08.08.2021                            chen Abenteuer mit viel Pfiff, Humor und
17.09. - 19.09.2021                            Improvisationstalent meistern.                    Matthias Junker
                                                                                                 Tel.: +49-(0)6131-27066-66
                                                                                                 Fax: +49-(0)6131-27066-19
                                                                                                 Email: matthias.junker@poppe-reisen.de

  Termine und Preise pro Person:
  3 Tage-Reise                                                            Anmeldeschluss:
                                                                      8 Wochen vor Anreise
  im Doppelzimmer                                                                   419,- €
  Einzelzimmerzuschlag                                                               85,- €
  Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen                                                             Veranstalter:
  Maximalteilnehmerzahl: 16 Personen                                                             Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz
Wein & Literatur - ab 419 * p.P. Krimi in der Weinstadt Oppenheim, Rheinhessen - Poppe Reisen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages                                       lich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen.        veranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Ver-
Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit          5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma-        schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä-         ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2          9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung            Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern.                           im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen                                                                                    lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Thea-
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der           5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung                              terbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der
Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver-          Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu-         Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn-
pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen         rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschlie-            zeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung       ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den                auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rah-
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen               Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberech-    men der Vermittlung beruhen.
hat.                                                                  nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende       9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag-
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt          vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann        lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein        der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene              Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer     Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar-           internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala-
von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und          ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung                jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA
das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch       der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen.             und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re-
schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.        Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Rei-          gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet-
                                                                      seteilnehmer werden berechnet:                                        zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
2. Bezahlung                                                          bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises.
Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine An-      bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises.                   10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
zahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestä-      bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises.                   10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig
tigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten       bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises,                    vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend
Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens     bei Eigenanreise 90% des Reisepreises.                                zu benachrichtigen.
14 Tage vor Reiseantritt zu leisten.                                  ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises.                     10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei-
                                                                      Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Ent-   sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei-
3. Leistungen                                                         schädigung im Einzelfall konkret zu berechnen.                        tung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der           Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen           beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den           nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des             örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann
hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung.              Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf mög-         diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstan-
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen             lich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden      dungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.                 die Höhe der Entschädigung begründen.                                 Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisen-
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die                                                                                 den hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet         6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter                über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe
den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus-      Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der        rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen-
führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch-           Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise       tur nicht befugt.
ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der          den Reisevertrag kündigen:
Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen-          a) ohne Einhaltung einer Frist.                                       11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter     Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer         11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der
verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die       Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn           Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be-
wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstal-        er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor-       stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
ter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird,        tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Rei-     Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei-
muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisen-       severanstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er      seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt
den als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,       muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie            das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan-
muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel             diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei-      gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller
informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte          tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistun-            Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie         gen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern          vorliegen.
möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist    gutgebrachten Beträge.                                                11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei-
auf der Internetseite:                                                b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt.                                     sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.       Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest-       Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich
                                                                      gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei-           Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
4. Leistungs- und Preisänderungen                                     bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer-          Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen            zahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter        gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver-         verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus-       nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter           setzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis       11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur           zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzulei-       Zu11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er-          ten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich        Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver-
heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht        zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.         tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben,
beeinträchtigen.                                                      Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass     es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ver-   die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der
einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten          Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.                   12. Eintrittskarten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder                                                                                   Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran-
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende         7. Reiseversicherungen                                                staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.        Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei-         Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung
1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen-        tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV).      dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin-
den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so         Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der ver-      gungen (s. Ziffer 5).
kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der            einbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von
nachfolgenden Berechnung erhöhen:                                     der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den             13. Gesetzliche Bestimmungen
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei-       Abschluss eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden           Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson-
severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.           Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder        dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen           Krankheit. Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten          Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh-
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs-        können Sie vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern           ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der
kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde-        oder von unserer Website www.poppe-reisen.de unter „Kataloge          Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung
rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag          und Broschüren“ herunterladen.                                        verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei
für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden                                                                                Jahren.
verlangen.                                                            8. Haftung des Reiseveranstalters
2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden            8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht       14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem               eines ordentlichen Kaufmanns für:                                     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre-      1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;                               hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
chenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.                       2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträ-          Folge.
3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei-        ger;
severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,         3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;                       15. Gerichtsstand
in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert     4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten         Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver-
hat.                                                                  Reiseleistung.                                                        klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden
4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises            8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der      ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die
hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in-           Leistungserbringung betrauten Person.                                 Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt                                                                                  allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per-
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der           9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung                                   sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück             9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf     gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti-         den dreifachen Reisepreis beschränkt, die                             deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage        1. keine Körperschäden sind und                                       der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus           2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden                              Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die             9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schä-
Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließ-           den auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reise-

     Veranstalter:                                         Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14                    Telefon +49 (0) 6131 27066-0                          E-Mail info@poppe-reisen.de
     Poppe Reisen GmbH & Co. KG                            D-55130 Mainz                                  Telefax +49 (0) 6131 27066-19                         Site www.poppe-reisen.de

     Bilder: Achim Meurer_Rheinhessen Touristik, C. Mühleck, DZT_Dt. Weininstitut GmbH, Pixabay, Susanne Reuber
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