Infobulletin der Gemeinde Bettenhausen
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Infobulletin der Gemeinde Bettenhausen Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2020 abgesagt Die Durchführung von Gemeindeversammlungen fällt unter das Veranstal- tungsverbot gemäss der Covid-19 Verordnung 2 des Bundesrates. Daher hat der Gemeinderat aufgrund der aktuellen Lage betreffend Covid-19 entschieden, die Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2020 abzusagen. So- bald eine Durchführung wieder möglich ist, wird der Gemeinderat die Einbe- rufung einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung prüfen. Besten Dank für Ihr Verständnis. Aktuelle Informationen zu Covid-19 (Stand 22.04.2020) Der Bundesrat stuft die Situation in der Schweiz noch immer als ausserordentli- che Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Er hat gegenüber der Bevölkerung, Organisationen, Institutionen und den Kantonen verschiedene Massnahmen erlassen. Nun lockert er sie etappenweise unter gewissen Bedingungen wie Einhalten von Schutzmassnahmen. Mit diesen Lockerungen soll die Gesund- heit der Bevölkerung (speziell auch die Gesundheit von besonders gefährde- ten Personen) weiterhin geschützt und gleichzeitig die wirtschaftlichen Schä- den möglichst gering gehalten werden. Bei der schrittweisen Lockerung sol- len alle – Unternehmen, Angestellte und Kunden – weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln befolgen. Denn nur so wird es möglich sein, das Risiko einer Wiederausbreitung des Coronavirus zu reduzieren. Die Lockerungen erfolgen in drei Etappen und werden durch Schutzkonzepte begleitet. Diese können je nach Branche eine Empfehlung oder Pflicht zum Maskentragen beinhalten. Der Übergang von einer Etappe zur nächsten er- folgt dann, wenn es zu keinem deutlichen Anstieg von Covid-19-Fällen ge- kommen ist. 1. Etappe ab 27. April 2020 Die Spitäler dürfen wieder alle Eingriffe vornehmen und ambulante medizini- sche Praxen dürfen ebenso ihren Normalbetrieb aufnehmen. Infobulletin Bettenhausen 02/2020 vom 22.04.2020 1
Dazu gehören unter anderem Zahnmedizin, Physiotherapie und medizinische Massagen. Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkon- takt können ebenfalls wieder öffnen, wie zum Beispiel Coiffeursalons, Massa- gepraxen, Tattoo-Studios und Kosmetiksalons. Geöffnet werden auch Bau- und Gartenfachgeschäfte sowie Gärtnereien und Blumenläden. Zudem kön- nen auch unbediente öffentliche Einrichtungen wie Waschanlagen wieder öffnen. Schliesslich wird die Limitierung auf den engen Familienkreis bei Beer- digungen wieder aufgehoben. Die Sortimentsbeschränkungen in Lebensmit- telläden werden aufgehoben. 2. Etappe ab 11. Mai 2020 Die obligatorischen Schulen sowie Einkaufsläden und Märkte sollen ab dem 11. Mai 2020 wieder öffnen. Den Entscheid darüber wird der Bundesrat am 29. April 2020 fällen. 3. Etappe ab 8. Juni 2020 In einer dritten Etappe sollen die Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen abhalten dürfen. Gleichzeitig sollen Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, botanische Gärten und Zoos wieder öffnen und das Versammlungsverbot gelockert werden. Die Details zu dieser Etappe will der Bundesrat am 27. Mai 2020 beschliessen. Ab wann Grossveranstaltungen wieder möglich sein werden, entscheidet er an einer nächsten Sitzung. Weitere sowie die aktuellsten Informationen erhalten Sie jederzeit unter www.bag-coronavirus.ch oder www.be.ch/corona sowie über die Infoline des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) Tel. 058 463 00 00 oder des Kantons Bern Tel. 0800 634 634. Schulverband BOT Der Fernunterricht wurde am 20. April 2020 erfolgreich wieder aufgenommen. Sobald der Präsenzunterricht wieder möglich ist, werden die Schüler/innen der 4./5. und 5./6. Klasse neu im Schulhaus Bettenhausen unterrichtet. Auswirkungen in der Gemeinde Bettenhausen Schalteröffnungszeiten Der Schalter der Gemeindeverwaltung wird ab Montag, 4. Mai 2020 wieder geöffnet. Ab diesem Datum gelten wieder die ordentlichen Schalter- und Telefonöffnungszeiten: Montag 9.30 – 11.30 Uhr 15.30 – 17.30 Uhr Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr 14.00 – 17.30 Uhr Mittwoch 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 9.30 – 11.30 Uhr 14.00 – 17.30 Uhr Freitag ganzer Tag geschlossen Infobulletin Bettenhausen 02/2020 vom 22.04.2020 2
Mehrzweckhalle und Rasen-/Schulhausplatz Öffentliche und private Veranstaltungen (inklusive Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten) bleiben weiterhin verboten. Daher bleibt die Mehrzweck- halle weiterhin geschlossen. Der Rasen-/Schulhausplatz beim Schulhaus Bet- tenhausen bleibt geöffnet. Jedoch müssen die Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundesrates eingehal- ten werden und es dürfen sich nicht mehr als fünf Personen treffen. Halten Sie die Hygiene- und Verhaltensregeln weiterhin ein Trotz dieser Lockerungen bitten wir die Bevölkerung weiterhin um Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln. Bleiben Sie wenn immer möglich zu Hause und verzichten Sie auf unnötige Kontakte. Sind Sie älter als 65 Jahre oder haben Vorerkrankungen? Dann wird dringend empfohlen weiterhin zu Hause zu bleiben; ausser wenn Sie zum Arzt/Ärztin müssen. Falls Sie aufgrund des Coronavirus zu Hause bleiben müssen und Hilfe benötigen (zum Beispiel beim Einkaufen), dürfen Sie sich gerne bei der Gemeindeverwaltung Bettenhausen (Tel. 062 961 11 55) melden. Gerne helfen wir Ihnen eine Lösung zu finden. Treffen von mehr als fünf Personen sind weiterhin verboten Der Bundesrat verlängert das Verbot von Treffen in der Öffentlichkeit mit mehr als fünf Personen. Damit sind öffentliche Plätze, Spazierwege oder Parkanla- gen etc. gemeint. Treffen sich fünf oder weniger Personen, muss eine Distanz von zwei Metern eingehalten werden. Wer sich nicht daran hält, wird mit einer Busse bestraft. Dieses Verbot gilt bis am 10. Mai 2020. Infobulletin Bettenhausen 02/2020 vom 22.04.2020 3
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe Im Kanton Bern herrscht aufgrund der Trockenheit grosse Waldbrandgefahr. Deshalb gilt im ganzen Kanton ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Das Entfachen von Feuer im Wald oder Waldesnähe (Mindestabstand 50 Me- ter) ist bis auf Widerruf untersagt. Ausserhalb der Verbotszonen darf Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Bei Wind muss ganz darauf verzichtet werden. Das Amt für Wald überwacht die Waldbrandgefahr laufend. Aktuelle Informa- tionen und Verhaltenshinweise sind unter www.be.ch/waldbrandgefahr zu finden. Baubewilligungen Bauherr: Was: Wann bewilligt: Einwohnergemeinde Dorfplatz 2: Abbruch Ne- 07.04.2020 Bettenhausen bengebäude 2a+2b, Neu- (erteilt durch das bau Autounterstand, Neu- Regierungsstatthalteramt gestaltung Spielplatz und Oberaargau) Garten Hansjörg Burri, Hegenrain 5, Montage Photovoltaik- 15.04.2020 Bettenhausen anlage Dorfplatz 2- Umgebung und Spielplatz Das Regierungsstatthalteramt des Kantons Bern hat die Baubewilligung für die Erstellung der Autounterstände, Neugestaltung des Gartens und des Spielplat- zes erteilt. Die Bauarbeiten werden nach abgeschlossener Planung so rasch wie möglich beginnen. Hochwasserschutzprojekt und Revitalisierung der Önz Die Bauarbeiten wurden am 20. April 2020 wieder aufgenommen und sollten nur noch wenige Wochen in Anspruch nehmen (witterungsbedingt). Infobulletin Bettenhausen 02/2020 vom 22.04.2020 4
Informationen der Verwaltung Seit Juli 2019 können Sie uns Ihr Baugesuch elektronisch einreichen. Der Zugriff auf eBau erfolgt über unsere Homepage (www.bettenhausen.ch >Online- schalter>e-Bau). Bis zur gesetzlichen Anpassung ca. 2021 müssen uns die elektronisch einge- reichten Gesuchsunterlagen auch noch zweifach ausgedruckt und unter- schrieben per Post zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet. Weitere Informationen: www.be.ch/projekt-ebau Agriviva: Den Bauernhof ein bis acht Wochen entdecken Agriviva (ehemaliger Landdienst) ist ein nicht-gewinnorientierter Verein und vermittelt Ferienjobs für Jugendliche zwischen 14 und 24 Jahren auf Bauernhö- fen in der ganzen Schweiz. Die freien Einsatzplätze sind online auf www.agriviva.ch ersichtlich. Die Jugendlichen können sich online anmelden und gleich selbst eine passende Familie reservieren. Weitere Informationen entnehmen Sie direkt der Website von Agriviva. SBB-Tageskarten Die Gemeinde Bettenhausen verkauft 2 Stück Tageskarten pro Tag. Die Tageskarten können online via Website www.bettenhausen.ch oder www.tageskarte-gemeinde.ch sowie bei der Gemeindeverwaltung (Telefon 062 961 11 55) reserviert werden. Die Tageskarten sind bei der Gemeindeverwaltung abzuholen oder können durch Online-Vorauszahlung nach Hause bestellt werden. Verkaufspreise (plus einer Zusatzgebühr für den Postversand von Fr. 2.40): Einwohner/innen: Fr. 42.00 Auswärtige: Fr. 47.00 Infobulletin Bettenhausen 02/2020 vom 22.04.2020 5
Gemeindeverwaltung Dorfstrasse 20 3366 Bettenhausen Homepage: www.bettenhausen.ch Gemeindeschreiberei: E-Mail: gemeindeschreiberei@bettenhausen.ch Telefon: 062 961 11 55 Finanzverwaltung und Ausgleichskasse: E-Mail: finanzverwaltung@bettenhausen.ch Telefon: 062 961 11 14 Bauverwaltung: E-Mail: bauverwaltung@bettenhausen.ch Telefon: 062 961 11 55 Einwohnerkontrolle: E-Mail: einwohnerkontrolle@bettenhausen.ch Telefon: 062 961 11 55 Wandlung ist notwendig, wie die Erneuerung der Blätter im Frühling Vincent van Gogh, 1853 - 1890 Infobulletin Bettenhausen 02/2020 vom 22.04.2020 6
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