Infobulletin der Gemeinde Bettenhausen

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Infobulletin der Gemeinde Bettenhausen
Infobulletin der
                                 Gemeinde
                                 Bettenhausen
Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2020 abgesagt

Die Durchführung von Gemeindeversammlungen fällt unter das Veranstal-
tungsverbot gemäss der Covid-19 Verordnung 2 des Bundesrates. Daher hat
der Gemeinderat aufgrund der aktuellen Lage betreffend Covid-19
entschieden, die Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2020 abzusagen. So-
bald eine Durchführung wieder möglich ist, wird der Gemeinderat die Einbe-
rufung einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung prüfen.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Aktuelle Informationen zu Covid-19 (Stand 22.04.2020)

Der Bundesrat stuft die Situation in der Schweiz noch immer als ausserordentli-
che Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Er hat gegenüber der Bevölkerung,
Organisationen, Institutionen und den Kantonen verschiedene Massnahmen
erlassen. Nun lockert er sie etappenweise unter gewissen Bedingungen wie
Einhalten von Schutzmassnahmen. Mit diesen Lockerungen soll die Gesund-
heit der Bevölkerung (speziell auch die Gesundheit von besonders gefährde-
ten Personen) weiterhin geschützt und gleichzeitig die wirtschaftlichen Schä-
den möglichst gering gehalten werden. Bei der schrittweisen Lockerung sol-
len alle – Unternehmen, Angestellte und Kunden – weiterhin die Hygiene- und
Verhaltensregeln befolgen. Denn nur so wird es möglich sein, das Risiko einer
Wiederausbreitung des Coronavirus zu reduzieren.

Die Lockerungen erfolgen in drei Etappen und werden durch Schutzkonzepte
begleitet. Diese können je nach Branche eine Empfehlung oder Pflicht zum
Maskentragen beinhalten. Der Übergang von einer Etappe zur nächsten er-
folgt dann, wenn es zu keinem deutlichen Anstieg von Covid-19-Fällen ge-
kommen ist.

1. Etappe ab 27. April 2020
Die Spitäler dürfen wieder alle Eingriffe vornehmen und ambulante medizini-
sche Praxen dürfen ebenso ihren Normalbetrieb aufnehmen.

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Dazu gehören unter anderem Zahnmedizin, Physiotherapie und medizinische
Massagen. Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkon-
takt können ebenfalls wieder öffnen, wie zum Beispiel Coiffeursalons, Massa-
gepraxen, Tattoo-Studios und Kosmetiksalons. Geöffnet werden auch Bau-
und Gartenfachgeschäfte sowie Gärtnereien und Blumenläden. Zudem kön-
nen auch unbediente öffentliche Einrichtungen wie Waschanlagen wieder
öffnen. Schliesslich wird die Limitierung auf den engen Familienkreis bei Beer-
digungen wieder aufgehoben. Die Sortimentsbeschränkungen in Lebensmit-
telläden werden aufgehoben.

2. Etappe ab 11. Mai 2020
Die obligatorischen Schulen sowie Einkaufsläden und Märkte sollen ab dem
11. Mai 2020 wieder öffnen. Den Entscheid darüber wird der Bundesrat am
29. April 2020 fällen.

3. Etappe ab 8. Juni 2020
In einer dritten Etappe sollen die Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder
Präsenzveranstaltungen abhalten dürfen. Gleichzeitig sollen Unterhaltungs-
und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, botanische Gärten und Zoos
wieder öffnen und das Versammlungsverbot gelockert werden. Die Details zu
dieser Etappe will der Bundesrat am 27. Mai 2020 beschliessen. Ab wann
Grossveranstaltungen wieder möglich sein werden, entscheidet er an einer
nächsten Sitzung.

Weitere sowie die aktuellsten Informationen erhalten Sie jederzeit unter
www.bag-coronavirus.ch oder www.be.ch/corona sowie über die Infoline
des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) Tel. 058 463 00 00 oder des Kantons
Bern Tel. 0800 634 634.

Schulverband BOT
Der Fernunterricht wurde am 20. April 2020 erfolgreich wieder aufgenommen.
Sobald der Präsenzunterricht wieder möglich ist, werden die Schüler/innen der
4./5. und 5./6. Klasse neu im Schulhaus Bettenhausen unterrichtet.

Auswirkungen in der Gemeinde Bettenhausen
Schalteröffnungszeiten
Der Schalter der Gemeindeverwaltung wird ab Montag, 4. Mai 2020 wieder
geöffnet. Ab diesem Datum gelten wieder die ordentlichen Schalter- und
Telefonöffnungszeiten:

Montag             9.30 – 11.30 Uhr   15.30 – 17.30 Uhr
Dienstag           9.30 – 11.30 Uhr   14.00 – 17.30 Uhr
Mittwoch           9.30 – 11.30 Uhr
Donnerstag         9.30 – 11.30 Uhr   14.00 – 17.30 Uhr
Freitag            ganzer Tag geschlossen

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Mehrzweckhalle und Rasen-/Schulhausplatz
Öffentliche und private Veranstaltungen (inklusive Sportveranstaltungen und
Vereinsaktivitäten) bleiben weiterhin verboten. Daher bleibt die Mehrzweck-
halle weiterhin geschlossen. Der Rasen-/Schulhausplatz beim Schulhaus Bet-
tenhausen bleibt geöffnet.
Jedoch müssen die Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundesrates eingehal-
ten werden und es dürfen sich nicht mehr als fünf Personen treffen.

Halten Sie die Hygiene- und Verhaltensregeln weiterhin ein
Trotz dieser Lockerungen bitten wir die Bevölkerung weiterhin um Einhaltung
der Hygiene- und Verhaltensregeln. Bleiben Sie wenn immer möglich zu Hause
und verzichten Sie auf unnötige Kontakte. Sind Sie älter als 65 Jahre oder
haben Vorerkrankungen? Dann wird dringend empfohlen weiterhin zu Hause
zu bleiben; ausser wenn Sie zum Arzt/Ärztin müssen. Falls Sie aufgrund des
Coronavirus zu Hause bleiben müssen und Hilfe benötigen (zum Beispiel beim
Einkaufen), dürfen Sie sich gerne bei der Gemeindeverwaltung Bettenhausen
(Tel. 062 961 11 55) melden. Gerne helfen wir Ihnen eine Lösung zu finden.

Treffen von mehr als fünf Personen sind weiterhin verboten
Der Bundesrat verlängert das Verbot von Treffen in der Öffentlichkeit mit mehr
als fünf Personen. Damit sind öffentliche Plätze, Spazierwege oder Parkanla-
gen etc. gemeint. Treffen sich fünf oder weniger Personen, muss eine Distanz
von zwei Metern eingehalten werden. Wer sich nicht daran hält, wird mit einer
Busse bestraft. Dieses Verbot gilt bis am 10. Mai 2020.

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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Im Kanton Bern herrscht aufgrund der Trockenheit grosse Waldbrandgefahr.
Deshalb gilt im ganzen Kanton ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.
Das Entfachen von Feuer im Wald oder Waldesnähe (Mindestabstand 50 Me-
ter) ist bis auf Widerruf untersagt. Ausserhalb der Verbotszonen darf Feuer nur
in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden.
Bei Wind muss ganz darauf verzichtet werden.

Das Amt für Wald überwacht die Waldbrandgefahr laufend. Aktuelle Informa-
tionen und Verhaltenshinweise sind unter www.be.ch/waldbrandgefahr zu
finden.

Baubewilligungen

 Bauherr:                                    Was:                        Wann bewilligt:
 Einwohnergemeinde                           Dorfplatz 2: Abbruch Ne-    07.04.2020
 Bettenhausen                                bengebäude 2a+2b, Neu-
 (erteilt durch das                          bau Autounterstand, Neu-
 Regierungsstatthalteramt                    gestaltung Spielplatz und
 Oberaargau)                                 Garten
 Hansjörg Burri, Hegenrain 5,                Montage Photovoltaik-       15.04.2020
 Bettenhausen                                anlage

Dorfplatz 2- Umgebung und Spielplatz

Das Regierungsstatthalteramt des Kantons Bern hat die Baubewilligung für die
Erstellung der Autounterstände, Neugestaltung des Gartens und des Spielplat-
zes erteilt. Die Bauarbeiten werden nach abgeschlossener Planung so rasch
wie möglich beginnen.

Hochwasserschutzprojekt und Revitalisierung der Önz

Die Bauarbeiten wurden am 20. April 2020 wieder aufgenommen und sollten
nur noch wenige Wochen in Anspruch nehmen (witterungsbedingt).

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Informationen der Verwaltung

Seit Juli 2019 können Sie uns Ihr Baugesuch elektronisch einreichen. Der Zugriff
auf eBau erfolgt über unsere Homepage (www.bettenhausen.ch >Online-
schalter>e-Bau).

Bis zur gesetzlichen Anpassung ca. 2021 müssen uns die elektronisch einge-
reichten Gesuchsunterlagen auch noch zweifach ausgedruckt und unter-
schrieben per Post zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis
anhin, noch per Post eröffnet.

Weitere Informationen: www.be.ch/projekt-ebau

Agriviva: Den Bauernhof ein bis acht Wochen entdecken
Agriviva (ehemaliger Landdienst) ist ein nicht-gewinnorientierter Verein und
vermittelt Ferienjobs für Jugendliche zwischen 14 und 24 Jahren auf Bauernhö-
fen in der ganzen Schweiz. Die freien Einsatzplätze sind online auf
www.agriviva.ch ersichtlich. Die Jugendlichen können sich online anmelden
und gleich selbst eine passende Familie reservieren. Weitere Informationen
entnehmen Sie direkt der Website von Agriviva.

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SBB-Tageskarten
Die Gemeinde Bettenhausen verkauft 2 Stück
Tageskarten pro Tag. Die Tageskarten können online
via Website www.bettenhausen.ch oder
www.tageskarte-gemeinde.ch sowie bei der
Gemeindeverwaltung (Telefon 062 961 11 55)
reserviert werden.

Die Tageskarten sind bei der Gemeindeverwaltung abzuholen oder können
durch Online-Vorauszahlung nach Hause bestellt werden.

Verkaufspreise (plus einer Zusatzgebühr für den Postversand von Fr. 2.40):
Einwohner/innen: Fr. 42.00
Auswärtige:         Fr. 47.00

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Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 20
3366 Bettenhausen
Homepage: www.bettenhausen.ch

Gemeindeschreiberei:
E-Mail: gemeindeschreiberei@bettenhausen.ch                Telefon: 062 961 11 55

Finanzverwaltung und Ausgleichskasse:
E-Mail: finanzverwaltung@bettenhausen.ch                   Telefon: 062 961 11 14

Bauverwaltung:
E-Mail: bauverwaltung@bettenhausen.ch                      Telefon: 062 961 11 55

Einwohnerkontrolle:
E-Mail: einwohnerkontrolle@bettenhausen.ch                 Telefon: 062 961 11 55

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                         Wandlung ist notwendig,
                wie die Erneuerung der Blätter im Frühling
                                Vincent van Gogh, 1853 - 1890
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