INFORMATION FÜR NEUE MITGLIEDER - Hundesportverein Zell-Weierbach

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INFORMATION FÜR NEUE MITGLIEDER - Hundesportverein Zell-Weierbach
Hundesportverein Zell-Weierbach
Mitglied im swhv (Südwestdeutscher Hundesportverband - Verein 1320)

      INFORMATION
  FÜR NEUE MITGLIEDER

                 ©HSV-
                 ©HSV-ZELL-
                       ZELL-WEIERBACH 2008
INFORMATION FÜR NEUE MITGLIEDER - Hundesportverein Zell-Weierbach
Hundesportverein Zell-Weierbach e.V.

Vereinsheim
77654 Offenburg, Lerchenbergweg 101
Telefon 0781-1281887 Telefax 0781-1281885

Geschäftsstelle
77654 Offenburg, Lerchenbergweg 6a
Telefon 0781-9483629 Telefax 0781-9483619

Internetseite www.hsvzw.de
E-Mail       vorstand@hsvzw.de

Service für Mitglieder

Für Mitglieder ist auf unserer Internetseite ein spezieller Mitglieder-
bereich eingerichtet. Hier können aktuelle Termine, Ausschreibun-
gen anderer Vereine, Rundschreiben und Infos, Ausbildungsunterla-
gen und Protokolle der Mitgliederversammlungen eingesehen wer-
den. Es gibt ein mitgliederinternes Diskussionsforum und einen Be-
reich Berichte, wo über aktuelle Aktivitäten jeweils berichtet wird.
Der Vorstand

1.   Vorsitzender - Klaus Vogt
2.   Vorsitzender - Thorsten Pape
3.   Schriftführerin - Aline Wiese
4.   Kassierer - Eva Vogt

Weitere Vorstandsmitglieder im erweiterten Vorstand

        Andreas Vogt - Ausbildungsleiter
        Aline Wiese - Jugendleiterin
Aktivitäten des Vereins

Welpenspielstunde
 Für Welpen bietet der Verein regelmäßig am Samstagnachmittag
 ab 15.00 Uhr eine Welpenspielstunde an. Hier werden Sozialver-
 halten und erste Gehorsamsübungen geübt. Im entsprechenden
 Alter und bei entsprechende Fortschritten werden die älteren
 Hunde dann in das Training der erwachsenen Hunde integriert.
 Neben dem Training auf dem Platz finden auch theoretische Un-
 terrichtseinheiten und Arztvorträge statt.

  Übungsleiter sind Klaus Vogt und Aline Wiese

Junghundeausbildung
  Jeden Samstag um 16.00 Uhr findet eine Trainingsstunde für
  Junghunde ab dem 6. Lebensmonat statt. Die Teilnehmer üben
  mit jungen Hunden den Gehorsam durch Unterordnungsübun-
  gen, das Sozialverhalten und das Verhalten im Verkehr. Hier
  entscheidet sich auch der weitere Werdegang des Hundes in der
  Ausbildung.

  Übungsleiter ist Andreas Vogt und Klaus Vogt

Breitensport, Turnierhundesport
  Der Verein bildet Hunde und Halter für das Ablegen der Begleit-
  hundeprüfung aus, die auch im Verein abgelegt werden kann.
  Hundehalter, die ohne Prüfung nur Gehorsam und Sozialverhal-
  ten ihres Hundes trainieren wollen, sind hier ebenfalls willkom-
  men.

  Daneben kann auch Übungen aus dem Bereich Turnierhun-
  desport teilgenommen werden. Der Verein unterstützt auch die
  Teilnahme an entsprechenden Turnieren im Bereich des Verban-
  des.

  Die Trainingsstunden finden jeweils am Dienstag ab 19.00 Uhr
  und am Samstag ab 14.00 Uhr statt.

  Übungsleiter sind Klaus Vogt und Andreas Vogt
Besuchsdienst bei Kranken und Alten
  Der Besuchsdienst wird zusammen mit dem Verein Tiere helfen
  Menschen organisiert. Es finden regelmäßige wöchentliche Be-
  suchsdienste statt. Vor einer Teilnahme ist eine Überprüfung von
  Hund und Hundeführer erforderlich.

  Zuständig ist Eva Vogt

Vereinsheim und Übungsplatz
  Übungsplatz und Vereinsheim werden in Eigenarbeit der Vereins-
  mitglieder betrieben und instand gehalten. Dazu hat nach Be-
  schluss der Mitgliederversammlung jedes aktive Mitglied 12 Ar-
  beitsstunden im Jahr zu erbringen. Ersatzweise sind 6,- Euro je
  nicht geleisteter Stunde an den Verein zu zahlen.

  Die Arbeitseinsätze finden an jedem letzten Samstag im Monat
  und nach besonderer Ankündigung statt und sind auch immer
  wieder Beitrag zur Gemeinschaft des Vereins.
Vereinssatzung des Hundesportvereins Zell- Weierbach e.V.

Neufassung der Vereinssatzung genehmigt in der Generalversammlung vom 07.04.2001

Name, Sitz und Rechtsform, bzw. Rechtsnatur
§ 1 Name, Sitz des Vereins und Rechtsnatur
1. Der Verein führt den Namen "Hundesportverein Zell - Weierbach e.V." Sein Rechtssitz ist
  Offenburg; er ist in das Vereinsregister in Offenburg unter der Nummer 8 eingetragen.
  Der Verein ist Mitglied im Südwestdeutschen Hundesportverband (swhv) e.V. (Sitz in

  Stuttgart)
2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
  Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabeordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er
  verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die
  satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
  den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins

  fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Zweck
§ 2 Vereinszweck
1. Zweck des Vereins ist es Hundehaltern die Möglichkeit zu bieten, den Leistungssport und den
  Breitensport mit dem Hund zu betreiben, sowie diese Sportarten zu fördern. Näheres ist in der
  Prüfungsordnung und Turnier- Ordnung geregelt.

2. Die hundesportliche Arbeit ist auf die körperliche Ertüchtigung der Hundeführer ausgerichtet
  und unterliegt sportlichen Grundsätzen.
3. Die hundesportliche Jugend ist zu fördern. Näheres regelt eine Jugendordnung.
4. Zur Überprüfung des Leistungsstandes von Hundeführer und Hund führt der Verein Leistungs-
  und Breitensportveranstaltungen durch, die von zugeteilten Leistungs- und
  Breitensportbewertern abgenommen werden.

5. In Schulungen werden Hundehalter auf die praktische sportliche Tätigkeit vorbereitet und
  beraten.
6. Der Verein fördert die Belange des Deutschen Tierschutzes
7. Der Verein ist für alle Bevölkerungsschichten offen. Ein besonderes Anliegen ist ihm,
  Jugendliche für den Hundesport zu gewinnen und ihnen die Möglichkeit zu einer sinnvollen
  Gestaltung ihrer Freizeit zu bieten.

8. Der Verein stellt seinen Mitgliedern die Sportanlagen und Geräte fürs Training zur Verfügung.
  Näheres regelt die Platzordnung.
Mitgliedschaft
§ 3 Mitgliedschaft
1. Der Verein besteht aus ordentlichen (aktiven und passiven) Mitgliedern (natürliche Personen),
  jugendlichen Mitgliedern unter 18 Jahren und Ehrenmitgliedern.
2. Mitglied kann jeder unbescholtene Hundefreund werden, der bereit ist, sich im Sinne des

  Vereins zu betätigen oder den Verein zu fördern, sofern er nicht gewerbsmäßiger
  Hundehändler ist.
3. Die Beitrittserklärung ist beim geschäftsführenden Vorstand schriftlich einzureichen. Über die
  endgültige Aufnahme entscheidet der erweiterte Vorstand.
4. Ehrenmitglieder können nur langjährig verdiente Mitglieder werden, die sich durch besondere
  Unterstützung des Vereins hervorgetan haben. Über die Ernennung zum Ehrenmitglied

  entscheidet die Generalversammlung.

5. Die Mitgliedschaft endigt
a) durch Ableben
b) durch freiwilligen Austritt
c) durch Streichung
d) durch Ausschluss
6. Die freiwillige Austrittserklärung ist vier Wochen vor Ablauf des Geschäftsjahres beim 1.
  Vorsitzenden schriftlich einzureichen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Verpflichtungen
  gegenüber dem Verein sind vor dem Austritt zu erfüllen.
7. Aus der Mitgliederliste gestrichen werden Mitglieder, die:
a) die bürgerliche Ehrenrechte verloren haben,

b) Verpflichtungen gegenüber dem Verein trotz zweimaliger Mahnung, die im Abstand von 21

  Tagen erfolgten, nicht erfüllt haben.
8. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann erfolgen:
a) bei wiederholten beleidigenden Äußerungen gegen die Vereinsleitung, gegen Mitglieder oder
  Lehrgangsteilnehmer.
b) bei unsachlicher Kritik an der Tätigkeit von Leistungsrichtern, Veranstaltungsleitern,
  Übungsleitern oder deren Helfern.
c) bei Vergehen, die das Ansehen des Vereins schädigen.
d) bei Verstößen gegen die Satzung oder die Platzordnung.
9. Über die Streichung von der Mitgliederliste oder den Ausschluss entscheidet die erweiterte

  Vorstandschaft.
  In dringenden Fällen kann der erweiterte Vorstand den Ausschluss als Sofortmaßnahme
  veranlassen. Die erweiterte Vorstandschaft muss innerhalb von zwei Wochen über den
  endgültigen Ausschluss entscheiden.
10. Für den Ausschluss ist nur diese Satzung, nicht aber der ordentliche Rechtsweg maßgebend.
11. Die Ansprüche des Vereins erlöschen erst mit Ablauf des folgenden Geschäftsjahres.
12. Das ausgetretene, von der Mitgliederliste gestrichene oder ausgeschlossene Mitglied
hat keinen Anspruch an die Vermögensanteile des Vereins.

Rechte und Pflichten des Mitglieds
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Alle Mitglieder haben Rechte und Pflichten nach Maßgabe der Satzung und Beschlüssen der
  Generalversammlung.
2. Nur Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben in allen
  Vereinsangelegenheiten volles Antrags-, Wahl- und Stimmrecht.
3. Mit Ausnahme der Ehrenmitglieder haben alle anderen Mitglieder einen Jahresbeitrag zu
  entrichten, der zu Beginn des Geschäftsjahres fällig wird. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird

  von der Generalversammlung (Mitgliederversammlung) bestimmt.
4. Der geschäftsführende Vorstand kann einzelne Mitglieder von der Beitragszahlung für das
  laufende Geschäftsjahr befreien, Ermäßigung oder Stundung gewähren.
5. Jugendliche Mitglieder sind diejenigen Personen, welche das 18. Lebensjahr noch nicht
  vollendet haben. Ab dem 16. Lebensjahr ist das jugendliche Mitglied in der
  Generalversammlung stimmberechtigt; weitere Rechte und Pflichten der Jugendlichen ergeben

  sich aus der Jugendordnung des Vereins.
6. Jugendliche Mitglieder zahlen einen in seiner Höhe von der Generalversammlung zu
  bestimmenden Jugend- Mitgliedsbeitrag, der sich in zumutbaren Grenzen halten soll.
  Zur Mitgliedschaft und sportlichen Betätigung im Verein muss der Jugendliche eine schriftliche
  Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters vorlegen. Zudem muss ein gesetzlicher Vertreter
  Vereinsmitglied sein.

7. Die aktiven Mitglieder sind verpflichtet, die Übungsstunden möglichst regelmäßig zu besuchen
  und sich bei der Ausbildung der Hunde sowie der sportlichen Betätigung gegenseitig behilflich
  zu sein. Außerdem sind die Bestrebungen des Vereins tatkräftig zu unterstützen, wozu auch
  der Besuch aller Veranstaltungen gehört.
8. Die aktiven Mitglieder ab 18 Jahren verpflichten sich zu einem für den Unterhalt der
  Hundesportanlage und des Vereinsheims erforderlichen Arbeitseinsatz. Der Umfang des

  Arbeitseinsatzes, sowie die Höhe einer unter Umständen möglichen finanziellen Ersatzleistung
  werden in einer gesonderten Richtlinie durch den erweiterten Vorstand unter Mitwirkung der
  Mitgliederversammlung festgelegt.
  Als aktive Mitglieder gelten alle, die sich hundesportlich betätigen und die Hundesportanlagen
  des Vereins nutzen. Die Häufigkeit der Nutzung ist dabei unerheblich.
9. Jeder Hundehalter, der seinen Hund durch ein Vereinsmitglied ausbilden lässt, muss dem
  Verein angehören.

Generalversammlung, Mitgliederversammlung
§ 5 Generalversammlung
1. Die Generalversammlung ist entweder eine ordentliche oder eine außerordentliche.
  Die ordentliche Generalversammlung findet nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres statt. Sie
  ist mit einer Frist von 3 Wochen unter Angabe von Tag, Ort, Zeit und Tagesordnung durch den
  1. Vorsitzenden einzuberufen.
  Anträge zur ordentlichen Generalversammlung sind spätestens eine Woche vorher schriftlich
  beim 1. Vorsitzenden einzureichen.
2. Die Generalversammlung ist für die Beschlussfassung über alle Angelegenheiten des Vereins
  zuständig, soweit in dieser Satzung nicht andere Bestimmungen getroffen sind.
  Zu ihren Bestimmungen gehören insbesondere:
     a) Bestätigung des Protokolls über die letzte Mitgliederversammlung
     b) Entgegennahme der Geschäftsberichte und des Berichtes der Kassenprüfer .

     c) Entlastung des 1. Vorsitzenden, des 2. Vorsitzenden, des Schriftführers und des

       Kassenwarts.
     d) Festsetzung des Mitgliederbeitrages.
     e) Beratung und Beschluss von Satzungsänderungen.
f) Beratung und Beschluss über gestellte sonstige Anträge.
3. Die Generalversammlung beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden
  Mitglieder.

Zu Satzungsänderungen ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
4. Der 1. Vorsitzende ist berechtigt und auf schriftlichen Antrag von mindestens zehn Mitgliedern
  verpflichtet, eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen. Sie ist mit einer Frist

  von mindestens acht Tagen einzuberufen.

Organe / Leitung des Vereins
§ 6 Organe des Vereins
1. Die Organe des Vereins sind:
a) Der geschäftsführende Vorstand bestehend aus:
          erste Vorsitzende/ r
          zweite Vorsitzende/ r
          Schriftführer/in
          Kassenwart/ in
b) Der erweiterte Vorstand bestehend aus:
Jugendleiter
          geschäftsführender Vorstand
          Schutzdiensthelfer
          Beisitzer
          Ausbildungsleiter / in für - SchH - Abteilung ( Leistungssport – Breitensport)
c) Die Mitgliederversammlung:
  Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Generalversammlung auf die Dauer von 3
  Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Für die Wahl genügt einfache Stimmenmehrheit.
2. Der 1. und 2. Vorstand führen die Geschäfte des Vereins. Sie sind gleichzeitig
  Vertretungsorgan des Vereins im Sinne des § 26 BGB. Der 1. Vorsitzende ist stets allein

  vertretungsberechtigt. Der 2. Vorsitzende zusammen mit einem weiteren Mitglied des
  geschäftsführenden Vorstands.
  Der geschäftsführende Vorstand unterstützt den ersten Vorsitzenden in der Leitung des
  Vereins. Ihm obliegt es, die Veranstaltungen des Vereins festzulegen, sowie
  Sonderkommissionen zur Erledigung bestimmter Angelegenheiten zu bestellen. Er entscheidet
  in allen in der Satzung vorgesehenen Fällen. Die Vorstandssitzungen werden geleitet vom
  ersten Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden.
3. Von einer Person können zwei Ämter wahrgenommen werden. Der Inhaber zweier Ämter hat
  nur eine Stimme.
4. Ein Mitglied kann frühestens nach einem Jahr Vereinszugehörigkeit in den erweiterten
  Vorstand gewählt werden.

5. Die Wahl des 1. Vorsitzenden erfolgt geheim und durch schriftliche Stimmabgabe. Sie kann
  durch Zuruf erfolgen, wenn dies aus der Mitte der Versammlung beantragt wird und sich kein
  Widerspruch gegen dieses Verfahren erhebt.
  Die Wahl der Mitglieder für den erweiterten Vorstand kann in offener Abstimmung erfolgen.
  Auf Antrag oder bei mehreren Wahlvorschlägen sind auch diese gleichfalls geheim zu wählen.
  Gewählt ist, wer die Mehrzahl der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.

  Mitglieder, die aus triftigem Grund am Besuch der Generalversammlung verhindert sind, sind
  wählbar. Ihre Bereitschaft zur Übernahme einer Funktion muss dem Versammlungsleiter in
  schriftlicher Form vorliegen.
6. Wenn im Laufe der Wahlperiode ein Mitglied des erweiterten Vorstandes ausscheidet, ergänzt
  sich dieser zunächst selbst. Bei der nächsten Generalversammlung erfolgt eine
  Ergänzungswahl.
7. Dem geschäftsführenden Vorstand, in erster Linie dem 1. Vorsitzenden, obliegt die Leitung
  der Vereinsgeschäfte. Der 1. Vorsitzende leitet die Generalversammlung und die von ihm zu
  berufenden Sitzungen der Vorstandschaft.

  Der geschäftsführende Vorstand tritt im Geschäftsjahr mindestens viermal zusammen. Die
  Sitzungen werden vom 1. Vorsitzenden mit einer Frist von zehn Tagen und der Bekanntgabe
der vorläufigen Tagesordnung einberufen und von ihm geleitet. Beschlüsse werden mit
  Stimmenmehrheit gefasst. Stimmenenthaltungen gelten wie bei allen anderen Abstimmungen
  bzw. Wahlen als abgegebene Stimme.
8. Dem 1. Vorsitzenden obliegt die Wahrung der Ausübung des Hausrechts.
9. Der Schriftführer unterstützt den 1. Vorsitzenden bei der Fertigung und Führung des
  Schriftverkehrs. Er verfasst bei den Sitzungen und Versammlungen das Protokoll, das vom 1.
  Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Er verliest die
  Versammlungsprotokolle jeweils bei der nächsten Versammlung zur Genehmigung.
10. Der Kassenwart verwaltet gemäß den näheren Bestimmungen dieser Satzung das
  Vereinsvermögen. Er erhebt die Beiträge und bewirkt die erforderlichen Zahlungen.
  Anschaffungen im Wert bis zu Euro 150,-- (Einhundertfünfzig) kann der 1. Vorsitzende ohne
  vorherige Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes vornehmen.

  Der Kassenwart gibt den jährlichen Kassenbericht und eine Übersicht über voraussichtliche
  Einkünfte und Ausgaben des beginnenden Geschäftsjahres.
11. Aus den Beiträgen und sonstigen Einnahmen werden die Kosten des Vereins bestritten.
  Soweit möglich, ist ein Teil der Einnahmen in Form von Rücklagen und Rückstellungen
  verzinslich anzulegen.
12. Schriftführer und Kassenwart vertreten sich gegenseitig.
13. Die Ausbildungsleiter (einschl. Schutzdiensthelfer und Jugendleiter) sind für die gesamte
  hundesportliche Arbeit des Vereins verantwortlich. Zu ihrer Unterstützung erhalten sie aus
  dem Kreis der Mitglieder geeignete Helfer. Diese Helfer können zu den Sitzungen der
  Vereinsleitung als Berater Hinzugezogen werden. Die Ausbildungsleiter sind verpflichtet, die
  hundesportliche Arbeit entsprechend den vom swhv herausgegebenen Richtlinien
  durchzuführen und die vom swhv angesetzten Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen.
14. Dem Beisitzer können zur Unterstützung von Funktionsträgern vom geschäftsführenden
  Vorstand Aufgaben zugeteilt werden.
15. Die beiden Kassenprüfer werden von der Generalversammlung für das laufende
  Geschäftsjahr bestimmt. Sie dürfen der Vereinsleitung nicht angehören. Die Kassenprüfer
  haben die Richtigkeit des Kassenberichts zu kontrollieren. Sie haben jährlich zweimal die
  Kasse zu überprüfen, eine dieser Einsichtnahmen hat unvermutet zu erfolgen. Die
  Kassenprüfer müssen, wenn die Kasse und deren Unterlagen in Ordnung sind, der
  Generalversammlung die Entlastung des Kassenwarts empfehlen.

Auflösung des Vereins
§ 7 Auflösung
  Bei Auflösung des Vereins geht das gesamte Vereinsvermögen zunächst in Treuhand der
  Ortsverwaltung / Ortschaftsrat von Offenburg I Zell - Weierbach. Entsteht nach Ablauf von
  drei Jahren kein neuer Hundesportverein, geht das Vermögen an das Tierheim Lahr I
  Offenburg mit der Auflage, es für Not leidende Tiere zu verwenden. Den Abwickler der
Auflösungsformalitäten stellt der Aufsichtsrat des Tierheims.

Schiedsgerichtsverfahren
§ 8 Schiedsgerichtsverfahren
1. Das Schiedsgericht besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Für den Vorsitzenden
  und die beiden Beisitzer ist jeweils ein Vertreter zu wählen. Der Vorsitzende und dessen
   Vertreter sollen gute Kenner des Vereinsrechts sein.
2. Das Schiedsgericht wird von der Generalversammlung auf zwei Jahre gewählt.
3. Das Schiedsgericht ist zuständig für alle Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern des
  geschäftsführenden Vorstandes und des erweiterten Vorstandes, zwischen diesen und den
  Mitgliedern des Vereins sowie unter Vereinsmitgliedern. Die Zuständigkeit ist auf Differenzen
  im Bereich des Hundesports begrenzt.
4. Die Tätigkeit des Schiedsgerichts regelt die Ordnung für das Schiedsgericht, die vom
  geschäftsführenden Vorstand zu erstellen und von der Generalversammlung zu genehmigen
  ist.

Strafarten

§ 9 Strafarten
Als Strafen sind zulässig:
          a) Verwarnung
          b) Verweis
           c) Verbot auf Zeit oder Dauer, ein Amt im verein auszuüben
           d) Streichung von der Mitgliederliste oder Ausschluss auf Zeit oder Dauer

Bei der Verhängung einer Maßnahme braucht die Reihenfolge nicht eingehalten werden.

Schlussbestimmungen
§ 10 Schlussbestimmungen
Vorstehende Satzung wurde von der Generalversammlung am 07.04.2001 mit der erforderlichen
Stimmenmehrheit angenommen. Damit tritt diese Satzung mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Beitrittsformular Hundesportverein Zell-Weierbach
Ich erkläre hiermit den Eintritt in den Hundesportverein Zell-Weierbach.

Vorname______________________ Nachname _________________________

Geburtsdatum__________________

Strasse _________________________________________________________

PLZ ___________ Wohnort _________________________________________

Eintrittsdatum________________________________

Mitgliedschaft

Einmalige Aufnahmegebühr 8,00 Euro

O aktive Mitgliedschaft   O passive Mitgliedschaft   O Jugendlicher    O Hundebox
  (30,00 Euro)               (20,00 Euro)              (10,00 Euro)        (7,00 Euro)

Beitragszahlung

Ich entrichte meine Beiträge per Bankeinzug
Hiermit ermächtige ich den Hundesportverein Zell-Weierbach widerruflich, die von
mir zu entrichtenden Zahlungen wegen Beitrag, einmalige Aufnahmegebühr von 8,-
Euro, Boxengebühr und die Gebühren für nicht geleistete Arbeitsstunden aktiver
Mitglieder (laut Beschluss der Mitgliederversammlung 2005 sind derzeit 12 Stunden
pro Jahr zu leisten, ersatzweise gilt die Zahlung von je 6,00 Euro je Stunde) durch
Lastschrift einzuziehen.

Kontonummer________________________ BLZ ___________________________

Bank_______________________________________________________________

Wenn mein Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist, besteht seitens der kon-
toführenden Bank keine Verpflichtung zur Einlösung.

Datenschutzerklärung
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass meine Daten zum Zwecke der Mitgliederver-
waltung und Beitragsabrechnung elektronisch gespeichert und an den swhv
(übergeordneten Verband) zum Zwecke der Abrechnung der Verbandsbeiträge, der
Versicherung und Zulassung zu verbandlichen Veranstaltungen weitergeleitet wer-
den (keine Bankdaten – nur Personendaten). Ich kann jederzeit Einblick in die ge-
speicherten Daten erhalten und die Berichtigung oder Löschung verlangen, soweit
dem nicht gesetzliche Erfordernisse entgegenstehen.

Offenburg, den ________________________ _________________________
                                             Unterschrift
Beitragsordnung

(zuletzt bestätigt in der Mitgliederversammlung 2007) :

•    Aufnahmegebühr 8,- Euro einmalig

•    Aktive Mitglieder 30,- Euro Jahresbeitrag

•    Passive Mitglieder 20,- Euro Jahresbeitrag

•    Jugendliche 10,- Euro Jahresbeitrag

•    Boxengebühr 7,- Euro jährlich / Box

•    Arbeitsstunden für aktive Mitglieder— 12 Stunden / Jahr oder
     ersatzweise 6,- Euro pro nicht geleistete Stunde.

Der Beitrag ist für das laufende Jahr immer in voller Höhe fällig. Es
werden keine Beiträge zurückerstattet bei Kündigung der Mitglied-
schaft während des laufenden Jahres.

Der geschäftsführende Vorstand entscheidet gemäß der Satzung
über Reduzierung oder Erlass des Beitrags.
Mitgliedsdaten für den Ausbildungs- und Wettkampfbetrieb.
Name
Vorname
Geburtsdatum
PLZ
Wohnort
Straße
Mitgliedsnummer
Eintrittsdatum
Hund-Name
Geschlecht                        Rüde   O   Hündin O
Rasse
Wurftag
LU. Nr.
Farbe des Hundes
Impfarzt / Tierarzt
Letzte Tollwutimpfung / Datum
ZB-/Reg.-.Nr. – Tät.-/Chip-Nr.:

Hundebesitzer Name
(falls abweichend)
Vorname
PLZ
Ort
Strasse
Verein
Verband
Mitgliedsnummer
Prüfungen und Leistungsnachweise
Datum            Prüfung

                Begleithundeprüfung
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