Informationen für diakonische Einrichtungen und Dienste zur Vorbereitung auf eine eventuelle Influenza-Pandemie
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Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland * Zentrum Gesundheit, Rehabilitation und Pflege Informationen für diakonische Einrichtungen und Dienste zur Vorbereitung auf eine eventuelle Influenza-Pandemie In den Medien wird zunehmend davon berichtet, dass Menschen, die intensiven Kontakt mit Geflügel haben, an der so genannten Vogelgrippe erkranken. Diese Krankheit überträgt sich nicht von Mensch zu Mensch, kann also keine Erkrankung breiter Bevölkerungskreise auslösen. Das Robert-Koch-Institut (www.rki.de) fasst die derzeitige Gefährdungssituation durch die Vo- gelgrippe in Deutschland so zusammen: Ein nach Deutschland eingeschlepptes hochpathogenes H5N1 wäre in erster Linie für das Geflügel eine Bedrohung. Würde die Geflügelpest auch in Deutschland auf- treten, würden Personen mit engem Kontakt zu kranken Tieren geeignete Schutz- maßnahmen ergreifen müssen. Für die allgemeine Bevölkerung ist in Deutschland 1 derzeit kein Risiko erkennbar. Allerdings besteht auch das Risiko, dass sich aus der Vogelgrippe eine auch von Mensch zu Mensch übertragbare Form der Influenza (Grippe) entwickelt, die eine Pandemie, d. h. eine Er- krankung großer Teile der Bevölkerung auslösen kann. Nach Einschätzung der Weltgesund- heitsorganisation (WHO) ist die Gefahr einer Influenza-Pandemie zur Zeit größer als zu irgend- einem Zeitpunkt nach 1968, als sich die letzte Influenza-Pandemie ereignete. 2 Die folgenden aktuellen Informationen wenden sich an diakonische Dienste und Einrichtungen und dienen der Vorbereitung auf eine mögliche Influenza-Pandemie. Sie basieren auf dem Nati- onalen Influenzapandemieplan, der am Robert-Koch-Institut von einer Expertenkommission er- arbeitet wird.3 Die Zusammenstellung der Inhalte ist nach bestem Wissen erfolgt. Eine Gewähr kann jedoch nicht übernommen werden. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und Bestimmungen verweisen wir auf die „Informatio- nen zum Gesetz seuchenrechtlicher Vorschriften (SeuchRNeuG) einschließlich des Infektions- schutzgesetzes (IfSG)“ die in der Reihe Betriebswirtschaftliche Informationen vom Diakonischen Werk der EKD herausgegeben worden sind.4 1 Aktuelle Information des Robert-Koch-Instituts zur Vogelgrippe (Novemer 2005) http://www.rki.de/cln_006/nn_225576/DE/Content/InfAZ/A/AviaereInfluenza/Aktuelle__Informationen.html 2 Aktuelle Information der WHO zum Risiko einer Influenza-Pandemie (November 2005) http://www.who.int/csr/disease/avian_influenza/phase/en/index.html 3 Influenzapandemieplan http://www.rki.de/cln_011/nn_387378/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/Influenzapandemieplan.htm 4 Betriebswirtschaftliche Informationen 01/05, zu beziehen beim Zentralen Vertrieb des Diakonischen Werks der EKD, Karlsruher Str. 11, 70771 Leinfelden-Echterdingen, Telefon 0711/90216-50 Fax 0711/7977502 E-Mail: vertrieb@diakonie.de * Kontakt: Diakonisches Werk der EKD, Arbeitsfeld Grundsatzfragen der gesundheitlichen Versorgung, Tel./Fax 030 83001-366/444, E-mail: bartmann@diakonie.de
Informationen zur Vorbereitung auf eine eventuelle Influenza-Pandemie (November 2005) Seite 2 Die Informationen haben ihr Ziel erreicht, wenn die diakonischen Einrichtungen und Dienste auf das Risiko aufmerksam werden und sich im Kontakt mit den örtlichen Gesundheitsämtern auf einen möglichen Ernstfall vorbereiten. Um die Ausmaße einer Pandemie zu verdeutlichen, werden im „Nationalen Influenzapande- mieplan“ am Robert-Koch-Institut folgende Szenarien diskutiert: Für das Pandemieszenario mit einer 15%igen Erkrankungsrate und ohne Therapie- und Prophylaxemaßnahmen wurde geschätzt, dass in einem Zeitraum von acht Wo- chen mit über 6 Millionen zusätzlichen Arztbesuchen, ca. 180.000 Krankenhausein- weisungen und 48.000 influenzabedingten Todesfällen zu rechnen ist. Bei einer 30%-igen Erkrankungsrate würde es zu 13 Millionen zusätzlichen Arztbesuchen, 360.000 Krankenhauseinweisungen und 96.000 Toten kommen. Bei einer Erkran- kungsrate von 50% erhöhen sich die Zahlen auf über 21 Millionen zusätzliche Arzt- konsultationen, fast 600.000 Krankenhauseinweisungen und bis zu 160.273 Tote.“ (Robert-Koch-Institut (Hg.), Nationaler Influenzapandemieplan, Teil II (Juli 2005), S. 10). Diese Dimensionen lassen erkennen, dass eine gründliche Vorbereitung aller Akteure im Ge- sundheitswesen, aber auch in allen öffentlichen Einrichtungen, Betrieben usw. geboten ist, in denen ein hohes Infektionsrisiko besteht. 1. Rechtliche Grundlagen, Zuständigkeiten, öffentliche Aktivitäten5 Die rechtliche Grundlage der öffentlichen Maßnahmen im Fall einer Influenza-Pandemie ist vor allem das seit dem 1.1.2001 gültige Infektionsschutzgesetz (IfSG), das das Bundesseuchenge- setz abgelöst hat. Vor Ort kommt den Gesundheitsämtern bei der Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten eine zentrale Rolle zu. Die obersten Landesgesundheitsbehörden (meist die Gesundheitsministerien) sprechen dagegen Empfehlungen zur Impfprävention auf Grundlage der beim RKI gebildeten Ständigen Impfkommission aus. Durch Rechtsverordnung kann das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung auch die Impfung für be- stimmte Personengruppen anordnen. Im Übrigen liegen die Entscheidungsbefugnisse bei Län- dern und Kommunen. Der am Robert-Koch-Institut erarbeitete Nationale Influenzapandemieplan wird von Bund und Ländern gemeinsam getragen und stellt die fachliche Grundlage für die Ent- scheidungen vor Ort dar. Er ist zugleich Teil der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) getragenen Planungen (WHO global influenza preparedness plan). Das Robert-Koch-Institut (www.rki.de) informiert ausführlich über alle Fragen rund um die Grippethematik. 5 Vgl. dazu ausführlicher die o. g. Informationen zum Gesetz zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vor- schriften einschließlich des Infektionsschutzgesetzes
Informationen zur Vorbereitung auf eine eventuelle Influenza-Pandemie (November 2005) Seite 3 2. Infektionsrisiko und einfache Schutzmaßnahmen Das Infektionsrisiko ist generell hoch, wo Menschen eng aufeinander leben und aufeinander treffen. Vermutlich sind Menschen in Ballungsräumen stärker gefährdet als in ländlichen Regio- nen. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinos usw. ist das Ansteckungsrisiko höher als anderswo. Das Robert-Koch-Institut hat einen Katalog von allgemeine Hygieneregeln festge- legt, die die Einrichtungen im Fall einer Pandemie (trotz ihrer teilweisen „Selbstverständlichkeit“) propagieren und beachten sollen. Dabei unterscheiden sich die Maßnahmen in ihrer Intensität: während es sich zum Teil um einfach zu beachtende und teilweise ohnedies selbstverständliche Handlungsweisen handelt, denen aber unter den besonderen Umständen einer Pandemie er- höhte Bedeutung zukommt, handelt es sich bei den zuletzt aufgeführten Regelungen mindes- tens um Selbstbeschränkungen der Betroffenen im Vorfeld der in §§ 28 ff IfSG vorgesehenen Schutzmassnahmen: • das Vermeiden von Händegeben, Anhusten, Anniesen, • das Vermeiden von Berührungen der Augen, Nase oder Mund, • die Nutzung und sichere Entsorgung von Einmaltaschentüchern, • Empfehlungen zu einer intensiven Raumbelüftung, • das gründliche Händewaschen nach Personenkontakten, der Benutzung von Sanitäreinrichtungen und vor der Nahrungsaufnahme, • die Absonderung von an Influenza erkrankten Personen von Säuglingen, Kleinkindern und Personen mit chronischen Erkrankungen, • die Empfehlung für fieberhaft Erkrankte, im eigenen Interesse zu Hause zu bleiben, um weitere Ansteckungen zu verhindern, • die Vermeidung von engen Kontakten zu möglicherweise erkrankten Personen, • der Verzicht auf den Besuch von Theatern, Kinos, Diskotheken, Märkten, Kaufhäusern bzw. die Vermeidung von Massenansammlungen sowie • ggf. das Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit Besondere Schutzmaßnahmen werden für das medizinische Personal vorgeschlagen, weil man von einem erhöhten Infektionsrisiko ausgeht – und weil der krankheitsbedingte Ausfall der ent- sprechenden Berufsgruppen im Fall einer Pandemie die Krankenversorgung der Bevölkerung beeinträchtigt. Vorgeschlagen wird die Quarantäne von krankheitsverdächtigen und erkrankten Personen in einem separaten Wartebereich und die Anwendung von Schutzkittel, -brille, Ein- weghandschuhen und Mund-Nase-Schutz für die Personen, die unmittelbar Kontakt zum Pati- enten haben.
Informationen zur Vorbereitung auf eine eventuelle Influenza-Pandemie (November 2005) Seite 4 3. Schutzimpfungen Die Schutzimpfung stellt die wirksamste und kosteneffizienteste Präventionsmaßnahme gegen die Erkrankung dar. Grippe-Schutzimpfungen werden von der Ständigen Impfkommission für alle Menschen über 60 Jahre und für Menschen aller Altersgruppen empfohlen, die durch eine Grunderkrankung ein erhöhtes Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs haben. Für den Fall der befürchteten Influenza-Pandemie besteht allerdings das Problem, dass es noch keinen Impfstoff gegen den zu erwartenden neuen, von Mensch zu Mensch übertragbaren In- fluenza-Erreger gibt. Trotz aller Bemühungen sind die Möglichkeiten begrenzt, im Ernstfall den benötigten Impfstoff rechtzeitig in der ausreichenden Menge zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall wird sich weniger die Frage nach einer Impfempfehlung oder –pflicht sondern vielmehr nach der gerechten Verteilung des knappen Impfstoffs stellen. Für eine solche vorrangige Versorgung bestimmter Personengruppen zulasten anderer bedarf es gem. Art. 3 Abs. 1 GG eines sachli- ches Grundes. Nach dem Nationalen Influenza-Plan sollen folgende Personengruppen vorran- gig geimpft werden: - die im Gesundheitswesen tätigen Personen (ca. 3,8 Mio. Menschen), damit sie die Kranken- versorgung aufrecht erhalten können. - Berufsgruppen, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Infrastruktur er- forderlich sind (3,1 Mio.). Nach diesen begrenzten Personenkreisen sollen Schulkinder, Studenten und Berufstätige zur Eindämmung der Krankheitsverbreitung geimpft worden. Bei knappen Impfstoffvorräten hat also die Aufrechterhalten des Gesundheitswesen und der öffentlichen Ordnung und Infrastruktur so- wie die Eindämmung der Erkrankung Vorrang vor dem individuellen Krankheitsschutz. 4. Antivirale Medikamente Da ein Impfstoff vermutlich nicht rechtzeitig und nicht in ausreichender Menge bereit steht, ge- winnen antivirale Medikamente für die Behandlung der Erkrankung an Bedeutung. Sie reduzie- ren die Belastung durch den Virus, verkürzen den durchschnittlichen Krankheitsverlauf und ver- ringern die Wahrscheinlichkeit einer Sekundärinfektion, die mit Antibiotika behandelt werden muss. Die Vorräte an antiviralen Medikamenten werden zur Zeit ausgebaut. Trotzdem besteht auch hier die Wahrscheinlichkeit, dass bei Ausbruch einer Pandemie zu wenig Medikamente zur Verfügung stehen. Wie für den Fall begrenzter Impfstoff-Vorräte wird es auch hier notwendig werden, bestimmte Personengruppen vorrangig zu versorgen. Für diesen Fall formuliert der Na- tionale Influenza-Plan folgende Prioritäten:
Informationen zur Vorbereitung auf eine eventuelle Influenza-Pandemie (November 2005) Seite 5 - Akutbehandlung mit hohem Bedarf und vergleichsweise guten Chancen auf erfolgreiche Behandlung: hierzu zählen schwer erkrankte Patienten mit einem hohen Risiko eines schwe- ren Krankheitsverlaufes, die sich innerhalb von 48 Stunden nach Symptombeginn beim Arzt vorgestellt haben. - Gefährdete und exponierte Berufsgruppen (Gesundheitswesen, öffentliche Ordnung), aus demselben sachlichen Grund wie beim priorisierten Impfschutz. Allerdings müssen diese Personengruppen hier auf bereits akut Erkrankte Rücksicht nehmen. Die Abgabe antiviraler Medikamente sollte nach Auffassung der Nationalen Influenzapandemie- Kommission gemäß den oben genannten Prioritäten und in Koordination durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) erfolgen. 5. Vorbereitende Maßnahmen im Vorfeld einer Pandemie Die Landesbehörden arbeiten bereits in der so genannten „interpandemischen Phase“ (in der wir uns zur Zeit befinden), in der das Risiko menschlicher Infektionen niedrig eingestuft wird, an einer Aktualisierung der Notfallpläne. In einigen Bundesländern sind dafür Arbeitsgruppen ein- gerichtet, in denen auch Vertreter der Diakonie mitarbeiten. Für den Fall eines Ausbruchs der Pandemie sind im Nationalen Influenzapandemieplan folgende Regeln niedergelegt: - Ambulant vor stationär! Da die Krankenhäuser maximal in Anspruch genommen werden, sollen Patienten möglichst lange ambulant versorgt werden. Die Bildung von ambulanten Behandlungsschwerpunkten soll geprüft werden. - Pflegeheime und stationäre Wohneinrichtungen sollen befähigt werden, ihre Patienten so lange wie möglich im Heim zu versorgen. Dies setzt eine entsprechende Schulung des Per- sonals voraus. - Krankenhäuser müssen sich besonders auf die maximale Inanspruchnahme vorbereiten. Der Nationale Influenzapandemieplan macht dazu detaillierte Vorschläge. - Bei der zu erwartenden hohen Erkrankungsrate bei medizinischem Personal sollten Mög- lichkeiten zur Rekrutierung zusätzlichen Personals geprüft werden. 6. Maßnahmen im Pandemiefall Die Maßnahmen im Pandemiefall werden von Bund, Ländern und Kommunen ergriffen bzw. angeordnet. Die Koordination vor Ort übernimmt der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Zusammenarbeit mit Betriebsärzten, Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten u. a. Eine Situation, in der beträchtliche Teile der Bevölkerung erkrankt sind, unterscheidet sich gra- vierend von der Praxis der normalen Krankenversorgung. So sind z. B. im Pandemiefall Fortbil- dungsveranstaltungen für das Gesundheitspersonal u. U. nicht mehr möglich, da durch sie die
Informationen zur Vorbereitung auf eine eventuelle Influenza-Pandemie (November 2005) Seite 6 Infektion verbreitet werden kann. Deshalb ist eine umsichtige Vorbereitung auf den Ernstfall dringend geboten. 7. Empfehlungen zur Vorbereitung auf den Pandemiefall Die Bundesländer haben Arbeitsgruppen eingesetzt, die konkrete Pläne zur Vorbereitung auf den Pandemiefall erarbeiten. In diesen Arbeitsgruppen arbeiten z. T. Vertreter der Diakonie mit. Die folgenden Empfehlungen zur Vorbereitung auf den Pandemiefall sind allgemeiner Art und können die Erfordernisse und Besonderheiten der Arbeit vor Ort nicht berücksichtigen. a) Die gliedkirchlichen diakonischen Werke sowie die Fachverbände auf Landesebene werden gebeten, sich an den Planungen auf Landesebene zu beteiligen und ihre Mitgliedsein- richtungen zeitnah zu informieren. b) Grundlage des Handelns sind die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Wir verweisen hierzu auf die 2005 erschienenen „Informationen zum Gesetz zur Neuord- nung seuchenrechtlicher Vorschriften (SeuchRNeuG) einschließlich des Infektionsschutzge- setzes“6, die eingehend über Meldepflichten, Risikoprävention in Gemeinschaftseinrichtun- gen, die Implementierung von Hygieneplänen, den Umgang mit Lebensmitteln u. a. informie- ren. c) Entscheidend für diakonische Einrichtungen und Dienste ist der Kontakt zum Gesund- heitsamt, das die Maßnahmen vor Ort koordiniert. Es wird dringend empfohlen, den Kontakt sehr frühzeitig herzustellen, da die Gesundheitsämter schon bei ersten Anzeichen einer Pandemie überlastet und schwer erreichbar sein dürften. d) Neben den Gesundheitsämtern werden Betriebsärzte bzw. betriebsärztliche Dienste eine wichtige Rolle beim Infektionsschutz für die Mitarbeiter übernehmen. So wird erwogen, die antiviralen Medikamente zur Prophylaxe für Mitarbeiter über die Betriebsärzte zu verteilen. Deshalb empfiehlt sich auch hier eine frühzeitige Kontaktaufnahme, und zwar besonders für kleinere Einrichtungen und Dienste, die von „externen“ betriebsärztlichen Diensten versorgt werden. e) Für die Mitarbeiter stationärer Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe sind im Natio- nalen Influenzapandemieplan Fortbildungen vorgesehen. Sie sollen die Mitarbeiter in die Lage versetzen, die Arbeit in den Einrichtungen während der Pandemiephase fortzu- 6 Betriebswirtschaftliche Informationen 01/05, zu beziehen beim Zentralen Vertrieb des Diakonischen Werks der EKD, Karlsruher Str. 11, 70771 Leinfelden-Echterdingen, Telefon 0711/90216-50 Fax 0711/7977502 E-Mail: vertrieb@diakonie.de
Informationen zur Vorbereitung auf eine eventuelle Influenza-Pandemie (November 2005) Seite 7 setzen. Diese Fortbildungen sind in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern vorzube- reiten und durchzuführen. f) Entsprechend den Vorgaben und Empfehlungen der Bundesländer bzw. der Gesundheits- ämter sollen Einrichtungen und Dienste Vorbereitungen treffen, um ihren Betrieb im Ernstfall aufrecht zu erhalten. Dazu gehören u. a. Überlegungen, wie erkrankte und ge- sunde Bewohner voneinander zu trennen sind, wie Angehörige beim Infektionsschutz be- rücksichtigt, ggf. auch in die Aufrechterhaltung des Betrieb einbezogen werden sollen. In die Vorbereitungen einzubeziehen sind Betriebsärzte, Hygienebeauftragte, Leitungskräfte aller Ebenen, Heimbeiräte, Mitarbeitervertretung u. a. Eine zentrale Rolle beim Infektionsschutz in den Einrichtungen haben die Arbeitsbereiche Haustechnik und –reinigung, Wäsche und Verpflegung. Entscheidend ist aber auch die Einbeziehung von Kooperationspartnern, allen voran den niedergelassenen Ärzten, Apotheken, Lieferanten von Hilfsmitteln usw. g) Schutzmasken, -handschuhe und –kittel etc. werden im Vorfeld einer Pandemie vermut- lich nicht mehr in ausreichender Menge verfügbar sein. Deshalb empfiehlt es sich, die eige- nen Bestände frühzeitig zu überprüfen und zu ergänzen. Hingegen wird davon abgeraten, sich um eigene Vorräte an antiviralen Medikamenten (die z. T. nur begrenzt haltbar sind) zu bemühen. Die Beschaffung und Verteilung dieser Medikamente ist Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
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