Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte zum Schulanfang 2020/2021

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Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte zum Schulanfang 2020/2021
Informationen
              für
Eltern und Erziehungsberechtigte
  zum Schulanfang 2020/2021
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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 begrüße ich Sie herzlich im Namen unseres gesamten
Teams an der Grundschule Friedrich-August-Hütte!

Wir freuen uns auf die gemeinsame Zeit mit Ihren Kindern!

Unser aller Bestreben ist es, die Grundschule FAH jeden Tag aufs Neue zu einer Schule zu
machen, in der sich alle wohlfühlen und in der alle Schüler*innen ihren Fähigkeiten und
Fertigkeiten entsprechend gefördert werden.

Wir hoffen auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen als Eltern und
Erziehungsberechtigte zum Wohle Ihrer Kinder und unserer Schüler!

Auf den nächsten Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen zu verschiedenen Themen.
Falls Sie Fragen dazu haben, können Sie uns gerne anrufen oder uns eine E-Mail schreiben.
Wir bitten Sie, Ihrem Kind die letzten drei Seiten (Vereinbarung Schul- und Klassenregeln,
Einwilligung zur Veröffentlichung von Bildern in der Zeitung und im Schulgebäude und
den Rückläufer) dieses Informationsschreibens unterschrieben mit zur Schule zu geben.

Katrin Eggeling
(kommissarische Schulleiterin)

Inhaltsverzeichnis                                                             Seite

     1. Homepage der Schule                                                    3
     2. Kontakt                                                                3
     3. Lehrkräfte und Mitarbeiter                                             4
     4. Unterrichts- und Betreuungszeiten                                      5
     5. Krankmeldungen und Unterrichtsversäumnis                               5-6
     6. Weitere Informationen                                                  6-8
     7. Infektionsschutzgesetz                                                 8-10
     8. Masernschutzgesetz                                                     10-11
     9. Waffenerlass                                                           11-12
     10. Schul- und Klassenregeln                                              13-14
     11. „Verhaltensampel“                                                     15
     12. Vereinbarung Schul- und Klassenregeln                                 16
     13. Einwilligung zur Veröffentlichung von Bildern                         17
     14. Rückläufer (Infektionsschutz, Masernschutzgesetz, Waffenerlass)       18

Grundschule Friedrich-August-Hütte Nordenham ● Margaretenstraße 30 ● 26954 Nordenham
Tel. 04731/247307 ● Fax 04731/347312 ● Email: info@grundschule-fah.de
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                                   1. Homepage der Schule

                                Unsere Homepage finden Sie unter:

                                     www.grundschule-fah.de

Dort finden Sie aktuelle und allgemeine Informationen zu unserer Schule, Kontaktdaten,
Termine, sowie Formulare und Elternbriefe.

Wir möchten Sie bitten, gerade in der jetzigen Situation, täglich auf die Homepage zu
schauen, um immer auf dem neuesten Stand zu sein.

                                          2. Kontakt
        (Öffnungszeiten des Sekretariats: Mo.-Fr. 7:30-11:30 Uhr)

   1.   Adresse
        Margaretenstr. 30
        26954 Nordenham

   2.   Telefonnummern

        Grundschule FAH                           0 47 31 / 24 73 07

        FAX                                        0 47 31 /2 4 73 12

   3.   Email

      info@grundschule-fah.de

   4.   Taxiunternehmen

        Omnibus Weghorst:                          0 47 31 / 43 10

        Taxi Kathmann:                             0 47 31 / 55 55

        Taxi Kase:                                 0 47 31 / 2 34 56

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                                 3. Lehrkräfte und Mitarbeiter
Hier sind alle Beschäftigten, die im Schuljahr 2020/2021 an unserer Schule arbeiten,
aufgelistet.

komm. Schulleiterin: Frau Eggeling
komm. Konrektorin: Frau Dadari

Lehrkräfte                                 Mitarbeiter/innen:
Frau Ahlers                                Herr Henze                           Sozialpädagoge
Frau Erting                                Frau Schirdewan                      Vertretungslehrkraft
Frau Fischbeck                             Frau Büsing                         päd. Mitarbeiterin
Frau Gerdes                                Frau Eilers                         päd. Mitarbeiterin
Frau Laskowska                             Frau Hinrichs                       päd. Mitarbeiterin
Frau Marquardt                             Frau Busch                          päd. Mitarbeiterin
Frau Oetting
Frau Voßhoff

Weitere wichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind:
Frau Scholz, unsere Schulsekretärin
Herr Sassen, unser Hausmeister
Frau Busch, unsere Küchenfee in der Mensa
Frau Günter-Bruckmann, Frau Birkner, Frau Brau und Frau Wedemeyer sorgen dafür, dass
es sauber bei uns in der Schule ist und wir uns alle wohlfühlen.

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                          4. Unterrichtszeiten im Schuljahr 2020/2021

      offener Anfang von 7.45 – 8.05 Uhr

      Klasse 1 und 2: 8.05 – 11.50 Uhr
      Klasse 3 und 4: 8.05 – 12.50 Uhr

      Nachmittagsbereich/AGs        13.35 – 15.05 Uhr

                                     Betreuungszeiten

      11.50 - 12.50 Uhr Betreuung für Kinder der Klassen 1 und 2
      12.50 - 13.35 Uhr     Übergangsbetreuung für den Nachmittagsbereich

      Teilnahme an der Betreuung nur nach vorheriger Anmeldung. Diese gilt dann
      verbindlich für ein Schulhalbjahr!

                       5. Krankmeldungen und Unterrichtsversäumnis

   1. Sollte Ihr Kind erkrankt sein, bitten wir Sie, dass Sie es bis zum Unterrichtsbeginn um
      8.05 Uhr telefonisch oder per Email in der Schule krankmelden.

      Die Klassen- oder Fachlehrerinnen erfassen in der 1. Unterrichtsstunde fehlende
      Kinder. Liegt keine Meldung der Eltern/Erziehungsberechtigten vor, rufen sie zur
      Sicherheit der Kinder zu Hause oder bei der Arbeitsstelle an. Dieses dient der
      Sicherheit Ihrer Kinder, damit keines auf dem Schulweg „verloren geht“ oder ihm auf
      diesem etwas passiert ist (Unfall etc.). Dieses bedeutet es aber immer eine
      Unterbrechung des Unterrichts.

      Bitte denken Sie deshalb an die rechtzeitige Entschuldigung und die ständige
      Aktualisierung der Telefonnummern (Notfallzettel), unter denen Sie zu erreichen
      sind, auch für den Fall, dass Sie Ihr erkranktes Kind aus der Schule abholen müssen.

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    Sollte Ihr Kind mit einem Taxiunternehmen zur Schule fahren, informieren Sie
     dieses auch unbedingt!!!

   2. Sollte es bei Ihrem Kind zu unentschuldigten Fehltagen kommen, werden wir Sie
       zunächst einmal darauf hinweisen (Schulplicht!). Sollte es zu weiteren
       unentschuldigten Fehltagen kommen, sind wir verpflichtet, diese ab dem 5. Fehltag
       zu melden, was entsprechende Konsequenzen (z.B. Bußgeld) nach sich ziehen kann.

                                  6. Weitere Informationen

Unfälle

Sollte sich Ihr Kind auf dem Schulweg, in der Pause oder im Sportunterricht verletzen, ist es
ebenfalls notwendig, dass wir Sie telefonisch erreichen können (Notfallzettel). Wir kümmern
uns um Ihr Kind bis Sie da sind, leisten Erstversorgung bzw. rufen den Rettungsdienst, wenn
es nötig ist.
Wichtig ist, dass Sie, nachdem der erste Schreck überwunden ist, bei uns in der Schule eine
Unfallanzeige ausfüllen.

Beurlaubung

Eine Beurlaubung vom Unterricht sollte mindestens eine Woche vorher unter Angabe von
Gründen bei der Schulleitung beantragt werden. Vor den Ferien oder direkt im Anschluss
daran kann in der Regel keine Beurlaubung erteilt werden. Grundsätzlich gilt, dass der
Unterricht immer Vorrang hat.

Adressänderung oder Änderung der Telefonnummer

Falls sich Ihre Anschrift oder Telefonnummer ändern sollten, teilen Sie diese bitte umgehend
im Sekretariat mit, damit Ihre Erreichbarkeit gewährleistet bleibt.

Miteinander reden

Sollte es ein Problem, gleich welcher Art, geben, wenden Sie sich bitte zuerst immer an die
Klassenlehrerin.

Falls sich auf diesem Wege keine Lösung finden, steht die Schulleitung gerne beratend zur
Seite, um gemeinsam mit allen Betroffenen eine zufriedenstellende Lösung zu finden.

Das Schulfrühstück und Müllvermeidung

Wie in allen privaten Haushalten, so wird auch in den Schulen Müll getrennt nach Papier,
Wertstoffen, kompostierbaren Abfällen und Restmüll gesammelt. Das bessere Konzept zur
Müllentsorgung und damit zum Schutz unserer Umwelt ist ohne jeden Zweifel die Müllvermeidung!

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Wir möchten Sie herzlich darum bitten, mit dafür zu sorgen, dass so wenig Müll wie möglich
entstehen kann. Wie?

Zum Beispiel:

    Geben Sie Sie Ihrem Kind Getränke in einer wiederverwertbaren, gut verschließbaren Flasche
     mit zur Schule.

    Geben Sie Ihrem Kind das Schulfrühstück (Brot, Gemüse, Obst,…) in einer Frühstücksbox mit
     in die Schule.

    Achten Sie darauf, dass Sie Ihrem Kind ein vollwertiges, gesundes Frühstück mit zur Schule
     geben.

           Chips und Flips und ähnliches Knabbergebäck haben in der Schule nichts zu suchen.
           Süßigkeiten sollten ebenfalls nur in Ausnahmefällen zum Schulfrühstück gehören (evtl.
           einen „Süßigkeitentag“ die Woche festlegen; auch in Absprache mit der
           Klassenlehrerin/Elternschaft).

Wir würden uns sehr freuen, wenn wir es mit Ihrer Hilfe schaffen könnten, den Müllberg in der
Schule abzubauen.

Wertgegenstände

Spielzeug, Geld und/oder Handy bleiben besser zu Hause, denn die Schule übernimmt keine
Haftung für Wertgegenstände.

Der Schulweg
An unserer Schule gibt es Kinder, die zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem Auto und mit dem
Taxi/Bus kommen.
Wir möchten die Eltern und Erziehungsberechtigten unserer Kinder im schulnahen
Einzugsbereich bitten, Ihre Kinder zu Fuß oder mit dem Fahrrad (die jüngeren Schüler*innen
in Begleitung) zur Schule kommen zu lassen. Wenn viele Kinder mit dem Auto gebracht
werden, entstehen auf dem Parkplatz schnell gefährliche Situationen. Außerdem: Unsere
Umwelt freut sich !

Damit Ihr Kind einen sicheren Schulweg hat, ist es nötig, dass:

      Sie vor Schulanfang einen sicheren Schulweg festlegen und diesen mehrmals
       gemeinsam mit dem Kind abgehen, um ihn zu üben.

      Kleiden Sie Ihr Kind so, dass es bei Dunkelheit und schlechter Witterung im
       Straßenverkehr auffällt (helle Kleidung, reflektierende Aufkleber)!

      Ein Fahrrad verringert zwar die benötigte Zeit für den Schulweg, ist aber für Erst-und
       Zweitklässler noch nicht geeignet. Das gilt nicht, wenn Sie ihr Kind begleiten.

      Besprechen Sie mit Ihrem Kind richtige Verhaltensweisen für die Fahrt mit dem
       Schulbus (Ein-und Aussteigen, Überqueren der Fahrbahn erst nach Abfahrt des
       Busses).

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      Sollte Ihr Kind zu den „Buskindern“ gehören, so wenden Sie sich bei Fragen und
       Problemen direkt an die zuständigen Bus-oder Taxiunternehmen bzw. an den
       Landkreis. Dort berät man Sie gerne.

und es gilt immer: Schicken Sie Ihr Kind rechtzeitig auf den Schulweg!

                             7.Infektionsschutzgesetz

Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte nach § 34 Abs. 5 Satz 2
Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Bitte lesen Sie sich dieses Merkblatt sorgfältig durch!

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule besucht, in die es jetzt
aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer
anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit
abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen)
zuziehen.

Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten,
Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz
vorsieht. In diesem Zusammenhangsollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der
Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten
wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule gehen darf, wenn

   1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen
      verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus,
      Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei
      uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch
      virusbedingte hämorrhagisch Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst
      unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden);

   2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert
      verlaufen kann. Dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken,
      Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze,
      ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;

   3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist;

   4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt
      ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.

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Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle
und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch
mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch
Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen-oder "fliegende" Infektionen
sind z. B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut-und
Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen.

Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine
Übertragung der genannten Krankheiten bestehen.

Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus-
oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z. B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit,
wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen
besorgniserregenden Symptomen.).

Er wird Ihnen -bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt
werden konnte -darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch
der Schule nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.

Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden,
benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit
wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können,
um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.

Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor
typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits
Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten
Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der
übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.

Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch
werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit
dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die
Ausatmungsluftübertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden,
Mitschüler oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen,
dass die "Ausscheider" von Cholera-, Diphterie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus-und
Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes
wieder in die Schule gehen dürfen.

Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden
Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushalts diese Krankheitserreger
schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in
diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben.

Wann ein Besuchsverbot der Schule für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber
nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt
mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen.

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Gegen Diphterie, Masern, Mumps (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen
Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in
Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler
Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus-oder Kinderarzt oder an
Ihr Gesundheitsamt.
Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.

                                   8. Masernschutzgesetz

Wie Sie sicherlich bereits vor einiger Zeit aus den Medien erfahren haben, ist am 01. März
2020 das Masernschutzgesetz in Kraft getreten.
Dieses Gesetz besagt, dass alle, einer Gemeinschaftseinrichtung zugehörigen Personen
(Schüler*innen, Lehrer*innen und Mitarbeiter*innen) einen Nachweis zum Masernschutz
erbringen müssen.
Wir als Schule sind deshalb verpflichtet, den Masernschutz unserer Schüler*innen zu
überprüfen.
Konkret bedeutet dieses, dass für alle Kinder, die unsere Schule schon besuchen, der
Nachweis bis zum Ablauf des 31. Juli 2021 erbracht werden muss. Alle Kinder und Mitarbeiter,
die die Schule neu besuchen, müssen den Nachweis vor dem Schulbesuch erbringen.
Der Nachweis über einen altersentsprechenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9
Infektionsschutzgesetz kann wie folgt erbracht werden:

      Impfausweis (Kopie)
      ärztliche Bescheinigung
      Bescheinigung einer anderen staatlichen Stelle oder Einrichtung

Auf unser Homepage (www.grundschule-fah.de) haben wir Informationen zum Nachlesen für
Sie hinterlegt.

                                       9. Waffenerlass

Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie
von Chemikalien in Schulen

RdErl. d. MK v. 6. 8. 2014 — 36.3-81 704/03 —
— VORIS 22410 —

Fundstelle: Nds. MBl. 2014 Nr. 29, S. 543; SVBl. 2014 Nr. 9, S. 458, geändert durch RdErl.
vom 26.07.2019 (Nds. MBl. 2019 Nr. 31, S. 1158, SVBl. 2019 Nr. 10, S. 518)

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1. Es wird untersagt, Waffen i. S. des WaffG in der jeweils geltenden Fassung mit in die
Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu
führen. Dazu gehören die im WaffG als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere
die sog. Butterflymesser, Faustmesser, Springmesser, Fallmesser, Stahlruten, Totschläger,
Schlagringe usw.) sowie die Gegenstände, für die nach dem WaffG ein Verbot des Führens
besteht (Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12
cm usw.) sowie Schusswaffen.

2. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z.B. Schreckschuss-,
Reizstoff- und Signalwaffen), Gassprühgeräte, Hieb- und Stoßwaffen sowie waffenähnliche
Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser-Pointer.

3. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der
Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich
des WaffG ganz oder teilweise ausgenommen sind (z.B. Spielzeugwaffen oder Soft-Air-
Waffen mit einer Geschossenergiegrenze bis zu 0,5 Joule). Untersagt wird auch das
Mitbringen oder Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren
Erscheinungsbildes mit Waffen i. S. des WaffG verwechselt werden können.

4. Das Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer
Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (Waffenschein und kleiner Waffenschein) oder
erlaubnisfreie Waffen erwer-ben dürfen.

5. Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition jeder Art, von
Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, für
explosive Verbindungen verwendet zu werden.

6. Die Schulleitung kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, z.B. für Sport- oder
Theaterveranstaltungen, im Hauswirtschaftsunterricht oder während Schulveranstaltungen
mit Essenverkauf.

7. Alle Schülerinnen und Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt
dieses RdErl. zu belehren. Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen
besonders einzugehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des
Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme zur Folge haben
kann.

8. Ein Abdruck dieses RdErl. ist jeweils bei der Aufnahme in eine Schule (in der Regel erstes
und fünftes Schuljahr sowie beim Eintritt in berufsbildende Schulen) den
Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu ge-ben.

9. Dieser RdErl. tritt am 1. 9. 2014 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2021 außer Kraft.

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              10. Unsere Schul- und Klassenregeln

Wir wollen uns in unserer Schule wohlfühlen, in Ruhe lernen, uns
gegenseitig helfen und unterstützen, freundlich miteinander umgehen
und friedlich zusammenleben. Damit uns das gelingt, brauchen wir
gemeinsame Regeln.

      Ich bin freundlich und hilfsbereit zu anderen,
   weil auch ich mich in der Schule wohl fühlen möchte.
    Ich wende die Stopp-Regel an und kläre Streit mit Worten,
   weil auch ich nicht beschimpft und verletzt werden möchte.

      Ich gehe vorsichtig mit den Sachen anderer um,

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weil auch ich möchte, dass mein Eigentum heile bleibt. Natürlich achte ich auch auf
das Eigentum der Schule, wie z. B. Schulbücher, Toiletten, Fußböden, Tische und
Stühle.
    Im Unterricht bin ich aufmerksam und beachte die Melderegel,
weil auch ich ungestört lernen möchte.

    Ich sage einem Erwachsenen Bescheid, wenn andere oder ich Hilfe brauchen,
weil ich manche Dinge noch nicht alleine regeln kann.

       Ich weiß, dass es Folgen hat, wenn ich die Regeln nicht einhalte.
Dann muss ich es wiedergutmachen, zum Beispiel so:

       ich entschuldige mich persönlich oder mit einem Brief oder Bild
       ich repariere oder bezahle, was ich kaputt gemacht habe
       ich reinige, was ich dreckig gemacht habe

Unterrichtsbeginn

   1. Ich komme pünktlich zum Unterricht.
   2. Ich warte vor dem Klassenraum ruhig auf den Lehrer.
   3. Ich achte im Flur auf Ordnung.

Toiletten

   1. Ich halte die Toiletten sauber.
   2. Ich benutze das Toilettenpapier richtig.
   3. Ich wasche die Hände mit Seife.

Pause

   1. Ich verbringe die ganze Pause auf dem Schulhof.
   2. Ich bespreche Problemen mit der Aufsicht.
   3. Ich beachte die Klingelzeichen.

Mensa
   1. Ich stelle mich hinten an (ohne vorlassen etc.).

Grundschule Friedrich-August-Hütte Nordenham ● Margaretenstraße 30 ● 26954 Nordenham
Tel. 04731/247307 ● Fax 04731/347312 ● Email: info@grundschule-fah.de
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   2. Ich schaue vorher, was es zum Essen gibt und überlege mir, was ich möchte und was
      nicht.
   3. Ich lasse mir nur so viel geben, wie ich mag.
   4. In der gesamten Mensa darf nur leise gesprochen werden.
   5. Es darf nicht gerannt werden.
   6. Wenn ich fertig mit dem Essen bin, räume ich mein Geschirr ab und stelle es
      ordentlich auf die Ablage.
   7. Ich sorge dafür, dass mein Tisch sauber ist und verlasse dann die Mensa.

                            11. Die Verhaltensampel

Wenn ich mich gut an die Regeln halte und öfter hilfsbereit bin oder sogar einen Streit
schlichte, dann wird meine Klammer an der Ampel auf "grünst gesetzt. Dann bekomme ich
ein dickes Lob oder eine besondere Belohnung.

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Wenn meine Klammer auf "rot" gesetzt wird, muss ich einen "Denk mal nach – Bogen“
ausfüllen.
Kommt das öfter vor, dann müssen meine Eltern zu einem Gespräch in die Schule kommen.
Es kann passieren, dass ich bei mehrfacher Missachtung der Schul-und Klassenregeln
von schönen Schulveranstaltungen ausgeschlossen werde oder für einige Zeit nicht
mehr in meine Klasse gehen darf.

                       12. Vereinbarung Schul- und Klassenregeln

Ich habe die Regeln unserer Schule gelesen / vorgelesen bekommen und verpflichte mich,
diese Regeln einzuhalten.

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Datum                                        Name

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

Sie haben unsere Schulregeln gelesen. Bitte unterstützen Sie Ihr Kind bei der Einhaltung.

Datum                                             Name Erziehungsberechtigte

Hinweis:
Diese Vereinbarung bleibt bitte das ganze Schuljahr in der "Elternmappe ll (auch
"Postmappell genannt).

13. Einwilligung zur Veröffentlichung von Bildern in der Zeitung und im Schulgebäude

Liebe Eltern,
wir möchten in der Presse und in unserem Schulgebäude gern Fotos von den Aktivitäten
unserer Schule veröffentlichen, um unser Schulleben nach außen zu präsentieren.
Gleichzeitig werden das Handeln und die Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler
wertgeschätzt.

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Aus neuen datenschutzrechtlichen Gründen ist es nun erforderlich, dass Sie als Eltern bzw.
Erziehungsberechtigte uns als Schule die Einwilligung erteilen.
Die Erteilung der Einwilligung ist freiwillig. Sie haben keinerlei
Nachteile dadurch, wenn Sie die Einwilligung nicht erklären und
können die Einwilligung jederzeit widerrufen.

K. Eggeling
(kommissarische Schulleiterin)

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Hiermit erteile/n ich/wir die Erlaubnis, dass Fotos meines/unseres
Kindes ________________________________ ohne Zuordnung des Namens
                       Name des Kindes

(bitte ankreuzen!)
o    für eventuelle Veröffentlichungen in der Schule verwendet werden.
o    für eine eventuelle Veröffentlichung in Printmedien/lokale Presse verwendet werden.
o    für eventuelle Ausdrucke verwendet werden, die an alle Kinder der Klasse weitergegeben
     werden.
o    für eventuelle DVD´s/USB Sticks verwendet werden, die an alle Kinder der Klasse
     weitergegeben werden (z.B. Foto-DVD Klassenfahrt).
o    auf einem passwortgeschützten Schulrechner auf unbestimmte Zeit zum Zwecke der
     Historienbildung gespeichert werden.

Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir diese Einwilligungserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft
widerrufen kann/können.

………………………………………………………………………………….…………………………………….

Datum, Ort und Unterschrift des/ der Erziehungsberechtigten

Bei gemeinsamem Sorgerecht ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich.

          14. „Rückläufer“ (Infektionsschutzgesetz, Masernschutzgesetz, Waffenerlass)

Grundschule Friedrich-August-Hütte Nordenham ● Margaretenstraße 30 ● 26954 Nordenham
Tel. 04731/247307 ● Fax 04731/347312 ● Email: info@grundschule-fah.de
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 Name der Schule:

 Grundschule Friedrich-August-Hütte, Margaretenstr. 30, 26954 Nordenham

 Schüler:
 Name, Vorname, Geb. Datum

 Erziehungsberechtigte:
 Name, Vorname, Anschrift

Hiermit erkläre/n ich/wir, dass ich/wir

      das Merkblatt zur Belehrung gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
      den Waffenerlass vom 01.04.2008
      die Information zum Masernschutzgesetz

auf der Internetseite www.grundschule-fah.de gelesen habe/n.

Nordenham, den __________          Unterschrift/en______________________

Grundschule Friedrich-August-Hütte Nordenham ● Margaretenstraße 30 ● 26954 Nordenham
Tel. 04731/247307 ● Fax 04731/347312 ● Email: info@grundschule-fah.de
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