Informationen zum Jobticket an der Freien Universität Berlin
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Informationen zum Jobticket an der Freien Universität Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, Beschäftigte der Freien Universität Berlin können seit vielen Jahren von der Rahmenvereinbarung zwischen FU Berlin und S-Bahn Berlin GmbH profitieren. Gegenwärtig nutzen ca. 500 Beschäftigte das VBB-Firmenticket im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) und erhalten die Zeitkarte mit einem Preisvorteil von 5%. Wir hoffen, dass wir mit den nachfolgenden Informationen • Ihr Interesse an den Möglichkeiten der Teilnahme wecken können • Ihnen den Entschluss erleichtern, bei Fahrten zur Arbeit oder in der Freizeit auf das Auto zu verzichten • Ihnen auch eine schnelle Hilfe bieten können, wenn Sie schon zu den Nutzer:innen des Jobtickets gehören. Wir freuen uns, wenn wir Sie mit Rat und Tat unterstützen können. Die Mitarbeiter:innen in der Reisekostenstelle stehen Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung. 1
Inhalt Inhaltsverzeichnis ........................................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert. 1 Allgemeines zum Jobticket ..................................................................................................................... 3 2 Das Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) .....................................................4 3 Was kostet das Jobticket? ........................................................................................................................ 5 4 Wer hat die Möglichkeit, ein Jobticket über die FU Berlin zu beziehen? ............................................. 6 5 Wie können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Jobticket bekommen? .................................... 6 6 Welche Besonderheiten sind beim Bezug eines Jobtickets zu beachten? ............................................. 7 8 Was sollten Sie noch wissen? ................................................................................................................ 9 9 Ansprechpartner..................................................................................................................................... 9 Die Mitarbeiterinnen des Kundencenters der S-Bahn Berlin GmbH erreichen Sie ...................................... 9 Die Mitarbeiter:innen der Freien Universität Berlin erreichen Sie ................................................................ 9 2
1 Allgemeines zum Jobticket Das Jobticket im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) bietet den Nutzer:innen eine persönliche Zeitkarte zur Nutzung von Bahn und Bus im gebuchten Tarifgebiet in Berlin und ggf. auch in Brandenburg. Gegenwärtig bietet das Jobticket den Abonnent:innen einen Preisvorteil von 5% gegenüber dem individuellen Vertrag als Einzelperson. Voraussetzung für die Teilnahme an den Vorteilen der Rahmenvereinbarung zwischen Freie Universität Berlin und S-Bahn GmbH ist ein Beschäftigungsverhältnis mit der FU Berlin. Das Jobticket wird auf den Namen der/des jeweiligen Inhabers:in ausgestellt und ist nicht übertragbar, kann also nur durch die/den Inhaber:in genutzt werden. Mit dem Jobticket des VBB können „rund um die Uhr“ an jedem Wochentag S- Bahn, U-Bahn, Tram, Fähre , DB-Regionalbahn und Bus im gesamten gebuchten Tarifbereich benutzt werden. Das Jobticket kann ebenso für Fahrten zur Arbeit als auch die Fahrten in der Freizeit genutzt werden. Neben der Entscheidung für den genutzten Tarifbereich müssen Sie sich beim Vertragsabschluss auch entscheiden, ob Sie eine jährliche Einmalzahlung des Abopreises im Voraus wünschen oder die Kosten in monatlichen Teilbeträgen zahlen möchten. Entscheiden Sie sich für die Einmalzahlung, dann werden Tariferhöhung oder Anpassungen des Preisvorteils in der Rahmenvereinbarung für Sie erst zur nächsten Zusendung der neuen Wertmarken also erst im kommenden Jahr wirksam. Inhaber:innen des Jobtickets können kostenfrei Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, einen Kinderwagen, Gepäck und/oder einen Hund mitnehmen. Dies wochentags nach 20 Uhr und bis 3 Uhr des Folgetages. Darüber hinaus haben Sie an Wochenenden und an Feiertagen die Möglichkeit einen weiteren Erwachsenen und bis zu drei Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren mitzunehmen. Die Mitnahme eines Fahrrades ist aber leider in jeden Fall kostenpflichtig. 3
2 Das Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) Beachten Sie bitte, dass das Tarifgebiet das gesamte Gebiet der Bundesländer Berlin und Brandenburg umfasst und in verschiedene Tarifbereiche unterteilt ist. 4
3 Was kostet das Jobticket? Nachfolgend sind die Kosten für die verschiedenen Tarifmodelle aufgeführt. Alle Angaben berücksichtigen schon den Preisvorteil von 5% für Jobticket-Abonnent:innen und beruhen auf der gültigen Preisliste der VBB vom 01.01.2021. Genauere Angaben über die Tarife, die nicht Berlin betreffen, können Sie über das Zielortverzeichnis der VBB abrufen: http://www.s-bahn-berlin.de/pdf/vbbtarif_zielorte.pdf 5
4 Wer hat die Möglichkeit ein Jobticket über die FU Berlin zu beziehen? Grundsätzlich können • alle Beschäftigten der Freien Universität Berlin, die in einem unbefristeten Ver- tragsverhältnis zur FU Berlin stehen, ein Jobticket erhalten. • Beschäftigte, deren Arbeitsvertrag zeitlich befristet ist, dies aber mit einer Mindestvertragslaufzeit von 9 Monaten, für die Dauer Ihrer Tätigkeit an der Freien Universität Berlin ein Jobticket erwerben. Befristet Beschäftigte verpflichten sich jedoch, das Jobticket am Ende Ihrer Beschäftigungszeit über die Abteilung I an die S-Bahn Berlin GmbH zurückzugeben, die dann das weitere Verfahren regelt. 5 Wie können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Jobticket bekommen? In regelmäßigen Abständen wird die Internetseite https://www.fu-berlin.de/sites/abt- 1/service/VBB-Jobticket-FU-Berlin/index.html aktualisiert. Auf dieser Seite werden die aktuellen Informationen zum Jobticket veröffentlicht. Außerdem haben Sie hier auch den Zugriff auf alle erforderlichen Antragsformulare. Lesen Sie sich den Bestellschein bitte aufmerksam durch. Danach sollte der Be- stellvordruck vollständig (Vor- und Rückseite) und gut lesbar (in Druckschrift) ausgefüllt und unterschrieben werden. Bitte fügen Sie dem Antrag auch ein aktuelles Passbild für die Trägerkarte bei. Antrag und Passbild senden Sie dann bitte an Freie Universität Berlin, Abt. I -Personal-, Referat I A (Reisekostenstelle), Rudeloffweg 25-27, 14195 Berlin. Nach der Bearbeitung erhalten Sie zunächst die Trägerkarte von uns. Die S-Bahn Berlin GmbH wird Ihnen dann rechtzeitig vor dem Bezugsbeginn die Wertmarken für die kommenden Monate übersenden. Bitte tragen Sie die Nummer Ihres Abonnements auf der Trägerkarte ein und führen Sie bei der künftigen Nutzung von Bus und Bahn sowohl die Trägerkarte mit Bild als auch die gültige Wertmarke bei sich. Im Fall von Fahrscheinkontrollen wird die Gültigkeit des Abonnements nur anerkannt, wenn beide Nachweise vorgelegt werden können. 6
6 Welche Besonderheiten sind beim Bezug eines Jobtickets zu beachten? Für den Fall, dass Sie als Jobticketinteressent:in bereits im Besitz einer Jahreskarte mit Einmalzahlung / eines Monatsabonnements sind, erhalten Sie nach Abschluss des Jobtickets für den Zeitraum, in dem das bisherige Monatsticket ungenutzt bleibt, das Fahrgeld ohne finanziellen Nachteile erstattet. Das genaue Verfahren finden Sie im Anschluss dargestellt (vgl. Anträge auf Fahrpreiserstattung). Der Eintritt einzelner Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen in den Teilnehmerkreis ist monatlich möglich. Neuanträge, Änderungen und Kündigungen müssen bis zum 05. eines Monats an Freie Universität Berlin, Abt. I -Personal-, Referat I A (Reisekostenstelle), Rudeloffweg 25-27, 14195 Berlin mit Antrag bekanntgegeben werden, damit diese dann zum Folgemonat berücksichtigt werden können. Für den teilnehmenden Mitarbeiterkreis gibt die S-Bahn Berlin GmbH die Wertmarken durch Direktversand an die jeweilige Privatanschrift aus. Die S-Bahn Berlin GmbH bucht die fälligen Beträge am ersten Bankarbeitstag des Jahres bzw. des Monats von Ihrem Konto ab. Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass das von Ihnen angegebene Konto zum Fälligkeitstag die entsprechende Deckung aufweist. Änderungen der Bankverbindung, des Familiennamens, der Anschrift, E-Mail-Adresse etc. sind der Reisekostenstelle (jobticket@personal.fu-berlin.de) für die Weitergabe an den Vertragspartner umgehend mitzuteilen. Bitte denken Sie auch beim Wechsel der Beschäftigungsstelle innerhalb der Freien Universität Berlin an die Mitteilung an die Reisekostenstelle. Bei der Bestellung verpflichtet sich die/der Jobticketnutzer:in, dass die Fahrausweise nicht missbräuchlich verwendet werden. Das gilt insbesondere für die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte. Das Jobticket kann während des laufenden Bezugszeitraumes nur gekündigt werden, wenn der Mitarbeiter den Arbeitgeber verlässt, die Dienststelle wechselt oder aus dem Berufsleben ausscheidet. Kündigungen sind in diesen Fällen grundsätzlich nur zum Letzten eines Kalendermonats möglich. 7
Der Bezug des Jobtickets verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern es nicht rechtzeitig gekündigt wird (mindestens drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres). 7 Anträge auf Fahrpreiserstattung Wenn Sie in Kürze Ihr erstes Jobticket erhalten und schon eine Jahreskarte mit Einmalzahlung vom Schalter (S-Bahn Berlin GmbH oder andere Verkehrsbetriebe innerhalb des VBB) bzw. ein Abonnement dieser Stellen besitzen, dann sind auch die folgenden Informationen wichtig für Sie: - Zum Verfahren bei Beantragung eines Jobtickets Anträge auf Ausstellung eines Jobtickets, sowie auf Fahrpreiserstattung finden Sie unter https://www.fu-berlin.de/sites/abt-1/service/VBB-Jobticket-FU-Berlin/index.html Grundsätzlich reichen Sie bitte mit dem Bestellvordruck des Jobtickets auch den ausgefüllten Antrag auf Fahrpreiserstattung und die nicht mehr benötigte VBB fahrCard oder Wertmarken bzw. -abschnitte in einem Umschlag (an den Antrag geheftet bzw. mit Namen, Vornamen und alter Abo-Nr. versehen) bei uns in der Reisekostenstelle ein. Die S-Bahn Berlin GmbH bearbeitet dann nach unserer Meldung die Erstattungen. Das bisherige Abonnement wird dann automatisch von der S-Bahn Berlin GmbH, der BVG bzw. dem entsprechenden Verkehrsbetrieb beendet. Im Anschluss wird Ihnen der Betrag der nicht in Anspruch genommenen Wert- marken bzw. –abschnitte bzw. Monate der VBB fahrCard in Höhe von jeweils 1/12 des gezahlten Jahrespreises (beim Monatskarten-Abo: Gesamtsumme der überzahlten monatlichen Raten) erstattet. - Möglichkeiten einer Rückerstattung für Zeiten des Jobticketbezuges Sofern eine stationäre Behandlung oder Bettlägerigkeit durch Bescheinigung eines Arztes (eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse) nachgewiesen wird, kann u. U. eine anteilige Rückerstattung durch die S-Bahn Berlin GmbH erfolgen. 8
8 Was sollten Sie noch wissen? 1.-Klasse-Ticket In der Regionalbahn können Sie mit Ihrem Jobticket aus dem entsprechenden Tarifbereich und einer entsprechenden Zuschlagskarte die Abteile der 1. Klasse nutzen. Die Preise und Verkaufsstellen können Sie bei der Deutschen Bahn AG unter den nachfolgend angegebenen Telefonnummern erfragen. 9 Ansprechpartner:innen Ergänzende Informationen zu den allgemeinen Tarifbestimmungen können bei der S- Bahn Berlin GmbH, bei DB Regio und dem VBB eingesehen werden: http://www.sbahn-berlin.de http://www.vbbonline.de Die Mitarbeiter:innen des Kundencenters der S-Bahn Berlin GmbH erreichen Sie S-Bahn Berlin GmbH Abo-Center der S-Bahn Berlin Koppenstraße 3 10243 Berlin Die Mitarbeiter:innen der Freien Universität Berlin erreichen Sie Freie Universität Berlin Abt. I -Personal- Referat I A (Reisekostenstelle) Rudeloffweg 25-27 14195 Berlin jobticket@personal.fu-berlin.de 9
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