Informationen zur kommenden Änderung des Waffen-rechts
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Kantonspolizei Zürich Sicherheitspolizei-Spezialabteilung 1. Juli 2019 Fachgruppe Waffen/Sprengstoffe Informationen zur kommenden Änderung des Waffen- rechts An die Waffenhändler des Kantons Zürich Am 19. Mai 2019 befürwortete der Souverän mit grosser Mehrheit die Änderungen des eidg. Waffengesetzes (WG), welche die neue Waffenrichtlinie der EU umsetzen. Die Bestimmun gen des revidierten Waffengesetzes und der Waffenverordnung (WV) des Bundes werden auf den 15. August 2019 in Kraft treten. Am 14. Juni 2019 hat der Bundesrat die Änderungen der Waffenverordnung beschlossen. Obwohl noch einige Detailfragen offen sind, möchten wir Ihnen bereits jetzt Informationen zur Umsetzung der neuen Bestimmungen zukommen lassen. Im Wesentlichen sind die folgenden Punkte zu beachten: Der Erwerb von halbautomatischen Waffen mit grossen Magazinen und von halbauto matischen Handfeuerwaffen, welche unter 60cm kürzbar sind, wird neu durch die Fach- stelle Waffen 1 Sprengstoffe der Kantonspolizei (WS) geprüft und je nach Ergebnis mit Ausnahmebewilligung bewilligt. Formelle Voraussetzungen Waffenerwerb bisher und neu: bisher neu (zusätzlich) Meldepflich- Bewilligungs- Verbotene Waffen Neu verbotene Feuerwaffen: tige Waffen pflichtige Waffen Seriefeuerwaffen, verbotene, ehem. Seriefeuer Karabiner, Revolver, Pump- Schalldämpfer, waffen, verbotene Halbautoma Sport- und action, erlaubte Nachtsichtzielgeräte, ten mit grossen Magazinen, Jagdge- Pistolen, erlaubte Laserzielgeräte, verbotene Halbautomaten kürz wehre,... Halbautomaten,... Granatwerfer bar unter 60cm Vertrag Waffenerwerbs- Kant. Ausnahmebe- Kant. Ausnahmebewilligung schein willigung „klein“ (Privatperson) (Stadt/Gemeinde) (Fachstelle WS) (Fachstelle WS) Alle bisherigen Waffenhändler im Kanton Zürich dürfen gemäss der Übergangsbestimmung (Art. 71a Abs. 2 WV) wie bisher mit den neu verbotenen Waffen und mit zu Halbautomaten umgebauten Stgw 57 und Stgw 90 handeln (siehe Anhang). Der Handel mit Seriefeuerwaffen, mit allen zu halbautomatischen Waffen umgebauten Se riefeuerwaffen, mit Schalidämpfern, Nachtsicht- und Laserzielgeräten sowie mit Granatwer fern bleibt den Waffenhändlern mit der alten „grossen“ kantonalen Händler Ausnahmebewilligung vorbehalten.
Kantonspolizei Zürich Gesuchsteller, welche (mit einer kantonalen Ausnahmebewilligung „klein“) neu verbotene Waffen erwerben wollen, müssen sich entscheiden, ob sie diese Waffen als SchützeNereinsmitglied oder als Sammler erwerben wollen. Die übrigen Anforderungen werden denen des WES ähnlich sein. Personen, welche neu verbotene Waffen erwerben wollen, müssen das entsprechende Gesuchs Formular bei der Fachstelle Waffen/Sprengstoffe einreichen: Kantonspolizei Zürich S PSA-BA-WS Postfach 8021 Zürich Ausnahmebewilligung „klein“ für Sportschützen Analog zur Regelung beim WES können Sportschützen mittels Ausnahmebewilligung „klein“ grundsätzlich nur eine Waffe erwerben. Es bleibt aber (ebenfalls analog zum WES) möglich, bis zu drei Waffen zu erwerben, sofern diese gleichzeitig und beim selben Veräusserer erworben werden. Die Ausnahmebewilligung „klein“ (AB-VW-K) ist 6 Monate gültig und kann weitere 3 Monate verlän gert werden. Fünf und zehn Jahre nach dem ersten Erwerb einer neu verbotenen Waffe muss der Schiess- oder Vereinsnachweis erbracht werden. Dies gilt nur für die erste AB-VW-K, danach nicht mehr. Ein Sportschütze muss also zweimal nachweisen, dass er Vereinsmitglied ist oder dass er regelmässig schiesst. Der erste derartige Nachweis wird frühestens am 15. August 2024, also 5 Jahre nach In krafttreten des neuen Gesetzes, notwendig sein. Als Beweis der Vereinsmitgliedschaft gilt eine Bestätigung, eine Schiesslizenz o.ä. eines Schiess vereins. Der Schiessverein muss weder in der Schweiz ansässig noch anerkannt sein. Die Auflagen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für Sportschützen sind vom Bund ab schliessend geregelt. Die Kantone können keine zusätzlichen Auflagen festlegen. Die AB-VW-K kostet CHF 50.00. Sportschützen haben, sofern keine Hinderungsgründe bestehen, ein Recht auf eine Ausnahmebe willigung. Sie dürfen aber keine Seriefeuerwaffen und keine unter 60cm kürzbaren Halbautomaten erwerben. Sportschützen können halbautomatische Waffen mit grossen Magazinen (Ladevorrich tungen mit hoher Kapazität = LhK) und/oder zu halbautomatischen Waffen umgebaute Seriefeuer waffen, sowie deren wesentliche Waffen bestandteile erwerben. Sportschützen, welche eine Ausnahmebewilligung für neu verbotene Waffen besitzen, müssen bei einem Wechsel des Wohnkantons dem neu zuständigen Waffenbüro eine Kopie der Ausnahmebe willigung sowie des Vereins- und Schiessnachweises zustellen. Ausnahmebewilligung „klein“ für Sammler Analog zur Regelung beim WES können Sammler mittels Ausnahmebewilligung „klein“ grundsätz lich nur eine Waffe erwerben. Es bleibt aber für Erwerber aus dem Kanton Zürich (ebenfalls analog zum WES) möglich, bis zu drei Waffen zu erwerben, sofern diese gleichzeitig und beim selben Veräusserer erworben werden. Die Ausnahmebewilligung „klein“ (AB-VW-K) ist 6 Monate gültig und kann weitere 3 Monate verlän gert werden. 05.06.2019/ Philippe Mathis Seite 2 von 6
Kantonspolizei Zürich Die Kantone können den Begriff des Sammlers und die Vorschriften zur sicheren Aufbewahrung der Waffen selbst definieren. Was dies heisst, ist zurzeit noch nicht abschliessend definiert. Vo raussichtlich wird es so sein, dass entweder die ganze verbotene Waffe in einem sicheren Behält nis aufbewahrt werden muss (z.B. Baumarkt-Waffenschrank) oder dass der Verschluss aus der Waffe entnommen und in einem sicheren Behältnis aufbewahrt werden muss. Sammler müssen für den erstmaligen Erwerb von verbotenen Waffen beim Waffenbüro der Kan tonspolizei ein Sicherheitskonzept (Waffenschrank / Verschluss im sicheren Behältnis, o.ä.) einrei chen und ein Verzeichnis ihrer verbotenen Waffen führen. Die AB-VW-K kostet CHF 50.00. Die Kosten für die alten „grossen“ Ausnahmebewilligungen ändern sich nicht (z.B. Seriefeuerwaffe CHF 150.00). Neue Bundesformulare Die neuen Gesuchformulare (Ausnahmebewilligung für Sportschützen, Ausnahmebewilligung für Waffensammter, Nachmeldung von Feuerwaffen,...) werden auf der Kapo-Homepage aufgeschal tet (www.kapo.zh.ch). Die Formulare für den Waffenerwerbsschein bleiben zur Zeit in der jetzigen Form bestehen. Nachmeldung bei der Fachstelle Personen, welche vor dem 15. August 2019 neu verbotene Waffen erworben haben, müssen diese innert drei Jahren bei uns nachmelden. Diese Personen werden von uns kostenlos eine Besitzbe stätigung erhalten. Ist die Waffe bereits im kantonalen Waffenregister eingetragen oder wurde sie als eigene Ordonnanzwaffe direkt von der Armee übernommen, besteht kein Handlungsbedarf. Altrechtlich ausgestellte Waffenerwerbsscheine behalten ihre Gültigkeit Mit Waffenerwerbsscheinen, welche vor dem 15. August 2019 ausgestellt worden sind, können bis zu deren Ablauf weiterhin Waffen nach altem Recht erworben werden. Dies gilt auch für neu ver botene halbautomatische Waffen mit grossen Magazinen. Diese Waffenerwerbsscheine können um 3 Monate verlängert werden, allerdings ist es dann nicht mehr möglich, mit diesen verlängerten Waffenerwerbsscheinen neu verbotene Waffen zu erwerben. Waffenerwerbsscheine mit Datum ab 15. August 2019 Mit Waffenerwerbsscheinen, welche ab dem 15. August 2019 ausgestellt werden, ist der Erwerb von Revolvern, Pumpaction, ausländischen Karabinern, Unterhebelrepetiergewehren, Kleinkaliber waffen, halbautomatischen Waffen mit kleinen Magazinen etc. möglich. Für den Erwerb von neu verbotenen Waffen ist eine Ausnahmebewilligung der Fachstelle WS notwendig. Gesuchsteller sind an die Fachstelle zu verweisen. Meldepflicht der Waffenhändler: Der Bund wird frühestens ab 2021 eine Web-Plattform zur Verfügung stellen, auf welcher Sie alle Meldungen (Importe, Handelsbewegungen, Verkauf,...) einsenden können. 05.06.2019 / Philippe Mathis Seite 3 von 6
Kantonspolizei Zürich Bereits ab dem 15. August 2019 müssen alle Waffenhändler ihre bisherigen Meldungen und die Meldungen der neuen Ausnahmebewilligung klein (AB-VW-K) neu innert 20 Tagen den zuständi gen Waffenbüros melden. Spätestens ab dem 14. Dezember 2019 müssen diese Meldungen elektronisch an uns (waffen sprenqstoffekapo.zh.ch) übermittelt werden (Art. 30a Abs. 1 WV). Diese elektronischen Meldun gen ersetzen alle bisherigen obligatorischen Meldungen (Art. 30a Abs. 3 WV). Auch das Einsen den der WES-C-Kopien entfällt mit dieser elektronischen Meldung. Waffentransaktionen von Händlern zu Händlern nach Art. 17 Abs. 7 WG müssen uns ab dem 14.12.2019 innert 20 Tagen ebenfalls per E-Mail gemeldet werden. Auch Waffenimporte müssen uns ab dem 14.12.2019 innert 20 Tagen per E-Mail gemeldet wer den. Als lmportmeldung kann die ATT-Meldung verwendet werden, welche noch vom Bund ange passt wird (ein Datumsfeld wird eingefügt, die Liste wird von Ihnen fortwährend ergänzt und alle 20 Tage an uns verschickt). Im Folgejahr muss zudem, wie bis anhin, die komplette ATT-Meldung an das Fedpol geschickt werden. Diese Bundes-Meldungen dürften mit der Einführung der Bundes- Web-Plattform entfallen. Der Ersatz von wesentlichen Waffenbestandteilen muss uns ebenfalls ab dem 14.12.2019 innert 20 Tagen per E-Mail gemeldet werden. Mit der Einführung der Bundes-Web-Plattform wird es dann möglich sein, alle Meldungen über die sen „Single Point of Contact“ vorzunehmen. Markierungspflicht: Wann die Markierungspflicht eingeführt wird, ist noch unklar. Dies kann noch mehrere Monate dau ern. Bekannt ist bereits jetzt, welches die wesentlichen Waffenbestandteile sein werden. Die unter strichenen wesentlichen Waffenbestandteile zeigen die Hauptnummer der Waffe. Die Seriennummern können identisch sein, müssen es aber nicht. bei Handfeuerwaffen: Verschlussgehäuse (Gehäuseoberteil), Abzugsgehäuse (Gehäuseunter teil), Verschluss, Lauf bei Pistolen: Griffstück, Verschluss, Lauf bei Revolvern: Rahmen, Lauf, Trommel Magazine „Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität LhK“ Halbautomatische Feuerwaffen, welche vor dem 15. August 2019 erworben worden sind, dürfen weiterhin mit grossen Magazinen ausgerüstet werden. Entscheidend für den Bestandschutz ist der Zeitpunkt des Waffenerwerbs. Der Neuerwerb von grossen Magazinen (Ladevorrichtungen hoher Kapazität) ist nur mit einer Be sitzbestätigung für den Altbesitz oder mit einer neuen Ausnahmebewilligung (bei neu erworbenen Waffen) möglich. Ausrüsten mit grossen Magazinen „Ladevorrichtung mit hoher Kapazität LhK“ Eine Waffe gilt als mit einer Ladevorrichtung hoher Kapazität ausgerüstet, wenn die Ladevorrich tung in der Waffe eingesetzt ist, wenn die Waffe mit einer passenden Ladevorrichtung zusammen aufbewahrt wird oder wenn die Waffe mit einer passenden Ladevorrichtung transportiert wird. Das heisst, wenn ein passendes, grosses Magazin und eine passende Waffe zusammen aufbe wahrt werden, handelt es sich um eine verbotene Waffe. Als getrennt aufbewahrt gelten Waffen 05.06.2019 / Philippe Mathis Seite 4 von 6
Kantonspolizei Zürich und passende, grosse Magazine, wenn diese in verschiedenen Gebäuden aufbewahrt werden o der die Waffen und die Magazine getrennt, das heisst in verschiedenen Behältnissen, verschlos sen aufbewahrt werden (z.B. grosses Magazin in einer Munitionskiste mit Vorhängeschloss). Spezialfälle: Beispiel: A darf seine mittels WES erworbene, halbautomatische Waffe zusammen mit neu verbo tenen Waffen von anderen Besitzern im Schiessstand in den Rechen stellen, da er nicht Besitzer der grossen Magazine der anderen Waffen ist. Beispiel: A und B fahren zusammen im selben Auto. A hat eine mittels WES erworbenen Waffe, das grosse Magazin der verbotenen Waffe von B passt in die Waffe von A. Da A nicht Besitzer des grossen Magazins ist, dürfen sie zusammen in den Schiessstand fahren. Beispiel: A fährt alleine zurück vom Schiessstand und nimmt die grossen Magazine von B mit. Da eine Besitzübertragung stattgefunden hat, macht sich A strafbar. Dies analog zum Transport von Waffen von Dritten. Umbau von grossen Magazinen Das Fedpol hat noch nicht definiert, ob und in welcher Form Ladevorrichtungen mit hoher Kapazi tät zu Ladevorrichtung mit kleiner Kapazität umgebaut werden können/dürfen. Ablaufdiagramm halbautomatische Zentralfeuerwaffen Im Anhang haben wir Ihnen ein Ablaufdiagramm angefügt, welches die Pflichten von Besitzern alt- rechtlich erworbener Waffen und die Voraussetzungen für den Erwerb von neu verbotenen Waffen aufzeigt. Fragen beantwortet unsere Fachstelle Bei Fragen wenden sie sich an unsere Spezialisten der Fachstelle WS: Kantonspolizei Zürich SPSA-BA-WS Postfach 80201 Zürich 044 247 27 25 waffen-sprenqstoffeckapo.zh. ch waffenqesuche(kapo.zh.ch Wir bedanken uns an dieser Stelle für die gute Zusammenarbeit. Freundliche Grüsse Philippe Mathis Gruppenchef Waffen/Sprengstoffe 05.06.2019 / Philippe Mathis Seite 5 von 6
Kantonspolizei Zürich Alle Waffenhändler im Kanton Nur Waffenhändler mit kanto Zürich mit Handelsbewilligung naler Händler-Ausnahmebe vor dem 15.08.2019 willigung Halbautomatische, ehemalige Ausnahmebewilligung Ausnahmebewilligung Ordonanz-Stgw 57 und 90 „klein“ „klein“ Halbautomatische Zentralfeuer- Waffenerwerbsschein Waffenerwerbsschein Handfeuerwaffe mit Magazin bis 10 Schuss Halbautomatische Zentralfeuer- Ausnahmebewilligung Ausnahmebewilligung Handfeuerwaffe mit Magazin klein« klein“ mit mehr als 10 Schuss Halbautomatische Zentralfeuer- Ausnahmebewilligung Ausnahmebewilligung Handfeuerwaffe kürzbar unter „klein“ „klein“ 60cm nur Sammler! nur Sammler! Halbautomatische Zentralfeuer- Waffenerwerbsschein Waffenerwerbsschein Faustfeuerwaffe mit Magazin bis 20 Schuss Halbautomatische Zentralfeuer- Ausnahmebewilligung Ausnahmebewilligung Faustfeuerwaffe mit Magazin klein« klein“ grösser als 20 Schuss oder späterer Umbau (Roni-Kit) Zur halbautomatischen Feuer- Kein Verkauf möglich Ausnahmebewilligung waffe umgebaute Seriefeuer- (allenfalls Einzel-Ausnahme- klein« waffe (ausser Stgw 57 und 90) bewilligung) Seriefeuerwaffe, militärische Kein Verkauf möglich Ausnahmebewilligung Abschussgerät für Munition mit (allenfalls Einzel-Ausnahme- Sprengwirkung bewilligung) Feuerwaffen, die einen Ge- Kein Verkauf möglich Ausnahmebewilligung brauchsgegenstand vortäu- (allenfalls Einzel-Ausnahme schen, Granatwerfer als bewilligung) Waffenzubehör Schalldämpfer, Nachtsichtziel- Kein Verkauf möglich Ausnahmebewilligung geräte, Laserzielgeräte (Einzel-Ausnahmebewilligung) 05.06.2019 / Philippe Mathis Seite 6 von 6
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