Schutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb ab 19. April 2021 - Version: Ersteller: 18. April 2021 Marc Luginbühl, Präsident - SC ...

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Schutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb ab 19. April 2021 - Version: Ersteller: 18. April 2021 Marc Luginbühl, Präsident - SC ...
Schutzkonzept für den Trainings- und Spielbe-
trieb ab 19. April 2021
Version:              18. April 2021
Ersteller:            Marc Luginbühl, Präsident

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                                 SPORTCLUB MÜNCHENBUCHSEE
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Rahmenbedingungen
An seiner Sitzung vom 14. April 2021 hat der Bundesrat einen weiteren Öffnungsschritt be-
schlossen, der ab dem 19. April auch für den Sport gilt. Eine Übersicht.

Publikum:
Veranstaltungen mit Publikum sind für Wettkämpfe von Teams aus einer Liga mit professionel-
lem oder semiprofessionellem Spielbetrieb oder einer nationalen Nachwuchsliga oder für
Wettkämpfe von Leistungssportlern mit Einschränkungen wieder möglich. Die maximale An-
zahl Besucherinnen und Besucher ist beschränkt auf 100 Personen draussen und 50 Personen
drinnen. Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität des Veranstal-
tungsorts. Es gilt eine Sitz- und Maskenpflicht sowie ein Minimalabstand von 1,5m oder einem
freien Sitz zwischen den Zuschauenden. Im Breitensport sind nur Trainings und Wettkämpfe
ohne Publikum erlaubt.

Breitensport für Personen mit Jahrgang 2000 und älter
Die Vorgaben für sportliche Aktivitäten werden für Personen mit Jahrgang 2000 und älter ge-
lockert und sind fortan für Einzelpersonen oder für Gruppen mit bis zu 15 Personen in Innen-
räumen und Aussenbereichen eingeschränkt möglich. Auch Wettkämpfe sind unter diesen
Umständen zulässig.

Aussenbereich
Draussen muss entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1,5m ein-
gehalten werden. Sportarten mit Körperkontakt sind draussen nur erlaubt, wenn eine Maske
getragen wird.

Innenräume
In Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand einge-
halten werden. Das macht auch Personaltraining grundsätzlich möglich. Sport ohne Maske ist
nur möglich, wenn der Sport mit Maske nicht ausgeübt werden kann und strenge Abstands-
vorgaben umgesetzt werden (25m² pro Person) bei körperlich anstrengenden Aktivitäten wie
Ausdauertraining im Fitnesscenter (z.B. Velo/Laufband/Ruderergometer), 15m² pro Person bei
«ruhigen», stationären Aktivitäten wie Yoga). Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräu-
men weiterhin nicht erlaubt. Ebenso dürfen im Gegensatz zu Hallenbädern Innenbereiche
von Wellnessanlagen und Freizeitbädern nicht genutzt werden.

Breitensport für Personen mit Jahrgang 2001 und jünger
Diese Personengruppe unterliegt einzig dem Zuschauerverbot. Ansonsten kann Sport bei Vor-
liegen eines Schutzkonzeptes (ab 6 Personen) uneingeschränkt getrieben werden.

Leistungssport
Für den Leistungssport ändert sich nichts. Trainings und Wettkämpfe sind in bekanntem Rah-
men weiterhin möglich.

Änderungen (auch kurzfristig) bleiben jederzeit vorbehalten.

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Folgende Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:

1. Nur symptomfrei ins Training
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainings- / Spielbetrieb teilnehmen. Sie
bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere
Vorgehen ab.

2. Abstand halten
Beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Zuschauen,
beim Duschen, nach dem Training, in all diesen und ähnlichen Situationen sind anderthalb
Meter Abstand nach wie vor einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklat-
schen ist weiterhin zu verzichten. Einzig im eigentlichen Training und im Spiel ist der Körperkon-
takt zulässig.

3. Gründlich Hände waschen
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und
nach dem Training, resp. Spiel gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

4. Beschränkung der Anzahl anwesenden Personen
Alle Sportanlagen dürfen ausschliesslich von Sporttreibenden betreten und genutzt werden.
Begleitpersonen, Zuschauerinnen und Zuschauer sind weder im Training noch bei einem Spiel
erlaubt. Mitarbeiter der Gemeinde Münchenbuchsee sowie Funktionäre des SPORTCLUB
MÜNCHENBUCHSEE sind befugt, unbeteiligte Personen wegzuweisen.
Für Trainings besteht keine Teilnehmerobergrenze und auch Trainer sind unbeschränkt zuge-
lassen. Diese dürfen jedoch nicht aktiv mitspielen/-trainieren.

4.1 Ausnahmeregelung Begleitpersonen für Auswärtsspiele
Für die Auswärtsspiele von Junioren-Mannschaften gilt eine Ausnahmeregelung für die Be-
gleitpersonen. Wir verweisen hiermit auf das Dokument «KIFU-Turniere und Junioren-Spiele im
Kanton Bern» vom MFV, welches als integrierter Bestandteils dieses Konzept anzuschauen ist.
Die Trainer melden der Sekretärin des SCM (scm@scmuenchenbuchsee.ch) nach einem Aus-
wärtsspiel die Personalien der Fahrer. Somit wird das Contact-Tracing sichergestellt.

5. Präsenzlisten führen / Contact-Tracing
Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde wäh-
rend 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact-Tracing zu vereinfachen, führt
der Verein für sämtliche Trainingseinheiten und Spiele Präsenzlisten aller anwesenden Perso-
nen (Spieler, Trainer).
Die Präsenzlisten sind dem Corona-Verantwortlichen jeweils Ende Woche (bis Sonntag 18:00
Uhr) schriftlich einzureichen. Dies stellen wir direkt mit dem Eintrag im SportDB sicher.

6. Bestimmung Corona-Verantwortlicher des Vereins
Jede Organisation muss einen Corona-Verantwortlichen bestimmen. Diese Person ist dafür
verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Beim SPORTCLUB
MÜNCHENBUCHSEE ist dies Marcel Gerber. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn wen-
den (Tel. +41 79 467 43 70 oder marcel.gerber@scmuenchenbuchsee.ch).

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7. Besondere Bestimmungen

7.1 Verantwortlichkeiten
Der Corona-Verantwortliche trägt die Hauptverantwortung. Für die Einhaltung der Massnah-
men ist jeder Trainer / Co-Trainer selbst verantwortlich. Schlussendlich wird die Eigenverant-
wortung sämtlicher Mitglieder vorausgesetzt. Die Teilnahme an den Trainings und Spielen ist
freiwillig, sie erfolgen auf eigenes Ansteckungsrisiko.

7.2 Klubhaus / Platzkioske
Bis auf Weiteres bleibt das Klubrestaurant geschlossen und Platzkioske sind untersagt.

7.3 Persönlicher Entscheid / Teilnahme an den Vereinsaktivitäten
Will ein Mitglied oder ein Funktionär (wie z. B. Trainer) nicht an den Trainings / Spielen teilneh-
men oder diese leiten, so ist diese Entscheidung von sämtlichen Instanzen zu akzeptieren.

7.4 Benützung Garderobe
7.4.1. Will sich ein Mitglied nicht in den Vereinsgarderoben umziehen/duschen, so ist dies von
sämtlichen Instanzen zu akzeptieren.

7.4.2. Die Benützung der Garderoben ist nur erlaubt, wenn pro Mannschaft eine separate Ka-
bine zur Verfügung gestellt werden kann. Falls mehrere Garderoben eine gemeinsame Du-
sche verfügen, ist durch den Trainer der Mannschaft sicherzustellen, dass die Spieler der
Mannschaft gestaffelt zur anderen duschen.

7.5 Verwendung von Trinkflaschen
Die Verwendung der Vereinstrinkflaschen ist untersagt. Jedes Mitglied muss aus Hygienegrün-
den seine persönliche Trinkflasche in die Trainings oder an die Spiele mitbringen.

7.6 Maskentragpflicht
Es gilt eine generelle Maskenpflicht in Innenräumen ab dem 12. Lebensjahr. Dies betrifft die
Zeit vor und umgehend nach einem Training. Die einzige Ausnahme, wobei die Maske aus-
gezogen werden darf, ist das Training selbst. Diese Ausnahme gilt nur für die Spieler, die Trai-
ner sind permanent verpflichtet, eine Maske zu tragen.
Werden Trainings oder Spiele im Freien durchgeführt, so wird den Trainern empfohlen eine
Maske zu tragen (Die Trainer schützen sich so vor einer möglichen Ansteckung bzw. vor einer
Quarantäne, falls ein Trainingsteilnehmer erkrankt oder positiv getestet wird).

8. Kontrollorgane
Der Vorstand behält sich vor, Kontrollen der Trainings / Spiele durchzuführen, um sicherzustel-
len, ob die Massnahmen eingehalten werden.

9. Breitensport Erwachsene (Jahrgang 2000 und älter)
    • Wettkämpfe sind nicht erlaubt.
    • Auf allen Aussensportanlagen dürfen über 20-jährige in Gruppen von maximal 15 Per-
        sonen (inkl. Trainer) trainieren.

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•   Körperkontakt ist nur erlaubt, falls sämtliche Teilnehmer eine Maske tragen. Wenn
       keine Masken getragen werden wollen, muss der Abstand von 1,5 m jederzeit gewähr-
       leistet sein (= kein Körperkontakt).

Münchenbuchsee, 18. April 2021             Vorstand SPORTCLUB MÜNCHENBUCHSEE

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KIFU-Turniere und Junioren-Spiele im Kanton Bern
                   gemäss den ab 19. 4. 2021 geltenden Bestimmungen
Turniere und Spiele mit Kindern und Jugendlichen unter 20 Jahren dürfen durchgeführt werden. Als einzige
Einschränkung gilt das Zuschauerverbot.
Gemäss der Covid-Verordnung dürfen sich folgende Personen auf der Sportanlage aufhalten:
      Spieler*innen
      Staff (so viele Trainer*innen, wie auch unter «normalen» Bedingungen dabei wären)
      Schiedsrichter / Mini-Schiedsrichter (ab Junioren D)
      Funktionäre des durchführenden Vereins, die für den Turnierbetrieb notwendig sind (bis Junioren E)
Nach der Covid-Verordnung ist die obenstehende Aufzählung abschliessend, also dürfen sich keine
weiteren Personen auf der Sportanlage aufhalten.
Der Kanton Bern hat festgelegt, dass die Fahrer*innen, welche die Kinder und Jugendlichen zu den Spielen
führen, zum Staff gehören und sich somit ebenfalls auf der Sportanlage aufhalten dürfen. Dabei sind die
Abstandsregeln zwingend einzuhalten und Masken zu tragen. Weiter muss die Durchmischung von
Fahrer*innen der verschiedenen Teams verhindert werden.
Die Fahrer*innen sind verpflichtet, während der Autofahrt eine Maske zu tragen. Jugendliche ab 12 Jahren
müssen während der Autofahrt ebenfalls Masken tragen.
Es wurden in Absprache mit dem Kanton Bern folgende Gruppengrössen/Personenzahlen festgelegt:
   -   Spieler*innen Junioren A/B/C/FF19          max. 18 *
   -   Spieler*innen Junioren D/FF-15:            max. 14 *
   -   Spieler*innen Junioren E/FF12:             max. 11 *
   -   Spieler*innen Junioren F/G:                max. 8 *
   -   Trainer*innen pro Team:                    max. 2
   -   Betreuungspersonen pro Team (A/B/C/D):     pro 4 Kinder max. 1 Fahrer*in (darf aufgerundet werden)
   -   Betreuungspersonen pro Team (E/F/G):       pro 3 Kinder max. 1 Fahrer*in (darf aufgerundet werden)
   -   Helfer durchführender Verein (Turniere):   max. 10
*gemäss den Ausführungsbestimmungen FVBJ

Das Contact-Tracing muss durch den durchführenden Verein sichergestellt werden.
Spieler*innen und Trainer*innen werden auf der Spielerliste über Clubcorner erfasst und dem
durchführenden Verein / Heimclub von den Trainern in Papierform übergeben. Betreuungspersonen
(Fahrer*innen) und weitere Personen werden auf einer separaten Liste oder mit Filum erfasst. Die
Aufbewahrungspflicht der Listen beim Veranstalter richtet sich nach den Vorgaben des BAG.
Durch dieses Merkblatt sind die Konzepte der Anlagenbetreiber, der Vereine, der Gemeinden sowie des
BAG nicht aufgehoben. Es gelten jeweils die strengeren Bestimmungen.
Wichtig: Diese Regelung bezieht sich auf den Kanton Bern. In den umliegenden Kantonen können andere
Regelungen gelten!
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