Bitte beachten: Landkreis Rosenheim
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Bitte beachten: Bitte ab Mi., 02.05.2018 per Telefon unter 08031 / 392 - 2384, persönlich, per Fax (08031 / 392 – 9 - 2384) oder Mail einen Platz reservieren, dann dieses Anmeldeformular ausfüllen und innerhalb von 2 Wochen zurücksenden, sonst wird der Platz über die Warteliste neu vergeben!!!!
ANMELDUNG ZUR 32. SPIELSTADT MINI-ROSENHEIM IN KOHLSTATT vom 30.07. - 10.08.2018 Name: …………………………..………… Vorname: …………….……….………. geb. am: …………………. Wohnort: ………………………………….. PLZ: …………………. Straße: …………………………………….. Telefon tagsüber: ……………………………………………………………………………………………………. E-Mail: ……………………………………………………………………………………………………………….. Anmeldung für folgende Woche(n): 1. Woche (30.07.-03.08.18) und/oder 2. Woche (06.-10.08.18) Besonders wichtig zu wissen ist es für uns, ob Ihr Kind Allergien, Unverträglichkeiten, gesundheitliche Einschränkungen oder chronische Krankheiten hat, um vor Ort entsprechend darauf achten und im Notfall reagieren zu können. Bitte füllen Sie die Anmeldung entsprechend sorgfältig und vollständig aus. Vielen Dank für Ihre Hilfe! Mein Kind ist gegen Wundstarrkrampf geimpft ja nein Mein Kind hat gesundheitliche Einschränkungen ja nein wenn ja, welche: _______________________________________________ Mein Kind reagiert allergisch gegen / auf: _____________________________________________________________ Mein Kind benötigt regelmäßig folgende Medikamente: _____________________________________________________________ Weitere Informationen: _____________________________________________________________ _____________________________________________________________ Für eventuelle ärztliche Hilfe: _______________________________ ______________________________ Name des Haus-/Kinder-Arztes Telefonnummer ___________________________________________________________________ Adresse _______________________________ ______________________________ Krankenkasse Versichertennummer ________________________________ _________________, ______________ (Unterschrift Erziehungsberechtigte/r) (Ort) (Datum)
Informationen zur Teilnahme an der Spielstadt Mini-Rosenheim auf dem Zeltlagerplatz Kohlstatt vom 30.07. - 10.08.2018 Wir freuen uns, dass Ihr Kind an der Spielstadt Mini-Rosenheim teilnehmen möchte. Bitte achten Sie unbedingt auf die Einhaltung des Mindestalters von 8 Jahren: Kinder, die nicht lesen und schreiben können, finden sich in der Spielstadt noch nicht zurecht. Die Spielstadt beginnt um 9.00 Uhr mit der Übergabe der Teilnehmer an die Betreuer und endet mit dem Verlassen des Geländes nach Beendigung des Programms um 16.00 Uhr, bzw. mit der Übergabe an die Erziehungsberechtigten. Die Eltern müssen ihre Kinder selbst zum Zeltplatz bringen und abholen - eine Wegbeschreibung liegt dieser Anmeldung bei. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind strapazierfähige, dem Wetter angepasste (Regen- bzw. Sonnenschutz), Kleidung trägt. Bitte geben Sie Ihrem Kind auch eine Brotzeit und ausreichend Getränke mit, da wir kein Essen oder Getränke anbieten oder verkaufen. Es gelten die beiliegenden Teilnahmebedingungen der Kommunalen Jugendarbeit! Die Teilnahme ist nur die ganze Woche möglich und kostet 40,- € pro Woche (ohne Verpflegung!). Das Anmeldeformular und die einmalige Einzugsermächtigung sind von den Erziehungsberechtigten vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Bitte geben Sie bei der Einzugsermächtigung unbedingt den Namen des Kindes an! Die Bezahlung der Teilnehmergebühr erfolgt ca. zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung (28 KW) durch Lastschrift von Ihrem Konto unter der Angabe des Stichwortes: „Spielstadt Mini-Ro 2018“. Eine Barzahlung ist nicht möglich! Nach Abgabe der Anmeldeunterlagen ist Ihr Kind verbindlich angemeldet. Sie erhalten keine weitere Anmeldebestätigung. Sollten alle vorhandenen Plätze ausgebucht sein und ihr Kind keinen Platz mehr bekommen, werden Sie rechtzeitig von uns benachrichtigt. Bei mehr als zwei Kindern aus einer Familie wird ein Freiplatz gewährt. Bitte füllen Sie für jedes Kind ein Anmeldeformular und eine Einzugsermächtigung aus! Veranstalter: Kommunale Jugendarbeit Rosenheim, Wittelsbacherstr. 55, 83022 Rosenheim, Tel.: 08031/392-2594 ---------------------------------------------------------------------- EINMALIGE EINZUGSERMÄCHTIGUNG „Spielstadt 2018“ Name des Kindes (bitte in Druckschrift): ……………………………………………………………………………. Name des Kontoinhabers (bitte in Druckschrift): ………………………………………………...………………… IBAN: …………………………………………………….... BIC: ……………………………………….. Name des Kreditinstitutes: ……………….………………………………………………………………..………. BLZ: …………………………………………….. Kontonummer: …………………………………………………. Ich bestätige, dass ich die Anmelde- und Teilnahmebedingungen der Kommunalen Jugendarbeit zur Kenntnis genommen habe und erkenne diese an. Mit meiner Unterschrift gestatte ich dem Landratsamt Rosenheim, die Teilnahmegebühr in Höhe von 40,- € pro angemeldeter Woche von meinem oben angegebenen Konto einmalig abzubuchen. ………………………………… ……………………………………………………………………… Datum Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten
ANMELDE- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN DER KOMMUNALEN JUGENDARBEIT 1) Die Anmeldung ist nur mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular des Veranstalters sowie der Unterschrift der Erziehungsberechtigten verbindlich. 2) Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach der schriftlichen Zusage des Veranstalters. Die Bezahlung der Teilnahmegebühr erfolgt ca. 2 Wochen vor der Veranstaltung durch Lastschrifteneinzug. Die Bankdaten sind sorgfältig im Anmeldeformular auszufüllen! 3) Bei Rücktritt von der Veranstaltung bis 4 Wochen vor Antritt der Fahrt, gleichgültig aus welchen Gründen, werden die tatsächlich entstandenen Kosten berechnet. Die Ausfallkosten werden nicht berechnet, wenn der freigewordene Platz von einem anderen geeigneten Teilnehmer übernommen wird. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. 4) Für alle Teilnehmer werden vom Veranstalter bei der Bernhard Assekuranz, München, eine Unfall- (ausgenommen Zahnschäden) sowie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Weitere Versicherungen werden nicht abgeschlossen. 5) Der Veranstalter und die Leiter der Veranstaltung sind bei Anmeldung und Veranstaltungsbeginn, bzw. Fahrtantritt von eventuellen Krankheiten oder Einschränkungen des Teilnehmers (insbes. Allergien) in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme erfolgt in diesen Fällen auf eigene Gefahr. Der Veranstalter kann bei Bekanntwerden der Krankheit oder der Einschränkungen die Teilnahme ablehnen. Die Punkte Nr. 3) und Nr. 4) gelten in einem solchen Fall entsprechend. 6) Dem Teilnehmer ist die Teilnahme an allen Programmpunkten der Veranstaltung, insbesondere auch das Baden, gestattet, wenn dies nicht schriftlich von Seiten der Erziehungsberechtigten untersagt wird, bzw. auf dem Anmeldeformular vermerkt wurde. 7) Während jeder Veranstaltung sind die Betreuer bevollmächtigte Vertreter des Veranstalters und nehmen auch die Aufsichtspflicht wahr. Sie sind berechtigt, einzelne Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an einer Veranstaltung auszuschließen, wenn durch sie das Gelingen der Veranstaltung gefährdet ist. Die Kosten für eine vorzeitige Rückführung eines Teilnehmers werden den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt. Sofern sich ein Teilnehmer unerlaubt vom Gelände bzw. der Veranstaltung entfernt, kann keine Haftung übernommen werden. 8) Für Gegenstände, die während des Aufenthalts am Veranstaltungsort oder der Fahrt gestohlen werden, wird keine Haftung übernommen. 9) Jeder Teilnehmer muss - vor allem bei Auslandsfahrten - in Besitz eines gültigen Ausweises sein. Für die Einhaltung der Pass-, Devisen- und Zollbestimmungen ist er selbst verantwortlich. 10) Der Veranstalter kann die Veranstaltung bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl oder aus sonstigen wichtigen Gründen ausfallen lassen. Bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter wird der geleistete Teilnehmerbetrag zurückerstattet, bzw. nicht eingezogen. Weitere Ansprüche bestehen nicht. 11) In Mini-Rosenheim wird fotografiert und gefilmt – die Tagespresse ist oft zu Gast, wir filmen für unsere Werkstatt „TV & Kino“ und fotografieren u. a. für unsere eigene Mini-Ro-Zeitung, eigene Veröffentlichungen auf unserer Homepage etc. sowie Dokumentationszwecken. Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass diese Aufnahmen für oben genannte Zwecke genutzt werden dürfen, sofern nicht schriftlich widersprochen wird. Rosenheim, im Februar 2015
So finden Sie in die Spielstadt Mini-Rosenheim / Zeltplatz Kohlstatt: Von der Autobahn München - Salzburg: Ausfahrt Frasdorf, dann in den Ort Frasdorf hinein, in der Ortsmitte rechts abbiegen in Richtung Söllhuben/Riedering. Unter Autobahnunterführung durch, nach ca. 3 km auf einem Hügel, direkt nach zwei Bauernhöfen liegt der Zeltplatz auf der rechten Seite schräg gegenüber der Abzweigung nach Kohlstatt. Der Zeltplatz liegt vor Pfaffenbichl. Von Rosenheim: Über Schloßberg nach Stephanskirchen, weiter nach Riedering. In Riedering der Hauptstraße folgen (starke Linkskurve), Richtung Söllhuben .In Söllhuben der Hauptstraße folgen (starke Rechtskurve), ca. 1 km nach der Ortschaft Pfaffenbichl liegt der Zeltplatz links auf der Wiese, die Einfahrt liegt ca. 50m versetzt gegenüber der Abzweigung nach Kohlstatt. WICHTIG WICHTIG WICHTIG WICHTIG WICHTIG WICHTIG WICHTIG Sollte Ihr Kind aus irgendeinem Grund wie z. B. Krankheit an einem oder mehreren Tagen nicht an der Spielstadt teilnehmen können, rufen Sie uns bitte unter 08032 / 9789968 (Zeltplatz) oder 0151 / 51836889 oder 08031/392-2384 an, damit der Platz von einem Kind von der Warteliste eingenommen werden kann.
Sie können auch lesen