Informationsabend: Ihr Kind kommt in die Schule! - Wissenswertes rund um die Schuleinschreibung, Kooperation Kindergarten - Grundschule ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Informationsabend: Ihr Kind kommt in die Schule! Wissenswertes rund um die Schuleinschreibung, Kooperation Kindergarten – Grundschule, Schulfähigkeit, Ganztags-/Halbtagsschule, pädagogische Konzeption und Betreuungsbausteine.
Herbstferien im Garten
Schulhof
Sportplatz
Streuobstwiese mit Insektenhotel und Feuerstelle
Klettergerüst
Spielhäuschen und Hängematte
Schuleinschreibung Alle Kinder, die bis zum 31.07.2021 das 6. Lebensjahr vollendet haben werden im Schuljahr 21/22 schulpflichtig. Kinder, die bis zum 31.12.2021 6 Jahre alt werden, können eingeschult werden. Die Schuleinschreibung erfolgt immer an der für Ihren Wohnort zuständigen Schule. Hier werden auch die Umschulungsanträge (spätester Termin zur Abgabe: 5.2.2021) sowie Anträge auf Zurückstellung oder vorzeitige Einschulung gestellt. Sollten Sie Ihr Kind an einer Privatschule anmelden, benötigen wir die Aufnahmebestätigung der Schule. In der Woche vom 16.11. – 20.11.2020 findet die Schuleinschreibung auf postalischem Weg statt. Dazu haben Sie bereits die notwendigen Formulare mit der Einladung zum Informationselternabend erhalten( Wichtig: Unterschrift aller Erziehungsberechtigten). Bitte senden Sie uns die notwendigen Bescheinigungen (Geburtsurkunde, Masernschutzimpfung) nur in Kopie zu. Anfang Mai, nach Abschluss des Einschulungsverfahren, erhalten Sie den Aufnahmebescheid der aufnehmenden Grundschule.
Formulare Wichtig
Bitte nur in Kopie beilegen Nachweis der Masernschutzimpfung Original muss am 1. Elternabend Klasse 1 vorgelegt werden Geburtsurkunde oder gültigen Pass Ihres Kindes Original muss am 1. Elternabend Klasse 1 vorgelegt werden Bescheinigung der Einschulungsuntersuchung durch das Gesundheitsamt (falls schon gemacht) Bonuscard
Kooperation Kindertageseinrichtung – Grundschule (Vorbehaltlich der Corona-Entwicklung) Eine Kooperation erfolgt nur, wenn das schriftliche Einverständnis der Eltern bei der Kita vorliegt. • 2 Besuche der zuständigen Kooperationslehrkraft in der Kita und Austausch mit den Erzieherinnen • Beobachtung anhand des „Stuttgarter Bogens“ • Bei Bedarf Gespräche Eltern – Erzieherin – Kooperationslehrkraft
Schulfähigkeit beinhaltet Grob- und Feinmotorik Selbstständigkeit Konzentrationsfähigkeit
Frustrationstoleranz Gesundheitliche Voraussetzungen Die hier aufgezeigten Bereiche fließen, neben den Beobachtungen der Eltern, der Erzieherinnen und Erzieher sowie der Kooperationslehrerinnen und-lehrer, in die Entscheidung über die Schulfähigkeit Ihres Kindes ein. schulfähig Bedenken hinsichtlich der Sonderpädagogischer Schulfähigkeit Förderbedarf Einschulung Antrag auf Zurückstellung Kontaktaufnahme mit der Besuch der Frühförderstelle Grundschulförderklasse
Grundschulföderklasse an der Österfeldschule Sollte Ihr Kind vom Schulbesuch zurückgestellt werden, kann es an der Österfeldschule die Grundschulförderklasse besuchen. Informationen über diese Klasse erhalten Sie direkt bei Frau Kaiser oder Frau Heller.
Unsere Schule Wir sind eine gebundene Ganztagsschule mit einem Halbtagszug. Wir verstehen uns als „Schule im Grünen“ und binden Schulgarten und Wald kontinuierlich in unser Angebot ein durch Projekttage zu Naturthemen, Grüne Stunde,… Weitere Informationen: http://www.schoenbuchschule-rohr.de/unsere-schule/profil-das-ist-uns- wichtig/
Unser Ganztag stellt sich vor Möglicher Stundenplan Klasse 1 Ganztag 25 Stunden + 4 Std. Lernband + 2 Std. Grüne Stunde + 1 Nachmittag GTS Keine Hausaufgaben (außer Lesen) 8.00 – 8.45 Deutsch Deutsch Mathematik Religion /SOL Sport 8.45 – 9.30 Religion / SOL Mathematik Deutsch Sachunterricht Deutsch Vespern und Vorlesen Pause bis 10.00 10.00 - 10.45 Lernband Lernband Lernband Mathematik Lernband 10.45 – 11.30 Sport Fördern und Fordern Sachunterricht Deutsch Kunst und Werken Deutsch Pause bis 11.45 11.45 – 12.30 Mathematik Kunst und Werken Deutsch Sport Mathematik Mittagsband 14.30 – 15.15 Deutsch Musik GTS Grüne Stunde 15.15 – 16.00 Fördern und Fordern Sachunterricht GTS Grüne Stunde Mathematik
Das gefällt unseren Schülerinnen und Schülern am Ganztag Bewegen und Fußball spielen Spaß haben! und der Mittwoch! Finn 3. Klasse Lorenzo 4. Klasse Pausen und Spätdienst! Tyler 1. Klasse Ich kann in der Pause neue Sachen kennenlernen und ausprobieren (Waveboard/Lego…) Jonas 4. Klasse Mathe und Pausen! Spielen können ALLES! Fritz 1. Klasse und den Rishma 4. Klasse Unterricht nicht verpassen! Rozerin 4. Klasse
Unser Halbtagszug Möglicher Stundenplan Klasse 1 Halbtag 25 St. Unterricht incl. 3 Std. Lernband, Hausaufgaben daheim 8.00 – 8.45 Mathematik Sport Mathematik Religion /SOL Musik 8.45 – 9.30 Religion / SOL Mathematik Deutsch Sachunterricht Deutsch Vespern und Vorlesen Pause bis 10.00 10.00 - 10.45 Lernband Deutsch Lernband Lernband Sachunterricht 10.45 – 11.30 Deutsch Fördern und Fordern Sachunterricht Deutsch Mathematik Deutsch Pause bis 11.45 11.45 – 12.30 Sport Kunst und Werken Fördern und Fordern Sport Kunst und Werken Mathematik 14.30 – 15.15 15.15 – 16.00
Zubuchungsmöglichkeiten des sozialpädagogischen Bereichs an der Schönbuchschule Ganztag: Frühdienst täglich 7:00 – 8:00 Uhr (Aufgrund der gestuften Anfangszeiten haben wir derzeit die Frühdienstzeiten entsprechend angepasst, sie werden rechtzeitig informiert) Spätdienst Mo – Do 16:00 – 17:00 Uhr Fr. 12:00 – 17:00 Uhr Ohne eine Zubuchung des Spätdienstes, endet die Schule freitags nach Schulschluss, eine Betreuung und ein warmes Mittagessen nach Schulende ist nicht möglich. Ferien In den Schulferien, exkl. Schließtage, von 08:00 – 17:00 Uhr Ferienfrühdienst In den Schulferien, exkl. Schließtage, von 07:00 – 08:00 Uhr Halbtag: Frühdienst täglich 7:00 – 8:00 Uhr Mittagsband täglich 12:00 – 14:00 Uhr
Weiterführende Links • http://www.schoenbuchschule-rohr.de/unsere- schule/ganztagesschule/ • http://www.schoenbuchschule-rohr.de/unsere-schule/lehrkrafte- und-sprechzeiten/ • http://www.schoenbuchschule- rohr.de/category/schulleben/beispiele-aus-der-lehrpraxis/
Stuttgarter Amtsblatt
Grundschulen 2021/2022 Liebe Eltern, mit Beginn des Schuljahres 2021/ 2022 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 31. Juli 2021 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Dasselbe gilt für Kinder, die bis zum 30. Juni 2022 das sechste Lebensjahr vollendet haben, wenn sie von den Erziehungsberechtigten angemeldet werden und die Voraussetzungen zur Aufnahme in die Grundschule erfüllen. Die Schuleinschreibung (formale Schulanmeldung ohne Kinder) findet vom 16. bis 20. November 2020 statt. Die zuständige Grundschule lädt die Erziehungsberechtigten schriftlich zur Einschreibung ihrer Kinder ein. Erziehungsberechtigte, die keine Einladung erhalten, wenden sich bitte in Kalenderwoche 45 bis Freitag, 6. November 2020, an die für ihren Wohnsitz zuständige Grundschule. Welche Grundschule für Sie und Ihr Kind maß gebend ist, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht. Der Schulbesuch erfolgt in der Regel an der Grundschule, in deren Schulbezirk ihr Wohnsitz liegt. Unabhängig davon wird darauf geachtet, dass möglichst gleiche Klassen stärken an benachbarten Grundschulen entstehen. Dies erfolgt auch im Hinblick auf eine gleichmäßige Auslastung des vorhandenen Schulraums. Umschulungsanträge sind ausschließlich an die für den Wohnsitz zuständige Grundschule zu richten. Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt waren, erhalten ebenfalls eine Einladung für die Schuleinschreibung an der zuständigen Grundschule. Eltern, die ihr Kind in einer Privatschule anmelden möchten, nehmen dennoch Kontakt mit der zuständigen Grundschule auf. Sie werden gebeten, sobald wie möglich die Aufnahmebestätigung vorzulegen.
Schuleinschreibung Zur Schuleinschreibung werden folgende Unterlagen benötigt: - eine Geburtsurkunde/das Familienstammbuch oder - ein Familienregisterauszug oder - ein gültiger Pass des Kindes und - ein Nachweis über ausreichenden Masern-Impfschutz oder über ausreichende Masern-Immunität oder über medizinische Kontraindikationen (Gegenanzeigen). Als Nachweis gilt der Impfpass oder eine entsprechende ärztliche Bescheinigung. Uwe Heilek, Geschäftsführender Schulleiter der Grundschulen
Informationen zur Schulkindbetreuung an Grundschulen In Trägerschaft der Landeshauptstadt Stuttgart Insbesondere für berufstätige Eltern kann die Frage nach einer Schulkindbetreuung von entscheidender Bedeutung sein. Informationen zu den konkreten Angeboten erhalten Sie bei der betreffenden Schule. Weitere Auskünfte beim Staatlichen Schulamt Stuttgart Bebelstraße 48, 70193 Stuttgart Telefon 0711/6376-200 und Schulverwaltungsamt Hauptstätter Straße 79 70178 Stuttgart Telefon 0711/216-88250 E-Mail: Poststelle.40@stuttgart.de Informationen zu Hortangeboten und Tageseinrichtungen erhalten Sie über die Familieninformation beim Jugendamt Wilhelmstraße 3 70182 Stuttgart Telefon 216-91020 E-Mail: familieninfo@stuttgart.de
Ganztagesschulen Ganztagesschulen sind Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Sie bieten an vier Tagen à acht Zeitstunden, in der Regel von 8 bis 16 Uhr oder an vier Tagen à sieben Zeitstunden von 8 bis 15 Uhr, eine bis auf das Mittagessen kostenlose individuelle Förderung und Forderung des Kindes und geben den Kindern die Gelegenheit, Schule als „Lebensraum“ zu erfahren. Die Ganztagesschule gibt es sowohl in der verbindlichen Form, das heißt die gesamte Schule ist im Ganztagsbetrieb eingerichtet, als auch in der Wahlform. Bei der Wahlform sind einzelne Züge, zum Beispiel die a-Klasse jeder Stufe (1a, 2a, 3a, 4a) im Ganztag, andere im Halbtag eingerichtet. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Schuleinschreibung. Ein wesentlicher Bestandteil der Ganztagesschule ist ein rhythmisierter Stundenplan mit Bewegungs- und Vesperpausen. Ergänzend zum Unterricht gibt es vielfältige Förder- und (freizeit-) pädagogische Angebote. Die Lern- und Übungsaufgaben werden in der Schule erledigt. Während der Mittagszeit hat das Kind die Gelegenheit, ein warmes Essen einzunehmen. Darüber hinaus können die Schülerinnen und Schüler zwischen mehreren offenen Angeboten (z. B. Spielen, Bewegen, Ausruhen, Basteln) wählen oder die Mittagspause auch komplett zu Hause verbringen. Am Nachmittag finden erneut Unterricht und (freizeit-) pädagogische Angebote im Wechsel statt. Vor und nach der Ganztagesschule – maximal zwischen 7 und 17 Uhr – sowie in den Ferien kann ein zusätzliches kostenpflichtiges Betreuungs-angebot gebucht werden. Kostenpflichtige Betreuungs-angebote der Landeshauptstadt Stuttgart Verlässliche Grundschule Dieses kostenpflichtige Betreuungsangebot wurde flächendeckend an allen Grundschulen in Stuttgart eingeführt und bietet eine Betreuung vor dem Unterricht ab frühestens 7 Uhr und nach dem Unterricht bis maximal 14 Uhr an.
Sie können auch lesen