Informationsbroschüre 2019/2020 - Erschwil
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INHALTSVERZEICHNIS Bezeichnung Seite 1. Organisation und Jahresthema 3 2. Situationsplan 5 3. Ferienplan, Frei- und Feiertage 6 4. Jahresübersicht 8 5. Absenzen und Dispensationen 9 6. Übertritte in die Sekundarstufe 10 7. Schulweg, Schulbeginn und Znüni 11 8. Schulzahnpflege 12 9. Logopädie und Psychomotorik 13 10. Beschwerdereglement 15 11. Lehrkräfte 16 12. Gesamtlektionenplan 17 13. Themen des Religions-Unterrichts 18 14. Schulordnung 19 15. Schulvereinbarung 21 16. Wichtige Telefonnummern 23 17. Formulare 24 Schulbroschüre Erschwil 2019/20 2
1. ORGANISATION UND JAHRESTHEMA Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, geschätzte Damen und Herren Das neue Schuljahr hat begonnen, und ich kann Ihnen die neue Schul- broschüre vorlegen, die Sie bitte bis Juli 2020 aufbewahren. Alle Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage www.erschwil.ch Ich wünsche viel Lesevergnügen. Matthias Fritschi, Schulleiter * * * Die Schule Erschwil umfasst eine Kindergarten-Abteilung und drei Klassen der Primarstufe (1./2 - 3./4. - 5./6. Schuljahr). Auf das neue Schuljahr hin gibt es einige Wechsel im Team der Lehrpersonen. Frau Elfriede Lais kann sich nach 8 tollen Jahren in Erschwil ihrem wohl verdienten Ruhestand widmen. Mit ihr verlieren wir eine sehr engagierte und grossartige Lehrperson. Zu Ihren Verdiensten zählt unter anderem, dass auf der Kantonalen ICT-Karte Erschwil ein Begriff ist, hat sie doch unzählige Stunden mit dem Handling der Hard- und Software verbracht. Liebe Elfi, im Namen aller ehemaligen und aktuellen Schüler/innen, sowie der Eltern, Behörden und Kolleginnen danke ich Dir, für alles, was Du für unsere Schule Erschwil geleistet hast. Neu trennt sich Nilia Jeger-Sauteur vom Kindergarten und übernimmt die 3./4. Klasse von E. Lais. An ihrer Seite begrüssen wir herzlich Samira Jeger, welche neben ihrer Ausbildung zur Lehrkraft in Erschwil wertvolle Erfahrungen sammeln kann. Ebenfalls als „Auszubildende“ begrüssen wir neu Anja Zenhäusern am Kindergarten, die wegen der grossen Anzahl Kindergartenkinder zusätzliche Assistenz-Lektionen übernimmt. Maya Dobler unterstützt Nadine Joray auf der Unterstufe und Stéphanie Meier kümmert sich neu um Deutsch als Zweitsprache auf der Oberstufe. Ich wünsche allen Lehrkräften viel Erfolg und gutes Gelingen. Schulbroschüre Erschwil 2019/20 3
Unseren vier tollen, abtretenden Schüler/innen der 6. Klasse von Vanessa Borer wünsche ich viel Erfolg auf der Oberstufe. Herzlichen Dank für Euer vorbildliches Wirken an unserer Schule. Weihnachtsmarkt In diesem Schuljahr werden wir uns vorab dem Weihnachtsmarkt widmen, dessen Vorbereitung ja schon an den Projekttagen im Juni 2019 begonnen hatte. Die Kinder kommen wieder dazu, ihre Handfertigkeit unter Beweis zu stellen. Ich bitte Sie, den 30. November 2019 dick in Ihrer Agenda anzustreichen. Neben den tollen Waren werden wir auch etwas für das leibliche Wohl im Angebot haben. Mailadressen Die Elterninformationen werden Sie wieder vier Mal jährlich auf den neusten Stand bringen. Um einiges an Papier zu sparen, möchte ich dazu übergehen, diese Informationen per Mail zu verschicken. Leider haben wir noch nicht alle Adressen. Darf ich Sie bitten - falls Sie dies nicht schon erledigt haben – eine Mail mit dem Vermerk „Newsletter“ und ihrem Namen an die Adresse schulsekretariat@ambonet.ch zu schicken (auch bei Adressänderungen). Vielen Dank! Schulbroschüre Erschwil 2019/20 4
2. SITUATIONSPLAN Büsserach Beinwil Primarschule Brühl Kindergarten und Gemeindeverwaltung Schulbroschüre Erschwil 2019/20 5
3. FERIENPLAN 2019/2020 Ferien und Feiertage im Schuljahr 2019/2020 Ferien/Feiertage Datum von Datum bis Schulbeginn Beginn Schuljahr Montag, 2019/2020 12. August 2019 Herbstferien Samstag, Samstag, Montag, 3 Wochen 28. September 2019 19. Oktober 2019 21. Oktober 2019 Weihnachtsferien Samstag, Samstag, Montag, 21. Dezember 2019 04. Januar 2020 06. Januar 2020 Sportferien Samstag, Samstag, Montag, 2 Wochen 22. Februar 2020 07. März 2020 09. März 2020 Frühlingsferien Samstag, Samstag, Montag, 2 Wochen 03. April 2020 28. April 2020 20. April 2020 Auffahrt Donnerstag Freitag Montag 21. Mai 2020 22. Mai 2020 25. Mai 2020 Sommerferien Samstag, Samstag, 5 Wochen 04. Juli 2020 08. August 2020 Beginn Schuljahr Montag, 2020/2021 10. August 2020 Frei- und Feiertage Donnerstag 01.08.2019 Bundesfeier 1. August fällt in die Sommerferien Donnerstag 15.08.2019 Maria Himmelfahrt frei Montag 21.10.2019 Weiterbildung Kinder haben frei Freitag 01.11.2019 Allerheiligen frei Dienstag 24.12.2019 Heiliger Abend fällt in die Weihnachtsferien Donnerstag 20.02.2020 Schmutziger Donnerstag Nachmittag frei Freitag 10.04.2020 Karfreitag fällt in die Frühlingsferien Montag 13.04.2020 Ostermontag fällt in die Frühlingsferien Freitag 01.05.2020 Tag der Arbeit/Weiterbildung ganzer Tag frei Donnerstag 21.05.2020 Auffahrt frei Freitag 22.05.2020 Brücke frei Montag 01.06.2020 Pfingstmontag frei Donnerstag 11.06.2020 Fronleichnam frei Freitag 12.06.2020 Weiterbildung Kinder haben Schulbroschüre Erschwil 2019/20 6
Ferienplan Schuljahr 2019/20 – 2020/21 Primar-/Oberstufenschulen des Bezirks Thierstein Beginn Ende Schuljahr 2019/2020 Sommerferien Sa 06.07.19 Sa 10.08.19 Schulbeginn Mo 12.08.19 Herbstferien Sa 28.09.19 Sa 19.10.19 Schulbeginn Mo 21.10.19 Weihnachtsferien Sa 21.12.19 Sa 04.01.20 Schulbeginn Mo 06.01.20 Sportferien Sa 22.02.20 Sa 07.03.20 Schulbeginn Mo 09.03.20 Frühlingsferien Sa 04.04.20 Sa 18.04.20 Schulbeginn Mo 20.04.20 Schuljahr 2020/2021 Sommerferien Sa 04.07.20 Sa 08.08.20 Schulbeginn Mo 10.08.20 Herbstferien Sa 26.09.20 Sa 17.10.20 Schulbeginn Mo 19.10.20 Weihnachtsferien Sa 19.12.20 Sa 02.01.20 Schulbeginn Mo 04.01.21 Sportferien Sa 13.02.21 Sa 27.02.21 Schulbeginn Mo 01.03.21 Frühlingsferien Sa 27.03.21 Sa 10.04.21 Schulbeginn Mo 12.04.21 Der Ferienplan ist mit dem regionalen Gymnasium Laufen abgestimmt. Schulbroschüre Erschwil 2019/20 7
4. JAHRESÜBERSICHT 29. Aug. 2019 Elterninformation zu weiterführenden Schulen Aug.- Sept. 2019 Check P3 (3. Klasse) und P5 (5. Klasse) 12. Nov. 2019 Laternen- Umzug (KG, 1./2. Klasse) 14. Nov. 2019 Zukunftstag (5. /6. Klassen) 30. Nov. 2019 Erschwiler Weihnachtsmarkt Dez. 2019 / Jan. 2020 Obligatorische Elterngespräche 19. bis 24. Jan. 2020 Schneesportlager (4. - 6. Klasse) SEMESTERWECHSEL Chesslete, Fasnachtsumzug (Kindergarten), 20. Feb. 2020 Kinderfasnacht 24. März 2020 Elternforum April / Mai 2020 Fahrradprüfung (4. Klasse) 25.- 29. Mai 2020 Waldwoche Kindergarten Im Mai / Juni 2020 Schulsporttag 1. Juli 2020 Schulschluss Schulbroschüre Erschwil 2019/20 8
5. ABSENZEN UND DISPENSATIONEN ABSENZ BEI KRANKEIT UND UNFALL Bei Krankheit oder Unfall Ihres Kindes bitten wir Sie, dies sofort telefonisch (Telefonanrufbeantworter 061 781 32 43) mitzuteilen. In jedem Fall bitten wir Sie um eine nachträgliche, kurze, schriftliche Entschuldigung mit dem Entschuldigungsformular (hinten im Heft oder auf der Homepage). Bei einer Absenz von mehr als drei Tagen, bitten wir Sie um ein entsprechendes Arztzeugnis. ABSENZ VOM TURNUNTERRICHT Kann Ihr Kind am Unterricht teilnehmen, aber nicht turnen, so bitten wir Sie um eine kurze, schriftliche Entschuldigung mit Begründung. Bezug nehmend auf das Kantonale Volksschulgesetz (§22) und die Vollzugs- verordnung zum Volksschulgesetz (§26-31): DISPENSATION Es besteht laut Schulgesetz grundsätzlich kein Anspruch auf zusätzliche Ferien- oder Freitage. Wir bitten Sie deshalb im Interesse Ihres Kindes, Arztbesuche, Familienfeiern, etc. in die schulfreie Zeit zu integrieren. In Ausnahmefällen stehen Ihnen 4 Joker-Halbtage pro Schuljahr zur Verfügung (Formular hinten im Heft oder auf der Homepage). Diese müssen nicht aufgebraucht werden und verfallen am Ende des Schuljahres An folgenden Tagen kann KEIN Jokerhalbtag genommen werden: Themenwoche, Herbstwanderung, Lager, Sporttag, Schulreisen, Konzerte, Schulveran- staltungen (Feiern, etc.) Bei Dispensationsgesuchen ist wie folgt vorzugehen: Dauer Zuständigkeit Einreichen des Gesuches bis zu 4 Schulhalbtage Klassenlehrperson mindestens 1 Woche vorher mit dem Formular Mehr als 4 Halbtage Schulleitung 4 Wochen vorher mit schrift- lichem Antrag Bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Schule wird Anzeige beim Oberamt erstattet. Die Erziehungsberechtigten können mit Busse bestraft werden. Die Eltern tragen bei zusätzlichem Urlaub ihres Kindes die alleinige Ver- antwortung für die Folgen, die durch versäumten Unterricht entstehen. Die Eltern sollten grundsätzlich darauf achten, dass ihr Kind lückenlos die Schule besuchen kann. Diese Regelungen gelten auch für den Kindergarten. Schulbroschüre Erschwil 2019/20 9
6. ÜBERTRITTE IN DIE SEK - STUFE ÜBERTRITT AUS DER 6. PRIMARKLASSE IN DIE SEK B, E und P Die Oberstufe wird in drei Schultypen geführt: Sek B (Basisanforderungen, Kreisschule Thierstein West, Breitenbach) Sek E (Erweiterte Anforderungen, Kreisschule Thierstein West, Breitenbach) Sek P (Progymnasium Laufen) 5. Klasse: - 1. Standortgespräch betr. schulischen Leistungen 6. Klasse: - 2. Standortgespräch betr. schulischen Leistungen mit Einschätzung B, E oder P - Übertrittsgespräch mit Antrag zur Einteilung 3 Empfehlungsgrundlagen: a) Leistung Sekundarstufe P: Gesamtnotendurchschnitt 5,2 und höher Sekundarstufe E: Gesamtnotendurchschnitt 4,6 und höher Sekundarstufe B: Gesamtnotendurchschnitt unter 4,6 b) Gesamteinschätzung der Leistungen und Leistungsentwicklung c) Gesamtschätzung der Arbeits- und Lernverhaltens Falls die Erziehungsberechtigen mit der Einschätzung nicht einverstanden sind, können sie ihre Kinder bei der Schulleitung der Primarschule zur Kontroll- prüfung anmelden. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass unter An- wendung der regionalen Vergleichsarbeiten und der Langzeitbeurteilung die Empfehlungen der Klassenlehrkräfte passen und zutreffend ausgesprochen werden. Eine Kontrollprüfung kommt deshalb nur in Ausnahmen zum Tragen. Mehr zum Thema finden Sie in der ausführlichen Broschüre „Übertritte aus der Primarschule in die Oberstufe“, die Sie auf der Homepage finden, am Elterninforationsabend im Grien oder bei der Schulleitung beziehen können Schulbroschüre Erschwil 2019/20 10
7. SCHULWEG, -BEGINN UND ZNÜNI SCHULWEG Eine Passage aus dem Leporello des VCS zum Thema Schulweg: „Kinder sollten wachsen. Auch innerlich. Auf dem Schulweg sammeln sie grundlegende Erfahrungen. Sie pflegen Freundschaften und tragen Konflikte aus; sie entdecken ihre Umgebung und ein Stück Freiheit; sie üben Selbständigkeit und Eigenverantwortung. Kurz: Der Schulweg ist ein Erlebnis. Er bringt die Kinder weiter als „nur“ zur Schule.“ Verantwortlich für den Schulweg sind die Eltern. Für die soziale Entwicklung und die Eigenverantwortung der Kinder und Jugendlichen ist der selbständige Gang in den Kindergarten und die Schule sehr wertvoll. Ein Transport durch die Eltern mit dem Auto soll die Ausnahme sein. SCHULBEGINN Schicken Sie Ihr Kind so zur Schule, dass es etwa 10 min. vor Unterrichts- beginn dort ankommt. Sollte sich Ihr Kind einmal verschlafen haben, hetzen Sie es nicht auf dem schnellsten Weg in die Schule, denn ohne die gewohnte Aufmerksamkeit auf dem Schulweg kann leicht ein Unglück passieren. Lassen Sie Ihr Kind frühstücken und melden Sie die Verspätung der Lehrkraft, und es kann sich ohne Angst auf den Weg machen. ZNÜNI Das Znüni verhilft den Kindern zu gleichbleibender Energie und Leistung. Besonders Kinder, die wenig frühstücken, sind auf ein Znüni angewiesen. Es sollte gesund sein und den Vorlieben des Kindes entgegenkommen. Beispiele gesunder Znünis: Apfel, Birne, Rüebli, Butterbrot, Dörrfrüchte, Nüsse. TURNSCHUHE Viele Kinder kommen heute in Turnschuhen in die Schule. Für den Turnunterricht benötigen die Kinder aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen ein zweites Paar Turnschuhe. Diese dürfen keine Sohlen haben, die auf dem Turnhallenboden schwarze Striemen hinterlassen. MITTAGSRUHE Zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr ist eine allgemeine Mittagsruhe auf dem Kindergarten- und Schulhausareal einzuhalten. Schulbroschüre Erschwil 2019/20 11
8. SCHULZAHNPFLEGE JÄHRLICHE KONTROLLE Es besteht die gesetzliche Vorschrift, dass die Kinder im Kanton Solothurn bis zum Ende ihrer obligatorischen Schulzeit zahnärztlich betreut werden. Das heisst für unsere Schule konkret, dass die Kinder einmal pro Jahr zu ihrem Schulzahnarzt/ihrer Schulzahnärztin zur Untersuchung gehen. Es gilt folgende Regelung: - Die Eltern nehmen Kontakt mit ihrem Schulzahnarzt/ihrer Schulzahnärztin auf und vereinbaren einen Untersuchungstermin - Jeweils bis zum 30. Juni des folgenden Jahres muss die Unter- suchung stattgefunden haben. - Das ausgefüllte Kontrollblatt (hinten in der Broschüre) geben die Kinder nach der Untersuchung ihrer Lehrkraft ab. Die Untersuchung ist gratis, an die Behandlungskosten zahlen die Eltern ab- gestufte Beiträge, gemäss dem Regulativ der Gemeinde. PROPHYLAXE Vier- bis sechsmal pro Schuljahr finden spezielle Instruktionen zur Zahn- hygiene unter der Leitung von einer entsprechend ausgebildeten Person statt. Unterstützen Sie diese Prophylaxe und regen Sie Ihrerseits Ihre Kinder zur Zahnhygiene an. VERTRAGS-SCHULZAHNÄRZTE UNSERER REGION Breitenbach Laufen Praxis-Team St. Margarethen Dr. med. dent. Luzius Rhode Dr. med. dent. Daniele Fasciglione Dr. med. dent. Thomas Imhof Dr. med. dent. Sybille Beeler Dr. med. dent. Stephan Jeker Gemeinschaftspraxis Neuhöfer Brislach & Strugalla Dr. med. dent. Ricardo Balmelli Weber Zahnärzte Nunningen Dr. med. dent. Wanda Trzeciak Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Schulleitung gerne zur Verfügung. Schulbroschüre Erschwil 2019/20 12
9. LOGOPÄDIE UND PSYCHOMOTORIK Der logopädische Dienst Breitenbach bietet folgende Dienstleistungen für Kinder (neu ab Kindergarten) und Jugendliche aus dem Bezirk Thierstein an: Sprachabklärung Sprachtherapie (einzeln oder Kleingruppe) Beratung der Eltern und Lehrkräfte Sprachscreenings in Kindergärten (auf Wunsch) Bei folgenden Beobachtungen ist eine Abklärung angezeigt: Wenn ein Kind… schwer verständlich spricht und schlecht verstanden wird unvollständige Sätze bildet oft nach dem richtigen Wort sucht oder es umschreibt einige Laute nicht bilden kann oder ersetzt, stottert eine heisere Stimme hat, Schwierigkeiten mit Lesen und Schreiben hat gesprochene oder geschriebene Sprache schlecht versteht Das Ziel einer logopädischen Therapie ist es, eine Verbesserung der mündlichen oder schriftlichen Kommunikation zu erreichen. Die Zusam- menarbeit mit den Eltern und dem kindlichen Umfeld, den Lehrpersonen ist sehr wichtig. Bei Bedarf werden weitere involvierte Fachpersonen oder Fachstellen (HNO-Arzt, Zahnarzt, Physiotherapie, KJPD, Psychomotorik) kon- taktiert. Logopädie ist kein Unterrichtsfach, sondern eine pädagogisch-therapeutische Massnahme. Dies bedeutet, dass für jedes Kind individuelle Therapieziele mit Einbezug der Eltern aufgestellt werden. Die Angaben unterstehen dem Datenschutz und werden nur mit ihrem Einverständnis an Dritte weitergegeben. Die Kosten für eine logopädische Therapie werden vom Kanton und der Wohngemeinde getragen. Weitere Informationen über Logopädie finden Sie unter www.logopaedie-so.ch oder www.kindersprache.ch Logopädischer Dienst Breitenbach Ariane Weber Kern, Murstrasse 4, 4226 Breitenbach Tel. 061 789 97 29; E-Mail: logo.breitenbach@vtxmail.ch Schulbroschüre Erschwil 2019/20 13
Psychomotorik Quelle: «Psychomotorik-Therapie und individuelle Entwicklung / Bewegen bewegt das Denken und Fühlen» Informationsbuch des Verbandes Schweizerischer Psychomotorik-Therapeutinnen und Therapeuten astp, Verlag: Schweizerische Zentralstelle für Heilpädagogik SZH, erschienen 2007, ISBN 978-3-908262-92-3 Entwicklung des Kindes durch Bewegung fördern Kinder mit Entwicklungsverzögerungen zeigen Auffälligkeiten in ihrem Bewegungsverhalten: Sie können kaum ruhig sitzen, bewegen sich unge- schickt und stolpern über ihre eigenen Füsse; oder aber sie sind ängstlich und gehemmt und weichen Bewegungsangeboten aus. Die möglichen Ursachen für solches Verhalten sind verschieden und vielfältig. Zeigen sich im Bewegungsverhalten eines Kindes Schwierigkeiten, so hat dies Auswirkungen auf das Lernen und die sozialen Kontakte: Ein Kind mit un- ruhigem Bewegungsverhalten kann sich schlecht konzentrieren; ein ängst- liches, ungeschicktes Kind hat häufig wenig Selbstvertrauen und verweigert nötige Lernschritte. Diese Kinder brauchen eine professionelle Unterstützung, damit sie nicht resignieren und regredieren. In der Psychomotorik-Therapie kann durch gezielte Bewegungsangebote und aufgrund der Erkenntnisse des Zusammenhangs von Wahrnehmung, Den- ken, Bewegung und Gefühlen die Entwicklung dieser Kinder gefördert werden. Die Arbeit orientiert sich an den Stärken der Kinder und setzt bei ihren Ressourcen an. Ein weiterer Faktor für eine erfolgreiche Therapie ist die Zu- sammenarbeit mit den Eltern und Lehrpersonen in Form von Beratung und Unterstützung. Die Psychomotorik-Therapie ist in der Schweiz Teil des Bildungssystems und wird von der EDK (Schweizerische Konferenz der kantonalen Er- ziehungsdirektoren) als Angebot in der Regel- und Sonderschule anerkannt. Der Lehrerschaft liegt das Wohl der Kinder sehr am Herzen. Die Verantwortung liegt aber letztlich bei den Eltern. Stiftung Arkadis Psychomotorik-Therapie, Bodenackerstrasse 9, 4226 Breitenbach Telefon 061 781 31 50; E-Mail: psychomotorik.breitenbach@arkadis.ch Schulbroschüre Erschwil 2019/20 14
10. BESCHWERDEREGLEMENT Als Erziehungsberechtigte sorgt man sich, wenn man beobachtet, dass das eigene Kind sich plötzlich verändert und wenn man feststellt, dass sich sein Befinden verschlechtert. Gegenseitige Schuldzuschreibungen (Schule-Elternhaus) lösen die Probleme nicht. Sie sollten in Gegenwart des Kindes keine abfälligen Bemerkungen über die Schule und die Lehrperson machen. Kinder müssen sich in der Schule oft völlig neuen Umständen anpassen. So ist die Schule eine Schicksals- gemeinschaft, in welcher man den Mitschüler/innen, sowie den Lehrkräften zugeteilt wird. Die Lehrer und Lehrerinnen haben die Aufgabe, allen Kindern einen gemeinsamen Wissensstoff der jeweiligen Schulstufe zu vermitteln und müssen den unterschiedlichsten Entwicklungen im geistigen, sozialen, und emotionalen Bereich gerecht werden. Nur wenn Elternhaus und Lehrerschaft am selben Strick ziehen, kann den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder Rechnung getragen werden. Falls Sie sich bei Ihrem Kind in Bezug auf die Schule Sorgen machen, möchten wir Ihnen folgende Hinweise geben: - Nehmen Sie immer zuerst Kontakt mit der betreffenden Lehrerin oder dem betreffenden Lehrer auf. Schildern Sie Ihre Befürchtungen und Sorgen offen. Es ist dabei wichtig, sich gegenseitig mit Wohlwollen und Respekt zu begegnen. Auf keinen Fall sollte man Angst haben, dass die Lehrperson ihren Unmut über eine Kritik oder Anregung am Kind auslässt. - Falls nach regelmässigen Gesprächen mit der Lehrerin oder dem Lehrer keine Veränderung feststellbar ist, können Fachstellen beigezogen werden. - Falls Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen als Eltern und den Lehrkräften vorkommen, sollte zu den Gesprächen die Schulleitung beigezogen werden. Auch in Situationen, in denen die Lehrkräfte über längere Zeit erwiesenermassen ihr Pflichtenheft nicht erfüllen, haben die Eltern das Recht, sich zu wehren und mit der Schulleitung in Kontakt zu treten. Wenden Sie sich bei Fragen oder Problemen zuerst an die betroffene Lehr- person. Wenn die Antwort nicht zufrieden stellend ist, hilft Ihnen die Schulleitung gerne weiter. Mehr zum Thema finden Sie auf der Homepage „Beschwerdemanagement“ oder bei der Schulleitung. Schulbroschüre Erschwil 2019/20 15
11. LEHRKRÄFTE Kindergarten Monika Borer 1./2. Klasse Nadine Joray 3./4. Klasse Nilia Jeger 5./6. Klasse Vanessa Borer Spezielle Förderung Claudine Liechti (Koordinatorin) Judith Brunner Werken I Barbara Grolimund Claudine Liechti ICT Vanessa Borer Teilpensen Judith Brunner (KG) Anja Zenhäusern (KG) Samira Jeger (PS) Maya Dobler (PS) Französisch Vanessa Borer Nilia Jeger Englisch Priska Anderegg Deutsch im KG Judith Brunner Deutsch an PS Carmen Gerber / Stéphanie Meier Musik Grundkurs Anne Causse Religion 1./2. Kl. Simone Fluri Religion 3./4. Kl. Antoinette Aerni Religion 5./6. Kl. Antoinette Aerni Zahnprophylaxe Angela Strohmeier Schulbroschüre Erschwil 2019/20 16
12. GESAMTLEKTIONENPLAN 2019 / 2020 Klasse Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 1 2 3 4 5 6 7 8 1 2 3 4 5 6 7 8 1 2 3 4 5 1 2 3 4 5 6 7 8 1 2 3 4 5 6 7 8 KG I 1 2 3 4 5 6 Schulbroschüre Erschwil 2019/20 17
13. THEMEN DES RELIGIONS - UNTERRICHTS 1./2. Schuljahr: Die Kinder erfahren Themen wie Teilen, Grüssen, Nächstenliebe, etc. Lehrperson: Simone Fluri 3./4. Schuljahr: Wir machen uns mit Moses unterwegs ins verheissene Land. Die Themen sind Freiheit, Beten, Gottesbeziehung, Richtlinien für das Leben, Mut und Gottvertrauen. Die Kinder lernen das jüdische Passafest kennen. Lehrperson: Antoinette Aerni 5. Schuljahr: 1000 Jahre vor Christus: Der kleine Samuel wir ein grosser Prophet. In seinem Buch lernen wir die ersten Könige von Israel kennen: Saul und David. Lehrperson: Antoinette Aerni 6. Schuljahr: Wir lesen das Buch Esther – auf jedem Leben liegt eine individuelle Berufung. Danach das Buch Ruth mit dem Thema Freundschaft. Wir lernen die Bildsprache der Bibel kennen. Lehrperson: Antoinette Aerni Schulbroschüre Erschwil 2019/20 18
14. SCHULORDNUNG GRUNDSÄTZLICH Wir achten auf Ruhe, Ordnung und Sauberkeit. Wir benutzen keine sprachliche und körperliche Gewalt. Wir nehmen Rücksicht aufeinander. Wir benehmen uns anständig. In der grossen Pause halten wir uns draussen auf. Schulbroschüre Erschwil 2019/20 19
SPEZIELLE REGELN Die Kinder können 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn ins Schulzimmer. 5 MINUTEN Die Kinder dürfen nur in Begleitung einer Lehrperson in die Turnhalle oder in den Geräteraum. An die Schulhauswände dürfen keine Bälle geworfen oder gekickt werden. Ab bestandener Veloprüfung darf man mit dem Velo zur Schule fahren. 4. KLASSE Unsere Schule legt Wert darauf, dass die Kinder einen Velohelm tragen! Während Turnstunden darf nicht auf dem Gang gearbeitet werden. VERBOTE Elektronische Spielzeuge, Smartphones, Spielzeugwaffen und Waffen sind auf dem Schulgelände verboten. Schulbroschüre Erschwil 2019/20 20
15. SCHULVEREINBARUNG AN UNSERER SCHULE BEGEGNEN WIR UNS IN EINER POSITIVEN GRUNDHALTUNG. WERTSCHÄTZUNG, TOLERANZ, PFLICHTBEWUSSTSEIN UND VERANTWORTUNG FÜR SICH UND SEINE UMWELT PRÄGEN DAS ZUSAMMENLEBEN Aus unserem Leitbild: Wir begegnen einander freundlich, mit Fairness, Respekt und Toleranz. Wir achten die Rechte unserer Mitmenschen und behandeln alle Andern so, wie wir selbst behandelt werden möchten. • Wir Kinder unterstützen einander und hindern keinen am Lernen. Wir dulden weder sprachliche noch körperliche Gewalt. Bei Konflikten suchen wir eine gewaltfreie Lösung. • Wir Lehrpersonen sind unseren Kindergartenkindern, Schülerinnen und Schülern ein Vorbild, indem wir ihnen mit Wohlwollen begegnen, ihre Leistungen anerkennen, und Kritik so üben, dass sie nicht verletzt. • Wir Eltern geben unseren Kindern den notwendigen Rückhalt und gehen verständnisvoll mit Misserfolgen um. Wir verstehen Erziehung als eine gegen- seitig unterstützende Aufgabe von Elternhaus und Schule. Wir suchen regel- mässig und mit positiver Grundhaltung den Kontakt mit den Lehrpersonen. UNSERE AUFGABEN UND PFLICHTEN 1. Aufgabe und Pflicht der Lehrperson ist es, • einen lehrreichen Unterricht, nach Möglichkeit mit unterschiedlichen Lernformen zu planen und durchzuführen. • für Transparenz im Unterricht zu sorgen • die Fähigkeiten aller Schüler und Schülerinnen bestmöglich zu fördern. • Probleme mit einzelnen Kindern oder der Klasse frühzeitig und offen anzusprechen, um zunächst mit ihnen und ggf. auch den Eltern eine Verbesserung herbeizuführen. 2. Aufgabe und Pflicht der Kindergartenkinder, der Schüler/innen ist es, • beim Unterricht mitzumachen und konzentriert zu arbeiten. • pünktlich zum Unterricht zu erscheinen und die Arbeitsmaterialien dabei zu haben. • sich so zu verhalten, dass Andere nicht gestört werden. • Hausaufgaben zu erledigen. • allen mit Freundlichkeit und Respekt zu begegnen. • Elternbriefe, Mitteilungen und Tests zuverlässig zu Hause abzugeben. Schulbroschüre Erschwil 2019/20 21
3. Aufgabe und Pflicht der Eltern ist es, • die häuslichen Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Lernen zu schaffen (ungestörter Arbeitsplatz, nötiges Material, ausreichende Arbeitszeit, genü- gend Schlaf). • darauf zu achten, dass ihr Kind die Hausaufgaben gewissenhaft und so selbständig wie möglich erledigt. • die Entwicklung des Kindes zu unterstützen, durch eine verlässliche Zusam- menarbeit mit der Schule. • regelmässig im Kontakt mit der Schule zu bleiben, insbesondere mit der Lehrperson des Kindes. • an den Elternabenden und Informationsveranstaltungen teilzunehmen. 4. Aufgabe und Pflicht der Schulleitung ist es, • alle Gruppen frühzeitig über organisatorische und pädagogische Massnahmen zu informieren. • für ständige, intensive und offene Kommunikation zwischen allen zu sorgen und bei Entscheidungen die Interessen aller Gruppen zu berücksichtigen. • Die Zusammenarbeit der Beteiligten bei schulischen Aktivitäten zu fördern. 5. Aufgabe und Pflicht des Hausmeisters ist es, • zum reibungslosen Ablauf des Schulalltags beizutragen und allen Gruppen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. VERBINDLICHKEIT Alle beteiligten Partner haben die Möglichkeit, die Erfüllung der Schulvereinbarung einzufordern. Konfliktsituationen werden zuerst im Gespräch bearbeitet. Unter- schiedliche Auffassungen werden dargestellt und es wird ein Weg gesucht, wie die Zusammenarbeit gestaltet werden kann, ohne dass die Differenzen die Entwicklung der Schülerin/des Schülers und des Schulbetriebs stören. Bei Unstimmigkeiten ist folgendes Vorgehen vorgesehen: Schülerinnen und Schüler suchen das Gespräch mit der Lehrperson. Bestehen auch weiterhin Differenzen, kann die Schulleitung beigezogen werden. Erziehungsberechtigte wenden sich grundsätzlich zuerst an die Lehrperson. Bestehen auch weiterhin Differenzen, kann die Schulleitung beigezogen wer- den. Die Schule kann Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler zu ei- nem Konfliktgespräch einladen. Bei Konfliktsituationen mit der Schulleitung kann die kommunale Aufsichtsbe- hörde beigezogen werden. Helfen die Gespräche nicht, die Konflikte zu lösen und die festgelegten Minimal- anforderungen an die Zusammenarbeit zu erfüllen, so können: die Erziehungsberechtigten gegebenenfalls eine anfechtbare Verfügung ver- langen die Lehrpersonen und die Schulleitung geeignete Massnahmen gemäss dem Volksschulgesetz ergreifen. Schulbroschüre Erschwil 2019/20 22
16. WICHTIGE TELEFONNUMMERN Schulleitung Matthias Fritschi 079 / 944 31 72 schulleitung@buesserach.ch Büro, Frau Jolanda Hunziker: 079 / 944 31 72 schulsekretariat@ambonet.ch Das Büro befindet sich im 1. Stock der Gemeindeverwaltung, Breitenbachstr. 22, Büsserach Kindergarten 061 / 781 34 50 Primarschule (Tel. Beantworter) 061 / 781 32 43 Abwart, Heinz Wasmer 079 / 263 09 15 Gemeindeverwaltung Erschwil, verwaltung@erschwil.ch 061 / 781 31 91 Zuständige Gemeinderätin: Daniela Linz 061 / 781 38 58 Volksschulamt, Solothurn 032 / 627 29 37 Kreisschulverband Thierstein West Schulleiter Markus Mayer 061 / 789 97 02 markus.mayer@ktw.ch / www.ktw.ch Schulpsychologischer Dienst, Breitenbach 061 / 704 71 50 Heilpädagogische Beratungsstelle; Früherfassung, Breitenbach 061 / 781 32 54 Logopädischer Dienst, Breitenbach 061 / 789 97 29 Sozialberatung, Breitenbach 061 / 781 34 78 Kinderhort Hirzenkäfer, Breitenbach 061 / 781 52 20 Tagesheim Schnoogenäscht, Büsserach 079 / 385 37 30 Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Bruderholz 061 / 761 23 55 Kinder- und Jugendpsychiatrie, Laufen 061 / 761 24 89 Fachstelle für Beziehungsfragen, breitenbach@velso.ch 061 / 781 34 49 Solothurner Elternbildung www. Elternbildung-so.ch Fachstelle kompass www.kompass-so.ch Familienzentrum Chrättli (Hütedienst) 061 / 761 42 88 SRK (Hütedienst kranke Kinder) 079 / 209 81 75 Polizeiposten Breitenbach 061 / 785 77 01 Haben Sie Fragen, Anregungen, Wünsche, Rückmeldungen? Bitte an schulleitung@buesserach.ch Schulbroschüre Erschwil 2019/20 23
Schulbroschüre Erschwil 2019/20 24
17. FORMULARE Bitte ausschneiden ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Kindergarten und Primarschule Erschwil Schulzahnpflege Zahnarzt: .................................................................................. .................................................................................. Anmeldung: Name: .......................................................... Vorname: .......................................................... Geburtsdatum: .............................................. Strasse: .......................................................... 4228 Erschwil Telefon: .......................................................... Adresse Vater oder Mutter: .......................................................... Kontrolle durchgeführt am: ................................................. Stempel / Unterschrift des Zahnarztes: --- Schulbroschüre Erschwil 2019/20 25
Weitere Formulare und die Information zu den Zahnuntersuchungen können auf der Homepage www.erschwil herunter geladen werden. Schulbroschüre Erschwil 2019/20 26
ENTSCHULDIGUNG Name, Vorname: _____________________________________ fehlte vom _________bis ______________________ Anzahl Halbtage _____________________________________ Grund _____________________________________ _____________________________________ _____________________________________ Datum, Unterschrift __________________________________________ _____________________________________________________ ENTSCHULDIGUNG Name, Vorname: _____________________________________ fehlte vom _________bis ______________________ Anzahl Halbtage _____________________________________ Grund _____________________________________ _____________________________________ _____________________________________ Datum, Unterschrift __________________________________________ Schulbroschüre Erschwil 2019/20 27
Schulbroschüre Erschwil 2019/20 28
DISPENSATION / JOKERTAG Gesuchsteller/Gesuchstellerin (Adresse, Telefon): ____________________________________________________________ ____________________________________________________________ Name des Kindes _______________________________________ Klasse, Lehrkraft _______________________________________ Urlaub von (Datum, Zeit) _______________________________________ bis (Datum, Zeit) _______________________________________ Mitbetroffene Geschwister: Klasse: Lehrkraft: ____________________________________________________________ ____________________________________________________________ ____________________________________________________________ ____________________________________________________________ Begründung (nur bei Dispensation): ____________________________________________________________ ____________________________________________________________ Datum:______________ Unterschrift: _____________________________ Entscheid: □ bewilligt □ nicht bewilligt Begründung: ____________________________________________________________ ____________________________________________________________ Datum:____________ Unterschrift: _____________________________ Schulbroschüre Erschwil 2019/20 29
Schulbroschüre Erschwil 2019/20 30
Schulbroschüre Erschwil 2019/20 31
Schulbroschüre Erschwil 2019/20 32
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