Inhalt Rechtliche Fragen (Q&A) zum Coronavirus: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber / Arbeitnehmende - CURAVIVA Schweiz

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08.06. 2020, Version 7

Rechtliche Fragen (Q&A) zum Coronavirus: Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber / Arbeitnehmende

Inhalt
1. Einleitung................................................................................................................ 1
2. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber / Arbeitnehmende .............................................. 2
3. Bewohnende in Institutionen.................................................................................... 7
4. Integrierte Betriebe .................................................................................................. 8
5. Organe.................................................................................................................... 9

1.         Einleitung
Die Institutionen haben die Pflicht, die Betreuung und die Gesundheit von den Menschen mit
Unterstützungsbedarf sicherzustellen, und gleichzeitig eine Sorgfaltspflicht gegenüber ihren
Mitarbeitenden. In Krisenzeiten sind die Arbeitgeber mit diesem doppelten Auftrag besonders
gefordert.
Um Klarheit zu schaffen, unterstützen CURAVIVA Schweiz und senesuisse Institutionen mit
Antworten auf die wichtigsten Fragen, die sich aufgrund des Coronavirus für Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber sowie für Arbeitnehmende stellen. Der nachfolgende Fragenkatalog stellt die aktuelle
Rechtslage dar. Selbstverständlich können Arbeitgeber grosszügigere Lösungen anbieten, wenn die
Situation ihnen dies erlaubt. In Absprache mit Mitarbeitenden können für alle Seiten gute individuelle
Lösungen ausgearbeitet werden. Dabei müssen jedoch immer mindestens die rechtlichen
Grundlagen eingehalten werden, wie sie im Folgenden aufgeführt sind.

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2.       Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber / Arbeitnehmende

 Nr.   Fragen                                         Die aktuelle Rechtslage

 1.    Welche Schutzpflichten hat der Arbeitgeber?    Der Arbeitgeber muss auf die Gesundheit
                                                      der MA Rücksicht nehmen. Dazu gehört
                                                      auch ein Schutz vor Ansteckung.
                                                      Entsprechende Information und
                                                      Verhaltensregeln sind sicherzustellen.

 2.    Ein MA erkrankt im privaten Umfeld am          Der Lohn ist wie bei anderen Krankheiten
       Coronavirus – ist eine Lohnzahlung             geschuldet (Art. 324a OR bzw.
       geschuldet?                                    Krankentaggeld).

 3.    Ein MA ist wahrscheinlich während seiner       In diesem Fall liegt eine Berufskrankheit vor,
       beruflichen Tätigkeit am Coronavirus           welche als Unfall gedeckt ist. Der Fall ist der
       erkrankt – was ist zu tun?                     Unfallversicherung zu melden, mit Nachweis
                                                      der beruflichen Ansteckung.

 4.    Der MA kommt aus Vorsicht nicht zur Arbeit,    Es liegt selbstverschuldetes Fernbleiben vor.
       da er Angst hat, dass er angesteckt werden     Der Lohn ist nicht geschuldet. MA riskieren
       könnte.                                        sogar Sanktionen, weil sie den Vertrag nicht
                                                      einhalten (z. B. Kündigung).

 5.    Es besteht eine Ansteckungsgefahr bei der     Bei begründeter Verweigerung (andere
       Arbeit. Der MA will deswegen nicht zur Arbeit Kranke erscheinen zur Arbeit, mangelnde
       erscheinen.                                   Hygiene, keine Schutzmassnahmen) darf die
                                                     Arbeit verweigert werden - ohne
                                                     Lohneinbusse. Bei unbegründeter
                                                     Verweigerung ist der Lohn nicht geschuldet.

 6.    Ein MA hat Anzeichen von                       In der aktuellen Lage ist es wichtig, dass
       Grippesymptomen.                               diese MA zu Hause bleiben und dort
                                                      mögliche Arbeiten verrichten, ohne
                                                      Lohnkürzung.

 7.    Ein MA erkrankt in den Ferien am               Die Lohnfortzahlung für Krankheit ist
       Coronavirus.                                   geschuldet (Art. 324a OR bzw.
                                                      Krankentaggelder), die Ferien gelten als
                                                      nicht bezogen.

 8.    Der MA kann nicht mehr aus den Ferien          Der Lohn ist nicht geschuldet (Risikobereich
       zurückkehren, da wegen des Coronavirus         der MA, kein betriebliches Verschulden).
       das Reisen eingeschränkt oder die Grenze
       geschlossen ist.

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9.    Der Arbeitsweg verlängert sich infolge ÖV-      Es gibt diesfalls keine Sonderrechte für
       Problem oder Grenzschliessung. Welche           Arbeitnehmer. Der Arbeitsweg liegt in ihrem
       Rechte haben betroffene MA?                     Risikobereich, sie müssen trotzdem ein
                                                       rechtzeitiges Eintreffen sicherstellen.

 10.   Der öffentliche Verkehr ist aufgrund des        Der Lohn ist nicht geschuldet (der
       Virus eingeschränkt und ein MA kann den         Arbeitsweg liegt in der Risikosphäre der
       Arbeitsort gar nicht erreichen.                 Arbeitnehmer).

 11.   Ein MA kommt als Vorsichtsmassnahme             Grundsätzlich ist keine Lohnzahlung
       nicht arbeiten, weil er möglichen Kontakt mit   geschuldet. Es fragt sich aber, ob man
       einer infizierten Person hatte.                 diesen falschen Anreiz zum «Arbeiten
                                                       kommen trotz möglicher Gefährdung»
                                                       setzen will oder nicht doch besser einige
                                                       Tage Lohnfortzahlung gewährt und für diese
                                                       Zeit mögliche Arbeiten von Zuhause
                                                       verlangt.

 12.   Der MA schickt seine Kinder aus Angst vor       Der Lohn ist nicht geschuldet, es liegt eine
       Gefahr nicht zur Schule und muss für die        selbstgewählte Abwesenheit vor
       Kinderbetreuung zu Hause bleiben.               (Arbeitnehmerverzug).

 13.   Die Kinder des MA erkranken am                  Grundsätzlich ist der Lohn über Arbeitgeber
       Coronavirus, der MA muss die Kinder             nur für bis zu 3 Tage geschuldet (Art. 36
       betreuen.                                       ArG).
                                                       Per 20.03.2020 hat der Bundesrat bis Ende
                                                       Mai 2020 eine Anspruchsberechtigung auf
                                                       EO-Gelder eingeführt. Für die Zeit der
                                                       Quarantäne besteht ein Anspruch auf
                                                       Taggelder der EO.

 14.   Die Schulen werden geschlossen. Der MA          Per 20.03.2020 hat der Bundesrat bis Ende
       muss deshalb zur Betreuung zu Hause             Mai 2020 eine Anspruchsberechtigung auf
       bleiben.                                        EO-Gelder eingeführt: Bei Verhinderung an
                                                       der Arbeit infolge Ausfalls der
                                                       Fremdbetreuung der Kinder wegen Corona,
                                                       besteht ein Anspruch auf Taggelder.

 15.   Der Arbeitgeber schickt einen MA nach           Dies gilt als Verzicht auf die Arbeitsleistung.
       Hause, als Vorsichtsmassnahme.                  Der Lohn ist geschuldet, solange dieser
                                                       andauert. Es können Aufgaben für Zuhause
                                                       erteilt werden.

 16.   Der Arzt bestätigt, dass ein MA sich in         Für diesen Fall ist nach Art. 2 der COVID-19-
       Quarantäne begeben muss. Bei diesem ist         Verordnung zum Erwerbsausfall eine EO-
       kein Homeoffice möglich.                        Entschädigung vorgesehen (für max. 10

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Tage), die vom Arbeitgeber bei seiner
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 17.   Ein MA gehört zu den «besonders                Per 17.04.2020 wurde Art. 10c der
       gefährdeten Personen» (etwa älter als 65-      Verordnung so geändert, dass dieser
       jährig oder Leiden wie chronische              Personenkategorie grundsätzlich die Arbeit
       Atemwegserkrankung, Diabetes, Krebs, …)        zu Hause ermöglicht werden soll, alternativ
       und kommt deshalb nicht arbeiten.              dazu Ersatzarbeiten im Betrieb ohne
                                                      direkten Körperkontakt. Ist dies nicht
                                                      möglich, so sind die MA zur Arbeit
                                                      verpflichtet, wenn der Betrieb die nötigen
                                                      Schutzvorkehrungen trifft, für persönlichen
                                                      Kontakt in der Pflege etwa Schutzkleidung
                                                      bereitstellt. Der MA kann nur dann trotzdem
                                                      bei voller Lohnzahlung von der Arbeit
                                                      fernbleiben, wenn ein ärztliches Attest nicht
                                                      nur die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe
                                                      bestätigt, sondern auch, dass im konkreten
                                                      Fall besondere Gründe die Ansteckungs-
                                                      gefahr trotzdem zu gross machen.

 18.   Müssen die Auszubildenden so eingesetzt        Lernende sind grundsätzlich nicht anders zu
       werden, dass sie keinen Kontakt zu             behandeln und haben auch kein erhöhtes
       vermuteten oder bestätigten Covid-19-          Risiko, schwer zu erkranken. Da Lernende
       Patienten haben?                               nicht über die nötige Erfahrung in ihrem
                                                      Beruf verfügen und das Hauptziel ihrer
                                                      Tätigkeit die Ausbildung ist, sind sie nicht als
                                                      Alleinverantwortliche an einem Arbeitsplatz
                                                      einzusetzen, sondern der Aufsicht einer
                                                      Fachperson zu unterstellen.

 19.   Ein Betrieb leidet unter Personalmangel.       Eine solche Situation kann zu Mehreinsätzen
       Dürfen Lernende zu Mehreinsätzen               der Lernenden führen. Allerdings ist dabei
       verpflichtet werden?                           der Bildungsauftrag nicht zu
                                                      vernachlässigen, und die arbeitsrechtlichen
                                                      Regelungen sind einzuhalten.

 20.   Kann ein Lehrbetrieb die                       Der Bundesrat hat entschieden, dass die
       Kurarbeitsentschädigung auch für Lernende      Kurzarbeitsentschädigung auch für Lernende
       beantragen?                                    gilt, bis Ende Mai 2020. Die Corona-Krise
                                                      darf jedoch nicht zu einer Schwächung der
                                                      Berufsbildung führen.

 21.   Haben Lernende und Studierende, die im         Die bestehenden Arbeitsverträge mit ihren
       Rahmen der Bekämpfung der COVID-19-            Inhalten bleiben gültig, daran ändert die
       Pandemie in der Pflege einsetzt werden,        aktuelle Situation nichts. Bei Einsätzen
       Anspruch auf einen höheren Lohn?               ausserhalb der vereinbarten Praktika sind

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dafür Verträge zu erstellen, in der Regel mit
                                                       Anspruch auf den Lohn gemäss dem
                                                       bestehenden Ausbildungsabschluss.

 22.   Der Wohnort des MA ist unter Quarantäne         Der Lohn ist nicht geschuldet, solange MA
       gestellt und der MA kann somit nicht zur        nicht selber erkrankt sind (höhere Gewalt
       Arbeit erscheinen.                              ausserhalb des Arbeitsplatzes hindert an der
                                                       Arbeitsleistung).

 23.   Der MA plant freiwillig eine Reise in ein vom   Wenn der MA nach seiner Rückkehr im
       BAG deklariertes Krisengebiet und der           Homeoffice arbeiten kann, ist der Lohn
       Vorgesetzte rät davon ab.                       geschuldet. Ansonsten ist kein Lohn
                                                       geschuldet (selbstverschuldete
                                                       Arbeitsunfähigkeit).

 24.   Das Gebiet, in welchem der MA in den            Der Lohn ist geschuldet, weil der Arbeitgeber
       Ferien weilte, wurde zum Risikogebiet           auf die Arbeitsleistung verzichten sollte. Es
       deklariert, als er sich darin befand.           können aber Aufgaben für Zuhause erteilt
                                                       werden.

 25.   Kann der Arbeitgeber den MA verbieten, in       Der Arbeitgeber kann in
       die Ferien zu gehen?                            Ausnahmesituationen bereits bewilligte
                                                       Ferien widerrufen. Er muss aber für die
                                                       dadurch angefallenen Kosten aufkommen
                                                       (z. B. Annullationsgebühren).

 26.   Der MA hat Ferien eingegeben, wollte ins        Die Vereinbarung von Ferien ist verbindlich.
       Ausland reisen und kann nun nicht. Kann er      Der MA kann sie nicht einseitig rückgängig
       einfach auf den Ferienbezug verzichten und      machen. Die Ferien sind zu beziehen,
       arbeiten kommen?                                ausser der Betrieb sei mit deren
                                                       Verschiebung einverstanden.

 27.

 28.

 29.   Der Betrieb ist auf gewisse MA                  Der Abbau von Überstunden kann in der
       vorübergehend nicht angewiesen. Kann ein        Regel verlangt werden (nicht ins Minus!). Ein
       Überstundenabbau oder Ferienbezug               Ferienbezug nur dann, wenn er bereits
       verordnet werden?                               vereinbart war oder wenn sich MA damit
                                                       einverstanden erklären. Eine einseitige
                                                       Anordnung von Ferienbezug müsste der
                                                       Arbeitgeber rund 3 Monate zuvor
                                                       ankündigen (Art. 329c Abs. 2 OR).

 30.   Muss der Arbeitgeber den Lohn                   Ist nicht genügend Arbeit vorhanden und
       weiterbezahlen, wenn die Angestellten           bietet der Arbeitnehmer seine Arbeit an,
                                                       gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug. Er

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infolge der ausserordentlichen Lage zu            schuldet den Lohn (Art. 324 OR). Es besteht
       wenig Arbeit haben?                               einzig die Möglichkeit zum Abbau von
                                                         positiven Zeitsaldi.

 31.   Kann der Arbeitgeber als befristete               Nein, der Arbeitgeber hat kein einseitiges
       Massnahme eine Erhöhung oder eine                 Recht zur Anpassung des Pensums. Dies
       Reduktion des Beschäftigungsgrades                müsste durch gegenseitige Vereinbarung mit
       einseitig anordnen?                               freiem Willen der betroffenen MA passieren.

 32.   Können Angestellte verpflichtet werden, für       Ja, soweit es das Stellenprofil und die
       eine bestimmte Zeit andere Aufgaben als           vertraglichen Abmachungen zulassen. Eine
       diejenigen im Stellenbeschrieb auszuüben          ganz ausserhalb der bisherigen Tätigkeiten
       oder an einem anderen Arbeitsort zu               liegende Beschäftigung ist nur nach dem
       arbeiten?                                         Einverständnis der Betroffenen möglich.

 33.   Aufgrund des Besuchsverbots und der               Sind Arbeitsausfälle auf behördliche
       Schliessung des Heims für externe Besuche         Massnahmen zurückzuführen, so kann
       mussten wir das öffentliche Restaurant            Kurzarbeitsentschädigung beantragt werden,
       schliessen. Was machen wir mit den                weitere Infos und Formulare finden sich
       Angestellten?                                     unter diesem Link.

 34.   Die technische Infrastruktur im Homeoffice        Sofern nichts Anderes verabredet oder
       funktioniert nicht zufriedenstellend oder steht   üblich ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den
       nicht zur Verfügung. Kann die dadurch             Arbeitnehmer mit den Geräten und dem
       ausgefallene Zeit als Arbeitszeit angerechnet     Material auszurüsten, die dieser zur Arbeit
       werden?                                           benötigt (Art. 327 Abs. 1 OR). Kommt der
                                                         Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, kann
                                                         der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht mehr
                                                         ordnungsgemäss ausführen, obschon er
                                                         seine Arbeitskraft anbietet. Der Arbeitgeber
                                                         gerät dadurch in Annahmeverzug und ist zur
                                                         vollen Lohnfortzahlung verpflichtet. Bei
                                                         Angestellten, die gestützt auf Artikel 10c
                                                         Absatz 1 Covid-19-Verordnung nicht
                                                         zwingend Homeoffice leisten müssen, ist bei
                                                         andauernden technischen Problemen im
                                                         Homeoffice die Möglichkeit der
                                                         Arbeitsleistung am Arbeitsplatz zu prüfen.

 35.   Das Bundesland Bayern hat Zuschläge für           Eine solche Zulage müsste eine rechtliche
       Pflegepersonal beschlossen, welches               Grundlage haben, auch damit die Kosten
       COVID-19-Patienten betreut. Steht dem             dafür mit den Krankenkassen bzw. den
       betroffenen Pflegefachpersonal nicht              Restfinanzierern abgerechnet werden
       ohnehin eine Gefahrenzulage zu?                   könnte. Diese existiert in der Schweiz nicht.

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3.       Bewohnende in Institutionen

 Nr    Fragen                                                Kurzantworten

 1.    Welche Verbindlichkeit hat das vom Bund               Es bestanden keine verbindlichen Anordnungen
       empfohlene Besucherverbot, und steht es über          des Bundes, sondern blosse Empfehlungen.
       allfälligen kantonalen Regelungen                     Somit waren und bleiben die Kantone für die
       (Notstandsrecht)?                                     Regelung zuständig. Per 11.05.2020 und
                                                             08.06.2020 hat der Bundesrat seine
                                                             Empfehlungen angepasst und empfiehlt
                                                             Besuche innerhalb und ausserhalb der Institution
                                                             möglich zu machen – unter strikter Einhaltung
                                                             der Verhaltens- und Hygieneregeln. Weitere
                                                             Lockerungsschritte sollen folgen, die Kompetenz
                                                             dafür liegt weiterhin bei den Kantonen.

 2.    Als Institution (z. B. für Menschen mit               Das Erwachsenenschutzrecht gibt dem Selbst-
       Behinderungen) würden wir unsere                      bestimmungsrecht betroffener Personen höchste
       Bewohnende gerne nicht mehr am Wochenende             Priorität. Selbst wenn diese nicht mehr selber
       nach Hause gehen lassen. Darf man dies                entscheiden können, muss ihr Wille bestmöglich
       verbieten?                                            berücksichtigt werden. Trotz Gefährdung können
                                                             die Institutionen deshalb (ohne explizite
                                                             Regelung durch Bund oder Kanton) nicht von
                                                             sich aus bestimmen, dass die Bewohner nicht
                                                             mehr nach Hause gehen dürfen.
                                                             Ohne Sonderregelung von Bund/Kanton handelt
                                                             es sich um eine starke Einschränkung der
                                                             Bewegungsfreiheit, für welche die Vorgaben und
                                                             Massnahmen nach Art. 383 ff. ZGB einzuhalten
                                                             sind.

 3.    Dürfen oder müssen wir als Institution ein            Die Ausgangsverbote der Kantone wurden als
       Ausgangsverbot erlassen? Kann man den                 unzulässig beurteilt. Auch Verbote von
       Besuch von Freunden/Angehörigen verbieten?            Institutionen wären unzulässig, solange explizit
                                                             keine Ausgangssperre verhängt ist.
                                                             Bewohner dürfen also nach draussen, auch weg
                                                             vom Grundstück der Institution. Man kann ihnen
                                                             aber verbieten, Orte aufzusuchen, wo die
                                                             Gefährdung hoch ist. Zudem ist jede Art von
                                                             schützenden Empfehlungen zulässig.

 4.    Unsere Bewohner wollen in der aktuellen               Der Pensionsvertrag gilt weiterhin, die Leistung
       Situation nicht in der Institution bleiben, sondern   des vereinbarten Pensionspreises ist geschuldet.
       bei Angehörigen wohnen. Verlieren wir das             Über längere Zeit Wegbleibende können aber
       Recht auf Einforderung der Pensionskosten?            eine Kostenreduktion geltend machen, wenn
                                                             dadurch Kosten eingespart werden konnten oder
                                                             dies im Vertrag vorgesehen ist.

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4.       Integrierte Betriebe

 Nr    Fragen                                         Kurzantworten

 1.    Müssen wir als Pflegeheim ein Schutzkonzept    JA, diese Pflicht gilt gemäss Art. 6a der
       vorweisen können?                              Verordnung auch für Pflegeheime. Allerdings
                                                      entspricht das in den Betrieben vorhandene
                                                      Hygienekonzept (wo nötig angepasst an die
                                                      neuen Umstände) den Mindestvorgaben.
                                                      Zusätzlich empfiehlt sich namentlich eine
                                                      Regelung von Besuchen, Neueintritten und
                                                      Umgang bei Erkrankung.

 2.    Dürfen wir unsere Cafeteria oder sogar das     JA, wenn ein entsprechendes Schutzkonzept
       öffentlich zugängliche Restaurant ab dem       besteht, welches die Mindestvorgaben des
       11.05.2020 wieder öffnen?                      Bundes einhält. Es steht ein Schutzkonzept von
                                                      Gastrosuisse zur Verfügung. In Betrieben, die
                                                      über ein integriertes Gastronomieangebot
                                                      verfügen, benötigt es eine umfassende Lösung,
                                                      die auch die bestehenden Schutzmassnahmen
                                                      und kantonalen Vorgaben für Institutionen
                                                      berücksichtigt.

 3.    Dürfen wir externe Dienstleistungen wie        JA, wenn ein entsprechendes Schutzkonzept
       Pedicure, Coiffeur und Therapien wieder        besteht, welches die Mindestvorgaben des
       anbieten?                                      Bundes einhält. Es bestehen verschiedene
                                                      Musterkonzepte der Branchenverbände.

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5.       Organe

 Nr    Fragen                                          Kurzantworten

 1.    Müssen wir aufgrund des Versammlungsverbots     Seit dem 06.06.2020 gilt das
       von Gesellschaften unsere General-              Versammlungsverbot nur noch für
       /Mitgliederversammlung annullieren?             Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen.
                                                       Liegt ein kleinerer Rahmen und ein
                                                       Schutzkonzept vor, können die Versammlungen
                                                       von Gesellschaften wieder durch persönliches
                                                       Treffen durchgeführt werden.

 2.    In unseren Statuten steht, dass wir im 1.       Zwar gelten die Vorgaben in den Statuten trotz
       Halbjahr die GV/Mitgliederversammlung           ausserordentlicher Lage. Die rechtlichen Folgen
       abhalten müssen. Was ist, wenn wir dies nicht   einer Statutenverletzung sind aber
       einhalten können?                               unproblematisch, solange die Organe sich nach
                                                       bestem Wissen und Gewissen organisieren und
                                                       an der verspäteten Versammlung die Decharge
                                                       erteilen lassen.

 3.    Wir haben Amtswechsel für die vorgesehene       Nein, die Statuten müssen eingehalten werden.
       GV/Mitgliederversammlung geplant. Können wir    Wer ohne den darin beschriebenen Beschluss
       dies trotz Verschiebung vollziehen?             solche Änderungen vollzieht, riskiert für mögliche
                                                       daraus entstehende Schäden haften zu müssen.

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