Inhalt Rechtliche Fragen (Q&A) zum Coronavirus: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber / Arbeitnehmende - CURAVIVA Schweiz
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08.06. 2020, Version 7 Rechtliche Fragen (Q&A) zum Coronavirus: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber / Arbeitnehmende Inhalt 1. Einleitung................................................................................................................ 1 2. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber / Arbeitnehmende .............................................. 2 3. Bewohnende in Institutionen.................................................................................... 7 4. Integrierte Betriebe .................................................................................................. 8 5. Organe.................................................................................................................... 9 1. Einleitung Die Institutionen haben die Pflicht, die Betreuung und die Gesundheit von den Menschen mit Unterstützungsbedarf sicherzustellen, und gleichzeitig eine Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Mitarbeitenden. In Krisenzeiten sind die Arbeitgeber mit diesem doppelten Auftrag besonders gefordert. Um Klarheit zu schaffen, unterstützen CURAVIVA Schweiz und senesuisse Institutionen mit Antworten auf die wichtigsten Fragen, die sich aufgrund des Coronavirus für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie für Arbeitnehmende stellen. Der nachfolgende Fragenkatalog stellt die aktuelle Rechtslage dar. Selbstverständlich können Arbeitgeber grosszügigere Lösungen anbieten, wenn die Situation ihnen dies erlaubt. In Absprache mit Mitarbeitenden können für alle Seiten gute individuelle Lösungen ausgearbeitet werden. Dabei müssen jedoch immer mindestens die rechtlichen Grundlagen eingehalten werden, wie sie im Folgenden aufgeführt sind. Rechtliche Fragen (Q&A) zum Coronavirus, 08.06.2020 1
2. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber / Arbeitnehmende Nr. Fragen Die aktuelle Rechtslage 1. Welche Schutzpflichten hat der Arbeitgeber? Der Arbeitgeber muss auf die Gesundheit der MA Rücksicht nehmen. Dazu gehört auch ein Schutz vor Ansteckung. Entsprechende Information und Verhaltensregeln sind sicherzustellen. 2. Ein MA erkrankt im privaten Umfeld am Der Lohn ist wie bei anderen Krankheiten Coronavirus – ist eine Lohnzahlung geschuldet (Art. 324a OR bzw. geschuldet? Krankentaggeld). 3. Ein MA ist wahrscheinlich während seiner In diesem Fall liegt eine Berufskrankheit vor, beruflichen Tätigkeit am Coronavirus welche als Unfall gedeckt ist. Der Fall ist der erkrankt – was ist zu tun? Unfallversicherung zu melden, mit Nachweis der beruflichen Ansteckung. 4. Der MA kommt aus Vorsicht nicht zur Arbeit, Es liegt selbstverschuldetes Fernbleiben vor. da er Angst hat, dass er angesteckt werden Der Lohn ist nicht geschuldet. MA riskieren könnte. sogar Sanktionen, weil sie den Vertrag nicht einhalten (z. B. Kündigung). 5. Es besteht eine Ansteckungsgefahr bei der Bei begründeter Verweigerung (andere Arbeit. Der MA will deswegen nicht zur Arbeit Kranke erscheinen zur Arbeit, mangelnde erscheinen. Hygiene, keine Schutzmassnahmen) darf die Arbeit verweigert werden - ohne Lohneinbusse. Bei unbegründeter Verweigerung ist der Lohn nicht geschuldet. 6. Ein MA hat Anzeichen von In der aktuellen Lage ist es wichtig, dass Grippesymptomen. diese MA zu Hause bleiben und dort mögliche Arbeiten verrichten, ohne Lohnkürzung. 7. Ein MA erkrankt in den Ferien am Die Lohnfortzahlung für Krankheit ist Coronavirus. geschuldet (Art. 324a OR bzw. Krankentaggelder), die Ferien gelten als nicht bezogen. 8. Der MA kann nicht mehr aus den Ferien Der Lohn ist nicht geschuldet (Risikobereich zurückkehren, da wegen des Coronavirus der MA, kein betriebliches Verschulden). das Reisen eingeschränkt oder die Grenze geschlossen ist. Rechtliche Fragen (Q&A) zum Coronavirus, 08.06.2020 2
9. Der Arbeitsweg verlängert sich infolge ÖV- Es gibt diesfalls keine Sonderrechte für Problem oder Grenzschliessung. Welche Arbeitnehmer. Der Arbeitsweg liegt in ihrem Rechte haben betroffene MA? Risikobereich, sie müssen trotzdem ein rechtzeitiges Eintreffen sicherstellen. 10. Der öffentliche Verkehr ist aufgrund des Der Lohn ist nicht geschuldet (der Virus eingeschränkt und ein MA kann den Arbeitsweg liegt in der Risikosphäre der Arbeitsort gar nicht erreichen. Arbeitnehmer). 11. Ein MA kommt als Vorsichtsmassnahme Grundsätzlich ist keine Lohnzahlung nicht arbeiten, weil er möglichen Kontakt mit geschuldet. Es fragt sich aber, ob man einer infizierten Person hatte. diesen falschen Anreiz zum «Arbeiten kommen trotz möglicher Gefährdung» setzen will oder nicht doch besser einige Tage Lohnfortzahlung gewährt und für diese Zeit mögliche Arbeiten von Zuhause verlangt. 12. Der MA schickt seine Kinder aus Angst vor Der Lohn ist nicht geschuldet, es liegt eine Gefahr nicht zur Schule und muss für die selbstgewählte Abwesenheit vor Kinderbetreuung zu Hause bleiben. (Arbeitnehmerverzug). 13. Die Kinder des MA erkranken am Grundsätzlich ist der Lohn über Arbeitgeber Coronavirus, der MA muss die Kinder nur für bis zu 3 Tage geschuldet (Art. 36 betreuen. ArG). Per 20.03.2020 hat der Bundesrat bis Ende Mai 2020 eine Anspruchsberechtigung auf EO-Gelder eingeführt. Für die Zeit der Quarantäne besteht ein Anspruch auf Taggelder der EO. 14. Die Schulen werden geschlossen. Der MA Per 20.03.2020 hat der Bundesrat bis Ende muss deshalb zur Betreuung zu Hause Mai 2020 eine Anspruchsberechtigung auf bleiben. EO-Gelder eingeführt: Bei Verhinderung an der Arbeit infolge Ausfalls der Fremdbetreuung der Kinder wegen Corona, besteht ein Anspruch auf Taggelder. 15. Der Arbeitgeber schickt einen MA nach Dies gilt als Verzicht auf die Arbeitsleistung. Hause, als Vorsichtsmassnahme. Der Lohn ist geschuldet, solange dieser andauert. Es können Aufgaben für Zuhause erteilt werden. 16. Der Arzt bestätigt, dass ein MA sich in Für diesen Fall ist nach Art. 2 der COVID-19- Quarantäne begeben muss. Bei diesem ist Verordnung zum Erwerbsausfall eine EO- kein Homeoffice möglich. Entschädigung vorgesehen (für max. 10 Rechtliche Fragen (Q&A) zum Coronavirus, 08.06.2020 3
Tage), die vom Arbeitgeber bei seiner Ausgleichskasse beantragt werden sollte. 17. Ein MA gehört zu den «besonders Per 17.04.2020 wurde Art. 10c der gefährdeten Personen» (etwa älter als 65- Verordnung so geändert, dass dieser jährig oder Leiden wie chronische Personenkategorie grundsätzlich die Arbeit Atemwegserkrankung, Diabetes, Krebs, …) zu Hause ermöglicht werden soll, alternativ und kommt deshalb nicht arbeiten. dazu Ersatzarbeiten im Betrieb ohne direkten Körperkontakt. Ist dies nicht möglich, so sind die MA zur Arbeit verpflichtet, wenn der Betrieb die nötigen Schutzvorkehrungen trifft, für persönlichen Kontakt in der Pflege etwa Schutzkleidung bereitstellt. Der MA kann nur dann trotzdem bei voller Lohnzahlung von der Arbeit fernbleiben, wenn ein ärztliches Attest nicht nur die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe bestätigt, sondern auch, dass im konkreten Fall besondere Gründe die Ansteckungs- gefahr trotzdem zu gross machen. 18. Müssen die Auszubildenden so eingesetzt Lernende sind grundsätzlich nicht anders zu werden, dass sie keinen Kontakt zu behandeln und haben auch kein erhöhtes vermuteten oder bestätigten Covid-19- Risiko, schwer zu erkranken. Da Lernende Patienten haben? nicht über die nötige Erfahrung in ihrem Beruf verfügen und das Hauptziel ihrer Tätigkeit die Ausbildung ist, sind sie nicht als Alleinverantwortliche an einem Arbeitsplatz einzusetzen, sondern der Aufsicht einer Fachperson zu unterstellen. 19. Ein Betrieb leidet unter Personalmangel. Eine solche Situation kann zu Mehreinsätzen Dürfen Lernende zu Mehreinsätzen der Lernenden führen. Allerdings ist dabei verpflichtet werden? der Bildungsauftrag nicht zu vernachlässigen, und die arbeitsrechtlichen Regelungen sind einzuhalten. 20. Kann ein Lehrbetrieb die Der Bundesrat hat entschieden, dass die Kurarbeitsentschädigung auch für Lernende Kurzarbeitsentschädigung auch für Lernende beantragen? gilt, bis Ende Mai 2020. Die Corona-Krise darf jedoch nicht zu einer Schwächung der Berufsbildung führen. 21. Haben Lernende und Studierende, die im Die bestehenden Arbeitsverträge mit ihren Rahmen der Bekämpfung der COVID-19- Inhalten bleiben gültig, daran ändert die Pandemie in der Pflege einsetzt werden, aktuelle Situation nichts. Bei Einsätzen Anspruch auf einen höheren Lohn? ausserhalb der vereinbarten Praktika sind Rechtliche Fragen (Q&A) zum Coronavirus, 08.06.2020 4
dafür Verträge zu erstellen, in der Regel mit Anspruch auf den Lohn gemäss dem bestehenden Ausbildungsabschluss. 22. Der Wohnort des MA ist unter Quarantäne Der Lohn ist nicht geschuldet, solange MA gestellt und der MA kann somit nicht zur nicht selber erkrankt sind (höhere Gewalt Arbeit erscheinen. ausserhalb des Arbeitsplatzes hindert an der Arbeitsleistung). 23. Der MA plant freiwillig eine Reise in ein vom Wenn der MA nach seiner Rückkehr im BAG deklariertes Krisengebiet und der Homeoffice arbeiten kann, ist der Lohn Vorgesetzte rät davon ab. geschuldet. Ansonsten ist kein Lohn geschuldet (selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit). 24. Das Gebiet, in welchem der MA in den Der Lohn ist geschuldet, weil der Arbeitgeber Ferien weilte, wurde zum Risikogebiet auf die Arbeitsleistung verzichten sollte. Es deklariert, als er sich darin befand. können aber Aufgaben für Zuhause erteilt werden. 25. Kann der Arbeitgeber den MA verbieten, in Der Arbeitgeber kann in die Ferien zu gehen? Ausnahmesituationen bereits bewilligte Ferien widerrufen. Er muss aber für die dadurch angefallenen Kosten aufkommen (z. B. Annullationsgebühren). 26. Der MA hat Ferien eingegeben, wollte ins Die Vereinbarung von Ferien ist verbindlich. Ausland reisen und kann nun nicht. Kann er Der MA kann sie nicht einseitig rückgängig einfach auf den Ferienbezug verzichten und machen. Die Ferien sind zu beziehen, arbeiten kommen? ausser der Betrieb sei mit deren Verschiebung einverstanden. 27. 28. 29. Der Betrieb ist auf gewisse MA Der Abbau von Überstunden kann in der vorübergehend nicht angewiesen. Kann ein Regel verlangt werden (nicht ins Minus!). Ein Überstundenabbau oder Ferienbezug Ferienbezug nur dann, wenn er bereits verordnet werden? vereinbart war oder wenn sich MA damit einverstanden erklären. Eine einseitige Anordnung von Ferienbezug müsste der Arbeitgeber rund 3 Monate zuvor ankündigen (Art. 329c Abs. 2 OR). 30. Muss der Arbeitgeber den Lohn Ist nicht genügend Arbeit vorhanden und weiterbezahlen, wenn die Angestellten bietet der Arbeitnehmer seine Arbeit an, gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug. Er Rechtliche Fragen (Q&A) zum Coronavirus, 08.06.2020 5
infolge der ausserordentlichen Lage zu schuldet den Lohn (Art. 324 OR). Es besteht wenig Arbeit haben? einzig die Möglichkeit zum Abbau von positiven Zeitsaldi. 31. Kann der Arbeitgeber als befristete Nein, der Arbeitgeber hat kein einseitiges Massnahme eine Erhöhung oder eine Recht zur Anpassung des Pensums. Dies Reduktion des Beschäftigungsgrades müsste durch gegenseitige Vereinbarung mit einseitig anordnen? freiem Willen der betroffenen MA passieren. 32. Können Angestellte verpflichtet werden, für Ja, soweit es das Stellenprofil und die eine bestimmte Zeit andere Aufgaben als vertraglichen Abmachungen zulassen. Eine diejenigen im Stellenbeschrieb auszuüben ganz ausserhalb der bisherigen Tätigkeiten oder an einem anderen Arbeitsort zu liegende Beschäftigung ist nur nach dem arbeiten? Einverständnis der Betroffenen möglich. 33. Aufgrund des Besuchsverbots und der Sind Arbeitsausfälle auf behördliche Schliessung des Heims für externe Besuche Massnahmen zurückzuführen, so kann mussten wir das öffentliche Restaurant Kurzarbeitsentschädigung beantragt werden, schliessen. Was machen wir mit den weitere Infos und Formulare finden sich Angestellten? unter diesem Link. 34. Die technische Infrastruktur im Homeoffice Sofern nichts Anderes verabredet oder funktioniert nicht zufriedenstellend oder steht üblich ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den nicht zur Verfügung. Kann die dadurch Arbeitnehmer mit den Geräten und dem ausgefallene Zeit als Arbeitszeit angerechnet Material auszurüsten, die dieser zur Arbeit werden? benötigt (Art. 327 Abs. 1 OR). Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, kann der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht mehr ordnungsgemäss ausführen, obschon er seine Arbeitskraft anbietet. Der Arbeitgeber gerät dadurch in Annahmeverzug und ist zur vollen Lohnfortzahlung verpflichtet. Bei Angestellten, die gestützt auf Artikel 10c Absatz 1 Covid-19-Verordnung nicht zwingend Homeoffice leisten müssen, ist bei andauernden technischen Problemen im Homeoffice die Möglichkeit der Arbeitsleistung am Arbeitsplatz zu prüfen. 35. Das Bundesland Bayern hat Zuschläge für Eine solche Zulage müsste eine rechtliche Pflegepersonal beschlossen, welches Grundlage haben, auch damit die Kosten COVID-19-Patienten betreut. Steht dem dafür mit den Krankenkassen bzw. den betroffenen Pflegefachpersonal nicht Restfinanzierern abgerechnet werden ohnehin eine Gefahrenzulage zu? könnte. Diese existiert in der Schweiz nicht. Rechtliche Fragen (Q&A) zum Coronavirus, 08.06.2020 6
3. Bewohnende in Institutionen Nr Fragen Kurzantworten 1. Welche Verbindlichkeit hat das vom Bund Es bestanden keine verbindlichen Anordnungen empfohlene Besucherverbot, und steht es über des Bundes, sondern blosse Empfehlungen. allfälligen kantonalen Regelungen Somit waren und bleiben die Kantone für die (Notstandsrecht)? Regelung zuständig. Per 11.05.2020 und 08.06.2020 hat der Bundesrat seine Empfehlungen angepasst und empfiehlt Besuche innerhalb und ausserhalb der Institution möglich zu machen – unter strikter Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln. Weitere Lockerungsschritte sollen folgen, die Kompetenz dafür liegt weiterhin bei den Kantonen. 2. Als Institution (z. B. für Menschen mit Das Erwachsenenschutzrecht gibt dem Selbst- Behinderungen) würden wir unsere bestimmungsrecht betroffener Personen höchste Bewohnende gerne nicht mehr am Wochenende Priorität. Selbst wenn diese nicht mehr selber nach Hause gehen lassen. Darf man dies entscheiden können, muss ihr Wille bestmöglich verbieten? berücksichtigt werden. Trotz Gefährdung können die Institutionen deshalb (ohne explizite Regelung durch Bund oder Kanton) nicht von sich aus bestimmen, dass die Bewohner nicht mehr nach Hause gehen dürfen. Ohne Sonderregelung von Bund/Kanton handelt es sich um eine starke Einschränkung der Bewegungsfreiheit, für welche die Vorgaben und Massnahmen nach Art. 383 ff. ZGB einzuhalten sind. 3. Dürfen oder müssen wir als Institution ein Die Ausgangsverbote der Kantone wurden als Ausgangsverbot erlassen? Kann man den unzulässig beurteilt. Auch Verbote von Besuch von Freunden/Angehörigen verbieten? Institutionen wären unzulässig, solange explizit keine Ausgangssperre verhängt ist. Bewohner dürfen also nach draussen, auch weg vom Grundstück der Institution. Man kann ihnen aber verbieten, Orte aufzusuchen, wo die Gefährdung hoch ist. Zudem ist jede Art von schützenden Empfehlungen zulässig. 4. Unsere Bewohner wollen in der aktuellen Der Pensionsvertrag gilt weiterhin, die Leistung Situation nicht in der Institution bleiben, sondern des vereinbarten Pensionspreises ist geschuldet. bei Angehörigen wohnen. Verlieren wir das Über längere Zeit Wegbleibende können aber Recht auf Einforderung der Pensionskosten? eine Kostenreduktion geltend machen, wenn dadurch Kosten eingespart werden konnten oder dies im Vertrag vorgesehen ist. Rechtliche Fragen (Q&A) zum Coronavirus, 08.06.2020 7
4. Integrierte Betriebe Nr Fragen Kurzantworten 1. Müssen wir als Pflegeheim ein Schutzkonzept JA, diese Pflicht gilt gemäss Art. 6a der vorweisen können? Verordnung auch für Pflegeheime. Allerdings entspricht das in den Betrieben vorhandene Hygienekonzept (wo nötig angepasst an die neuen Umstände) den Mindestvorgaben. Zusätzlich empfiehlt sich namentlich eine Regelung von Besuchen, Neueintritten und Umgang bei Erkrankung. 2. Dürfen wir unsere Cafeteria oder sogar das JA, wenn ein entsprechendes Schutzkonzept öffentlich zugängliche Restaurant ab dem besteht, welches die Mindestvorgaben des 11.05.2020 wieder öffnen? Bundes einhält. Es steht ein Schutzkonzept von Gastrosuisse zur Verfügung. In Betrieben, die über ein integriertes Gastronomieangebot verfügen, benötigt es eine umfassende Lösung, die auch die bestehenden Schutzmassnahmen und kantonalen Vorgaben für Institutionen berücksichtigt. 3. Dürfen wir externe Dienstleistungen wie JA, wenn ein entsprechendes Schutzkonzept Pedicure, Coiffeur und Therapien wieder besteht, welches die Mindestvorgaben des anbieten? Bundes einhält. Es bestehen verschiedene Musterkonzepte der Branchenverbände. Rechtliche Fragen (Q&A) zum Coronavirus, 08.06.2020 8
5. Organe Nr Fragen Kurzantworten 1. Müssen wir aufgrund des Versammlungsverbots Seit dem 06.06.2020 gilt das von Gesellschaften unsere General- Versammlungsverbot nur noch für /Mitgliederversammlung annullieren? Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen. Liegt ein kleinerer Rahmen und ein Schutzkonzept vor, können die Versammlungen von Gesellschaften wieder durch persönliches Treffen durchgeführt werden. 2. In unseren Statuten steht, dass wir im 1. Zwar gelten die Vorgaben in den Statuten trotz Halbjahr die GV/Mitgliederversammlung ausserordentlicher Lage. Die rechtlichen Folgen abhalten müssen. Was ist, wenn wir dies nicht einer Statutenverletzung sind aber einhalten können? unproblematisch, solange die Organe sich nach bestem Wissen und Gewissen organisieren und an der verspäteten Versammlung die Decharge erteilen lassen. 3. Wir haben Amtswechsel für die vorgesehene Nein, die Statuten müssen eingehalten werden. GV/Mitgliederversammlung geplant. Können wir Wer ohne den darin beschriebenen Beschluss dies trotz Verschiebung vollziehen? solche Änderungen vollzieht, riskiert für mögliche daraus entstehende Schäden haften zu müssen. Rechtliche Fragen (Q&A) zum Coronavirus, 08.06.2020 9
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