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“Erste Hilfe bei Grenzarbeit” Wohnen in Deutschland Arbeiten in den Niederlanden “Der startende Grenzarbeiter” Team Grensoverschrijdend Werken en Ondernemen (team GWO) Präsentation ITEM 14 juni 2018 Jens-Peter Heiß Nicole Janssen
Inhalt Präsentation: Der startende Grenzarbeiter • Unbeschränkte Steuerpflicht • Progressionsvorbehalt • Steuerklasse • Veranlagungsform 2
Inhalt Präsentation: Der startende Grenzarbeiter • Besteuerung - Belastingheffing • Doppelbesteuerungsabkommen - Verdrag ter voorkoming van dubbele belasting • Soziale Sicherheit EU-Verordnung - Sociale zekerheid EG-verordening • Qualifizierende ausländische Steuerplicht - Kwalificerende buitenlandse belastingplicht (kbb) • Abführen der Sozialversicherungsbeiträge - Premieheffing 3
Inhalt Präsentation: What if…? • Einkommensteuer Lifetime-event: • Beiträge zur Sozial- • Krankenversicherung versicherung • Familie • Homeoffice • Krankheit • Grenzarbeit im • Arbeitsunfähig laufe des Jahres • Arbeitslos • besondere • Entlassung Berufsgruppen • Entsenden • Sozialleistungen • Dienstwagen • (Gesetzliche) Rente 4
Situation 2017 Johann Weiss • Johann Weiss ist alleinstehend und 30 Jahre alt • Wohnt das ganze Jahr 2017 in Aachen • keine Kinder, konfessionslos • Arbeitet das ganze Jahr 2017 in Deutschland (Lohn 40.000 / Lohnsteuer 6.593) • Eigentumswohnung, 50% Eigentümer Verkehrswert beträgt 200.000 Darlehenszinsen betragen 12.000 5
Johann Weiss in Deutschland • Unbeschränkte Steuerpflicht • Steuerpflicht über das Welteinkommen • Arbeitgeber hält Lohnsteuer mit Stkl. I ein • Sofern keine weiteren Einkünfte, keine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung • Sozialversicherungspflicht in Deutschland 6
Johann Weiss in Deutschland 2017 Euro Bruttoarbeitslohn 40.000,00 Summe der Sozialabgaben 8.270,00 Summe der Steuern 6.593,75 Nettolohn 25.136,25 Abgabenlast 37,16% 7
2018: Grenzüberschreitend Arbeiten • Johann Weiss ist alleinstehend und 30 Jahre alt • Wohnt das ganze Jahr 2018 in Aachen • Ab den 1. Januar 2018 fängt er bei einem niederländischen Arbeitgeber in den Niederlanden an zu arbeiten • Sein niederländischer Lohn beträgt 40.000 (einbehaltene loonheffing 11.222) • Eigentumswohnung, 50% Eigentümer: Verkehrswert beträgt 200.000 Darlehenszinsen betragen 12.000 8
Grenzüberschreitend Arbeiten • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den Niederlanden • DBA: Abspachen zwischen zwei Ländern • Nach Einkommensart wird bestimmt, welches Land das Besteuerungsrecht hat • Das andere Land gewährt Freistellung für diese Einkünfte, im Wohnland mit Progressionsvorbehalt • DBA steht über der nationalen Gesetzgebung 9
EG-Verordnung: Regeln soziale Sicherheit • Arbeiten Sie in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, dann sind Sie in diesem Staat versichert • In diesem Land werden Beiträge abgeführt • Sie sind nur in einem Land sozialversichert • Arbeiten Sie gleichzeitig in mehreren Ländern, muss die Krankenkasse des Wohnlandes bestimmen, wo Sie versichert sind • A1-Formular beantragen 10
Johann Weiss in den Niederlanden • Steuernummer beantragen = Burgerservicenummer (BSN) • Model – opgaaf gegevens voor de loonheffingen ausfüllen, nötig für die Berücksichtigung der Steuerermäßigungen (heffingskortingen) durch den Arbeitgeber -model opgaaf gegevens voor de loonheffingen 11
Übersicht NL Steuersystem 12
Johann Weiss in den Niederlanden • Eine Person, die außerhalb der Niederlanden wohnt und niederländische Einkünfte erzielt, ist buitenlands belastingplichtig • Arbeitgeber muss die Lohnsteuer und die Sozialversicherung einbehalten und abtragen • Beides wird an das niederländische Finanzamt abgeführt • Loonheffing besteht aus: loonbelasting + premie volksverzekeringen 13
Johann Weiss in den Niederlanden • Bruttoarbeitslohn 40.000 • Der Arbeitgeber hat 11.222 loonheffing einbehalten • Durch Arbeitgeber berücksichtigt: Algemene heffingskorting Arbeidskorting 14
Steuertarife 2018: Einkünfte aus werk en woning (box 1) https://www.rijksoverheid.nl/documenten/circulaires/2017/12/20/eindejaarspersbericht-financien-2018 15
Heffingskortingen 2018 • Algemene heffingskorting* • Besondere Erhöhung der algemene heffingskorting (Partner) • Arbeidskorting* • Inkomensafhankelijke combinatiekorting • Overige heffingskortingen * über den Arbeitgeber, andere über die Einkommensteuererklärung 16
2018 17
Johann Weiss in den Niederlanden 18
Johann Weiss in den Niederlanden 19
Einkommensteuer: Welche Ermäßigungen bestehen? Werden die Voraussetzungen erfüllt, besteht Anspruch auf folgende Ermäßigungen: • Fiscale partnerschap • Hypotheekrente aftrek • Toerekening Duitse eigen woning inkomensbestanddelen • Premie tussen fiscale partners inkomensvoorzieningen • Onderhoudsverplichting • Heffingvrij vermogen en ex-partner box 3 • Weekenduitgaven • Zorgkosten gehandicapte kinderen • Scholingsuitgaven • Monumentenpand in • Giften Nederland 20
Einkommensteuer: Welche Ermäßigungen bestehen? Werden die Voraussetzungen erfüllt, besteht Anspruch auf folgende Ermäßigungen: • Steuerlicher Partner • Abzug Darlehenszinsen • Zurechnung eigenes Haus/Wohnung in Deutschland Abzugsposten zwischen steuerlichen Partnern • Vorsorgeaufwendungen • Steuerfreies Vermögen • Unterhaltsverpflichtung box 3 an Ex-Partner • Außergewöhnliche • Bestimmte Ausgaben für Belastungen behinderte Kinder • Schul-/Studienausgaben • Denkmalschutz-Objekt • Spenden in den Niederlanden 21
“Qualifizierende ausländische Steuerpflichtige” Voraussetzungen: • Einwohner eines EU/EWR Staates, Schweiz oder der “BES-Inseln” und dort der Einkommensteuer grds. unterliegend • Einkommensteuererklärung • Das Welteinkommen wird zu mindestens 90% in den Niederlanden besteuert Wenn man alle Voraussetzungen in einem Jahr erfüllt, wird man steuerlich wie ein Einwohner behandelt 22
Einkommensteuererklärung • Das Finanzamt im Wohnland bestätigt die Höhe des nicht in den Niederlanden zu versteuerenden Einkommens • Jährlich nötig um das richtige Welteinkommen zu bestimmen und den %-Satz ermitteln zu können • Der Antrag wird zeitgleich mit der Einkommensteuererklärung ausgefüllt • Steuererklärung kann sofort (online) versendet werden, die Einkommenserklärung kann nach Bestätigung der ausländischen Behörde später nachgereicht werden 23
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90% oder mehr des Einkommens werden in den NL besteuert • Für dei Berechnung der 90% Grenze ist folgender Bruch anzuwenden: Zähler① -------- X 100 = % Nenner② • ① alle auf Grund des DBA in den NL steuerpflichtige Einkünfte (box 1+2+3) • ② Welteinkommen (box 1+2+3) • alle Abzugsposten und Ermäßigungen werden außer Acht gelassen 25
Zähler 40.000 -------------------- X 100 = 100% Nenner 40.000 Beispiel 1 Ausgangssituation für alle Beispiele, die folgen: Einwohner Deutschlands und es liegt eine bestätigte Einkommenserklärung vor . • Person arbeitet in den NL als Arbeitnehmer für einen NL Arbeitgeber • Lohn 40.000, in den Niederlanden besteuert • Keine Einkünfte Box 1, 2 oder 3 in Deutschland • Voraussetzungen der KBB sind erfüllt, somit Anspruch auf alle Ermäßigungen • Eigentumswohnung, abziehbarer Zins 50% = 6.000 26
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Zähler 25.000 -------------------- X 100 = 50% Nenner 50.000 Beispiel 2 • Person arbeitet Teilzeit als Arbeitnehmer für einen NL Arbeitgeber • Sie arbeitet auch Teilzeit in DE für einen deutschen Arbeitgeber • Lohn in den Niederlanden 25.000 und Lohn Deutschland 25.000 • Keine anderen Einkünfte in Box 1, 2 oder 3 in Deutschland • Die Voraussetzungen der KBB werden nicht erfüllt, keinen Anspruch auf Ermäßigungen 29
Zähler 20.000 -------------------- X 100 = 89% Nenner 22.400 Beispiel 3 • Person arbeitet als Arbeitnehmer bei einem niederländischen Arbeitgeber • Lohn 20.000 • In Deutschland besteht ein Sparbuch (Box 3 NL) • nach Abzug des steuerfreien Vermögens führt dies zu einem “fiktiven Ertrag” in den Niederlanden i.H.v. 2.400 • Die Voraussetzungen der KBB werden nicht erfüllt, keinen Anspruch auf Ermäßigungen 30
“Fiscale partner” (fp) • Individuelle Beurteilung der steuerpflicht pro Person • Kein gemeinsamer Tarif • Kein gemeinsamer Steuerbescheid • Es kann wohl von dem gemeinsamen Steuerprogramm Gebrauch gemacht werden • Wenn die Voraussetzungen der fiscaal partnerschap erfüllt werden, dürfen die Partner die Abzugsposten frei verteilen 31
Voraussetzungen der “fiscaal partnerschap” (fp) Verheiratet oder eingetragener Lebenspartner oder beide unverheiratet, mehrjährig unter derselben Adresse gemeldet und eine der folgenden Voraussetzungen wird erfüllt: o notarieller Vertrag über das Zusammenleben o gemeinsames Kind o ein Kind des Anderen anerkannt o unter der Adresse ist auch ein minderjähriges Kind einer der beiden Partner gemeldet (samengesteld gezin) o beim pensioenfonds als pensioenpartners gemeldet o gemeinsames Wohneigentum o im Vorjahr lag bereits die fiscaal partnerschap vor 32
Fiscaal Partner • Beide erfüllen die Voraussetzungen der fp • Beide erfüllen die Voraussetzungen der kwalificerende buitenlandse belastingplicht • Dann besteht Anspruch auf alle Ermäßigungen in den Niederlanden • Zwischen den Partnern kann frei verteilt werden 33
Fiscaal partner KBB • Ausgangssituation: Eine Person, die ausländisch steuerpflichtig ist, hat keinen steuerlichen Partner Es sei denn: • Beiden erfüllen die Voraussetzungen der fp (verheiratet, zusammenwohnend etc.) und • Partner 1 qualifiziert und Partner 2 qualifiziert für sich selber auch oder • Partner 1 qualifiziert und Partner 2 nicht, aber beide qualifizieren gemeinsam (Einkommen von beiden zusammen erfüllt die 90% Voraussetzung) 34
Zähler 20.000 -------------------- X 100 = 100% Nenner 20.000 Beispiel 4 • Ehemann und Ehefrau arbeiten beide in den Niederlanden als Arbeitnehmer für einen niederländischen Arbeitgeber • Lohn Ehemann 20.000, Lohn Ehefrau 20.000 • Keine anderen Einkünfte in Box 1, 2 oder 3 in Deutschland • Beide erfüllen die Voraussetzungen der KBB, Anspruch auf Ermäßigungen KBB • Werden als fiscale partners behandelt und können den Abzug der Ermäßigungen untereinander verteilen 35
Zähler 120.000 ----------------------- X 100 = 96% Nenner 125.000 Beispiel 5 • Ehemann arbeitet in den Niederlanden als Arbeitnehmer für einen niederländischen Arbeitgeber • Ehefrau erhält in Deutschland Arbeitslosengeld • Lohn Ehemann 120.000, Arbeitslosengeld Ehefrau 5.000 • Keine anderen Einkünfte in Box 1, 2 oder 3 in Deutschland • Zusammen erfüllen sie die Voraussetzungen der KBB, Anspruch auf Ermäßigungen KBB zu 100% • Werden als fiscale partners behandelt und können den Abzug der Ermäßigungen untereinander verteilen 36
Beispiel 6: Johann Weiss • Johann arbeitet in den Niederlanden als Arbeitnehmer für einen niederländischen Arbeitgeber • Seine Ehefrau bezieht deutschen Lohn • Lohn Johann 40.000, Lohn Frau 30.000 • Keine anderen Einkünfte in Box 1, 2 oder 3 in Deutschland Ehemann Ehefrau Gemeinsam Zähler 40.000 Zähler 0 Zähler 40.000 ---------------------- X 100 = 100% ---------------------- X 100 = 0% ----------------------- X 100 = 57% Nenner 40.000 Nenner 30.000 Nenner 70.000 • Johann erfüllt die Voraussetzungen der KBB, Anspruch auf Ermäßigungen KBB für seinen eigenen Abzugsbestandteil • Gemeinsam erfüllen sie nicht die Voraussetzungen, daher keine fp und keine Verteilung von Ermäßigungen untereinander 37
Beispiel 6 Johann Weiss Abwandlung • Gemeinsam sind sie Eigentümer einer Wohnung in Deutschland • Abzug eigen woning 12.000 • Nur Johann qualifiziert • Sein Anteil an der Wohnung beträgt 50%, also 6.000 • Ihren Anteil kann sie ihm nicht zurechnen, keine fp • Sein Einkommen beträgt 40.000-6.000= 34.000 38
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2018 Inkomen uit werk en woning (box 1) 40
Unterschied zwischen Steuern und Sozialversicherung • KBB gilt nur für die Einkommensteuer und nicht für die Sozialversicherung • Für Sozialabgaben besteht ein eigener Begriff der Partnerschaft • Dafür müssen nicht die Voraussetzungen der KBB erfüllt werden • Wichtig bei Einkünften niedriger als 33.994 (nach Berücksichtigung von Abzugsposten) • Bei höheren Einfünften bezahlt man lediglich Steuern und gelten die Regeln der KBB (siehe Beispiel 1 bis 6) 41
Beispiel 7 Johann Weiss (Abwandlung des Beispiels 6) • Johann hat niederländischen Lohn 40.000 • Ehefrau hat deutschen Lohn 30.000 • Keine anderen Einkünfte in Box 1, 2 oder 3 in Deutschland • Gemeinsam sind sie Eigentümer einer Wohnung in Deutschland • “Aftrek eigen woning” 12.000 • Nur Johann erfüllt die Voraussetzungen der KBB, Anspruch auf Abzugsposten i.H.v. 50% = 6.000 • Gemeinsam erfüllen sie nicht die Voraussetzungen, daher keine fp und keine Verteilung von Ermäßigungen untereinander • Seine Einkünfte für die Besteuerung betragen: 40.000 - 6.000 = 34.000 42
Beispiel 7 “Premieheffing” • Im Rahmen der Sozialabgaben darf die Ehefrau hingegen als Partner berücksichtigt werden und kann eine Verteilung des “aftrekpost eigen woning” erfolgen • Die Einkünfte für die Berechnung der Sozialabgaben betragen: 40.000 - 12.000 = 28.000 Ergebnis: • Das steuerpflichtige Einkommen beträgt 34.000 • Die Einkünfte für die Berechnung der Sozialabgaben betragen: 28.000 43
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Zum Schluss • Elektonische Übermittlung der Steuererklärung in den Niederlanden vor dem 01.Juli • Digitale Unterschrift (DigiD) oder Benutzername mit Passwort https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentde/belastingdienst/privatpersonen/ 48
Mehr Informationen beim zuständigen Finanzamt www.belastingdienst.nl Zoekterm: kwalificerende buitenlandse belastingplicht https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentde/belastingdienst/privatpersonen/ Belastingdienst Buitenland BelastingTelefoon Buitenland: 00 31 555 385 385 49
Johann Weiss in Deutschland • Unbeschränkte Steuerpflicht • Steuerpflicht über das Welteinkommen • gem. DBA aber kein Besteuerungsrecht • 100% Freistellung in Deutschland • Steuer = 0, da keine anderen Einkünfte in Deutschland Aber dennoch: Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung • Nachweis der tatsächlichen Besteuerung 50
Beginn der nichtselbständigen Tätigkeit im Laufe des Jahres? Beispiel: Vom 01.01. - 30.08. tätig in Deutschland Beginn der Tätigkeit in den Niederlanden: Am 01.09. Was sind die Folgen ? • “Deutscher Lohn” ist steuerpflichtig in Deutschland (Arbeitgeber hat Lohnsteuer einbehalten) • “Niederländischer Lohn” ist von der Besteuerung in Deutschland freizustellen Beachte: Die freigestellten Einkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehalt Hinweis: Es können Werbungskosten geltend gemacht werden. 51
Beginn der nichtselbständigen Tätigkeit im Laufe des Jahres? Hinweise zur deutschen Steuererklärung • “Deutscher Lohn” auf Anlage N - wie gewohnt -angeben • “Niederländischer Lohn” auf Anlage N-AUS erfassen und auf Anlage N Zeile 22 von der Besteuerung freistellen lassen • Werbungskosten im Zusammenhang mit steuerfreiem Lohn auf Anlage N Zeile 94 erfassen Beachte: Progressionsvorbehalt der in den Niederlanden zu versteuernden Einkünfte in der deutschen Veranlagung • Auch hier: Nachweis der tatsächlichen Versteuerung in NL beifügen 52
Johann Weiss in Deutschland verheiratet Wichtige Hinweise 1. Mögliche Folgen für die Steuerklasse des Partners Beispiel: Der verheiratete Partner hat Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit i.H.v. 30.000 in Deutschland (Stkl. III wurde gewählt) • Die Änderung der Steuerklasse (Deutscher Arbeitslohn) in Erwägung ziehen Grund: Hohe Nachzahlung vermeiden 53
Johann Weiss in Deutschland verheiratet Wichtige Hinweise 2. Sorgfalt bei der Prüfung der Veranlagungsart Beispiel: Der verheiratete Partner hat Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit i.H.v. 30.000 in Deutschland (Einkünfte Johann Weiss Niederlande 40.000) • Es besteht eine Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung • Es besteht die Möglichkeit zur Zusammenveranlagung oder zur Einzelveranlagung von Ehegatten 54
Johann Weiss in Deutschland verheiratet Bei Zusammenveranlagung: • Besteuerung des Welteinkommens, da Wohnsitz in Deutschland • Einkünfte von Johann Weiss (39.000!)* sind von der deutschen Steuer zu 100% freizustellen • Beachte: Progressionsvorbehalt nach Par. 32b EStG, d.h. der Steuertarif erhöht sich • Ehepartner B wohnt und arbeitet in Deutschland, d.h. Steuerpflicht in Deutschland *40.000 – 1.000 Arbeitneherpauschbetrag 55
Johann Weiss in Deutschland verheiratet • Ermittlung der Progressionseinkünfte nach deutschem Steuerrecht • Werbungskosten im Zusammenhang mit der Tätigkeit in den Niederlanden mindern die Progressionseinkünfte • Berücksichtigung der niederländischen Vorsorgeaufwendungen in deutscher Steuererklärung • Bei Zusammenveranlagung: 4.974 Einkommensteuer 56
Johann Weiss in Deutschland verheiratet Bei Einzelveranlagung von Ehegatten • Beide Steuerpflichtigen werden einzeln beurteilt • Johann Weiss muss keine Steuern zahlen • Ehepartner muss 4.410 entrichten aber: Ersparnis: 564 gegenüber der Zusammenveranlagung Fragestellung immer: Ist der Vorteil der Zusammenveranlagung größer als der Nachteil des Progressionsvorbehalts? 57
Einkommensteuer und Sozialversicherung 58
What if… Homeoffice? Gleichzeitig arbeiten in 2 Ländern? Besteuerung • Nichtselbständige Arbeit, Besteuerung im Arbeitsland • Bei Homeoffice (20%), wird dieser Teil im Wohnsitzstaat (Deutschland) besteuert und der andere Teil (80%) im Tätigkeitsstaat (Niederlande) • Bei Homeoffice (40%), ist dieser Teil in Deutschland und die übrigen 60% in den Niederlanden zu besteuern • Beachte: Progressionsvorbehalt der in den Niederlanden zu versteuernden Einkünfte in der deutschen Veranlagung 59
What if… Homeoffice? Gleichzeitig arbeiten in 2 Ländern? Sozialversicherung • Bei Arbeiten in mehreren Ländern (z.B. Homeoffice) kann sich die Sozialversicherung ändern • A1 Formular bei Krankenkasse erfragen 60
What if… Homeoffice? Gleichzeitig arbeiten in 2 Ländern? Sozialversicherung • “Wesentliche Arbeit” (>25%) im Wohnland? Anteil Arbeit im Wohnland? Sozialversicherung Bei Homeoffice (25 %) Geht auf Deutschland über “wesentlicher Teil der Arbeit” in Deutschland ausländischer Arbeitgeber muss sich in Deutschland registrieren um Beiträge abzuführen 61
What if… besondere Berufsgruppen? mit eigenen Vorschriften im DBA • Arbeit auf grenzüberschreitendem Gewerbegebiet • See-Binnenschiffer und Tätigkeit an Bord von Luftfahrzeugen • Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen, sowie Geschäftsführervergütungen • Künstler und Sportler • Öffentlicher Dienst • Gastprofessoren, Lehrer und Studenten 62
What if… Entsendung? Besteuerung Wenn ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer für seinen deutschen Arbeitgeber in den Niederlanden arbeitet: • Im DBA ist eine 183-Tage Regelung enthalten (183 Tage in einem Zeitraum von 12 Monaten) 63
What if… Entsendung? Besteuerung Wenn eine der folgenden drei Voraussetzungen gegeben ist, hat die Niederlande das Besteuerungsrecht: • mehr als 183 Tage Anwesenheit in den Niederlanden • Lohn wird zu Lasten eines niederländischen Arbeitgebers gezahlt • Lohn wird zu Lasten einer niederländischen Betriebsstätte gezahlt 64
What if… Entsendung? Sozialversicherung • A1 Erklärung bei der Krankenkasse beantragen • Fortsetzung der Sozialversicherung in Deutschland während der Entsendung 65
What if… Dienstwagen und andere Leistungen? Ein durch den Arbeitgeber gewährter sog. “geldwerter Vorteil gehört zum Arbeitslohn: • Private PKW-Nutzung • Steuerpflichtig im Arbeitsland , im selben Verhältnis wie die Arbeitstage besteuert werden 66
Krankenversicherung • Als Grenszarbeiter schließen Sie sich einer niederländischen Krankenkasse an • Es besteht eine freie Wahl der Krankenkasse • Die niederländische Krankenkasse erteilt ein S1- Formular (E-106), damit Sie sich auch bei der deutschen Krankenkasse registrieren können • Der Grenzarbeiter kann vom Gesundheitssystem beider Länder Gebrauch machen • Mehr Information bei der Krankenversicherung 67
Krankenversicherung • Achtung: Mitversicherte Familienangehörige • Mehr Informationen bei der CAK oder Deutsche Krankenkasse • Prüfberechnung: Anspruch auf zorgtoeslag? • Mehr Informationen beim Belastingdienst 68
Lifetime Ereignisse 69
What if… Familie? Kindergeld • Abhängig von der Familiensituation und des Alters der Kinder • Zusammenführung des deutschen Kindergelds und des niederländischen Kindergelds • Neben dem Kindergeld möglicherweise auch Anspruch auf das kindgebonden budget • Mehr Informationen beim Bureau voor Duitse Zaken van de SVB oder der Familienkasse 70
What if… Krankheit? • Im Krankheitsfall hat der niederländische Arbeitgeber für die ersten 2 Jahre eine Lohnfortzahlungsverpflichtung • Mindestens i.H.v. 70% des zuletzt verdienten Lohns • Steuerpflichtig in dem Land, in dem man üblicherweise gearbeitet hätte, wenn man nicht krank gewesen wäre • Versicherungspflicht in den Niederlanden 71
What if… Erwerbsminderung?* Arbeitnehmer kann nicht mehr (vollständig) arbeiten Die folgenden Fragen sind wichtig: • Bleibt der Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber bestehen? • Liegt eine vollständige Arbeitsunfähigkeit vor? • Liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor und arbeitet der Arbeitnehmer weiter? • Welches Land zahlt? • Mehr Informationen bei der UWV 72
What if… Arbeitslos?* • Ist man vollständig arbeitslos, muss sich der Arbeitnehmer bei der Arbeitsagentur für Arbeit melden • Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland, obwohl die Beiträge in den Niederlanden gezahlt wurden (Wohnlandprinzip) • Auf dem Formular U1 (E-310) legt das UWV die versicherten Zeiträume fest (Zur Verwendung durch die Arbeitsagentur für Arbeit) • Wechsel der Versicherungspflicht in das Wohnland, wenn keine Arbeit in den Niederlanden mehr ausgeübt wird 73
What if… Teil-arbeitslosigkeit?* • Ist man Teilarbeitslos, besteht Recht auf niederländische Leistungen (das niederländische Arbeitsverhältnis bleibt bestehen und es wird noch gearbeitet) • Wichtig ist, dass die Teilarbeitslosigkeit auch bei der Agentur für Arbeit gemeldet wird • Versicherungspflicht in den Niederlanden, wenn die Arbeit in den Niederlanden ausgeübt wird 74
What if… Entlassung? • Arbeitgeber und Arbeitnehmer beenden das Arbeitsverhältnis • manchmal mit einer Abfindung • Steuerpflicht in dem Land, wo auch die Arbeitstage besteuert werden (während der letzten 12 Monate) • Wechsel der Versicherungspflicht ins Wohnland, wenn keine Arbeit mehr in den Niederlande ausgeübt wird • Komplexe Situationen: Heimarbeit und Arbeiten in mehreren Ländern spielt ggfs. eine Rolle! 75
What if… Sozialleistungen / Rente?* Besteuerungsrecht ist abhängig von der Höhe aller niederländischen Sozialleistungen / Renten im Jahr: • Arbeitslosengeld / WW • Arbeitsunfähigkeitsgeld / WIA • Rente / AOW 76
What if… Sozialleistung / Rente? Besteuerungsrecht abhängig von der Höhe der Jahresbeträge: + niederländische Sozialversicherungsleistungen/Renten + niederländische Betriebsrenten + private Altersvorsorge / Lijfrente uitkeringen Wichtig: Alle Beträge summieren Besteuerungsrecht Deutschland < € 15.000 Besteuerungsrecht Niederlande > € 15.000 77
What if… Beamtenpension? • Pensionen, die als Beamter in den Niederlanden aufgebaut wurden, werden in den Niederlanden besteuert • Außer man hat die deutsche Staatangehörigkeit 78
What if…Beispiel Rente? Einwohner Deutschlands ist 80 Jahre alt und bezieht: Deutsche Rente 8.000 Private Rente Deutschland 2.000 Beamtenpension Deutschland 1.500 + 11.500 AOW 9.000 Private Rente Niederlande 2.000 + 11.000 + Zusammen 22.500 Beträge aus den Niederlanden < 15.000 -> Besteuerungsrecht Deutschland 79
Übergangsrecht nach DBA • Werden Alterseinkünfte aus den Niederlanden aufgrund des neuen DBA erstmalig in den Niederlanden besteuert, kann auf Antrag ein verminderter Steuersatz zur Anwendung kommen Jahr maximal 2016 10% 2017 10% 2018 15% 2019 20% 2020 25% 2021 30% 80
What if… Anspruch auf Freistellung? • Empfängt man Einkünfte aus den Niederlanden, die auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland besteuert werden, dann ist die Freistellung dieser Einkünfte in den Niederlanden zu beantragen -aanvraag vrijstelling loonheffing 81
Nützliche Links • www.belastingdienst.nl -wonen in Duitsland en werken in Nederland • www.rivg.nl -aanvragen BSN • www.svb.nl/bdz -startpagina Bureau Duitse Zaken • www.toeslagen.nl -toeslagen buitenland • www.hetcak.nl -zorgverzekering buitenland • www.uwv.nl -werkeloos, ziek en arbeidsongeschikt buitenland • www.grensinfo.nl • www.grensinfo.eu 82
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Erste Hilfe bei Grenzarbeit, gibt es Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 84
Team Grensoverschrijdend Werken en Ondernemen (GWO) Sie können auch Kontakt mit uns aufnehmen: Aus Deutschland: 0800 - 10 11 352 Aus Belgien: 0800 - 90 220 Aus den Niederlanden: 0800 - 024 12 12 von Montags bis Freitags von 9:00 – 16:00 85
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