"Erste Hilfe bei Grenzarbeit" Wohnen in Deutschland Arbeiten in den Niederlanden "Der startende Grenzarbeiter" - Team Grensoverschrijdend Werken ...

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“Erste Hilfe bei Grenzarbeit”

  Wohnen in Deutschland
Arbeiten in den Niederlanden

“Der startende Grenzarbeiter”

   Team Grensoverschrijdend
    Werken en Ondernemen
         (team GWO)

 Präsentation ITEM 14 juni 2018

        Jens-Peter Heiß
         Nicole Janssen
"Erste Hilfe bei Grenzarbeit" Wohnen in Deutschland Arbeiten in den Niederlanden "Der startende Grenzarbeiter" - Team Grensoverschrijdend Werken ...
Inhalt Präsentation:
        Der startende Grenzarbeiter

•   Unbeschränkte Steuerpflicht
•   Progressionsvorbehalt
•   Steuerklasse
•   Veranlagungsform

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Inhalt Präsentation:
       Der startende Grenzarbeiter
• Besteuerung - Belastingheffing
• Doppelbesteuerungsabkommen - Verdrag ter
  voorkoming van dubbele belasting
• Soziale Sicherheit EU-Verordnung - Sociale
  zekerheid EG-verordening
• Qualifizierende ausländische Steuerplicht -
  Kwalificerende buitenlandse belastingplicht (kbb)
• Abführen der Sozialversicherungsbeiträge -
  Premieheffing

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Inhalt Präsentation: What if…?

•   Einkommensteuer        Lifetime-event:
•   Beiträge zur Sozial-   • Krankenversicherung
    versicherung           • Familie
•   Homeoffice             • Krankheit
•   Grenzarbeit im         • Arbeitsunfähig
    laufe des Jahres       • Arbeitslos
•   besondere              • Entlassung
    Berufsgruppen
•   Entsenden              • Sozialleistungen
•   Dienstwagen            • (Gesetzliche) Rente

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"Erste Hilfe bei Grenzarbeit" Wohnen in Deutschland Arbeiten in den Niederlanden "Der startende Grenzarbeiter" - Team Grensoverschrijdend Werken ...
Situation 2017 Johann Weiss

• Johann Weiss ist alleinstehend und 30 Jahre alt
• Wohnt das ganze Jahr 2017 in Aachen
• keine Kinder, konfessionslos
• Arbeitet das ganze Jahr 2017 in Deutschland
  (Lohn 40.000 / Lohnsteuer 6.593)
• Eigentumswohnung, 50% Eigentümer
  Verkehrswert beträgt 200.000
  Darlehenszinsen betragen 12.000

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Johann Weiss in Deutschland

• Unbeschränkte Steuerpflicht
• Steuerpflicht über das Welteinkommen
• Arbeitgeber hält Lohnsteuer mit Stkl. I ein
• Sofern keine weiteren Einkünfte, keine Verpflichtung
  zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung
• Sozialversicherungspflicht in Deutschland

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Johann Weiss in Deutschland
2017                      Euro

Bruttoarbeitslohn         40.000,00

Summe der Sozialabgaben    8.270,00

Summe der Steuern          6.593,75

Nettolohn                 25.136,25

Abgabenlast 37,16%

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2018: Grenzüberschreitend
                  Arbeiten
• Johann Weiss ist alleinstehend und 30 Jahre alt
• Wohnt das ganze Jahr 2018 in Aachen
• Ab den 1. Januar 2018 fängt er bei einem
  niederländischen Arbeitgeber in den Niederlanden
  an zu arbeiten
• Sein niederländischer Lohn beträgt 40.000
  (einbehaltene loonheffing 11.222)
• Eigentumswohnung, 50% Eigentümer:
  Verkehrswert beträgt 200.000
  Darlehenszinsen betragen 12.000
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Grenzüberschreitend
                  Arbeiten
• Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen
  Deutschland und den Niederlanden
• DBA: Abspachen zwischen zwei Ländern
• Nach Einkommensart wird bestimmt, welches Land
  das Besteuerungsrecht hat
• Das andere Land gewährt Freistellung für diese
  Einkünfte, im Wohnland mit Progressionsvorbehalt
• DBA steht über der nationalen Gesetzgebung

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EG-Verordnung:
             Regeln soziale Sicherheit
•   Arbeiten Sie in einem anderen EU-Mitgliedsstaat,
    dann sind Sie in diesem Staat versichert
•   In diesem Land werden Beiträge abgeführt
•   Sie sind nur in einem Land sozialversichert

•   Arbeiten Sie gleichzeitig in mehreren Ländern, muss
    die Krankenkasse des Wohnlandes bestimmen, wo
    Sie versichert sind
•   A1-Formular beantragen

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Johann Weiss in den Niederlanden

• Steuernummer beantragen
  =
  Burgerservicenummer (BSN)

• Model – opgaaf gegevens voor de loonheffingen
  ausfüllen, nötig für die Berücksichtigung der
  Steuerermäßigungen (heffingskortingen) durch den
  Arbeitgeber
-model opgaaf gegevens voor de loonheffingen

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Übersicht NL Steuersystem

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Johann Weiss in den Niederlanden

• Eine Person, die außerhalb der Niederlanden wohnt
  und niederländische Einkünfte erzielt, ist buitenlands
  belastingplichtig
• Arbeitgeber muss die Lohnsteuer und die
  Sozialversicherung einbehalten und abtragen
• Beides wird an das niederländische Finanzamt
  abgeführt
• Loonheffing besteht aus:

      loonbelasting + premie volksverzekeringen

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Johann Weiss in den Niederlanden

• Bruttoarbeitslohn 40.000
• Der Arbeitgeber hat 11.222 loonheffing einbehalten
• Durch Arbeitgeber berücksichtigt:
 Algemene heffingskorting
 Arbeidskorting

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Steuertarife 2018:
    Einkünfte aus werk en woning (box 1)

https://www.rijksoverheid.nl/documenten/circulaires/2017/12/20/eindejaarspersbericht-financien-2018

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Heffingskortingen 2018

• Algemene heffingskorting*
• Besondere Erhöhung der algemene heffingskorting
  (Partner)
• Arbeidskorting*
• Inkomensafhankelijke combinatiekorting
• Overige heffingskortingen
* über den Arbeitgeber, andere über die
Einkommensteuererklärung

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2018

17
Johann Weiss in den Niederlanden

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Johann Weiss in den Niederlanden

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Einkommensteuer:
            Welche Ermäßigungen bestehen?
Werden die Voraussetzungen erfüllt, besteht Anspruch auf folgende Ermäßigungen:

• Fiscale partnerschap                                        • Hypotheekrente aftrek
• Toerekening                                                   Duitse eigen woning
  inkomensbestanddelen                                        • Premie
  tussen fiscale partners                                       inkomensvoorzieningen
• Onderhoudsverplichting                                      • Heffingvrij vermogen
  en ex-partner                                                 box 3
• Weekenduitgaven                                             • Zorgkosten
  gehandicapte kinderen                                       • Scholingsuitgaven
• Monumentenpand in                                           • Giften
  Nederland
                                                                                  20
Einkommensteuer:
            Welche Ermäßigungen bestehen?
Werden die Voraussetzungen erfüllt, besteht Anspruch auf folgende Ermäßigungen:

• Steuerlicher Partner                                        • Abzug Darlehenszinsen
• Zurechnung                                                    eigenes Haus/Wohnung
                                                                in Deutschland
  Abzugsposten zwischen
  steuerlichen Partnern                                       • Vorsorgeaufwendungen
                                                              • Steuerfreies Vermögen
• Unterhaltsverpflichtung                                       box 3
  an Ex-Partner
                                                              • Außergewöhnliche
• Bestimmte Ausgaben für                                        Belastungen
  behinderte Kinder                                           • Schul-/Studienausgaben
• Denkmalschutz-Objekt                                        • Spenden
  in den Niederlanden
                                                                                  21
“Qualifizierende ausländische
              Steuerpflichtige”
Voraussetzungen:
• Einwohner eines EU/EWR Staates, Schweiz oder der
  “BES-Inseln” und dort der Einkommensteuer grds.
  unterliegend
• Einkommensteuererklärung
• Das Welteinkommen wird zu mindestens 90% in den
  Niederlanden besteuert
Wenn man alle Voraussetzungen in einem Jahr erfüllt,
wird man steuerlich wie ein Einwohner behandelt

                  22
Einkommensteuererklärung
• Das Finanzamt im Wohnland bestätigt die Höhe des
  nicht in den Niederlanden zu versteuerenden
  Einkommens
• Jährlich nötig um das richtige Welteinkommen zu
  bestimmen und den %-Satz ermitteln zu können
• Der Antrag wird zeitgleich mit der
  Einkommensteuererklärung ausgefüllt
• Steuererklärung kann sofort (online) versendet
  werden, die Einkommenserklärung kann nach
  Bestätigung der ausländischen Behörde später
  nachgereicht werden
                 23
24
90% oder mehr des Einkommens
             werden in den NL besteuert
• Für dei Berechnung der 90% Grenze ist folgender
  Bruch anzuwenden:
Zähler①
--------    X 100 =   %
Nenner②
• ① alle auf Grund des DBA in den NL steuerpflichtige
  Einkünfte (box 1+2+3)
• ② Welteinkommen (box 1+2+3)
• alle Abzugsposten und Ermäßigungen werden außer
  Acht gelassen

                          25
Zähler 40.000
-------------------- X 100 = 100%
Nenner 40.000                            Beispiel 1
    Ausgangssituation für alle Beispiele, die folgen:
    Einwohner Deutschlands und es liegt eine bestätigte
    Einkommenserklärung vor .
    • Person arbeitet in den NL als Arbeitnehmer für einen
      NL Arbeitgeber
    • Lohn 40.000, in den Niederlanden besteuert
    • Keine Einkünfte Box 1, 2 oder 3 in Deutschland
    • Voraussetzungen der KBB sind erfüllt, somit Anspruch
      auf alle Ermäßigungen
    • Eigentumswohnung, abziehbarer Zins 50% = 6.000

                                    26
27
28
Zähler 25.000
-------------------- X 100 = 50%
Nenner 50.000                           Beispiel 2

   • Person arbeitet Teilzeit als Arbeitnehmer für einen NL
     Arbeitgeber
   • Sie arbeitet auch Teilzeit in DE für einen deutschen
     Arbeitgeber
   • Lohn in den Niederlanden 25.000 und
     Lohn Deutschland 25.000
   • Keine anderen Einkünfte in Box 1, 2 oder 3 in
     Deutschland
   • Die Voraussetzungen der KBB werden nicht erfüllt,
     keinen Anspruch auf Ermäßigungen

                                   29
Zähler 20.000
-------------------- X 100 = 89%
Nenner 22.400                           Beispiel 3

   • Person arbeitet als Arbeitnehmer bei einem
     niederländischen Arbeitgeber
   • Lohn 20.000
   • In Deutschland besteht ein Sparbuch (Box 3 NL)
   • nach Abzug des steuerfreien Vermögens führt dies zu
     einem “fiktiven Ertrag” in den Niederlanden i.H.v.
     2.400
   • Die Voraussetzungen der KBB werden nicht erfüllt,
     keinen Anspruch auf Ermäßigungen

                                   30
“Fiscale partner” (fp)

• Individuelle Beurteilung der steuerpflicht pro Person
• Kein gemeinsamer Tarif
• Kein gemeinsamer Steuerbescheid

• Es kann wohl von dem gemeinsamen
  Steuerprogramm Gebrauch gemacht werden
• Wenn die Voraussetzungen der fiscaal partnerschap
  erfüllt werden, dürfen die Partner die Abzugsposten
  frei verteilen

                  31
Voraussetzungen der
           “fiscaal partnerschap” (fp)
 Verheiratet oder eingetragener Lebenspartner
oder
 beide unverheiratet, mehrjährig unter derselben
  Adresse gemeldet und eine der folgenden
  Voraussetzungen wird erfüllt:
      o notarieller Vertrag über das Zusammenleben
      o gemeinsames Kind
      o ein Kind des Anderen anerkannt
      o unter der Adresse ist auch ein minderjähriges Kind einer der
        beiden Partner gemeldet (samengesteld gezin)
      o beim pensioenfonds als pensioenpartners gemeldet
      o gemeinsames Wohneigentum
      o im Vorjahr lag bereits die fiscaal partnerschap vor

                      32
Fiscaal Partner

• Beide erfüllen die Voraussetzungen der fp
• Beide erfüllen die Voraussetzungen der
  kwalificerende buitenlandse belastingplicht
• Dann besteht Anspruch auf alle Ermäßigungen in den
  Niederlanden
• Zwischen den Partnern kann frei verteilt werden

                 33
Fiscaal partner KBB
• Ausgangssituation: Eine Person, die ausländisch
  steuerpflichtig ist, hat keinen steuerlichen Partner
Es sei denn:
• Beiden erfüllen die Voraussetzungen der fp
  (verheiratet, zusammenwohnend etc.) und
• Partner 1 qualifiziert und Partner 2 qualifiziert für
  sich selber auch oder
• Partner 1 qualifiziert und Partner 2 nicht, aber beide
  qualifizieren gemeinsam (Einkommen von beiden
  zusammen erfüllt die 90% Voraussetzung)

                   34
Zähler 20.000
-------------------- X 100 = 100%
Nenner 20.000                            Beispiel 4

   • Ehemann und Ehefrau arbeiten beide in den
     Niederlanden als Arbeitnehmer für einen
     niederländischen Arbeitgeber
   • Lohn Ehemann 20.000, Lohn Ehefrau 20.000
   • Keine anderen Einkünfte in Box 1, 2 oder 3 in
     Deutschland
   • Beide erfüllen die Voraussetzungen der KBB,
     Anspruch auf Ermäßigungen KBB
   • Werden als fiscale partners behandelt und können
     den Abzug der Ermäßigungen untereinander verteilen
                                    35
Zähler 120.000
-----------------------   X 100 = 96%
Nenner 125.000                               Beispiel 5

   • Ehemann arbeitet in den Niederlanden als Arbeitnehmer
     für einen niederländischen Arbeitgeber
   • Ehefrau erhält in Deutschland Arbeitslosengeld
   • Lohn Ehemann 120.000, Arbeitslosengeld Ehefrau 5.000
   • Keine anderen Einkünfte in Box 1, 2 oder 3 in Deutschland
   • Zusammen erfüllen sie die Voraussetzungen der KBB,
     Anspruch auf Ermäßigungen KBB zu 100%
   • Werden als fiscale partners behandelt und können den
     Abzug der Ermäßigungen untereinander verteilen

                                        36
Beispiel 6: Johann Weiss
• Johann arbeitet in den Niederlanden als Arbeitnehmer für
  einen niederländischen Arbeitgeber
• Seine Ehefrau bezieht deutschen Lohn
• Lohn Johann 40.000, Lohn Frau 30.000
• Keine anderen Einkünfte in Box 1, 2 oder 3 in Deutschland
Ehemann                                Ehefrau                             Gemeinsam
Zähler 40.000                          Zähler             0                Zähler       40.000
---------------------- X 100 = 100%    ---------------------- X 100 = 0%   ----------------------- X 100 = 57%
Nenner 40.000                          Nenner 30.000                       Nenner 70.000

• Johann erfüllt die Voraussetzungen der KBB, Anspruch auf
  Ermäßigungen KBB für seinen eigenen Abzugsbestandteil
• Gemeinsam erfüllen sie nicht die Voraussetzungen, daher keine
  fp und keine Verteilung von Ermäßigungen untereinander

                                      37
Beispiel 6 Johann Weiss Abwandlung

• Gemeinsam sind sie Eigentümer einer Wohnung in
  Deutschland
• Abzug eigen woning 12.000
• Nur Johann qualifiziert
• Sein Anteil an der Wohnung beträgt 50%, also 6.000
• Ihren Anteil kann sie ihm nicht zurechnen, keine fp
• Sein Einkommen beträgt 40.000-6.000= 34.000

                  38
39
2018
Inkomen uit werk en woning (box 1)

          40
Unterschied zwischen Steuern und
            Sozialversicherung
• KBB gilt nur für die Einkommensteuer und nicht für die
  Sozialversicherung
• Für Sozialabgaben besteht ein eigener Begriff der
  Partnerschaft
• Dafür müssen nicht die Voraussetzungen der KBB erfüllt
  werden
• Wichtig bei Einkünften niedriger als 33.994 (nach
  Berücksichtigung von Abzugsposten)
• Bei höheren Einfünften bezahlt man lediglich Steuern
  und gelten die Regeln der KBB (siehe Beispiel 1 bis 6)
                 41
Beispiel 7 Johann Weiss
           (Abwandlung des Beispiels 6)
•   Johann hat niederländischen Lohn 40.000
•   Ehefrau hat deutschen Lohn 30.000
•   Keine anderen Einkünfte in Box 1, 2 oder 3 in Deutschland
•   Gemeinsam sind sie Eigentümer einer Wohnung in
    Deutschland
•   “Aftrek eigen woning” 12.000
•   Nur Johann erfüllt die Voraussetzungen der KBB,
    Anspruch auf Abzugsposten i.H.v. 50% = 6.000
•   Gemeinsam erfüllen sie nicht die Voraussetzungen, daher
    keine fp und keine Verteilung von Ermäßigungen
    untereinander
•   Seine Einkünfte für die Besteuerung betragen:
    40.000 - 6.000 = 34.000
                      42
Beispiel 7 “Premieheffing”

• Im Rahmen der Sozialabgaben darf die Ehefrau hingegen
  als Partner berücksichtigt werden und kann eine
  Verteilung des “aftrekpost eigen woning” erfolgen

• Die Einkünfte für die Berechnung der Sozialabgaben
  betragen: 40.000 - 12.000 = 28.000

Ergebnis:
• Das steuerpflichtige Einkommen beträgt 34.000
• Die Einkünfte für die Berechnung der Sozialabgaben
  betragen: 28.000

                   43
44
45
46
47
Zum Schluss

• Elektonische Übermittlung der Steuererklärung in
  den Niederlanden vor dem 01.Juli

• Digitale Unterschrift (DigiD) oder Benutzername mit
  Passwort
https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentde/belastingdienst/privatpersonen/

                                       48
Mehr Informationen beim
                   zuständigen Finanzamt

www.belastingdienst.nl
Zoekterm: kwalificerende buitenlandse belastingplicht
https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentde/belastingdienst/privatpersonen/

Belastingdienst Buitenland
BelastingTelefoon Buitenland:
00 31 555 385 385

                               49
Johann Weiss in Deutschland
• Unbeschränkte Steuerpflicht
• Steuerpflicht über das Welteinkommen
• gem. DBA aber kein Besteuerungsrecht
• 100% Freistellung in Deutschland
• Steuer = 0, da keine anderen Einkünfte in
  Deutschland
Aber dennoch:
Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung
• Nachweis der tatsächlichen Besteuerung

                                             50
Beginn der nichtselbständigen Tätigkeit
im Laufe des Jahres?
Beispiel:
Vom 01.01. - 30.08. tätig in Deutschland
Beginn der Tätigkeit in den Niederlanden: Am 01.09.

Was sind die Folgen ?
• “Deutscher Lohn” ist steuerpflichtig in Deutschland
  (Arbeitgeber hat Lohnsteuer einbehalten)
• “Niederländischer Lohn” ist von der Besteuerung in
  Deutschland freizustellen
Beachte: Die freigestellten Einkünfte unterliegen dem
Progressionsvorbehalt
Hinweis: Es können Werbungskosten geltend gemacht werden.
                                                    51
Beginn der nichtselbständigen Tätigkeit
im Laufe des Jahres?
Hinweise zur deutschen Steuererklärung

• “Deutscher Lohn” auf Anlage N - wie gewohnt -angeben
• “Niederländischer Lohn” auf Anlage N-AUS erfassen
  und auf Anlage N Zeile 22 von der Besteuerung
  freistellen lassen
• Werbungskosten im Zusammenhang mit
  steuerfreiem Lohn auf Anlage N Zeile 94 erfassen
Beachte: Progressionsvorbehalt der in den Niederlanden zu
versteuernden Einkünfte in der deutschen Veranlagung

•   Auch hier: Nachweis der tatsächlichen Versteuerung in NL beifügen

                                                                        52
Johann Weiss in Deutschland
                verheiratet
Wichtige Hinweise
1. Mögliche Folgen für die Steuerklasse des Partners

Beispiel:
Der verheiratete Partner hat Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit i.H.v. 30.000 in Deutschland
(Stkl. III wurde gewählt)
• Die Änderung der Steuerklasse (Deutscher
   Arbeitslohn) in Erwägung ziehen
Grund: Hohe Nachzahlung vermeiden

                                          53
Johann Weiss in Deutschland
                 verheiratet
Wichtige Hinweise
2. Sorgfalt bei der Prüfung der Veranlagungsart

Beispiel:
Der verheiratete Partner hat Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit i.H.v. 30.000 in Deutschland
(Einkünfte Johann Weiss Niederlande 40.000)
• Es besteht eine Verpflichtung zur Abgabe der
   Einkommensteuererklärung
• Es besteht die Möglichkeit zur Zusammenveranlagung
   oder zur Einzelveranlagung von Ehegatten

                                            54
Johann Weiss in Deutschland
                verheiratet
Bei Zusammenveranlagung:
• Besteuerung des Welteinkommens, da Wohnsitz in
  Deutschland
• Einkünfte von Johann Weiss (39.000!)* sind von der
  deutschen Steuer zu 100% freizustellen
• Beachte: Progressionsvorbehalt nach Par. 32b EStG,
  d.h. der Steuertarif erhöht sich
• Ehepartner B wohnt und arbeitet in Deutschland,
  d.h. Steuerpflicht in Deutschland
                                 *40.000 – 1.000 Arbeitneherpauschbetrag

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Johann Weiss in Deutschland
               verheiratet
• Ermittlung der Progressionseinkünfte nach
  deutschem Steuerrecht
• Werbungskosten im Zusammenhang mit der Tätigkeit
  in den Niederlanden mindern die
  Progressionseinkünfte
• Berücksichtigung der niederländischen
  Vorsorgeaufwendungen in deutscher
  Steuererklärung
• Bei Zusammenveranlagung: 4.974 Einkommensteuer

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Johann Weiss in Deutschland
                verheiratet

Bei Einzelveranlagung von Ehegatten
• Beide Steuerpflichtigen werden einzeln beurteilt
• Johann Weiss muss keine Steuern zahlen
• Ehepartner muss 4.410 entrichten
  aber: Ersparnis: 564 gegenüber der
  Zusammenveranlagung

Fragestellung immer:
Ist der Vorteil der Zusammenveranlagung größer als der
Nachteil des Progressionsvorbehalts?
                                         57
Einkommensteuer und Sozialversicherung

                            58
What if… Homeoffice?
        Gleichzeitig arbeiten in 2 Ländern?

Besteuerung
• Nichtselbständige Arbeit, Besteuerung im Arbeitsland
• Bei Homeoffice (20%), wird dieser Teil im Wohnsitzstaat
  (Deutschland) besteuert und der andere Teil (80%) im
  Tätigkeitsstaat (Niederlande)
• Bei Homeoffice (40%), ist dieser Teil in Deutschland und
  die übrigen 60% in den Niederlanden zu besteuern
• Beachte: Progressionsvorbehalt der in den Niederlanden
  zu versteuernden Einkünfte in der deutschen Veranlagung
                                           59
What if… Homeoffice?
    Gleichzeitig arbeiten in 2 Ländern?

Sozialversicherung
• Bei Arbeiten in mehreren Ländern (z.B. Homeoffice)
  kann sich die Sozialversicherung ändern
• A1 Formular bei Krankenkasse erfragen

                                         60
What if… Homeoffice?
          Gleichzeitig arbeiten in 2 Ländern?
   Sozialversicherung
   • “Wesentliche Arbeit” (>25%) im Wohnland?
Anteil Arbeit im Wohnland?       Sozialversicherung

Bei Homeoffice (25 %)           Geht auf Deutschland über
“wesentlicher Teil der Arbeit”
in Deutschland                   ausländischer Arbeitgeber muss sich in
                                 Deutschland registrieren um Beiträge
                                 abzuführen

                                                      61
What if… besondere Berufsgruppen?
mit eigenen Vorschriften im DBA
• Arbeit auf grenzüberschreitendem Gewerbegebiet
• See-Binnenschiffer und Tätigkeit an Bord von
  Luftfahrzeugen
• Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen,
  sowie Geschäftsführervergütungen
• Künstler und Sportler
• Öffentlicher Dienst
• Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

                                      62
What if… Entsendung?
Besteuerung
Wenn ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer für
seinen deutschen Arbeitgeber in den Niederlanden
arbeitet:
• Im DBA ist eine 183-Tage Regelung enthalten (183 Tage
  in einem Zeitraum von 12 Monaten)

                                         63
What if… Entsendung?
Besteuerung
Wenn eine der folgenden drei Voraussetzungen gegeben
ist, hat die Niederlande das Besteuerungsrecht:
• mehr als 183 Tage Anwesenheit in den Niederlanden
• Lohn wird zu Lasten eines niederländischen Arbeitgebers
   gezahlt
• Lohn wird zu Lasten einer niederländischen
   Betriebsstätte gezahlt

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What if… Entsendung?

Sozialversicherung

• A1 Erklärung bei der Krankenkasse beantragen
• Fortsetzung der Sozialversicherung in Deutschland
  während der Entsendung

                                        65
What if…
   Dienstwagen und andere Leistungen?
Ein durch den Arbeitgeber gewährter sog. “geldwerter
Vorteil gehört zum Arbeitslohn:
• Private PKW-Nutzung
• Steuerpflichtig im Arbeitsland , im selben Verhältnis
  wie die Arbeitstage besteuert werden

                                          66
Krankenversicherung
• Als Grenszarbeiter schließen Sie sich einer
  niederländischen Krankenkasse an
• Es besteht eine freie Wahl der Krankenkasse
• Die niederländische Krankenkasse erteilt ein S1-
  Formular (E-106), damit Sie sich auch bei der
  deutschen Krankenkasse registrieren können
• Der Grenzarbeiter kann vom Gesundheitssystem
  beider Länder Gebrauch machen
• Mehr Information bei der Krankenversicherung

                                         67
Krankenversicherung
• Achtung: Mitversicherte Familienangehörige
• Mehr Informationen bei der CAK oder Deutsche
  Krankenkasse

• Prüfberechnung: Anspruch auf zorgtoeslag?
• Mehr Informationen beim Belastingdienst

                                       68
Lifetime Ereignisse

                      69
What if… Familie?

Kindergeld
• Abhängig von der Familiensituation und des
  Alters der Kinder
• Zusammenführung des deutschen Kindergelds
  und des niederländischen Kindergelds
• Neben dem Kindergeld möglicherweise auch
  Anspruch auf das kindgebonden budget
• Mehr Informationen beim Bureau voor Duitse
  Zaken van de SVB oder der Familienkasse

                                   70
What if… Krankheit?

• Im Krankheitsfall hat der niederländische Arbeitgeber
  für die ersten 2 Jahre eine
  Lohnfortzahlungsverpflichtung
• Mindestens i.H.v. 70% des zuletzt verdienten Lohns

• Steuerpflichtig in dem Land, in dem man
  üblicherweise gearbeitet hätte, wenn man nicht
  krank gewesen wäre
• Versicherungspflicht in den Niederlanden

                                         71
What if… Erwerbsminderung?*

Arbeitnehmer kann nicht mehr (vollständig) arbeiten
Die folgenden Fragen sind wichtig:
• Bleibt der Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber bestehen?
• Liegt eine vollständige Arbeitsunfähigkeit vor?
• Liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor und arbeitet
  der Arbeitnehmer weiter?
• Welches Land zahlt?
• Mehr Informationen bei der UWV

                                          72
What if… Arbeitslos?*

• Ist man vollständig arbeitslos, muss sich der
  Arbeitnehmer bei der Arbeitsagentur für Arbeit melden
• Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland, obwohl
  die Beiträge in den Niederlanden gezahlt wurden
  (Wohnlandprinzip)
• Auf dem Formular U1 (E-310) legt das UWV die
  versicherten Zeiträume fest (Zur Verwendung durch die
  Arbeitsagentur für Arbeit)
• Wechsel der Versicherungspflicht in das Wohnland, wenn
  keine Arbeit in den Niederlanden mehr ausgeübt wird

                                          73
What if… Teil-arbeitslosigkeit?*

• Ist man Teilarbeitslos, besteht Recht auf
  niederländische Leistungen (das niederländische
  Arbeitsverhältnis bleibt bestehen und es wird noch
  gearbeitet)
• Wichtig ist, dass die Teilarbeitslosigkeit auch bei der
  Agentur für Arbeit gemeldet wird
• Versicherungspflicht in den Niederlanden, wenn die
  Arbeit in den Niederlanden ausgeübt wird

                                            74
What if… Entlassung?

• Arbeitgeber und Arbeitnehmer beenden das
  Arbeitsverhältnis
• manchmal mit einer Abfindung
• Steuerpflicht in dem Land, wo auch die Arbeitstage
  besteuert werden (während der letzten 12 Monate)
• Wechsel der Versicherungspflicht ins Wohnland, wenn
  keine Arbeit mehr in den Niederlande ausgeübt wird
• Komplexe Situationen: Heimarbeit und Arbeiten in
  mehreren Ländern spielt ggfs. eine Rolle!

                                         75
What if… Sozialleistungen / Rente?*
Besteuerungsrecht ist abhängig von der Höhe aller
niederländischen Sozialleistungen / Renten im Jahr:
• Arbeitslosengeld / WW
• Arbeitsunfähigkeitsgeld / WIA
• Rente / AOW

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What if… Sozialleistung / Rente?
Besteuerungsrecht abhängig von der Höhe der
Jahresbeträge:
+ niederländische Sozialversicherungsleistungen/Renten
+ niederländische Betriebsrenten
+ private Altersvorsorge / Lijfrente uitkeringen
Wichtig: Alle Beträge summieren

Besteuerungsrecht Deutschland < € 15.000
Besteuerungsrecht Niederlande > € 15.000

                                        77
What if… Beamtenpension?
• Pensionen, die als Beamter in den Niederlanden
  aufgebaut wurden, werden in den Niederlanden
  besteuert
• Außer man hat die deutsche Staatangehörigkeit

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What if…Beispiel Rente?
Einwohner Deutschlands ist 80 Jahre alt und bezieht:
Deutsche Rente                                    8.000
Private Rente Deutschland                         2.000
Beamtenpension Deutschland                        1.500 +
                                                   11.500

AOW                                9.000
Private Rente Niederlande          2.000 +
                                                 11.000 +
Zusammen                                          22.500
Beträge aus den Niederlanden < 15.000 -> Besteuerungsrecht
Deutschland

                                               79
Übergangsrecht nach DBA

• Werden Alterseinkünfte aus den Niederlanden
  aufgrund des neuen DBA erstmalig in den
  Niederlanden besteuert, kann auf Antrag ein
  verminderter Steuersatz zur Anwendung kommen
Jahr                     maximal
2016                     10%
2017                     10%
2018                     15%
2019                     20%
2020                     25%
2021                     30%

                                     80
What if… Anspruch auf Freistellung?
• Empfängt man Einkünfte aus den Niederlanden, die
  auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens in
  Deutschland besteuert werden, dann ist die
  Freistellung dieser Einkünfte in den Niederlanden zu
  beantragen
-aanvraag vrijstelling loonheffing

                                         81
Nützliche Links
•   www.belastingdienst.nl
-wonen in Duitsland en werken in Nederland

•     www.rivg.nl
-aanvragen BSN

•    www.svb.nl/bdz
-startpagina Bureau Duitse Zaken

•    www.toeslagen.nl
-toeslagen buitenland

•    www.hetcak.nl
-zorgverzekering buitenland

•   www.uwv.nl
-werkeloos, ziek en arbeidsongeschikt buitenland

•   www.grensinfo.nl

•   www.grensinfo.eu

                                                     82
83
Erste Hilfe bei Grenzarbeit, gibt es Fragen?
   Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

                                    84
Team Grensoverschrijdend Werken en
         Ondernemen (GWO)

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