Ein ETF-Manifest für die Arbeitsbedingungen von Berufskraftfahrern in Europa
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Ein ETF-Manifest für die Arbeitsbedingungen von Berufskraftfahrern in Europa Inhalt: Summary Vollstreckung bestehender Gesetzgebung 1. Eliminierung der Briefkastenfirmen-Praxis 2. Vollstreckung der Verordnung (EG) 1072/2009 - Kabotage-Regeln 3. Vollstreckung der Verordnung (EG) 593/2008 – Vertragliche Schuldverhältnis 4. Klarstellung der Verordnung (EG) 561/2006 – Lenk- und Ruhezeiten 5. Vollstreckung der Richtlinie 2002/15/EG – Regelung der Arbeitszeit für Berufskraftfahrer 6. Verabschiedung der Verordnung zum Digitalen Tachografen 7. Verbesserung der Richtlinie 2003/59/EG – Grundqualifikation Notwendigkeit neuer Gesetzgebung 8. Ermüdung – Aufforderung zur europaweiten Untersuchung 9. Recht auf Privatsphäre – Fahrerüberwachungssysteme 10. Marktzugang von Drittstaat-Betreibern – Quotenregelung Betriebslizenzen Summary 2008 begannen die ETF und ihre Mitgliedsorganisationen, Berufskraftfahrer zu interviewen in dem Bemühen, Beweise für ihre Arbeits- und Lebensbedingungen zu sammeln. Die Interviews richteten sich an nicht-gebietsansässige Fahrer (Fahrer, die in einem anderen Land als ihrem Heimatland arbeiten). Insgesamt wurden bisher etwa 1000 Interviews durchgeführt. Die meisten auf improvisierten Rastplätzen, auf denen sich die umherfahrenden Fahrer versammeln, um ihre Wochenenden zu verbringen. Das Ergebnis dieser 4-jährigen Arbeit ist für den Sektor mehr als alarmierend und für ein soziales Europa mehr als schockierend. Löhne und Arbeitsbedingungen von Berufskraftfahrern verschlechtern sich. Eine beträchtliche Anzahl der Kraftverkehrsunternehmen ‚kaufen' billige Arbeitskräfte in ganz Europa ein, um Kosten zu sparen und ihre Gewinn zu erhöhen. Es gibt EU-Gesetze, um diese ‚Maßnahmen' zu verhindern, aber sie sind entweder unzureichend oder werden nicht durchgesetzt. Inzwischen neigen illegale, unmenschliche Praktiken dazu die Regel zu werden und die bösen Spieler setzen den Maßstab für die gesamte Branche. Durch den Einsatz von illegalen Praktiken werden die Fahrer über komplexe, dubiose Pro- gramme beschäftigt, die Unternehmen, Tochtergesellschaften, Agenturen beteiligen, die ihren Sitz in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten haben. Auf diese Weise können Kraftverkehrsunternehmen bis zu 90-95% bei den Arbeitskosten und Sozialabgaben einsparen. Auf der Suche nach einer besseren Zukunft für sie und ihre Familien sind die Fahrer, die in dem System gefangen sind, von ihren Arbeitsplätzen abhängig, und sie akzeptieren, am Rande des Gesetzes zu arbeiten. Die ETF und ihre Mitgliedsgewerkschaften aus ganz Europa stehen tagtäglich vor Fällen wie dem oben beschriebenen. Sozialdumping wird mehr denn je offen und im großen Stil praktiziert, vor den Augen der Vollzugsbeamten, der Berufskraftfahrer, der Gewerkschaftsorganisationen. Daher rührt der große Missmut bei Fahrern und
Gewerkschaften. Die politischen Entscheidungsträger erneuern ihr Bekenntnis für ein soziales Europa, eine soziale Agenda für Verkehr, einen nachhaltigeren Straßentransport, während immer mehr Fahrer monatelang von zu Hause weg sind, in Barracken oder Lkw schlafen, sich wochenlang mit Essen aus der Dose ernähren und ihnen der grundsätzliche Zugang zu Sozial-, Grundrechten verweigert wird, die ihnen laut Gesetz und sogar durch den Lissabonner Vertrag zustehen. Gesetze werden verabschiedet, aber nicht umgesetzt. Der Fall der Briefkastenfirmen ist symptomatisch für einen Sektor, in dem der Vollzug ernsthaft ins Hintertreffen geraten ist. Briefkastenfirmen öffnen die Tür für Sozialdumping-Praktiken und sind seit Dezember 2011 allesamt illegal! Dennoch haben Beschäftigungssysteme mit Briefkastenfirmen Hochkonjunktur. Auf der Grundlage der von der ETF in den letzten vier Jahren gesammelten Fakten und in Anbetracht der weiteren Verschlechterung der Situation der Berufskraftfahrer bei ausbleibenden konkreten Aktionen in Gesetz und Politik will die ETF das Schweigen über das brechen, was als eine Form moderner Sklaverei im heutigen Europa bezeichnet wurde: Die Arbeits- und Lebensbedingungen von Berufskraftfahrern. Die ETF hat die Absicht, den politischen Apparat in Gang zu setzen und auf Legislativmaßnahmen zu dringen, um die Situation dieser Berufskraftfahrer zu verbessern. Dabei wollen wir die Unternehmen dazu anhalten, ihre Pflichten zu erfüllen und ihren Arbeitnehmern angemessene Bedingungen am Arbeitsplatz zu bieten. Das vorliegende ETF-Manifest richtet sich an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die nationalen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten. In diesem ETF-Manifest werden die EU und nationale politische Entscheidungsträger aufgefordert, eine Reihe von Maßnahmen zu treffen, um der weiteren Verschlechterung der Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen im Straßentransportsektor Einhalt zu gebieten. Dieses ETF-Manifest: stellt praktische Lösungen für den Vollzug der aktuellen EU-Sozial- und Straßentransportgesetzgebung in den Vordergrund. macht Vorschläge, um einige der bestehenden EU-Rechtsvorschriften zu korrigieren, damit Lücken geschlossen werden, die derzeit eine Ausbreitung von Sozialdumping und unlauterem Wettbewerb im Straßentransport ermöglichen. fordert neue Rechtsvorschriften im Transportbereich, allesamt mit dem Ziel der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Berufskraftfahrern in Europa. Um den Dumping-Praktiken im Straßentransport ein Ende zu bereiten und den politischen Engagements einer ganzen Reihe von EU-Rechtstexten Folge zu leisten, angefangen mit der Grundrechte-Charta der Europäischen Union, dem gemeinschaftlichen Besitzstand in den Bereichen Soziales und Straßentransport und dem Weißbuch zum Verkehr 2011, werden die politischen Entscheidungsträger aufgefordert, die folgenden Maßnahmen auf Vorschlag der ETF zu ergreifen: VOLLSTRECKUNG BESTEHENDER GESETZGEBUNG 1.) Eliminieren der Briefkastenfirmen-Praxis durch Vollstreckung von Verordnung (EG) Nr.1071/2009 zur Einführung gemeinsamer Regeln bezüglich der einzuhaltenden Bedingungen zur Ausübung des Berufs des Straßentransportbetreibers. Die ETF ruft in Erinnerung, dass Seite | 2 von 8
zur Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Kabotageregeln (gemäß Erwägungsgrund (17) der Verordnung) ermöglichen. In der Verordnung (EG) 1072/2009 die Begrenzung auf drei Kabotageoperationen pro siebentägigem Zeitraum zu klären und zu verstärken und die derzeit von der Europäischen Kommission beworbene Interpretation zurückzunehmen, wonach drei Kabotageoperationen nach jeder internationalen Güterbeförderung möglich sind. Diese Klarstellung wird in Art. 8 der Verordnung aufgenommen und die derzeitige Praxis abzuschaffen, mit der Unternehmen Wiederholungszyklen von drei Kabotageoperationen in einem siebentägigen Zeitraum organisieren, indem sie einfach die Grenze mit einer Warenpalette überqueren. In der Verordnung (EG) 1072/2009 die Verpflichtung einer Fahrzeugrückkehr in das Land der Zulassung nach einem für Kabotage zulässigen siebentägigen Zeitraum bei voll beladenem Fahrzeug einzuführen. Das setzt eine Abänderung von Art. 8 der Verordnung voraus. Das eliminiert die Praktiken illegaler Kabotage, greift das Problem der Leerfahrten auf und ermöglicht nicht-gebietsansässigen Fahrern, ihre wöchentliche Ruhezeit am Wohnsitz zu verbringen. In der Verordnung (EG) 1072/2009 den 'kombinierten Verkehr' in den Geltungsbereich der Verordnung aufzunehmen. Das setzt die Streichung von Erwägungsgrund (16) der Verordnung voraus. Das eliminiert Ausnahmen und erleichtert den Vollzug der Kabotageregeln. Gleichermaßen werden dadurch unlauterer Wettbewerb und Dumpingpraktiken abgeschafft, die sich derzeit in den Häfen und Seebereichen ausbreiten. In der Verordnung (EG) 1072/2009 die Verpflichtung eines Meldewesens seitens der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Anwendung von Richtlinie 96/71/EG zur Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Kabotagevorschriften aufzunehmen. Diese Auflage muss in Art. 17 der Verordnung aufgenommen werden. 3.) Vollstreckung der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I). Die ETF betont, dass ein Teil der Lösung zur Abschaffung von Sozialdumping im Straßentransport im unverzüglichen Vollzug dieser Verordnung liegt. Die ETF erinnert daran, dass alle Unternehmen mit Beschäftigungssystemen, durch die Fahrer in Mitgliedstaat 1 angestellt sind und dazu gebracht werden, ihre Aktivität in Mitgliedstaat 2 unter den Lohn- und Arbeitsbedingungen von Mitgliedstaat 1 auszuüben – über Agenturen, Filialen, Briefkastenfirmen, usw. – gegen diese Verordnung verstoßen. Daher fordert die ETF die Europäische Kommission und das Europäische Parlament zu folgenden Maßnahmen auf: Eine Durchführungsrichtlinie (ähnlich wie Richtlinie 2009/5/EG zu verabschieden, in der die Häufigkeit und Mindestniveau der nötigen Vollstreckung festgelegt werden, damit die Regeln von Verordnung (EG) Nr. 593/2008 befolgt werden. Das Mithaftungsprinzip in die zukünftige Durchführungsrichtlinie aufzunehmen, mit dem Ziel, alle beteiligten Parteien, die in der Transport- und Beschäftigungskette involviert sind, für die Missachtung von Verordnung (EG) Nr. 593/2008 haftbar zu machen. Die Missachtung von Verordnung (EG) Nr. 593/2008 in die Liste der schwersten Übertretungen aufzunehmen, die laut Verordnung (EG) 1071/2009 zum Verlust der Zuverlässigkeit und zum Entzug der Transportlizenz führen. Seite | 4 von 8
zur Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Kabotageregeln (gemäß Erwägungsgrund (17) der Verordnung) ermöglichen. In der Verordnung (EG) 1072/2009 die Begrenzung auf drei Kabotageoperationen pro siebentägigem Zeitraum zu klären und zu verstärken und die derzeit von der Europäischen Kommission beworbene Interpretation zurückzunehmen, wonach drei Kabotageoperationen nach jeder internationalen Güterbeförderung möglich sind. Diese Klarstellung wird in Art. 8 der Verordnung aufgenommen und die derzeitige Praxis abzuschaffen, mit der Unternehmen Wiederholungszyklen von drei Kabotageoperationen in einem siebentägigen Zeitraum organisieren, indem sie einfach die Grenze mit einer Warenpalette überqueren. In der Verordnung (EG) 1072/2009 die Verpflichtung einer Fahrzeugrückkehr in das Land der Zulassung nach einem für Kabotage zulässigen siebentägigen Zeitraum bei voll beladenem Fahrzeug einzuführen. Das setzt eine Abänderung von Art. 8 der Verordnung voraus. Das eliminiert die Praktiken illegaler Kabotage, greift das Problem der Leerfahrten auf und ermöglicht nicht-gebietsansässigen Fahrern, ihre wöchentliche Ruhezeit am Wohnsitz zu verbringen. In der Verordnung (EG) 1072/2009 den 'kombinierten Verkehr' in den Geltungsbereich der Verordnung aufzunehmen. Das setzt die Streichung von Erwägungsgrund (16) der Verordnung voraus. Das eliminiert Ausnahmen und erleichtert den Vollzug der Kabotageregeln. Gleichermaßen werden dadurch unlauterer Wettbewerb und Dumpingpraktiken abgeschafft, die sich derzeit in den Häfen und Seebereichen ausbreiten. In der Verordnung (EG) 1072/2009 die Verpflichtung eines Meldewesens seitens der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Anwendung von Richtlinie 96/71/EG zur Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Kabotagevorschriften aufzunehmen. Diese Auflage muss in Art. 17 der Verordnung aufgenommen werden. 3.) Vollstreckung der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I). Die ETF betont, dass ein Teil der Lösung zur Abschaffung von Sozialdumping im Straßentransport im unverzüglichen Vollzug dieser Verordnung liegt. Die ETF erinnert daran, dass alle Unternehmen mit Beschäftigungssystemen, durch die Fahrer in Mitgliedstaat 1 angestellt sind und dazu gebracht werden, ihre Aktivität in Mitgliedstaat 2 unter den Lohn- und Arbeitsbedingungen von Mitgliedstaat 1 auszuüben – über Agenturen, Filialen, Briefkastenfirmen, usw. – gegen diese Verordnung verstoßen. Daher fordert die ETF die Europäische Kommission und das Europäische Parlament zu folgenden Maßnahmen auf: Eine Durchführungsrichtlinie (ähnlich wie Richtlinie 2009/5/EG zu verabschieden, in der die Häufigkeit und Mindestniveau der nötigen Vollstreckung festgelegt werden, damit die Regeln von Verordnung (EG) Nr. 593/2008 befolgt werden. Das Mithaftungsprinzip in die zukünftige Durchführungsrichtlinie aufzunehmen, mit dem Ziel, alle beteiligten Parteien, die in der Transport- und Beschäftigungskette involviert sind, für die Missachtung von Verordnung (EG) Nr. 593/2008 haftbar zu machen. Die Missachtung von Verordnung (EG) Nr. 593/2008 in die Liste der schwersten Übertretungen aufzunehmen, die laut Verordnung (EG) 1071/2009 zum Verlust der Zuverlässigkeit und zum Entzug der Transportlizenz führen. Seite | 4 von 8
4.) Klarstellung von Verordnung (EG) 561/2006 des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Lenk- und Ruhezeit) mit dem Ziel einer Begrenzung und Kontrolle der Vergütung auf der Grundlage der zurückgelegten Distanz und der Lieferung. Die ETF betont, dass eine zunehmende Zahl von Fahrern derzeit pro gefahrenen Kilometer und/oder pro fristgerechte Lieferung bezahlt werden. Die aktuelle Rate liegt bei 10 €/100 Fahrkilometern. In diesem Sinne fordert die ETF die Europäische Kommission und das Europäische Parlament zur folgenden Maßnahme auf: Strikte Definition der Umstände, in denen Bezahlung nach zurückgelegter Distanz zulässig ist. Das setzt eine Klarstellung von Art. 10.1 der Verordnung voraus. Diese Maßnahme wird eine grundlegend positive Auswirkung auf die Ermüdung des Fahrers und seine Arbeitsbedingungen haben, sowie auf die Straßenverkehrssicherheit. 5.) Vollstreckung von Richtlinie 2002/15/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Organisation der Arbeitszeit von Personen, die mobile Straßentransportaktivitäten durchführen. Die ETF betont, dass bis Juni 2010, als das Europäische Parlament den Vorschlag der EK zur Ausnahme selbständiger Fahrer von den Arbeitszeitvorschriften ablehnte, eine Reihe von Unternehmen ihre angestellten Fahrer zu Scheinselbständigen werden ließ, um so Arbeitskosten zu sparen. Man geht davon aus, dass der Einsatz von scheinselbstständigen Fahrern fortbesteht. Die ETF erinnert daran, dass diese Praktiken gegen Richtlinie 2002/15/EG, Art. 6.2 (e) verstoßen. Daher fordert die ETF die Europäische Kommission und das Europäische Parlament zu folgenden Maßnahmen auf: In die Verordnung zum digitalen Fahrtenschreiber, derzeit in der Revision, die Verpflichtung zur Ausstattung der Fahrzeuge mit einem an den intelligenten Fahrtenschreiber gekoppelten Gewichtssensor aufzunehmen. Das gibt die Möglichkeit zur Messung der Zeit der Fahrer beim Be-/Entladen der Fahrzeuge über den Fahrtenschreiber, sowie bessere Kontrolle dieser Aktivität gemäß Definition von Arbeitszeit. In Richtlinie 2002/15/EG das Mithaftungsprinzip aufzunehmen (ähnlich wie Verordnung (EG) 561/2006 Art. 10) in Bezug auf den Einsatz scheinselbstständiger Fahrer, das Statut Scheinselbständiger und die Einhaltung der Arbeitszeitbegrenzungen. Nach diesem Prinzip haften alle in der Transportkette involvierten Akteure für den Einsatz scheinselbständiger Fahrer und die Missachtung der Arbeitszeitregeln. Die Missachtung von Richtlinie 2002/15/EG – Einsatz von Scheinselbst-ständigen und Missachtung von Mindestpausen und maximalen Arbeitszeitbegrenzungen – in die Liste der schwersten Übertretungen aufzunehmen, die gemäß Verordnung (EG) 1071/2009 zum Verlust der Zuverlässigkeit und zum Entzug der Transportlizenz führen. Eine Durchführungsrichtlinie (ähnlich wie Richtlinie 2009/5/EG) zu verabschieden, um Häufigkeit und Mindestniveau des erforderlichen Vollzugs festzulegen, damit die Regeln der Richtlinien 2002/15/EG befolgt werden. Seite | 5 von 8
(derzeit in der Revision ) für eine bessere Implementierung und Vollstreckung der Arbeitsbedingungen der Fahrer. Die ETF erinnert daran, dass der digitale Fahrtenschreiber eine zentrale Rolle bei der Sicherung der sozialen Bedingungen im Straßentransport spielt. Daher fordert die ETF die Europäische Kommission und das Europäische Parlament zu folgenden Maßnahmen auf: Alle Nutzfahrzeuge in den Geltungsbereich der Verordnung zum digitalen Fahrtenschreiber aufzunehmen. Das wird einer Ausbreitung der Dumpingpraktiken und des unlauteren Wettbewerbs auf der Grundlage des Fahrzeugtyps vorbeugen, Ermüdung und Stress durch unbegrenzte Lenk- und Arbeitszeiten aufgreifen und vermeiden, dass Fahrer von einem Fahrzeugtyp (Schwerlast) auf einen anderen (leichte Nutzfahrzeuge) versetzt werden. Das Mithaftungsprinzip (ähnlich wie Verordnung (EG) 561/2006 Art. 10) einzuführen, wonach Straßentransportunternehmen die volle Verantwortung für alle Übertretungen gegen die digitale Fahrtenschreiberverordnung übernehmen müssen. Ein Fahrer verstößt nur unter Lieferdruck gegen diese Verordnung. Anweisungen werden diesbezüglich von den Transportfirmen oder anderen Akteuren der Transportkette entgegengenommen (Versender, Spediteure, usw.). In der Verordnung zum digitalen Fahrtenschreiber, derzeit in der Revision, die Ver- pflichtung zur automatischen Aufzeichnung – über GNSS – des Ausgangs- und Endpunktes des Fahrzeugs für jede Transportoperation (anstatt nur der täglichen Arbeitszeit). Das verbessert den Vollzug von Verordnung (EG) 1072/2009 (Kabotage) und von Richtlinie 96/71/EG zur Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Kabotageregeln. Die Verpflichtung zur Ausstattung der Fahrzeuge mit einem an den intelligenten Fahrtenschreiber gekoppelten Gewichtssensor aufzunehmen. Das gibt die Möglichkeit zur Messung der Zeit der Fahrer beim Be-/Entladen der Fahrzeuge über den Fahrtenschreiber, sowie bessere Kontrolle dieser Aktivität gemäß Definition von Arbeitszeit. Dadurch wird auch Überladung vorgebeugt. Die Verpflichtung einzuführen – für alle gegen die Verordnung verstoßenden und dabei erwischten Unternehmen – den Lkw-Fuhrpark mit der letzten Generation digitaler Fahrtenschreiber auszustatten. Das wird ein echter Ansporn für die Einhaltung der Verordnung zum digitalen Fahrtenschreiber sein und zu einer rascheren und breiteren Einführung des neuen Fahrtenschreibers im Sektor beitragen. Alle Möglichkeiten zu eliminieren, wonach sich der digitale Fahrtenschreiber automatisch auf Ruhezeit schaltet, wenn die Fahrzeugzündung ausgeschaltet ist. Diese gängige Praxis kostet die Fahrer 30 Minuten oder mehr ihrer täglichen Arbeitszeit, was sich auf ihre Bezahlung, Lenk- und Ruhezeit auswirkt. Diese Art der automatischen Einstellung ist derzeit gesetzlich nicht klar geregelt; daher greifen Transportbetreiber ohne Information der Fahrer darauf zurück. Die Verpflichtung zur Aufzeichnung von allen Ruhe- und Urlaubszeiten beizubehalten, sowie die verbindliche Kontrolle dieser Zeiträume bei Straßen- und Unternehmenskontrollen. Oft setzen die Unternehmen Fahrer unter Druck, ihre Aktivitäten als Ruhezeit zu 'registrieren'. Durch diese Verpflichtung werden solche Praktiken abgeschafft. Lenk- und Ruhezeit in die Daten für eine Fernstraßenkontrolle aufzunehmen. Das erleichtert die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeitbegrenzungen und reduziert potenziell die Anzahl der Übertretungen.
7.) Verbesserung der Richtlinie 2003/59/EG desEuropäischen Parlamentes und des Rates zur Erstausbildung und zur periodischen Fortbildung der Fahrer. Die ETF verweist darauf, dass die Fortbildung der Fahrer zur Verbesserung der Kompetenzen im Sektor und zur Verbesserung des Statuts der Fachkräfte und zum Image des Berufs beiträgt. Daher fordert die ETF die Europäische Kommission und das Europäische Parlament zu folgenden Maßnahmen auf: Als Teil der Richtlinie einen für alle Mitgliedstaaten geltenden hochwertigen Mindestlehrplan für Erstausbildung und Fortbildung der Fahrer aufzunehmen. Das dient als Anreiz für die gegenseitige Anerkennung der Qualifikationen. In die Richtlinie das Prinzip 'Fortbildung ohne Lohnverlust' aufzunehmen. Das eliminiert die Möglichkeit, wonach ein Fahrer der Fortbildung in seiner wöchentlichen Ruhezeit (Wochenende) oder im Urlaub folgt. Klare und strikte Kriterien für die Akkreditierung der Fortbildungsinstitute einzuführen. Das gewährleistet eine bessere und einheitlichere Qualität der Fortbildung in der Europäischen Union. NOTWENDIGKEIT NEUER GESETZGEBUNG Die ETF fordert die Europäische Kommission und das Europäische Parlament zur Verabschiedung neuer Gesetzgebung in den folgenden Bereichen auf: Ermüdung Recht auf Privatsphäre der Berufskraftfahrer Marktzugang von Drittstaat-Betreibern 8.) Ermüdung Im letzten Jahrzehnt wurde im Straßentransport keine EU-weit koordinierte Studie zur Ermüdung durchgeführt, obschon es immer mehr Umstände gibt, die nur zu einer gesteigerten Müdigkeit der Fahrer führen können. Die ETF fordert die Europäische Kommission und das Europäische Parlament zum Start einer europaweiten Untersuchung zum Thema Müdigkeit im Straßentransport und ihren Ursachen auf. Die ETF drängt die Europäischen Institutionen zur Verabschiedung gesetzlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Müdigkeit im gewerblichen Nutzverkehr. Es liegt in der Verantwortung der politischen Entscheidungsträger nicht nur gegenüber dem Sektor und seinen Fachkräften, sondern auch der Gesellschaft, da die Müdigkeit der Fahrer eine zentrale Rolle für die Verkehrssicherheit spielt. 9.) Recht auf Privatsphäre der Berufskraftfahrer Der Sektor verwendet immer mehr hochentwickelte Technologie zur Überwachung der Fracht in der Transportkette. In den letzten Jahren aber wurde die Überwachung der Fahrer von einem Sekundär- zu einem Primärziel der Straßentransport- und Logistikunternehmen. Immer mehr Fahrer beschweren sich, dass sie über jede Minute außerhalb des Fahrzeugs Rechenschaft ablegen müssen, auch in den Pausen! Fahrerüberwachungssysteme sind oft auch mit Vergütungsniveaus verknüpft. Die ETF drängt die Europäische Kommission zu einer europaweiten Untersuchung dieser Praktiken und einer anschließenden Folgenabschätzung zu den Rechten der Fahrer auf Privatsphäre. Auf der Grundlage der Seite | 7 von 8
beiden wird die Europäische Kommission aufgefordert, gesetzliche Maßnahmen zu verabschieden, um diese Rechte der Fahrer auf Privatsphäre sicherzustellen. 10.) Marktzugang von Drittstaat-Betreibern Das ist ein Verweis auf den Fall des Hafens von Triest: Anhänger werden auf dem Seeweg in den Hafen gebracht und vor Ort an Zugmaschinen angehängt, die im Hafenbereich warten. Die Fahrzeuge sind allesamt in Nicht-EU-Ländern zugelassen. Bemannt sind sie hauptsächlich mit türkischen Fahrern, die mit Billigflügen oder auf dem Seeweg dorthin gebracht werden und im Hafen leben müssen, bis ihnen ein Lastwagen zugewiesen wird. Das kann Tage dauern. Indes sind die Fahrer gezwungen, sich in der Nähe aufzuhalten, wo auch immer zu schlafen und in erbärmlichen Zuständen u.a. ohne Zugang zu Sanitäranlagen zu leben. Die Fahrer werden in ihrem Heimatland angeworben, und ihre Papiere (Visum, Verträge) werden auf dem Weg nach Triest geregelt. Sie kennen die Dauer ihres Vertrages nicht, arbeiten aber normalerweise mit einem dreimonatigen Visum. Man geht davon aus, dass noch zwei weitere französische Häfen mit diesem System arbeiten. Die ETF drängt die Europäische Kommission zur Einführung und Koordinierung einer Quotenregelung für die Vergabe von Betriebslizenzen an Drittstaat-Betreiber. Diese Quotenregelung wird größtenteils auf dem aktuellen System unter Verwaltung des Internationalen Transport- Forums (früher ECMT) aufbauen. ETF, Brüssel, 4. Oktober 2012 Seite | 8 von 8
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