INTERREG Bayern - Österreich 2021-2027 Lump Sums für People-to-People- und Kleinprojekte

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INTERREG Bayern – Österreich 2021-2027
                 Lump Sums für People-to-People- und Kleinprojekte
                                          Stand: 18.05.2021

1. Allgemeines
In der Förderperiode 2021-2027 sollen People-to-People- und Kleinprojekte (bis max. 35.000 €) aus-
schließlich über Lump Sums auf Basis von ‚draft budgets‘ abgewickelt werden. Bei People-to-People
und Kleinprojekten (bis 35.000 €) sollen zur Plausibilisierung dieses Budgetentwurfs nur Pauschalen
und Vergleichsangebote herangezogen werden. Mittelprojekte (35.000 € - 100.000 €) sollen gemäß
der Großprojekte-Logik unter Anwendung der (Standard-)Förderfähigkeitsregeln abgewickelt werden.

Von den Projektantragstellern werden Haushaltsplanentwürfe vorgelegt und mit Hilfe von Stan-
dardeinheitskosten, Pauschalen, Preisvergleichen und Referenzkosten (lt. Referenzkostenkatalog)
plausibilisiert und bilden so die Grundlage für die Lump Sum. Neben der Lump Sum werden für die
Projektaktivitäten Meilensteine definiert, gewichtet und mit geeigneten Nachweisindikatoren verse-
hen. Die Lump Sum mit gewichteten Meilensteinen und vorzulegenden Nachweisen werden vor der
Projektumsetzung fixiert. Nach der Projektumsetzung erfolgt lediglich der Abgleich der durchgeführten
mit den definierten Meilensteinen anhand der Nachweise. Somit wird der Fokus weg von der Einzel-
belegebene hin zum Projektinhalt verlagert. Ein großer Vorteil dieses Systems liegt darin, dass die Rah-
menbedingungen bereits vor Projektstart für alle Beteiligten klar definiert sind. Eine große Herausfor-
derung ist aber die Tatsache, dass die Nachweise zu den Meilensteinen idR. stets zur Gänze erfüllt
werden müssen, um den anteiligen Pauschalbetrag auszulösen.

Möglichkeiten für die Plausibilisierung der vorgelegten Budgetentwürfe:

1) Personalkosten
 - p2p-Projekte mit Gesamtkosten bis 5.000 €: keine Beantragung von Personalkosten möglich
-   Projekte mit Gesamtkosten bis 35.000: Plausibilisierung ausschließlich durch Personalkostenpau-
    schale in der Höhe von 20 % der direkten Kosten möglich
2) Büro- und Verwaltungskosten
 - Plausibilisierung ausschließlich anhand des Pauschalsatzes von 15 % der Personalkosten analog
     zur Förderperiode 2014-2020.

3) Reise- und Unterbringungskosten
 - Plausibilisierung anhand des Pauschalsatzes von 5 % der Personalkosten.
-   Plausibilisierung anhand des Fahrtkostensatzes von 0,35 € brutto / 0,32 € netto pro Kilometer,
    unabhängig vom Beförderungsmittel (PKW, öffentliches Verkehrsmittel, etc.) und anhand des Re-
    ferenzkostensatzes von 70,00 € brutto / 65 € netto pro Nacht und Person. Diäten bleiben auch im
    Referenzkostenplan – wie in der aktuellen Periode - unberücksichtigt.

4) Externe Expertise und Dienstleistungen
Ein ausgearbeiteter Referenzkostenkatalog der häufigsten Kostengruppen dient als Anhaltspunkt für
die Preisangemessenheit und ist heranzuziehen, wenn er sich für die Plausibilisierung von Ausgaben
bis 1.000 € Gesamtkosten eignet. Für beantragte Kosten unter 1.000 € Gesamtkosten, die unter den
Referenzwerten liegen, ist keine zusätzliche Plausibilisierung nötig. Übersteigen die beantragten Kos-
ten unter 1.000 € die Werte des Referenzkostenrahmens oder sind sie dort nicht enthalten, sind
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Preisvergleiche vorzulegen. Standardmäßig und bei allen Kostenpositionen, die 1.000 € Gesamtkos-
ten übersteigen, sind (ausgenommen der Flat Rates) Preisvergleiche für die Plausibilisierung des
Haushaltsplanentwurfs heranzuziehen.
Folgende Referenzwerte werden für die einzelnen Kostengruppen auf Basis von historischen Daten,
Marktrecherchen und des AMA-Referenzkostenrahmens vorgeschlagen:

-   4.1 Grafikerleistungen:
    Vorgeschlagener Satz: 70,00 € netto/ 84,00 € brutto pro Stunde

-   4.2 Veranstaltungstechnikerleistungen:
    Vorgeschlagener Satz: 58,00 € netto / 69,00 € brutto pro Stunde

-   4.3 Veranstaltungsverpflegung ohne Anmietung von Räumlichkeiten:
    Vorgeschlagene Sätze: 17,00 € netto / 19,00 € brutto für Halbtages- und 30,00 € netto / 35,00 €
    brutto für Ganztagesveranstaltungen jeweils pro Person.

    Außerdem wird für öffentliche Veranstaltungen (= Kosten für Catering, Raummiete und Raumaus-
    stattung), bei denen ein Seminar-/ Veranstaltungsraum angemietet werden muss, ein Stan-
    dardeinheitskostensatz in der Höhe von 53,00 € netto / 62,00 € brutto pro Person und Ganztag,
    bzw. 52,00 € brutto/ 45,00 € netto pro Person und Halbtag vorgeschlagen.

    Projektpartnertreffen und Veranstaltungen ohne Außenwirkung sind jeweils nicht förderfähig.

-   4.4 FachexpertInnen
    Im Vordergrund steht die Wissensvermittlung durch den/die FachexpertIn zum jeweiligen Fach-
    bereich bzw. Fachthema für ein Zielpublikum. FachexpertInnen werden kurzzeitig herangezogen
    und ihre Tätigkeit ist zeitlich begrenzt und abgeschlossen. Mögliche Tätigkeiten sind: Referate,
    Führungen z. B. bei Exkursionen, Seminare, Workshops, Punktuelle Fachberatung, Moderation;
    Vorgeschlagener Stundensatz 106,00 € netto / 127,00 € brutto

-   4.5 Projekt- und Prozessbegleitung
    Kann länger andauernd in Anspruch genommen werden. Tätigkeiten sind z. B.: Prozessbegleitung,
    Projektbegleitung, Projektmanagement, inklusive Moderation; Entwicklung von Konzepten, die
    über Erstellung von selbsterstellten Unterlagen hinausgehen; Durchführung länger andauernder
    Seminare/Workshops; beinhaltet Koordinierungs- und Organisationstätigkeiten zu den Bera-
    tungstätigkeiten.
    Vorgeschlagener Stundensatz 82,00 € netto / 98,00 € brutto

-   4.6 Druckkosten
    Der Referenzkostensatz gilt für jede Art von Papier, Heftung, Lochung etc. und es erfolgt keine
    Unterscheidung zwischen Flyer, Folder, Broschüre, etc.; Der Referenzkostensatz gilt netto, pro
    Stück unabhängig von einer Seitenanzahl und inklusive Versandspesen.
    Vorgeschlagene Sätze:

         Pro Stück                                                    Netto (€)   Brutto (€)
         Format: kleiner A4; Auflage bis 1000 Stück                       0,50         0,59
         Format: kleiner A4; Auflage über 1.000 bis 10.000 Stück          0,22         0,26
         Format: kleiner A4; Auflage über 10.000 Stück                    0,22         0,25

         Format = A4; Auflage bis 1000 Stück                              1,02         1,21
         Format = A4; Auflage über 1.000 bis 10.000 Stück                 0,43         0,51
         Format = A4; Auflage über 10.000 Stück                           0,25         0,28

                                                    2
Format = A3; Poster/Plakate, 1 Seite                            € 1,72        2,06

5) Ausrüstungs- und Infrastrukturkosten
 - Plausibilisierung durch Angebote oder Preisvergleiche.

2. Praktische Umsetzung des Lump-Sum-Ansatzes

2.1.    Rolle der Euregios

    -   bei Projektantragsstellung:

Es wird hervorgehoben, dass neben der Plausibilisierung des Projektbudgets und der damit verbunde-
nen Festlegung der Lump Sum die Definition passender Meilensteine und geeigneter Nachweisindi-
katoren von großer Bedeutung für den Erfolg des Systems sind. Da die Projektentwicklung in enger
Betreuung durch die Euregios erfolgt, ist es die Aufgabe der Euregios, neben der Budgetplausibilisie-
rung auch einen Vorschlag für die Definition von Meilensteinen und von später vorzulegenden Nach-
weisen vorzunehmen. Um eine bessere Klarheit für die Projektumsetzung zu erlagen, werden die Mei-
lensteine nach den dahinterliegenden Kostenelementen prozentuell gewichtet. Die letztgültige Ent-
scheidung über die Plausibilisierung des Haushaltsentwurfs sowie die Definition und Gewichtung der
Meilensteine liegt bei VB/GS.

    -   bei der Projektumsetzung

Nachdem die Rahmenbedingungen (Lump Sum, gewichtete Meilensteine und Nachweise) vor Projekt-
start fixiert wurden, ist es die Aufgabe der Euregios, während der Projektumsetzung darauf zu achten,
dass die definierten Nachweise erfüllt werden.

    -   bei der Projektabrechnung

Die Euregios begleiten die Projektträger bei der Berichtslegung mit besonderem Augenmerk auf die
Vorlage der definierten Nachweise (neben den inhaltlichen Aspekten). Die Auszahlung der EFRE-Mit-
tel hängt von der Erbringung der Nachweise ab. Wenn die Nachweise nicht so, wie im EFRE-Vertrag
definiert, erfüllt werden, können keine (!) EFRE-Mittel für den jeweiligen Meilenstein ausgezahlt wer-
den. Daraus zeigt sich die große Bedeutung der Definition von Meilensteinen und Nachweisen, die
konkret formuliert und sehr nahe an der Projektumsetzung angesiedelt sein müssen (wie z.B.: Durch-
führung einer Veranstaltung mit 50 - 70 Personen). Andererseits dürfen die Anforderungen aber nicht
zu eng sein, damit sie auch erfüllbar sind.

2.2.    Praxisbeispiele und daraus abgeleitete Fragestellungen

Die im Programmraum tätigen Euregios wurden Anfang 2021 damit beauftragt, den Lump-Sum-Ansatz
anhand ausgewählter Kleinprojekte, die in der Förderperiode 2014-2020 umgesetzt wurden, praktisch
zu testen. Die Plausibilisierung der Kosten erfolgte dabei auf Basis von Vergleichsangeboten, Referenz-
kosten oder Pauschalen; die Festlegung und Gewichtung der Meilensteine auf Basis der in den Projek-
ten umgesetzten Inhalte bzw. Projektziele.

Einschätzung des Lump-Sum-Ansatzes durch die Euregios:
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Grundsätzlich befürworten die involvierten Euregios die Einführung der Lump Sums. Wenn das Pau-
schalmodell für Kleinprojekte von den Anforderungen her klar ist und Projektänderungen während der
Laufzeit möglich sind, stehen die Euregios dem Pauschalmodell positiv gegenüber. Unterstrichen wird
die positive Einstellung gegenüber diesem Ansatz, wenn die administrative Belastung – sowohl für die
Projektakteure als auch die Prüfstellen – ‚unter dem Strich‘ geringer sein wird als bisher.

Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Euregios bei den Referenzkosten: Diese sollten noch detaillier-
ter ausgearbeitet bzw. um Kategorien („Vertriebskosten in Social Media“) ergänzt werden. Referenz-
kosten werden von den Euregios nicht in allen Fällen als eine sinnvolle und machbare Lösung einge-
stuft. Im Zweifelsfall soll jedenfalls die Möglichkeit bestehen, Kosten über Vergleichsangebote plausi-
bilisieren zu können. Ebenso wird unterstrichen, dass auch anteilige Kostenanerkennungen (z.B. bei
Teilerreichung eines Meilensteins) möglich sein sollten.

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Q&A’s zur Umsetzung der Lump-Sums

Projektantragsstellung

 a. Plausibilisierung des Haushaltsentwurfs
 Allgemein
     Braucht es zukünftig noch Vergleichsangebote oder soll primär mit Referenzkosten gear-
      beitet werden?
        Antwort VB/GS:
        Sämtliche Kostenkategorien, die in die Berechnung der Lump Sum miteinfließen,
        sind im Rahmen der Antragsstellung nachvollziehbar darzustellen und zu begründen.
        Markterkundungen zur Plausibilisierung des Budgetentwurfs können grundsätzlich auch für
        Kostenpunkte herangezogen werden, zu denen es Referenzkosten gibt.
        Die Referenzkosten dienen als Anhaltspunkt und können für die Plausibilisierung von
        Ausgaben unter 1.000 € herangezogen werden, wenn sie sich dafür eignen. Liegen die
        beantragten Kosten über einem Auftragsvolumen von 1.000 € (netto), ist eine
        Markterhebung verpflichtend durchzuführen. D.h., für Auftragsvolumina ab diesem
        Schwellenwert sind nur noch Preisvergleiche zur Plausibilisierung des Budgetentwurfs
        zulässig. Im Zuge der Markterkundung müssen Vergleichsangebote vorgelegt werden. Es
        muss dabei klar hervorgehen, was im Zuge der Markterkundung erhoben wurde.
        In jedem Fall gilt das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

     Müssen Referenzkosten – wenn es welche gibt – zur Plausibilisierung der Kosten heran-
      gezogen werden?
        Antwort VB/GS:
        Grundsätzlich sollen die Referenzkosten die Plausibilisierung der Kosten vereinfachen. Diese
        müssen aber nicht zwanghaft angewandt werden. Alternativ können zur Plausibilisierung
        stets Preisvergleiche gemacht werden. Dies wird in der Praxis auch oft Sinn machen, da der
        konkrete Stundenaufwand in bestimmten Fällen ja auch nur schwer geschätzt werden kann.
        Für beantragte Kostenpositionen über 1.000 € (netto) sind Preisvergleiche verpflichtend
        einzuführen.
        Es liegt dabei im Aufgabenbereich der Euregios, dass die Kosten realitätsnah angesetzt
        werden und die Projektträger entsprechend beraten werden.

     Wie ist bei Kleinprojekten und p2p-Projekten mit nationalen Kofinanzierungen umzuge-
      hen?
        Antwort VB/GS:
        Die Ausfinanzierung der projektbezogenen Kosten muss sichergestellt sein. Dies ist im Zuge
        der Antragsstellung vom Projektträger nachvollziehbar darzustellen.
        Bei Antragsstellung ist – wenn eine nationale Kofinanzierung in Aussicht gestellt oder
        genehmigt wird – eine Erklärung der kofinanzierenden Stelle(n) einzureichen. Die
        Inanspruchnahme der nationalen Kofinanzierungsmittel wird – analog zu Echtkosten – im
        Zuge der Abrechnungsprüfung nicht mehr geprüft.

 Personalkosten

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 Wird die Personalkostenpauschale mit Projektgenehmigung fixiert?

       Antwort VB/GS:
       Die PK-Pauschale ist eine Möglichkeit zur Plausibilisierung der Personalkosten. Es wird bei
       Projektgenehmigung nicht die Pauschale sondern die Höhe der Lump-Sum fixiert.
       Bei Kleinprojekten erfolgt die Plausibilisierung ausschließlich anhand der flat rate. Bei p2p-
       Projekten können keine Personalkosten beantragt werden.

    Können Personalkosten als eigener Meilenstein dargestellt werden?

       Antwort VB/GS:
       Grundsätzlich sind im Zuge der Antragsprüfung inhaltliche Meilensteine festzusetzen. Nur
       in speziellen Einzelfällen können Personalkosten als eigener Meilenstein (etwa über Stun-
       denaufzeichnungen) definiert bzw. als Nachweis zur Erreichung eines Meilensteins heran-
       gezogen werden.

    Muss auch bei den Klein- projekten, insofern Personalkosten eingereicht werden, deren
     Zusätzlichkeit bei der Antragsstellung – analog zur Förderperiode 2014-2020 – nachge-
     wiesen werden?
       Antwort VB/GS:
       Werden Personalkosten beantragt, so muss im Zuge der Antragsstellung neben den
       Arbeitsverträgen auch ein geeigneter Nachweis der Zusätzlichkeit des Personals vorgelegt
       werden (Neuanstellung, Freistellung, ...).

Reisekosten
    Wie ist in Fällen zu verfahren, in denen Reisekosten (ein) Hauptbestandteil eines Projek-
     tes sind?
       Antwort VB/GS:
       Grundsätzlich sind Reisekosten als Hauptbestandteil eines Projektes zulässig. Genauso wie
       bei anderen Kostenkategorien ist hier eine Zuteilung zu Meilensteinen und
       Projektergebnissen denkbar. Die Plausibilisierung der Kosten kann durch die flat rate,
       Referenzkosten oder alternativ durch Preisvergleiche erfolgen.
       Reisekosten sind im Zuge der Antragsstellung plausibel zu begründen und zu
       dokumentieren.

Externe Expertise und Dienstleistungen
    Wie kann die Verhältnismäßigkeit des Stundenausmaßes einer externen Dienstleistung
     abgeschätzt werden, wenn Referenzkosten zur Plausibilisierung des Budgetentwurfs an-
     gewandt werden?
       Antwort VB/GS:
       Referenzwerte bilden die Basis der Plausibilisierung der Lump Sum. Bei Referenzkosten ist
       eine Markterkundung ab einem Auftragsvolumen von 1.000 € verpflichtend durchzuführen.
       Zur besseren Einschätzung der Verhältnismäßigkeit des projektierten Auftragsvolumens
       kann eine Markterkundung auch unter diesem Schwellenwert eingefordert werden. In

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diesem Zusammenhang ist das Stundenausmaß der externen Dienstleistung auf
      Nachvollziehbarkeit zu prüfen.
      In jedem Fall gilt das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

    Sind Künstlerhonorare förderfähig?
     Wenn ja, auf welche Weise sind diese zu Plausibilisieren?
      Antwort VB/GS:
      In der Periode 2021 – 2027 sind Künstlerhonorare von der Förderung ausgeschlossen.

    Werden Vergleichsangebote, die von Euregio eingeholt werden, für die Plausibilisierung
     akzeptiert oder ist dies von den Projektträgern selbst zu machen?
     Wäre bspw. eine Internet-Recherche ausreichend?

      Antwort VB/GS:
      Die Euregios übernehmen bereits eine wichtige Rolle bei der Beratung von Antragsstellern
      und unterstützen die VB/GS bei der Plausibilisierung der Budgetentwürfe. Das Einholen von
      Preisvergleichen bzw. das Durchführen einer Marktrecherche durch die Euregios ist aus die-
      sem Grund nicht möglich.

      Investive Ausgaben
    Kommt es – bei Klein- und Mittelprojekten – in der Förderperiode 2021-2027 zu einem
     Wegfall der 30%-Beschränkung für investive Ausgaben?
      Antwort VB/GS:
      Außer bei p2p-Projekten (ISO 1) gibt es grundsätzlich keine prozentuelle Beschränkung für
      investiven Ausgaben.

b. Meilensteine
    Wie sind Meilensteine / Projektzielen zu definieren?
      Antwort VB/GS:
      Die Ziele sollten eng mit den beantragten Kosten verknüpft sein und nicht nur auf die
      Projektergebnisse abzielen. Ansonsten könnte ein Projektziel mit ganz anderen Kosten auch
      erreicht werden, was wiederum die Plausibilisierung der Kosten konterkarieren würde.
      Meilensteine bzw. Outputindikatoren dürfen nicht zu allgemein formuliert werden. Darüber
      hinaus sollen qualitative und quantitative Mindestanforderungen (z.B. Mindestwerte,
      inhaltliche Anforderungen und Auflagen) genau festgelegt werden.

    Wie viele Meilensteine pro Projekt sollen/können definiert werden (Maximalzahl, Mini-
     malzahl)?
      Antwort VB/GS:
      Pro Projekt wird die Festlegung von 3-5 Meilensteinen angeraten, wobei Abweichungen im
      Einzelfall möglich sind.

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 Wie ist mit Meilensteinen umzugehen, die eine Grundvoraussetzung für die Erfüllung
  von weiteren Meilensteine darstellen?
   Antwort VB/GS:
   Meilensteine hängen fast immer miteinander zusammen, sollten aber trotzdem getrennt
   definiert werden. Wenn ein Meilenstein nicht umgesetzt wird, welcher die Voraussetzung
   für die Erreichung anderer Meilensteine darstellt, so können auch diese darauf
   aufbauenden Meilensteine nicht umgesetzt werden.
   In weiterer Folge bedeutet das, dass das Nichterreichen eines solchen Meilensteins auch
   zur Kürzung der darauf aufbauenden Meilensteine führt.

 Wie soll/kann die Gewichtung zwischen den einzelnen Meilensteine vorgenommen wer-
  den?
  Kann es Meilensteine ohne Kostenhinterlegung geben?
   Antwort VB/GS:
   Meilensteine (Definition und Gewichtung) müssen eng mit den beantragten Kosten bzw.
   dem Budgetplan zusammenhängen.
   Meilensteine ohne Kostenhinterlegung sind nicht möglich.

 Wie hoch sollte die Detailschärfe der einzelnen Meilensteine sein?
   Antwort VB/GS:
   Je genauer die Meilensteine definiert werden, umso besser kann die FLC die Erreichung
   der Projektziele bzw. Umsetzung der Maßnahmen nachvollziehen. Bei der Definition der
   Meilensteine sollen qualitative und quantitative Mindestanforderungen (z.B.
   Mindestwerte, inhaltliche Anforderungen und Auflagen) genau festgelegt werden. Diese
   sollten dabei nicht zu viel Flexibilität einräumen.
   Auch die Outputs bzw. die später zu prüfenden Nachweise müssen schon im Zuge der
   Definition der Meilensteine detailliert und projektbezogen beschrieben werden.

 Müssen Meilensteine quantifiziert werden?
   Antwort VB/GS:
   Im Zuge der Antragsprüfung ist festzulegen, welche der definierten Meilensteine
   quantifizierbar sind. Bei quantifizierbaren Meilensteinen werden – pro Meilenstein – aus
   dem Budgetentwurf unit costs abgeleitet. Diese unit costs dienen in weiterer Folge als
   Grundlage für eine anteilsmäßige Kürzung der jeweiligen Meilensteine.

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Projektumsetzung

     Darf eine Änderung von Meilensteinen oder eine Gewichtungsänderungen nach Projekt-
      genehmigung durchgeführt werden?
      Wenn ja, welche Voraussetzungen (formal, inhaltlich) müssen dafür gegeben sein?

       Antwort VB/GS:
       Änderungen sind grundsätzlich auch während der Projektumsetzung möglich. Budgeterhö-
       hungen sind jedenfalls ausgeschlossen. Meilensteinänderungen sind in begründeten Fällen
       möglich (z.B. Gewichtung, inhaltliche Änderungen).

       Im Falle einer Änderung muss ein aktualisierter Budgetentwurf eingereicht werden, welcher
       wiederum plausibilisiert werden muss.

       Wenn bei der Projektabrechnung für einen Meilenstein andere Nachweise als die lt. EFRE-
       Fördervertrag definierten Nachweise vorgelegt werden, liegt es im Ermessen der Abrech-
       nungskontrollstelle, den Meilenstein trotzdem anzuerkennen, sollte durch die vorgelegten
       anderen Nachweise die ordnungsgemäßen Umsetzung des Meilensteins zweifelsfrei und
       nachweislich belegt sein.

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Projektabrechnung

     Wie ist mit einer Nichteinhaltung von Kommunikationsvorschriften bzw. -auflagen um-
      zugehen?
      Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen, wenn Publizitätsvorschriften nicht oder nicht
      ganz eingehalten sind?
       Antwort VB/GS:
       Bei Nichteinhaltung der Publizitätsvorschriften (nicht-behebbare Mängel) kommt es zu
       einer Pauschalkürzung der auf die Lump Sum um 2% (vgl. Interreg VO Art. 36 Z 6)

     Was passiert im Falle einer Nichterreichung eines Meilensteins?
       Antwort VB/GS:
       Im Zuge der Abrechnungsprüfung wird die Erreichung bzw. Umsetzung der definierten
       Meilensteine geprüft. Bei Nichterreichung eines Meilensteins erfolgt eine anteilsmäßige
       Kürzung auf die Lump Sum. Echtkosten bzw. einzelne Kostenkategorien werden bei der
       Projektabrechnung nicht mehr geprüft.

     Was passiert im Falle einer Teilerreichung eines Meilensteins?
       Antwort VB/GS:
       Schon im Zuge der Antragsprüfung wird festgelegt, welche der definierten Meilensteine
       quantifizierbar sind. Bei quantifizierbaren Meilensteinen werden – pro Meilenstein – aus
       dem Budgetentwurf unit costs abgeleitet. Diese unit costs dienen in weiterer Folge als
       Grundlage für eine anteilsmäßige Kürzung der jeweiligen Meilensteine.

     Wie wirken sich im Fördervertrag definierte bzw. nachzuweisende Auflagen auf die Ab-
      rechnung aus, die nicht explizit als Meilensteine definiert wurden?
       Antwort VB/GS:
       Etwaige Auflagen müssen stets in den/die Meilenstein(e) miteinfließen. Deren Einhaltung
       muss folglich auch bei der Projektabrechnung/Kontrolle der Meilensteine mitgeprüft
       werden.

     Welche Nachweisarten (Nachweisführung) für die Erreichung der Meilensteine werden
      akzeptiert / nicht akzeptiert?
       Antwort VB/GS:
       Rechnungen werden bei der Abrechnung nicht als Nachweis akzeptiert. Der Fokus soll weg
       von der Einzelbelegsebene hin zum Projektinhalt verlagert werden.
       Die Nachweisführung sollte sich an inhaltlichen Kriterien (Ergebnis- oder
       Durchführungsberichte, Teilnehmerlisten, Medienberichte, Fotos, Lieferscheine etc.)
       orientieren.
       Wenn bei der Projektabrechnung für einen Meilenstein andere Nachweise als die lt. EFRE-
       Fördervertrag definierten Nachweise vorgelegt werden, liegt es im Ermessen der
       Abrechnungskontrollstelle, den Meilenstein trotzdem anzuerkennen, sollte durch die
       vorgelegten anderen Nachweise die ordnungsgemäßen Umsetzung des Meilensteins
       zweifelsfrei und nachweislich belegt sein.

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