Elektronische Kassenbetriebsprüfung - Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt und Hinweise zur sicheren Kassenführung - Anja Keidel ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Elektronische Kassenbetriebsprüfung – Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt und Hinweise zur sicheren Kassenführung Anja Keidel, Steuerberaterin Schuber & Partner Steuerberatungsgesellschaft 1
Inhaltsverzeichniss 1. Einleitung 2. Grundlagen einer ordnungsgemäße Kassenführung und Aufbewahrungsfristen 3. Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt 4. Praxisempfehlungen zur sicheren Kassenführung 5. Fazit zu Kassenprüfungen 2
Einleitung 3
Einleitung Verstärktes Misstrauen der Prüfer der Finanzverwaltung bei bargeldintensiven Betrieben („Hochrisikobetriebe“) durch Einsatz neuer Prüfungsmethoden, intensiver Schulung der Betriebsprüfer und verstärkte Prüfung bargeldintensiver Betriebe wurden in der Vergangenheit zunehmend Mängel aufgedeckt damit können erhebliche Steuernachforderungen und ggf. auch die Einleitung von Strafverfahren verbunden sein Um so wichtiger ist es, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Bargeschäften zu beachten, insbesondere die verschärften Vorschriften bei digitalen Kassen 4
Einleitung Aufgaben moderner Kassensysteme Fiskal- funktion Überwachung (Erfassung der Einnahmen des Personals für Besteuerungszwecke) (Verhinderung von Betrug) Betriebs- wirtschaftliche Zwecke (Umsatz nach Artikeln, Umsatz pro Mitarbeiter, Zeitanalysen usw.) 5
Einleitung Arten von Kassensystemen Kassen Offene PC-Kassensysteme Proprietäre Kassen Ladenkasse Geldlade mit elektronischem Schuhkarton Journal mechanische oder Ohne elektronisches elektronische Journal Rechensysteme 6
Einleitung Manipulation von Kasseneinnahmen Der Finanzverwaltung sind seit langem alle Möglichkeiten zur Manipulation der Kasseneinnahmen bekannt Besonders häufig vorkommende „Tricks“ sind: Nutzung des Trainingsspeichers (Tische oder Personal) Stornierung von Umsätzen Nichtverbuchung von Einnahmen Falsche Programmierung der Kassensoftware Verwendung mehrerer Kassen (eine fürs Finanzamt und eine so) Manuelle Löschung von Journalbuchungen … 7
Einleitung Hochrisikobetriebe aus Sicht des Finanzamtes Gastronomie Hotellerie Apotheken Taxigewerbe Einzelhandel Hochrisiko Bareinnahmen Bäcker Tankstellen Fleischer Friseur- usw. betriebe 8
Grundlagen ordnungsgemäßer Kassenbuchführung 9
Grundlagen ordnungsgemäßer Kassenbuchführung Für die Führung einer Kasse und eines Kassenbuches, gelten die Grundsätze ordnungsgemäßer Kassenbuchführung (GoB), bei elektronischen Kassen zusätzlich die Grundsätze ordnungsgemäßer DV- gestützter Buchführungssysteme (GoBS) Sind Bargeschäfte im betrieblichen Bereich vorhanden, so ist das Führen einer Geschäftskasse erforderlich Das Fehlen einer Kasse ist nur dann nicht von Bedeutung, wenn der Barverkehr nur sehr geringfügig ist 10
Grundlagen ordnungsgemäßer Kassenbuchführung „Tägliches Festhalten“ gemäß 146 Abs. 1 AO Nur durch Erfassen von Bareinnahmen und –ausgaben noch am Tag der Vereinnahmung wird die wichtigste Eigenschaft der Kassenführung gewährleistet, die Kassensturzfähigkeit Für Kassenaufzeichnungen gilt grundsätzlich Einzelaufzeichnungspflicht, d.h. Aufzeichnung auch des Inhalts des Geschäfts, Name der Firma und Anschrift des Vertragspartners 11
Grundlagen ordnungsgemäßer Kassenbuchführung Ausnahme: wenn Waren von geringem Wert in unbestimmter Anzahl nicht bekannten Personen verkauft werden, z.B. Einzelhandel Aufzeichnungen sind vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet zu führen Beim Einsatz einer Registrierkasse muss das Zustandekommen der Summe durch Aufbewahrung von Ursprungsbelegen, wie Kassenstreifen, Kassenzettel, Kassenbon und dergleichen nachgewiesen werden 12
Grundlagen ordnungsgemäßer Kassenbuchführung Zur Vereinfachung lässt die Finanzverwaltung zu, das stattdessen der sog. Tagessummenbon (auch Z-Bon oder Finanzbericht genannt) aufbewahrt wird Allerdings sind Einzelaufzeichnungen immer dann erforderlich, wenn der Wert des Bargeschäftes ca. 15.000 EUR erreicht Nicht nur die Aufzeichnung von Erlösen ist erforderlich, sondern auch alle anderen Geldbewegungen (Entnahmen/Einlagen, Geldtransit etc.) 13
Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt 14
Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt Kasseneinnahmen gehören zu den Daten, die sich hervorragend prüfen lassen! Nach der (vorübergehenden) Nichteinführung des Fiskalchips hat die Finanzverwaltung ihr Herz für die Kasse wiederentdeckt Ab 2008 ist ein starkes Ansteigen der Prüfungstätigkeit auf diesem Gebiet zu beobachten Kassenprüfungen bilden Schwerpunkt der Prüfungen Spezielle Schulung der Betriebsprüfer zur Prüfungstechnik und den rechtlichen Grundlagen Besonders der Einsatz der digitalen Datenanalyse hat die Prüfungspraxis grundlegend beeinflusst 15
Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt Entwicklung der digitalen Betriebsprüfung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) vom 16. Juli 2001 Seit dem 1. Januar 2002 ist der Finanzverwaltung das Recht eingeräumt worden, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung des Steuerpflichtigen durch Datenzugriff zu prüfen ( 146 und 147 AO) Dazu gehören: Finanz-, Anlagen- und Lohnbuchhaltung Aber auch in anderen Bereichen befinden sich steuerrelevante elektronische Daten. Digitale Unterlagen müssen in digitaler Form bereitgestellt werden! Ausdruck der Buchhaltung auf Papier und Löschung der Daten ist nicht mehr möglich! 16
Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt Entwicklung der digitalen Betriebsprüfung „Level-2-Audit“ – die digitale Betriebsprüfung hat gerade erst begonnen! Bisher nur Prüfung der Finanzbuchhaltung – Manipulationen finden aber in der Regel vorher statt Datenzugriff durch die Prüfer nimmt hinsichtlich Umfang und Tiefgang zu („Level-2-Audit“) Verstärkte Einbeziehung von Daten aus vorgelagerten Systemen in die Betriebsprüfung BMF-Schreiben vom 26.11.2010 zur Aufbewahrung digitaler Daten speziell bei elektronischen Registrierkassen Manipulationen lassen sich dadurch wesentlich besser aufdecken 17
Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt Was sind Daten aus vorgelagerten Systemen? Vorgelagerte Systeme sind im weitesten Sinne alle unter Verwendung eines Datenverarbeitungssystems oder einer Software erzeugten betrieblichen Daten (im Unternehmen), insbesondere: Kassendaten oder elektronische Waagen Branchensoftware jeglicher Art (für Angebote, Lieferscheine, Betriebsverwaltung) Warenwirtschaftssysteme, Kostenrechnung Fakturierungsprogramme, Auftragsverwaltung Programme für Zahlungsverkehr (z.B. Quicken, Starmoney) Elektronische Fahrtenbücher, usw. … 18
Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt Worin besteht in der Praxis die Schwierigkeit? In der Praxis sind eine Vielzahl von verschiedenen Kassen vorhanden Nicht alle Kassen genügen den Anforderungen der Finanzverwaltung I.d.R. sind die Kassen so eingerichtet, das bei der Erstellung des Tagessummenbons die Daten gelöscht werden, insbesondere weil auch keine Speicherkapazitäten vorhanden Der Unternehmer muss nun prüfen, ob durch Softwareanpassungen oder Speichererweiterung die Kasse den zukünftigen Anforderungen genügt Die Feststellungslast liegt beim Steuerpflichtigen und darf aus steuerlicher Sicht nicht unterschätzt werden 19
Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt Sanktionen bei Nichterfüllung des Datenzugriffs Werden Daten – auch aus vorgelagerten Systemen - nicht vorgelegt, droht ein Verzögerungsgeld 146 Abs. 2b AO bspw. bei Nichteinräumung des Datenzugriffs Es reicht der Hinweis auf die Möglichkeit eines Verzögerungsgelds (Androhung des Verzögerungsgelds ist nicht erforderlich) Verzögerungsgeld beträgt mindestens 2.500 € bis maximal 250.000 € Nach Übergabe der Daten wird das Verzögerungsgeld nicht erstattet Einführung eines Risikomanagementsystems (RMS) in der Finanzverwaltung zur gezielten Auswahl der zu prüfenden Unternehmen! 20
Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt Prüfungsmethoden der Finanzverwaltung Die für die Prüfung zur Verfügung stehenden Daten haben wesentlichen Einfluss auf die angewendeten Prüfungsmethoden. Datenherkunft Daten aus Daten der Vorsystemen Finanzbuchhaltung (Journaldaten des Kassensystems) Die Prüfungsmöglichkeiten werden nur durch die Phantasie des Betriebsprüfers begrenzt! 21
Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt Prüfungsmethoden der Finanzverwaltung (Aufzählung nicht vollständig) Überblick Prüfungsmethoden Klassische Methoden Plausibilitätsprüfungen Prüfung auf diverse Ziffernprüfung logische Plausibilität Chi-Quadrat-Test Zeitreihenvergleich Newcomb-Benford- Verteilungsanalyse Analyse Betriebsvergleiche Lückenanalyse (extern o. intern) 22
Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt Revisionssoftware der Finanzverwaltung Betriebsprüfung / Finanzverwaltung setzt Prüfsoftware WinIDEA (Interactiv Data Extraction and Analysis) der Firma CaseWare International Inc. ein Wichtige Funktionen der Revisionssoftware: Import großer Datenmengen aus verschiedensten Formaten Filtern, Sortieren, Extrahieren und Exportieren der Daten Integration von Funktionen zur Datenanalyse 23
Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt Beispiel für klassische Prüfmethode Kontrollmitteilung Die Veranlagung oder ein anderer Prüfer findet in den Ausgaben einen „verdächtigen“ Kassenbon! Dieser wird an die USt-Sonderprüfung übergeben! Testkauf Vor Beginn oder während der Prüfung geht die Prüferin oder eine Kollegin als normale Kundin in der Fleischerei essen! 24
Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt Ziffernanalyse – Chi-Quadrat-Anpassungstest • Jeder Mensch hat Lieblingszahlen! • Der Chi-Quadrat-Anpassungstest ist eine mathematisch-statistische Prüfungsmethode • Geprüft wird, ob die Endziffern der Tageseinnahmen gleich verteilt sind In der Regel werden die erste Ziffer vor dem Komma oder die erste bzw. zweite Ziffer nach dem Komma untersucht. Liegt keine Gleichverteilung vor, ist dies ein Indiz für eine Manipulation. 25
Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt Lückenanalyse Beispiele für Lückenanalyse: • Tage ohne Kasseneinnahmen (mit Feiertagen nach Bundesland und individuellen Öffnungstagen - hier Montag bis Freitag) • Fehlende Rechnungsnummern • Fehlende Bonnummern aus dem Kassenjournal 26
Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt Zeitreihenvergleich Der Zeitreihenvergleich ist eine der effektivsten Prüfungsmethoden, da sie – im Gegensatz zu den mathematisch- statistischen Verfahren - relativ einfach ist und in unterschiedlichsten Varianten angewendet werden kann Besonders die graphische Darstellung macht Probleme sofort sichtbar Gegenüberstellung von Vergleichsgrößen, z. B. Umsatz und Wareneinsatz oder Gegenüberstellung mit anderen Perioden Unter Einbeziehung von Daten, die nicht manipulierbar sind, z. B. Wetterdaten (Eisdielen oder Biergärten), können auch systematische Manipulationen wie die Verkürzung von Umsatz und Wareneinsatz aufgedeckt werden 27
Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt Zeitreihenvergleich Beispiel: - Prüfung der Tagesend- bestände einer Kasse drei Feststellungen mit einer Prüfung – 3 in 1 1. Kassenminusprüfung 2. unglaubwürdig hohe Kassenbestände 3. Zweifel an der geldmäßigen Kassenführung da das Geld nur etwa 2 mal pro Monat aus der Kasse genommen wird 28
Praxisempfehlungen zur sicheren Kassenführung Mängel und Folgen in der Kassenbuchführung Gem. 158 AO müssen die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen der Besteuerung zu Grunde gelegt werden, wenn die den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen und sich keine Hinweise auf sachliche Unrichtigkeit ergeben Der Gesetzgeber unterscheidet formelle und sachliche Mängel Nur die materiell und formell ordnungsmäßige Buchhaltung wird der Besteuerung zugrunde gelegt Ob formelle oder sachliche Mängel vorliegen ist im Ergebnis unbeachtlich Entscheidend ist, wie schwer der Mängel ist Der Gewichtung der Mängel kommt in der Praxis große Bedeutung zu 29
Praxisempfehlungen zur sicheren Kassenführung Materielle und formelle Ordnungsmäßigkeit Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung Materielle Formelle Ordnungsmäßigkeit Ordnungsmäßigkeit Bedeutet: Wenn die Neben der richtigen Erfassung der Tageseinnahmen 1.000 € betragen, Einnahmen müssen auch alle anderen dann müssen in der Fibu auch Unterlagen und Belege vorhanden 1.000 € Einnahmen erfasst sein. sein! 30
Praxisempfehlungen zur sicheren Kassenführung Folgen Enthält die Kassenbuchführung nur kleinere formelle Mängel, die das Ergebnis nicht beeinflussen, ist die Ordnungsmäßigkeit nicht beeinflusst, z.B. das Fehlen nur eines Z-Bons Gleiches gilt bei geringfügigen sachlichen Mängeln, z.B. geringfügige Kassenfehlbeträge etc. Aber ist die Kassenführung mit schweren formellen und sachlichen Mängeln behaftet, verliert sie den Beweischarakter Die Buchführung ist nicht ordnungsgemäß und kann der Besteuerung nicht mehr zu Grunde gelegt werden Die Besteuerungsgrundlagen können vom Betriebsprüfer geschätzt werden Die Gewichtung des Mangels hängt vom konkreten Fall ab Je nach Schwere wird in Einzelfällen die Steuerfahndung hinzugezogen und ein Steuerstrafverfahren eingeleitet 31
Praxisempfehlungen zur sicheren Kassenführung 32
Praxisempfehlungen zur sicheren Kassenführung Organisationsunterlagen elektronischer Kassen Gemäß 145 Abs. 1 AO muss die Kassenführung durch einen Sachverständigen Dritten prüfbar sein Dazu ist es notwendig , dass die maßgeblichen Organisationsunterlagen aufbewahrt werden müssen Wichtig sind vor allem die Programmier- und Bedienungsanleitung der Kasse, damit sich ein sachverständiger Dritter einen Überblick über die Möglichkeiten, die die Kasse bietet, machen kann Fragen wie, welche Berichtsarten bietet die Kasse, inwieweit kann man in die Programmierung eingreifen, müssen feststellbar sein Aufbewahrt werden müssen auch die programmierten Grundeinstellungen bei Inbetriebnahme (z.B. Artikellisten mit Preisen) und die Dokumentation über Änderungen 33
Praxisempfehlungen zur sicheren Kassenführung Organisationsunterlagen elektronischer Kassen Mit der Trainingskellner-Funktion soll vorschriftsmäßig die Bedienung der Kasse geübt werden, darüber erfasste Umsätze sind nicht in den Tageseinnahmen enthalten Die Nutzung des Trainingskellners ist zulässig, es muss aber eine Dokumentation der Einrichtung vorliegen. Außerdem müssen auch die Trainerumsätze vorliegen und auf ihre Plausibilität prüfbar sein In der Praxis werden die Kassengrundeinstellungen und Änderungen bei der Programmierung oftmals nicht aufbewahrt Auch mit der Kasse erstellte Rechnungen (Bewirtungsrechnungen) sind aufzubewahren, sofern sie 150 EUR übersteigen → gleiches gilt auch für elektronische Waagen und Taxameter → Das Löschen der Journaldaten und die Aufbewahrung des Kassenberichts ist nicht mehr zulässig! 34
Praxisempfehlungen zur sicheren Kassenführung Organisationsunterlagen elektronischer Kassen Weitere Anforderungen sind: Aufzeichnung der unterschiedlichen Zahlungswege (Barzahlung oder Kreditkarte; Lastschriften,…) Die konkreten Einsatzorte und -zeiträume der Kassen sind zu protokollieren und aufzubewahren Aufzeichnungen für jede einzelne Kasse getrennt führen und aufbewahren 35
Praxisempfehlungen zur sicheren Kassenführung Z-Bon mit geforderten Angaben Folgende Angaben muss ein Z-Bon enthalten: Name des Betriebs Datum Summe der Tageseinnahmen Fortlaufende Nummer des Bons Stornos und Retouren Zahlungswege bar, Kredit, Scheck Entnahmen Besondere Bedeutung kommt der fortlaufenden Nummer und den Stornos/Retouren zu Im Belegzusammenhang zu den Z-Bons müssen alle weiteren i.R. des Tagesabschlusses abgerufenen Ausdrucke der Registrierkasse, z.B. betriebswirtschaftliche Auswertungen, Zeitzonenberichte, Ausdruck des Trainingsspeicher, Kellnerberichte, Spartenberichte, Warengruppenberichte etc. aufbewahrt werden 36
Praxisempfehlungen zur sicheren Kassenführung Anforderungen am Kassensysteme Ältere Kassen können aus technischen Gründen die Anforderungen oft nicht erfüllen Auch bei moderneren Kassensystemen müssen regelmäßig Änderungen der Programmierung und/oder Nachrüstungen bei der Hardware erfolgen Fraglich ist, wann eine Kasse nachrüstbar ist oder nicht Keine Aussage bis wann dies erfolgen muss Ist keine Nachrüstung möglich, gelten die bisherigen rechtlichen Anforderungen (BMF-Schreiben vom 9. Januar 1996) weiter Genügt meine Kasse den Anforderungen oder muss ich aktiv werden? 37
Praxisempfehlungen zur sicheren Kassenführung Übergangsregelung Übergangsregelung Kasse genügt Kasse genügt den nicht den technischen Anforderungen Anforderungen Modernisierung ist Modernisierung Sofortige Anwendung nicht möglich, dann ist möglich, dann der Neuregelung! Nutzung bis 31.12.2016! Umrüstung (keine Frist)! 38
Fazit zu Kassenprüfungen 39
Fazit zu Kassenprüfungen Die Praxis zeigt, das die Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten in den seltensten Fällen vollständig erfüllt werden Werden Pflichten zu Kassenaufzeichnungen nicht befolgt, Anforderungen an Registrierkassen nicht beachtet und führen die Prüfmethoden der Finanzverwaltung zu Auffälligkeiten, so führt dies zur Umkehr der Beweislast D.h. Der Unternehmer muss dann nachweisen, dass sein Betriebsergebnis stimmt Ist das nicht möglich führt das unweigerlich zu Hinzuschätzungen von Betriebseinnahmen, in Einzelfällen auch zur Einleitung von Steuerstrafverfahren 40
Fazit zu Kassenprüfungen Praxisempfehlung Seien Sie für die nächste Betriebsprüfung gut vorbereitet! Überprüfen Sie, welches Kassensystem in ihrem Unternehmen Anwendung findet Überprüfen Sie ob Anpassungen an die neuen Anforderungen seitens der Finanzverwaltung notwendig sind, ggf. Aufrüstung oder Negativbescheinigung durch Kassenhersteller Bei Neuinvestitionen Anforderungen hinsichtlich der Übergangsregelung (31.12.2016) prüfen! Kontrolle der in der Praxis vorhandenen Auswertungen auf Vollständigkeit der Angaben (z.b. fortlaufende Numerierung Z-Bon, Stornos etc.) 41
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bernhard-Thiersch-Str. 6 38820 Halberstadt Tel. 03941/5663-0 www.schuber-partner.de Präsentation: www.schuber-partner.de/Service/Downloads 42
Sie können auch lesen