INSTRUMENTAL(GESANGS)PÄDAGOGIK - (Klassik/Popularmusik) - mdw

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INSTRUMENTAL(GESANGS)PÄDAGOGIK - (Klassik/Popularmusik) - mdw
Studien- und Prüfungsabteilung/
                       Prüfungsreferat für musikpädagogische Studien
              Rennweg 8, 1030 Wien, Tel.: +43-1-711 55 DW 6910/6913/6916/6923
                            e-mail: studienabteilung@mdw.ac.at
                                homepage: www.mdw.ac.at

                                INFORMATIONSBLATT
                                           für die
                          ZULASSUNGSPRÜFUNG
                                   für das Bachelorstudium

      INSTRUMENTAL(GESANGS)PÄDAGOGIK
                       (Klassik/Popularmusik)

             Zulassungsprüfung: Mo. 10. bis Di. 18. September 2018

                        Anmeldeschluss: Fr. 1. Juni 2018

                 Online-Anmeldung zur Zulassungsprüfung unter:
     http://www.mdw.ac.at → Quicklinks → Anmeldung zur Zulassungsprüfung

           Informationstermine: Sa. 10. März 2018, 10.00 bis 13.30 Uhr
                                Ort: 1030 Wien, Rennweg 8, Neuer Konzertsaal

                                Donnerstag, 17. Mai 2018, 14.30 Uhr
                                Ort: 1030 Wien, Rennweg 8, Neuer Konzertsaal

Studiendekanat für musikpädagogische Studien
Rennweg 8, 1030 Wien, Tel.: +43-1-711 55 DW 2030
homepage: www.mdw.ac.at/stdmp

                                                                    Stand: Februar 2018
Inhaltsverzeichnis
I. Qualifikationsprofil.……………………………………………………………………………………........ 3

II. Studiendauer………………………………………………………………………………………………... 3

III. Zulassungsprüfung………………..…………………..……………………...…………………………... 3

IV. Erläuterungen zur Zulassungsprüfung………………………………………..……………………..….. 4

  Deutschtest
  Schriftliche Prüfung aus allgemeiner Musiklehre einschließlich eines Gehörtests
  Nachweis von Grundkenntnissen aus Klavier
  Vortrag mehrerer Werke

V. Korrepetitionsproben………………………………………..…………………………………………….. 6

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I. Qualifikationsprofil

Das Studium der Instrumental- und Gesangspädagogik dient der Berufsvorbildung auf einschlägige
pädagogische Tätigkeiten im freien Beruf, an Musikschulen und ähnlichen Bildungseinrichtungen, sowie
an Universitäten, Hochschulen und anderen postsekundären Lehranstalten. Dabei umfasst das in den
Blick genommene Berufsfeld zwar in einem hohen Maße die öffentlich-rechtlichen Musikschulen für
elementare, mittlere und höhere Musikerziehung, erstreckt sich darüber hinaus aber auch auf alle
Bereiche der musik- und sozialpädagogischen Jugendarbeit, sowie auf die verschiedensten (und hier
vor allem auch auf die speziell pädagogisch ausgerichteten) Felder der praktischen Musikausübung
(der Interpretation), des Kreativ-Schöpferischen (der Komposition), der Musiktheorie und Musikologie
(der Wissenschaft), der Organisation (des Managements), sowie der Vermittlung (in Presse, Verlag oder
Medien). Dabei versteht sich der Instrumental- und Gesangsunterricht selbst zunehmend als Teil der
allgemeinen Bildungslandschaft, sowie auch (bei seiner Ansiedlung an Musikschulen) des allgemeinen
Schulwesens und fühlt sich - über die Vermittlung von instrumental- und gesangstechnischen
Fertigkeiten und Fähigkeiten hinaus - einem umfassenden Bildungsauftrag verpflichtet: Aufbauend auf
der Auseinandersetzung mit Musik verschiedener Provenienz und mit unterschiedlichen Weisen des
Musizierens sind musikalische Bildung und ästhetische Erziehung ebenso das Ziel des Unterrichts wie
eine allgemeine Bereicherung der Persönlichkeit in kognitiver, affektiver und sozialer Hinsicht. Diesem
Ziel hat eine wohlabgewogene Mischung von künstlerischen Hauptfächern, pädagogischen
Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Fächern zu dienen, die den traditionellen
Instrumentalunterricht wesentlich erweitern und (unter Anderem) auch Bereiche der elementaren
Musikpädagogik, des Gruppenmusizierens, der Improvisation oder der theoretischen Schulung in den
Blick nehmen. Ergänzende und vertiefende Schwerpunkte bereiten auf weitere Anforderungen der
Berufspraxis vor und fördern zu dem Teamfähigkeit und organisatorische Handlungskompetenz der
zukünftigen Pädagoginnen und Pädagogen.

II. Studiendauer

(1) Die Studiendauer für das Bachelorstudium beträgt acht Semester; die ersten beiden Semester bilden
die Eingangsphase. Sämtliche Lehrveranstaltungen der Eingangsphase müssen bis zum Ende des 4.
Semesters absolviert werden, andernfalls die Fortsetzung des Studiums nur ohne zentralem
künstlerischen Fach möglich ist (Studienkennzahl).

(2) Im Bachelorstudium sind insgesamt 139,5 („Klassik“) bzw. 145 („Popularmusik“) Semesterstunden
zu absolvieren, davon (je) 33 in der Eingangsphase, (je) 12 als Schwerpunkt (UniStG, Anlage 1 Z.
2a.11.8) sowie 14 („Klassik“) bzw. 14,5 („Popularmusik“) als freie Wahlfächer.

III. Zulassungsprüfung

(1) Die Zulassungsprüfung dient der Feststellung der Begabung für das Studium. Die KandidatInnen
haben ferner Vorkenntnisse aus allgemeiner Musiklehre, sowie instrumentale Vorkenntnisse
nachzuweisen. Von fremdsprachigen ZulassungswerberInnen ist überdies die Beherrschung der
deutschen Sprache zu verlangen; diese wird vor der Zulassungsprüfung durch einen schriftlichen sowie
mündlichen Test überprüft, der die ausreichende praktische Beherrschung der deutschen Sprache
feststellt.

(2) Die Zulassungsprüfung gliedert sich in folgende Abschnitte:

      1. Schriftliche Prüfung aus allgemeiner Musiklehre einschließlich eines Gehörtests; diese kann
      bei Bedarf durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden. Das Bestehen dieser Prüfung ist
      Voraussetzung für das Antreten zu den im Folgenden genannten Teilprüfungen.

      2. Nachweis von Grundkenntnissen aus Klavier. Dieser Nachweis entfällt bei
      ZulassungswerberInnen, die als zentrales künstlerisches Fach Klavier, Orgel, Cembalo oder
      Tasteninstrumente der Popularmusik gewählt haben. Das Bestehen dieser Prüfung ist
      Voraussetzung für das Antreten zu den im folgenden genannten Teilprüfungen.

      3. Vortrag mehrerer Werke mindestens mittleren Schwierigkeitsgrades verschiedener
      Stilrichtungen.

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(3) Auf Antrag der Zulassungswerberin/des Zulassungswerbers an die Studiendirektorin/den
Studiendirektor kann die Zulassungsprüfung für Bewerberinnen und Bewerber, die die Erste
Diplomprüfung der Studienrichtung Instrumental(Gesangs)pädagogik nach dem KHStG 1983 absolviert
haben, erlassen werden.

(4) Sonderbestimmung für das zentrale künstlerische Fach Gesang: Der Zulassungsprüfungssenat
kann Kandidatinnen und Kandidaten, deren künstlerisches Niveau für die Zulassung zum
Bachelorstudium IGP mit zentralem künstlerischen Fach Gesang nicht ausreicht, zur Zulassung in den
Vorbereitungslehrgang für Gesangspädagogik empfehlen.

IV. Erläuterungen zur Zulassungsprüfung

                                           DEUTSCHTEST

Für Fremdsprachige: Schriftlicher und ggf. mündlicher Test zur Feststellung der Beherrschung der
deutschen Sprache (entspricht etwa dem Niveau von B1) und insbesondere auch der grundlegenden
Musikfachsprache (u.a. Begriffe der Allgemeinen Musiklehre und Formenlehre).
Eine positiv bestandene Matura/Reifeprüfung an einem österreichischen bzw. deutschsprachigen
Gymnasium im Ausland wird anerkannt.
Dieser „Deutschtest“ hat ausschließlich Gültigkeit für die Studienrichtung Bachelor-IGP!

    SCHRIFTLICHE PRÜFUNG AUS ALLGEMEINER MUSIKLEHRE EINSCHLIEßLICH EINES
                                GEHÖRTESTS

                               ALLGEMEINE MUSIKLEHRE (schriftlich)

Benennung der Noten im Violin- und Bassschlüssel, Oktavbereiche, richtiger Gebrauch von Vor- und
Versetzungszeichen, Aufbau tonaler Skalen, Quintenzirkel, Akkordlehre (Erkennen und Benennen
leitereigener Drei- und Vierklänge in Dur und Moll und ihrer Umkehrungen), Notation chromatischer und
enharmonisch verwechselter Töne, Notenwerte erkennen, Notation von rhythmischen Details etc.

                                      GEHÖRTEST (schriftlich)

Nachweis von Fähigkeiten im musikalischen Hören (tonale und freitonale Melodien, Rhythmen,
Intervalle, Dur- und Molldreiklänge sowie Septakkorde einschließlich Umkehrungen, Veränderungen
einzelner Töne in Mehrklängen) durch Notendiktate, Fehlererkennen und gehörmäßiges
Wiedererkennen notierter Beispiele (vom Klavier)

Literaturempfehlungen:

R. Amon:                 Lexikon der Harmonielehre
H. Grabner:              Allgemeine Musiklehre
Chr. Hempel:             Neue Allgemeine Musiklehre
C. Kühn:                 Gehörbildung im Selbststudium, Musiklehre
W. Ziegenrücker:         Allgemeine Musiklehre
B.Enders/T.Weyde:        Computerkolleg Musik- Gehörbildung
                         Das interaktive Lernprogramm für Anfänger und Fortgeschrittene
                         (CD-Rom)

Beide Tests können Sie hier als modellhafte Beispiele finden:
https://www.mdw.ac.at/stdmp/beispiele-zulassung-igp

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NACHWEIS VON GRUNDKENNTNISSEN AUS KLAVIER

Grundkenntnisse im Klavierspiel:

      müheloses Lesen von Violin- und Bassschlüssel
      einfachstes Blattspiel (Schwierigkeitsgrad: einfache barocke Tänze; Bartók, Mikrokosmos
       Ende Bd. 1; Norton, Microjazz)
      Orientierung am Klavier (Akkordspiel: Dreiklänge und Umkehrungen in verschiedenen
       Lagen, einfache Kadenzen in Dur- und Molltonarten bis zu drei Vorzeichen in allen Lagen)

       Vortrag zweier vorbereiteter Stücke (Originalliteratur, auch Einzelsätze) unterschiedlicher
       Stilrichtungen im Mindestschwierigkeitsgrad von z. B.:

       Barock
       BACH: Notenbüchlein für Anna Magdalena Bach; Kleine Präludien

       Klassik
       CLEMENTI: Sonatinen
       HAYDN: frühe Sonaten

       Romantik
       SCHUMANN: Album für die Jugend op. 68
       TSCHAIKOWSKY: Jugend-Album op. 39

       Klassische Moderne
       SATIE: 3 Gymnopédies, 3 Gnossiennes
       IBERT: Petite Suite en quinze images
       BARTÓK: Mikrokosmos ab Bd. 2, 3
       KABALEWSKI: 15 Klavierstücke für Kinder op. 27
       WEBERN: Kinderstück

       Klaviermusik der letzten ca. 40 Jahre
       KURTÁG: Játékok
       PIRCHNER: Noten für die Pfoten
       ZENDER: Spazierwege und Spiele

       Popularmusik (Originalliteratur und Arrangements)
       COREA: Children’s Songs
       BRUBECK: Nocturnes
       MOSER: Rock Piano
       Jazz-Standards

       Für BewerberInnen der Popularmusik zusätzlich: einfache II V I Kadenzen

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VORTRAG MEHRERER WERKE

Die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien bietet folgende zentrale künstlerische
Hauptfächer an: Bass Popularmusik*), Basstuba*), Blockflöte*), Cembalo, Fagott*), Flöte*), Gesang*),
Gitarre, Gesang Popularmusik*), Gitarre Popularmusik*), Harfe*), Horn*), Klavier, Klarinette*),
Kontrabass*), Oboe*), Orgel, Posaune*), Posaune Popularmusik*), Saxophon Klassik*), Saxophon
Popularmusik*), Schlaginstrumente Klassik, Schlagzeug/Percussion Popularmusik, Tasteninstrumente
Popularmusik, Trompete*), Trompete Popularmusik*), Viola*), Violine*), Violoncello*)

Gesonderte Informationsblätter finden Sie auf der Homepage des Studiendekanats für Musikpädagogik
www.mdw.ac.at/stdmp.

V. Korrepetitionsproben *)

Wenn Sie keine/n eigene/n BegleiterIn mitbringen, wird eine/ein KorrepetitorIn von der Universität zur
Verfügung gestellt. Dies ist am Anmeldeschein zu vermerken. Bitte bringen Sie unbedingt
entsprechende Noten mit. - Ein Einspielraum steht vor der Prüfung zur Verfügung.
Weiters besteht - größtenteils - die Möglichkeit, am TAG vor der Prüfung (siehe Ankündigungen
Metternichgasse 8 und Rennweg 8) die Stücke mit einer/einem KorrepetitorIn der Universität zu proben.

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