Integratives Schulprojekt: Die Arbeiten sind gestartet - Landkreis Trier-Saarburg

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Integratives Schulprojekt: Die Arbeiten sind gestartet - Landkreis Trier-Saarburg
Donnerstag, 5. September 2019

         KREIS-NACHRICHTEN
                                                                                                    AUSGABE 36/2019
INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG TRIER-SAARBURG

Integratives Schulprojekt: Die Arbeiten sind gestartet
Baustellenbesuch in Schweich / In drei Jahren entsteht umfangreiches Gebäudeensemble
Es ist soweit: Die Bauarbeiten für das
Integrative Schulprojekt in Schweich
sind gestartet. Bis 2022 wird zwischen
der Bahnhofstraße und der Kreisstraße
39 (neu) der gemeinsame Neubau für
die Treverer Schule und die Schweicher
Grundschule entstehen.

Inzwischen ist deutlich sichtbar, dass
sich auf dem Baufeld viel tut. So ist vor   Machten sich ein Bild von den Bauarbeiten: (v.l.) Bürgermeisterin Christiane Horsch, Rolf
wenigen Tagen zum Beispiel der erste        Rauland, Geschäftsbereichsleiter in der Kreisverwaltung, Landrat Günther Schartz sowie
von mehreren Kränen aufgestellt wor-        Maximilian Junkes und Ulrike Stein vom Gebäudemanagement der Kreisverwaltung.
den. Derzeit wird das Erdreich abge-
schoben und eine Baugrube für das           Im weiteren Verlauf der Erdarbeiten wird      gangsbereich und Mensa sowie für die
Untergeschoss des Therapiebades aus-        eine Bodenverbesserung vorgenom-              Sporthalle durchgeführt. Anschließend
gehoben. Im Rahmen einer Baustel-           men, um die Tragfähigkeit des Erdreichs       wird auch hier der Rohbau umgesetzt.
lenbesichtigung machten sich Landrat        zu erhöhen. Anschließend kann nach            Die Bauzeitenplanung sieht vor, dass
Günther Schartz und die Bürgermeiste-       dem Einbau der Bodenplatten mit den           bis zum Jahresende 2020 die Rohbau-
rin der Verbandsgemeinde Schweich,          Hochbauarbeiten begonnen werden.              arbeiten aller Gebäudeteile weitgehend
Christiane Horsch, sowie die weiteren       Der Bauzeitenplan sieht für die Ausfüh-       abgeschlossen sein werden. Etwa ab
Beteiligten vor Ort ein Bild von den Ar-    rung der Arbeiten rund drei Jahre vor.        Frühjahr 2020 werden im Bereich des
beiten.                                     Demnach sollen die Gebäude nach der           Therapiebades die Dachabdichtungsar-
                                            derzeitigen Planung im Sommer 2022            beiten starten und an den an den wei-
Das Schulprojekt entsteht in gemein-        bezugsfertig sein, so dass der Umzug          teren Gebäudeteilen sukzessive folgen.
samer Trägerschaft des Landkreises für      der Treverer-Schule und der Grundschu-        Der Einbau von Fenstern und Türen ist
die Treverer-Schule, bei der es sich um     le Schweich in die neuen Schulgebäude         ab Herbst 2020 vorgesehen. Danach
eine Förderschule handelt, und der Ver-     in dem besagten Jahr in den Sommerfe-         stehen die Ausbaugewerke wie die
bandsgemeinde für die Grundschule.          rien erfolgen könnte.                         technische Gebäudeausrüstung und die
Das umfangreiche Bauvorhaben sei ein                                                      vielfältigen Innenarbeiten an.
Musterbeispiel für das große Thema In-      Bis zum Jahresende 2019 soll nun zu-
klusion, sagte der Landrat. Rund 440        nächst das Kellergeschoss des Thera-          Die Kosten für den Bau der beiden
Kinder aus der Förderschule und der         piebades errichtet und die Bodenplatte        Schulen werden rund 39 Millionen Euro
Grundschule werden später in der ge-        für das erste Unterrichtsgebäude fertig-      betragen. Die in Aussicht gestellte För-
meinsamen Bildungseinrichtung unter-        gestellt werden. Ab 2020 wird dann der        derung des Landes liegt bei rund 13 Mil-
richtet. Sie sei dankbar, dass man dieses   Bau von Erd- und Obergeschoss dieser          lionen Euro und damit bei einem Drittel
vorbildliche Projekt zusammen realsie-      beiden Gebäude starten. Parallel dazu         der Gesamtkosten.
ren könne, fügte Bürgermeisterin Chris-     werden die Erdarbeiten für das zweite
tiane Horsch hinzu.                         und dritte Unterrichtsgebäude mit Ein-        Die Treverer-Schule mit dem Förder-
                                                                                          schwerpunkt motorische Entwicklung,
                                                                                          die sich momentan noch in der Stadt
  Weiteres:                                                                               Trier befindet, wird am neuen Standort
                                                                                          etwa 80 Schulplätze bieten. Die Grund-
     Seite 2 | Das neue Busnetz kommt                                                     schule mit dem bisherigen Standort
                                                                                          „Am Bodenländchen“ in Schweich wer-
     Seite 3 | Kooperation im Interesse der Patienten                                     den rund 360 Kinder besuchen. Für die
     Seite 3 | Erste Sitzung des Kreisausschusses                                         Realisierung des Schulprojektes ist ein
                                                                                          Zweckverband gegründet worden, der
     Seite 4 | Beratung zum Thema Digitalisierung                                         die Aufgabe hat, das Gebäudeensemble
     Seite 4 - 8| Amtliche Bekanntmachungen                                               für die beiden Schulen zu errichten. Ver-
     Seite 6| Stellenausschreibungen                                                      bandsmitglieder sind die beiden Schul-
                                                                                          träger, das heißt der Kreis Trier-Saarburg
                                                                                          und die Verbandsgemeinde Schweich.
Integratives Schulprojekt: Die Arbeiten sind gestartet - Landkreis Trier-Saarburg
Seite 2                                                                               KREIS-NACHRICHTEN
  Kreis Trier-Saarburg                                                                       Ausgabe .36| 2019

      Kreis-Nachrichten                     Das neue Busnetz kommt!
                Redaktion                   Informationsstellen für Kundinnen und Kunden

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg          Zwischen Trierweiler, Newel, Trier und     54292 Trier
    Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier       Neumagen-Dhron gibt es seit dem 1.         Tel.: 0 65 31/96 80-0
               Pressestelle                 September 2019 ein neues Busange-          eMail: info@moselbahn.de
              Verantwortlich                bot, das die meisten Ortsgemeinden in      Internet: www.moselbahn.de
    Thomas Müller, Martina Bosch            diesem Gebiet mehrmals täglich in das
        Tel. 0651-715 -240 / -406           Busnetz integriert.                        VRT-Infomobil am
    Mail: presse@trier-saarburg.de                                                     18. September in Schweich
                                            Eine Betriebsaufnahme in dieser Grö-

Wanderung durch                             ßenordnung birgt auch viele Fragen. Im
                                            Folgenden werden die wichtigsten In-
                                                                                       Darüber hinaus steht das Infomobil des
                                                                                       Verkehrsverbundes Trier (VRT) am 18.
die Weinberge                               formationsstellen kurz beschrieben, an
                                            die sich Kunden wenden können.
                                                                                       September in der Zeit zwischen 9 und
                                                                                       13 Uhr in Schweich an der Verbandsge-
Am 15. September bietet der Naturpark                                                  meindeverwaltung. Dort können Fahr-
Saar-Hunsrück ab 13.30 Uhr eine Natur-      Für die neuen Busverbindungen in den       pläne ausgedruckt
wanderung durch die Weinberge bei           Verbandsgemeinden Trier-Land und           und Fragen beant-
Kanzem an. Die Teilnehmenden erkun-         Schweich an der römischen Weinstraße       wortet werden.
den die Natur der Saar-Weinberge. Ein       stehen jeweils Info- und Verkaufsstellen
Ziel ist die Weinlage „Wawerner Jesuiten-   zur Verfügung.                             Ferner stehen alle
berg“ mit einer über 100 Jahre alten Tro-                                              neuen Fahrpläne
ckenmauer. Dieser als „Leuchtpunkt der      Für die neuen Verbindungen im Bereich      sowie Angaben zu Tickets und Preisen
Artenvielfalt“ ausgezeichnete Standort      der Verbandsgemeinde Trier-Land:           wie gewohnt auf der Webseite des VRT
bietet Gottesanbeterin, Ödlandschrecke                                                 unter der Adresse www.vrt-info.de zur
und weiteren Tier- und Pflanzenarten        Müller-Kylltal-Reisen GmbH                 Verfügung.
einen wertvollen Lebensraum. Der Treff-     Im Langengrund 5
punkt wird bei der Anmeldung bekannt-       54311 Trierweiler                          Bei Fragen ist zudem die VRT-Hotline
gegeben. Die Teilnahmegebühr beträgt        Tel.: 06 51/96 89 00                       unter der Nummer 0 18 06/13 16 19 von
15 Euro für Erwachsene inklusive Wein,      eMail: info@kylltal-reisen.de              montags bis samstags erreichbar (Ko-
Wasser, Erfrischungsgetränken und klei-     Internet: www.kylltal-reisen.de            sten: 20 Cent/Anruf aus dem deutschen
nen Snacks. Kinder bis 14 Jahre können                                                 Festnetz, aus Mobilfunknetzen gelten
kostenlos teilnehmen. Die Teilnehmer-       Für die neuen Verbindungen zwischen Tri-   andere Tarife mit maximal 60 Cent/An-
zahl ist begrenzt. Eine Anmeldung ist       er und Neumagen-Dhron:                     ruf ).
bei der Naturpark-Geschäftsstelle in
Hermeskeil, Telefon 06503/9214-0, er-       MB Moselbahn Verkehrsbetriebsgesell-       Weitere ausführliche Informationen
forderlich.                                 schaft mbH                                 zum Buskonzept finden sich außerdem
                                            Kürenzer Straße 13                         unter www.vrt-info.de/buskonzept.
Familienzeit
Ernährung im Grundschulalter                Finanzwissen kurz und prägnant
Der Arbeitskreis Kinder, Jugend und Fa-     Informationen zum Thema „Bankvollmacht“
milie bietet die Reihe „Familienzeit“ an,   Eine Bankvollmacht ist ein Formular, mit   Bankvollmacht
bei der es in den kommenden Wochen          dem ein Kontoinhaber gegenüber sei-        jederzeit      wie-
um das Thema gesunde Ernährung geht.        ner Sparkasse oder Bank einer anderen      der entziehen. In
                                            Person erlaubt, über sein Konto zu ver-    der Regel ist eine
Mit der Ernährung im Grundschulalter        fügen.                                     Bankvollmacht unbegrenzt. Das heißt:
befasst sich die Veranstaltung, die der                                                Die bevollmächtigte Person hat die Be-
Arbeitskreis am 17. September um 15         Normalerweise hat nur der Kontoinha-       rechtigung über das gesamte Guthaben
Uhr in der Küche der Berufsbildenden        ber die Berechtigung über seine Kon-       des Kontos. Wenn das Konto einen Kre-
Schule in Saarburg anbietet. Dabei kön-     tosalden. Hinzu kommen gesetzliche         dit einräumt, kann der Bevollmächtigte
nen Eltern und Kinder unter Anleitung       Vertreter, zum Beispiel die Eltern min-    auch diesen in Anspruch nehmen. Er
einer Ernährungsberaterin gemeinsam         derjähriger Kinder. Mit einer Bankvoll-    darf aber keinen neuen Kredit aufneh-
kochen und das Essen anschließend zu-       macht kann ein Kontoinhaber zusätzlich     men. Überzieht ein Bevollmächtigter
sammen genießen. Die Teilnahme ist ko-      eine andere Person dazu berechtigen,       das Konto, so haftet dafür der Kontoin-
stenfrei. Eine verbindliche Anmeldung       über seine Kontosalden zu verfügen.        haber. Eine Bankvollmacht kann dem
ist erforderlich bis zum 6. September       Dazu muss er die Bankvollmacht bei         Bevollmächtigten außerdem den An-
unter der Telefonnummer 06581/2336          seiner Sparkasse oder Bank einreichen.     kauf von Wertpapieren zugestehen. Da-
oder per Mail: mgh@kulturgiesserei-         Das muss schriftlich passieren. Der Kon-   rüber hinaus kann er Kontoauszüge und
saarburg.de.                                toinhaber kann der anderen Person die      Wertpapieraufstellungen einsehen.
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KREIS-NACHRICHTEN                                                                                                    Seite 3

                 Ausgabe .36 | 2019                                                                         Kreis Trier-Saarburg

Enge Zusammenarbeit im Interesse der Patienten
Kreiskrankenhaus Saarburg und Brüderkrankenhaus Trier bauen bestehende Kooperation weiter aus
Das Kreiskrankenhaus Saarburg und
das Brüderkrankenhaus Trier arbeiten
schon seit 2010 eng auf dem Gebiet der
medizinischen Patientenversorgung im
Einzugsbereich Trier und Saarburg zu-
sammen. Ende 2013 wurde die Zusam-
menarbeit um den Bereich der Neuro-
chirurgie ausgeweitet. Nun wurde ein
neuer Kooperationsvertrag geschlossen,
zu dessen Unterzeichnung sich Landrat
Günther Schartz, Kreiskrankenhaus-Ge-
schäftsführer Joachim Christmann und
Verwaltungsdirektor Matthias Gehlen
mit dem für die Region Trier verantwort-
lichen Regionalleiter der BBT-Gruppe
Christian Weiskopf und dem Kaufmän-
nischen Direktor des Brüderkranken-
hauses Trier, Stefan Uhl, trafen.          Die Beteiligten präsentieren den neuen Rahmenvertrag der Kooperation zwischen dem
                                           Kreiskrankenhaus Saarburg und dem Trierer Brüderkrankenhaus.
Im Rahmen ihres jeweiligen Versor-
gungsauftrages wollen die beiden Kran-     können. Außerdem soll die Verzahnung        krankungen, ergänzt BBT-Regionalleiter
kenhäuser noch intensiver auf dem Ge-      zwischen ambulanter und stationärer         Christian Weiskopf.
biet der Behandlung der Patientinnen       Behandlung weiter verstärkt werden, so
und Patienten zusammenarbeiten und         der Geschäftsführer des Kreiskranken-       Geplant ist bereits die weitere Auswei-
ihre Fachkompetenzen ergänzen. Im          hauses Saarburg, Joachim Christmann.        tung der Kooperation in der Kardiologie
Fokus steht der fachliche Austausch im                                                 und hier insbesondere bei Herzinsuf-
Sinne der bestmöglichen medizinischen      Weitere Kooperation in Arbeit               fizienzerkrankungen, die schon in den
Versorgung.                                                                            nächsten Wochen konkretisiert werden
                                           Die erweiterte Zusammenarbeit betrifft      soll.
So soll es unter anderem möglich sein,     vor allem die Bereiche Neurologie und
dass einzelne Patientinnen und Pati-       Neurochirurgie und beinhaltet neurolo-
enten - soweit es der Bedarf erfordert     gische Erkrankungen, wie beispielswei-
- schnell und unkompliziert zwischen       se Schlaganfall, oder neurochirurgische
den beiden Krankenhäusern wechseln         Krankheitsbilder wie Wirbelsäulener-

Erste Sitzung des Kreisausschusses                                                     Info Naturpark
Themen: Einzelhandelskonzept der Stadt Trier und Breitbandausbau                       Veranstaltungsprogramm
                                                                                       Herbst/Winter erschienen
In seiner ersten Sitzung nach der Kom-     munikationsunternehmen in dem Aus-
munalwahl befasste sich der Kreisaus-      baubereich des Kreises tätig geworden       Das neue gemeinsame Ver-
schuss Trier-Saarburg sogleich mit einer   waren, wurde eine Anpassung des mit         anstaltungsprogramm von
umfangreichen Tagesordnung.                innogy durchgeführten Programms not-        Naturpark     Saar-Hunsrück,
                                           wendig. Hierdurch erhalten zahlreiche       Nationalpark       Hunsrück-
Zu Beginn standen Auftragsverga-           Haushalte eine noch schnellere Inter-       Hochwald und Hunsrück-
ben zum Straßenbau (Ortsdurchfahrt         netanbindung.                               haus bietet für die Monate
Kommlingen) und Schulmaßnahmen                                                         September bis Februar Kin-
(Anschaffung von mobilen Spielgeräten      Schließlich wurde die Stellungnahme         dern, Familien und Erwachsenen erleb-
für die IGS Hermeskeil) auf der Tages-     des Kreises zum Einzelhandelskonzept        nisreiche Angebote, den Herbst und
ordnung. Auch der Ersatzbeschaffung        der Stadt Trier diskutiert. Dabei fordert   Winter mit allen Sinnen zu genießen.
eines Wechselladers für die Feuerwehr      der Landkreis eine stärkere Berücksichti-
am Standort Hermeskeil wurde ebenso        gung der Auswirkungen der städtischen       Als Download steht der Veranstaltungs-
zugestimmt wie der Annahme mehrere         Planungen auf das Umland, zumal eine        kalender unter www.naturpark.org,
rSpenden.                                  erhebliche Kaufkraft aus dem Kreis in       www.nlphh.de und www.hunsrueck-
                                           die Stadt fließt. Es werde erwartet, dass   haus.de zur Verfügung.
Zustimmung fand außerdem die Er-           man diese Auswirkungen mit dem Um-
weiterung des zurzeit laufenden Breit-     landkreis abstimmt und die landespla-       Weitere Informationen bietet die Natur-
bandausbauprogramms um weitere             nerischen Vorgaben hierbei strikt be-       park-Geschäftsstelle in Hermeskeil, Tele-
4,8 Millionen Euro. Da andere Telekom-     achtet.                                     fon 06503-9214-0, info@naturpark.org.
Integratives Schulprojekt: Die Arbeiten sind gestartet - Landkreis Trier-Saarburg
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  Kreis Trier-Saarburg                                                                       Ausgabe .36| 2019

 Sitzung Jugendhilfeausschuss
                                            Erstberatung zur Digitalisierung
Der Jugendhilfeausschuss wurde zu ei-       Die Wirtschaftsförderungsgesellschaf-      heit, Unternehmens-
ner Sitzung einberufen für                  ten Trier-Saarburg und Bernkastel-Witt-    webseiten, Software
                                            lich sowie die IHK Trier laden regionale   zur     Unterstützung
    Montag, 09.09.2019, 17:00 Uhr           Unternehmen ein zu einer „Erstberatung     im Betrieb, Förder-
         in den Sitzungssaal                zur Digitalisierung“ am 11. September      möglichkeiten und weiteren Fragestel-
     der Kreisverwaltung in Trier.          (Mittwoch) von 9 bis 16 Uhr in der Ge-     lungen rund um die Digitalisierung.
                                            schäftsstelle der Wirtschaftsförderung     Weitere Informationen und kostenfreie
Tagesordnung:                               Trier-Saarburg GmbH, Europa-Allee in       Anmeldung sind möglich bis zum 9.
Öffentlicher Teil                           Föhren.                                    September bei Hubert Rommelfanger
1. Einführung und Verpflichtung der                                                    (Wirtschaftsförderung  Trier-Saarburg
     Ausschussmitglieder                    Im Zuge von Einzelberatungen erhalten      GmbH) unter den folgenden Kontakt-
2. Wahl der/ des Vorsitzenden und der/      die Teilnehmer/innen eine kostenfreie      daten: Tel. 06502-9996464, info@wfg-
     des stellvertretenden Vorsitzenden     Hilfestellung zu Themen wie IT-Sicher-     trier-saarburg.de
     des Jugendhilfeausschusses
3. Projekt "Inklusionshilfen an Trierer               Amtliche Bekanntmachungen
     Schulen"
4. Jugendhilfeplanung - Bildung eines                      Anmeldung zum Besuch der Förderschulen
     Unterausschusses                                          des Landkreises Trier-Saarburg
5. Förderung von Baumaßnahmen im            Kinder mit offensichtlicher oder vermuteter Beeinträchtigung, die das sechste Le-
     Bereich Kindertagesstätten             bensjahr vollendet haben oder vor dem 01.09.2020 vollenden werden, nehmen am
6. Medienpädagogische Prävention/           inklusiven Unterricht teil oder besuchen eine Förderschule. Die Erziehungsberech-
     Suchtberatungsstelle Trier e.V. "DIE   tigten können ihre Kinder bei den innerhalb ihres Einzugsbereiches nachfolgend
     TÜR" - Folgeantrag Maßnahme            aufgeführten Förderschulen zu den angegebenen Terminen anmelden. Die Kinder
     "Gute Seiten - Schlechte Seiten"       können auch bei der zuständigen Grundschule angemeldet werden.
7. Förderung Schmit-Z e.V. für das Pro-
     jekt "Unterstützung der Beratungs-     Kinder, die vom 1. September 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2020 das sechste
     und Aufklärungsarbeit für LSBTI        Lebensjahr vollenden, können ebenfalls angemeldet werden. Bei der Anmeldung
     Jugendliche/ junge Erwachsene          ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Diese Kinder, die
     und Fachkräfte im Landkreis Trier-     noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern aufgenommen werden
     Saarburg"                              (§ 58 SchulG).
8. Sozialpädagogische Beratung an
     Grundschulen im Landkreis Trier-       Meulenwald-Schule, Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen u. Sprache,
     Saarburg                               54338 Schweich (Tel.-Nr. 06502/910950)
9. Sanierungsmaßnahmen im Haus              Einzugsbereich:
     der Jugend in Konz                     Verbandsgemeinde Ruwer mit Ausnahme der Ortsgemeinden Farschweiler,
10. Mitteilungen und Verschiedenes          Herl, Lorscheid, Osburg, Thomm, Bonerath, Hinzenburg, Holzerath, Ollmuth und
Nicht öffentlicher Teil                     Schöndorf, Verbandsgemeinden Schweich und Trier-Land
11. Mitteilungen und Verschiedenes          Anmeldetermin: Die Anmeldung erfolgt über die zuständige Grundschule

Trier, 27.08.2019                           St.-Martinus-Schule, Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache,
Kreisverwaltung Trier-Saarburg              54421 Reinsfeld (Tel.-Nr. 06503/7606)
Günther Schartz, Landrat                    Einzugsbereich:
                                            Verbandsgemeinden Hermeskeil, Kell am See und Thalfang sowie die Ortsgemein-
                                            den Farschweiler, Herl, Lorscheid, Osburg, Thomm, Bonerath, Hinzenburg, Holze-
                                            rath, Ollmuth und Schöndorf
                                            Anmeldetermin: Die Anmeldung erfolgt über die zuständige Grundschule

                                            Don Bosco-Schule, Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache,
                                            54459 Wiltingen (Tel.-Nr. 06501/16432)
                                            Einzugsbereich: Verbandsgemeinden Konz und Saarburg
                                            Anmeldetermin: Die Anmeldung erfolgt über die zuständige Grundschule

                                            Levana-Schule, Schule mit Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung,
                                            54338 Schweich (Tel.-Nr. 06502/930920)
                                            Einzugsbereich: Landkreis Trier-Saarburg sowie das Gebiet der Stadt Trier
                                            Anmeldetermin: Montags - Freitags nach vorheriger telefonischer Anmeldung

                                            54290 Trier, den 28.08.2019
                                            Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Integratives Schulprojekt: Die Arbeiten sind gestartet - Landkreis Trier-Saarburg
KREIS-NACHRICHTEN                                                                                                 Seite 5

                Ausgabe .36 | 2019                                                                       Kreis Trier-Saarburg

  Öffentliche Ausschreibung                                    subreport Verlag Schawe GmbH unter dem folgenden Link
Bauherr:                                                       https://www.subreport.de/E81344335 kostenlos herunterge-
Landkreis Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier    laden werden.
Maßnahme:
Sanierung Schulzentrum Konz, 2. Bauabschnitt - Gebäude D+E     Ablauf Angebotsfrist		            16.09.2019, 00:00 Uhr
                                                               Ende der Bindefrist		             16.11.2019
Leistungen/Gewerke:
          Erd- und Rohbauarbeiten					                          Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie unter
		https://www.subreport.de/E39257138                            http://simap.ted.europa.de. im Amtsblatt der Europäischen
          Gerüstarbeiten nach DIN 18451				 Union und auf der Vergabeplattform https://www.subreport.
		https://www.subreport.de/E91683637                            de/E81344335.
          Metallbauarbeiten nach DIN 18360
		https://www.subreport.de/E33822297                            Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Vergabestelle
          Fassaden- und Dämmarbeiten nach DIN 18351
		https://www.subreport.de/E35748219                               Sitzung Verbandsversammlung des Zweckver-
          Trockenbauarbeiten nach DIN 18340			                      bandes "Integratives Schulprojekt Schweich"
		https://www.subreport.de/E67382682
                                                                Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Integratives
Ausführungszeitraum                                             Schulprojekt Schweich“ wurde zu einer Sitzung einberufen für
Erd- und Rohbauarbeiten                                                         Mittwoch, 11.09.2019, 18:00 Uhr
          Beginn 01.02.2020 – 31.05.2020                              in das Bürger- und Vereinshaus Föhren (Klostersaal),
Gerüstarbeiten nach DIN 18451                                                      Hauptstr. 1, 54343 Föhren.
          Beginn 18.03.2020 – 30.11.2020
Metallbauarbeiten nach DIN 18360		                              Tagesordnung:
          Beginn 18.02.2020 – 30.11.2020                        Öffentlicher Teil
Fassaden- und Dämmarbeiten nach DIN 18351                       1. Verpflichtung der Mitglieder der Verbandsversammlung
          Beginn 06.03.2020 – 30.11.2020                        2. Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses
Trockenbauarbeiten nach DIN 18340		                             Nicht öffentlicher Teil
          Beginn 04.05.2020 – 30.11.2020                        3. Vergabeangelegenheiten
                                                                4. Mitteilungen und Verschiedenes
Leistungsverzeichnis                                            Öffentlicher Teil
Die Vergabeunterlagen für das jeweilige Gewerk können auf 5. Auftragsvergabe - Gerüstarbeiten
dem Vergabeportal subreport Verlag Schawe GmbH unter den 6. Mitteilungen und Verschiedenes
o. g. Links ab dem 11. Juli 2019, 12:00 Uhr kostenlos herunter-
geladen werden.                                                 Trier, 28.08.2019
                                                                Zweckverband „Integratives Schulprojekt Schweich“
Angebotseröffnung                                               Christiane Horsch, Verbandsvorsteherin
Montag, 16. September 2019 bei der Kreisverwaltung Trier-
Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Haus B, Ebene 2,                   Sitzung ÖPNV-Ausschuss
Zimmer 368, Beginn 10:00 Uhr                                    Der Ausschuss für den öffentlichen Personennahverkehr wur-
                                                                de zu einer Sitzung einberufen für
Ende der Zuschlagsfrist         16. November 2019                               Mittwoch, 18.09.2019, 17:00 Uhr
                                                                 in den Besprechungsraum 318a der Kreisverwaltung in Trier.
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Abt. 3 Gebäudemanagement                                        Tagesordnung:
                                                                Öffentlicher Teil
  Öffentliche Ausschreibung                                     1. Einführung und Verpflichtung der Ausschussmitglieder
                                                                2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.05.2019
Bauherr:                                                        3. Vorbereitung der Sitzung des Zweckverbandes Verkehrs-
Landkreis Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier          verbund Region Trier am 19.09.2019
Maßnahme:                                                       4. Ausschreibung Linienbündel Saargau
Sanierung Schulzentrum Konz, Hermann-Reinholz-Straße 1-6, 5. Mitteilungen / Verschiedenes
54329 Konz; 1. Bauabschnitt - Gebäude N (Saar-Mosel-Halle)      Nichtöffentlicher Teil
                                                                6. Vorbereitung der Sitzung des Zweckverbandes Verkehrs-
Leistungen		                Bestuhlung und Garderobe                 verbund Region Trier am 19.09.2019
Ausführungszeitraum         01.02.2020 bis 28.02.2020           7. Mitteilungen / Verschiedenes

Leistungsverzeichnis                                           Trier, 02.09.2019
Die Vergabeunterlagen können nach Veröffentlichung im          Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Amtsblatt der Europäischen Union, auf dem Vergabeportal        Günther Schartz, Landrat
Integratives Schulprojekt: Die Arbeiten sind gestartet - Landkreis Trier-Saarburg
seite 6                                                                        KREIS-NACHRICHTEN
  Kreis Trier-Saarburg                                                                        Ausgabe 36 | 2019

        Stellenausschreibung                                              Stellenausschreibung
Bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg in Trier sind zum 1. De-   Bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg ist zum nächstmög-
zember 2019                                                       lichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle

3 Ausbildungsplätze zum Hygienekontrolleur (m/w/d)                         einer Verwaltungsfachkraft (m/w/d)

zu besetzen.                                                      zu besetzen.

Ausbildungsinhalt                                                 Der Einsatz erfolgt in der Abteilung 8/Sozialamt im Bereich der
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und gliedert sich in eine prak-     Betreuungsbehörde.
tische Ausbildung, die mindestens 3700 Stunden umfasst so-
wie eine theoretische Ausbildung von mindestens 900 Stun-         Aufgabenbereich:
den. Die Ausbildung erfolgt in einem Blockmodell, bei der sich    • Unterstützung von Betreuungsgerichten sowie Beteiligung
praktische und theoretische Ausbildungsblöcke abwechseln.           am Verfahren
Die praktische Ausbildung erfolgt beim Gesundheitsamt der           • Sachverhaltsaufklärung und Sozialberichtserstattung
Kreisverwaltung Trier-Saarburg mit maximal 2900 Stunden,            • Benennung geeigneter Betreuer/-innen und Verfahrens-
die übrige Zeit der praktischen Ausbildung erfolgt durch ex-          pfleger/-innen
terne Praktika in verschiedenen Aufgabenbereichen, die in           • Äußerungen gegenüber dem Gericht in Unterbringungs-
der Ausbildungsordnung für Hygienekontrolleurinnen/Hygi-              verfahren
enekontrolleure des Landes Nordrhein-Westfalen näher be-            • Erstbestellung eines Berufsbetreuers
zeichnet sind. Nähere Informationen finden Sie hier: https://     • Beratung und Unterstützung von Betreuerinnen und Betreu-
www.akademie-oegw.de/programm/aus-und-weiterbildung/                ern sowie von Bevollmächtigten
hygienekontrolleur-in.html. Der theoretische Lehrgang wird        • Aufklärung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen
an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düs-           sowie Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen
seldorf durchgeführt und endet mit einer staatlichen Prüfung.     • Netzwerkarbeit zum Vollzug des Betreuungsbehördenge-
Die Ausbildung beginnt am 1. Dezember 2019. Es ist vorgese-         setzes
hen die Bewerberinnen und Bewerber zum 67. Lehrgang für           • Führung von Verfahrenspflegschaften
diese Berufsgruppe an die Akademie für Öffentliches Gesund-
heitswesen nach Düsseldorf zu entsenden. Der theoretische         Anforderungsprofil:
Teil der Ausbildung gliedert sich wie folgt:                      • abgeschlossenes Studium als Diplom-Sozialarbeiter/in bzw.
25.01.2021–19.03.2021 (Teil 1)                                      Diplom Sozialpädagogin/Sozialpädagoge – mit staatlicher
15.11.2021–10.12.2021 (Teil 2)                                      Anerkennung – oder
25.04.2022–01.07.2022 (Teil 3)                                    • abgeschlossenes vergleichbares Bachelor- oder Masterstu-
19.09.2022–25.11.2022 (Teil 4).                                     dium oder
                                                                  • erfolgreich abgeschlossene Zweite Prüfung für Beschäftigte
Anforderungsprofil:                                                 im kommunalen Verwaltungs- und Kassendienst oder
Bewerben kann sich, wer                                           • Laufbahnprüfung für das 3. Einstiegsamt in der Laufbahn
1. die gesundheitliche und persönliche Eignung zur Ausübung         Verwaltung und Finanzen (ehemals: gehobener nichttech-
des Berufs besitzt und                                              nischer Dienst)
2. einen mittleren Schulabschluss oder einen anderen als          • mehrjährige Berufserfahrung im Bereich des Betreuungs-
gleichwertig anerkannten Abschluss oder                             rechts sind erwünscht
3. einen Hauptschulabschluss oder einen anderen als gleich-
wertig anerkannten Abschluss in Verbindung mit dem erfolg-        Das Beschäftigungsverhältnis sowie das Entgelt richten sich
reichen Abschluss einer mindestens zweijährigen förderlichen      nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Die Ent-
Berufsausbildung oder                                             geltzahlung erfolgt aus der Entgeltgruppe 9c TVöD. Bewer-
4. den erfolgreichen Abschluss einer sonstigen zehnjährigen       ben können sich auch Beamtinnen und Beamte bis zur Besol-
allgemeinen Schulbildung nachweisen kann.                         dungsgruppe A 10 LBesG.
Eine fachspezifische Ausbildung im medizinischen Bereich ist      Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg ist bestrebt, den Anteil
von Vorteil.                                                      ihrer Mitarbeiterinnen im ausgeschriebenen Bereich zu er-
                                                                  höhen. Deshalb begrüßen wir besonders Bewerbungen von
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist beabsichti-   Frauen.
gt, dem Hygienekontrolleur (m/w/d) die Wahrnehmung von Auf-       Gehen Bewerbungen von Teilzeitbeschäftigten ein, wird ge-
gaben im öffentlichen Gesundheitsdienst beim Gesundheitsamt       prüft, inwieweit im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten
auf einer dann vakant werdenden Stelle zu übertragen.             eine Stellenbesetzung durch Teilzeitkräfte erfolgen kann.
Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für Auszubildende
des öffentlichen Dienstes.                                        Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf,
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeug-        Zeugnisse) werden erbeten bis zum 13. September 2019 an
nisse) werden erbeten bis zum 17. September 2019 an die           die
     Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Zentralabteilung                 Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Zentralabteilung
              Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier.                              Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier
Integratives Schulprojekt: Die Arbeiten sind gestartet - Landkreis Trier-Saarburg
KREIS-NACHRICHTEN                                                                                                          Seite 7

                 Ausgabe .36 | 2019                                                                               Kreis Trier-Saarburg

                                Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung
                  zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut bei Bienen vom 28.08.2019
In einem Bienenstand in Welschbillig
wurde am 27.08.2019 der Ausbruch der         Dies gilt allerdings nicht für Wachs, Wa-      fängliche Völker im Umfeld eines Aus-
Amerikanischen Faulbrut bei Bienen           ben, Wabenteile und Wabenabfälle,              bruchsherdes dar.
(AFB) amtlich festgestellt. Die Kreisver-    wenn sie an wachsverarbeitende Be-
waltung Trier-Saarburg erlässt aus die-      triebe, die über die erforderliche Ein-        Unter Berücksichtigung seuchenrele-
sem Grund folgende tierseuchenrecht-         richtung zur Entseuchung des Wachses           vanter Tatsachen wie das Vorkommen
liche Verfügung:                             verfügen, unter der Kennzeichnung              von Bienenhaltungen und die mög-
                                             "Seuchenwachs" abgegeben werden,               lichen Verbreitungswege der Amerika-
1. Das folgende Gebiet wird zum Sperr-       und für Honig, der nicht zur Verfütte-         nischen Faulbrut wurde das Gebiet der
bezirk erklärt:                              rung an Bienen bestimmt ist.                   Gemarkungen Welschbillig und Möhn
Das gesamte Gebiet der Gemarkungen                                                          sowie von der Gemarkung Ittel der süd-
Welschbillig und Möhn sowie der süd-         4. Bienenvölker oder Bienen dürfen             liche Teil bis zur Kreisstraße 16, die in-
liche Teil der Gemarkung Ittel, wobei        nicht in den Sperrbezirk verbracht wer-        soweit als Abgrenzung dient, als Sperr-
die Kreisstraße 16 die Grenze bildet. Der    den.                                           bezirk festgelegt. Die Festlegung dieses
Sperrbezirk ist in der anliegenden Karte                                                    Gebietes wurde für notwendig erachtet,
farblich dargestellt. Die Anlage ist Be-     Das Veterinäramt der Kreisverwaltung           um ein weiteres Ausbreiten der Seuche
standteil dieser Verfügung.                  Trier-Saarburg kann für Bienenvölker,          zu verhindern.
                                             Bienen, Bienenwohnungen und Gerät-
2. Die Besitzer von Bienenvölkern in-        schaften sowie Futtervorräte Ausnah-           Zu Nummer 2:
nerhalb des Sperrbezirkes haben diese        men von den Beschränkungen nach den            Rechtsgrundlage für diese Anordnung
unverzüglich unter Angabe des Stand-         Nummern 1 bis 4 zulassen, wenn eine            ist § 5b der Bienenseuchen-Verordnung.
ortes und der Völkerzahl beim Veteri-        Verschleppung der Seuche nicht zu be-          Hiernach sind wir berechtigt den Besit-
näramt der Kreisverwaltung Trier-Saar-       fürchten ist. In diesem Falle muss recht-      zern von Bienenvölkern in einem Sperr-
burg, Metternichstr. 33, 54292 Trier (Tel.   zeitig vorher ein Antrag gestellt werden.      bezirk anzuordnen, dass diese ihre Bie-
0651/715-585/ -574/ -587, veterinaer-                                                       nenvölker unter Angabe des Standortes
amt@trier-saarburg.de) anzuzeigen.           Begründung:                                    der Bienenstände anzuzeigen haben.
                                             Die sachliche und örtliche Zuständigkeit
3. Die sofortige Vollziehung der Rege-       der Kreisverwaltung Trier-Saarburg für         Von dieser Ermächtigung haben wir
lungen nach den Nummern 1 und 2 wird         die in dieser Anordnung getroffenen            Gebrauch gemacht, um eine aktuelle
hiermit angeordnet.                          Maßnahmen ergibt sich aus § 24 Abs. 1          Übersicht über alle Bienenstände in
                                             des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG)         dem Sperrbezirks zu erhalten, damit die
4. Diese Allgemeinverfügung gilt an          in der Fassung der Bekanntmachung              notwendigen Maßnahmen zur Verhin-
dem auf die ortsübliche Bekanntma-           vom 21.11.2018 (BGBl. I S. 1938) in Ver-       derung einer Ausbreitung der Amerika-
chung folgenden Tag als bekannt gege-        bindung mit § 1 Abs. 3 des Landestier-         nischen Faulbrut schnellstmöglich und
ben.                                         seuchengesetzes (LTierSG) vom 24. Juni         effektiv ergriffen werden können.
                                             1986 (GVBl. S. 174) in der aktuellen Fas-
Hinweise:                                    sung.                                          Zu Nummer 3:
Für den Sperrbezirk gelten folgende                                                         Die Anordnung der sofortigen Vollzie-
Schutzmaßregeln:                             Zu Nummer 1:                                   hung unserer Anordnung erfolgt auf
                                             Nachdem in einem Bienenstand in der            der Grundlage des § 80 Abs. 2 Nr. 4 der
1. Alle Bienenvölker und Bienenstände        Gemarkung Welschbillig am 27.08.2019           Verwaltungsgerichtsordnung in der
im Sperrbezirk sind unverzüglich auf         der Ausbruch der Amerikanischen Faul-          Fassung der Bekanntmachung vom 19.
Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich      brut amtlich festgestellt worden ist war       März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt
zu untersuchen; diese Untersuchung ist       das Veterinäramt der Kreisverwaltung           durch Artikel 21 des Gesetzes vom 5.
frühestens zwei, spätestens neun Mo-         Trier-Saarburg nach § 10 Abs. 1 der Bie-       Juli 2017 (BGBl. I S. 2208) geändert wor-
nate nach der Tötung oder Behandlung         nenseuchen-Verordnung in der Fassung           den ist. Hiernach sind wir berechtigt, die
der an der Seuche erkrankten Bienen-         der Bekanntmachung vom 03.11.2004              sofortige Vollziehung von Verwaltungs-
völker des verseuchten Bienenstandes         (BGBl. I S. 2738), die zuletzt durch Artikel   akten im überwiegenden öffentlichen
zu wiederholen.                              7 der Verordnung vom 17.04.2014 (BGBl.         Interesse anzuordnen. Die Anordnung
                                             I S. 388) geändert worden ist gehalten,        der sofortigen Vollziehung bedeutet,
2. Bewegliche Bienenstände dürfen von        das Gebiet in einem Umkreis von min-           dass ein Widerspruch oder eine Anfech-
ihrem Standort nicht entfernt werden.        destens einem Kilometer um den vom             tungsklage gegen unsere Anordnungen
                                             Ausbruch betroffenen Bienenstand zum           keine aufschiebende Wirkung hat.
3. Bienenvölker, lebende oder tote Bie-      Sperrbezirk zu erklären.
nen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle,                                                       Das besondere öffentliche Interesse
Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienen-         Die Amerikanische Faulbrut ist eine            liegt darin begründet, dass es sich bei
wohnungen und benutzte Gerätschaf-           schnell fortschreitende und leicht über-       der Amerikanischen Faulbrut um eine
ten dürfen nicht aus den Bienenständen       tragbare Bienenkrankheit. Sie stellt eine      leicht übertragbare Bienenseuche han-
entfernt werden.                             erhebliche Gesundheitsgefahr für emp-          delt, der ein sehr widerstandsfähiger
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  Kreis Trier-Saarburg                                                                            Ausgabe .36| 2019

Erreger zugrunde liegt. Die Bekämpfung       nenhalter, deren Bienenstände sich im         mit einer qualifizierten elektronischen
der Amerikanischen Faulbrut, bei der es      Sperrbezirk befinden. Diese Beschrän-         Signatur1 zu versehen und an kv-trier-
sich um eine anzeigepflichtige Tierseu-      kungen sowie deren Ausnahmen haben            saarburg@poststelle.rlp.de zu senden.
che handelt, liegt im staatlichen Interes-   wir Ihnen in den Hinweisen dargestellt.       Bei der Verwendung der elektronischen
se. Zur Vermeidung einer Ausbreitung         Verstöße gegen diese Vorgaben stel-           Form sind besondere technische Rah-
der Seuche ist es unbedingt erforder-        len in der Regel Ordnungswidrigkeiten         menbedingungen zu beachten, die
lich, dass die von uns angeordnete Fest-     nach § 26 der Bienenseuchen-Verord-           im Internet unter http://elektronische-
legung des Sperrbezirks ihre rechtlichen     nung dar, die mit einer empfindlichen         kommunikation.trier-saarburg.de auf-
Wirkungen sofort entfaltet und die von       Geldbuße geahndet werden können.              geführt sind.
uns angeordnete Verpflichtung zur Mel-
dung von Bienenständen in dem Sperr-         Diese Allgemeinverfügung steht nach           1vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung
bezirk sofort beachtet werden muss.          deren Veröffentlichung auch auf der           (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen
Andernfalls müssten die in § 11 der Bie-     Internetseite der Kreisverwaltung Trier-      Parlaments und des Rates vom 23. Juli
nenseuchen-Verordnung festgelegten           Saarburg unter www.trier-saarburg.de/         2014 über elektronische Identifizierung
Schutzmaßnahmen nicht beachtet und           Buerger/Vet-Amt zur Einsicht bereit.          und Vertrauensdienste für elektronische
die Bienenstände in dem Sperrbezirk                                                        Transaktionen im Binnenmarkt und zur
nicht gemeldet werden was dazu führen        Rechtsbehelfsbelehrung:                       Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG
würde, dass eine Weiterverbreitung der       Gegen diese Verfügung kann innerhalb          (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).
Amerikanischen Faulbrut stattfinden          eines Monats nach Bekanntgabe Wi-
könnte und erforderliche Bekämpfungs-        derspruch erhoben werden. Der Wider-          Trier, den 27.08.2019
maßnahmen zu spät kämen.                     spruch ist bei der Kreisverwaltung Trier-     Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Metter-
                                             Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290         nichstraße 33, 54292 Trier
Unter Abwägung des öffentlichen In-          Trier schriftlich oder zur Niederschrift      Im Auftrag, gez.
teresses an der sofortigen Vollziehung       einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung       Dr. Dirk Lühnenschloß
und der privaten Interessen der Bienen-      des Widerspruchs ist die Widerspruchs-        Veterinärdirektor
halter an dem vorläufigen Schutz vor         frist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wi-
den angeordneten Maßnahmen über-             derspruch noch vor Ablauf dieser Frist        Anlage:
wiegt das öffentliche Interesse an der       bei der Behörde eingegangen ist. Die          Karte mit Darstellung des Faulbrut-
Vollziehbarkeit unserer Anordnung, so        Frist ist auch gewahrt durch Einlegung        Sperrbezirkes
dass wir zur Anordnung der sofortigen        des Widerspruchs beim Kreisrechtsaus-         Sperrbezirk ist rot umrandet
Vollziehung berechtigt waren und hier-       schuss (Anschrift wie oben).
von nach pflichtgemäßem Ermessen
Gebrauch gemacht haben.                      Die Schriftform kann durch die elektro-        Kreis-Nachrichten online lesen
                                             nische Form ersetzt werden. In diesem                 www.trier-saarburg.de
Zu Nummer 4:                                 Fall ist das elektronische Dokument            Ältere Ausgaben sind dort archiviert.
Nach § 1 des Landesverwaltungsver-
fahrensgesetzes vom 23.12.1976 (GVBl.
Seite 308) in der derzeit aktuellen Fas-
sung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes in der
Fassung der Bekanntmachung vom
23.01.2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt
durch Artikel 5 Absatz 25 des Gesetzes
vom 21.06.2019 (BGBl. I S. 846) geän-
dert worden ist sind wir berechtigt zu
regeln, dass die vorliegende Allgemein-
verfügung mit dem auf die ortsübliche
Bekanntmachung folgenden Tag als be-
kannt gegeben gilt.

Von dieser Ermächtigung haben wir Ge-
brauch gemacht, damit die rechtlichen
Wirkungen dieser Allgemeinverfügung
schnellstmöglich greifen.

Zu den Hinweisen:
Nach § 11 der Bienenseuchen-Verord-
nung gelten für einen von der zustän-
digen Behörde gebildeten Sperrbezirk
bestimmte Beschränkungen für die Bie-        Karte mit Darstellung des Faulbrut-Sperrbezirkes. Sperrbezirk ist rot umrandet.
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