WERBEN SIE DORT, WO IHRE KUNDEN SIND. PUBLIPOSTE - ERFOLGREICH WERBEN - Angebote und Preise 2020 - Die Post
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INHALTSVERZEICHNIS 6 Ein dichtes Netz von Points of Sale 8 Spiegelbild der Bevölkerung 10 Kundenumfrage 14 Schalterabgaben 16 Plakate 18 Dispenser 20 CanalPoste 22 CanalPoste-Dispenser 24 Promotionsflächen 27 Rabatte und Co. 28 Beratung und Verkauf 28 Technische Anforderungen / Produktion 28 Warenanlieferung 3
Ihre Werbung – In rund 1000 Filialen Nutzen Sie unsere Filialen als vielseitigen Werbekanal Diese Tarifdokumentation liefert Ihnen eine Übersicht über Werbemöglichkeiten in unseren Filialen. Präsentieren Sie Ihr Unternehmen schweizweit und werben Sie ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Ein dichtes Netz von Points of Sale Rund 1000-mal in der Schweiz Mit rund 1000 Filialen, die über die ganze Schweiz verteilt sind, verfügt die Schweizerische Post über eines der dichtesten Vertriebsnetze der Welt. Natürlich gibt es kleinere und grössere Filialen. Die kleinsten Filialen des Landes bedienen täglich im Schnitt rund 150 Kundinnen und Kunden. Bei den grösseren Filialen sind es durchschnittlich 1200. Dieses einzigartige Netz bietet nicht nur die Möglichkeit, praktisch die ganze Schweiz anzusprechen, sondern ebenfalls Varianten, um lokal ## ! ### oder regional zu werben. Auf der Karte sind beispielsweise urbane ### ## !"! ! # ! # # # # # # #" " Ballungszentren ebenso deutlich zu sehen wie die Abdeckung " # " ## !# # # # "# " !# vorwiegend ländlicher Gebiete. " # # ## " " # "" # ## " " " " " " " " " Filialengruppen # "# " " # !" " # " Gruppe 1 (Typen A – D / F3 und F4) " #" " " " " ## "" # # ! " Sehr grosse POS im Zentrum " # # "" ### " # " #" " # "! grösserer Städte. " #" " # " " Durchschnittlich 1200 Kunden pro Tag. "" " " "" " " # # " " # # " #"!" " " # " "" " " ! # # ## # " # " " # # " # " " Gruppe 2 (Typen E – H / F2) # " # " " " " #" " " Grosse POS im Zentrum !## " # # # "# " " " #"# # # # #" " grösserer und mittlerer Städte ""! " " " ! " " # und in Agglomerationen. # # " #" " #" ! " " " " # " " " Durchschnittlich 400 Kunden pro Tag. " " "" ! #" # # ## # " "# ! # " ## "" " "#" " # # "## # ## " Gruppe 3 (Typen I – M / F1) " ## " " #!## #!# "#"# " " # # ## # # ## # # # # " # Mittelgrosse POS in Dörfern " # # # ## # # "" " # # " " " # # und Stadtquartieren. ## # # # # " # # " # Durchschnittlich 150 Kunden pro Tag. " " " # " # "" # " # " # " # " #!## # ## " " " #! "" # "### " " " " "" " # # ## " " ""#!" " " # # # " # # " "" " " " " # # " " " " " # !# " " # " " " " " " " " " # " " " " #" #! # # " " # " """ #" " # "# "" " # "" " " " " # #! # # #" " " # # ##"!"##"# " ""##"!"# " " # " " "# " # #!"## # " " " " " "" " # # " " # # "" " # # # " # !# # # " " ##" " ## " " # # " ## " # " " " " " # # ! " # ## " " " " " # " " " # " " " !" # " " ###### #" ## # # "" " " # ### " # # !!# # # " " # " # !# " # " ## ! !# # # # " " " # ###!##"# # " " " # #### " "" " " " "" # " # " " " "" # "! # " " " # 6
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Spiegelbild der Bevölkerung Zahlen und Fakten, die überzeugen Wenn Sie, wie man so schön sagt, Herrn und Frau Schweizer ansprechen möchten, dann sind Sie bei PubliPoste genau richtig. Denn die Filialbesucher bilden ein Spiegelbild der Schweizer Bevölkerung; in Bezug auf das Alter ebenso wie im Hinblick auf Faktoren wie Erwerbstätigkeit, Alter oder Haushaltsgrösse. Das spricht definitiv für Werbung in den Filialen, denn hier wird Ihre Botschaft praktisch von der gesamten Schweizer Bevölkerung gesehen; übrigens inklusive jüngerer Zielgruppen. Aufteilung nach Alter 25 % 16–29 Jahre 34 % 30–49 Jahre 50–74 Jahre 41 % Aufteilung nach Geschlecht Aufteilung nach Haushaltsgrösse 13 % weiblich 1–2 Personen 51 % 49 % männlich 45 % 3–4 Personen 5 oder mehr Personen 42 % Aufteilung nach Erwerbstätigkeit 3% 7% Vollzeiterwerbstätige 5% Teilzeiterwerbstätige 25 % Vollzeit Rentner 13 % Teilzeit Hausfrauen / –männer 43 % 47 % nicht Schüler / Studierende / Berufslernende Sonstiges 25 % 32 % Quelle Quelle: eBus Gfk 2018 (n=1‘100 gewichtet), Filter: keine Mitarbeitenden Post CH AG 8
Ein markanter Vorteil der Werbung in den Filialen ist die Möglichkeit, nach präzisen Kriterien zu regionalisieren. Eine Kampagne nur in der Romandie? Eine Aktion ausschliesslich im Mittelland? Punktgenau ausgewählte Filialen einer bestimmten Region? Sie haben die Wahl! Wirtschaftsgebiete 42 44 31 41 43 26 14 32 24 33 27 13 21 28 34 25 15 12 29 22 11 23 51 16 Regionen 1 Westschweiz 2 Alpen und Voralpen 3 Westmittelland 4 Ostmittelland 5 Italienische Schweiz Filialen nach Sprachgebiet für nationale / sprachregionale Kampagnen Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Total Sprachgebiet (Typen A – D / (Typen E – H / F2) (Typen I – M / F1) F3 und F4) Westschweiz 20 138 160 318 Deutschschweiz 52 404 200 656 Italienische Schweiz 4 27 72 103 Gesamttotal 76 569 432 1077 9
Unsere Filialen bieten hohe Kundenfrequenz Hohes Potenzial an interessierten Postbesuchern Das Werbepotenzial in Filialen ist gewaltig. Dies belegen die Zahlen der wöchentlichen und 14-täglichen Postbesucher. Werbeaktionen vor Ort profitieren enorm von der konstanten Anzahl interessierter, aufmerksamer Kunden. Unter anderem hängt der Erfolg der Werbemassnahmen stark von der Menge erreichter Personen ab. Die anhaltend Kundenfrequenz, die Filialen natürlicherweise aufweisen, stellt daher ein aussergewöhnlich hohes Potenzial dar, das es auf jeden Fall auszuschöpfen gilt. 10
Kundenbesuche in den Filialen «Wie häufig gehen Sie selbst zur Post?» 0 5 10 15 25 % 4% 14 % wöchentlich (22%, n = 187) 4% 6% 16 % 14-täglich (27%, n = 216) 5% 4% 15 % monatlich (24%, n = 202) 5% 4% 15 % jährlich (25%, n = 207) 6% nie (2%, n = 14) Anzahl Besucher pro Tag: 450 469 (Basis 10/2017 bis 09/2018) Filialen I bis L Filialen E bis H Filialen A bis D Quelle Quelle: eBus Gfk 2018 (n=1‘100 gewichtet), Filter: keine Mitarbeitenden Post CH AG 11
Dienstleistungen am Schalter sind nicht zu ersetzen Für Briefe, Pakete und Einzahlungen persönlich zur Post Auch im Zeitalter von E-Mail, SMS-Briefmarken, E-Banking und Paketdiensten wie UPS und DHL haben sich die Hauptgründe für Kundenbesuche in den Filialen nicht verändert. Pakete, Briefe und Einzahlungen gehören auch weiterhin zu den fünf häufigsten Beweggründen für die Postkunden, um eine Filiale aufzusuchen. Die Zahlen sprechen für Werbung in den Filialen «Was sind die Gründe für den Filialenbesuch?» 10 30 50 70 90 % 68 % Pakete aufgeben 55 % Briefe aufgeben 53 % Pakete abholen 44 % Briefmarken kaufen 30 % Briefe abholen (Postfach leeren) 22 % Rechnungen bezahlen 16.9 % Bargeldbezug 12.9 % Bareinazahlung 0.3 % Geldwechsel 0.3 % SBB Bilette kaufen 1.5 % andere Gründe Quelle Quelle: eBus Gfk 2018 (n=1‘100 gewichtet), Filter: keine Mitarbeitenden Post CH AG 12
«Wie beurteilen Sie die Werbung vor und in den Filialen?» Zielstrebig und zweckorientiert Dass eine Werbeaktion mit PubliPoste den Geschäftserfolg stei- gert, haben rund 70 % aller Befragten einer Umfrage bestätigt. Besonders Schalterabgaben haben eine grosse Wirkung, sowohl 15 % bei der Bekanntheitssteigerung als auch beim Gewinn von Neukunden. Positiv 44 % Negativ Allerdings ist es dabei nicht immer einfach, den Erfolg einer Akti- Weiss nicht / keine Angabe on eins zu eins zu überprüfen. Diesbezüglich lohnen sich zum 20 % Beispiel Spezialangebote mit Zugangscode, die eine genaue Rückverfolgung und somit eine Erfolgskontrolle der Werbeaktion zulassen. Werbung in den Filialen ermöglicht eine sehr genaue Eingren- zung des Zielpublikums. Sie erreicht auch Personen, die viel Quelle unterwegs sind und tagsüber nicht zu Hause, im Büro und nur 2016: Telebus; GfK Switzerland AG (n = 1107), bedingt an öffentlichen Orten wie Bahnhöfen oder Einkaufs- Filter: keine Mitarbeitenden Post CH AG zentren anzutreffen wären. Das Team PubliPoste berät Sie gerne. 13
Schalterabgaben Kundennähe in Reinkultur Sampling am Schalter ist eine äusserst effiziente und erfolgsversprechende Werbemassnahme. Ob überraschendes Give-away, erfrischendes Getränkemuster, informativer Katalog oder vieles mehr – die Übergabe erfolgt zielgruppengenau, persönlich und freundlich. Die individuelle Ansprache am Postschalter macht den Unterschied. Die Zielgruppe lässt sich im Vorfeld der Aktion sehr genau definieren und anhand von Faktoren wie z. B. Alter, Geschlecht etc. eingrenzen. In vielen Filialen kennt die Person am Schalter ihren Kunden zumindest vom Sehen – ein Garant für maximale Aufmerksamkeit. nk Ihr Gesche 14
Buchung und Voraussetzung Schalterabgaben – Die Preise beinhalten Versand, Qualitätskontrolle und ein Standard-Feedback. – Sie wählen die gewünschten Filialen der Gruppen 1 bis 3 aus. – Preise in CHF und pro Stück, exkl. MWST – 10 % Zuschlag bei Abgabe von zwei Samplings gleichzeitig (z. B. Flyer und Bonbons usw.) – Konditionen siehe Seite 27. Preise für Schalterabgaben (durchschnittlich 200 Stück pro Filiale) Menge ab Preis / Stück in CHF Preis / Stück in CHF bis 250 g 251 bis 500 g1) 10 000 Stück (Mindestmenge) –.79 1.03 20 000 Stück –.74 –.96 50 000 Stück –.69 –.89 100 000 Stück –.59 –.76 150 000 Stück –.54 –.70 200 000 Stück –.47 –.61 300 000 Stück –.39 –.50 400 000 Stück –.34 –.44 500 000 Stück –.29 –.37 1 Million Stück ++ –.24 –.31 1) Schalterabgaben ab 501 g / Stück und / oder überdurchschnittlich voluminös: Preis nach Absprache Beachten Sie die Anzahl Gratis-Versände in der folgenden Box. Vereinbaren Sie ab 100 000 Exemplaren einen Jahresvertrag und profitieren Sie von einer Verteilung in mehreren Wellen. 10 000 bis 100 000 Exemplare: 1 Welle inbegriffen 100 001 bis 300 000 Exemplare: 2 Wellen inbegriffen 300 001 bis 1 Million Exemplare: 3 Wellen inbegriffen Jede weitere Welle wird nach Aufwand zusätzlich verrechnet. 15
Plakate Auf der Post wird Ihre Botschaft gesehen und gelesen In der Filiale wirken Plakate ganz besonders effektiv. Denn während bei Plakatstandorten auf offener Strasse kaum jemand stehen bleibt, um ein Plakat anzuschauen oder gar den Text zu lesen, ist in der Filiale genau das die Regel. Hier haben Kundinnen und Kunden meist einige Minuten Zeit, Ihr Plakat in aller Ruhe zu betrachten. So viel Aufmerksamkeit können Sie für Ihre Botschaft sonst fast nirgends verbuchen. 16
Buchung und Voraussetzungen Plakate national – Minimale Abdeckung: ein Kanton oder ein Wirtschaftsgebiet (siehe Seite 9). – Plakatformate: A4 = 210 × 297 mm, A3 = 297 × 420 mm, inkl. nicht sichtbarem Rand für alle Formate, pro Seite 5 mm – Die Preise beinhalten den Versand der Plakate an die beteiligten Filialen. – Aktionen unter CHF 5000: zusätzliche Kosten von CHF 500 für administrativen Aufwand – Preise in CHF und pro Filiale, exkl. MWST – Konditionen siehe Seite 27 – Mietdauer von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Wochen (Beginn immer montags) Preise für Plakate national Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 (Typen A – D / (Typen E – H / F2) (Typen I – M / F1) F3 und F4) Grund- Jede Grund- Jede Grund- Jede preis weitere preis weitere preis weitere 2 Wochen Woche 2 Wochen Woche 2 Wochen Woche pro Filiale pro Filiale pro Filiale Plakate auf Dispenser A4-Dispenser-Plakate 42.– 21.– 34.– 17.– 24.– 12.– A3-Dispenser-Plakate quer** 47.– 23.50.– 38.– 19.– 27.– 13.50.– ** Die A3-Dispenser-Plakate müssen in 2 A4-Plakate geschnitten angeliefert werden (Zuschlag von 10 Franken pro Filiale bei Plakaten, die nicht geschnitten angeliefert werden). Buchung und Voraussetzungen Plakate lokal – Reservation und Buchung direkt in der Filiale – Mietdauer von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Wochen (Beginn immer montags) – Bezahlung in bar, per Postcard oder per Rechnung (Rechnungsreferenznummer notwendig) – Lieferung des Werbematerials in genügender Menge an die Filiale bis spätestens Freitagabend vor Aktionsbeginn Preise für Plakate lokal Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 (Typen A – D / F3 (Typen E – H / F2) (Typen I – M / F1) und F4) Grundpreis Grundpreis Grundpreis 2 Wochen 2 Wochen 2 Wochen A4-Dispenser-Plakate 50.– 40.– 30.– A3-Dispenser-Plakate quer** 60.– 50.– 40.– ** Die A3-Dispenser-Plakate müssen in 2 A4-Plakate geschnitten angeliefert werden (Zuschlag von 10 Franken pro Filiale bei Plakaten, die nicht geschnitten angeliefert werden). 17
Dispenser Für die optimale Präsentation Ihrer Werbemassnahmen Dispenser sind zentral und prominent platziert – und somit genau der richtige Ort um Broschüren, Kataloge, Magazine, Flyer etc. an ein interessiertes Publikum zu bringen. Hier haben Sie die Gewissheit, dass die anvisierte Zielgruppe Ihre Botschaften aus freien Stücken mit nach Hause nimmt. Streuverluste tendieren somit gegen null, besonders wenn Ihr Produkt attraktiv gestaltet ist. Der CanalPoste-Dispenser wird auf Seite 22/23 beschrieben. 18
Buchung und Voraussetzungen Dispenser national – Minimale Abdeckung: ein Kanton oder ein Wirtschaftsgebiet – Dispenserformat: max. A4 = 210 × 297 mm (Hochformat) – Die Preise beinhalten auch die tägliche Qualitätskontrolle durch die Filialen. – Aktionen unter CHF 5000: zusätzliche Kosten von CHF 500 für administrativen Aufwand – Preise in CHF und pro Filiale, exkl. MWST – Mietdauer von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Wochen (Beginn immer montags) Preise für Dispenser National Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Preise nach Werbemittel (Typen A – D / (Typen E – H / F3) (Typen I – M / F1) F3 und F4) Grund- Grund- Grund- Jede Jede Jede preis preis preis weitere weitere weitere 2 Wochen 2 Wochen 2 Wochen Woche Woche Woche pro Filiale pro Filiale pro Filiale Werbemittel bis 250 g 50.– 25.– 35.– 17.50.– 20.– 10.– Werbemittel 251 bis 500 g1) 60.– 30.– 40.– 20.– 25.– 12.50.– 1) Werbemittel ab 501 g / Stück und / oder überdurchschnittlich voluminös: Preis nach Absprache Tarife für die Dispenser-Plakate siehe Seite 17. Konditionen siehe Seite 27 Buchung und Voraussetzungen Dispenser lokal – Reservation und Buchung direkt in der Filiale – Mietdauer von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Wochen (Beginn immer montags) – Bezahlung in bar, per Postcard oder per Rechnung (Rechnungsreferenznummer notwendig) – Lieferung des Werbematerials in genügender Menge an die gebuchte Filiale bis spätestens Freitag- abend vor Aktionsbeginn Preise für Dispenser Lokal Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 (Typen A – D / (Typen E – H / F3) (Typen I – M / F1) F3 und F4) Grundpreis Grundpreis Grundpreis 2 Wochen 2 Wochen 2 Wochen Dispenser 100.– 80.– 60.– (maximal A4 Hochformat) 19
CanalPoste Ihre Spots im dichtesten AdScreen-Netz der Schweiz AdScreens erfreuen sich einer stark wachsenden Beliebtheit. Nicht ohne Grund: Bewegtbilder wecken Emotionen und generieren mehr Aufmerksamkeit. CanalPoste ist nicht nur das dichteste AdScreen-Netz der Schweiz, sondern auch das beste dank der Erfahrung und des Knowhows von PubliPoste. Zudem laufen die Spots auf praktisch randlosen 43-Zoll-Flachbildschirmen der neusten Generation. In rund 260 Filialen bieten die mehr als 380 Screens durch ihren noch grösseren Einfallswinkel ein gestochen scharfes Bild aus fast jeder Ecke der Schalterhalle. 20
Reichweite CanalPoste Netze CanalPoste Durch die Schaltung eines dreiwöchigen CanalPoste-Spots wer- Anzahl Filialen den 22 % aller 15- bis 74-jährigen Personen* erreicht. Nationales Netz * Basis 5,1 Mio. Personen Schweiz1) 264 Sprachnationale Netze Preise für CanalPoste-Spots (pro Sekunde) Deutschschweiz 190 Buchung Grundpreis Jede weitere 2 Wochen Woche Westschweiz 54 pro Filiale Italienische Schweiz 22 Nationale, regionale 6.40 3.20 Regionale Netze und städtische Netze Genf 17 Individuelle Netze ab 1 Filiale5) 25.60 12.80 Waadt 23 Jura 11 Rechnungsbeispiel Bern 27 Spot à 20 Sekunden in sechs Filialen während zwei Wochen Mittelland 25 Kosten für 20 Sekunden: 20 × CHF 25.60 = CHF 512.– Total für eine Filiale = CHF 512.– Basel 24 Total für sechs Filialen à CHF 512.– = CHF 3072.– Zürich 63 Zentralschweiz 25 Buchung und Voraussetzung CanalPoste-Spots Ostschweiz 25 – Laufzeit von mindestens zwei Wochen Tessin (Sottoceneri 11 resp. Sopraceneri 11) 22 – Dauer des Spots mindestens 10 Sekunden – Aktionsstart individuell wählbar Städtische Netze – Preise in CHF pro Sekunde und Filiale, exkl. MWST Genf Stadt 17 – Konditionen siehe Seite 27 Lausanne Stadt 13 Produktionstechnische Angaben finden Sie auf Seite 28. – Spots bis 5 MB senden Sie bitte an publiposte@post.ch. Bern Stadt 11 – Für Spots ab 5 MB rufen Sie uns bitte an unter 058 386 60 00. Basel Stadt 11 Zürich Stadt 21 Winterthur Stadt 5 Luzern Stadt 8 Swiss Cities Deutsch2) 56 Swiss Cities Französisch3) 30 Swiss Cities Italienisch4) 10 Swiss Cities gesamt 96 1) Mehrsprachige Filialen wurden nur einmal gezählt. 2) Städte Basel, Bern, Luzern, Winterthur, Zürich Hinweis: Einzelne Kantone können ebenfalls als Netz gebucht werden. 3) Städte Genf, Lausanne 4) Städte Bellinzona, Chiasso, Locarno, Lugano 5) Keine Kombination mit CanalPoste-Dispensern möglich 21
CanalPoste CanalPoste-Dispenser Buchen Sie zum CanalPoste-Spot den dazugehörigen Dispenser. Die Möglichkeit, im gedruckten Werbematerial vertiefende Informationen anzubieten, wirkt verstärkend. Sie können den CanalPoste-Dispenser ebenfalls ohne Spot buchen. Sie nutzen so die Nähe zu informativen Elementen auf CanalPoste, wie zum Beispiel Wetterinformationen oder die Ankündigung von kulturellen Events. 22
Buchung und Voraussetzung CanalPoste-Dispenser – Dispenserformat: maximal A4 = 210 × 297 mm (Hochformat) – Die Preise beinhalten auch die tägliche Qualitätskontrolle durch die Filialen. – Preise in CHF und pro Filiale, exkl. MWST – Konditionen siehe Seite 27 Preise für CanalPoste-Dispenser* (Preise für Einzeldispenser siehe Seite 19) Grundpreis Preise nach Werbemittel Jede weitere 2 Wochen Woche pro Filiale Werbemittel bis 250 g 50.– 25.– Werbemittel 251 bis 500 g 1) 60.– 30.– * Nur ganze Netze, analog CanalPost Spot möglich, siehe Netze auf Seite 21. 1) Werbemittel ab 501g / Stück und / oder überdurchschnittlich voluminös: Preis nach Absprache 23
Promotionsflächen PromoStandard Vier Quadratmeter für Ihren Auftritt Die 2 × 2 m grossen Promotions- flächen, die sich in über 100 Filialen in der ganzen Schweiz buchen lassen, bieten Platz für das persönliche Gespräch mit potenziellen Kunden. Egal, ob Sie mit Ihrem Promoteam eine Degustation durchführen, Flyer oder Warenmuster überreichen, Fundraising betreiben oder die Promotionsfläche als Verkaufs- plattform nutzen: Sie begegnen einer grossen Zahl von Interessenten in einer vor Wind und Wetter geschützten, entspannten Atmosphäre. Die Preise finden Sie auf der nachfolgenden Seite 25. basefit.ch Rolling Bistro 24
Preise für Promotionsflächen PromoStandard (Indoor) Gruppe 1 Gruppe 2 Kanton Filialen Typen A - D / F3 und F4 Filialen Typen E - H / F2 (Stand Oktober 2019) (Stand Oktober 2019) Mellingen, Muri, Reinach, Spreitenbach, Aargau Aarau 1, Baden 1, Brugg 1, Zofingen Unterkulm, Wohlen 1 Appenzell – Herisau 2 AR Basel- – Pratteln 1 Landschaft Basel 1 Rüdengasse, Basel 2 Annahme, Basel 12 Kannenfeld, Basel 13 Voltacenter, Basel-Stadt Basel 5 St.Clara Basel 18 Gundeldingen Bern 15 Weltpostverein, Heimberg, Lenk, Münchenbuchsee, Oster- Bern 1 PostParc, Bern 18 Bümpliz, Bern mundigen 1, Steffisburg 1, Biel 1, Burgdorf 1, Thun 1 Bahnhofplatz Thun 4, Strättligen Markt, Uetendorf, Urtenen-Schönbühl Freiburg – Murten, Villars-sur-Glâne 1 Carouge, Chêne-Bourg, Genève 2 Cornavin Dépôt, Genf Genève 1 Mont-Blanc, Genève 4 Plainpalais Genève 3 Rive, Grand-Lancy, Meyrin 1,Petit-Lancy 1, Thônex, Versoix Glarus – Glarus Graubünden Chur 1, Davos Platz 1 Samedan, St. Moritz 1 Jura – Porrentruy 1 Luzern Kriens 1 Luzern 2 Universität, Luzern 7 Hirschengraben, Meggen Neuenburg La Chaux-de-Fonds 1, Neuenburg 1 Dépôt Le Locle, Peseux Obwalden – Engelberg Schaffhau- Schaffhausen 1 – sen Schwyz – Schwyz Solothurn Grenchen 1 Balsthal, Egerkingen Altstätten, Bad Ragaz, Heerbrugg St. Gallen St. Gallen 1 Annahme St. Gallen 4 Brühltor, Uzwil Agno, Airolo, Ascona, Giubiasco, Tessin Bellinzona 1, Chiasso 1, Locarno 1, Lugano 1 Losone, Mendrisio Thurgau Kreuzlingen 1 Arbon, Weinfelden Lausanne 1 Dépôt, Lausanne 2 St-François, Vevey 1, Yver- Clarens, Lausanne 16 Malley, Montagny-Chamard, Waadt don-les-Bains 1 Montreux 1, Nyon 2, Payerne, Pully Wallis Sierre / Siders, Sion / Sitten 1, Brig Monthey 2, Naters, Verbier, Zermatt Zug Zug Laubenhof Unterägeri Bülach, Dübendorf 1, Glattzentrum, Kloten, Effretikon, Winterthur 4 Oberwinterthur, Zürich Regensdorf 1, Winterthur 1 Annahme,Zürich 40 Sihlfeld, Zürich 49 Höngg Zürich 50 Oerlikon,Zürich 1 Sihlpost Preis 400.– pro Tag / Filiale 300.– pro Tag / Filiale Preise pro Tag in CHF, exkl. MWST Diese Preise gelten nur für Filialen mit PromoStandard-Angebot. 25
Promotionsflächen PromoLight Ein Quadratmeter für Ihren Auftritt In über 450 Filialen ist eine Promotionsfläche mit reduziertem Angebot (PromoLight) möglich. Weitere Informationen erhalten Sie beim Kundendienst 0848 888 888. Eine Übersicht der Filialen mit PromoLight finden Sie auf post.ch/publiposte. PromoLight (nur für lokale Kunden) Verbreitung In über 450 Filialen Gruppe 1: hervorragend, durchschnittlich 1200 Besucher pro Tag Standort und Frequenz Gruppe 2: sehr gut, durchschnittlich 400 Besucher pro Tag Verfügbare Fläche 1 x 1 Meter Unser Angebot WLAN-Zugriff Personal Maximal zwei Promotoren pro Filiale Die Buchung erfolgt direkt bei der gewünschten Filiale vor Ort Buchung und Information oder per Telefon über unseren Kundendienst 0848 888 888. Die aktuelle Filialliste ist über publiposte@post.ch erhältlich. Filialen mit dem Angebot PromoStandard verfügen nicht über das Angebot PromoLight. Preise für PromoLight Gruppe 1 (Typen A – D / F3 und F4) Gruppe 2 (Typen E – H / F2) 175.– 125.– Preise in CHF, exkl. MWST 26
Rabatte und Co. Machen Sie noch mehr aus Ihrem Budget Rabatte 1) Zusatzrabatte Zuschläge und Zusatzdienstleistungen Rabatt steuerbefreite Organi- Beraterkommission sationen Schalterabgaben – Spezialkonditionen für Wohl- – 10 % Beraterkommission vom Abgabe von zwei Samplings fahrtsorganisationen, Ge- Rechnungsnetto für aner- gleichzeitig: meinwesen und öffentliche kannte Agenturen SW + 10 % des Bruttopreises Institutionen: 25 %. (Schweizer Werbung). – Dieser Rabatt ist nicht mit Zu- – Beraterkommission nicht ku- satzrabatten kumulierbar. mulierbar mit Rabatt für steu- erbefreite Organisationen. Plakate – Spezialkonditionen für – 10 % Beraterkommission vom Aktionen unter CHF 5000: Wohlfahrtsorganisationen, Rechnungsnetto für aner- zusätzliche Kosten von Gemeinwesen und öffentliche kannte Agenturen SW CHF 500 für administra- Institutionen: 25 %. (Schweizer Werbung). tiven Aufwand – Dieser Rabatt ist – Beraterkommission nicht ku- nicht mit Zusatzrabatten mulierbar mit Rabatt für steu- kumulierbar. erbefreite Organisationen. Promotionsflächen – Spezialkonditionen für Wohl- – 10 % Beraterkommission vom fahrtsorganisationen, Ge- Rechnungsnetto für aner- meinwesen und öffentliche kannte Agenturen SW Institutionen: 25 %. (Schweizer Werbung). – Dieser Rabatt ist – Beraterkommission nicht ku- nicht mit Zusatzrabatten mulierbar mit Rabatt für steu- kumulierbar. erbefreite Organisationen. Dispenserauflagen – Spezialkonditionen für Wohl- – 10 % Beraterkommission vom Aktionen unter CHF 5000: fahrtsorganisationen, Ge- Rechnungsnetto für aner- zusätzliche Kosten von meinwesen und öffentliche kannte Agenturen SW CHF 500 für administra- Institutionen: 25 %. (Schweizer Werbung). tiven Aufwand – Dieser Rabatt ist – Beraterkommission nicht ku- nicht mit Zusatzrabatten mulierbar mit Rabatt für steu- kumulierbar. erbefreite Organisationen. CanalPoste-Spots – Spezialkonditionen für Wohl- – 10 % Beraterkommission vom Unser Werbespotproduzent fahrtsorganisationen, Ge- Rechnungsnetto für aner- berät Sie gerne bei technischen meinwesen und öffentliche kannte Agenturen SW Anpassungen von bestehenden Institutionen: 50 %. (Schweizer Werbung). Spots oder bei Neuproduktio- – Dieser Rabatt ist – Beraterkommission nicht ku- nen speziell für das Medium nicht mit Zusatzrabatten mulierbar mit Rabatt für steu- CanalPoste (Adresse siehe Seite kumulierbar. erbefreite Organisationen. 28) CanalPoste- – Spezialkonditionen für Wohl- – 10 % Beraterkommission vom Aktionen unter CHF 5000: Dispenser fahrtsorganisationen, Ge- Rechnungsnetto für aner- zusätzliche Kosten von meinwesen und öffentliche kannte Agenturen SW CHF 500 für administra- Institutionen: 25 %. (Schweizer Werbung). tiven Aufwand – Dieser Rabatt ist – Beraterkommission nicht ku- nicht mit Zusatzrabatten mulierbar mit Rabatt für steu- kumulierbar. erbefreite Organisationen. 1) Rabatte sind nicht kumulierbar; der höchste Rabatt wird berücksichtigt. Preise in CHF, exkl. MWST Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbeaktionen in Filialen (Seiten 30/31) sind integrierter Bestandteil der Konditionen. 27
Gut beraten Wir freuen uns auf eine persönliche Beratung Beratung und Verkauf Hauptansprechpartnerin Verkaufspartner PubliPoste Verkaufspartner CanalPoste Verkauf Deutschschweiz Westschweiz Post CH AG Barkingcat Sarl Goldbach Media PostNetz Calliopée Business Center Seestrasse 39 PubliPoste Rue de Chantepoulet 10 8700 Küsnacht Wankdorfallee 4 1201 Genève 3030 Bern Tel. +41 44 914 92 00 Telefon +41 22 756 57 58 info@goldbachmedia.com Telefon +41 58 386 60 00 publiposte@barkingcat.ch goldbachmedia.com publiposte@post.ch post.ch/publiposte Eventbooster Binzallee 39 8055 Zürich Telefon +41 44 269 62 44 info@eventbooster.com eventbooster.com Technische Anforderungen und Produktion Technische Anforderungen CanalPoste 1) Spotproduktion CanalPoste Format Spezifikationen 306.ch – Keller und Partner GmbH Standbilder .jpg 2) Seitenverhältnis 16 : 9 Spezialisten für neue Medien Bielstrasse 42 Video .wmv und Auflösung 1280 × 720 Pixel 3294 Büren an der Aare .mp4 (H264) Framerate 25 fps Auflösung 1280 × 720 Pixel für Telefon +41 76 383 42 44 Dateigrösse maximal 50 MB adi@306.ch alle Formate (Stand- bild und Video) Bitrate maximal 8000 kbit / s 306.ch 1) Daten, die von den Produktionsvorschriften ab- Konvertierungen aus anderen Formaten weichen, können auf CanalPoste leider nicht gegen Aufpreis. Spots bis 5 MB senden gezeigt werden. Sie bitte an publiposte@post.ch. Für Spots 2) nur RGB-Codierung über 5 MB rufen Sie uns bitte an unter 058 386 60 00. Lieferung der Spots bis spätestens 5 Arbeitstage vor Ausstrahlung an publiposte@post.ch Warenanlieferung Zentrale Anlieferadresse Werbemittel MS Direct AG Hofackerstrasse 40 4132 Muttenz Tel. 061 485 11 11 28
Auswahl einiger Referenzen von PubliPoste Maximale Wirkung garantiert! Wahllos Leute auf der Strasse anzu- Ohne lange Wartezeiten können die loka- sprechen, um eine Dienstleistung len Angebote direkt am Schalter Ihrer oder ein Produkt bekannt zu machen, nächsten Filiale spontan gebucht werden. kann durchaus eine Strategie sein. Nebst der Broschüre finden sich auch on- Doch es ist bei weitem nicht die wir- line alle Informationen und Kombinati- kungsvollste. Wählen Sie bei PubliPos- onsmöglichkeiten zum Angebot aller te genau die für Ihren Zweck effek- Werbemöglichkeiten, die sich Ihnen in Fi- tivsten Werbemassnahmen aus. Am lialen bieten. Nehmen Sie mit dem Team richtigen Ort zur richtigen Zeit ist der von PubliPoste Kontakt auf für ein profes- grösstmögliche Output garantiert. sionelles Beratungsgespräch. Sie besitzen wertvolles Knowhow, um Ihr Produkt mit Sie haben das ultimative gesunde, vita- maximaler Wirkung bei minreiche und immunstärkende Frucht- Ihren Zielgruppen bekannt zu machen. getränk erfunden und möchten es nun in Sie filtern gezielt die für Sie relevanten seiner trendigen, ansprechenden Verpa- Massnahmen aus all den Möglichkeiten ckung unter die Leute bringen? Dann ha- heraus und entwickeln eine speziell auf ben Sie unterschiedliche Möglichkeiten, Ihre Interessen zugeschnittene Strategie. Ihr Produkt bekannt zu machen und so Machen Sie es besser und nutzen Sie das viele potenzielle Kunden wie möglich da- Positive Überraschungen ohnehin konstant vorhandene Potenzial für zu begeistern. Um eine recht weit de- Die Filialen sind permanent gut besucht, an Kundenaufmerksamkeit in den Filialen. finierte Zielgruppe zu erreichen, wird wie die Zahlen der Besucherstatistik be- Ohne dass Sie viel dafür tun müssen, wird eine möglichst breite Streuung die wir- legen. Es ist der ideale Ort, um die Auf- Ihr Produkt oder Ihre Werbebotschaft von kungsvollste Strategie sein. Doch wo er- merksamkeit von interessierten Kunden den Besuchern wahr- und aufgenommen. halten Sie ohne viel Aufwand die Auf- in einem stressfreien, vor Wind und Wet- Diese suchen sich aus freien Stücken das merksamkeit von künftigen ter geschützten Umfeld auf Ihr Produkt aus, was sie interessiert und ihnen gefällt. Konsumenten aus allen Bevölkerungs- zu lenken. Promotionsaktionen an Bahn- Umso grösser ist die Wirkung, wenn sie schichten? Genau, in den Filialen. höfen, in Einkaufszentren oder in oft- sich dann über die neue, aufregende Ent- mals hektischen Fussgängerzonen ner- deckung freuen. Positive Assoziationen Die Kundschaft der Filialen spiegelt ven hingegen oft oder es fehlt die Zeit, kommen so ganz von alleine! die Schweizer Bevölkerung sich dem Angebot zu widmen. So geht wider: Alle Bevölkerungsschichten und Aufmerksamkeit für das promotete Pro- Altersgruppen sind vertreten. Somit er- dukt, welches unter anderen Umständen reicht Ihre Werbebotschaft in der Filiale vielleicht durchaus auf Interesse gestos- praktisch die gesamte Schweiz. Hinzu sen wäre, verloren. Die Konsequenz: kommt, dass die Standorte der Filialen ein Kosten und Aufwand stehen in keinem flächendeckendes, dichtes Netz bilden Verhältnis mehr zum Outcome. und die Reichweite von nationalen Wer- bemassnahmen nicht zu übertreffen ist. Im Gegensatz dazu können lokale Bu- chungen in einzelnen Filialen genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden. 29
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbeaktionen in Filialen 1. Geltungsbereich Vorlage der Werbemittel Die Werbemittel sind der Post spätestens 21 Tage vor Aktionsbeginn zweimal im Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind anwendbar auf Original, d.h. im Massstab 1:1, vorzulegen oder im PDF-Format zu mailen (publi- die vertragliche Beziehung zwischen der Post und deren Kunden (Werbetreibende poste@post.ch). bzw. von ihnen beauftragte Vermittler) und regeln die Planung, Vorbereitung und Durchführung von nationalen und regionalen Werbeaktionen in Filialen. Sie gel- Lieferung der Werbematerialien ten für den Verkauf von Werbeflächen und Werbezeit im Medium CanalPoste, für Der Kunde liefert die Werbematerialien auf seine Kosten in den vereinbarten die Vermietung von physischen Werbeflächen, für die Abgabe von Werbung an Mengen an die in der Auftragsbestätigung der Post angegebene Lieferadresse. den Postschaltern sowie für die Durchführung von Promotionen. Die AGB liegen Er ist dafür verantwortlich, dass die Werbematerialien bis spätestens zwei der von der Post erstellten Offerte bei und werden zum Vertragsbestandteil, so- Wochen vor Beginn der Werbeaktion an der angegebenen Lieferadresse ein- fern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren. Sämtliche Offerten treffen. Den Weiterversand der Werbematerialien an die an der Werbeaktion der Post sind unverbindlich. Die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien beteiligten Filialen übernimmt die Post. kommt mit der Auftragsbestätigung der Post zustande und endet ordentlich, so- bald die vereinbarte Auflage-, Sende- und / oder Verteilperiode abgelaufen ist. 3.3. Schalterabgaben 2. Unzulässige Werbung Werbemittel: Der Kunde kann Prospekte und Warenmuster durch das Post- personal abgeben lassen. Als unzulässig gilt Werbung, – die die Leistungen und Angebote im Kerngeschäft der Post und ihrer Konzern- Vorlage der Werbemittel: Die Werbemittel sind der Post spätestens 21 Tage vor gesellschaften (Sendungs- und Personentransporte, Zahlungsverkehrsdienst- Aktionsbeginn zweimal im Original, d.h. im Massstab 1:1, vorzulegen oder im leistungen etc.) erwähnt; PDF-Format zu mailen (publiposte@post.ch). – die in anderer Weise gegen die Interessen der Post verstösst (diese entscheidet dabei frei über die Zulassung oder Nichtzulassung entsprechender Werbeaktio- Lieferung der Werbematerialien: Der Kunde liefert die Werbematerialien in nen der Kunden); den vereinbarten Mengen an die in der Auftragsbestätigung der Post angegebene – in der alkoholische Getränke und Spirituosen, Tabakwaren und Heilmittel der Lieferadresse. Er ist dafür verantwortlich, dass die Werbematerialien bis spätes- Listen A und B von Swissmedic angepriesen werden oder in der bei Heilmitteln tens zwei Wochen vor Beginn der Aktion an der angegebenen Lieferadresse der Listen C und D die gesetzlichen Einschränkungen nicht beachtet werden; eintreffen. Den Weiterversand der Werbematerialien an die an der Werbeaktion – die religiöse, pornografische oder politische Themen beinhaltet; beteiligten Filialen übernimmt die Post. – die unwahr, irreführend oder unlauter ist; Beachten Sie unbedingt die speziellen «Kriterien für Store Checks» im Anhang der – die in anderer Weise gegen gesetzliche Vorschriften verstösst; Auftragsbestätigung. – die einen aggressiven Verkauf (Hardselling) sowie unangenehme Lärm- und – Geruchsemissionen beinhaltet (Promotionen). 3.4. Promotionsflächen Der Kunde ist für den Inhalt der Werbung verantwortlich und verpflichtet sich, die Werbemittel aufgelisteten Grundsätze einzuhalten. Es besteht keine Pflicht der Post, die Wer- Der Kunde kann in einzelnen Filialen eine Fläche von vier Quadratmetern für die bung auf ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen. Bei einer Verletzung der aufgelis- Durchführung von Promotionen (Degustationen, Demonstrationen usw.) mieten. teten Grundsätze stellt der Kunde die Post von jeglichen Ansprüchen Ein Verkauf von Waren und Dienstleistungen Dritter frei. ist ausdrücklich erlaubt. Buchung 3. Planung und Vorbereitung der Werbeaktion Promotionen müssen spätestens zwei Wochen vor Beginn bei der Post gebucht werden. Kurzfristigere Buchungen sind nach Absprache möglich. 3.1. CanalPoste Tourenplanung Werbemittel und -materialien Die Tourenplanung wird von der Post unter Berücksichtigung der Kundenwünsche Der Kunde kann auf CanalPoste als Werbemittel Spots auf dem Screen sowie erstellt. Drucksachen im Dispenser einsetzen. Promotionsmaterial Lieferung der Produktionsunterlagen Der Kunde informiert die Post spätestens drei Wochen vor Beginn der Promotion Der Kunde liefert auf seine Kosten den fertig erstellten Werbespot, der den Pro- über das Standlayout. Für die Organisation sowie den Transport des Promotions- duktionsvorschriften von CanalPoste entspricht, an: Post CH AG, PubliPoste PV24, materials ist der Kunde selber verantwortlich. Vonseiten der Post wird dem Kun- Wankdorfallee 4, 3030 Bern oder an publiposte@post.ch. Der Werbespot muss den ein Klapprahmen für zwei 50 × 70 cm-Plakate zur Verfügung gestellt. spätestens fünf Tage vor Beginn der Aktion bei der Post eintreffen. Druck- sachen liefert der Kunde in den vereinbarten Mengen an die in der Auftragsbestä- tigung der Post angegebene Lieferadresse. Er ist dafür verantwortlich, dass die 4. Durchführung der Werbeaktion Drucksachen bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Werbeaktion an 4.1. Platzierung der Werbemittel der angegebenen Lieferadresse eintreffen. Den Weiterversand der Werbemate- rialien an die an der Werbeaktion beteiligten Filialen übernimmt die Post. Die Post übernimmt die Platzierung der Werbemittel. Dabei berücksichtigt sie die Unterhalt der Dispenser jeweiligen sicherheitstechnischen, betrieblichen und baulichen Rahmen- Die Post besorgt den Unterhalt der Dispenser. bedingungen in den Filialen. Auf Aufforderung der Post hin liefert der Kunde die benötigten Drucksachen nach. Verzichtet der Kunde auf eine Nachlieferung, ist die Post berechtigt, über die leeren Dispenser zu verfügen. 4.2. Änderungen Ausfall von Screens Die Post behält sich das Recht vor, den Beginn der Werbeaktion aus technischen Die Post behält sich das Recht vor, bei einem Ausfall von Screens in einzelnen Filia- oder logistischen Gründen um maximal eine Woche zu verschieben. len die Werbeaktion in anderen Filialen durchzuführen. Falls kein Ersatz möglich ist, erhält der Kunde eine entsprechende Gutschrift, ausser der Ausfall sei auf ein Verschulden Dritter zurückzuführen. 4.3. Entsorgung der Werbemittel Nach Ablauf der Werbeaktion entsorgt die Post die verbliebenen Werbemittel auf 3.2. Physische Werbeflächen eigene Kosten. Auf Verlangen des Kunden vor Aktionsbeginn werden ihm je- doch die verbliebenen Werbemittel auf seine Kosten zurückgesandt. Ausgenom- Werbemittel und -materialien men von dieser Regelung ist die Schalterabgabe, da bei dieser Werbeart die Werbe- Der Kunde kann als Werbemittel Prospekte, Kataloge und Plakate einsetzen. aktion erst nach vollständiger Abgabe der eingesetzten Werbemittel beendet ist. 30
4.4. Promotionen 9. Rechtsnachfolge und Abtretung Bei Geschäftsübernahme, -vereinigung, -umwandlung usw. ist der Kunde ver- Promotionsfläche pflichtet, seinem Rechtsnachfolger die Pflicht zur Vertragserfüllung zu über- Der Kunde führt die Promotion auf der mit einer Bodenmatte gekennzeichneten binden; bis zum schriftlichen Widerruf durch die Post kann er selbst jederzeit be- Fläche in der Filiale durch. Dem Kunden ist es erlaubt, auch ausserhalb der ge- langt werden. Die teilweise oder vollständige Abtretung des Vertrags an Dritte ist kennzeichneten Fläche Filialenbesucher anzusprechen, zu bedienen bzw. abzuho- nicht zulässig. len sowie Waren und Dienstleistungen zu verkaufen. Es dürfen max. zwei Promo- toren pro Filiale präsent sein. Eine Kundenakquisition durch Promotoren vor Filialen ist nicht erlaubt. Das Sammeln von Bargeldspenden ist nicht erlaubt. 10. Haftung der Post Öffnungszeiten Die Post ist für die auftragskonforme Durchführung der Werbeaktion verantwortlich. Der Kunde führt die Promotion während der Öffnungszeiten der Filiale durch. Die Der Kunde hat allfällige Schäden nachzuweisen. Die Höhe des Schadenersatzes ist Öffnungszeiten werden dem Kunden mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. auf die vereinbarte Vergütung beschränkt. Zugang zu fliessendem Wasser / sanitären Anlagen Die Post haftet nicht: Der Zugang zu fliessendem Wasser und die Benützung der sanitären Anlagen wer- – für Schäden, die von Dritten an den Werbemitteln verursacht werden; den mit der zuständigen Person in der Filiale geregelt. Deren Anordnungen, ins- – für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden; besondere bezüglich Sicherheit, ist unbedingt Folge zu leisten. – wenn die Wirkung der Kampagne gegebenenfalls durch Bauarbeiten eingeschränkt wird, die in Filialen vorgenommen werden, in denen die Kam- 5. Ablehnung pagne durchgeführt wird. 5.1. Ablehnung von Werbemitteln 11. Haftung des Kunden Die Post kann Werbemittel insbesondere dann ablehnen, wenn diese unsach- Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die der Post, ihren Mitarbeitenden sowie gemäss hergestellt oder für die ausgewählte Werbeart nicht geeignet sind Dritten durch die Vertragsverletzung seinerseits und durch die Werbemittel ent- (z.B. leicht verderbliche Warenmuster usw.), gegen die Grundsätze von Ziffer 2 standen sind, sofern er nicht nachweisen kann, dass ihn kein Verschulden trifft. verstossen oder wenn die Originale der Post nicht gemäss dem Vorgehen in den Ziffern 3.1, 3.2 vorgelegt wurden. Die Vergütung bleibt in vollem Umfang ge- Bei verspäteter oder beschädigter Lieferung der Produktionsunterlagen, Drucksachen schuldet. und Warenmuster sowie bei Nichtlieferung derselben bleibt die Vergütung in vol- lem Umfang geschuldet. Stellt die Post nach Beginn der Werbeaktion fest, dass die Werbung gegen Ziffer 2 dieser AGB verstösst, hat sie das Recht, die Werbeak- 5.2. Ablehnung einer Promotion tion unverzüglich zu stoppen. Die Vergütung bleibt in vollem Umfang geschuldet. Die Post kann Promotionen insbesondere dann ablehnen, wenn diese gegen die Grundsätze von Ziffer 2 verstossen. Kunden, die für aggressiven Verkauf bekannt 12. Kundenreklamationen sind, werden zur Durchführung einer Promotion in Filialen nicht zugelassen. Die- ser Entscheid liegt allein im Ermessen der Post. Reklamationen von Kundenseite müssen während der Aktion eingegeben wer- den, damit PubliPoste rechtzeitig reagieren kann. 5.3. Abbruch einer Promotion Sollte der Kunde gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere 13. Reservationen die Grundsätze von Ziffer 2, verstossen, kann die Post die Promotion ohne Kosten- folge mit sofortiger Wirkung abbrechen (Hardselling, verärgerte Filialenbesucher Reservationen sind grundsätzlich möglich. Verbindlich werden sie aber erst mit usw.). Die Vergütung bleibt in vollem Umfang geschuldet. der Auftragsbestätigung der Post. 6. Beginn und Dauer der Werbeaktion 14. Annullierung der Werbeaktion In Absprache mit dem Kunden legt die Post den Beginn und die Dauer der Werbe- aktion fest. Der Kunde ist berechtigt, die Werbeaktion ohne Kostenfolge zu annullieren, so- fern die Annullierung spätestens fünf Wochen vor Beginn der Aktion bei der Post eintrifft. 7. Exklusivität Die Post sichert dem Kunden keinerlei Exklusivrechte zu. Sie behält sich insbeson- Bei einer späteren Annullierung verrechnet die Post die nachstehenden Ent schä- dere das Recht vor, jederzeit auch mit beliebigen anderen Kunden Werbeaktionen digungssätze: in Filialen durchzuführen oder für ihre eigenen Produkte Werbung zu machen. – – ab 2 Wochen vor Aktionsbeginn: 100 % des Rechnungsbetrags 8. Vergütung Die Annullierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. 8.1. Preise 15. Gerichtsstand und anwendbares Recht Der Preis für die Werbeaktion richtet sich nach der Preisliste jüngsten Datums der Post. Die Verträge unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand gilt Bern. 8.2. Rechnungsstellung Die Post stellt dem Kunden in der Regel nach Beendigung einer Aktion Rechnung. Sie behält sich jedoch das Recht vor, die Zahlung entweder bei Auftragsbestäti- Bern, Dezember 2019 gung oder bei Beginn der Kampagne zu verlangen. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar. Der Kunde kann Forderungen der Post nicht mit all- fälligen Gegenforderungen verrechnen. 31
064.03 PN DE 10.2019 Post CH AG PostNetz PubliPoste Tel. 058 386 60 00 Wankdorfallee 4 publiposte@post.ch CH-3030 Bern post.ch/publiposte
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