Intensivkurs Stroke-Unit-Starter- 20. November 2021 Live-Online-Kurs - Meet-Pfizer
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19. – 20. November 2021 Live-Online-Kurs 8. Intensivkurs Stroke-Unit-Starter
Grußwort Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Tätigkeit auf einer Stroke Unit stellt besondere Anforderungen an die neuro- logische Ausbildung. Einerseits sind gute Kenntnisse der Syndrome, der Neuro- anatomie und der Bildgebung erforderlich. Andererseits müssen interdisziplinäre Fertigkeiten der Akuttherapie, Diagnostik und Prophylaxe oft zeitkritisch, zielge- richtet und mit hoher kommunikativer Kompetenz eingesetzt werden. Dieser Intensivkurs richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die sich auf die kom- mende Tätigkeit auf einer Stroke Unit kompakt vorbereiten und/oder ihr Wissen erweitern wollen. Wir möchten einen praxisorientierten Leitfaden für die Schlag- anfallmedizin anbieten. Neben allgemeinen Aspekten (z.B. Grundlagen, Bildgebung, Akuttherapie und Prophylaxe) vermittelt dieser Kurs auch Kenntnisse der kardiologischen Entschei- dungen für Neurolog*innen, der Polypharmazie und der Neurogeriatrie. Ebenso werden alltagsnah organisatorische Aspekt einer Stroke Unit und der Übergang zur Rehabilitation dargestellt. Das mittlerweile im 8. Jahr sehr bewährte Ausbildungskonzept wurde um span- nende Lehrinhalte erweitert: in einem „hands-on“ Modul werden wir mittels Simulationstraining die Akutversorgung realitätsnah üben. Zusätzlich werden wir Fertigkeiten der Kommunikation in Krisensituationen per Workshop erarbeiten. Alle Vorträge sind durch Fallbeispiele und TED-Abstimmungen unterstützt. Aktuelle Info: Aufgrund der aktuellen Lage wird dieser Kurs auf einer interakti- ven Videoplatform stattfinden - ein Format, das bereits 2020 sehr erfolgreich realisiert wurde. Wir freuen uns auf Sie 2021! Prof. Dr. med. J. Sobesky Ärztlicher Kursleiter
8. Intensivkurs für Stroke-Unit-Starter Agenda Live-Online-Kurs Freitag, 19.11.2021 13.00 – 13.10 Begrüßung J. Sobesky 13.10 – 14.00 Grundlagen C. Nolte Diskussion, Fallbeispiele & TED 14.00 – 14.50 Neuroradiologie für Neurolog*innen J. Kleine Diskussion, Fallbeispiele & TED 14.50 – 15.20 Kaffeepause 15.20 – 16.10 Akuter Schlaganfall 1: Ischämischer Schlaganfall J. Sobesky Diskussion, Fallbeispiele & TED 16.10 – 17.00 Akuter Schlaganfall 2: Intrakranielle Blutungen D.G. Nabavi Diskussion, Fallbeispiele & TED 17.00 – 17.30 Kaffeepause 17.30 – 18.50 Stroke Team Training Simulation versus „Ernstfall“! W. Pfeilschifter 18.50 – 19.00 Ausblick auf Tag 2 J. Sobesky Samstag, 20.11.2021 08.30 – 09.20 Sekundärprophylaxe H. Audebert Diskussion, Fallbeispiele & TED 09.20 – 10.10 Kardiologie für Neurolog*innen W. Haverkamp Diskussion, Fallbeispiele & TED 10.10 – 10.40 Kaffeepause 10.40 – 11.30 Stroke-Unit-Management E. Jüttler Diskussion, Fallbeispiele & TED 11.30 – 13.30 Kommunikationstraining fibonacci & Diskussion, Fallbeispiele & TED friends GmbH 13.30 – 14.10 Mittagspause 14.10 – 15.00 Geriatrie für Neurolog*innen A.H. Jacobs Diskussion, Fallbeispiele & TED 15.00 – 15.50 Nach dem Schlaganfall: Rehabilitation C. Dohle und Nachsorge Diskussion, Fallbeispiele & TED 15.50 – 16.20 Lernerfolgskontrolle (LEK), Zusammenfassung, J. Sobesky Feedback und Schlusswort
Hinweise Hinweise zur Organisation Teilnehmerzahl Die Teilnehmerzahl ist aufgrund des Charakters der Veranstaltung begrenzt. Wir bitten um die schnellstmögliche verbindliche Zusage Ihrer persönlichen Teilnahme. Anmeldung Bitte schicken Sie das vollständig ausgefüllte Rückantwortformular per Fax an: Pfizer Pharma GmbH, Symposien-Hotline, Postfach 11 02 04, 10832 Berlin, Tel.: 030 550055-54411, Fax digital: 030 550054-51234 Fax analog: 07083 50067-10 Für diese ärztliche Fortbildungsveranstaltung wird ein Antrag auf Zertifizierung bei der Ärztekammer Berlin gestellt. Die Teilnehmer erhalten nach der Veranstaltung ihre persönlichen Teilnahmebescheinigungen mit Zertifizierungs- punkten für ihr individuelles Fortbildungszertifikat. Sofern Ihre zuständige Ärztekammer Ihnen bereits Ihren Barcode (Einheitliche Fortbildungsnummer EFN für EIV) zur Verfügung gestellt hat, tragen sie ihn in das Anmeldeformular ein. Die Zertifizierung wird nach Ihrer erfolgreichen Teilnahme automatisch an die Ärztekammer übermittelt. Bitte beachten Sie, dass bei einer Fehlzeit von mehr als 10 % keine CME-Punkte vergeben werden.
Hinweise Referenten Prof. Dr. med. Heinrich Audebert PD Dr. med. Eric Jüttler, MSc Ärztlicher Leiter Klinik für Neurologie am Campus Chefarzt der Klinik für Neurologie Benjamin Franklin & Ostalb-Klinikum Aalen Centrum für Schlaganfallforschung (CSB) Charité – Universitätsmedizin, Berlin Dr. med. Justus Kleine Oberarzt, Campusleitung CBF, Facharzt für PD Dr. med. Christian Dohle, M. Phil. Radiologie und Facharzt für Neurologie Leitender Arzt, P.A.N. Zentrum für Post-Akute Neurorehabilitation der Fürst Prof. Dr. med. Darius Günther Nabavi Donnersmarck-Stiftung zu Berlin & Centrum Chefarzt der Klinik für Neurologie und Stroke Unit für Schlaganfallforschung Berlin, Vivantes Klinikum Neukölln Charité – Universitätsmedizin Berlin Prof. Dr. med. Christian Nolte Prof. Dr. med. Wilhelm Haverkamp Ärztlicher Leiter Trial Team Kardiologie im Spreebogen, Berlin Centrum für Schlaganfallforschung Berlin (CSB) & Abteilung f. Kardiologie u. Metabolismus Oberarzt Klinik für Neurologie am Charité – Universitätsmedizin Berlin Campus Benjamin Franklin Charité – Universitätsmedizin, Berlin fibonacci & friends GmbH Kommunikationscoaching Berlin Prof. Dr. med. Waltraut Pfeilschifter Chefärztin der Klinik für Neurologie und Klinische Prof. Dr. med. Andreas H. Jacobs Neurophysiologie Klinikum Lüneburg Chefarzt der Klinik für Geriatrie mit Neurologie, Johanniterkrankenhaus, Bonn & W3-Professor am European Institute for Molecular Imaging (EIMI) Westfälische Wilhelms Universität (WWU) Münster Ärztlicher Kursleiter und Referent Prof. Dr. med. Jan Sobesky Chefarzt der Klinik für Neurologie mit Stroke Unit und Frührehabilitation Johanna-Etienne-Krankenhaus Neuss & Centrum für Schlaganfallforschung Berlin (CSB) Charité – Universitätsmedizin Berlin Veranstalter Pfizer Pharma GmbH, Linkstraße 10, 10785 Berlin Diesem Schreiben beigefügt sind die Hinweise zum Bundesdatenschutzgesetz sowie die internationalen Pfizer Antikorruptionsgrundsätze. Pfizer gibt die einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) an die zuständige Ärztekammer zwecks Gutschrift der CME-Punkte weiter. Wir speichern die EFN sowie die Dauer Ihres Logins im Zusammenhang mit dieser virtuellen Veranstaltung gemäß der Vorgaben der Ärztekammer für 10 Jahre, um den Ärztekammern ggf. eine Überprüfung zu ermöglichen. Da die für unsere Online Veranstaltungen zuständige Berliner Ärzte- kammer eine 90%ige Einwahldauer als Voraussetzung für die Vergabe der CME Punkte verlangt, erfasst Pfizer die Einwahlzeiten der Teilnehmer und gibt nur dann die EFN des einzelnen Teilnehmers weiter, wenn diese Voraussetzung erfüllt ist.
Hinweise Lerninhalte Grundlagen Epidemiologie, Ätiologie, klinische Syndrome, Prähospitalphase, Biomarker. Neuroradiologie für Neurolog*innen CT, MRT, DSA, mechanische Rekanalisation, Coiling. Akuttherapie 1: Ischämischer Schlaganfall Akute Diagnostik und Bildgebungskonzepte, Akuttherapie des Hirninfarkts (u. a. Thrombolyse, mechanische Rekanalisation, Bridging), Hemikraniektomie. Akuttherapie 2: Intrakranielle Blutungen Akute Diagnostik und Therapie intrazerebraler Blutungen, Subarachnoidalblutung, AVM, Cavernom, Sinusthrombose. Sekundärprophylaxe OAK bei VHF, Thrombozytenfunktionshemmer, Blutdrucktherapie, Statintherapie, extra- und intrakranielle Stenosen, Verschluss von PFO und Vorhofohr aus neurologischer Sicht. Stroke Team Training Teamzentriertes Simulationstraining für die Akutversorgung des Schlaganfalls mit Prozessanalyse und individueller Auswertung. Stroke-Unit Management Stationsmanagement, Qualitätsindikatoren, multimodales Monitoring, Visitenstruktur, Therapie der Schlaganfallkomplikationen, Therapiebegrenzung. Einander verstehen – resonante Kommunikation von Ärzt*innen Kommunikation und Resonanz in der Arzt-Arzt/Ärztin-Ärztin sowie der Arzt/Ärztin-Patient-Interaktion Geriatrie für Neurolog*innen Grundlagen der Neurogeriatrie, kritische Analyse der Polypharmazie, Besonderheiten internistischer und neurologischer Therapien beim älteren PatientInnen. Kardiologie für Neurolog*innen EKG-Monitoring, relevante Rhythmusstörungen, kardiale Diagnostik und Therapie bei Schlaganfall. Verschluss von PFO und Vorhofohr aus kardiologischer Sicht. Nach dem Schlaganfall Entlassungsmanagement, Schnittstellenproblematik, Strukturen der stationären Rehabilitation und der ambulanten Nachsorge. Lernerfolgskontrolle am Ende der Veranstaltung. hier können Sie sich anmelden: Veranstaltungsdaten ŚƚƚƉƐ͗ͬͬǁǁǁ͘ŵĞĞƚͲĂĐĂĚĞŵLJ͘ĚĞͬƉƌĂĞƐĞŶnjǀĞƌĂŶƐƚĂůƚƵŶŐĞŶͬ ŽŶůŝŶĞͲϴͲŝŶƚĞŶƐŝǀŬƵƌƐͲƐƚƌŽŬĞͲƵŶŝƚͲƐƚĂƌƚĞƌͲŶŽǀĞŵďĞƌͲϮϬϮϭ 19. – 20. November 2021 Live-Online-Kurs Veranstaltungsnummer: 42755
Antwortfax Bitte senden Sie dieses Formular schnellstmöglich Interner Vermerk an die Symposien-Hotline: Linie / Funktions-Nr.: Fax digital: 030 550054-51234 Veranstaltungsnr. : 42755 Fax analog: 07083 50067-10 Arzt-Nr.: Rückfragen bitte unter: 030 550055-54411 E-Mail: pfizer.symposienhotline@pfizer.com Zuständige Ärztekammer: Anmeldung 8. Intensivkurs für Stroke-Unit-Starter 19. – 20. November 2021 | Live-Online-Kurs Teilnahme Ja, ich nehme an der Veranstaltung verbindlich teil. Praxis-/Klinikanschrift (Bitte unbedingt ausfüllen!) Name Vorname angestellt selbstständig Klinikname/Praxis Straße PLZ, Ort Telefon E-Mail Einheitliche Fortbildungsnummer EFN Ort, Datum, Unterschrift Die Einladung sowie die Kostenübernahme dieser Pfizer-Veranstaltung können nur für die fachlichen Teilnehmer ausgesprochen werden, nicht für Begleitpersonen. Stempel Bei einer potenziellen Nebenwirkungsmeldung kontaktieren Sie bitte die lokale Abteilung für Arzneimittelsicherheit unter: DEU.AEReporting@pfizer.com, Fax aus dem Inland (gebührenfrei): 0800183-0898, Fax aus dem Ausland: 001 860 686 5358; Tel.: +49 30 550055-51111 (office hours); Tel.: +49 30 550055-59999 (Pfizer switchboard, 24h line) Bei einer Produktreklamation/-beschwerde kontaktieren Sie bitte die lokale Abteilung für Produktreklamationen/-beschwerden unter: FGC-Complaint.Karlsruhe@Pfizer.com, Fax +49 721 6101 99453
Dienstherrengenehmigung/ Arbeitgebergenehmigung Bitte senden Sie dieses Formular schnellstmöglich an die Symposien-Hotline: Fax digital: 030 550054-51234 Fax analog: 07083 50067-10 Rückfragen bitte unter: 030 550055-54411 E-Mail: pfizer.symposienhotline@pfizer.com Dienstherrengenehmigung/ Arbeitgebergenehmigung Interner Vermerk 8. Intensivkurs für Stroke-Unit-Starter Veranstaltungsnr. : 42755 19. – 20. November 2021 | Live-Online-Kurs Aufgrund der Leitlinie des »Gemeinsamen Standpunkts« und der aktuellen Rechtsprechung über die Zusammen- arbeit zwischen Industrie und Ärzten ist diese Einladung zu unserer Veranstaltung abhängig von der Genehmigung des darin liegenden Vorteils durch Ihren Dienstherren/Arbeitgeber. Wir möchten Sie daher bitten, dieses Genehmi- gungsformular Ihrem Dienstherren zur Unterschrift vorzulegen. Der Dienstherr/Arbeitgeber wird gebeten, die Genehmigung zu erteilen. Diese Einladung erfolgt nicht, um Sie in Ihren Beschaffungsentscheidungen zu beeinflussen. Wir verbinden mit dieser Einladung ausdrücklich keinerlei Erwartungen in Bezug auf die Bevorzugung unserer Produkte. Kosten Auf Grund der virtuellen Umsetzung der Veranstaltung werden keine Kosten erstattet bzw. fallen keine Kosten für Reise, Übernachtung und Bewirtung an. Die Teilnahme an der virtuellen Veranstaltung ist kostenfrei. Hiermit wird die Teilnahme an der oben genannten Veranstaltung genehmigt. Es wird gleichzeitig bestätigt, dass die hier unterzeichnende Person nach internen Vorschriften auch die Person ist, die zur Erteilung dieser Dienstherren-/ bzw. Arbeitgebergenehmigung befugt und vorgesehen ist. Ort, Datum, Unterschrift der zuständigen Genehmigungsstelle beim Dienstherren/Arbeitgeber Name und Funktion des Unterzeichnenden (Bitte in Druckbuchstaben) Stempel Name, Vorname des Teilnehmers (Bitte in Druckbuchstaben) Stempel der zuständigen Genehmigungsstelle beim Dienstherren/Arbeitgeber Die Genehmigung kann nur akzeptiert werden, wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist.
Information nach der Datenschutzgrundverordnung für (iii) jeder Politiker oder Kandidat für ein öffentliches Amt und/ Angehörige der Fachkreise oder Angestellte bzw. jede Person, die für einen solchen Politiker oder Kandidaten öffentlich handelt; Pfizer verarbeitet personenbezogene Daten unter der Kontrolle der in dieser Einladung genannten Pfizer Gesellschaft. Die Daten (iv) jeder Angestellte oder jede Person, die für oder im Auftrag werden ggf. weltweit innerhalb des Pfizer Konzerns und mit einer internationalen Organisation handelt; unseren Dienstleistern unter entsprechenden Sicherheitsvorkeh- rungen geteilt, um mit Ihnen zu interagieren und in Kontakt zu (v) jedes Mitglied einer königlichen Familie oder des Militärs; treten, um unser Geschäft im Einklang mit unseren gesetzlichen (vi) Privatpersonen, die eine öffentlich-rechtliche Einrichtung Verpflichtungen zu betreiben, zu statistischen Zwecken, zur Ver- beraten; sowie tragserfüllung oder zur Erfüllung unserer berechtigten Interessen an der Aufrechterhaltung unseres Geschäfts und um Ihnen (vii) jede Person, die anderweitig als Amtsträger gemäß den Marketing- und Werbekommunikation zur Verfügung zu stellen. anwendbaren Gesetzen eingestuft wird. Ihre personenbezogenen Daten werden von Ihnen bei jeder Ihrer „Staat/Staats-/staatlich und öffentlich-rechtlich“ bezieht sich auf Interaktionen mit Pfizer erhoben sowie von Datenunternehmen, alle Ebenen oder Untergliederungen von staatlichen Behörden, die Informationsdienste im Gesundheitswesen anbieten, aus hoheitlichen Institutionen oder Körperschaften öffentlichen öffentlich zugängliche Quellen für professionelle Informationen Rechts (d. h. lokal, regional oder national und administrativ, oder von (Co-) Marketingpartnern. Für ausführlichere Informa- legislativ oder exekutiv). tionen oder wenn Sie sich mit uns oder unserem Datenschutzbe- Da die Bezeichnung „Government Official“ sehr weit gefasst ist, auftragten in Verbindung setzen möchten, um Fragen über die besteht die Wahrscheinlichkeit, dass Geschäftspartner in ihrem Datenverarbeitung zu klären oder um die Ausübung Ihrer Da- normalen Geschäftsablauf im Namen von Pfizer mit einem tenschutzrechte geltend zu machen (einschließlich der Geltend- Government Official zusammenarbeiten werden. Beispielsweise machung eines Widerspruchs gegen unsere berechtigten Inter- sind in einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus angestellte essen oder gegebenenfalls um eine Einwilligung zu widerrufen), Ärzte „Government Officials“. gehen Sie bitte auf den Datenschutzhinweis für Angehörige der Fachkreise im EWR unter https://privacycenter.pfizer.com/ Das US-Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung de/hcp. In diesem finden Sie auch die Bedingungen, unter im Ausland (U. S. Foreign Corrupt Practices Act; FCPA) verbietet welchen wir Zahlungen nach dem Transparenzkodex offenlegen. eine Zahlung an einen Government Official außerhalb der USA zu leisten, anzubieten oder zu genehmigen oder diesem andere sonstige Vorteile zukommen zu lassen, um zu versuchen, diesen ANLAGE: Internationale Pfizer Antikorruptionsgrundsätze Government Official unzulässiger- oder korrupterweise zu einer Pfizer weist eine langjährige Unternehmenspolitik auf, die Be- hoheitlichen Handlung oder -entscheidung zu bewegen, die stechung und Korruption im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit einem Unternehmen zum Erlangen oder Behalten von Aufträgen in den USA oder im Ausland verbietet. Pfizer hat sich verpflichtet, oder zu einem sonstigen unlauteren Vorteil verhilft. Der FCPA ver- Geschäfte mit Integrität sowie ethisch und rechtlich in Überein- bietet auch, dass ein Unternehmen oder eine Person ein ande- stimmung mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften res Unternehmen oder eine andere Person beauftragt, derartige durchzuführen. Dasselbe Engagement erwarten wir von unseren Aktivitäten zu unternehmen. Als US-amerikanisches Unterneh- Beratern, Beauftragten und Vertretern oder anderen Unterneh- men muss Pfizer den FCPA einhalten und kann für Verstöße, die men und Personen („Geschäftspartner”), die in unserem Namen von einem Geschäftspartner irgendwo auf der Welt begangen tätig sind, sowie von all denjenigen, die im Namen von unseren werden, zur Verantwortung gezogen werden. Geschäftspartnern (z. B. Subunternehmer) für Pfizer tätig sind. Grundsätze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption für Bestechung von Government Officials: die Zusammenarbeit mit öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Government Officials Die meisten Länder verfügen über Gesetze, die es verbieten, einem GO eine Zahlung oder etwas von Wert (direkt oder in- Geschäftspartner müssen in Bezug auf ihre Zusammenarbeit mit direkt) zu geben, anzubieten oder zu versprechen, um eine öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Government Officials offizielle Handlung und/oder eine hoheitliche Entscheidung zu die folgenden Grundsätze berücksichtigen und einhalten: beeinflussen, um Aufträge zu erlangen oder zu behalten. • Geschäftspartner und Unternehmen, die im Namen dieser „Government Official“ (GO) soll weit definiert sein und bedeutet: Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Pfizer handeln, dürfen weder direkt noch indirekt eine korrup- (i) jeder gewählte oder ernannte Amtsträger/Funktionsträger te Zahlung an einen Government Official leisten, anbieten (z. B. ein Mitarbeiter eines Ministeriums); oder genehmigen oder diesem sonstige Vorteile zukommen (ii) jeder Angestellte oder jede Person, die für oder im Auftrag lassen, um zu versuchen, diesen Government Official zu ei- eines Amtsträgers einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung ner hoheitlichen Handlung oder -entscheidung zu bewegen, oder eines privatrechtlichen Unternehmens handelt, das die Pfizer zum Erlangen oder Behalten von Aufträgen ver- eine staatliche Aufgabe ausübt bzw. dem Staat gehört oder hilft. Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser von ihm gesteuert wird (z. B. ein Angehöriger der Fachkreise, Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für der in einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus angestellt Pfizer handeln, dürfen, unabhängig vom Wert, keine Zahlung ist oder ein Forscher, der an einer öffentlich-rechtlichen an einen Government Official leisten oder diesem einen sons- Universität angestellt ist); tigen Vorteil anbieten, da dies als unlauterer Anreiz für die-
sen Government Official gelten könnte, um ein Pfizer-Produkt Dienstleistungen. Mitarbeiter von Pfizer dürfen Bestechungszah- zuzulassen, zu erstatten, zu verordnen, zu erwerben oder zu lungen weder anbieten, zahlen noch erbitten; und wir erwarten empfehlen, das Ergebnis einer klinischen Studie zu beeinflus- von unseren Geschäftspartnern und denjenigen, die im Namen sen oder die Geschäftsaktivitäten von Pfizer anderweitig auf dieser Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit unzulässige Weise zu begünstigen. für Pfizer handeln, ebenfalls diese Grundsätze einzuhalten. • Bei der Ausführung von Tätigkeiten für Pfizer müssen Grundsätze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption für Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser die Zusammenarbeit mit privat-rechtlichen Organisationen und Geschäftspartner für Pfizer handeln, alle lokalen Gesetze, Mitarbeitern von Pfizer Vorschriften oder Arbeitsrichtlinien (einschließlich Anforde- rungen von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, wie z. B. • Geschäftspartner müssen in Bezug auf ihre Zusammenarbeit öffentlich-rechtliche Krankenhäuser oder Forschungsinstitute), mit privat-rechtlichen Organisationen und Mitarbeitern von welche Bedingungen, Beschränkungen oder Offenlegungsan- Pfizer die folgenden Grundsätze berücksichtigen und einhalten: forderungen in Bezug auf Erstattung, finanzielle Unterstützung, • Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Ge- Spenden oder Geschenke, die Government Officials angebo- schäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für ten werden, verstehen und einhalten. Ist sich ein Geschäfts- Pfizer handeln, dürfen weder direkt noch indirekt eine korrupte partner in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Government Zahlung an eine Person leisten, anbieten oder genehmigen Officials unsicher über die Bedeutung oder Anwendbarkeit oder dieser sonstige Vorteile zukommen lassen, um diese Per- geltender Bedingungen, Beschränkungen oder Offenlegungs- son dazu zu bewegen, Pfizer einen unlauteren Geschäftsvorteil anforderungen, sollte sich dieser Geschäftspartner an seinen zu verschaffen. oder ihren Ansprechpartner bei Pfizer wenden, bevor er oder sie eine solche Zusammenarbeit eingeht. • Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Ge- schäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für • Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Ge- Pfizer handeln, dürfen weder direkt noch indirekt eine Zahlung schäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für oder einen sonstigen Vorteil als unlauteren Anreiz im Zusam- Pfizer handeln, dürfen keine Schmiergeldzahlungen leisten. menhang mit ihrer für Pfizer ausgeführten Geschäftstätigkeit Eine „Schmiergeldzahlung“ ist eine geringfügige Zahlung an erbitten, annehmen oder erhalten. einen Government Official mit dem Ziel, die Durchführung einer routinemäßigen hoheitlichen Handlung sicherzustellen • Mitarbeiter von Pfizer dürfen keine Geschenke, Dienstleistun- oder zu beschleunigen. Beispiele für eine Schmiergeldzah- gen, Vergünstigungen, Unterhaltungsangebote oder sonstige lung sind Zahlungen mit dem Ziel, die Bearbeitung von Lizen- Objekte von höherem Wert von Geschäftspartnern und den- zen, Genehmigungen oder Visa zu beschleunigen, bei denen jenigen, die im Namen dieser Geschäftspartner im Zusam- sämtliche Formalitäten in Ordnung sind. Falls von einem Ge- menhang mit einer Tätigkeit für Pfizer handeln, annehmen. schäftspartner oder einer Person, die im Namen dieses Ge- Geschenke von geringfügigem Wert sind nur erlaubt, wenn schäftspartners im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Pfi- diese unregelmäßig und bei entsprechender Gelegenheit er- zer handelt, Schmiergeld oder Bestechungsgeld erbeten oder halten werden. verlangt wird oder ihm/ihr eine solche Bitte oder Forderung in Meldung mutmaßlicher oder tatsächlicher Verstöße Zusammenhang mit seiner/ihrer Arbeit für Pfizer bekannt wird, muss der Geschäftspartner dies umgehend seiner oder ihrer Es wird von Geschäftspartnern und denjenigen, die im Namen Kontaktperson bei Pfizer melden, bevor weitere Schritte unter- dieser Geschäftspartner im Rahmen dieser Zusammenarbeit nommen werden. mit Pfizer handeln erwartet, mögliche Verstöße gegen diese Anti-Korruptionsgrundsätze oder das Gesetz zu melden. Mög- Bestechung im geschäftlichen Verkehr liche Verstöße können dem Pfizer-Ansprechpartner des Ge- Bestechung und Korruption kann auch in nicht öffentlich-recht- schäftspartners oder per E-Mail der Compliance-Abteilung von lichen Geschäftsbeziehungen auftreten. Die meisten Länder Pfizer unter corporate.compliance@pfizer.com oder per Telefon verfügen über Gesetze, die es verbieten, Geld oder Wertsachen unter 1-212-733-3026 gemeldet werden. als Gegenleistung für einen unlauteren Geschäftsvorteil anzu- bieten, zu versprechen, zu geben, einzufordern, zu erhalten, an- zunehmen oder einer solchen Annahme zuzustimmen. Beispiele für ein solches verbotenes Verhalten sind unter anderem das Angebot unangemessener und teurer Geschenke, großzügige Bewirtung, Schmiergeldzahlungen oder Investitionsmöglichkei- ten zur unlauteren Beeinflussung des Verkaufs von Waren oder Stand 01.08.2019
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