Intensivkurs Stroke-Unit-Starter- 20. November 2021 Live-Online-Kurs - Meet-Pfizer

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19. – 20. November 2021
              Live-Online-Kurs

8. Intensivkurs
Stroke-Unit-Starter
Grußwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Tätigkeit auf einer Stroke Unit stellt besondere Anforderungen an die neuro-
logische Ausbildung. Einerseits sind gute Kenntnisse der Syndrome, der Neuro-
anatomie und der Bildgebung erforderlich. Andererseits müssen interdisziplinäre
Fertigkeiten der Akuttherapie, Diagnostik und Prophylaxe oft zeitkritisch, zielge-
richtet und mit hoher kommunikativer Kompetenz eingesetzt werden.

Dieser Intensivkurs richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die sich auf die kom-
mende Tätigkeit auf einer Stroke Unit kompakt vorbereiten und/oder ihr Wissen
erweitern wollen. Wir möchten einen praxisorientierten Leitfaden für die Schlag-
anfallmedizin anbieten.

Neben allgemeinen Aspekten (z.B. Grundlagen, Bildgebung, Akuttherapie und
Prophylaxe) vermittelt dieser Kurs auch Kenntnisse der kardiologischen Entschei-
dungen für Neurolog*innen, der Polypharmazie und der Neurogeriatrie. Ebenso
werden alltagsnah organisatorische Aspekt einer Stroke Unit und der Übergang
zur Rehabilitation dargestellt.

Das mittlerweile im 8. Jahr sehr bewährte Ausbildungskonzept wurde um span-
nende Lehrinhalte erweitert: in einem „hands-on“ Modul werden wir mittels
Simulationstraining die Akutversorgung realitätsnah üben. Zusätzlich werden wir
Fertigkeiten der Kommunikation in Krisensituationen per Workshop erarbeiten.
Alle Vorträge sind durch Fallbeispiele und TED-Abstimmungen unterstützt.

Aktuelle Info: Aufgrund der aktuellen Lage wird dieser Kurs auf einer interakti-
ven Videoplatform stattfinden - ein Format, das bereits 2020 sehr erfolgreich
realisiert wurde.

Wir freuen uns auf Sie 2021!

Prof. Dr. med. J. Sobesky
Ärztlicher Kursleiter
8. Intensivkurs für Stroke-Unit-Starter
    Agenda                                                                          Live-Online-Kurs

Freitag, 19.11.2021
 13.00 – 13.10   Begrüßung                                                J. Sobesky
 13.10 – 14.00   Grundlagen                                               C. Nolte
                 Diskussion, Fallbeispiele & TED
 14.00 – 14.50   Neuroradiologie für Neurolog*innen                       J. Kleine
                 Diskussion, Fallbeispiele & TED
 14.50 – 15.20   Kaffeepause
 15.20 – 16.10   Akuter Schlaganfall 1: Ischämischer Schlaganfall         J. Sobesky
                 Diskussion, Fallbeispiele & TED
 16.10 – 17.00   Akuter Schlaganfall 2: Intrakranielle Blutungen          D.G. Nabavi
                 Diskussion, Fallbeispiele & TED
 17.00 – 17.30   Kaffeepause
 17.30 – 18.50   Stroke Team Training Simulation versus „Ernstfall“!      W. Pfeilschifter
 18.50 – 19.00   Ausblick auf Tag 2                                       J. Sobesky

Samstag, 20.11.2021
 08.30 – 09.20   Sekundärprophylaxe                                       H. Audebert
                 Diskussion, Fallbeispiele & TED
 09.20 – 10.10   Kardiologie für Neurolog*innen                           W. Haverkamp
                 Diskussion, Fallbeispiele & TED
 10.10 – 10.40   Kaffeepause
 10.40 – 11.30   Stroke-Unit-Management                                   E. Jüttler
                 Diskussion, Fallbeispiele & TED
 11.30 – 13.30   Kommunikationstraining                                   fibonacci &
                 Diskussion, Fallbeispiele & TED                          friends GmbH
 13.30 – 14.10   Mittagspause
 14.10 – 15.00   Geriatrie für Neurolog*innen                             A.H. Jacobs
                 Diskussion, Fallbeispiele & TED
 15.00 – 15.50   Nach dem Schlaganfall: Rehabilitation                    C. Dohle
                 und Nachsorge
                 Diskussion, Fallbeispiele & TED
 15.50 – 16.20   Lernerfolgskontrolle (LEK), Zusammenfassung,             J. Sobesky
                 Feedback und Schlusswort
Hinweise

Hinweise zur Organisation
Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl ist aufgrund des Charakters der Veranstaltung begrenzt.
Wir bitten um die schnellstmögliche verbindliche Zusage Ihrer persönlichen
Teilnahme.

Anmeldung
Bitte schicken Sie das vollständig ausgefüllte Rückantwortformular per Fax an:

Pfizer Pharma GmbH, Symposien-Hotline, Postfach 11 02 04, 10832 Berlin,
Tel.: 030 550055-54411, Fax digital: 030 550054-51234
Fax analog: 07083 50067-10

 Für diese ärztliche Fortbildungsveranstaltung wird ein Antrag auf Zertifizierung bei der Ärztekammer Berlin gestellt.
 Die Teilnehmer erhalten nach der Veranstaltung ihre persönlichen Teilnahmebescheinigungen mit Zertifizierungs-
 punkten für ihr individuelles Fortbildungszertifikat. Sofern Ihre zuständige Ärztekammer Ihnen bereits Ihren Barcode
 (Einheitliche Fortbildungsnummer EFN für EIV) zur Verfügung gestellt hat, tragen sie ihn in das Anmeldeformular
 ein. Die Zertifizierung wird nach Ihrer erfolgreichen Teilnahme automatisch an die Ärztekammer übermittelt. Bitte
 beachten Sie, dass bei einer Fehlzeit von mehr als 10 % keine CME-Punkte vergeben werden.
Hinweise
Referenten
Prof. Dr. med. Heinrich Audebert                     PD Dr. med. Eric Jüttler, MSc
Ärztlicher Leiter Klinik für Neurologie am Campus    Chefarzt der Klinik für Neurologie
Benjamin Franklin &                                  Ostalb-Klinikum Aalen
Centrum für Schlaganfallforschung (CSB)
Charité – Universitätsmedizin, Berlin
                                                     Dr. med. Justus Kleine
                                                     Oberarzt, Campusleitung CBF, Facharzt für
PD Dr. med. Christian Dohle, M. Phil.                Radiologie und Facharzt für Neurologie
Leitender Arzt, P.A.N. Zentrum für
Post-Akute Neurorehabilitation der Fürst
                                                     Prof. Dr. med. Darius Günther Nabavi
Donnersmarck-Stiftung zu Berlin & Centrum            Chefarzt der Klinik für Neurologie und Stroke Unit
für Schlaganfallforschung Berlin,                    Vivantes Klinikum Neukölln
Charité – Universitätsmedizin Berlin                 Prof. Dr. med. Christian Nolte
Prof. Dr. med. Wilhelm Haverkamp                     Ärztlicher Leiter Trial Team
Kardiologie im Spreebogen, Berlin                    Centrum für Schlaganfallforschung Berlin (CSB) &
Abteilung f. Kardiologie u. Metabolismus             Oberarzt Klinik für Neurologie am
Charité – Universitätsmedizin Berlin                 Campus Benjamin Franklin
                                                     Charité – Universitätsmedizin, Berlin
fibonacci & friends GmbH
Kommunikationscoaching Berlin
                                                     Prof. Dr. med. Waltraut Pfeilschifter
                                                     Chefärztin der Klinik für Neurologie und Klinische
Prof. Dr. med. Andreas H. Jacobs                     Neurophysiologie Klinikum Lüneburg
Chefarzt der Klinik für Geriatrie mit Neurologie,
Johanniterkrankenhaus, Bonn &
W3-Professor am European Institute for Molecular
Imaging (EIMI)
Westfälische Wilhelms Universität (WWU) Münster

Ärztlicher Kursleiter und Referent
Prof. Dr. med. Jan Sobesky
Chefarzt der Klinik für Neurologie mit Stroke Unit und Frührehabilitation
Johanna-Etienne-Krankenhaus Neuss &
Centrum für Schlaganfallforschung Berlin (CSB) Charité – Universitätsmedizin Berlin

Veranstalter
Pfizer Pharma GmbH, Linkstraße 10, 10785 Berlin
Diesem Schreiben beigefügt sind die Hinweise zum Bundesdatenschutzgesetz sowie die internationalen
Pfizer Antikorruptionsgrundsätze.
Pfizer gibt die einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) an die zuständige Ärztekammer zwecks Gutschrift
der CME-Punkte weiter. Wir speichern die EFN sowie die Dauer Ihres Logins im Zusammenhang mit dieser
virtuellen Veranstaltung gemäß der Vorgaben der Ärztekammer für 10 Jahre, um den Ärztekammern ggf.
eine Überprüfung zu ermöglichen. Da die für unsere Online Veranstaltungen zuständige Berliner Ärzte-
kammer eine 90%ige Einwahldauer als Voraussetzung für die Vergabe der CME Punkte verlangt, erfasst
Pfizer die Einwahlzeiten der Teilnehmer und gibt nur dann die EFN des einzelnen Teilnehmers weiter,
wenn diese Voraussetzung erfüllt ist.
Hinweise
Lerninhalte
Grundlagen
Epidemiologie, Ätiologie, klinische Syndrome, Prähospitalphase, Biomarker.
Neuroradiologie für Neurolog*innen
CT, MRT, DSA, mechanische Rekanalisation, Coiling.
Akuttherapie 1: Ischämischer Schlaganfall
Akute Diagnostik und Bildgebungskonzepte, Akuttherapie des Hirninfarkts
(u. a. Thrombolyse, mechanische Rekanalisation, Bridging), Hemikraniektomie.
Akuttherapie 2: Intrakranielle Blutungen
Akute Diagnostik und Therapie intrazerebraler Blutungen, Subarachnoidalblutung, AVM, Cavernom,
Sinusthrombose.
Sekundärprophylaxe
OAK bei VHF, Thrombozytenfunktionshemmer, Blutdrucktherapie, Statintherapie, extra- und intrakranielle
Stenosen, Verschluss von PFO und Vorhofohr aus neurologischer Sicht.
Stroke Team Training
Teamzentriertes Simulationstraining für die Akutversorgung des Schlaganfalls mit Prozessanalyse und
individueller Auswertung.
Stroke-Unit Management
Stationsmanagement, Qualitätsindikatoren, multimodales Monitoring, Visitenstruktur, Therapie der
Schlaganfallkomplikationen, Therapiebegrenzung.
Einander verstehen – resonante Kommunikation von Ärzt*innen
Kommunikation und Resonanz in der Arzt-Arzt/Ärztin-Ärztin sowie der Arzt/Ärztin-Patient-Interaktion
Geriatrie für Neurolog*innen
Grundlagen der Neurogeriatrie, kritische Analyse der Polypharmazie, Besonderheiten internistischer und
neurologischer Therapien beim älteren PatientInnen.
Kardiologie für Neurolog*innen
EKG-Monitoring, relevante Rhythmusstörungen, kardiale Diagnostik und Therapie bei Schlaganfall. Verschluss
von PFO und Vorhofohr aus kardiologischer Sicht.
Nach dem Schlaganfall
Entlassungsmanagement, Schnittstellenproblematik, Strukturen der stationären Rehabilitation und der
ambulanten Nachsorge.
Lernerfolgskontrolle am Ende der Veranstaltung.

hier können Sie sich anmelden:                                                 Veranstaltungsdaten
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                                                                   19. – 20. November 2021
                                                                   Live-Online-Kurs

                                                                   Veranstaltungsnummer: 42755
Antwortfax

Bitte senden Sie dieses Formular schnellstmöglich                                                Interner Vermerk
an die Symposien-Hotline:
                                                                                                 Linie / Funktions-Nr.:
Fax digital: 030 550054-51234
                                                                                                 Veranstaltungsnr. :    42755
Fax analog: 07083 50067-10
                                                                                                 Arzt-Nr.:
Rückfragen bitte unter: 030 550055-54411
E-Mail: pfizer.symposienhotline@pfizer.com                                                         Zuständige Ärztekammer:

Anmeldung
8. Intensivkurs für Stroke-Unit-Starter
19. – 20. November 2021 | Live-Online-Kurs

Teilnahme
         Ja, ich nehme an der Veranstaltung verbindlich teil.

Praxis-/Klinikanschrift (Bitte unbedingt ausfüllen!)

Name                                                                                               Vorname

                                                                                                         angestellt                   selbstständig
Klinikname/Praxis

Straße                                                                                             PLZ, Ort

Telefon                                                                                            E-Mail

Einheitliche Fortbildungsnummer EFN

Ort, Datum, Unterschrift

Die Einladung sowie die Kostenübernahme dieser Pfizer-Veranstaltung können
nur für die fachlichen Teilnehmer ausgesprochen werden, nicht für Begleitpersonen.
                                                                                                                  Stempel
Bei einer potenziellen Nebenwirkungsmeldung kontaktieren Sie bitte die lokale Abteilung für Arzneimittelsicherheit unter: DEU.AEReporting@pfizer.com, Fax aus dem Inland (gebührenfrei):
0800183-0898, Fax aus dem Ausland: 001 860 686 5358; Tel.: +49 30 550055-51111 (office hours); Tel.: +49 30 550055-59999 (Pfizer switchboard, 24h line)
Bei einer Produktreklamation/-beschwerde kontaktieren Sie bitte die lokale Abteilung für Produktreklamationen/-beschwerden unter: FGC-Complaint.Karlsruhe@Pfizer.com, Fax +49 721 6101 99453
Dienstherrengenehmigung/
                                                                             Arbeitgebergenehmigung
Bitte senden Sie dieses Formular schnellstmöglich
an die Symposien-Hotline:
Fax digital: 030 550054-51234
Fax analog: 07083 50067-10
Rückfragen bitte unter: 030 550055-54411
E-Mail: pfizer.symposienhotline@pfizer.com

Dienstherrengenehmigung/
Arbeitgebergenehmigung
                                                                    Interner Vermerk
8. Intensivkurs für Stroke-Unit-Starter
                                                                    Veranstaltungsnr. :           42755
19. – 20. November 2021 | Live-Online-Kurs

Aufgrund der Leitlinie des »Gemeinsamen Standpunkts« und der aktuellen Rechtsprechung über die Zusammen-
arbeit zwischen Industrie und Ärzten ist diese Einladung zu unserer Veranstaltung abhängig von der Genehmigung
des darin liegenden Vorteils durch Ihren Dienstherren/Arbeitgeber. Wir möchten Sie daher bitten, dieses Genehmi-
gungsformular Ihrem Dienstherren zur Unterschrift vorzulegen. Der Dienstherr/Arbeitgeber wird gebeten,
die Genehmigung zu erteilen.
Diese Einladung erfolgt nicht, um Sie in Ihren Beschaffungsentscheidungen zu beeinflussen. Wir verbinden mit dieser
Einladung ausdrücklich keinerlei Erwartungen in Bezug auf die Bevorzugung unserer Produkte.

Kosten
Auf Grund der virtuellen Umsetzung der Veranstaltung werden keine Kosten erstattet bzw. fallen keine Kosten für
Reise, Übernachtung und Bewirtung an. Die Teilnahme an der virtuellen Veranstaltung ist kostenfrei.

Hiermit wird die Teilnahme an der oben genannten Veranstaltung genehmigt. Es wird gleichzeitig bestätigt, dass die
hier unterzeichnende Person nach internen Vorschriften auch die Person ist, die zur Erteilung dieser Dienstherren-/
bzw. Arbeitgebergenehmigung befugt und vorgesehen ist.

Ort, Datum, Unterschrift der zuständigen Genehmigungsstelle
beim Dienstherren/Arbeitgeber

Name und Funktion des Unterzeichnenden (Bitte in Druckbuchstaben)          Stempel
Name, Vorname des Teilnehmers (Bitte in Druckbuchstaben)                  Stempel der zuständigen Genehmigungsstelle beim
                                                                          Dienstherren/Arbeitgeber

Die Genehmigung kann nur akzeptiert werden, wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist.
Information nach der Datenschutzgrundverordnung für                  (iii) jeder Politiker oder Kandidat für ein öffentliches Amt und/
Angehörige der Fachkreise                                                  oder Angestellte bzw. jede Person, die für einen solchen
                                                                           Politiker oder Kandidaten öffentlich handelt;
Pfizer verarbeitet personenbezogene Daten unter der Kontrolle
der in dieser Einladung genannten Pfizer Gesellschaft. Die Daten      (iv) jeder Angestellte oder jede Person, die für oder im Auftrag
werden ggf. weltweit innerhalb des Pfizer Konzerns und mit                 einer internationalen Organisation handelt;
unseren Dienstleistern unter entsprechenden Sicherheitsvorkeh-
rungen geteilt, um mit Ihnen zu interagieren und in Kontakt zu       (v) jedes Mitglied einer königlichen Familie oder des Militärs;
treten, um unser Geschäft im Einklang mit unseren gesetzlichen       (vi) Privatpersonen, die eine öffentlich-rechtliche Einrichtung
Verpflichtungen zu betreiben, zu statistischen Zwecken, zur Ver-           beraten; sowie
tragserfüllung oder zur Erfüllung unserer berechtigten Interessen
an der Aufrechterhaltung unseres Geschäfts und um Ihnen              (vii) jede Person, die anderweitig als Amtsträger gemäß den
Marketing- und Werbekommunikation zur Verfügung zu stellen.                anwendbaren Gesetzen eingestuft wird.

Ihre personenbezogenen Daten werden von Ihnen bei jeder Ihrer        „Staat/Staats-/staatlich und öffentlich-rechtlich“ bezieht sich auf
Interaktionen mit Pfizer erhoben sowie von Datenunternehmen,          alle Ebenen oder Untergliederungen von staatlichen Behörden,
die Informationsdienste im Gesundheitswesen anbieten, aus            hoheitlichen Institutionen oder Körperschaften öffentlichen
öffentlich zugängliche Quellen für professionelle Informationen      Rechts (d. h. lokal, regional oder national und administrativ,
oder von (Co-) Marketingpartnern. Für ausführlichere Informa-        legislativ oder exekutiv).
tionen oder wenn Sie sich mit uns oder unserem Datenschutzbe-        Da die Bezeichnung „Government Official“ sehr weit gefasst ist,
auftragten in Verbindung setzen möchten, um Fragen über die          besteht die Wahrscheinlichkeit, dass Geschäftspartner in ihrem
Datenverarbeitung zu klären oder um die Ausübung Ihrer Da-           normalen Geschäftsablauf im Namen von Pfizer mit einem
tenschutzrechte geltend zu machen (einschließlich der Geltend-       Government Official zusammenarbeiten werden. Beispielsweise
machung eines Widerspruchs gegen unsere berechtigten Inter-          sind in einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus angestellte
essen oder gegebenenfalls um eine Einwilligung zu widerrufen),       Ärzte „Government Officials“.
gehen Sie bitte auf den Datenschutzhinweis für Angehörige
der Fachkreise im EWR unter https://privacycenter.pfizer.com/         Das US-Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung
de/hcp. In diesem finden Sie auch die Bedingungen, unter              im Ausland (U. S. Foreign Corrupt Practices Act; FCPA) verbietet
welchen wir Zahlungen nach dem Transparenzkodex offenlegen.          eine Zahlung an einen Government Official außerhalb der USA
                                                                     zu leisten, anzubieten oder zu genehmigen oder diesem andere
                                                                     sonstige Vorteile zukommen zu lassen, um zu versuchen, diesen
ANLAGE: Internationale Pfizer Antikorruptionsgrundsätze
                                                                     Government Official unzulässiger- oder korrupterweise zu einer
Pfizer weist eine langjährige Unternehmenspolitik auf, die Be-        hoheitlichen Handlung oder -entscheidung zu bewegen, die
stechung und Korruption im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit         einem Unternehmen zum Erlangen oder Behalten von Aufträgen
in den USA oder im Ausland verbietet. Pfizer hat sich verpflichtet,    oder zu einem sonstigen unlauteren Vorteil verhilft. Der FCPA ver-
Geschäfte mit Integrität sowie ethisch und rechtlich in Überein-     bietet auch, dass ein Unternehmen oder eine Person ein ande-
stimmung mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften             res Unternehmen oder eine andere Person beauftragt, derartige
durchzuführen. Dasselbe Engagement erwarten wir von unseren          Aktivitäten zu unternehmen. Als US-amerikanisches Unterneh-
Beratern, Beauftragten und Vertretern oder anderen Unterneh-         men muss Pfizer den FCPA einhalten und kann für Verstöße, die
men und Personen („Geschäftspartner”), die in unserem Namen          von einem Geschäftspartner irgendwo auf der Welt begangen
tätig sind, sowie von all denjenigen, die im Namen von unseren       werden, zur Verantwortung gezogen werden.
Geschäftspartnern (z. B. Subunternehmer) für Pfizer tätig sind.
                                                                     Grundsätze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption für
Bestechung von Government Officials:                                 die Zusammenarbeit mit öffentlich-rechtlichen Einrichtungen
                                                                     und Government Officials
Die meisten Länder verfügen über Gesetze, die es verbieten,
einem GO eine Zahlung oder etwas von Wert (direkt oder in-           Geschäftspartner müssen in Bezug auf ihre Zusammenarbeit mit
direkt) zu geben, anzubieten oder zu versprechen, um eine            öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Government Officials
offizielle Handlung und/oder eine hoheitliche Entscheidung zu        die folgenden Grundsätze berücksichtigen und einhalten:
beeinflussen, um Aufträge zu erlangen oder zu behalten.
                                                                     • Geschäftspartner und Unternehmen, die im Namen dieser
„Government Official“ (GO) soll weit definiert sein und bedeutet:       Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für
                                                                       Pfizer handeln, dürfen weder direkt noch indirekt eine korrup-
(i) jeder gewählte oder ernannte Amtsträger/Funktionsträger            te Zahlung an einen Government Official leisten, anbieten
    (z. B. ein Mitarbeiter eines Ministeriums);                        oder genehmigen oder diesem sonstige Vorteile zukommen
(ii) jeder Angestellte oder jede Person, die für oder im Auftrag       lassen, um zu versuchen, diesen Government Official zu ei-
     eines Amtsträgers einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung        ner hoheitlichen Handlung oder -entscheidung zu bewegen,
     oder eines privatrechtlichen Unternehmens handelt, das            die Pfizer zum Erlangen oder Behalten von Aufträgen ver-
     eine staatliche Aufgabe ausübt bzw. dem Staat gehört oder         hilft. Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser
     von ihm gesteuert wird (z. B. ein Angehöriger der Fachkreise,     Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für
     der in einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus angestellt        Pfizer handeln, dürfen, unabhängig vom Wert, keine Zahlung
     ist oder ein Forscher, der an einer öffentlich-rechtlichen        an einen Government Official leisten oder diesem einen sons-
     Universität angestellt ist);                                      tigen Vorteil anbieten, da dies als unlauterer Anreiz für die-
sen Government Official gelten könnte, um ein Pfizer-Produkt      Dienstleistungen. Mitarbeiter von Pfizer dürfen Bestechungszah-
                     zuzulassen, zu erstatten, zu verordnen, zu erwerben oder zu      lungen weder anbieten, zahlen noch erbitten; und wir erwarten
                     empfehlen, das Ergebnis einer klinischen Studie zu beeinflus-     von unseren Geschäftspartnern und denjenigen, die im Namen
                     sen oder die Geschäftsaktivitäten von Pfizer anderweitig auf      dieser Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit
                     unzulässige Weise zu begünstigen.                                für Pfizer handeln, ebenfalls diese Grundsätze einzuhalten.
                   • Bei der Ausführung von Tätigkeiten für Pfizer müssen              Grundsätze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption für
                     Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser             die Zusammenarbeit mit privat-rechtlichen Organisationen und
                     Geschäftspartner für Pfizer handeln, alle lokalen Gesetze,        Mitarbeitern von Pfizer
                     Vorschriften oder Arbeitsrichtlinien (einschließlich Anforde-
                     rungen von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, wie z. B.       • Geschäftspartner müssen in Bezug auf ihre Zusammenarbeit
                     öffentlich-rechtliche Krankenhäuser oder Forschungsinstitute),     mit privat-rechtlichen Organisationen und Mitarbeitern von
                     welche Bedingungen, Beschränkungen oder Offenlegungsan-            Pfizer die folgenden Grundsätze berücksichtigen und einhalten:
                     forderungen in Bezug auf Erstattung, finanzielle Unterstützung,   • Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Ge-
                     Spenden oder Geschenke, die Government Officials angebo-           schäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für
                     ten werden, verstehen und einhalten. Ist sich ein Geschäfts-       Pfizer handeln, dürfen weder direkt noch indirekt eine korrupte
                     partner in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Government             Zahlung an eine Person leisten, anbieten oder genehmigen
                     Officials unsicher über die Bedeutung oder Anwendbarkeit           oder dieser sonstige Vorteile zukommen lassen, um diese Per-
                     geltender Bedingungen, Beschränkungen oder Offenlegungs-           son dazu zu bewegen, Pfizer einen unlauteren Geschäftsvorteil
                     anforderungen, sollte sich dieser Geschäftspartner an seinen       zu verschaffen.
                     oder ihren Ansprechpartner bei Pfizer wenden, bevor er oder
                     sie eine solche Zusammenarbeit eingeht.                          • Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Ge-
                                                                                        schäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für
                   • Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Ge-           Pfizer handeln, dürfen weder direkt noch indirekt eine Zahlung
                     schäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für             oder einen sonstigen Vorteil als unlauteren Anreiz im Zusam-
                     Pfizer handeln, dürfen keine Schmiergeldzahlungen leisten.          menhang mit ihrer für Pfizer ausgeführten Geschäftstätigkeit
                     Eine „Schmiergeldzahlung“ ist eine geringfügige Zahlung an         erbitten, annehmen oder erhalten.
                     einen Government Official mit dem Ziel, die Durchführung
                     einer routinemäßigen hoheitlichen Handlung sicherzustellen       • Mitarbeiter von Pfizer dürfen keine Geschenke, Dienstleistun-
                     oder zu beschleunigen. Beispiele für eine Schmiergeldzah-          gen, Vergünstigungen, Unterhaltungsangebote oder sonstige
                     lung sind Zahlungen mit dem Ziel, die Bearbeitung von Lizen-       Objekte von höherem Wert von Geschäftspartnern und den-
                     zen, Genehmigungen oder Visa zu beschleunigen, bei denen           jenigen, die im Namen dieser Geschäftspartner im Zusam-
                     sämtliche Formalitäten in Ordnung sind. Falls von einem Ge-        menhang mit einer Tätigkeit für Pfizer handeln, annehmen.
                     schäftspartner oder einer Person, die im Namen dieses Ge-          Geschenke von geringfügigem Wert sind nur erlaubt, wenn
                     schäftspartners im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Pfi-        diese unregelmäßig und bei entsprechender Gelegenheit er-
                     zer handelt, Schmiergeld oder Bestechungsgeld erbeten oder         halten werden.
                     verlangt wird oder ihm/ihr eine solche Bitte oder Forderung in   Meldung mutmaßlicher oder tatsächlicher Verstöße
                     Zusammenhang mit seiner/ihrer Arbeit für Pfizer bekannt wird,
                     muss der Geschäftspartner dies umgehend seiner oder ihrer        Es wird von Geschäftspartnern und denjenigen, die im Namen
                     Kontaktperson bei Pfizer melden, bevor weitere Schritte unter-    dieser Geschäftspartner im Rahmen dieser Zusammenarbeit
                     nommen werden.                                                   mit Pfizer handeln erwartet, mögliche Verstöße gegen diese
                                                                                      Anti-Korruptionsgrundsätze oder das Gesetz zu melden. Mög-
                   Bestechung im geschäftlichen Verkehr                               liche Verstöße können dem Pfizer-Ansprechpartner des Ge-
                   Bestechung und Korruption kann auch in nicht öffentlich-recht-     schäftspartners oder per E-Mail der Compliance-Abteilung von
                   lichen Geschäftsbeziehungen auftreten. Die meisten Länder          Pfizer unter corporate.compliance@pfizer.com oder per Telefon
                   verfügen über Gesetze, die es verbieten, Geld oder Wertsachen      unter 1-212-733-3026 gemeldet werden.
                   als Gegenleistung für einen unlauteren Geschäftsvorteil anzu-
                   bieten, zu versprechen, zu geben, einzufordern, zu erhalten, an-
                   zunehmen oder einer solchen Annahme zuzustimmen. Beispiele
                   für ein solches verbotenes Verhalten sind unter anderem das
                   Angebot unangemessener und teurer Geschenke, großzügige
                   Bewirtung, Schmiergeldzahlungen oder Investitionsmöglichkei-
                   ten zur unlauteren Beeinflussung des Verkaufs von Waren oder
Stand 01.08.2019
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