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IRLAND
                Kontextuelle Schlüsseldaten

                                Erstellt von
                  Inge Schreyer und Pamela Oberhuemer

                            Die Autorinnen danken Maresa Duignan
                 für die Prüfung des Berichts und ergänzende Informationen.

Zitier-Vorschlag:
Schreyer, I. und P. Oberhuemer. 2017. „Irland – Kontextuelle Schlüsseldaten.“ In Personalpro-
file in Systemen der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in Europa, herausgege-
ben von I. Schreyer und P. Oberhuemer. www.seepro.eu/Deutsch/Laenderberichte.htm
Kurze Hinweise zu den verwendeten Quellen sind nach dem jeweiligen Abschnitt zu finden; die voll-
ständigen Literaturangaben erscheinen am Ende des Schlüsseldaten-Profils. Quellen, die sich auf
statistische Daten beziehen, sind – sowohl im Text als auch in den Quellen – mit * gekennzeichnet.

    Frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung

Systemorganisation und ministerielle Zuständigkeiten
Das System der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in Irland unterscheidet sich von
den meisten europäischen Ländern dahingehend, dass frühpädagogische Einrichtungen keine lan-
ge Tradition haben. In den letzten zehn Jahren hat sich dies jedoch geändert. Heut wird das Sys-
tem in erster Linie von zwei Haupt-Ministerien 1 finanziert und gesteuert: Das Ministerium für Bil-
dung und Ausbildung (Department of Education and Skills, DES) ist zuständig für frühpädagogische
Einrichtungen und für Einrichtungen für Kinder von 3 bis 6 Jahren, die sich in der Verantwortung
der Schulen befinden. Frühpädagogische, nicht-schulische Einrichtungen für Kinder unter 6 Jahren
werden vom Ministerium für Kinder und Jugend (Department of Children and Youth Affairs,
DCYA) 2 finanziert und organisiert. Obwohl die Steuerung und Finanzierung frühpädagogischer Ein-
richtungen zentralisiert ist, existiert auf Bezirksebene ein nationales Unterstützungssystem im
Hinblick auf Finanzanträge und Qualität.

    Quellen:   DES 2016.
               Duignan, M. 2017.
               OECD 2004.

Übergreifende Ziele und rechtlicher Rahmen
Das Wohlergehen und die Bildung von Kindern stehen im Mittelpunkt einer großen Regierungsini-
tiative, die 2014 eingeführt wurde: „Bessere Leistungen, bessere Zukunft: das nationale Orientie-
rungsrahmenwerk für Kinder und Jugendliche 2014-2020“ (Better Outcomes, Brighter Futures: The
national policy framework for children and young people 2014-2020). Dieses Rahmenwerk legt ei-
nen erhöhten Schwerpunkt auf Investitionen in den frühen Jahren hinsichtlich der Unterstützung
der kindlichen Entwicklung und der Förderung der Müttererwerbstätigkeit durch erschwingliche
und zugängliche (Ganztags-)Betreuungseinrichtungen. Auf der Basis von Empfehlungen in diesem
Strategiepapier schlug eine ressortübergreifende Gruppe vor, die Maßnahme des kostenfreien
Vorschuljahres (Early Childhood Care and Education Scheme), die 2010 eingeführt wurde, auszu-
weiten und die Qualität der frühpädagogischen Einrichtungen zu stärken.
Sowohl das Bildungsgesetz (Education Act, 1998 mit Änderungen von 2015) als auch das Kinderbe-
treuungsgesetz (Child Care Act, 1991 mit Änderungen von 2016) liefern die relevanten gesetzli-
chen Regelungen für frühkindliche Bildung und Betreuung. Das Bildungsgesetz betont das Recht
der Eltern auf eine freie Wahl der Einrichtung und legt den Rahmen für Partnerschaften fest. All-
gemeine Ziele des Bildungssystems sind es, Individuen zu helfen, ihr volles Potential auszuschöp-
fen und so zu sozialer, kultureller und auch ökonomischer Entwicklung der Gesellschaft beizutra-
gen. Wichtige Ziele sind dabei die Förderung von gleichen Chancen, Inklusion, von lebenslangem
Lernen und die Unterstützung der individuellen Bedürfnisse. Im Kinderbetreuungsgesetz sind die

1
  Einige Einrichtungen für Kinder mit (drohenden) Behinderungen werden vom Gesundheitsministerium und vom Minis-
terium für Sozialschutz finanziert. Davon existieren jedoch nur wenige und sie unterliegen normalerweise den Regelun-
gen und Strategien der beiden Haupt-Ministerien.
2
  Für diesen Überblick werden frühpädagogische Einrichtungen außerhalb des Bildungssystems als frühpädagogischer
Sektor und Einrichtungen für 4- und 5-Jährige in Schulen als schulischer Sektor bezeichnet.

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grundlegenden regulatorischen Voraussetzungen frühpädagogischer Einrichtungen festgehalten
wie beispielsweise Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen.

 Quellen:   Eurydice 2017.
            Government of Ireland 2016.
            IDG 2015.

Rechtsanspruch und Besuchspflicht
Der Besuch frühpädagogischer Einrichtungen ist bis zum Pflichtschulalter (6 Jahre) freiwillig.
2010 wurde vom Ministerium für Kinder und Jugend ein sog. „freies Vorschuljahr“ (Early Child-
hood Care and Education Scheme) für Kinder zwischen 3 Jahren 2 Monaten und 4 Jahren 7 Mona-
ten eingeführt. Seit September 2016 sind alle Kinder, die älter als 3 Jahre und nicht älter als 5½
Jahre sind, d.h. in den zwei Jahren vor dem Pflichtschulbesuch, zu einem kostenfreien Einrich-
tungsbesuch berechtigt, sofern sich die betreffende Einrichtung vertraglich verpflichtet hat, an
diesem Programm teilzunehmen. 2015/2016 nutzten 104.441 Kinder diesen Anspruch.
Der Pflichtschulbesuch beginnt mit 6 Jahren. Dennoch besuchen 36% der 4-Jährigen und nahezu
alle 5-Jährigen die Eingangsklassen an Grundschulen.

 Quellen:   Duignan, M. 2017.
            Eurydice 2017.
            Public Service Information 2016.

Einrichtungsformen
In der Regel haben frühpädagogische, nicht-schulische Einrichtungen private Träger – entweder
privat-gewerbliche oder gemeinnützige – und werden u.a. als Kinderkrippen (crèches), Kindergär-
ten (nurseries), Vorschulen (pre-schools), irisch-sprachige Einrichtungen (naíonraí), Spielgruppen
(playgroups) und Tageseinrichtungen (daycare services) bezeichnet. Subventionen der Regierung
erhalten sie in erster Linie über das Ministerium für Kinder und Jugend.
2016 gab es insgesamt 4.465 frühpädagogische Einrichtungen in Irland*. 55% davon boten als Teil-
zeiteinrichtung (Sessional Pre-school Services) nur jeweils maximal dreieinhalb Stunden Betreuung
pro Besuch an. 34% waren Ganztageseinrichtungen (Full Day Care Services) sowohl für unter 3-
Jährige als auch für ältere Kinder mit mehr als fünf Stunden Betreuung pro Tag. Hinzu kam die Ta-
gespflege (Childminding Services) in Teilzeit (6%) oder ganztags (4%) sowie Einrichtungen, in denen
Kinder nur für weniger als zwei Stunden betreut werden (1%), während die Eltern Behördenbesu-
che bzw. Besorgungen machen.
Eingangsklassen im schulischen Sektor (infant classes) werden vom Ministerium für Bildung und
Ausbildung (DES) subventioniert und von Kindern über 4 Jahren besucht.
Darüber hinaus finanziert das Bildungsministerium auch frühpädagogische Einrichtungen an Schu-
len. Dazu gehören: a) das Early Start Programm, das sich vor allem an Kinder aus benachteiligten
Gebieten richtet und b) das Rutland Street Project, das sich als Pilotprojekt vor allem an Kinder aus
der Innenstadt Dublins richtet und dessen Ansätze später in das Early Start Programm aufgenom-
men wurden. Kinder müssen am 1. September des Jahres, in dem sie eingeschrieben werden,
mindestens 3 Jahre und 2 Monate und höchstens 4 Jahre und 7 Monate alt sein. 2016 wurde das
Early Start Programm an 38 Schulen angeboten und von 1.261 Kindern** besucht. Die Öffnungs-
zeiten sind ähnlich wie an Regelschulen, d.h. an ca. 183 Tagen im Jahr jeden Wochentag etwa
zweieinhalb bis drei Stunden.

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Quellen:    **DES 2016.
             Eurydice 2017.
             Public Service Information 2016.
             *Tusla 2016.

Trägerstrukturen
Die Mehrzahl der Einrichtungen im frühpädagogischen Sektor ist privat-gewerblich (2016: 70%),
die verbleibenden 30% werden von kommunalen, gemeinnützigen Organisationen betrieben.
Die 2010 eingeführte Maßnahme des „freien Vorschuljahrs” war auch für private Träger attraktiv:
Wenn sie mit dem Ministerium für Kinder und Jugend einen Vertrag abgeschlossen haben, in ihren
Einrichtungen nach dem frühpädagogischen Programm zu arbeiten, erhalten sie Subventionen. Ei-
nes der Kriterien ist, nur qualifizierte Fachkräfte zu beschäftigen.
2015/2016 hatten 4.148 Träger einen Vertrag mit dem Ministerium für Kinder und Jugend. 75%
von diesen waren privat-gewerbliche, 25% kommunale, gemeinnützige Einrichtungen.
Die sog. Eingangsklassen im schulischen Sektor befinden sich zum Großteil an öffentlichen Grund-
schulen (siehe Tabelle 1).

Tabelle 1
Irland: Anzahl der Kinder in Eingangsklassen von Grundschulen nach Schulart, 2015/2016*

                              Kommunale                  Förderschule, bzw.               Private
                                                                                                            Gesamt
                                 Schule          Förderklasse in Regelschule              Schule

 bis inkl. 4-Jährige               22.789                               884                  830             24.503
 5-Jährige                         71.267                               939                  342             72.548
 6-Jährige                         72.076                             1.034                  379             73.489

 Quellen:    *DES 2016.
             Duignan, M. 2017.
             Eurydice 2017.
             Tusla 2016.

Inanspruchnahme / Besuchsquoten
Die Einführung der Maßnahme des „freien Vorschuljahrs” hat das Profil der frühpädagogischen
Einrichtungen in Irland drastisch verändert. Von Beginn an sprach diese Initiative einen sehr hohen
Anteil (95%) der berechtigten Kinder an, d.h. Kinder über 3 Jahren.
Nach den Eurostat-Daten besuchte 2015 jedoch weniger als ein Drittel (30,6%) der unter 3jährigen
Kinder, eine Einrichtung, was seit 2005 nur einen geringen Anstieg ausmacht. Die Eurostat-Daten
für die 3- bis 6-Jährigen entsprechen der nationalen Datenbasis: hier besucht 2015 ein beträchtlich
höherer Anteil (92%) frühpädagogische Einrichtungen als noch 2005 (79%).

Tabelle 2
Irland: Besuchsquoten nach Betreuungsumfang und Zeitverlauf, 2005–2015*
 Jahr         Betreuungsumfang                         Unter 3-Jährige, in %   3 Jahre bis zum Schuleintritt, in %
              1 – 29 Std./Woche                                          14                                    64
 2005         über 30 Std./Woche                                          6                                    14
              keine Betreuung in Einrichtungen                           80                                    22
              1 – 29 Std./Woche                                          21                                    73
 2010
              über 30 Std./Woche                                          8                                    17

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Jahr           Betreuungsumfang                          Unter 3-Jährige, in %      3 Jahre bis zum Schuleintritt, in %
                keine Betreuung in Einrichtungen                            71                                       10
                1 – 29 Std./Woche                                         21,7                                     73,4
 2015           über 30 Std./Woche                                         8,9                                     18,6
                keine Betreuung in Einrichtungen                          69,4                                      8,0

Abbildung 1 zeigt die Anzahl der 4- bis 6-Jährigen, die 2017 Eingangsklassen im schulischen Sektor
besuchten.

Abbildung 1
Irland: Anzahl der Kinder in Eingangsklassen an Grundschulen, nach Alter, 2017**

Anzahl und Anteile der Kinder im frühpädagogischen Sektor sind in Tabelle 3 für verschiedene Be-
treuungsarbeiten und Altersgruppen dargestellt:

Tabelle 3
Irland: Besuch in frühpädagogischen Einrichtungen nach Betreuungsart und Alter, 2012–2016***
                                           2012                  2013                     2014               2015/2016
 Babys
                                     3% (3.144)            3% (2.619)                3% (2.760)              2% (2.717)
 (bis 1 Jahr)
 Kleinkinder
                                  14% (14.135)           14% (11.425)              13% (10.996)           20% (27.781)
 (1 Jahr bis 3 Jahre)
 Vorschulkinder
                                  66% (65.854)           70% (59.131)              66% (54.481)           63% (87.975)
 (3 bis 6 Jahre)
 Schulkinder
                                  16% (16.087)           14% (11.702)              18% (14.719)           15% (20.495)
 (6 bis 8 Jahre)
 Gesamt                          100% (99.220)          100% (84.877)             100% (82.956)         100% (138.968)

 Quellen:       **CSO Central Statistics Office 2017.
                *Eurostat 2015d.
                ***Pobal 2017, 45.

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Finanzierung und Elternbeiträge
Verträge zwischen dem Ministerium für Kinder und Jugend und den Trägern im frühpädagogi-
schen Sektor hatten auch eine Änderung der Finanzierungsart zur Folge: weg von der Subvention
von Plätzen (Quantität) und hin zur Förderung der angebotenen Bildungsprogramme (Qualität).
Die Elterngebühren betragen für unter 1-Jährige etwa 751€ pro Monat, für ältere Kinder etwa
721€ 3. Für Kinder, die das „freie Vorschuljahr“ in Anspruch nehmen, müssen nur die Mahlzeiten
bezahlt werden.
Als Teil des Schulsystems sind die Eingangsklassen im schulischen Sektor kostenfrei.

    Quellen:   Duignan, M. 2017.
               European Commission, EACEA, and Eurydice 2015.

Fachkraft-Kind-Relation / Personalschlüssel
Eine Fachkraft im frühpädagogischen Sektor ist derzeit verantwortlich für maximal:
3 Kinder im Alter unter 1 Jahr,
5 Kinder zwischen 1 und 2½ Jahren,
11 Kinder zwischen 2½ und 6 Jahren.
Eine Tagespflegeperson sorgt für maximal fünf Kinder.
In Einrichtungen des „freien Vorschuljahrs“ sind mindestens acht Kinder (3- bis 5-Jährige) im Jahr
vor dem Pflichtschulbesuch.
Eine Fachkraft ist für bis zu elf Kinder verantwortlich, bei 12 bis 22 Kindern sind es eine Fachkraft
plus eine Assistentin, bei 23 bis 33 Kindern zwei Fachkräfte und eine Assistentin, bei 34 bis 44 Kin-
dern zwei Fachkräfte und zwei Assistentinnen.
Im schulischen Sektor bestehen Gruppen des Early Years Programms in der Regel aus 30 Kindern,
von denen 15 vormittags und 15 nachmittags anwesend sind. Jede Gruppe wird von einer qualifi-
zierten Grundschullehrkraft und einer Betreuungskraft geleitet.
In Grundschulen ist in der Regel eine Grundschullehrkraft für 26 Kinder verantwortlich. 2016 war
die Fachkraft-Kind-Relation in der erste Stufe der Grundschulen 15,7*. Die Relation wird auf jeder
Stufe errechnet, indem die Gesamtanzahl der Kinder durch die Gesamtanzahl der vorhandenen
Stellen (Klassenlehrkräfte und Unterstützungskräfte) geteilt wird. Diese Zahl unterscheidet sich
von anderen Berechnungen (z.B. dem Personalplan der Grundschulen, der als Grundlage gilt für
die Zuweisung von Klassenlehrkräften zu verschiedenen Schulen, je nach den Schülerzahlen).
2016/2017 betrug die durchschnittliche Klassengröße in Grundschulen 24,7 Kinder.
Seit Dezember 2016 müssen alle Fachkräfte, die mit Kindern in frühpädagogischen Einrichtungen
arbeiten, eine einschlägige Qualifikation auf der Stufe 5 des Nationalen Qualifikationsrahmen-
werks und auf ISCED-Niveau 4 vorweisen. Gruppenleitungen, die mit Kindern über 3 Jahren arbei-
ten, müssen eine Qualifikation der Stufe 6 des irischen Qualifikationsrahmens NQR (EQR, ISCED 5)
haben.

    Quellen:   *DES 2017.
               European Commission, EACEA, and Eurydice 2015, 2016.
               Eurydice 2017.

3
  Beträge in Euro basieren auf der Referenzwährungseinheit KKS (Kaufkraftstandard), die in der EU verwendet wird, um
das Volumen von Wirtschaftsaggregaten international vergleichbar zu machen. (Europäische Kommission, EACEA, Eury-
dice, Eurostat 2014, S. 155).

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Curriculare Rahmenwerke
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung ist verantwortlich für die curricularen und qualitäts-
bezogenen Rahmenwerke, die für Kinder bis zu 6 Jahren im frühpädagogischen Sektor entwickelt
wurden (aber für die Eingangsklassen in den Grundschulen nicht gelten).
Das curriculare Rahmenwerk Aistear wurde 2009 für alle frühpädagogischen Einrichtungen, ein-
schließlich der Tagespflege, als nicht-verpflichtendes Rahmenwerk eingeführt. Es ist entlang von
vier übergreifenden Themen strukturiert: Wohlbefinden, Identität und Zugehörigkeit, Kommunika-
tion sowie Erforschen und Denken. Für jeden dieser Bereiche werden bestimmte Fähigkeiten, Ein-
stellungen und Werte definiert. Es wurde vom nationalen Gremium für Curriculum und Einschät-
zungen (National Council for Curriculum and Assessment, NCCA) über einen langen Zeitraum hin-
weg in enger Zusammenarbeit mit dem frühpädagogischen Sektor entwickelt. Das NCCA ist auch
für die Implementierung von Aistear zuständig.
Einrichtungen, die an der Maßnahme der kostenfreien Vorschule teilnehmen, müssen ein Aktivitä-
tenprogramm entwickeln, das sich auf das Qualitätsrahmenwerk Síolta stützt.
Síolta, das nationale Qualitätsrahmenwerk der frühen Bildung (2006), wurde vom Bildungsministe-
rium in Auftrag gegeben und vom Zentrum für frühpädagogische Entwicklung und Bildung entwi-
ckelt. Es ist ein prozessorientiertes Rahmenwerk und legt Qualitätskriterien fest, die sich auf 12
Prinzipien gründen: der Wert der frühen Kindheit; „Kinder zuerst“; Eltern; Beziehungen; Gleich-
heit; Diversität; bereichernde Umgebungen; Fürsorge; Rolle der Erwachsenen; Teamarbeit; Päda-
gogik und Spiel. 16 Qualitätsstandards und relevante Indikatoren sollen dabei helfen, die Vision
von Qualität in die Praxis überzuführen.
Curriculare Richtlinien für Early Start Programme im schulischen Sektor schließen strukturierte
spielerische Aktivitäten ein, die die Sprache sowie die kognitive und soziale Entwicklung der Kinder
fördern sollen.
Eingangsklassen in Grundschulen folgen dem Grundschul-Curriculum (1999), das nach sechs
Hauptlerngebieten strukturiert ist: Sprache (Englisch und Irisch), Mathematik, soziale, Umwelt-
und naturwissenschaftliche Bildung (Geschichte, Geographie und Naturwissenschaften), Kunster-
ziehung (bildende Kunst, Musik, Theater), Sport, soziale, persönliche und Gesundheitsbildung.

    Quellen:   DES 2016.
               Eurydice 2017.
               NCCA 2016.

Inklusionsagenda
Kinder mit besonderen Bildungsbedürfnissen und Behinderungen
Im Juni 2016 wurde für Kinder, die Einrichtungen im frühpädagogischen Sektor besuchen, ein
neues Inklusions-Modell (Access and Inclusion Model, AIM) eingeführt. Das Modell umfasst sieben
Förderungsebenen, je nach den Bedürfnissen des einzelnen Kindes. Ebenen 1 bis 3 bieten allge-
meine Unterstützung an, die eine inklusive Kultur in Einrichtungen fördert. Dazu gehört, dass Ein-
richtungsträger sich einer Charta der Diversität, Gleichheit und Inklusion verpflichten und eine ein-
richtungsspezifische Inklusionsstrategie veröffentlichen; dass vom Ministerium für Kinder und Ju-
gend ein neues Hochschulstudium „Leitungstätigkeit für Inklusion in den frühen Jahren“ (Lea-
dership for Inclusion in the Early Years) für Fachkräfte, die als Inklusions-Koordinatorin arbeiten
möchten, sowie ein mehrjähriges Fortbildungsprogramm für frühpädagogische Personal finanziert
wird. Die Ebenen 4 bis 7 beziehen sich auf eine Reihe von zielgerichteten Unterstützungsmaß-
nahmen, um die Teilnahme von Kindern mit besonderen Bildungsbedürfnissen zu fördern. Diese
können Folgendes umfassen: Beratung und Unterstützung durch frühpädagogische Expertinnen in
Anspruch nehmen (AIM); sich für spezielle Ausstattung oder kleinere Umbauten bewerben; The-
rapiedienste in Anspruch nehmen; sich für zusätzliche Pro-Kopf-Finanzierung für weitere personel-
le Unterstützung in der Einrichtung bewerben.

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Kinder mit Behinderungen können das „freie Vorschuljahr“ auf zwei Jahre ausdehnen.
Der Gesundheitsdienst (Health Service Executive, HSE) stellt für Kinder im Vorschulalter einen kos-
tenfreien Screening-Test zur Verfügung. Neben einer Einschätzung der Hör-, Seh- und körperlichen
Fähigkeiten ist hier auch die sprachliche Entwicklung eingeschlossen.
Im schulischen Sektor besuchen Kinder mit besonderen Bildungsbedürfnissen wann immer mög-
lich Regeleinrichtungen; manchmal auch eine spezielle Klasse oder Gruppe oder auf integrierter
Basis mit Unterstützungen. Es gibt auch Förderschulen für Kinder mit speziellen Behinderungen.
Zur Inklusion von Kindern mit besonderen Bildungsbedürfnissen gibt es zudem einen Aktionsplan
zur Chancengleichheit in Schulen (Delivering Equality of Opportunity in Schools, DEIS), der auch für
vorschulische Einrichtungen gilt. Dieser Plan umfasst in einem vielschichtigen Ansatz ein standar-
disiertes System zur Identifizierung von Benachteiligungen und ein integriertes Schulunterstüt-
zungsprogramm (School Support Programme, SSP). Zudem legt dieser Plan Wert auf die Einbezie-
hung von Eltern und Familien.

Kinder mit Migrationshintergrund
Das breitgefächerte Angebot privater Einrichtungen in Irland macht es schwierig, belastbare Daten
über Kinder mit Migrationshintergrund zusammenzustellen. 2016 hatten 12,4% der Bevölkerung
keinen irischen Hintergrund; in der Gruppe der unter 5jährien Kinder betraf dies 10,5%. Jeweils ca.
zwei Drittel dieser Personen kamen aus Ländern der EU28.*
Für Kinder, deren Familiensprache nicht Englisch ist, existieren keine spezifischen Fördermaßnah-
men. In den Eingangsklassen der Grundschulen gibt es derartige Unterstützung**, wie z.B. den
Einsatz einer Unterstützungskraft mit einer speziellen Ausbildung für Kinder mit Englisch als zu-
sätzliche Sprache.

 Quellen:   DCYA, DES, and DH 2016.
            **DES 2009.
            DES 2016.
            EPIC 2016.
            *Eurostat 2017g.
            Eurydice 2017.

Monitoring – Evaluation – Forschung
In Irland gibt es im frühpädagogischen Sektor kein formales Evaluationssystem. Der curriculare
Rahmenplan Aistear enthält jedoch Richtlinien zur Einschätzung von kindlichen Entwicklungsfort-
schritten und zur Planung der nächsten Lernetappen.
Die Agentur für Kind und Familie (Child and Family Agency, Tusla) ist verantwortlich für die Über-
prüfung frühpädagogischer Einrichtungen. Inspektionen finden auf der Grundlage der
2016-Regularien des Kinderbetreuungsgesetzes (1991) statt. Dazu werden neben Beobachtungen
auch Checklisten verwendet. Die Überprüfungen finden alle ein bis zwei Jahre statt und die Ergeb-
nisse werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Das Inspektorat des Ministeriums für Bildung und Ausbildung (DES) ist für die Evaluation der Quali-
tät in Einrichtungen zuständig, die am “Early Childhood Care and Education (ECCE) Scheme” teil-
nehmen. Die Inspektionen (Early-years education-focused inspection, EYEI) sind rechtlich im Bil-
dungsgesetz von 1998 (Abschnitt 13(3)b) vorgesehen und mit dem Minister für Kinder und Jugend,
dem Minister für Bildung und Ausbildung und dem Inspektorat abgestimmt. Ein gemeinsamer Be-
richt über die Übertragung dieser Aspekte in die Praxis der Einrichtungen mit dem kostenfreien
Vorschuljahr wird jährlich veröffentlicht.
Die gemeinnützige Organisation Pobal übernimmt im Namen der Regierungsabteilungen, anderer
nationaler Agenturen und der EU das Management von frühpädagogischen Programmen. Sie ar-
beitet eng mit dem Ministerium für Kinder und Jugend zusammen, wo sie u.a. für die Ausbezah-

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lung der Regierungsmittel an frühpädagogische Einrichtungen zuständig ist. Zudem überprüft sie
bei Besuchen der Einrichtungen, ob diese in Abstimmung mit dem jeweiligen Programm arbeiten.
Unter der Führung des Ministeriums für Kinder und Jugend wurde die Gruppe zur Anpassung von
Betriebsstrukturen (Operational Systems Alignment Group) eingerichtet, um zwischen allen Evalu-
ations- und Monitoringaktivitäten im frühpädagogischen Bereich für Koordination und Stimmigkeit
zu sorgen. Sie besteht aus Vertretern aller relevanter frühpädagogischer Agenturen, Vertretungen
der Ministerien sowie dem nationalen Manager des Unterstützungsdienstes „Besserer Start in die
frühen Jahre“ (Better Start Early Years Support Service).
Das Ministerium für Kinder und Jugend subventioniert eine nationale Längsschnittstudie, um Ein-
blicke in das Leben der Kinder in Irland zu gewinnen. Die Studie „Aufwachsen in Irland“ (Growing
Up in Ireland)* wird vom Institut für wirtschaftliche und soziale Forschung (Economic and Social
Research Institute – ESRI) und dem Trinity College Dublin gemeinsam durchgeführt. Sie startete
2006 und verfolgt die Fortschritte zweier Kindergruppen: 8.000 9jährige Kinder (Kinderkohorte)
und 10.000 9monatige Kinder (Kleinkinderkohorte). Aktuell sind die Kinder der Kinderkohorte 19
Jahre und die der Kleinkinderkohorte 9 Jahre alt.
 In einer Reihe von Dritt-Organisationen in Irland wurden Bildungsforschungen und Evaluationsin-
 stitute eingeführt, die in ihren Aufgabenbereichen auch Frühpädagogik beinhalten. Sie hängen in
 der Regel von externen Finanzierungen ab, die durch das irische Forschungsgremium geschleust
 werden4.

    Quellen:    Duignan, M. 2017.
                *ESRI n.d.
                Eurydice 2017.
                NCCA 2016.
                OECD 2015.

Mutterschutz / Elternzeit
Der Mutterschutz (maternity leave) dauert 42 Wochen, von denen mindestens zwei vor der Ge-
burt genommen werden müssen. Für 26 Wochen wird ein wöchentlicher Betrag von 235€ gezahlt,
vorausgesetzt die Mutter war in den 12 Monaten vor der Geburt 39 Wochen sozialversicherungs-
pflichtig erwerbstätig. Die restlichen 16 Wochen sind unbezahlt.
Seit 1. September 2016 existiert ein Vaterschaftsurlaub (paternity leave), der zwei Wochen dau-
ert, die innerhalb der ersten 26 Wochen nach der Geburt am Stück genommen werden müssen
und mit 235€ pro Woche bezahlt werden.
Die unbezahlte Elternzeit (parental leave) beträgt 18 Wochen pro Elternteil und Kind und ist nicht
übertragbar, außer wenn beide Eltern beim selben Arbeitgeber tätig sind. In diesem Fall können
mit Zustimmung des Arbeitgebers 14 Wochen auf den anderen Elternteil übertragen werden. Die
Elternzeit kann bis zum 8. Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden. Beide Eltern
können auch gleichzeitig und in verschiedenen Blöcken von mindestens sechs aufeinanderfolgen-
den Wochen Elternzeit nehmen. Alle Personen, die ein Jahr durchgängig beim selben Arbeitgeber
angestellt sind, haben Anspruch auf Elternzeit.
In einer Studie, die von 2007 bis 2009 mit 23.000 erwerbstätigen Müttern durchgeführt wurde*,
nahmen 92% die bezahlte, 41% zusätzlich die unbezahlte Mutterschutzzeit in Anspruch. Nur 18%
nahmen Elternzeit in Anspruch. Da diese jedoch bis zum 8. Geburtstag genommen werden kann,
ist es möglich, dass viele Mütter sie zu einem späteren Zeitpunkt nehmen. Die Studie zeigte aber
auch, dass bei 19% der Frauen ihr Antrag auf Elternzeit nicht genehmigt wurde. Da die Elternzeit
unbezahlt ist, ist es zudem auch eine finanzielle Frage, ob sich Mütter dies leisten können.

4
    http://research.ie/funding-category/principal-investigator-led/.

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Der neueingeführte Vaterschaftsurlaub wurde von September 2016 bis Februar 2017 nur von
8.558 Vätern beantragt. Mögliche Gründe sind die noch nicht sehr bekannte Maßnahme und dass
Arbeitgeber selten die 235€ pro Woche aufstocken.

    Quellen:   Daly, M. and M. Rush 2017.
               *Russell, H. et al. 2011.

Blick in die Geschichte des Kita-Systems
 Ende der
                      Spielgruppen entstehen
 1960er Jahre
 1991                 Kinderbetreuungsgesetz
 1994                 Erste Early Start Programme
                      Bildungsgesetz
 1998
                      Weißbuch der Frühpädagogik
 1999                 Nationale Strategie der Kinderbetreuung
 2000                 Nationale Kinderstrategie
 2000–2006            Kinderbetreuungsprogramm zur Chancengleichheit
 2006–2008            Nationales Programm zu Investitionen in der Kinderbetreuung
                      Beginn des Programms des kostenfreien Vorschuljahres (Early Childhood Care and
 2010
                      Education Scheme)
 2013                 Nationale Qualitätsagenda der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung
                      „Bessere Leistungen, bessere Zukunft: das nationale Orientierungsrahmenwerk für
 2014                 Kinder und Jugendliche 2014-2020“ (Better Outcomes, Brighter Futures: The national
                      policy framework for children and young people 2014-2020)
                      • Bericht der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe: künftige Investitionen in die Kin-
                        derbetreuung in Irland
                      • Gründung von „Besserer Anfang“ (Better Start), dem nationalen Qualitätsunterstüt-
 2015
                        zungsdienst für den frühpädagogischen Sektor
                      • Neues Inklusions-Modell (Access and Inclusion Model, AIM) zur Unterstützung von
                        Kindern mit Behinderungen im frühpädagogischen Sektor
                      • Beginn der Inspektionen in frühpädagogischen Einrichtungen (Early-years education-
                        focused inspection), die am kostenfreien Vorschuljahr teilnehmen
 2016                 • Die Regularien 2016 zum Kinderbetreuungsgesetz (1991) führen ein nationales Re-
                        gistrierungssystem für frühpädagogische Einrichtungen ein sowie eine verpflich-
                        tende Mindestqualifikation für das Personal
 2017                 Maßnahme der erschwinglichen Kinderbetreuung

 Quelle:       Duignan, M. 2017, persönliche Mitteilung.
               Oberhuemer, P. und I. Schreyer 2010.

Aktuelle Herausforderungen für das System der frühkindlichen Bildung,
Erziehung und Betreuung in Irland
Einschätzung der Landesexpertin Maresa Duignan

Irland hat seit 2000 hinsichtlich der Bereitstellung frühpädagogischer Einrichtungen für Kinder zwi-
schen 0 und 6 Jahren bedeutende Fortschritte gemacht. Ursprünglich lag der Schwerpunkt staatli-
cher Investitionen darauf, die Infrastruktur für frühpädagogische Einrichtungen auszubauen. Seit
2014 umfasst der Fokus auch Aspekte der Zugangsmöglichkeiten und der Qualität der Einrichtun-
gen. Herausforderungen für das frühpädagogische System betonen dementsprechend:

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1. Verbesserte Zugangsmöglichkeiten: Durch die 2017 eingeführte Maßnahme zur erschwingli-
   chen Kinderbetreuung (Affordable Childcare Scheme) als finanzielle Unterstützung für Eltern
   wurde eine nationale Verpflichtung verwirklicht, allen Familien Zugang zu frühpädagogischen
   Einrichtungen zu verschaffen. Diese Maßnahme zielt darauf ab „… die bestehenden zielgrup-
   penspezifischen Kinderbetreuungsprogramme durch eine allgemeine, optimierte und nutzer-
   freundlichere Variante zu ersetzen und wird eine „Rundumbetreuung“ für Vorschul- und
   Schulkinder beinhalten“ (DCYA 2017). Die vollständige Implementierung wird sich 2018 und
   2019 fortsetzen und auch den Kontext für weitere nationale Initiativen liefern. Damit ver-
   knüpft ist auch die Förderung der Nachhaltigkeit frühpädagogischer Einrichtungen. Der erste
   Schritt zur Gründung einer diesbezüglichen nationalen Initiative war 2017 der Auftrag eines
   unabhängigen Berichts über die Kosten frühpädagogischer Einrichtungen, der als Grundlage
   künftiger Finanzierungsentscheidungen dienen soll.
2. Qualitätsverbesserung: Investitionen in die Qualität frühpädagogischer Einrichtungen führten
   zu einer Reihe von Initiativen, u.a.: die Gründung von „Ein besserer Anfang“, ein nationaler
   Qualitätsunterstützungsdienst für frühpädagogische Einrichtungen; die Einführung von über-
   arbeiteten Regelungen um ein Registrierungssystem für Einrichtungen zu schaffen; der Beginn
   von bildungsorientierter Inspektion in Einrichtungen, die das nationale kostenfreie Vorschul-
   programm anbieten.
3. Weiterentwicklung der Personalstrukturen: die Einführung von geregelten Mindestqualifika-
   tionsanforderungen stellt 2017 eine größere Herausforderung für die Weiterentwicklung der
   Personalstrukturen im frühpädagogischen Sektor dar. Investitionen in die Grund- sowie Fort-
   und Weiterbildung für frühpädagogische Fachkräfte werden auch in Zukunft Vorrang haben.

 Demographische Daten

Gesamtbevölkerung
Im Jahr 2016 betrug die Gesamtbevölkerung in Irland 4.724.720. Sie ist damit in den letzten 20
Jahren kontinuierlich angestiegen (1995: 3.597.617, 2005: 4.111.672).

Kinder unter 6 Jahren
2016 waren 4,3% der Gesamtbevölkerung Kinder unter 3 Jahren, fast 10% waren Kinder unter 6
Jahren. Diese Anteile liegen – wie auch schon in den letzten 20 Jahren – deutlich über den jeweili-
gen EU-Durchschnitten.
Tabelle 4
Irland: Anteil der Kinder unter 6 Jahren an der Gesamtbevölkerung, 2016
 Alter der Kinder                                                                      Anzahl der Kinder
 unter 1 Jahr                                                                                    66.227
 1-Jährige                                                                                       65.918
 2-Jährige                                                                                       70.073
                                                            unter 3-Jährige, gesamt             202.218
 3-Jährige                                                                                       74.981
 4-Jährige                                                                                       77.228
 5-Jährige                                                                                       78.421
                                                      3- bis unter 6-Jährige, gesamt            230.630
                                                     0- bis unter 6-Jährige, gesamt             432.848

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Tabelle 5
Irland: Anteil der Kinder unter 6 Jahren an der Gesamtbevölkerung im Zeitverlauf von 1995 bis 2016, in %*
                                                           5
                                        1995      ∅ EU15            2005           ∅ EU25         2016         ∅ EU28
    unter 3-Jährige                       4,1           3,3           4,4             3,1           4,3             3,0
    3- bis unter 6-Jährige                4,5           3,5           4,2             3,1           4,9             3,1
    0- bis unter 6-Jährige                8,6           6,9           8,6             6,2           9,2             6,2
* eigene Berechnungen, Differenzen in den Summen sind rundungsbedingt.

    Quelle:     Eurostat 2017a.

Alleinerziehenden-Haushalte mit Kindern unter 6 Jahren
79,7% der Haushalte mit Kindern unter 6 Jahren waren 2015 in Irland Paarhaushalte. Haushalte
mit alleinerziehenden Elternteilen machten 5,4% aus – dabei handelt es sich fast ausschließlich um
alleinerziehende Mütter (5,1%).

Tabelle 6
Irland: Haushalte mit Kindern unter 6 Jahren, 2015
                                                                                                       Anteil an den
    Haushaltstyp                                                       Anzahl
                                                                                             Gesamthaushalten, in %*
    Alle Haushalte                                                    641.000
    Paarhaushalte                                                     510.900                                      79,7
    Anderer Haushaltstyp                                               95.500                                      14,9
    Alleinerziehende, gesamt                                           34.500                                       5,4
    Alleinerziehende Frauen                                            32.500                                       5,1
  Alleinerziehende Männer                                               2.000                                       0,3
* eigene Berechnungen.

    Quelle:     Eurostat 2017e.

Erwerbsbeteiligung von Eltern mit Kindern unter 6 Jahren
In Irland lag 2015 die Erwerbstätigenquote der Männer (15 bis 64 Jahre) insgesamt bei 68,7%, die
der Frauen bei 63,3%.
2015 sind von allen Frauen mit Kindern unter 6 Jahren 61,8% erwerbstätig, wogegen 84,8% der
Männer mit Kindern unter 6 Jahren arbeiten. Während die Anteile der Mütter etwa dem EU28-
Durchschnitt entsprechen, liegen die der Väter etwas darunter.

Tabelle 7
Irland: Erwerbstätigkeit von Eltern mit Kindern unter 6 Jahren im EU-Vergleich, 2005–2015
                                                                     Mütter, in %                           Väter, in %

                                       2005                                 k.A.                                 k.A.
    Irland
                                       2010                                 54,6                                77,2

5
  Für die Daten von 1995 wurden die damaligen EU15-Länder (AT, BE, DK, DE, IE, EL, ES, F, FI, IT, LU, NL, PT, SE, UK) be-
rücksichtigt, die Daten von 2005 (EU25) umfassen zusätzlich CY, CZ, EE, HU, LV, LT, MT, PL, SI, SK und die Grundlage der
Daten von 2014 sind die Länder der EU28 mit zusätzlich BG, RO und HR.

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Mütter, in %                        Väter, in %

                                       2015                            61,8                               84,8
                                 EU15 – 2005                           56,2                               90,0
    Europäische Union            EU27 – 2010                           58,2                               86,6
                                 EU28 – 2015                           61,0                               87,3
                                       2005                Slowenien – 76,8                      Zypern – 95,3
    Höchste
                                       2010                Slowenien – 76,7                 Niederlande – 93,5
    Erwerbstätigkeitsrate
                                       2015                Schweden – 78,9       Malta/Tschech. Republik – 93,0
                                       2005                     Malta – 29,3                   Bulgarien – 72,4
    Niedrigste
                                       2010                    Ungarn – 32,7                    Lettland – 74,8
    Erwerbstätigkeitsrate
                                       2015                    Ungarn – 38,8                   Bulgarien – 77,3

    Quellen:    Eurostat 2017b.
                Oberhuemer, P. und I. Schreyer 2010.

Von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte Kinder 6
2015 waren 24,4% der unter 6jährigen Kinder in Irland von Armut oder sozialer Ausgrenzung be-
droht. Dieser Anteil entspricht etwa dem EU28-Durchschnitt (24,7%) für diese Altersgruppe. Der
Anteil aller Personen mit Armutsrisiko bzw. sozialer Ausgrenzung an der Gesamtbevölkerung be-
trug 25,9%.
Eines der Ziele der Nationalen Politikstrategie für Kinder und Jugendliche 2014–2020 ist es, bis
2020 mindestens 20.000 Kinder durch eine umfassende Strategie von Unterstützung der Eltern,
frühen Interventionen und der Zusammenarbeit vieler Agenturen aus der Armut zu bringen.

    Quelle:    Eurostat 2017d.

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6
  Als „von Armut bedroht“ gelten Personen mit einem verfügbaren Äquivalenzeinkommen unterhalb der Armutsgefähr-
dungsschwelle, die bei 60% des nationalen verfügbaren medianen Äquivalenzeinkommens (nach Sozialtransfers) liegt.
Unter „materieller Deprivation“ bzw. sozialer Ausgrenzung werden Indikatoren zu wirtschaftlicher Belastung und Ge-
brauchsgütern zusammengefasst. Hier sind die Lebensbedingungen aufgrund fehlender Mittel stark eingeschränkt
(http://ec.europa.eu/eurostat/tgm/table.do?tab=table&init=1&language=de&pcode=tsdsc100&plugin=1).

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