IW-Gutachten Handelspolitik der EU transparent und strategisch aufstellen - Institut der deutschen Wirtschaft

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Drittmittelfinanzierte
Expertisen

IW-Gutachten
Handelspolitik der EU
transparent und strategisch
aufstellen
Handelspolitische Empfehlungen für Bundesregierung und EU
Galina Kolev

Auftraggeber: INSM Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft GmbH
Georgenstraße 22
10117 Berlin
Köln, 12.10.2020
Handelspolitische Empfehlungen

Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung                                                                      2
1   Transparenz und Nachhaltigkeitsanforderungen in der EU-Handelspolitik            3
2   Handelsbeziehungen zu den USA im Zeichen protektionistischer Drohungen           5
3   Handelsbeziehungen zum VK im Zeichen des Brexits                                 7
4   Neue Herausforderungen für die EU-Handelspolitik                                 8
Literatur                                                                           10

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Handelspolitische Empfehlungen

Zusammenfassung
Die Bundesregierung hat die EU-Ratspräsidentschaft in einer kritischen Zeit übernommen. Das
gilt jenseits der direkten makroökonomischen Folgen der Corona-Krise auch für die Handelspo-
litik der EU. Gerade für Deutschland mit seiner exportorientierten Wirtschaft sind die Weichen-
stellungen entscheidend, die aktuell getroffen oder eingeleitet werden. Die EU sollte sich in ei-
nem geopolitisch schwierigeren internationalen Umfeld strategischer und robuster aufstellen.

Auch gegenüber den USA und dem Vereinigten Königreich (VK) ist neben kooperativer Verhand-
lungstaktik hinreichende Robustheit gefragt. Die Trump-Administration hat zwar vor allem ge-
genüber China den Handelskonflikt eskaliert, jedoch durch protektionistische Maßnahmen und
Drohungen auch die transatlantischen Handelsbeziehungen stark belastet. Und in den kompli-
zierten und langwierigen Brexit-Verhandlungen droht die britische Regierung inzwischen sogar
mit einem Bruch des Austrittsvertrags. Mit Blick auf Freihandelsabkommen mit weiteren Han-
delspartnern spielt zudem ein weiterer Trend eine Rolle. Nach Kritik an mangelnder Transparenz
stellt die Europäische Kommission seit einigen Jahren wesentlich mehr Informationen über ihre
Verhandlungen zur Verfügung. Zudem hat sie auf weitere Forderungen der Zivilgesellschaft re-
agiert und schon seit Längerem zahlreiche Nachhaltigkeitsanforderungen in ihre Abkommen mit
aufgenommen, über deren Durchsetzbarkeit allerdings noch debattiert wird, etwa mit Blick auf
das umstrittene Mercosur-Abkommen. Schließlich sollte Deutschland das ausverhandelte und
teilweise vorläufig in Kraft getretene Abkommen mit Kanada (CETA) endlich ratifizieren.

Die deutsche Ratspräsidentschaft sollte sich für eine Fortsetzung der bisherigen handelspoliti-
schen Strategien einsetzen:

◼ Transparenzmaßnahmen gilt es weiter zu stärken. Bei der Durchsetzbarkeit von Nachhaltig-
  keitsanforderungen besteht noch Forschungsbedarf. Daher sollte die Kommission angehal-
  ten werden, neutrale Studien über die Wirkung von Sanktionen in Auftrag zu geben.

◼ Die EU muss gegenüber der Trump-Administration Stärke zeigen und US-Drohungen mit Zöl-
  len auf europäische Autos weiterhin mit der Androhung von Gegenmaßnahmen beantwor-
  ten. Darüber hinaus sollte die EU weiter konstruktive Verhandlungsangebote machen. Deren
  Erfolgsaussichten dürften bei einem möglichen Regierungswechsel im November unter ei-
  ner Biden-Administration größere Erfolgsaussichten haben.

◼ Gegenüber dem VK sollte die EU ebenfalls die Größe des Binnenmarktes nutzen, um aus
  einer Position der Stärke weiterhin entschieden, aber konstruktiv zu verhandeln. Ein mögli-
  cher Bruch des Austrittsabkommens durch die britische Regierung wird eine Einigung zusätz-
  lich erschweren. Wichtig ist, dass sich die Mitgliedstaaten durch derartige britische Strate-
  gien nicht spalten lassen.

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Handelspolitische Empfehlungen

1      Transparenz und Nachhaltigkeitsanforderungen
       in der EU-Handelspolitik
Der Kurs der EU-Handelspolitik hat sich im Lauf der letzten Jahre stark verändert. Besonders die
öffentliche Debatte um die Verhandlungen zur Transatlantischen Handels- und Investitionspart-
nerschaft (TTIP) zwischen der EU und den USA und die darin signalisierten Bedürfnisse der EU-
Bevölkerung für mehr Transparenz und Mitbestimmung führten zu einem Paradigmenwechsel.
Während in der Vergangenheit viele Handelsabkommen hinter verschlossener Tür ausverhan-
delt wurden und der Text erst am Ende der Verhandlungen publik gemacht wurde, hat beson-
ders die Transparenzinitiative der letzten EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström es den
breiten Bevölkerungsgruppen ermöglicht, über den Verhandlungsprozess zu Handelsabkom-
men informiert zu sein und auch die eigenen Anliegen über verschiedene Konsultationen und
regelmäßige Informationsveranstaltungen der Kommission mit Stakeholdern zu adressieren.
Das gestiegene Interesse der Bürgerinnen und Bürger der EU ist gerechtfertigt. Vor etwa zwei
Jahrzehnten tangierten Freihandelsabkommen hauptsächlich die Zollbestimmungen zwischen
den beteiligten Handelspartnern. Moderne Handelsabkommen erstrecken sich darüber hinaus
und betreffen oft das öffentliche Beschaffungswesen, die Zusammenarbeit in Regulierungsfra-
gen und auch den Schutz ausländischer Investoren im Gastland.

Auch die Anforderungen der Bevölkerung hinsichtlich der Inhalte von Handelsabkommen haben
sich verändert. In den letzten Jahren wurde vor allem von zahlreichen Nichtregierungsorganisa-
tionen angeregt, dass die EU-Handelspolitik neben dem Ziel des freien Handels dafür sorgen
soll, dass die hohen Produktstandards in der EU aufrechterhalten bleiben und Nachhaltigkeits-
ziele verfolgt werden. Die EU-Kommission hat diese Forderungen ernst genommen und weitest-
gehend auf den Abbau von derartigen Regulierungen im Rahmen von Handelsabkommen ver-
zichtet, obwohl diese als nicht-tarifäre Handelshemmnisse wirken können. Zudem hat sie ge-
rade in den letzten Jahren die Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen zu einem integralen Teil der
verhandelten Abkommen gemacht, wie Abbildung 2-1 am Beispiel von Umweltschutzbestim-
mungen verdeutlicht. Während in den 1990er und 2000er Jahren im Durchschnitt etwa 20 Um-
weltschutzbestimmungen pro abgeschlossenes Abkommen enthalten waren, stieg die Anzahl in
den 2010er Jahren auf knapp 80. Mittlerweile ist es gängige Praxis, den Schutz der Umwelt be-
reits in der Präambel der Abkommen zu betonen und immer wieder im Text des Abkommens
darauf hinzuweisen, dass der freie Handel und die Investitionen im Ausland nicht zulasten des
Umweltschutzes erfolgen dürfen. Das EU-Vorsichtsprinzip wird in den meisten Abkommen
ebenfalls festgeschrieben wie auch die Souveränität der EU in der Umweltpolitik.

Die Bürgerinnen und Bürger der EU erkennen ebenfalls diese Herausforderung und unterstützen
entsprechend die von der Europäischen Kommission eingeführten Maßnahmen. Nach ihren An-
gaben sind derzeit mehr als 130 schützende handelspolitische Maßnahmen vonseiten der EU in
Kraft, die zur Erhaltung von 343.000 europäischen Arbeitsplätzen beitragen (European Commis-
sion, 2020d). Allerdings hält es ein Drittel der von der Europäischen Kommission Befragten für
naiv zu erwarten, dass andere Länder die Handelsregeln einhalten (European Commission,
2020d). Mehr als die Hälfte der Befragten ist der Meinung, dass die EU die Einfuhrzölle für Nicht-
EU-Länder oder Unternehmen erhöhen sollte, die nicht die internationalen Handelsregeln be-
folgen.
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Abbildung 2-1: Umweltschutzbestimmungen in Abkommen der EU
Anzahl der Umweltschutzbestimmungen pro Abkommen im Durchschnitt; Anzahl abgeschlossener Abkommen

                          Umweltbestimmungen im Durchschnitt   Anzahl Abkommen

 90

 80

 70

 60

 50

 40

 30

 20

 10

  0
         1950er        1960er        1970er        1980er      1990er        2000er      2010er

Quellen: Morin, 2018; TRade & ENvironment Database (TREND)

Die Durchsetzbarkeit der in Handelsabkommen enthaltenen Nachhaltigkeitsbestimmungen ist
ein kontrovers diskutierter Punkt. Vor allem die Debatte um den Verhandlungsprozess für ein
Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Ländern (Argentinien, Brasilien, Pa-
raguay und Uruguay) zeigt, dass hier zu prüfen ist, ob strengere Durchsetzungsregeln etwa in
Sachen Umwelt- und Arbeitnehmerschutz bessere Ergebnisse liefern könnten. Das im ausver-
handelten Text des Abkommens enthaltene Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung ist ambitio-
niert und enthält verbindliche Regeln zu Arbeit-, Umwelt- und Klimaschutz (Kolev, 2020b). Das
Abkommen soll dazu beitragen, dass Vereinbarungen multilateraler Regelwerke wie das Pariser
Klimaschutzabkommen oder die ILO-Übereinkommen gefördert werden. Zudem sehen die in-
kludierten Dialog- und Monitoring-Mechanismen sowie das Streitschlichtungsverfahren bei
Nicht-Einhalten der vereinbarten Regeln einen institutionalisierten Austausch unter Einbezie-
hen der Zivilgesellschaft und internationaler Organisationen vor. Es stellt sich jedoch die Frage,
ob die EU nicht noch weitere Ex-ante-Bedingungen stellen soll, um ähnlich wie im Bereich des
Arbeitsschutzes auch umweltpolitische Ziele zu adressieren, etwa im Zusammenhang mit der
Erhaltung des Amazonas-Gebiets.

Zudem wird immer wieder betont, dass bei fehlender Sanktionierbarkeit die Umsetzung der
enthaltenen Nachhaltigkeitsbestimmungen nicht sichergestellt werden kann (siehe etwa Bünd-
nis 90/Die Grünen, 2019). Die wissenschaftliche Evidenz zur Auswirkung der Sanktionierbarkeit
von Nachhaltigkeitsbestimmungen in Handelsabkommen ist in der Literatur nicht hinreichend
geprüft und sollte daher weiter erforscht werden (Kolev, 2020b). Die deutsche EU-

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Ratspräsidentschaft kann hier genutzt werden, um weitere wissenschaftliche Studien in Auftrag
zu geben, um etwas mehr Klarheit zur Wirkung solcher Bestimmungen zu gewinnen.

In diesen Kontext fällt auch die Diskussion um ein geplantes Lieferkettengesetz, das das auf na-
tionaler Ebene für viel Unruhe und Ungewissheit sorgt. Es ist ein nachvollziehbarer Wunsch vie-
ler Bevölkerungsgruppen zu wissen, dass die von ihnen gekauften und konsumierten Produkte
zu menschenwürdigen Bedingungen hergestellt wurden. Zahlreiche Skandale aus der Vergan-
genheit und die damit verbundenen Imageverluste haben dazu geführt, dass die im Ausland
produzierenden Unternehmen ihre Lieferantenbeziehungen vorsichtiger prüfen und Risiken
vermeiden wollen, die ihr Geschäft gefährden könnten. Eine sanktionierbare Verpflichtung mit-
tels eines Lieferkettengesetzes ist jedoch höchst umstritten. Sie sollte auf einen begrenzten,
genau geregelten und realistisch zu prüfenden Umfang an Lieferantenbeziehungen beschränkt
werden. Denn in der heutigen Welt und bei der aktuell herrschenden Fragmentierung der Wert-
schöpfungsketten würde es einen nicht vertretbaren und teils nicht leistbaren bürokratischen
Aufwand gerade für KMU bedeuten, die Verantwortung für jeden einzelnen indirekten Lieferan-
ten tragen zu müssen. Dies gilt umso mehr, wenn die hiesigen Unternehmen nur einen einge-
schränkten Einblick in die eigenen Lieferstrukturen ihrer Lieferanten bekommen können. Haf-
tung und Kontrolle müssen hier unbedingt Hand in Hand gehen.

Nachdem die EU-Handelspolitik weitgehend auf dem richtigen Weg ist, die Anforderungen der
Stakeholder hinsichtlich Transparenz, Mitsprache und der Berücksichtigung von Nachhaltig-
keitsaspekten umzusetzen, steht sie im Jahr 2020 vor zahlreichen weiteren Herausforderungen.
An erster Stelle sind hierbei das konfliktäre internationale Umfeld um die WTO sowie der Kurs-
wechsel der US-Handelspolitik hin zu mehr Protektionismus zu nennen und hier besonders der
Handelskonflikt und die Decouplingtendenzen zwischen den USA und China.

2      Handelsbeziehungen zu den USA im Zeichen protektionisti-
       scher Drohungen
Der veränderte handelspolitische Kurs der USA stellt eine der größten Herausforderungen der
EU-Handelspolitik dar. Während die USA bis etwa vor der Finanzkrise 2009 ein verlässlicher Part-
ner waren, der nach dem Zweiten Weltkrieg aktiv die globale Handelsordnung mit ausgestaltete
und sich im Prozess der Handelsliberalisierung engagierte, haben die USA in den letzten Jahren
für zahlreiche handelspolitische Konfrontationen gesorgt. Schon vor der Trump-Administration
lagen Hinweise über verdeckten Protektionismus in den USA vor, etwa in der Form von ver-
schärften Anforderungen über lokal erbrachte Wertschöpfungsanteile oder intensivere Zollkon-
trollen (Grundke/Moser, 2014). Doch seit dem Amtswechsel zu Beginn des Jahres 2017 hat sich
nicht nur die Ausrichtung der US-Handelspolitik drastisch verändert, sondern auch der Ton, mit
dem diese Politik betrieben wird:

◼ Sofort nach seinem Amtsantritt machte US-Präsident Donald Trump den Ausstieg der USA
  aus der bereits ausverhandelten Transpazifischen Partnerschaft (TPP) offiziell und die Ver-
  handlungen mit der EU zu einem Handels- und Investitionsabkommen wurden abgebrochen.
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◼ Handelsbeschränkungen wurden zunächst auf Waschmaschinen eingeführt, später auf
  Stahl- und Aluminiumimporte mit der fragwürdigen Begründung, die Stahl- und Alumini-
  umimporte (selbst von engen westlichen Partnern) würden die nationale Sicherheit der USA
  gefährden. Auch mit Verweis auf eine vermeintliche Bedrohung der nationalen Sicherheit
  hat der US-Präsident immer wieder mit zweistelligen Zöllen auf Automobilexporte gedroht,
  mit Verweis auf die seiner Ansicht nach zu hohen Automobilexporte Deutschlands in die
  USA, aber auch anderer Länder wie Japan. Somit nutzten die USA ein mögliches Schlupfloch
  in den WTO-Regeln, die unter bestimmten Bedingungen Handelsbarrieren unter Berufung
  auf die nationale Sicherheit erlauben. Ob die Bedingungen gegeben sind, muss juristisch ge-
  klärt werden. Diese Ausnahme wurde von den Handelspartnern seit den 1980er Jahren in
  stillschweigender Übereinkunft nicht genutzt, um keine neue Protektionismuswelle auszu-
  lösen.

◼ Mit China ließen die USA den Handelskonflikt in mehreren Stufen eskalieren. Die Trump-
  Administration will damit nicht nur die unfairen Handelspraktiken im Reich der Mitte bestra-
  fen, sondern auch das eigene Handelsbilanzdefizit senken. Studien zeigen jedoch, dass es
  vornehmlich zu Handelsumlenkungseffekten kam, sodass die gesunkenen Importe aus China
  durch Importe aus anderen Ländern wie Vietnam oder Mexiko kompensiert wurden (Kolev,
  2020c).

Für die europäischen Unternehmen sind die konfrontative Handelspolitik der USA ein großer
Unsicherheitsfaktor. Die USA sind mit einem Anteil von 15,2 Prozent am gesamten Handelsvo-
lumen der größte Handelspartner für die EU im Extra-EU-Handel. Besonders auf der Exportseite
belegten sie im Jahr 2019 mit 18,0 Prozent mit Abstand den ersten Platz unter den Exportziel-
ländern der EU. Auch für die deutsche Wirtschaft stellten die USA im Jahr 2019 mit 8,9 Prozent
den am Umsatz gemessenen wichtigsten Exportmarkt dar. Doch deutsche Unternehmen belie-
fern den US-Markt nicht nur von Europa aus. Sie haben zahlreiche Produktionsstätten dort vor
Ort und stellen an ihren US-Standorten Waren nicht nur für den nordamerikanischen Markt her,
sondern auch für den Export. Somit sind die USA nicht nur der wichtigste Exportmarkt für die
deutsche Wirtschaft, sondern gemessen an den Direktinvestitionen auch der wichtigste Investi-
tionsstandort. Etwa 28,3 Prozent der gesamten deutschen Direktinvestitionsbestände (Aus-
landsinvestitionen mit einer Beteiligung von mindestens 10 Prozent) entfielen im Jahr 2018 auf
die USA. Damit verbunden sind über 900.000 Arbeitsplätze, die deutsche Unternehmen durch
diese Form der Investitionen in den USA zu Verfügung stellen.

Die kommenden Monate werden herausfordernd bleiben, zumal eine dramatische Kursände-
rung in Sachen Handelspolitik selbst bei einer Wahl Joe Bidens zum nächsten US-Präsidenten
nicht zu erwarten ist (Bardt/Kolev, 2020). Zwar scheint der handelspolitische Ansatz des demo-
kratischen Kandidaten etwas kooperativer zu sein. Gleichwohl trägt das aktuelle Wahlpro-
gramm deutlich protektionistische Züge, etwa in Form von Buy-American-Regeln, die noch ver-
schärft werden sollen. Somit ist selbst mit einem neuen Präsidenten nicht damit zu rechnen,
dass die USA zu einem liberalen handelspolitischen Kurs zurückkehren.

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Die deutsche Ratspräsidentschaft sollte zunächst die US-Präsidentschaftswahl abwarten, zumal
Handelspolitik im Wahlkampf nur eine untergeordnete Rolle spielt. Nach der Wahl ist es jedoch
wichtig, den Dialog fortzusetzen und unabhängig von dem Ausgang der Wahl auf Verhandlungen
zu setzen, um die USA für das Thema WTO wiederzugewinnen. Es gilt, die amerikanischen Be-
denken hinsichtlich der globalen Handelsregeln noch besser zu verstehen und weitere gemein-
same Ideen für konstruktive Reformen zu entwickeln. Auch die bilateralen handelspolitischen
Spannungen sind anzugehen. Im Bereich des Automobilhandels ist zum Beispiel in gemeinsamer
Kooperation ein globales Abkommen im Rahmen der WTO denkbar, um die Asymmetrien bei
den Zollsätzen zu beseitigen und weitere Handelsbarrieren abzubauen. Es bleibt dabei aber
auch wichtig, Stärke zu signalisieren. So müssen die deutsche Ratspräsidentschaft und die EU
weiterhin deutlich machen, dass man bei US-Importzöllen auf Autos mit proportionalen Vergel-
tungsmaßnahmen reagiert.

3      Handelsbeziehungen zum VK im Zeichen des Brexits
Nicht weniger relevant für die EU sind auch die Herausforderungen im Verhandlungsprozess mit
dem VK über die neuen Wirtschaftsbeziehungen nach dem vollständigen Austritt aus der EU.
Obwohl sich bislang die Handelsregeln mit dem VK noch nicht geändert haben, sind bereits tiefe
Spuren der Brexit-Diskussion und der damit einhergehenden Pfund-Abwertung zu sehen. Die
folgenden Daten deuten darauf hin, dass die Unternehmen auf beiden Seiten bereits begonnen
haben, ihre Wertschöpfungsketten umzubauen. Darunter dürfte in erster Linie die britische
Wirtschaft leiden, weil ihre Firmen weniger als Zulieferer für EU-Firmen partizipieren können.

War das VK im Jahr 2015 mit einem Warenexportanteil von 7,5 Prozent noch Deutschlands dritt-
wichtigster Exportpartner, rutschte es bis 2019 auf Rang 5 ab mit nur noch 5,9 Prozent. Dahinter
steht ein Rückgang von über 11 Prozent. Während in der langen Frist von 1991 bis 2015 die
deutschen Ausfuhren in das VK im Jahresdurchschnitt um über 5 Prozent anstiegen, ergab sich
für die letzten vier Jahre ein jahresdurchschnittliches Minus von 3 Prozent. Bei den einzelnen
Warengruppen mussten besonders Kraftfahrzeuge und -teile bei den Ausfuhren und Einfuhren
einen Rückgang des Austauschs verzeichnen (Busch, 2020). Inklusive Einfuhren ging es im Wa-
renhandel insgesamt von Rang 5 auf Rang 7 zurück.

Aus Sicht der EU-27 war das VK hinter den USA und China der drittwichtigste Handelspartner
mit einem Anteil von 12,6 Prozent des Warenhandels im Jahr 2019 im Extra-EU-Handel, bei dem
der Handel in der EU nicht berücksichtigt ist. Über die zukünftigen Handelsbeziehungen wird
derzeit zwischen der EU und dem VK verhandelt. Die britische Regierung will die Übergangs-
phase, die seit dem Austritt Ende Januar 2020 gilt und während der die Handelsregeln weitge-
hend unverändert geblieben sind, Ende 2020 beenden. Die Hoffnung wird immer geringer, dass
es bis dahin noch zu einem zumindest rudimentären Freihandelsabkommen kommen wird. Es
könnte dazu kommen, dass im gegenseitigen Handel nicht nur Grenzkontrollen, sondern auch
Zölle eingeführt werden müssen und das VK zu einem WTO-Drittland wie China und die USA
wird. Dies würde dem VK zweifellos sehr viel mehr schaden als der EU und Deutschland, weil
die EU für Britannien mit einem Exportanteil im Waren- und Dienstleistungshandel von rund

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43 Prozent im Jahr 2019 der sehr viel wichtigere Handelspartner ist als umgekehrt mit einem
Anteil von rund 7 Prozent, wenn man die Intra-Exporte der EU-27-Länder untereinander einbe-
zieht. Allerdings würden auch EU-Firmen unter einem solchen harten Brexit leiden, obwohl sie
sich zunehmend auf diesen Schritt vorbereitet haben.

Für die konservative britische Regierung, die ihren Anspruch auf ein neues „Global Britain“ mit
dem Brexit durchsetzen will, scheint es sehr schwierig zu akzeptieren, dass sie aufgrund der
ökonomischen Gegebenheiten bei den Verhandlungen am kürzeren Hebel sitzt. Die EU besteht
auf Mindeststandards bei Umwelt- und Sozialbedingungen sowie bei Wettbewerbs- und Sub-
ventionsregeln. Die britische Regierung will ihre Handlungssouveränität in diesen Bereichen je-
doch nicht so stark einschränken lassen. Ihren Verweis auf andere ähnliche Abkommen ohne
solche Mindeststandards beantwortet die EU mit dem Hinweis darauf, dass das VK geografisch
sehr viel näher liegt als etwa Kanada.

Vor diesem Hintergrund ging die britische Regierung zuletzt auf Konfrontationskurs und droht,
einzelne Teile des Anfang Februar 2020 in Kraft getretenen Austrittsabkommens in Bezug auf
Nordirland zu ändern. Mit diesem Vertragsbruch riskiert sie auf Jahre hinaus den Ruf des VK als
verlässlichen internationalen Partner. Verständlicherweise hat dies die Position der EU und der
deutschen Ratspräsidentschaft gegenüber der Johnson-Regierung weiter verhärtet. Wichtig ist,
dass sich die Mitgliedstaaten durch derartige britische Manöver weiterhin nicht spalten lassen.
Dafür muss die deutsche Ratspräsidentschaft sorgen, obwohl gerade Deutschland handelsmä-
ßig überproportional exponiert ist.

4     Neue Herausforderungen für die EU-Handelspolitik
Im Vorfeld der deutschen Ratspräsidentschaft stand die EU-Handelspolitik nicht zuletzt vor der
Herausforderung, die nachhaltige wirtschaftliche Erholung nach dem dramatischen konjunktu-
rellen Einbruch im Zuge der Corona-Pandemie zu unterstützen. Bereits im Juni kündigte die Eu-
ropäische Kommission eine Überprüfung der EU-Handels- und Investitionspolitik an (European
Commission, 2020e). Hierbei verfolgt die Europäische Kommission im Wesentlichen zwei Ziele:

◼ Zum einen soll bewertet werden, wie die Handelspolitik zu einer raschen und nachhaltigen
  wirtschaftlichen Erholung beitragen kann, indem sie die Wettbewerbsfähigkeit der europäi-
  schen Unternehmen in der Post-COVID-19-Zeit stärkt und die EU-Werte und Standards för-
  dert.

◼ Zum anderen soll geprüft werden, wie die EU-Handelspolitik zur Stärkung der EU auf Basis
  eines Modells der „offenen strategischen Autonomie“ beitragen kann. Hier arbeitet die Eu-
  ropäische Kommission an einer Strategie, die die Vorteile offener Märkte für die europäi-
  schen Unternehmen, Arbeitnehmer und Verbraucher sichert, während sie sie gleichzeitig
  vor unlauteren Praktiken schützt und die Resilienz der europäischen Wirtschaft für die Zu-
  kunft unterstützt.

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Im Einklang mit dem Transparenzbekenntnis der Europäischen Kommission startete sie eine öf-
fentliche Konsultation zu den Überprüfungsvorschlägen, um sich ein umfassendes Bild über die
Anliegen und Forderungen wichtiger Stakeholder zu machen. Die Ergebnisse dieser Konsultation
können auch der deutschen Ratspräsidentschaft wichtige Anregungen und Impulse geben.

In der gleichen Zeit kämpft die Europäische Kommission für eine stabile globale handelspoliti-
sche Ordnung, die auf marktwirtschaftlichen Prinzipien beruht und den liberalen Ansatz aus der
Vergangenheit fortsetzt. Hier arbeitet die EU zusammen mit 13 gleichgesinnten WTO-Partnern
im Rahmen der sogenannten Ottawa-Gruppe, unter anderem Japan, Südkorea, Kanada, Austra-
lien, Chile und Mexiko. Die Ottawa-Gruppe wurde im Oktober 2018 gegründet mit dem Ziel, sich
gemeinsam für den Schutz und die Stärkung der WTO einzusetzen (European Commission,
2018b; siehe auch Kapitel 3). Die deutsche Ratspräsidentschaft sollte diesen kooperativen Kurs
der Koalitionsbildung weiterverfolgen. Die Chance ist groß, dass gerade Deutschland als Han-
delsnation und Schwergewicht in diesem Bereich mehr bewegen kann als andere Länder. Diese
Chance sollte ergriffen werden durch Dialog und Verhandlungen mit wichtigen Handelspart-
nern.

Darüber hinaus gilt es, die Strategie weiterzuverfolgen, mit gleichgesinnten Partnerstaaten die
Handelsbeziehungen durch Freihandelsabkommen zu vertiefen und dabei auch neue rechtliche
Standards etwa im Bereich des Investitionsschutzes zu entwickeln. Daher sollte Deutschland das
bereits ausverhandelte und teilweise vorläufig in Kraft getretene Abkommen mit Kanada (CETA)
endlich ratifizieren. Das würde eine wichtige Signalwirkung entfalten.

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Handelspolitische Empfehlungen

Literatur1
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maier-stellt-handelspolitische-schwerpunkte-der-deutschen-eu-ratspraesidentschaft-im-aus-
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Bundesregierung, 2020, Gemeinsam. Europa wieder stark machen. Programm der deutschen
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bd3d18841/07-15-pdf-rp-programm-neu-2--data.pdf [26.8.2020]

1
    Die Literaturliste bezieht sich auf die Langfassung dieses Gutachtens zu verschiedenen handelspolitischen Themen.
    Das vorliegende Teilgutachten ist eine Auskoppelung.
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Handelspolitische Empfehlungen

Bündnis 90/Die Grünen, 2019, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.9.2019, Für
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Handelspolitische Empfehlungen

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