OSTWESTFALEN - IHK Ostwestfalen

 
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OSTWESTFALEN - IHK Ostwestfalen
Juni 2019

              OSTWESTFALEN
                        INTERNATIONAL
Internetadresse des Monats
Freihandelsabkommen der EU

Veranstaltungen
Korea: Die neue Chemikalien- und Biozidprodukte-Verordnung
7. Wirtschaftstag Indonesien
India Day
17. Internationale IHK-Begegnungswoche: Ostwestfalen meets France
Arbeitskreis Handelspolitik in Arkansas / USA

Unternehmerreisen
Bulgarien: NRW-Mittelstandsbörse / Kooperationsgespräche in Sofia
Brasilien: Markterkundungsreise
Usbekistan: Markterkundungsreise für deutsche Maschinen- und Anlagenbauer
China: Geförderte Fortbildung für Nachwuchskräfte aus NRW
Ungarn: Unternehmerreise NRW Automotive
Italien: NRW-Mittelstandsbörse / Kooperationsgespräche in Mailand
USA: Geschäftsanbahnung Gesundheitswirtschaft in Ohio und Texas

Allgemeine Informationen
DIHK-Studie zu Auslandsinvestitionen stimmt nachdenklich
125 Jahre AHK-Netzwerk
EU-Kommission veröffentlicht Bericht zu gefährlichen Produkten
EU-Maßnahmen gegen Cyberangriffe – Verordnung in Kraft getreten
Euler-Hermes-Studie: China erhält rote Laterne beim Zahlungsverhalten

Ländernotizen
Afrika: Kontinentale Freihandelszone tritt in Kraft
China, VR: Neue Visabestimmungen
Dänemark: Besteuerung ausländischer Praktikanten und Lehrlinge
Frankreich: Gesetzespaket zur Unterstützung von Unternehmen
Indien: E-Visum jetzt ein Jahr gültig
Indonesien: Hauptstadt Jakarta plant massive Investitionen in die Infrastruktur
Iran: Neue US-Sanktionen gegen Irans Metallsektor
Irland: Register der wirtschaftlichen Eigentümer implementiert
Kasachstan: Neuerungen für Filialen ausländischer Unternehmen
Katar: Dienstleistungen erbringen – Informationen
Malta: Parlament verabschiedet neues Markengesetz
Marokko: Neue Konformitätskennzeichnung für alle Baumaterialien
Ländernotizen
               Nigeria: Neues Gesetz über Wettbewerb und Verbraucherschutz
               Russland: Beschluss über nationales digitales Kennzeichnungs- und
               Rückverfolgbarkeitssystem
               Ukraine: Freihandelsabkommen mit Georgien geändert
               Usbekistan: Liberalisierung und Marktöffnung treiben Projekte in vielen Branchen voran

               Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
               Erinnerung: Verwendungsfrist für Ursprungszeugnisse mit dem Aufdruck
               Gemeinschaft/European Community“ ist abgelaufen
               Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen
               Merkblatt zu Genehmigungscodierungen
               Irak: Register der wirtschaftlichen Eigentümer wird eingeführt
               Türkei: Importverordnung und Produktsicherheitsverordnungen für 2019
               VR China: Zollsenkungen für Privatimporte
               Ägypten: Einführung von vorübergehenden Schutzzöllen
               EU: Neue Matrix zur Ursprungskumulierung
               USA/China: Spirale der Sonderzölle dreht sich weiter
               VR China: Neue Sonderzölle auf Waren mit Ursprung USA
               Argentinien erhöht Statistikgebühr bei der Wareneinfuhr
               Oman: TIR-Konvention
               USA: Sonderzölle auf Waren mit Ursprung Mexiko
               Algerien: Neue Verordnung über zusätzliche Zölle
               USA nehmen Schutzzölle auf Stahl und Aluminium gegenüber Mexiko und Kanada zurück
               EU-Antidumpingmaßnahmen – Sonderzölle bei der Einfuhr

               Messen
               China International Import Expo (CIIE)
               Kleingruppe auf der BIJORHCA – Messe für Mode und Schmuck in Paris
               Messebeteiligung auf der REIF in Japan – Erneuerbare Energie

Impressum:                                                  Redaktion und Ansprechpartner:
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld                               Ines Ratajczak – 0521 554-101
Elsa-Brändström-Straße 1-3                                  Auslandsmarketing – Asien + Pazifik, Nah- und Mittelost + Nordafrika
33602 Bielefeld                                             Jens Heckeroth – 0521 554-250
                                                            Auslandsmarketing – Afrika, Amerika, Europa
             Ausgabe 5/2019                                 Martina Wiebusch – 0521 554-232                                   2
                                                            Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Die IHK Ostwestfalen hat die vorgenannten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, kann jedoch keinerlei Gewähr für die
Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen.
Internetadressen des Monats
       Freihandelsabkommen der EU
Die Europäische Union hat auf ihrer Webseite eine Übersicht über bestehende und geplante
Freihandelsabkommen zusammengestellt.
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 Veranstaltungen

       Korea: Die neue Chemikalien- und Biozidprodukte-Verordnung
Am 7. Juni 2019 veranstalten die koreanische Botschaft und das Forschungsinstitut KIST
Europe in Bonn eine kostenlose Informationsveranstaltung über die geänderte
Chemikalienverordnung K-Reach und die neue Verordnung über Biozidprodukte K-BPR. Die
Veranstaltung richtet sich an Unternehmen mit Interesse am koreanischen Chemiemarkt.
Zudem gibt es die Möglichkeit, mit Vertretern des koreanischen Umweltministeriums ins
Gespräch zu kommen. Kontakt und Anmeldung: KIST Europe, Oliver Weiss, E-Mail:
o.weiss@kist-europe.de
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       7. Wirtschaftstag Indonesien
Der Wirtschaftstag Indonesien befasst sich am 12. Juni 2019 in Aachen mit den Themen
Umwelt, Wasser und Bergbau. Hydrogeologen der RWTH Aachen stellen den deutsch-
indonesischen Geo-Campus vor, der Lösungen für Bergbau und Wasserwirtschaft entwickelt.
Unternehmensvertreter berichten von ihren Projekten in den Sektoren Abfallwirtschaft und
Mining. Die Teilnahme ist kostenlos, aber anmeldepflichtig. Kontakt: IHK Aachen, Johannes
Richter, Tel. 0241 4460-129, E-Mail: johannes.richter@aachen.ihk.de
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        India Day
Unternehmer und Experten diskutieren am 25. Juni 2019 in Köln praxisnah
Herausforderungen und Chancen auf dem indischen Markt - von Markteintritt und
Kooperationen mit indischen Partnern über Vertrieb und Produktion bis hin zu Personalfragen
und Outsourcing. Neben einem Rückblick auf "10 Jahre India Day" geht es in diesem Jahr
natürlich auch um die Auswirkungen der Wahlen auf Wirtschaft und Unternehmen, aber auch
um Start-Ups in Indien und die Perspektiven für die Bundesliga im Mutterland des Crickets.
Kontakt: IHK Köln, Anja Grothaus, Tel. 0221 1640-1562, E-Mail: anja.grothaus@koeln.ihk.de
https://www.ihk-koeln.de/India_Day_2019.AxCMS
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Ausgabe 5/2019                                                                           3
Programm: Bitte auf das Bild klicken

        Arbeitskreis Handelspolitik in Arkansas / USA
Jedes Jahr organisieren die EU und USA einen gemeinsamen KMU-Workshop, um die
transatlantische Kooperation in KMU-relevanten Bereichen zu stärken. Am 19. September
2019 wird der nächste Workshop in Little Rock, Arkansas, in den USA stattfinden. Interessierte
Mittelständler sind herzlich zur Teilnahme eingeladen; es gibt keine Reisekostenübernahme.
Die Rückmeldefrist der EU-Kommission ist der 25. Juni 2019. Anmeldung: Eine E-Mail mit
Name, Firma und Anschrift an die Europäische Kommission - TRADE-G3-SEC@ec.europa.eu
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 Unternehmerreisen
       Bulgarien: NRW-Mittelstandsbörse / Kooperationsgespräche in Sofia
Die "Mittelstandsbörse Bulgarien" in Sofia bietet NRW-Unternehmen vom 25. bis 27.
September 2019 die Gelegenheit, Kontakte zu potenziellen bulgarischen Geschäftspartnern
zu knüpfen. Die Gesprächstermine werden im Vorfeld individuell-unternehmensspezifisch
akquiriert, die Teilnahme ist branchenunabhängig. Im Vorfeld werden die Besonderheiten der
zu vermarktenden Produkte/Dienstleistungen mit den deutschen Teilnehmern erarbeitet und
das Anforderungsprofil an die bulgarischen Geschäftspartner definiert. Bei Bedarf werden
Dolmetscher zur Verfügung gestellt. Die Kosten für Reise, Unterkunft und individuelle
Verpflegung trägt jeder Teilnehmer selbst. Anmeldeschluss ist der 17. Juni 2019.
Veranstalter ist die NRW.International GmbH in Düsseldorf. Kontakt: IHK Ostwestfalen, Jens
U. Heckeroth, Tel. 0521 554-250, j.heckeroth@ostwestfalen.ihk.de.
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Ausgabe 5/2019                                                                            4
Brasilien: Markterkundungsreise
Mit einer Markterkundungsreise nach Brasilien vom 15. bis 20. September 2019 bietet die
IHK zu Essen die Möglichkeit, sich gezielt im brasilianischen Markt zu orientieren. Reiseziele
sind die Millionenstädte Natal und Fortaleza im Nordosten sowie die wichtigste
Wirtschaftsmetropole São Paulo im Südosten des Landes. Eine Teilnahme an den zeitgleich
in Natal stattfindenden 39. Deutsch-Brasilianischen Wirtschaftstagen (BDI/CNI) ist ebenfalls
vorgesehen. Themenschwerpunkte sind u. a. Erneuerbare Energien; Wasser- und,
Agrobusiness, Hafen- und Innovationstechnologien sowie F&E. Kontakt: IHK zu Essen, Tobias
Slomke, Tel.: 0201 1892-245, E-Mail: tobias.slomke@essen.ihk.de
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       Usbekistan: Markterkundungsreise für deutsche Maschinen- und Anlagenbauer
Regionaler Schwerpunkt der Reise vom 23. bis 27. September 2019 ist die Hauptstadt
Taschkent. Im Rahmen einer fachbezogenen Präsentationsveranstaltung vor Ort haben
deutsche Unternehmen die Möglichkeit, interessierten lokalen Unternehmen, Verwaltungen,
Verbänden und Institutionen ihre Produkte, Dienstleistungen und mögliche Kooperationsfelder
vorzustellen. Anmeldeschluss ist der 23. August 2019. Kontakt: AHK Zentralasien, Olga
Gorevaya, Tel. 007 727 3561061, E-Mail: pde@ahk-za.com.
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       China: Geförderte Fortbildung für Nachwuchskräfte aus NRW
Erstmals haben High Potentials aus NRW vom 5. Oktober bis 15. Dezember 2019 die
Möglichkeit, im Rahmen der langjährigen Partnerschaft zwischen dem Land NRW und der
chinesischen High Tech-Provinz Jiangsu an einem bis zu zehnwöchigen Austausch- und
Vernetzungsprogramm in China teilzunehmen. Das Vorhaben „Wirtschafts- und
Innovationspartnerschaft NRW-Jiangsu“ bietet die Gelegenheit, sich im Rahmen von
Hospitationen mit Unternehmen in Jiangsu zu vernetzen, Digitalisierung und Innovation „Made
in China“ aus erster Hand kennenzulernen sowie Geschäftskontakte auf- bzw. auszubauen.
Workshops, Fachgespräche und Exkursionen geben einen Einblick in wirtschaftspolitische
Rahmenbedingungen. Kontakt: IHK Köln, Gudrun Grosse, Tel. 0221 1640-1561, E-Mail:
gudrun.grosse@koeln.ihk.de
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        Ungarn: Unternehmerreise NRW Automotive
NRW.International und die IHKs Aachen und Hagen bieten vom 14. bis 16. Oktober 2019
eine Unternehmerreise für Automobilzulieferer nach Ungarn an. Die Teilnehmer erhalten
umfassende Marktinformationen über die ungarische Automobil- und Automobil-
zulieferindustrie und werden bei der Geschäftsanbahnung zu wichtigen potenziellen
ungarischen Vertriebspartnern und Großkunden unterstützt. Firmenbesuche, ein Get-together
mit Vertretern der Automobilindustrie sowie Kooperationsgespräche auf der internationalen
Messe AUTOMOTIVE HUNGARY runden das Programm der Reise ab. Kontakt: IHK Aachen,
Claudia Masbach, Tel. 0241 4460-296, E-Mail: claudia.masbach@aachen.ihk.de
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                                                                                    Details

Ausgabe 5/2019                                                                            5
Italien: NRW-Mittelstandsbörse / Kooperationsgespräche in Mailand
Die Mittelstandsbörse in Mailand – 29. bis 31. Oktober 2019 - ist ein effektives Instrument für
Unternehmen aus NRW, um schnell und kostengünstig an geeignete Kooperationspartner in
Italien zu kommen. Bereits im Vorfeld akquiriert die AHK Italien potenzielle Geschäftspartner,
individuell und branchenunabhängig. Vor Ort werden Anbahnungsgespräche durchgeführt, bei
Bedarf unter Begleitung durch einen Dolmetscher. Die Kosten für Reise, Unterkunft und
individuelle Verpflegung trägt jeder Teilnehmer selbst. Anmeldeschluss ist der 15. Juli 2019.
Die Mittelstandsbörse ist ein Projekt im Rahmen von NRW.International, gefördert vom
nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium.Kontakt: IHK Ostwestfalen, Jens U.
Heckeroth, Tel. 0521 554-250, E-Mail: j.heckeroth@ostwestfalen.ihk.de
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       USA: Geschäftsanbahnung Gesundheitswirtschaft in Ohio und Texas
Die AHK USA-Chicago organisiert vom 4. - 8. November 2019 in Cleveland und Houston eine
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Zulieferer zum Thema
Produktionstechnik im Bereich der Gesundheitswirtschaft. Bei diesem Projekt handelt es sich
um eine projektbezogene Fördermaßnahme im Rahmen des BMWi-Markterschließungs-
programms für KMU. Die mehrtägige Geschäftsreise richtet sich an deutsche Unternehmen,
die Wirtschaftsbeziehungen zu den USA auf- oder ausbauen möchten. Kontakt: Jessica
Ferklass, German American Chamber of Commerce of the Midwest, Tel.: 001312 585-8344,
E-Mail: ferklass@gaccmidwest.org
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 Allgemeine Informationen
        DIHK-Studie zu Auslandsinvestitionen stimmt nachdenklich
Das zunehmend schwierige internationale Umfeld wirkt sich auch auf die Investitionspläne der
hiesigen Unternehmen im Ausland aus, wie eine aktuelle Umfrage des Deutschen Industrie-
und Handelskammertages (DIHK) zeigt. Der neuen DIHK-Umfrage zufolge streichen in diesem
Jahr viele Unternehmen ihre Auslandsbudgets zusammen – auf das tiefste Niveau seit 2013.
Nur noch 30 Prozent der Betriebe planen aktuell eine Erhöhung ihrer Investitionen außerhalb
Deutschlands (2018: 36 Prozent). Dagegen wollen 14 Prozent der Befragten ihr
Auslandsengagement zurückfahren (2018: 9 Prozent). Damit sinkt der Investitionssaldo von
27 auf 16 Punkte. Auch der Anteil der Industrieunternehmen, die überhaupt im Ausland
investieren möchten, erreicht mit 46 Prozent den schwächsten Wert seit 2014.
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         125 Jahre AHK-Netzwerk
Das vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) koordinierte Netz der
Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) mit inzwischen 140 Standorten in 92 Ländern
feiert in diesem Jahr sein 125-jähriges Bestehen. Inzwischen sind die AHKs in nahezu allen
Weltregionen als Türöffner und Problemlöser der deutschen Wirtschaft vertreten.

Ausgabe 5/2019                                                                             6
Als Brückenbauer auch für viele Mitglieder aus den Gastländern vernetzen sie Unternehmen
weltweit. Insgesamt zählen die AHKs mehr als 50.000 Mitgliedschaften an 140 Standorten in
92 Ländern. Rund 2.200 Unternehmerinnen und Unternehmer engagieren sich ehrenamtlich
im AHK-Netz. Die 2.000 Mitarbeiter der AHKs weltweit haben im vergangenen Jahr über
300.000 Anfragen von Unternehmen bearbeitet.
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       EU-Kommission veröffentlicht Bericht zu gefährlichen Produkten
Ob giftiges Spielzeug oder fehlerhafte Autos: im Jahr 2018 lösten rund 2.200 gefährliche
Produkte EU-weiten Alarm aus. 362 Meldungen kamen aus Deutschland. Die meisten
Gefahrenmeldungen an das „Sicherheitstor für gefährliche Produkte“ (das ehemalige
Schnellwarnsystem RAPEX) gingen im letzten Jahr in den Bereichen Spielzeug (31 Prozent)
und Kraftfahrzeuge (19 Prozent) ein, gefolgt von Textilien (10 Prozent). Wie schon im Vorjahr
war China das Ursprungsland Nr. 1 für gefährliche Produkte.
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                                                                                   Details

        EU-Maßnahmen gegen Cyberangriffe – Verordnung in Kraft getreten
gtai - (GTAI) Im Amtsblatt der EU Nr. L 129 I vom 17. Mai 2019 wurden Verordnung und
Beschluss veröffentlicht, die beide am 18. Mai 2019 in Kraft getreten sind. Aus diesen
Rechtsvorschriften ergibt sich unter anderem, dass Vermögen von für Cyberangriffe
Verantwortlichen eingefroren werden kann. Die Verordnung gilt für Cyberangriffe mit
erheblichen Auswirkungen, einschließlich versuchter Cyberangriffe mit potenziell erheblichen
Auswirkungen, die eine äußere Bedrohung für die Union oder ihre Mitgliedstaaten darstellen.
Kriterien, anhand derer die Erheblichkeit der Auswirkungen eines Cyberangriffs festgestellt
werden kann, sind in Art. 2 der Verordnung aufgeführt.
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                                                                                   Details

       Euler-Hermes-Studie: China erhält rote Laterne beim Zahlungsverhalten
Euler-Hermes hat eine Studie zum weltweiten Zahlungsverhalten veröffentlicht. Danach erhält
China die rote Laterne für Spätzahler. Allerdings folgen nur knapp dahinter gleich fünf
Mittelmeerstaaten, darunter zahlreiche Europäer. Schnellzahler wohnen in Neuseeland,
Südafrika und Österreich. Deutschland liegt auf Liste der Schnellzahler auf Rang 12.
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                                                                                   Details

  Ländernotizen
        Afrika: Kontinentale Freihandelszone tritt in Kraft
gtai - Das Abkommen zur Schaffung der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone
(AfCFTA) ist formal zum 30. Mai 2019 in Kraft getreten. Mit einer konkreten Umsetzung des
Abkommens kann jedoch nicht sofort begonnen werden. Es gibt zahlreiche technische und
politische Herausforderungen.
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                                                                                   Details

Ausgabe 5/2019                                                                           7
China, VR: Neue Visabestimmungen
Die chinesische Regierung hat ein überarbeitetes Formular für die Beantragung von China-
Visa herausgegeben. Es ist umfangreicher geworden und kann in Zukunft ausschließlich
online ausgefüllt werden. Wenn die Online-Beantragung abgeschlossen ist, muss der Antrag
ausgedruckt und unterschrieben eingereicht werden. Neu hinzugekommen sind
Fragestellungen zur Arbeitssituation, zu Familie, Mitreisenden, vorherigen Reisen und
Reisedokumenten sowie Militärdiensten. Nicht nur der aktuelle Arbeitgeber wird abgefragt,
sondern auch das Jahreseinkommen sowie Angaben zu früheren Beschäftigungen. Nähere
Informationen werden auch zur Familie erwartet, vor allem im Hinblick auf Beziehungen zu
China. Im Prozess muss auch ein biometrisches(!) Passfoto hochgeladen werden.
Das vorige Antragsformular aus dem Jahr 2013 hat bereits am 10. Mai 2019 seine Gültigkeit
verloren. Meldung des Chinese Visa Application Service Center
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        Dänemark: Besteuerung ausländischer Praktikanten und Lehrlinge
Das dänische Finanzamt hat die geltenden Besteuerungsprinzipien ausländischer
Praktikanten und Lehrlinge sowie ausländischer Studenten im Rahmen eines
Anwendungserlasses angepasst. Nach nationalem Recht haben Personen aus dem Ausland,
die sich zu Ausbildungszwecken in Dänemark aufhalten, die Möglichkeit, die unbeschränkte
Steuerpflicht erst nach 365 Tagen Aufenthalt in Dänemark, bei einem Gesamtzeitraum von 2
Jahren, eintreten zu lassen. Normalerweise beginnt die unbeschränkte Steuerpflicht mit
Einrichtung eines Wohnsitzes und dem Aufenthalt im Land. Entscheidend für die Anwendung
des § 8 Abs. 2 Quellensteuergesetz ist es, dass der Aufenthalt in Dänemark zu
Studienzwecken erfolgt. Personen, die nach Abschluss einer Ausbildung eine Spezial- oder
Weiterausbildung beginnen, sind von dieser Regelung nicht erfasst. Nicht erfasst von dieser
Regelung sind Postdoktoranden oder Doktoranden, die bereits einen universitären Abschluss
haben, oder Trainees. Ebenfalls sind Praktikanten oder Lehrlinge nicht erfasst, da deren
Aufenthalt nicht zu Studienzwecken dient. Als weitere Regelung ist der Art. 20 in der
Modellfassung des OECD Doppelbesteuerungsabkommens zu betrachten. Dieser umfasst in
seiner Anwendung einen weiteren Personenkreis, nämlich auch Lehrlinge und Praktikanten,
ohne diese Begriffe weiter zu definieren.
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        Frankreich: Gesetzespaket zur Unterstützung von Unternehmen
gtai – Unternehmen sollen künftig online über eine Internetplattform gegründet werden
können. Eine Plattform soll bis 2021 die derzeit sieben existierenden Centres de formalités
des entreprises ersetzen. Außerdem sollen die Daten aus dem Handelsregister und den
Handwerksrollen in einem allgemeinen Register zusammengeführt werden. Für Handwerker
wird die Niederlassung weiterhin erleichtert, indem die zurzeit verpflichtende stage de
préparation à l’installation freiwillig wird. In Bezug auf Investitionen sieht das neue Gesetz eine
Stärkung des Bereichs autonomes Fahren vor. Zudem wurde ein Investitionsfonds zur
Unterstützung von Start-ups, der künstlichen Intelligenz und der Nanoelektronik eingerichtet.
Außerdem sollen ausländische Investitionen in bestimmten sensiblen Bereichen stärker
kontrolliert und sanktioniert werden. Weitere Regelungen des neuen Gesetzes betreffen unter
anderem die Schwellenwerte für die Zertifizierung der Rechnungslegung und betreffend die
Arbeitnehmerzahl in Unternehmen, das Führen eines Geschäftskontos für Kleinstunternehmer
sowie die Regelungen zu Restrukturierungsverfahren und gewerblichen Schutzrechten. Das
Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten.
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Ausgabe 5/2019                                                                                 8
Indien: E-Visum jetzt ein Jahr gültig
Deutschen Staatsbürgern ist es seit dem 1. Dezember 2014 möglich, mit einem E-Visum nach
Indien einzureisen. Hierfür ist die online-Beantragung einer Electronic Travel Authorization
(ETA) notwendig. Bisher war das E-Visum für Touristen und Geschäftsreisende maximal 60
Tage gültig. Nun haben Touristen- und Geschäftsvisa eine Gültigkeit von einem Jahr ab
Genehmigung der Electronic Travel Authorization (ETA) und befähigen zu mehrfachen Ein-
und Ausreisen.
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                                                                                   Details

         Indonesien: Hauptstadt Jakarta plant massive Investitionen in die Infrastruktur
gtai - Im Rahmen des 10-Jahres-Enwicklungsplanes für Jakarta bis zum Jahr 2030 hat die
indonesische Hauptstadt neun Großprojekte im Wert von 40 Milliarden US-Dollar aufgelegt.
Sie betreffen den öffentlichen Nahverkehr, wie etwa den Ausbau der innerstädtischen MRT-
und LRT-Bahnstrecken. Weitere Bestandteile sind der Ausbau von Trinkwasserversorgung
und Abwasseraufbereitung sowie der Bau von 600.000 Wohneinheiten.
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        Iran: Neue US-Sanktionen gegen Irans Metallsektor
gtai - Mit neuen Sanktionen gegen Irans Metallsektor sind nun alle großen Exportbranchen
des Landes von umfassenden US-Strafmaßnahmen betroffen. Auch Metallimporte sollen
blockiert werden. Ausländische natürliche und juristische Personen riskieren nun die
Beschlagnahme von Vermögenswerten, die sich in den USA oder unter Kontrolle einer "U.S.
Person" befinden, wenn sie Geschäftsbeziehungen mit dem iranischen Eisen-, Stahl-, Kupfer-
oder Aluminiumsektor unterhalten oder solche Geschäfte unterstützen. Beteiligten
ausländischen Banken droht der Ausschluss vom US-Finanzsystem. Personen, die gegen die
Sanktionen verstoßen, soll die Einreise in die USA verweigert werden. Unter Strafe stehen
auch alle Aktivitäten zur Umgehungen der Sanktionen. Die Sanktionen gelten mit sofortiger
Wirkung. Allerdings wird eine Frist von 90 Tagen für die Beendigung laufender Geschäfte
gewährt. Während der "Wind Down Period" sind Abschluss und Abwicklung neuer Verträge
allerdings nicht zulässig.
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        Irland: Register der wirtschaftlichen Eigentümer implementiert
gtai - Ab dem 22. Juni 2019 sind alle betroffenen Organisationen dazu verpflichtet, die Daten
ihrer wirtschaftlichen Eigentümer zu veröffentlichen. Dies muss bis spätestens 22. November
2019 geschehen sein. Nach dem 22. Juni 2019 gegründete Organisationen werden die
relevanten Informationen spätestens fünf Monate nach ihrer Gründung übermitteln müssen.
Die irische Rechtsverordnung zur Geldwäsche verweist bei der Definition des wirtschaftlichen
Eigentümers auf Art. 3 der Vierten Geldwäscherichtlinie: Wirtschaftlicher Eigentümer
(„benficial owner“) ist, wer direkt oder indirekt mindestens 25 Prozent der Anteile an einer
Gesellschaft hält, direkt oder indirekt mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert oder
auf andere Art und Weise bestimmenden Einfluss auf die Gesellschaft hat, beispielsweise
durch eine entsprechende vertragliche Abrede zwischen den Anteilseignern. Handelt es sich
bei der Gesellschaft um eine Tochtergesellschaft einer anderen Gesellschaft, so richtet sich
die Frage des wirtschaftlichen Eigentums nach den Eigentumsverhältnissen der
Muttergesellschaft.
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Ausgabe 5/2019                                                                           9
Kasachstan: Neuerungen für Filialen ausländischer Unternehmen
gtai - Am 15. Juli 2019 tritt in Kasachstan das Gesetz über die Devisenregulierung und -
kontrolle in Kraft. Das neue Gesetz fördert die Nutzung der nationalen Währung und schränkt
die Verwendung von Fremdwährungen im Inland ein. Nach bisheriger Rechtslage gelten
Filialen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen in Kasachstan als
Devisenausländer. Daher konnten bislang Transaktionen zwischen kasachischen
Unternehmen und Filialen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen in Kasachstan in
ausländischer Währung abgewickelt werden. Gemäß dem neuen Gesetz werden Filialen und
Repräsentanzen ausländischer Unternehmen zu Deviseninländern gezählt, sofern sie eine
Betriebsstätte im Sinne des kasachischen Steuergesetzbuches begründen. Da Filialen
ausländischer Unternehmen in Kasachstan in der Regel eine Betriebsstätte begründen,
werden die Rechtsgeschäfte zwischen kasachischen Unternehmen und Filialen ausländischer
Unternehmen künftig Zahlungen in kasachischer Währung umfassen müssen.
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        Katar: Dienstleistungen erbringen - Informationen
gtai - Allen Kontroversen zum Trotz wird die Fußball WM 2022 in Katar stattfinden. Für den
(Aus-, Um-, Neu-) Bau von zwölf Fußballstadien sowie der dafür notwendigen Infrastruktur
wird der Wüstenstaat ausländische Dienstleistungen importieren müssen, vor allem Bau- und
Handwerksleistungen. Wer keine Überraschungen bei Dienstleistungsverträgen mag, sollte
sich vorab eingehend mit den rechtlichen Rahmenbedingungen in Katar auseinandersetzen.
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                                                                                      Details

       Malta: Parlament verabschiedet neues Markengesetz
gtai – Am 14. Mai 2019 ist das neue Markengesetz in Kraft getreten. Inhaltlich bringt das neue
Gesetz eine deutliche Ausweitung des Begriffs der Marke. Künftig entfällt die Anforderung der
graphischen Darstellbarkeit der Marke, es genügt, wenn sie klar und eindeutig bestimmbar ist.
Dies ermöglicht eine neue Art von Marken, beispielsweise reine Klang- oder
Multimediamarken. Den Vorgaben der Richtlinie folgend bringt das neue Gesetz ebenfalls
erweiterte Möglichkeiten des Rechtsschutzes ohne Gericht sowie eine Ausweitung des
Ablehnungsgrundes der art-, wert- oder technisch bedingten Form: hier genügt jetzt auch ein
„anderes charakteristisches Merkmal“. Wenn die Reproduktion einer Marke in einer
Enzyklopädie oder einem ähnlichen Referenzwerk den Eindruck vermittelt, es handele sich
um eine generische Bezeichnung, kann der Inhaber vom Herausgeber verlangen, deutlich
hervorzuheben, dass es sich um eine geschützte Marke handelt. Dies gilt für schriftliche und
auch für elektronische Referenzwerke.
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        Marokko: Neue Konformitätskennzeichnung für alle Baumaterialien
Eine neue Konformitätskennzeichnung für alle Baumaterialien wurde eingeführt. Es handelt
sich um eine "Bekämpfung der informellen und gefälschten Produkte. 35 Produkte sind
betroffen: Fertigteile, Zement, Türen, Fenster, Isolierung, Gips, Bewehrungs- und Spannstähle
für Beton, Sanitäranlagen, Bodenbeläge und weitere. Das Inkrafttreten dieser Kennzeichnung
wird nach einer Übergangszeit von sechs Monaten ab der Veröffentlichung des Erlasses im
Amtsblatt wirksam. Dies betrifft Hersteller, einschließlich ausländischer Hersteller, Importeure
oder Händler, die diese Produkte direkt nach Marokko exportieren wollen.

Ausgabe 5/2019                                                                            10
Um die "C‫"م‬-Kennzeichnung auf seinem Produkt anzubringen, muss der Hersteller
Inspektionen und Prüfungen durchführen oder durchführen lassen, um die Konformität des
Produkts mit den Anforderungen der einschlägigen Regeln zu beurteilen.
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         Nigeria: Neues Gesetz über Wettbewerb und Verbraucherschutz
gtai - In Nigeria ist das Bundesgesetz über den Wettbewerb und Verbraucherschutz im Januar
2019 in Kraft gesetzt worden. Ziel des Gesetzes ist es wettbewerbsfähige Märkte in der
nigerianischen Wirtschaft zu fördern und aufrechtzuerhalten; die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit zu fördern; die Interessen und das Wohlergehen der Verbraucher zu
schützen und zu fördern, indem ihnen eine größere Vielfalt an Qualitätsprodukten zu
wettbewerbsfähigen         Preisen  angeboten wird;      beschränkende      oder    unlautere
Geschäftspraktiken zu verbieten, die den Wettbewerb verhindern, beschränken oder verzerren
oder den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung von Marktmacht in Nigeria
darstellen; zur nachhaltigen Entwicklung der nigerianischen Wirtschaft beizutragen.
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                                                                                    Details

         Russland: Beschluss über nationales digitales Kennzeichnungs- und
         Rückverfolgbarkeitssystem
gtai – In Russland wird ein einheitliches, staatliches Informationssystem zur Überwachung des
Umlaufs von kennzeichnungspflichtigen Waren mit spezifischen Identifizierungswerkzeugen
festgelegt und die Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Teilnehmer klar definiert. Ziel des
digitalen Kennzeichnungssystems ist es, die Schattenwirtschaft zu reduzieren, den
Verbraucher vor Plagiaten zu schützen, eine Transparenz der Märkte zu schaffen und
letztendlich Steuereinnahmen durch wirksame Kontrolle des Warenumsatzes zu steigern. Eine
Produktkennzeichnung erfolgt nun durch eine Registrierung im staatlichen Informationssystem
und einem anschließenden Antrag. Dieser Antrag wird innerhalb von 5 Werktagen bearbeitet.
Schließlich folgt bei einer entsprechenden Genehmigung ein Dienstleistungsvertrag, der durch
ein Standardformular des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen der Russischen Föderation
wirksam wird. Seit dem 1. März 2019 begann die obligatorische Registrierung von Herstellern
und Verkaufsstellen von Tabakwaren. Derzeit laufen weitere Pilotprojekte zur Kennzeichnung
von Schuhen und Arzneimitteln.
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        Ukraine: Freihandelsabkommen mit Georgien geändert
gtai - Die Änderungen des Abkommens sollen es der Ukraine und Georgien ermöglichen, im
bilateralen Handel identische Ursprungsregeln für Waren und auch Bestimmungen des
Regionalübereinkommens (PEM) über präferenzielle Ursprungsregeln für den gesamten
Mittelmeerraum anzuwenden. So können ukrainische Hersteller Rohstoffe und Komponenten
aus Georgien importieren, diese in der Ukraine verarbeiten und mit ukrainischen
Ursprungszeugnissen zollfrei oder mit Präferenzzollsätzen nach Deutschland exportieren. Die
Änderungen des Freihandelsabkommens werden nach der Ratifizierung durch die Parlamente
beider Länder in Kraft treten.
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Ausgabe 5/2019                                                                          11
Usbekistan: Liberalisierung und Marktöffnung treiben Projekte in vielen
         Branchen voran
gtai - In Usbekistan gibt es in fast allen Wirtschaftssektoren lohnendes Geschäftspotenzial.
Haupttreiber dieser Entwicklung sind realisierte und noch geplante Reformen. In die
Stromwirtschaft fließen mit die meisten Bruttoanlageinvestitionen. Aber auch in den
usbekischen Flaggschiffen der Bergbau- und Hüttenindustrie sind zwischen 2019 und 2022
Projekte im Wert von bis zu 4 Milliarden US$ geplant. Geberbanken wie ADB und Weltbank
unterstützen die regionale Wasserver- und Abwasserentsorgung im Zeitraum 2019 bis
2023/2024 mit etwa 350 Millionen US$. Die Verwaltung der Hauptstadt Taschkent erarbeitet
zurzeit ein Programm für Wasser- und Abwasserprojekte.
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 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

      Erinnerung: Verwendungsfrist für Ursprungszeugnisse mit dem Aufdruck
       Gemeinschaft/European Community“ ist abgelaufen
Alte Vordrucke für Ursprungszeugnisse (UZ) mit dem Aufdruck „Europäische
Gemeinschaft/European Community“ können seit dem 1. Mai 2019 nicht mehr verwendet
werden. Von diesem Zeitpunkt an können nur noch UZ-Formularsätze mit dem Aufdruck
„Europäische Union/European Union“ zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen akzeptiert
werden. Als Vornachweis können vor dem 1. Mai 2019 ausgestellte UZs mit dem Aufdruck
"Europäische Gemeinschaft/European Community" dagegen weiterhin anerkannt werden.
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        Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen
Am 10. Mai 2019 teilte das Finanzgericht Düsseldorf mit, dass die Zollverwaltung die
persönliche Steueridentifikationsnummer sowie das für die persönliche Besteuerung
zuständige Finanzamt der Leiterin bzw. des Leiters der Zollabteilung bei der Neubewertung
zollrechtlicher Bewilligungen abfragen darf. Das Gericht wies allerdings darauf hin, dass die
Zollbehörde keine sensiblen Informationen über die persönliche Situation der betroffenen
Person erheben dürfe. Außerdem müsse die Zollverwaltung die betroffene Person über die
erfolgte Erhebung der personenbezogenen Daten unterrichten. Für die Mitglieder von Beiräten
und Aufsichtsräten, geschäftsführenden Direktoren/innen, Abteilungsleiter/innen (soweit sie
nicht für Zollangelegenheiten des Unternehmens verantwortlich sind) Leiter/innen der
Buchhaltung und Zollsachbearbeiter/innen bestehe hingegen keine Offenbarungspflicht.
Soweit die Anfrage der Zollbehörde diese Personen betreffe, müsse das Unternehmen keine
Auskünfte erteilen. Die Zollverwaltung hat angekündigt, zunächst das Urteil des Finanzgerichts
Düsseldorf abzuwarten. Es ist davon auszugehen, dass nun der Abgleich mit den
Finanzämtern der Wirtschaftsbeteiligten wiederaufgenommen wird. Die Entscheidung ist
rechtskräftig.
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Ausgabe 5/2019                                                                          12
Merkblatt zu Genehmigungscodierungen
Das Merkblatt des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zu den Genehmigungs-
codierungen und zur elektronischen Anmeldung/Abschreibung genehmigungspflichtiger
Ausfuhren im IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr wurde aktualisiert. Das Merkblatt mit Stand 1. Mai
2019 steht auf der Internetseite der Zollverwaltung zum Download bereit.
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        Irak: Register der wirtschaftlichen Eigentümer wird eingeführt
Es geht um die Rückerstattung von offenen Beträgen, die zwecks Bearbeitungsgebühren für
die Legalisierung der Handelsdokumente an die offizielle Bankverbindung des
Handelsattaches in der Botschaft der Republik Irak in Berlin überwiesen worden waren.
Demnach können alle deutschen Unternehmen, die ab 2014, wegen nicht Durchführung bzw.
Teilbearbeitung von Legalisierung ihrer Handelsdokumente, ab sofort mit einem offiziellen
Brief (Firmenlogo, Stempel und Unterschrift des Zuständigen) in dem auch der offene Betrag
genannt ist und die Beilegung des Überweisungsbelegs, ihr Geld zurückerstattet bekommen.
Wichtig dabei ist, dass der offizielle Brief an den Handelsattaché in der Botschaft der Republik
Irak in Berlin adressiert wird.
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        Türkei: Importverordnung und Produktsicherheitsverordnungen für 2019
Im Resmi Gazete, Amtsblatt der Türkei, ist das Importregime für das Jahr 2019 bekannt
gegeben worden. Die Türkei hat die Regelungen der Importregimeverodnung aus den
Vorjahren in mehrere Importverordnungen aufgeteilt. Gleichzeitig wurde mit den
Produktsicherheits- und Kontrollverordnungen 2019 für den Bereich „Produktsicherheit und
Überwachung“ am 30. Dezember 2018 das Außenhandelsregime für das Jahr 2019 erlassen.
Die Informationen sind im Amtsblatt nur in türkischer Sprache veröffentlicht. Die IHK Köln hat
eine kurze Übersicht über einige Informationen in diesem Bereich auf ihrer Internetseite
zusammengestellt.
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        VR China: Zollsenkungen für Privatimporte
gtai - In der VR China wurden die Zölle auf private Importe von bestimmten Produkten aus
dem Ausland gesenkt. Für diese Importe gelten seit 9. April 2019 pauschalierte
Eingangsabgaben (Zoll, Verbrauch- und Umsatzsteuern) in Höhe von 13, 20 und 50 Prozent.
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                                                                                      Details

        Ägypten: Einführung von vorübergehenden Schutzzöllen
gtai - Das ägyptische Handels- und Industrieministerium hat mit Dekret 346 vom 11. April 2019
vorläufige Schutzzölle auf Einfuhren von bestimmten Erzeugnissen aus Eisen und Stahl
eingeführt. Auf Walzdraht und Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl (HS-Positionen
7213 und 7214) beträgt dieser 25 Prozent. Eine Auflistung der Zölle stellt Germany Trade and
Invest zur Verfügung.
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Ausgabe 5/2019                                                                            13
EU: Neue Matrix zur Ursprungskumulierung
Die Europäische Kommission hat mit Amtsblatt Nr. C 158 vom 10. Mai 2019 die aktuelle Matrix
zur Anwendung der diagonalen Ursprungskumulierung im Rahmen des Regionalen
Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln veröffentlicht.
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                                                                                  Details

        USA/China: Spirale der Sonderzölle dreht sich weiter
gtai - Nachdem die US-Regierung die zusätzlichen Zölle für Waren aus China von 10 Prozent
auf 25 Prozent zum 10. Mai 2019 erhöht hat, ist als Reaktion die VR China ebenfalls mit
höheren Zölle auf Waren mit Ursprung in den USA nachgezogen. Mit Wirkung vom 1. Juni
2019 gelten für bestimmte Waren aus den USA Sonderzölle in Höhe von 25, 20, 10 und 5
Prozent. Eine Aufstellung, welche Zölle für welche Waren gelten werden, stellt Germany Trade
and Invest zusammen.
                                                                                  Details

Weitere Schutzzölle von bis zu 25 Prozent gegenüber Waren mit Ursprung in China hat der
US-Handelsbeauftragte dann am 13. Mai 2019 vorgeschlagen und eine Liste möglicherweise
betroffener Produkte veröffentlicht. Am 17. Juni 2019 wird eine öffentliche Anhörung zu dem
Vorschlag stattfinden.
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        VR China: Neue Sonderzölle auf Waren mit Ursprung USA
gtai - Als Reaktion auf neue US-Zölle auf Waren aus China hat die VR China im Gegenzug
ebenfalls höhere Zölle auf Waren mit Ursprung in den USA angekündigt. Mit Wirkung vom 1.
Juni 2019 gelten für bestimmte Waren Sonderzölle in Höhe von 25, 20, 10 und 5%. Betroffen
sind Agrarwaren, mineralische Stoffe, organische und anorganische Chemikalien, chemische
Erzeugnisse, Kunststoffe und Kautschuk sowie Waren daraus, Leder und Lederwaren, Holz
und Holzwaren, Kork- und Flechtwaren, Papier, Spinnstoffe, Bekleidung, Schuhe, keramische
- und Glaswaren, Schmuckwaren, Waren aus Eisen und Stahl, sowie aus Kupfer, Nickel,
Aluminium, Blei, Zink, Zinn und anderen Metallen, Werkzeuge und Schneidwaren aus unedlen
Metallen, mechanische und elektrotechnische Waren, Teile für Schienenfahrzeuge und
Wasserfahrzeuge, optische und medizinische Instrumente, Messgeräte, Uhrmacherwaren,
Musikinstrumente, Möbel sowie Spiel- und Sportgeräte.
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                                                                                  Details

        Argentinien erhöht Statistikgebühr bei der Wareneinfuhr
gtai - Die bei der Einfuhr und der vorübergehenden Einfuhr von Waren erhobene
Statistikgebühr (Tasa de Estadística) beträgt seit dem 7. Mai 2019 2,5 Prozent (bis 6. Mai
2019: 0,5 Prozent). Die Erhöhung gilt bis zum 31. Dezember 2019. Der jeweils erhobene
Betrag darf die im Anhang zu dem Dekret aufgeführten Höchstbeträge nicht überschreiten.
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Ausgabe 5/2019                                                                        14
Oman: TIR-Konvention
Oman ist dem internationalen TIR- Übereinkommen beigetreten. Dieses ist am 29. Mai 2019
in Kraft treten. Das TIR- Verfahren dient der Erleichterung des internationalen Warentransports
mit Straßenfahrzeugen. So sind Waren, die im TIR-Verfahren in Fahrzeugen oder Behältern
unter Zollverschluss befördert werden, in der Regel an den Durchgangszollstellen von
Kontrollen befreit.
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        USA: Sonderzölle auf Waren mit Ursprung Mexiko
gtai - US-Präsident Trump hat Sonderzölle auf sämtliche Waren mit mexikanischem Ursprung
angekündigt. Die Zölle werden mit mangelnder Kooperation Mexikos zur Verhinderung
illegaler Migration begründet. Zum 10. Juni 2019 gilt zunächst ein Sonderzoll in Höhe von 5%.
Sollte Mexiko künftig wie gewünscht kooperieren, werden die Zölle wieder aufgehoben.
Andernfalls wurden bereits weitere Erhöhungen des Sonderzolls angekündigt: auf 10% zum
1.7.2019, auf 15% zum 1.8.2019, auf 20% zum 1.9.2019 und auf 25% zum 1.10.2019.
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       Algerien: Neue Verordnung über zusätzliche Zölle
Die AHK Algerien informiert darüber informieren, dass vor Kurzem eine neue Verordnung zu
den Zusatzzöllen (droit additionnel provisoire de sauvegarde - DAPS) erlassen wurde. Die
neue Verordnung wurde im offiziellen Amtsblatt Nr. 26 veröffentlicht und modifiziert die bisher
geltende Verordnung vom 26. Januar 2019. Wichtigste Änderung gegenüber der alten
Verordnung: Die Zusatzzölle auf rund 100 Produkte, darunter Rindfleisch, entfallen künftig.
Der bisherige Zollsatz auf Zement in Höhe von 200 Prozent wurde auf 100 Prozent gesenkt.
Durch die geänderte Verordnung sinkt die Zahl der mit Zusatzzöllen belegten Waren von 1.095
auf nunmehr 992. Diese Waren weisen unterschiedlich hohe Zusatzzölle auf, die von 30
Prozent bis 120 Prozent reichen. Zum Vergleich: Die alte DAPS-Verordnung sah sogar
Zusatzzölle von bis zu 200 Prozent vor. Kontakt: Deutsch-Algerische Auslandshandels-
kammer https://algerien.ahk.de/
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        USA nehmen Schutzzölle auf Stahl und Aluminium gegenüber Mexiko und
        Kanada zurück
gtai - Der US-Handelsbeauftragte hat am 17. Mai 2019 mitgeteilt, dass die USA die
zusätzlichen Zölle von 25 und 10 Prozent auf Stahl und Aluminiumprodukte mit Ursprung in
Kanada und Mexiko aufheben. Die Entscheidung gilt seit dem 19. Mai 2019. Präsident Trump
hatte die Zölle zum Schutz der nationalen Sicherheit eingeführt. Im Gegenzug nehmen auch
Kanada und Mexiko die zusätzlichen Zölle auf Produkte aus den USA zurück.
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Ausgabe 5/2019                                                                           15
EU-Antidumpingmaßnahmen – Sonderzölle bei der Einfuhr
Für die nachstehend aufgeführten Waren aus den angegebenen Ländern erhebt die EU bei
der Einfuhr Zusatz-Zölle. Die Verordnungen sind einsehbar in den EU-Amtsblättern C bzw. L.
C 151/19
Endlosglasfaserfilamenten mit Ursprung in Bahrain und Ägypten
C 165/19
Solarglas/Volksrepublik China
Zitronensäure/Volksrepublik China
Mononatriumglutamat/Volksrepublik China, Indonesien
C 166/19
Geschweißte Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl/ Belarus, Volksrepublik China,
Russland
C 167/19
gewebte und/oder gesteppte Glasfasermatten/Ägypten, Volksrepublik China
L 116/19
organisch beschichtete Stahlerzeugnisse/Volksrepublik China
L 126
Bioethanol/USA
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  Messen
       China International Import Expo (CIIE)
Die CIIE findet vom 5. bis 10. November 2019 in Shanghai statt. Schwerpunktthemen sind:
Wissenschaft und Technik, Automobil, High-End-Ausstattung, medizinische Geräte und
Gesundheitsprodukte, Produkte zur Steigerung der Lebensqualität, Dienstleistungen, sowie
Lebensmittel und Agrarprodukte. Die GIC Shanghai (AHK) wird auch 2019 exklusiv den
Deutschen Pavillon ausrichten und bietet interessierten Unternehmen umfassenden Pavillon-
Service und Möglichkeit zur Partizipation. Weitere Informationen/Kontakt: IHK Köln, Gudrun
Grosse, Tel. 0221 1640-1561, E-Mail: gudrun.grosse@koeln.ihk.de
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      Kleingruppe auf der BIJORHCA – Messe für Mode und Schmuck in Paris
Vom 6. bis 9. September 2019 dreht sich in Paris wieder alles um Schmuck, Modeaccessoires
und Geschenkartikel. NRW-Aussteller sollten sich die Förderung aus dem Kleingruppen-
programm nicht entgehen lassen.
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       Messebeteiligung auf der REIF in Japan – Erneuerbare Energie
Auch in diesem Jahr bietet NRW seinen Unternehmen mit dem Landesgemeinschaftsstand
wieder die Möglichkeit, zu günstigen Konditionen auf der internationalen Fachmesse
"Renewable Energy Industrial Fair (REIF)" vom 30. bis 31. Oktober 2019 in Koriyama-City,
Fukushima, auszustellen.
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Ausgabe 5/2019                                                                      16
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