OSTWESTFALEN - IHK Ostwestfalen
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Juni 2019 OSTWESTFALEN INTERNATIONAL Internetadresse des Monats Freihandelsabkommen der EU Veranstaltungen Korea: Die neue Chemikalien- und Biozidprodukte-Verordnung 7. Wirtschaftstag Indonesien India Day 17. Internationale IHK-Begegnungswoche: Ostwestfalen meets France Arbeitskreis Handelspolitik in Arkansas / USA Unternehmerreisen Bulgarien: NRW-Mittelstandsbörse / Kooperationsgespräche in Sofia Brasilien: Markterkundungsreise Usbekistan: Markterkundungsreise für deutsche Maschinen- und Anlagenbauer China: Geförderte Fortbildung für Nachwuchskräfte aus NRW Ungarn: Unternehmerreise NRW Automotive Italien: NRW-Mittelstandsbörse / Kooperationsgespräche in Mailand USA: Geschäftsanbahnung Gesundheitswirtschaft in Ohio und Texas Allgemeine Informationen DIHK-Studie zu Auslandsinvestitionen stimmt nachdenklich 125 Jahre AHK-Netzwerk EU-Kommission veröffentlicht Bericht zu gefährlichen Produkten EU-Maßnahmen gegen Cyberangriffe – Verordnung in Kraft getreten Euler-Hermes-Studie: China erhält rote Laterne beim Zahlungsverhalten Ländernotizen Afrika: Kontinentale Freihandelszone tritt in Kraft China, VR: Neue Visabestimmungen Dänemark: Besteuerung ausländischer Praktikanten und Lehrlinge Frankreich: Gesetzespaket zur Unterstützung von Unternehmen Indien: E-Visum jetzt ein Jahr gültig Indonesien: Hauptstadt Jakarta plant massive Investitionen in die Infrastruktur Iran: Neue US-Sanktionen gegen Irans Metallsektor Irland: Register der wirtschaftlichen Eigentümer implementiert Kasachstan: Neuerungen für Filialen ausländischer Unternehmen Katar: Dienstleistungen erbringen – Informationen Malta: Parlament verabschiedet neues Markengesetz Marokko: Neue Konformitätskennzeichnung für alle Baumaterialien
Ländernotizen Nigeria: Neues Gesetz über Wettbewerb und Verbraucherschutz Russland: Beschluss über nationales digitales Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitssystem Ukraine: Freihandelsabkommen mit Georgien geändert Usbekistan: Liberalisierung und Marktöffnung treiben Projekte in vielen Branchen voran Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Erinnerung: Verwendungsfrist für Ursprungszeugnisse mit dem Aufdruck Gemeinschaft/European Community“ ist abgelaufen Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen Merkblatt zu Genehmigungscodierungen Irak: Register der wirtschaftlichen Eigentümer wird eingeführt Türkei: Importverordnung und Produktsicherheitsverordnungen für 2019 VR China: Zollsenkungen für Privatimporte Ägypten: Einführung von vorübergehenden Schutzzöllen EU: Neue Matrix zur Ursprungskumulierung USA/China: Spirale der Sonderzölle dreht sich weiter VR China: Neue Sonderzölle auf Waren mit Ursprung USA Argentinien erhöht Statistikgebühr bei der Wareneinfuhr Oman: TIR-Konvention USA: Sonderzölle auf Waren mit Ursprung Mexiko Algerien: Neue Verordnung über zusätzliche Zölle USA nehmen Schutzzölle auf Stahl und Aluminium gegenüber Mexiko und Kanada zurück EU-Antidumpingmaßnahmen – Sonderzölle bei der Einfuhr Messen China International Import Expo (CIIE) Kleingruppe auf der BIJORHCA – Messe für Mode und Schmuck in Paris Messebeteiligung auf der REIF in Japan – Erneuerbare Energie Impressum: Redaktion und Ansprechpartner: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld Ines Ratajczak – 0521 554-101 Elsa-Brändström-Straße 1-3 Auslandsmarketing – Asien + Pazifik, Nah- und Mittelost + Nordafrika 33602 Bielefeld Jens Heckeroth – 0521 554-250 Auslandsmarketing – Afrika, Amerika, Europa Ausgabe 5/2019 Martina Wiebusch – 0521 554-232 2 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Die IHK Ostwestfalen hat die vorgenannten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, kann jedoch keinerlei Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen.
Internetadressen des Monats Freihandelsabkommen der EU Die Europäische Union hat auf ihrer Webseite eine Übersicht über bestehende und geplante Freihandelsabkommen zusammengestellt. zurück zum Verzeichnis Link Veranstaltungen Korea: Die neue Chemikalien- und Biozidprodukte-Verordnung Am 7. Juni 2019 veranstalten die koreanische Botschaft und das Forschungsinstitut KIST Europe in Bonn eine kostenlose Informationsveranstaltung über die geänderte Chemikalienverordnung K-Reach und die neue Verordnung über Biozidprodukte K-BPR. Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen mit Interesse am koreanischen Chemiemarkt. Zudem gibt es die Möglichkeit, mit Vertretern des koreanischen Umweltministeriums ins Gespräch zu kommen. Kontakt und Anmeldung: KIST Europe, Oliver Weiss, E-Mail: o.weiss@kist-europe.de zurück zum Verzeichnis Details 7. Wirtschaftstag Indonesien Der Wirtschaftstag Indonesien befasst sich am 12. Juni 2019 in Aachen mit den Themen Umwelt, Wasser und Bergbau. Hydrogeologen der RWTH Aachen stellen den deutsch- indonesischen Geo-Campus vor, der Lösungen für Bergbau und Wasserwirtschaft entwickelt. Unternehmensvertreter berichten von ihren Projekten in den Sektoren Abfallwirtschaft und Mining. Die Teilnahme ist kostenlos, aber anmeldepflichtig. Kontakt: IHK Aachen, Johannes Richter, Tel. 0241 4460-129, E-Mail: johannes.richter@aachen.ihk.de zurück zum Verzeichnis Details India Day Unternehmer und Experten diskutieren am 25. Juni 2019 in Köln praxisnah Herausforderungen und Chancen auf dem indischen Markt - von Markteintritt und Kooperationen mit indischen Partnern über Vertrieb und Produktion bis hin zu Personalfragen und Outsourcing. Neben einem Rückblick auf "10 Jahre India Day" geht es in diesem Jahr natürlich auch um die Auswirkungen der Wahlen auf Wirtschaft und Unternehmen, aber auch um Start-Ups in Indien und die Perspektiven für die Bundesliga im Mutterland des Crickets. Kontakt: IHK Köln, Anja Grothaus, Tel. 0221 1640-1562, E-Mail: anja.grothaus@koeln.ihk.de https://www.ihk-koeln.de/India_Day_2019.AxCMS zurück zum Verzeichnis Details Ausgabe 5/2019 3
Programm: Bitte auf das Bild klicken Arbeitskreis Handelspolitik in Arkansas / USA Jedes Jahr organisieren die EU und USA einen gemeinsamen KMU-Workshop, um die transatlantische Kooperation in KMU-relevanten Bereichen zu stärken. Am 19. September 2019 wird der nächste Workshop in Little Rock, Arkansas, in den USA stattfinden. Interessierte Mittelständler sind herzlich zur Teilnahme eingeladen; es gibt keine Reisekostenübernahme. Die Rückmeldefrist der EU-Kommission ist der 25. Juni 2019. Anmeldung: Eine E-Mail mit Name, Firma und Anschrift an die Europäische Kommission - TRADE-G3-SEC@ec.europa.eu zurück zum Verzeichnis Unternehmerreisen Bulgarien: NRW-Mittelstandsbörse / Kooperationsgespräche in Sofia Die "Mittelstandsbörse Bulgarien" in Sofia bietet NRW-Unternehmen vom 25. bis 27. September 2019 die Gelegenheit, Kontakte zu potenziellen bulgarischen Geschäftspartnern zu knüpfen. Die Gesprächstermine werden im Vorfeld individuell-unternehmensspezifisch akquiriert, die Teilnahme ist branchenunabhängig. Im Vorfeld werden die Besonderheiten der zu vermarktenden Produkte/Dienstleistungen mit den deutschen Teilnehmern erarbeitet und das Anforderungsprofil an die bulgarischen Geschäftspartner definiert. Bei Bedarf werden Dolmetscher zur Verfügung gestellt. Die Kosten für Reise, Unterkunft und individuelle Verpflegung trägt jeder Teilnehmer selbst. Anmeldeschluss ist der 17. Juni 2019. Veranstalter ist die NRW.International GmbH in Düsseldorf. Kontakt: IHK Ostwestfalen, Jens U. Heckeroth, Tel. 0521 554-250, j.heckeroth@ostwestfalen.ihk.de. zurück zum Verzeichnis Details Ausgabe 5/2019 4
Brasilien: Markterkundungsreise Mit einer Markterkundungsreise nach Brasilien vom 15. bis 20. September 2019 bietet die IHK zu Essen die Möglichkeit, sich gezielt im brasilianischen Markt zu orientieren. Reiseziele sind die Millionenstädte Natal und Fortaleza im Nordosten sowie die wichtigste Wirtschaftsmetropole São Paulo im Südosten des Landes. Eine Teilnahme an den zeitgleich in Natal stattfindenden 39. Deutsch-Brasilianischen Wirtschaftstagen (BDI/CNI) ist ebenfalls vorgesehen. Themenschwerpunkte sind u. a. Erneuerbare Energien; Wasser- und, Agrobusiness, Hafen- und Innovationstechnologien sowie F&E. Kontakt: IHK zu Essen, Tobias Slomke, Tel.: 0201 1892-245, E-Mail: tobias.slomke@essen.ihk.de zurück zum Verzeichnis Usbekistan: Markterkundungsreise für deutsche Maschinen- und Anlagenbauer Regionaler Schwerpunkt der Reise vom 23. bis 27. September 2019 ist die Hauptstadt Taschkent. Im Rahmen einer fachbezogenen Präsentationsveranstaltung vor Ort haben deutsche Unternehmen die Möglichkeit, interessierten lokalen Unternehmen, Verwaltungen, Verbänden und Institutionen ihre Produkte, Dienstleistungen und mögliche Kooperationsfelder vorzustellen. Anmeldeschluss ist der 23. August 2019. Kontakt: AHK Zentralasien, Olga Gorevaya, Tel. 007 727 3561061, E-Mail: pde@ahk-za.com. zurück zum Verzeichnis Details China: Geförderte Fortbildung für Nachwuchskräfte aus NRW Erstmals haben High Potentials aus NRW vom 5. Oktober bis 15. Dezember 2019 die Möglichkeit, im Rahmen der langjährigen Partnerschaft zwischen dem Land NRW und der chinesischen High Tech-Provinz Jiangsu an einem bis zu zehnwöchigen Austausch- und Vernetzungsprogramm in China teilzunehmen. Das Vorhaben „Wirtschafts- und Innovationspartnerschaft NRW-Jiangsu“ bietet die Gelegenheit, sich im Rahmen von Hospitationen mit Unternehmen in Jiangsu zu vernetzen, Digitalisierung und Innovation „Made in China“ aus erster Hand kennenzulernen sowie Geschäftskontakte auf- bzw. auszubauen. Workshops, Fachgespräche und Exkursionen geben einen Einblick in wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen. Kontakt: IHK Köln, Gudrun Grosse, Tel. 0221 1640-1561, E-Mail: gudrun.grosse@koeln.ihk.de zurück zum Verzeichnis Details Ungarn: Unternehmerreise NRW Automotive NRW.International und die IHKs Aachen und Hagen bieten vom 14. bis 16. Oktober 2019 eine Unternehmerreise für Automobilzulieferer nach Ungarn an. Die Teilnehmer erhalten umfassende Marktinformationen über die ungarische Automobil- und Automobil- zulieferindustrie und werden bei der Geschäftsanbahnung zu wichtigen potenziellen ungarischen Vertriebspartnern und Großkunden unterstützt. Firmenbesuche, ein Get-together mit Vertretern der Automobilindustrie sowie Kooperationsgespräche auf der internationalen Messe AUTOMOTIVE HUNGARY runden das Programm der Reise ab. Kontakt: IHK Aachen, Claudia Masbach, Tel. 0241 4460-296, E-Mail: claudia.masbach@aachen.ihk.de zurück zum Verzeichnis Details Ausgabe 5/2019 5
Italien: NRW-Mittelstandsbörse / Kooperationsgespräche in Mailand Die Mittelstandsbörse in Mailand – 29. bis 31. Oktober 2019 - ist ein effektives Instrument für Unternehmen aus NRW, um schnell und kostengünstig an geeignete Kooperationspartner in Italien zu kommen. Bereits im Vorfeld akquiriert die AHK Italien potenzielle Geschäftspartner, individuell und branchenunabhängig. Vor Ort werden Anbahnungsgespräche durchgeführt, bei Bedarf unter Begleitung durch einen Dolmetscher. Die Kosten für Reise, Unterkunft und individuelle Verpflegung trägt jeder Teilnehmer selbst. Anmeldeschluss ist der 15. Juli 2019. Die Mittelstandsbörse ist ein Projekt im Rahmen von NRW.International, gefördert vom nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium.Kontakt: IHK Ostwestfalen, Jens U. Heckeroth, Tel. 0521 554-250, E-Mail: j.heckeroth@ostwestfalen.ihk.de zurück zum Verzeichnis Details USA: Geschäftsanbahnung Gesundheitswirtschaft in Ohio und Texas Die AHK USA-Chicago organisiert vom 4. - 8. November 2019 in Cleveland und Houston eine Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Zulieferer zum Thema Produktionstechnik im Bereich der Gesundheitswirtschaft. Bei diesem Projekt handelt es sich um eine projektbezogene Fördermaßnahme im Rahmen des BMWi-Markterschließungs- programms für KMU. Die mehrtägige Geschäftsreise richtet sich an deutsche Unternehmen, die Wirtschaftsbeziehungen zu den USA auf- oder ausbauen möchten. Kontakt: Jessica Ferklass, German American Chamber of Commerce of the Midwest, Tel.: 001312 585-8344, E-Mail: ferklass@gaccmidwest.org zurück zum Verzeichnis Details Allgemeine Informationen DIHK-Studie zu Auslandsinvestitionen stimmt nachdenklich Das zunehmend schwierige internationale Umfeld wirkt sich auch auf die Investitionspläne der hiesigen Unternehmen im Ausland aus, wie eine aktuelle Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) zeigt. Der neuen DIHK-Umfrage zufolge streichen in diesem Jahr viele Unternehmen ihre Auslandsbudgets zusammen – auf das tiefste Niveau seit 2013. Nur noch 30 Prozent der Betriebe planen aktuell eine Erhöhung ihrer Investitionen außerhalb Deutschlands (2018: 36 Prozent). Dagegen wollen 14 Prozent der Befragten ihr Auslandsengagement zurückfahren (2018: 9 Prozent). Damit sinkt der Investitionssaldo von 27 auf 16 Punkte. Auch der Anteil der Industrieunternehmen, die überhaupt im Ausland investieren möchten, erreicht mit 46 Prozent den schwächsten Wert seit 2014. zurück zum Verzeichnis Details 125 Jahre AHK-Netzwerk Das vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) koordinierte Netz der Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) mit inzwischen 140 Standorten in 92 Ländern feiert in diesem Jahr sein 125-jähriges Bestehen. Inzwischen sind die AHKs in nahezu allen Weltregionen als Türöffner und Problemlöser der deutschen Wirtschaft vertreten. Ausgabe 5/2019 6
Als Brückenbauer auch für viele Mitglieder aus den Gastländern vernetzen sie Unternehmen weltweit. Insgesamt zählen die AHKs mehr als 50.000 Mitgliedschaften an 140 Standorten in 92 Ländern. Rund 2.200 Unternehmerinnen und Unternehmer engagieren sich ehrenamtlich im AHK-Netz. Die 2.000 Mitarbeiter der AHKs weltweit haben im vergangenen Jahr über 300.000 Anfragen von Unternehmen bearbeitet. zurück zum Verzeichnis Details EU-Kommission veröffentlicht Bericht zu gefährlichen Produkten Ob giftiges Spielzeug oder fehlerhafte Autos: im Jahr 2018 lösten rund 2.200 gefährliche Produkte EU-weiten Alarm aus. 362 Meldungen kamen aus Deutschland. Die meisten Gefahrenmeldungen an das „Sicherheitstor für gefährliche Produkte“ (das ehemalige Schnellwarnsystem RAPEX) gingen im letzten Jahr in den Bereichen Spielzeug (31 Prozent) und Kraftfahrzeuge (19 Prozent) ein, gefolgt von Textilien (10 Prozent). Wie schon im Vorjahr war China das Ursprungsland Nr. 1 für gefährliche Produkte. zurück zum Verzeichnis Details EU-Maßnahmen gegen Cyberangriffe – Verordnung in Kraft getreten gtai - (GTAI) Im Amtsblatt der EU Nr. L 129 I vom 17. Mai 2019 wurden Verordnung und Beschluss veröffentlicht, die beide am 18. Mai 2019 in Kraft getreten sind. Aus diesen Rechtsvorschriften ergibt sich unter anderem, dass Vermögen von für Cyberangriffe Verantwortlichen eingefroren werden kann. Die Verordnung gilt für Cyberangriffe mit erheblichen Auswirkungen, einschließlich versuchter Cyberangriffe mit potenziell erheblichen Auswirkungen, die eine äußere Bedrohung für die Union oder ihre Mitgliedstaaten darstellen. Kriterien, anhand derer die Erheblichkeit der Auswirkungen eines Cyberangriffs festgestellt werden kann, sind in Art. 2 der Verordnung aufgeführt. zurück zum Verzeichnis Details Euler-Hermes-Studie: China erhält rote Laterne beim Zahlungsverhalten Euler-Hermes hat eine Studie zum weltweiten Zahlungsverhalten veröffentlicht. Danach erhält China die rote Laterne für Spätzahler. Allerdings folgen nur knapp dahinter gleich fünf Mittelmeerstaaten, darunter zahlreiche Europäer. Schnellzahler wohnen in Neuseeland, Südafrika und Österreich. Deutschland liegt auf Liste der Schnellzahler auf Rang 12. zurück zum Verzeichnis Details Ländernotizen Afrika: Kontinentale Freihandelszone tritt in Kraft gtai - Das Abkommen zur Schaffung der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone (AfCFTA) ist formal zum 30. Mai 2019 in Kraft getreten. Mit einer konkreten Umsetzung des Abkommens kann jedoch nicht sofort begonnen werden. Es gibt zahlreiche technische und politische Herausforderungen. zurück zum Verzeichnis Details Ausgabe 5/2019 7
China, VR: Neue Visabestimmungen Die chinesische Regierung hat ein überarbeitetes Formular für die Beantragung von China- Visa herausgegeben. Es ist umfangreicher geworden und kann in Zukunft ausschließlich online ausgefüllt werden. Wenn die Online-Beantragung abgeschlossen ist, muss der Antrag ausgedruckt und unterschrieben eingereicht werden. Neu hinzugekommen sind Fragestellungen zur Arbeitssituation, zu Familie, Mitreisenden, vorherigen Reisen und Reisedokumenten sowie Militärdiensten. Nicht nur der aktuelle Arbeitgeber wird abgefragt, sondern auch das Jahreseinkommen sowie Angaben zu früheren Beschäftigungen. Nähere Informationen werden auch zur Familie erwartet, vor allem im Hinblick auf Beziehungen zu China. Im Prozess muss auch ein biometrisches(!) Passfoto hochgeladen werden. Das vorige Antragsformular aus dem Jahr 2013 hat bereits am 10. Mai 2019 seine Gültigkeit verloren. Meldung des Chinese Visa Application Service Center zurück zum Verzeichnis Details Dänemark: Besteuerung ausländischer Praktikanten und Lehrlinge Das dänische Finanzamt hat die geltenden Besteuerungsprinzipien ausländischer Praktikanten und Lehrlinge sowie ausländischer Studenten im Rahmen eines Anwendungserlasses angepasst. Nach nationalem Recht haben Personen aus dem Ausland, die sich zu Ausbildungszwecken in Dänemark aufhalten, die Möglichkeit, die unbeschränkte Steuerpflicht erst nach 365 Tagen Aufenthalt in Dänemark, bei einem Gesamtzeitraum von 2 Jahren, eintreten zu lassen. Normalerweise beginnt die unbeschränkte Steuerpflicht mit Einrichtung eines Wohnsitzes und dem Aufenthalt im Land. Entscheidend für die Anwendung des § 8 Abs. 2 Quellensteuergesetz ist es, dass der Aufenthalt in Dänemark zu Studienzwecken erfolgt. Personen, die nach Abschluss einer Ausbildung eine Spezial- oder Weiterausbildung beginnen, sind von dieser Regelung nicht erfasst. Nicht erfasst von dieser Regelung sind Postdoktoranden oder Doktoranden, die bereits einen universitären Abschluss haben, oder Trainees. Ebenfalls sind Praktikanten oder Lehrlinge nicht erfasst, da deren Aufenthalt nicht zu Studienzwecken dient. Als weitere Regelung ist der Art. 20 in der Modellfassung des OECD Doppelbesteuerungsabkommens zu betrachten. Dieser umfasst in seiner Anwendung einen weiteren Personenkreis, nämlich auch Lehrlinge und Praktikanten, ohne diese Begriffe weiter zu definieren. zurück zum Verzeichnis Frankreich: Gesetzespaket zur Unterstützung von Unternehmen gtai – Unternehmen sollen künftig online über eine Internetplattform gegründet werden können. Eine Plattform soll bis 2021 die derzeit sieben existierenden Centres de formalités des entreprises ersetzen. Außerdem sollen die Daten aus dem Handelsregister und den Handwerksrollen in einem allgemeinen Register zusammengeführt werden. Für Handwerker wird die Niederlassung weiterhin erleichtert, indem die zurzeit verpflichtende stage de préparation à l’installation freiwillig wird. In Bezug auf Investitionen sieht das neue Gesetz eine Stärkung des Bereichs autonomes Fahren vor. Zudem wurde ein Investitionsfonds zur Unterstützung von Start-ups, der künstlichen Intelligenz und der Nanoelektronik eingerichtet. Außerdem sollen ausländische Investitionen in bestimmten sensiblen Bereichen stärker kontrolliert und sanktioniert werden. Weitere Regelungen des neuen Gesetzes betreffen unter anderem die Schwellenwerte für die Zertifizierung der Rechnungslegung und betreffend die Arbeitnehmerzahl in Unternehmen, das Führen eines Geschäftskontos für Kleinstunternehmer sowie die Regelungen zu Restrukturierungsverfahren und gewerblichen Schutzrechten. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten. zurück zum Verzeichnis Ausgabe 5/2019 8
Indien: E-Visum jetzt ein Jahr gültig Deutschen Staatsbürgern ist es seit dem 1. Dezember 2014 möglich, mit einem E-Visum nach Indien einzureisen. Hierfür ist die online-Beantragung einer Electronic Travel Authorization (ETA) notwendig. Bisher war das E-Visum für Touristen und Geschäftsreisende maximal 60 Tage gültig. Nun haben Touristen- und Geschäftsvisa eine Gültigkeit von einem Jahr ab Genehmigung der Electronic Travel Authorization (ETA) und befähigen zu mehrfachen Ein- und Ausreisen. zurück zum Verzeichnis Details Indonesien: Hauptstadt Jakarta plant massive Investitionen in die Infrastruktur gtai - Im Rahmen des 10-Jahres-Enwicklungsplanes für Jakarta bis zum Jahr 2030 hat die indonesische Hauptstadt neun Großprojekte im Wert von 40 Milliarden US-Dollar aufgelegt. Sie betreffen den öffentlichen Nahverkehr, wie etwa den Ausbau der innerstädtischen MRT- und LRT-Bahnstrecken. Weitere Bestandteile sind der Ausbau von Trinkwasserversorgung und Abwasseraufbereitung sowie der Bau von 600.000 Wohneinheiten. zurück zum Verzeichnis Details Iran: Neue US-Sanktionen gegen Irans Metallsektor gtai - Mit neuen Sanktionen gegen Irans Metallsektor sind nun alle großen Exportbranchen des Landes von umfassenden US-Strafmaßnahmen betroffen. Auch Metallimporte sollen blockiert werden. Ausländische natürliche und juristische Personen riskieren nun die Beschlagnahme von Vermögenswerten, die sich in den USA oder unter Kontrolle einer "U.S. Person" befinden, wenn sie Geschäftsbeziehungen mit dem iranischen Eisen-, Stahl-, Kupfer- oder Aluminiumsektor unterhalten oder solche Geschäfte unterstützen. Beteiligten ausländischen Banken droht der Ausschluss vom US-Finanzsystem. Personen, die gegen die Sanktionen verstoßen, soll die Einreise in die USA verweigert werden. Unter Strafe stehen auch alle Aktivitäten zur Umgehungen der Sanktionen. Die Sanktionen gelten mit sofortiger Wirkung. Allerdings wird eine Frist von 90 Tagen für die Beendigung laufender Geschäfte gewährt. Während der "Wind Down Period" sind Abschluss und Abwicklung neuer Verträge allerdings nicht zulässig. zurück zum Verzeichnis Irland: Register der wirtschaftlichen Eigentümer implementiert gtai - Ab dem 22. Juni 2019 sind alle betroffenen Organisationen dazu verpflichtet, die Daten ihrer wirtschaftlichen Eigentümer zu veröffentlichen. Dies muss bis spätestens 22. November 2019 geschehen sein. Nach dem 22. Juni 2019 gegründete Organisationen werden die relevanten Informationen spätestens fünf Monate nach ihrer Gründung übermitteln müssen. Die irische Rechtsverordnung zur Geldwäsche verweist bei der Definition des wirtschaftlichen Eigentümers auf Art. 3 der Vierten Geldwäscherichtlinie: Wirtschaftlicher Eigentümer („benficial owner“) ist, wer direkt oder indirekt mindestens 25 Prozent der Anteile an einer Gesellschaft hält, direkt oder indirekt mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert oder auf andere Art und Weise bestimmenden Einfluss auf die Gesellschaft hat, beispielsweise durch eine entsprechende vertragliche Abrede zwischen den Anteilseignern. Handelt es sich bei der Gesellschaft um eine Tochtergesellschaft einer anderen Gesellschaft, so richtet sich die Frage des wirtschaftlichen Eigentums nach den Eigentumsverhältnissen der Muttergesellschaft. zurück zum Verzeichnis Details Ausgabe 5/2019 9
Kasachstan: Neuerungen für Filialen ausländischer Unternehmen gtai - Am 15. Juli 2019 tritt in Kasachstan das Gesetz über die Devisenregulierung und - kontrolle in Kraft. Das neue Gesetz fördert die Nutzung der nationalen Währung und schränkt die Verwendung von Fremdwährungen im Inland ein. Nach bisheriger Rechtslage gelten Filialen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen in Kasachstan als Devisenausländer. Daher konnten bislang Transaktionen zwischen kasachischen Unternehmen und Filialen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen in Kasachstan in ausländischer Währung abgewickelt werden. Gemäß dem neuen Gesetz werden Filialen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen zu Deviseninländern gezählt, sofern sie eine Betriebsstätte im Sinne des kasachischen Steuergesetzbuches begründen. Da Filialen ausländischer Unternehmen in Kasachstan in der Regel eine Betriebsstätte begründen, werden die Rechtsgeschäfte zwischen kasachischen Unternehmen und Filialen ausländischer Unternehmen künftig Zahlungen in kasachischer Währung umfassen müssen. zurück zum Verzeichnis Katar: Dienstleistungen erbringen - Informationen gtai - Allen Kontroversen zum Trotz wird die Fußball WM 2022 in Katar stattfinden. Für den (Aus-, Um-, Neu-) Bau von zwölf Fußballstadien sowie der dafür notwendigen Infrastruktur wird der Wüstenstaat ausländische Dienstleistungen importieren müssen, vor allem Bau- und Handwerksleistungen. Wer keine Überraschungen bei Dienstleistungsverträgen mag, sollte sich vorab eingehend mit den rechtlichen Rahmenbedingungen in Katar auseinandersetzen. zurück zum Verzeichnis Details Malta: Parlament verabschiedet neues Markengesetz gtai – Am 14. Mai 2019 ist das neue Markengesetz in Kraft getreten. Inhaltlich bringt das neue Gesetz eine deutliche Ausweitung des Begriffs der Marke. Künftig entfällt die Anforderung der graphischen Darstellbarkeit der Marke, es genügt, wenn sie klar und eindeutig bestimmbar ist. Dies ermöglicht eine neue Art von Marken, beispielsweise reine Klang- oder Multimediamarken. Den Vorgaben der Richtlinie folgend bringt das neue Gesetz ebenfalls erweiterte Möglichkeiten des Rechtsschutzes ohne Gericht sowie eine Ausweitung des Ablehnungsgrundes der art-, wert- oder technisch bedingten Form: hier genügt jetzt auch ein „anderes charakteristisches Merkmal“. Wenn die Reproduktion einer Marke in einer Enzyklopädie oder einem ähnlichen Referenzwerk den Eindruck vermittelt, es handele sich um eine generische Bezeichnung, kann der Inhaber vom Herausgeber verlangen, deutlich hervorzuheben, dass es sich um eine geschützte Marke handelt. Dies gilt für schriftliche und auch für elektronische Referenzwerke. zurück zum Verzeichnis Marokko: Neue Konformitätskennzeichnung für alle Baumaterialien Eine neue Konformitätskennzeichnung für alle Baumaterialien wurde eingeführt. Es handelt sich um eine "Bekämpfung der informellen und gefälschten Produkte. 35 Produkte sind betroffen: Fertigteile, Zement, Türen, Fenster, Isolierung, Gips, Bewehrungs- und Spannstähle für Beton, Sanitäranlagen, Bodenbeläge und weitere. Das Inkrafttreten dieser Kennzeichnung wird nach einer Übergangszeit von sechs Monaten ab der Veröffentlichung des Erlasses im Amtsblatt wirksam. Dies betrifft Hersteller, einschließlich ausländischer Hersteller, Importeure oder Händler, die diese Produkte direkt nach Marokko exportieren wollen. Ausgabe 5/2019 10
Um die "C"م-Kennzeichnung auf seinem Produkt anzubringen, muss der Hersteller Inspektionen und Prüfungen durchführen oder durchführen lassen, um die Konformität des Produkts mit den Anforderungen der einschlägigen Regeln zu beurteilen. zurück zum Verzeichnis Nigeria: Neues Gesetz über Wettbewerb und Verbraucherschutz gtai - In Nigeria ist das Bundesgesetz über den Wettbewerb und Verbraucherschutz im Januar 2019 in Kraft gesetzt worden. Ziel des Gesetzes ist es wettbewerbsfähige Märkte in der nigerianischen Wirtschaft zu fördern und aufrechtzuerhalten; die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu fördern; die Interessen und das Wohlergehen der Verbraucher zu schützen und zu fördern, indem ihnen eine größere Vielfalt an Qualitätsprodukten zu wettbewerbsfähigen Preisen angeboten wird; beschränkende oder unlautere Geschäftspraktiken zu verbieten, die den Wettbewerb verhindern, beschränken oder verzerren oder den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung von Marktmacht in Nigeria darstellen; zur nachhaltigen Entwicklung der nigerianischen Wirtschaft beizutragen. zurück zum Verzeichnis Details Russland: Beschluss über nationales digitales Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitssystem gtai – In Russland wird ein einheitliches, staatliches Informationssystem zur Überwachung des Umlaufs von kennzeichnungspflichtigen Waren mit spezifischen Identifizierungswerkzeugen festgelegt und die Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Teilnehmer klar definiert. Ziel des digitalen Kennzeichnungssystems ist es, die Schattenwirtschaft zu reduzieren, den Verbraucher vor Plagiaten zu schützen, eine Transparenz der Märkte zu schaffen und letztendlich Steuereinnahmen durch wirksame Kontrolle des Warenumsatzes zu steigern. Eine Produktkennzeichnung erfolgt nun durch eine Registrierung im staatlichen Informationssystem und einem anschließenden Antrag. Dieser Antrag wird innerhalb von 5 Werktagen bearbeitet. Schließlich folgt bei einer entsprechenden Genehmigung ein Dienstleistungsvertrag, der durch ein Standardformular des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen der Russischen Föderation wirksam wird. Seit dem 1. März 2019 begann die obligatorische Registrierung von Herstellern und Verkaufsstellen von Tabakwaren. Derzeit laufen weitere Pilotprojekte zur Kennzeichnung von Schuhen und Arzneimitteln. zurück zum Verzeichnis Ukraine: Freihandelsabkommen mit Georgien geändert gtai - Die Änderungen des Abkommens sollen es der Ukraine und Georgien ermöglichen, im bilateralen Handel identische Ursprungsregeln für Waren und auch Bestimmungen des Regionalübereinkommens (PEM) über präferenzielle Ursprungsregeln für den gesamten Mittelmeerraum anzuwenden. So können ukrainische Hersteller Rohstoffe und Komponenten aus Georgien importieren, diese in der Ukraine verarbeiten und mit ukrainischen Ursprungszeugnissen zollfrei oder mit Präferenzzollsätzen nach Deutschland exportieren. Die Änderungen des Freihandelsabkommens werden nach der Ratifizierung durch die Parlamente beider Länder in Kraft treten. zurück zum Verzeichnis Ausgabe 5/2019 11
Usbekistan: Liberalisierung und Marktöffnung treiben Projekte in vielen Branchen voran gtai - In Usbekistan gibt es in fast allen Wirtschaftssektoren lohnendes Geschäftspotenzial. Haupttreiber dieser Entwicklung sind realisierte und noch geplante Reformen. In die Stromwirtschaft fließen mit die meisten Bruttoanlageinvestitionen. Aber auch in den usbekischen Flaggschiffen der Bergbau- und Hüttenindustrie sind zwischen 2019 und 2022 Projekte im Wert von bis zu 4 Milliarden US$ geplant. Geberbanken wie ADB und Weltbank unterstützen die regionale Wasserver- und Abwasserentsorgung im Zeitraum 2019 bis 2023/2024 mit etwa 350 Millionen US$. Die Verwaltung der Hauptstadt Taschkent erarbeitet zurzeit ein Programm für Wasser- und Abwasserprojekte. zurück zum Verzeichnis Details Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Erinnerung: Verwendungsfrist für Ursprungszeugnisse mit dem Aufdruck Gemeinschaft/European Community“ ist abgelaufen Alte Vordrucke für Ursprungszeugnisse (UZ) mit dem Aufdruck „Europäische Gemeinschaft/European Community“ können seit dem 1. Mai 2019 nicht mehr verwendet werden. Von diesem Zeitpunkt an können nur noch UZ-Formularsätze mit dem Aufdruck „Europäische Union/European Union“ zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen akzeptiert werden. Als Vornachweis können vor dem 1. Mai 2019 ausgestellte UZs mit dem Aufdruck "Europäische Gemeinschaft/European Community" dagegen weiterhin anerkannt werden. zurück zum Verzeichnis Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen Am 10. Mai 2019 teilte das Finanzgericht Düsseldorf mit, dass die Zollverwaltung die persönliche Steueridentifikationsnummer sowie das für die persönliche Besteuerung zuständige Finanzamt der Leiterin bzw. des Leiters der Zollabteilung bei der Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen abfragen darf. Das Gericht wies allerdings darauf hin, dass die Zollbehörde keine sensiblen Informationen über die persönliche Situation der betroffenen Person erheben dürfe. Außerdem müsse die Zollverwaltung die betroffene Person über die erfolgte Erhebung der personenbezogenen Daten unterrichten. Für die Mitglieder von Beiräten und Aufsichtsräten, geschäftsführenden Direktoren/innen, Abteilungsleiter/innen (soweit sie nicht für Zollangelegenheiten des Unternehmens verantwortlich sind) Leiter/innen der Buchhaltung und Zollsachbearbeiter/innen bestehe hingegen keine Offenbarungspflicht. Soweit die Anfrage der Zollbehörde diese Personen betreffe, müsse das Unternehmen keine Auskünfte erteilen. Die Zollverwaltung hat angekündigt, zunächst das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf abzuwarten. Es ist davon auszugehen, dass nun der Abgleich mit den Finanzämtern der Wirtschaftsbeteiligten wiederaufgenommen wird. Die Entscheidung ist rechtskräftig. zurück zum Verzeichnis Details Ausgabe 5/2019 12
Merkblatt zu Genehmigungscodierungen Das Merkblatt des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zu den Genehmigungs- codierungen und zur elektronischen Anmeldung/Abschreibung genehmigungspflichtiger Ausfuhren im IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr wurde aktualisiert. Das Merkblatt mit Stand 1. Mai 2019 steht auf der Internetseite der Zollverwaltung zum Download bereit. zurück zum Verzeichnis Details Irak: Register der wirtschaftlichen Eigentümer wird eingeführt Es geht um die Rückerstattung von offenen Beträgen, die zwecks Bearbeitungsgebühren für die Legalisierung der Handelsdokumente an die offizielle Bankverbindung des Handelsattaches in der Botschaft der Republik Irak in Berlin überwiesen worden waren. Demnach können alle deutschen Unternehmen, die ab 2014, wegen nicht Durchführung bzw. Teilbearbeitung von Legalisierung ihrer Handelsdokumente, ab sofort mit einem offiziellen Brief (Firmenlogo, Stempel und Unterschrift des Zuständigen) in dem auch der offene Betrag genannt ist und die Beilegung des Überweisungsbelegs, ihr Geld zurückerstattet bekommen. Wichtig dabei ist, dass der offizielle Brief an den Handelsattaché in der Botschaft der Republik Irak in Berlin adressiert wird. zurück zum Verzeichnis Türkei: Importverordnung und Produktsicherheitsverordnungen für 2019 Im Resmi Gazete, Amtsblatt der Türkei, ist das Importregime für das Jahr 2019 bekannt gegeben worden. Die Türkei hat die Regelungen der Importregimeverodnung aus den Vorjahren in mehrere Importverordnungen aufgeteilt. Gleichzeitig wurde mit den Produktsicherheits- und Kontrollverordnungen 2019 für den Bereich „Produktsicherheit und Überwachung“ am 30. Dezember 2018 das Außenhandelsregime für das Jahr 2019 erlassen. Die Informationen sind im Amtsblatt nur in türkischer Sprache veröffentlicht. Die IHK Köln hat eine kurze Übersicht über einige Informationen in diesem Bereich auf ihrer Internetseite zusammengestellt. zurück zum Verzeichnis Details VR China: Zollsenkungen für Privatimporte gtai - In der VR China wurden die Zölle auf private Importe von bestimmten Produkten aus dem Ausland gesenkt. Für diese Importe gelten seit 9. April 2019 pauschalierte Eingangsabgaben (Zoll, Verbrauch- und Umsatzsteuern) in Höhe von 13, 20 und 50 Prozent. zurück zum Verzeichnis Details Ägypten: Einführung von vorübergehenden Schutzzöllen gtai - Das ägyptische Handels- und Industrieministerium hat mit Dekret 346 vom 11. April 2019 vorläufige Schutzzölle auf Einfuhren von bestimmten Erzeugnissen aus Eisen und Stahl eingeführt. Auf Walzdraht und Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl (HS-Positionen 7213 und 7214) beträgt dieser 25 Prozent. Eine Auflistung der Zölle stellt Germany Trade and Invest zur Verfügung. zurück zum Verzeichnis Details Ausgabe 5/2019 13
EU: Neue Matrix zur Ursprungskumulierung Die Europäische Kommission hat mit Amtsblatt Nr. C 158 vom 10. Mai 2019 die aktuelle Matrix zur Anwendung der diagonalen Ursprungskumulierung im Rahmen des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln veröffentlicht. zurück zum Verzeichnis Details USA/China: Spirale der Sonderzölle dreht sich weiter gtai - Nachdem die US-Regierung die zusätzlichen Zölle für Waren aus China von 10 Prozent auf 25 Prozent zum 10. Mai 2019 erhöht hat, ist als Reaktion die VR China ebenfalls mit höheren Zölle auf Waren mit Ursprung in den USA nachgezogen. Mit Wirkung vom 1. Juni 2019 gelten für bestimmte Waren aus den USA Sonderzölle in Höhe von 25, 20, 10 und 5 Prozent. Eine Aufstellung, welche Zölle für welche Waren gelten werden, stellt Germany Trade and Invest zusammen. Details Weitere Schutzzölle von bis zu 25 Prozent gegenüber Waren mit Ursprung in China hat der US-Handelsbeauftragte dann am 13. Mai 2019 vorgeschlagen und eine Liste möglicherweise betroffener Produkte veröffentlicht. Am 17. Juni 2019 wird eine öffentliche Anhörung zu dem Vorschlag stattfinden. zurück zum Verzeichnis VR China: Neue Sonderzölle auf Waren mit Ursprung USA gtai - Als Reaktion auf neue US-Zölle auf Waren aus China hat die VR China im Gegenzug ebenfalls höhere Zölle auf Waren mit Ursprung in den USA angekündigt. Mit Wirkung vom 1. Juni 2019 gelten für bestimmte Waren Sonderzölle in Höhe von 25, 20, 10 und 5%. Betroffen sind Agrarwaren, mineralische Stoffe, organische und anorganische Chemikalien, chemische Erzeugnisse, Kunststoffe und Kautschuk sowie Waren daraus, Leder und Lederwaren, Holz und Holzwaren, Kork- und Flechtwaren, Papier, Spinnstoffe, Bekleidung, Schuhe, keramische - und Glaswaren, Schmuckwaren, Waren aus Eisen und Stahl, sowie aus Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn und anderen Metallen, Werkzeuge und Schneidwaren aus unedlen Metallen, mechanische und elektrotechnische Waren, Teile für Schienenfahrzeuge und Wasserfahrzeuge, optische und medizinische Instrumente, Messgeräte, Uhrmacherwaren, Musikinstrumente, Möbel sowie Spiel- und Sportgeräte. zurück zum Verzeichnis Details Argentinien erhöht Statistikgebühr bei der Wareneinfuhr gtai - Die bei der Einfuhr und der vorübergehenden Einfuhr von Waren erhobene Statistikgebühr (Tasa de Estadística) beträgt seit dem 7. Mai 2019 2,5 Prozent (bis 6. Mai 2019: 0,5 Prozent). Die Erhöhung gilt bis zum 31. Dezember 2019. Der jeweils erhobene Betrag darf die im Anhang zu dem Dekret aufgeführten Höchstbeträge nicht überschreiten. zurück zum Verzeichnis Ausgabe 5/2019 14
Oman: TIR-Konvention Oman ist dem internationalen TIR- Übereinkommen beigetreten. Dieses ist am 29. Mai 2019 in Kraft treten. Das TIR- Verfahren dient der Erleichterung des internationalen Warentransports mit Straßenfahrzeugen. So sind Waren, die im TIR-Verfahren in Fahrzeugen oder Behältern unter Zollverschluss befördert werden, in der Regel an den Durchgangszollstellen von Kontrollen befreit. zurück zum Verzeichnis USA: Sonderzölle auf Waren mit Ursprung Mexiko gtai - US-Präsident Trump hat Sonderzölle auf sämtliche Waren mit mexikanischem Ursprung angekündigt. Die Zölle werden mit mangelnder Kooperation Mexikos zur Verhinderung illegaler Migration begründet. Zum 10. Juni 2019 gilt zunächst ein Sonderzoll in Höhe von 5%. Sollte Mexiko künftig wie gewünscht kooperieren, werden die Zölle wieder aufgehoben. Andernfalls wurden bereits weitere Erhöhungen des Sonderzolls angekündigt: auf 10% zum 1.7.2019, auf 15% zum 1.8.2019, auf 20% zum 1.9.2019 und auf 25% zum 1.10.2019. zurück zum Verzeichnis Algerien: Neue Verordnung über zusätzliche Zölle Die AHK Algerien informiert darüber informieren, dass vor Kurzem eine neue Verordnung zu den Zusatzzöllen (droit additionnel provisoire de sauvegarde - DAPS) erlassen wurde. Die neue Verordnung wurde im offiziellen Amtsblatt Nr. 26 veröffentlicht und modifiziert die bisher geltende Verordnung vom 26. Januar 2019. Wichtigste Änderung gegenüber der alten Verordnung: Die Zusatzzölle auf rund 100 Produkte, darunter Rindfleisch, entfallen künftig. Der bisherige Zollsatz auf Zement in Höhe von 200 Prozent wurde auf 100 Prozent gesenkt. Durch die geänderte Verordnung sinkt die Zahl der mit Zusatzzöllen belegten Waren von 1.095 auf nunmehr 992. Diese Waren weisen unterschiedlich hohe Zusatzzölle auf, die von 30 Prozent bis 120 Prozent reichen. Zum Vergleich: Die alte DAPS-Verordnung sah sogar Zusatzzölle von bis zu 200 Prozent vor. Kontakt: Deutsch-Algerische Auslandshandels- kammer https://algerien.ahk.de/ zurück zum Verzeichnis Details USA nehmen Schutzzölle auf Stahl und Aluminium gegenüber Mexiko und Kanada zurück gtai - Der US-Handelsbeauftragte hat am 17. Mai 2019 mitgeteilt, dass die USA die zusätzlichen Zölle von 25 und 10 Prozent auf Stahl und Aluminiumprodukte mit Ursprung in Kanada und Mexiko aufheben. Die Entscheidung gilt seit dem 19. Mai 2019. Präsident Trump hatte die Zölle zum Schutz der nationalen Sicherheit eingeführt. Im Gegenzug nehmen auch Kanada und Mexiko die zusätzlichen Zölle auf Produkte aus den USA zurück. zurück zum Verzeichnis Ausgabe 5/2019 15
EU-Antidumpingmaßnahmen – Sonderzölle bei der Einfuhr Für die nachstehend aufgeführten Waren aus den angegebenen Ländern erhebt die EU bei der Einfuhr Zusatz-Zölle. Die Verordnungen sind einsehbar in den EU-Amtsblättern C bzw. L. C 151/19 Endlosglasfaserfilamenten mit Ursprung in Bahrain und Ägypten C 165/19 Solarglas/Volksrepublik China Zitronensäure/Volksrepublik China Mononatriumglutamat/Volksrepublik China, Indonesien C 166/19 Geschweißte Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl/ Belarus, Volksrepublik China, Russland C 167/19 gewebte und/oder gesteppte Glasfasermatten/Ägypten, Volksrepublik China L 116/19 organisch beschichtete Stahlerzeugnisse/Volksrepublik China L 126 Bioethanol/USA zurück zum Verzeichnis Messen China International Import Expo (CIIE) Die CIIE findet vom 5. bis 10. November 2019 in Shanghai statt. Schwerpunktthemen sind: Wissenschaft und Technik, Automobil, High-End-Ausstattung, medizinische Geräte und Gesundheitsprodukte, Produkte zur Steigerung der Lebensqualität, Dienstleistungen, sowie Lebensmittel und Agrarprodukte. Die GIC Shanghai (AHK) wird auch 2019 exklusiv den Deutschen Pavillon ausrichten und bietet interessierten Unternehmen umfassenden Pavillon- Service und Möglichkeit zur Partizipation. Weitere Informationen/Kontakt: IHK Köln, Gudrun Grosse, Tel. 0221 1640-1561, E-Mail: gudrun.grosse@koeln.ihk.de zurück zum Verzeichnis Details Kleingruppe auf der BIJORHCA – Messe für Mode und Schmuck in Paris Vom 6. bis 9. September 2019 dreht sich in Paris wieder alles um Schmuck, Modeaccessoires und Geschenkartikel. NRW-Aussteller sollten sich die Förderung aus dem Kleingruppen- programm nicht entgehen lassen. zurück zum Verzeichnis Details Messebeteiligung auf der REIF in Japan – Erneuerbare Energie Auch in diesem Jahr bietet NRW seinen Unternehmen mit dem Landesgemeinschaftsstand wieder die Möglichkeit, zu günstigen Konditionen auf der internationalen Fachmesse "Renewable Energy Industrial Fair (REIF)" vom 30. bis 31. Oktober 2019 in Koriyama-City, Fukushima, auszustellen. zurück zum Verzeichnis Details Ausgabe 5/2019 16
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