Jugendcoaching in Wien - www.koordinationsstelle.at

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Jugendcoaching in Wien

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Prinzipien des Jugendcoaching

Das Angebot Jugendcoaching …

 basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit aller Beteiligten und
 stützt sich auf ein Vertrauensverhältnis und auf eine
 ressourcenorientierte Arbeit mit den Jugendlichen.
 Der aktive Einbezug des sozialen Umfelds der Jugendlichen wird
  angestrebt.

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Warum Jugendcoaching?

… damit die Bildungs- und Ausbildungschancen erhöht werden…

      Frühzeitigen Schul- und (Aus)Bildungsabbruch und damit
 1
      Niedrigqualifikation verhindern

      Jugendliche möglichst bis zu ihrem 19. Lebensjahr im
 2
      (Aus)Bildungsbereich halten

      Jugendliche außerhalb des Schulsystems reintegrieren bzw. mit
 3
      ihnen geeignete Perspektiven erarbeiten

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Wer wird angesprochen?

… Jugendliche zwischen dem 15. und 19. Lebensjahr…

 1   Jugendliche ab dem individuellen 9. Schulbesuchsjahr

 2    Systemferne Jugendliche bis 19 Jahre

      Jugendliche mit (ehemaligem) sonderpädagogischem
 3
      Förderbedarf bzw. einer Behinderung bis 25 Jahre

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Zugang zum Jugendcoaching

Wie finden Jugendliche den Zugang zum Jugendcoaching?

     Jugendliche der Zielgruppe werden an der Schule mittels
 1
     standardisiertem Fragebogen identifiziert und betreut.

     Jugendliche der Zielgruppe können von anderen Stellen an das
 2
     Jugendcoaching empfohlen werden.

     Jugendliche der Zielgruppe können selbständig das
 3
     Jugendcoaching aufsuchen.

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Wie läuft Jugendcoaching ab?

Übersicht Stufenmodell
                    Erstes Kennenlernen
                    Überblick über das Jugendcoaching, Allgemeine Informationen
     Stufe 1
                    Klärung, ob weiterführende Begleitung durch Jugendcoaching
  Erstgespräch
                    ggf. Weiterleitung an entsprechend der Problematik zuständige Stelle
                    Umfang ca. 3 Leistungsstunden
                    Abklärung der Situation und Zielvereinbarung
     Stufe 2        Berufsorientierung und Hilfe bei der persönlichen Entscheidungsfindung
    Beratung        Zielgerichtete Vermittlung, Fachliche Stellungnahme
                    Umfang ca. 8 Leistungsstunden in 3 Monaten
                    Zielvereinbarung
                    Intensive Unterstützung durch Case Management
    Stufe 3
                    Stärken-Schwächen-Analyse sowie Neigungs- und Fähigkeitsprofil
   Begleitung
                    Clearing Bericht inklusive Entwicklungsplan
                    Umfang ca. 30 Leistungsstunden in 12 Monaten
                  Verbleib oder Wiedereintritt ins Schulsystem
                  Übertritt ins Berufsausbildungssystem bzw. den Arbeitsmarkt
  Folgesystem
                  Jugendliche mit Behinderung bzw. Sonderpädagogischem Förderbedarf ggf.
                   Weiterbetreuung durch Jugendarbeitsassistenz

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Jugendcoaching in Wien

     Regional zuständige Jugendcoaching-Projekte für SchülerInnen von KMS/WMS/NMS und PTS im
 1   zumindest 9. individuellen Schulbesuchsjahr und für Jugendliche außerhalb des Schulsystems ohne
     Arbeit bzw. Beschäftigung bis 19 Jahre.

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                                                                      Jugendcoaching
                                                                      move.on -
                                                                      Jugendcoaching
                                                                      VHS JC 10_11
                                                                      WUK Domino
                                                                      in.come
                                                                      WUK Jugendcoaching
                                                                      West

                                                                                                       7
Kontaktadressen regional zuständige
Wiener Jugendcoaching-Projekte
move.on                                        1020 Wien, Engerthstraße 163
Zuständigkeit: 1, 2, 3, 20. Bezirk             Tel. 01 - 212 35 20 - 43
                                               c.bernatz@integrationshaus.at, www.integrationshaus.at

WUK Domino                                     1080 Wien, Josefstädter Straße 51 / 3 / 2
Zuständigkeit: 5, 6, 7, 8, 9. Bezirk           Tel. 01 - 523 48 11
                                               domino@wuk.at, www.domino.wuk.at

VHS Jugendcoaching 10_11                       1110 Wien, Gottschalkgasse 10
Zuständigkeit: 10, 11. Bezirk                  Tel. 0699 - 189 175 64
                                               jennifer.davies@vhs.at, www.vhs.at/jugendcoaching

in.come                                        1120 Wien, Bonygasse 40 / 2 / 5
Zuständigkeit: 4, 12, 13, 14, 15, 23. Bezirk   Tel. 01 - 907 69 95
                                               office@in-come.at, www.in-come.at

WUK Jugendcoaching West                        1160 Wien, Thaliastraße 85/2
Zuständigkeit: 16, 17, 18, 19. Bezirk          Tel. 01 -236 61 51
                                               jucowest@wuk.at; www.jucowest.wuk.at

Wien Work Jugendcoaching                       1210 Wien, Hanreitergasse 3 / Stiege 8 / EG
Zuständigkeit: 21, 22. Bezirk                  Tel. 01 - 202 41 68
                                               jugendcoaching@wienwork.at, www.wienwork.at

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Jugendcoaching in Wien

  2     Überregionales Jugendcoaching für spezifische Zielgruppen und Schulformen

 ÖSB Jugendcoaching: allgemein bildende höhere Schulen, berufsbildende mittlere oder höhere
  Schulen (AHS, BMS, BHS)- derzeit nur an ausgewählten Standorten
 ÖBSV: blinde und hochgradig sehbehinderte Jugendliche
 VHS Jugendcoaching LEB: SPZ für Integrative Betreuung, Förderklassen, SchülerInnen, die von
  BeratungslehrerInnen u. PsychagogInnen betreut werden, SchülerInnen in Justizanstalten
 WITAF: gehörlose und hochgradig schwerhörige Jugendliche
 WUK CoachingPlus: Jugendliche mit psychischer Erkrankung und Jugendliche mit ADHS
 WUK Domino: Sonderpädagogischen Zentren (SPZ) und Berufsvorbereitungslehrgänge
 WUK faktor.c: Körper- und Sinnesbehinderung, Schwer- und Mehrfachbehinderung, Autismus-
  Spektrum- Störungen, „Sparten“-Sonderschulen, Schulzentrum Ungargasse
 WUK miko: Nachqualifizierungslehrgänge (NQL) und Kooperationsklassen

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Kontaktadressen Jugendcoaching-Projekte für
spezifische Zielgruppen und Schulformen (überregional)
 ÖSB Jugendcoaching                                                         1060 Wien, Mariahilferstraße 123 / 4. Stock
 allgemein bildende höhere Schulen, berufsbildende mittlere oder höhere     Tel. 01 - 331 68 - 3900
 Schulen (AHS, BMS, BHS) - derzeit nur an ausgewählten Standorten           jugendcoaching@oesb.at, www.oesb.at
 ÖBSV                                                                       1140 Wien, Hägelingasse 4-6 / 3.Stock / Zi. 309
 blinde und hochgradig sehbehinderte Jugendliche                            Tel. 01 - 981 89 - 137
                                                                            neuberger@assistenz.at, www.assistenz.at
 VHS Jugendcoaching LEB                                                     1070 Wien, Kaiserstraße 84 / Top 7
 SPZ für Integrative Betreuung; Förderklassen; von BeratungslehrerInnen/    Tel. 01 - 891 741 - 590 00
 PsychagogInnen betreute Jugendliche, Jugendliche in Justizanstalten        jc_leb@vhs.at, www.projekt-leb.at
 WITAF                                                                      1020 Wien, Rueppgasse 11
 gehörlose und hochgradig schwerhörige Jugendliche                          Tel. 01 - 216 08 15
                                                                            office@witafaass.at, www.witaf.at
 WUK CoachingPlus                                                           1070 Wien, Kaiserstraße 45 / Stiege 2 / 3.Stock
 Jugendliche mit psychischer Erkrankung und Jugendliche mit ADHS            Tel. 01 - 236 72 74 - 33
                                                                            coachingplus@wuk.at, www.clearingplus.wuk.at
 WUK Domino                                                                 1080 Wien, Josefstädter Straße 51 / 3 / 2
 Sonderpädagogischen Zentren (SPZ) und Berufsvorbereitungslehrgänge (BVL)   Tel. 01 - 523 48 11
                                                                            domino@wuk.at, www.domino.wuk.at
 WUK faktor.c                                                               1070 Wien, Kaiserstraße 45 / Stiege 2 / 3.Stock
 Jugendliche mit Körper- und Sinnesbehinderung, Schwer- und                 Tel. 01 - 236 72 74 - 21
 Mehrfachbehinderung, Autismus-Spektrum- Störungen,                         faktorc@wuk.at, www.faktorc.wuk.at
 „Sparten“-Sonderschulen, Schulzentrum Ungargasse
 WUK miko                                                                   1070 Wien, Kaiserstraße 45 / Stiege 2 / 3.Stock
 Jugendliche aus Nachqualifizierungslehrgängen (NQL) und                    Tel. 01 - 236 72 74 - 11
 Kooperationsklassen                                                        miko@wuk.at, www.miko.wuk.at

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Neuerungen Umsetzungsregelungen ab Oktober 2012:

Betreffend Zielgruppe
 SchülerInnen ab dem 9. Schulbesuchsjahr
 Systemferne Jugendliche - NEET (Not in Education, Employment or
  Training): niederschwellige Zugänge, Kooperation mit Offener Jugendarbeit
  und Jugendwohlfahrt werden nun genauer beschrieben. Regional werden mit
  Unterstützung der jeweiligen regionalen Koordinationsstelle
  „Übergabeverfahren“ entwickelt und Vereinbarungen getroffen.
 Ebenso richtet sich das Angebot an Jugendliche unter 19 Jahre, die nach
  einem frühzeitigen Bildungsabbruch weder im Schulsystem noch in
  Beschäftigung oder Betreuung durch das AMS/BSB auffindbar sind oder von
  Abbruch aus Beschäftigungs- und Betreuungsmaßnahmen bedroht sind.
  Eine Meldung beim AMS stellt somit keinen Ausschließungsgrund dar.

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Umsetzungsregelungen neu ab Oktober 2012:

Betreffend Freiwilligkeit
 Die Teilnahme am Jugendcoaching ist für Jugendliche (und
  Erziehungsberechtigte) freiwillig. Der Zugang zur Integrativen
  Berufsausbildung des Bundessozialamts ist jedoch nur unter vorheriger
  Absolvierung eines Jugendcoaching (Stufe 2 oder Stufe 3) möglich.

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Umsetzungsregelungen neu ab Oktober 2012:

Betreffend Unterschriftspflichten / Niederschwelligkeit
 Die Jugendlichen benötigen für die Inanspruchnahme des Jugendcoaching
  keine Zustimmung von Erziehungsberechtigten. Sie gelten als mündige
  Minderjährige, die die Beratungsleistung zu ihrem persönlichen Wohl in
  Anspruch nehmen. Trotzdem sollen bzw. können Erziehungsberechtigte auf
  Wunsch der Jugendlichen selbstverständlich bei Beratungs- bzw.
  Perspektivengesprächen eingeladen werden.
 Stufe 1: Sozialversicherungsnummer muss nicht mehr erhoben werden.
 Für die konkrete Umsetzung im Rahmen des Schulsystems gibt es von Seiten
  des BMUKK einen Erlass, der die Vorgangsweise der LehrerInnen hinsichtlich
  der Maßnahme Jugendcoaching regelt.
  Zur Weitergabe von Informationen vom Schulsystem an das
  Jugendcoaching ist auch weiterhin eine Zustimmung der Eltern
  erforderlich.

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Umsetzungsregelungen neu ab Oktober 2012:

Betreffend Datenschutz
 Bei jeder Weitergabe von persönlichen Daten (Name,
  Sozialversicherungsnummer, Geschlecht, Staatsbürgerschaft, Beginn und
  Ende des Jugendcoaching) und Unterlagen (z. B. Fachliche Stellungnahme,
  Clearing Bericht inklusive Entwicklungsplan, etc.) von Jugendlichen an Dritte
  (BeraterInnen anderer Projekte, AMS, ArbeitgeberInnen, etc.) ist es
  notwendig, dass die betroffenen Jugendlichen die „Datenschutzrechtliche
  Zustimmungserklärung“ unterschreiben. Das Original bzw. die Originale
  erhalten die Jugendlichen (Teil der Jugendcoaching Mappe). Eine Kopie
  bleibt im persönlichen Akt bei den BeraterInnen im Jugendcoaching

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Umsetzungsregelungen neu ab Oktober 2012:

Betreffend Schulische und schulnahe Förderangebote
 Es liegt in der Kompetenz des Schulsystems, Angebote, die zur Beseitigung
  schulischer/fachlicher Defizite der Jugendlichen dienen, flächendeckend,
  möglichst engmaschig zur Verfügung zu stellen.
 Diese Förderangebote wie Nachhilfeunterricht oder Lernunterstützung sind
  entscheidend für den Erfolg des Jugendcoaching. Eine nähere Spezifizierung
  sowie Quantifizierung wäre von Seiten des Schulsystems im Verlauf des
  Aufbaus des Jugendcoaching mit den beauftragten Beratungseinrichtungen
  zu koordinieren.

                                                                              15
Umsetzungsregelungen neu ab Oktober 2012:

Betreffend Kooperation mit den in der Schule tätigen Professionen
 Zur Gewährleistung der optimalen Zusammenarbeit zwischen dem
  Schulsystem und dem Jugendcoaching empfiehlt sich die Installation einer
  fixen schulinternen Ansprechperson pro Schule. Ist diese Ansprechperson
  seitens der Schule noch nicht nominiert, so werden die Jugendcoaches
  gebeten, diesbezüglich Kontakt mit der Schulleitung aufzunehmen und die
  Form der Zusammenarbeit so weit wie möglich zu klären.
 Termine und Veranstaltungen zum Thema Berufsorientierung
  (Berufspraktische Tage) sowie inhaltliche Angebote des jeweiligen
  Schulstandorts (themenspezifische Projektwochen) können durch diese
  Kontaktperson unmittelbar an die BeraterInnen aus dem Jugendcoaching
  weiter gegeben werden.

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Umsetzungsregelungen neu ab Oktober 2012:

Betreffend Nachbetreuung
 Die Dauer der Nachbetreuung wird mit ca. einem Monat (im Falle von
  anschließenden Lehrverhältnissen mit der Dauer der gesetzlich
  vorgeschriebenen Probezeit, wobei es zu keiner Doppelbetreuung mit
  Berufsausbildungsassistenz oder Lehrlingscoaching kommen soll)
  festgelegt. Die Abmeldung aus dem Jugendcoaching sollte erst nach dieser
  aktiven Nachbetreuungszeit erfolgen.

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Umsetzungsregelungen neu ab Oktober 2012:

Betreffend TeilnehmerInnenzufriedenheit
 TeilnehmerInnenzufriedenheit wird erhoben durch standardisierte Befragung
  der Jugendlichen nach Abschluss der Betreuung

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