Jugendcoaching in Wien - www.koordinationsstelle.at
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Prinzipien des Jugendcoaching Das Angebot Jugendcoaching … basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit aller Beteiligten und stützt sich auf ein Vertrauensverhältnis und auf eine ressourcenorientierte Arbeit mit den Jugendlichen. Der aktive Einbezug des sozialen Umfelds der Jugendlichen wird angestrebt. 2
Warum Jugendcoaching? … damit die Bildungs- und Ausbildungschancen erhöht werden… Frühzeitigen Schul- und (Aus)Bildungsabbruch und damit 1 Niedrigqualifikation verhindern Jugendliche möglichst bis zu ihrem 19. Lebensjahr im 2 (Aus)Bildungsbereich halten Jugendliche außerhalb des Schulsystems reintegrieren bzw. mit 3 ihnen geeignete Perspektiven erarbeiten 3
Wer wird angesprochen? … Jugendliche zwischen dem 15. und 19. Lebensjahr… 1 Jugendliche ab dem individuellen 9. Schulbesuchsjahr 2 Systemferne Jugendliche bis 19 Jahre Jugendliche mit (ehemaligem) sonderpädagogischem 3 Förderbedarf bzw. einer Behinderung bis 25 Jahre 4
Zugang zum Jugendcoaching Wie finden Jugendliche den Zugang zum Jugendcoaching? Jugendliche der Zielgruppe werden an der Schule mittels 1 standardisiertem Fragebogen identifiziert und betreut. Jugendliche der Zielgruppe können von anderen Stellen an das 2 Jugendcoaching empfohlen werden. Jugendliche der Zielgruppe können selbständig das 3 Jugendcoaching aufsuchen. 5
Wie läuft Jugendcoaching ab? Übersicht Stufenmodell Erstes Kennenlernen Überblick über das Jugendcoaching, Allgemeine Informationen Stufe 1 Klärung, ob weiterführende Begleitung durch Jugendcoaching Erstgespräch ggf. Weiterleitung an entsprechend der Problematik zuständige Stelle Umfang ca. 3 Leistungsstunden Abklärung der Situation und Zielvereinbarung Stufe 2 Berufsorientierung und Hilfe bei der persönlichen Entscheidungsfindung Beratung Zielgerichtete Vermittlung, Fachliche Stellungnahme Umfang ca. 8 Leistungsstunden in 3 Monaten Zielvereinbarung Intensive Unterstützung durch Case Management Stufe 3 Stärken-Schwächen-Analyse sowie Neigungs- und Fähigkeitsprofil Begleitung Clearing Bericht inklusive Entwicklungsplan Umfang ca. 30 Leistungsstunden in 12 Monaten Verbleib oder Wiedereintritt ins Schulsystem Übertritt ins Berufsausbildungssystem bzw. den Arbeitsmarkt Folgesystem Jugendliche mit Behinderung bzw. Sonderpädagogischem Förderbedarf ggf. Weiterbetreuung durch Jugendarbeitsassistenz 6
Jugendcoaching in Wien Regional zuständige Jugendcoaching-Projekte für SchülerInnen von KMS/WMS/NMS und PTS im 1 zumindest 9. individuellen Schulbesuchsjahr und für Jugendliche außerhalb des Schulsystems ohne Arbeit bzw. Beschäftigung bis 19 Jahre. wienwork - Jugendcoaching move.on - Jugendcoaching VHS JC 10_11 WUK Domino in.come WUK Jugendcoaching West 7
Kontaktadressen regional zuständige Wiener Jugendcoaching-Projekte move.on 1020 Wien, Engerthstraße 163 Zuständigkeit: 1, 2, 3, 20. Bezirk Tel. 01 - 212 35 20 - 43 c.bernatz@integrationshaus.at, www.integrationshaus.at WUK Domino 1080 Wien, Josefstädter Straße 51 / 3 / 2 Zuständigkeit: 5, 6, 7, 8, 9. Bezirk Tel. 01 - 523 48 11 domino@wuk.at, www.domino.wuk.at VHS Jugendcoaching 10_11 1110 Wien, Gottschalkgasse 10 Zuständigkeit: 10, 11. Bezirk Tel. 0699 - 189 175 64 jennifer.davies@vhs.at, www.vhs.at/jugendcoaching in.come 1120 Wien, Bonygasse 40 / 2 / 5 Zuständigkeit: 4, 12, 13, 14, 15, 23. Bezirk Tel. 01 - 907 69 95 office@in-come.at, www.in-come.at WUK Jugendcoaching West 1160 Wien, Thaliastraße 85/2 Zuständigkeit: 16, 17, 18, 19. Bezirk Tel. 01 -236 61 51 jucowest@wuk.at; www.jucowest.wuk.at Wien Work Jugendcoaching 1210 Wien, Hanreitergasse 3 / Stiege 8 / EG Zuständigkeit: 21, 22. Bezirk Tel. 01 - 202 41 68 jugendcoaching@wienwork.at, www.wienwork.at 8
Jugendcoaching in Wien 2 Überregionales Jugendcoaching für spezifische Zielgruppen und Schulformen ÖSB Jugendcoaching: allgemein bildende höhere Schulen, berufsbildende mittlere oder höhere Schulen (AHS, BMS, BHS)- derzeit nur an ausgewählten Standorten ÖBSV: blinde und hochgradig sehbehinderte Jugendliche VHS Jugendcoaching LEB: SPZ für Integrative Betreuung, Förderklassen, SchülerInnen, die von BeratungslehrerInnen u. PsychagogInnen betreut werden, SchülerInnen in Justizanstalten WITAF: gehörlose und hochgradig schwerhörige Jugendliche WUK CoachingPlus: Jugendliche mit psychischer Erkrankung und Jugendliche mit ADHS WUK Domino: Sonderpädagogischen Zentren (SPZ) und Berufsvorbereitungslehrgänge WUK faktor.c: Körper- und Sinnesbehinderung, Schwer- und Mehrfachbehinderung, Autismus- Spektrum- Störungen, „Sparten“-Sonderschulen, Schulzentrum Ungargasse WUK miko: Nachqualifizierungslehrgänge (NQL) und Kooperationsklassen 9
Kontaktadressen Jugendcoaching-Projekte für spezifische Zielgruppen und Schulformen (überregional) ÖSB Jugendcoaching 1060 Wien, Mariahilferstraße 123 / 4. Stock allgemein bildende höhere Schulen, berufsbildende mittlere oder höhere Tel. 01 - 331 68 - 3900 Schulen (AHS, BMS, BHS) - derzeit nur an ausgewählten Standorten jugendcoaching@oesb.at, www.oesb.at ÖBSV 1140 Wien, Hägelingasse 4-6 / 3.Stock / Zi. 309 blinde und hochgradig sehbehinderte Jugendliche Tel. 01 - 981 89 - 137 neuberger@assistenz.at, www.assistenz.at VHS Jugendcoaching LEB 1070 Wien, Kaiserstraße 84 / Top 7 SPZ für Integrative Betreuung; Förderklassen; von BeratungslehrerInnen/ Tel. 01 - 891 741 - 590 00 PsychagogInnen betreute Jugendliche, Jugendliche in Justizanstalten jc_leb@vhs.at, www.projekt-leb.at WITAF 1020 Wien, Rueppgasse 11 gehörlose und hochgradig schwerhörige Jugendliche Tel. 01 - 216 08 15 office@witafaass.at, www.witaf.at WUK CoachingPlus 1070 Wien, Kaiserstraße 45 / Stiege 2 / 3.Stock Jugendliche mit psychischer Erkrankung und Jugendliche mit ADHS Tel. 01 - 236 72 74 - 33 coachingplus@wuk.at, www.clearingplus.wuk.at WUK Domino 1080 Wien, Josefstädter Straße 51 / 3 / 2 Sonderpädagogischen Zentren (SPZ) und Berufsvorbereitungslehrgänge (BVL) Tel. 01 - 523 48 11 domino@wuk.at, www.domino.wuk.at WUK faktor.c 1070 Wien, Kaiserstraße 45 / Stiege 2 / 3.Stock Jugendliche mit Körper- und Sinnesbehinderung, Schwer- und Tel. 01 - 236 72 74 - 21 Mehrfachbehinderung, Autismus-Spektrum- Störungen, faktorc@wuk.at, www.faktorc.wuk.at „Sparten“-Sonderschulen, Schulzentrum Ungargasse WUK miko 1070 Wien, Kaiserstraße 45 / Stiege 2 / 3.Stock Jugendliche aus Nachqualifizierungslehrgängen (NQL) und Tel. 01 - 236 72 74 - 11 Kooperationsklassen miko@wuk.at, www.miko.wuk.at 10
Neuerungen Umsetzungsregelungen ab Oktober 2012: Betreffend Zielgruppe SchülerInnen ab dem 9. Schulbesuchsjahr Systemferne Jugendliche - NEET (Not in Education, Employment or Training): niederschwellige Zugänge, Kooperation mit Offener Jugendarbeit und Jugendwohlfahrt werden nun genauer beschrieben. Regional werden mit Unterstützung der jeweiligen regionalen Koordinationsstelle „Übergabeverfahren“ entwickelt und Vereinbarungen getroffen. Ebenso richtet sich das Angebot an Jugendliche unter 19 Jahre, die nach einem frühzeitigen Bildungsabbruch weder im Schulsystem noch in Beschäftigung oder Betreuung durch das AMS/BSB auffindbar sind oder von Abbruch aus Beschäftigungs- und Betreuungsmaßnahmen bedroht sind. Eine Meldung beim AMS stellt somit keinen Ausschließungsgrund dar. 11
Umsetzungsregelungen neu ab Oktober 2012: Betreffend Freiwilligkeit Die Teilnahme am Jugendcoaching ist für Jugendliche (und Erziehungsberechtigte) freiwillig. Der Zugang zur Integrativen Berufsausbildung des Bundessozialamts ist jedoch nur unter vorheriger Absolvierung eines Jugendcoaching (Stufe 2 oder Stufe 3) möglich. 12
Umsetzungsregelungen neu ab Oktober 2012: Betreffend Unterschriftspflichten / Niederschwelligkeit Die Jugendlichen benötigen für die Inanspruchnahme des Jugendcoaching keine Zustimmung von Erziehungsberechtigten. Sie gelten als mündige Minderjährige, die die Beratungsleistung zu ihrem persönlichen Wohl in Anspruch nehmen. Trotzdem sollen bzw. können Erziehungsberechtigte auf Wunsch der Jugendlichen selbstverständlich bei Beratungs- bzw. Perspektivengesprächen eingeladen werden. Stufe 1: Sozialversicherungsnummer muss nicht mehr erhoben werden. Für die konkrete Umsetzung im Rahmen des Schulsystems gibt es von Seiten des BMUKK einen Erlass, der die Vorgangsweise der LehrerInnen hinsichtlich der Maßnahme Jugendcoaching regelt. Zur Weitergabe von Informationen vom Schulsystem an das Jugendcoaching ist auch weiterhin eine Zustimmung der Eltern erforderlich. 13
Umsetzungsregelungen neu ab Oktober 2012: Betreffend Datenschutz Bei jeder Weitergabe von persönlichen Daten (Name, Sozialversicherungsnummer, Geschlecht, Staatsbürgerschaft, Beginn und Ende des Jugendcoaching) und Unterlagen (z. B. Fachliche Stellungnahme, Clearing Bericht inklusive Entwicklungsplan, etc.) von Jugendlichen an Dritte (BeraterInnen anderer Projekte, AMS, ArbeitgeberInnen, etc.) ist es notwendig, dass die betroffenen Jugendlichen die „Datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung“ unterschreiben. Das Original bzw. die Originale erhalten die Jugendlichen (Teil der Jugendcoaching Mappe). Eine Kopie bleibt im persönlichen Akt bei den BeraterInnen im Jugendcoaching 14
Umsetzungsregelungen neu ab Oktober 2012: Betreffend Schulische und schulnahe Förderangebote Es liegt in der Kompetenz des Schulsystems, Angebote, die zur Beseitigung schulischer/fachlicher Defizite der Jugendlichen dienen, flächendeckend, möglichst engmaschig zur Verfügung zu stellen. Diese Förderangebote wie Nachhilfeunterricht oder Lernunterstützung sind entscheidend für den Erfolg des Jugendcoaching. Eine nähere Spezifizierung sowie Quantifizierung wäre von Seiten des Schulsystems im Verlauf des Aufbaus des Jugendcoaching mit den beauftragten Beratungseinrichtungen zu koordinieren. 15
Umsetzungsregelungen neu ab Oktober 2012: Betreffend Kooperation mit den in der Schule tätigen Professionen Zur Gewährleistung der optimalen Zusammenarbeit zwischen dem Schulsystem und dem Jugendcoaching empfiehlt sich die Installation einer fixen schulinternen Ansprechperson pro Schule. Ist diese Ansprechperson seitens der Schule noch nicht nominiert, so werden die Jugendcoaches gebeten, diesbezüglich Kontakt mit der Schulleitung aufzunehmen und die Form der Zusammenarbeit so weit wie möglich zu klären. Termine und Veranstaltungen zum Thema Berufsorientierung (Berufspraktische Tage) sowie inhaltliche Angebote des jeweiligen Schulstandorts (themenspezifische Projektwochen) können durch diese Kontaktperson unmittelbar an die BeraterInnen aus dem Jugendcoaching weiter gegeben werden. 16
Umsetzungsregelungen neu ab Oktober 2012: Betreffend Nachbetreuung Die Dauer der Nachbetreuung wird mit ca. einem Monat (im Falle von anschließenden Lehrverhältnissen mit der Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Probezeit, wobei es zu keiner Doppelbetreuung mit Berufsausbildungsassistenz oder Lehrlingscoaching kommen soll) festgelegt. Die Abmeldung aus dem Jugendcoaching sollte erst nach dieser aktiven Nachbetreuungszeit erfolgen. 17
Umsetzungsregelungen neu ab Oktober 2012: Betreffend TeilnehmerInnenzufriedenheit TeilnehmerInnenzufriedenheit wird erhoben durch standardisierte Befragung der Jugendlichen nach Abschluss der Betreuung 18
Sie können auch lesen