Teilhabe & Chancen schaffen "2019 mit Aktivierung & Weiterbildung
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„2019 mit Aktivierung & Weiterbildung Teilhabe & Chancen schaffen!“ Trägerkonferenz 2019 des Jobcenter Nordsachsen - 30.11.2018 1
Agenda 1. Markteinschätzung für 2019 2. Gesetzliche Neuerungen 3. Investitionen in unsere Kundschaft 4. Aktivierungs- und Bildungsziele 2019 5. Austausch in den Regionen 6. Exkurs: Neu §16e und §16i SGB II Trägerkonferenz 2019 des Jobcenter Nordsachsen - 30.11.2018 2
Arbeitsmarkt Nordsachsen im Überblick Stand November 2018 Gesamt SGB II SGB III Arbeitslosenquote 6,4% 4,4% 2,0% Bestand an Arbeitslosen 6.907 4.737 2.170 darunter 50 Jahre und älter 3.130 2.046 1.084 Langzeitarbeitslose 3.050 2.777 273 Ausländer 571 407 164 Helfer * 3.715 3.133 582 ohne abgeschlossene Ausbildung 2.348 1.953 395 gemeldete Stellen des gAG-S 1.996 darunter Produktion 641 Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 513 Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung 278 * Aktuell liegt nur Stand Oktober 2018 vor gAG-S = gemeinsamer Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Oschatz und des Jobcenters Nordsachsen Trägerkonferenz 2019 des Jobcenter Nordsachsen - 30.11.2018 5
Nordsachsen: - Wachstum besonders bei Logistik, Industrie, Sozialem und Kommunikation - Finanzen, Landwirtschaft und Zeitarbeit rückläufig Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am Arbeitsort per 31.03.2018 im Vergleich zum Vorjahr, Landkreis Nordsachsen Trägerkonferenz 2019 des Jobcenter Nordsachsen - 30.11.2018 6
Kontinuierlicher Rückgang bei der Entwicklung der BG und eLb 20.000 18.100 16.925 16.357 15.540 16.000 14.430 13.373 12.290 12.000 10.974 13.489 12.784 12.520 12.010 11.221 10.409 8.000 9.559 8.597 4.000 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Jul 18 Bedarfsgemeinschaften erwerbsfähige Leistungsberechtigte (BG) (eLb) Trägerkonferenz 2019 des Jobcenter Nordsachsen - 30.11.2018 7
Qualifizierungschancengesetz Beratung ▬ Stärkung der Rolle der BA zu Weiterbildungs- und Qualifizierungsberatung (auch für Leistungsberechtigte SGBII) Beratungspflicht in Form „Berufsberatung“ und „Weiterbildungsberatung“, „Arbeitsmarktberatung“ und „Qualifizierungsberatung“ als ganzheitliches Angebot (§ 29 Abs. 1 SGB III) Beratung auch zur Festigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses nach Beginn einer Berufsausbildung bzw. nach Aufnahme einer Arbeit als Pflichtaufgabe (§ 29 Abs. 3 SGB III) Berufsberatung umfasst auch Beratung zu Möglichkeiten zur Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit und zur Entwicklung individueller beruflicher Perspektiven (§ 30 Nr. 3 SGB III) Pflicht zur Durchführung der Berufsberatung unverzüglich nach der Arbeitsuchend-Meldung (§ 38 Abs. 2 SGB III) Förderung ▬ Erweiterter Zugang zur Weiterbildungsförderung für beschäftigte AN, einschließlich Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) für AG (§ 82 SGB III) ▬ Erweiterung der Definition „Notwendigkeit“ für FbW im Hinblick auf die Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit, besonders für LZA und Geringqualifizierte (§ 81 Abs. 1a SGB III) Trägerkonferenz 2019 des Jobcenter Nordsachsen - 30.11.2018 9
Investition in unsere Kundschaft Trägerkonferenz 2019 des Jobcenter Nordsachsen - 30.11.2018 10
Der Hauptanteil des Eingliederungsbudgets wird für Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen genutzt §16e - Eingliederung von LZA §16i - Teilhabe am Arbeitsmarkt 2% 3% Arbeitsgelegenheiten 4% Qualifizierung 13% 1.Arbeitsmarkt 13% Aktivierung 65% Trägerkonferenz 2019 des Jobcenter Nordsachsen - 30.11.2018 11
65 % des Eingliederungstitels stehen für Aktivierungsmaßnahmen zur Verfügung MAG sonstiges 1% Aktiverungs- maßnahmen AVGS z.B. Reha, BaE AG/MPAV 23% 1% Aktivierung AVGS-MAT Vergabe- 65% 7% Maßnahmen 68% MAG = Maßnahmen beim Arbeitgeber AVGS-AG = Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beim Arbeitgeber AVGS-MPAV = Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beim privaten Arbeitsvermittler AVGS-MAT = Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beim Maßnahmeträger BaE = Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen Trägerkonferenz 2019 des Jobcenter Nordsachsen - 30.11.2018 12
Aktivierungs- & Bildungsziele 2019 Trägerkonferenz 2019 des Jobcenter Nordsachsen - 30.11.2018 13
Unsere Aktivierungsziele Was benötigen wir? Mobilitätstraining modular mit flexiblen Einstieg bzw. temporärer Teilnahme ganzheitliches individuelles Coaching niederschwellige Angebote hoher Praxisanteil Trägerkonferenz 2019 des Jobcenter Nordsachsen - 30.11.2018 14
Unsere Bildungsziele Insgesamt sind 340 Eintritte geplant. Davon sind 32 abschlussorientierte Maßnahmen geplant. Trägerkonferenz 2019 des Jobcenter Nordsachsen - 30.11.2018 15
Kompetenzorientierte Bildungsziele In den Bereichen: 1. gewerblich-technische Branche 186 2. kaufmännisch-verwaltende Branche 42 3. sozial-pflegerische Branche 30 4. IT- und Medienbranche 11 5. Sonstiges 71 Trägerkonferenz 2019 des Jobcenter Nordsachsen - 30.11.2018 16
- Wissen - Erfahrung - im - Training - erwerben - regelmäßige - Bildung sichert I - Integration in ein Arbeitsverhältnis - Lebensfreude erreichen und - durch - neue Aufgaben die - Grundsicherungsleistung Hartz IV beenden Trägerkonferenz 2019 des Jobcenter Nordsachsen - 30.11.2018 17
Austausch zu den aktuellen Herausforderungen, Bedarfen und Rahmenbedingungen in den Regionen des JC NOS Trägerkonferenz 2019 des Jobcenter Nordsachsen - 30.11.2018 18
Exkurs: Teilhabechancengesetz ab 2019 Trägerkonferenz 2019 des Jobcenter Nordsachsen - 30.11.2018 19
Unterstützungsangebot "MitArbeit" auf einen Blick Trägerkonferenz 2019 des Jobcenter Nordsachsen - 30.11.2018 20
§16e SGB II neu - Förderung von Arbeitsverhältnissen • Einführung eines neuen, möglichst einfach handhabbaren erhöhten Lohnkostenzuschusses zur Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, unterstützt durch ein flankierendes Angebot einer ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung • Aufnahme einer ungeförderten Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt als langfristiges Ziel • Richtet sich verstärkt auch an privat-wirtschaftliche Arbeitgeber Trägerkonferenz 2019 des Jobcenter Nordsachsen - 30.11.2018 21
§ 16e SGB II - Wer wird gefördert? Es soll die Eingliederung von Leistungsberechtigten, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, unterstützt werden: • Zuschuss zum Arbeitsentgelt für 24 Monate. Im ersten Jahr in Höhe von 75 Prozent und im zweiten Jahr in Höhe von 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts (zzgl. Pauschale zum Gesamtsozialversicherungs- beitrag ohne Beitrag zur Arbeitslosenversicherung). • Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bei allen Arbeitgebern mit dem Ziel der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt. • Flankierend zum Lohnkostenzuschuss erfolgt eine beschäftigungsbegleitende Betreuung ("Coaching"). Das Coaching kann während der gesamten Förderdauer erbracht werden. In den ersten sechs Monaten ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer für notwendiges Coaching freizustellen. • Qualifizierungsmaßnahmen können nach den allgemeinen Vorschriften in Anspruch genommen werden. Trägerkonferenz 2019 des Jobcenter Nordsachsen - 30.11.2018 22
§ 16i SGB II - Wer wird gefördert? • Menschen, die besonders lange – länger als sechs innerhalb der letzten sieben Jahre – Regelleistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) beziehen • Ausnahme: bereits nach 5 Jahren Leistungsbezug können schwerbehinderte Menschen bzw. Erwerbsfähige in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind zugewiesen werden • in den ersten beiden Jahren Zuschuss von 100 Prozent des gezahlten Arbeitsentgeltes (Tariflohn!); in jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um zehn Prozentpunkte gekürzt bei einer maximalen Förderdauer von fünf Jahren. • Zugewiesene Langzeitarbeitslose arbeiten in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bei Arbeitgebern der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen oder bei Kommunen. • Um die Beschäftigung zu festigen und zu stabilisieren, werden Teilnehmende und Arbeitgeber im ersten Jahr unterstützt und betreut ("Coaching"), wenn erforderlich auch während der gesamten Förderung. Das Coaching kann auch nach einem Wechsel des Arbeitgebers dort bis zu 6 Monate fortgesetzt werden. Trägerkonferenz 2019 des Jobcenter Nordsachsen - 30.11.2018 23
§ 16i SGB II - Was ist noch wichtig? • Vorab in der Regel mindestens 2 Monate ganzheitliche Unterstützung der Kundin bzw. des Kunden durch das Jobcenter • Zuschuss an Arbeitgeber zu Weiterbildungskosten (bis zu 3.000 €) • Bei Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt Abberufung möglich • Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses für die Dauer von max. 5 Jahren • Zuweisung auch, wenn Vorbeschäftigung im Bundesprogramm Soziale Teilhabe erfolgte • Einsatzfelder sind mit dem Beirat des Jobcenters abzustimmen und eine einvernehmliche Stellungnahme einzuholen Trägerkonferenz 2019 des Jobcenter Nordsachsen - 30.11.2018 24
Aktueller Stand im JC Nordsachsen • Einschätzung des möglichen Kundenpotentials mit Blick auf die derzeit bekannten Rahmenbedingungen (Dauer des Bezuges der Regelleistung) für § 16i SGB II ist erfolgt, für § 16e SGB II laufender Prozess • Unterstützung durch Dritte bei der Vorbereitung und Auswahl der Kundinnen und Kunden für eine Tätigkeit im Rahmen der Förderinstrumente §§ 16i und 16e SGB II o Initiierung einer Vorschaltmaßnahme „Coaching intensiv“ o an allen 4 Standorten des JC Nordsachsen o Dauer grundsätzlich 6 Monate o 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer pro Standort • Vormerkung interessierter Arbeitgeber • aktive Ansprache von potentiellen Arbeitgebern durch die Betriebs- akquisiteure des Teams LZA des Jobcenters Trägerkonferenz 2019 des Jobcenter Nordsachsen - 30.11.2018 25
Aktueller Stand im JC Nordsachsen • Bildung eines Teams LZA mit Beginn 2019 o 1 Teamleiterin o 9 Integrationsfachkräfte o 3 Betriebsakquisiteure (BAK) o verteilt auf alle 4 Standorte des JC Nordsachsen • Zielgruppe des Teams LZA: o Betreuung von langzeitarbeitslosen Langzeitleistungsbeziehern, die • ab 25 Jahre sind, • mindestens 24 Monate arbeitslos sind und • ein besonderer Fokus liegt auf Bedarfsgemeinschaften mit Kindern • Aufgabenspektrum des Teams LZA: o intensive, engmaschige Betreuung des genannten Kundenkreises bei einer verbesserten Betreuungsrelation o Aktivierung, Beratung, Coaching o Umsetzung der Förderinstrumente §§ 16i, 16e und 16g SGB II Trägerkonferenz 2019 des Jobcenter Nordsachsen - 30.11.2018 26
Wie geht es weiter? • in 11/2018 Information der Träger von Arbeitsgelegenheiten zu den neuen Fördermöglichkeiten • Geplante Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen § 16e SGB II o 9 im Rahmen des Landesprogramms „Sozialer Arbeitsmarkt“ (SAM) o 10 auf der Basis der gesetzlichen Regelungen • Geplante Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen § 16i SGB II o 40 über das gesamte Jahr 2019 verteilt o Beginn der ersten Beschäftigungsverhältnisse für März 2019 geplant Trägerkonferenz 2019 des Jobcenter Nordsachsen - 30.11.2018 27
Ihr Kontakt Jobcenter Nordsachsen: Annett Stamm Kathrin Paul Bereichsleiterin Markt & Integration Teamleiterin Team LZA Tel: 03435 980 316 Tel: 03435 980 228 Trägerkonferenz 2019 des Jobcenter Nordsachsen - 30.11.2018
Vereinbarungen – Folgeaktivitäten – Aufträge Trägerkonferenz 2019 des Jobcenter Nordsachsen - 30.11.2018
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Trägerkonferenz 2019 des Jobcenter Nordsachsen - 30.11.2018 30
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