UBS Forum für Aussenhandel - Mittwoch, 22.01.2020 - Incoterms 2020 - die Neuerungen praxisgerecht kennenlernen
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UBS Forum für Aussenhandel - Mittwoch, 22.01.2020 Incoterms® 2020 – die Neuerungen praxisgerecht kennenlernen Seite 1 FineSolutions AG | Im eisernen Zeit 51 | CH-8057 Zürich | Tel +41 44 245 85 85 | info@finesolutions.ch Seite 1 www.finesolutions.ch
Einleitung Incoterms® (International Commercial Terms) werden von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC Paris) erarbeitet und publiziert. Es sind standardisierte Lieferklauseln für Verkaufs- und Einkaufsgeschäfte Sie erleichtern den Handel zwischen Käufer und Verkäufer enorm Die Anwendung dieser Lieferklauseln ist keine Pflicht Die Incoterms® wurden im 1936 zum ersten Mal herausgegeben und die Klauseln werden regelmässig überarbeitet und publiziert. Die Version der Incoterms® 2010 ist seit 1. Januar 2011 in Kraft und die Anpassungen für die neuen Incoterms® 2020 wurden am 10. September 2019 veröffentlicht. Für die Anwendung der Incoterms® sind immer die englischen Texte der Incoterms® zu beachten, und bei Streitfällen sind nur diese massgebend. Seite 2 Seite 2
Einleitung Was regeln die Incoterms®? Was regeln die Incoterms® nicht? Pflichten des Verkäufers / Käufers Kaufvertrag Wer ist für den Transport verantwortlich? Spezifikationen der Güter Wer besorgt die Einfuhr- und Ausfuhrverzollung Zahlungsformalitäten und die nötigen Papiere? Wer muss die Versicherung eindecken? Verkaufswährung Gefahrenübergang / Risiko Sanktionsmassnahmen / Embargos Wo und wann wird geliefert und erfolgt der Erhebung von Zöllen Gefahrenübergang vom Verkäufer an den Käufer? Export- und Importverbote Kosten Rechte am geistigen Eigentum Wer ist für welche Kosten verantwortlich, wie Gerichtsstand und anwendbares z.B. Transportkosten, Verpackungskosten, Recht Kosten für die Be- und Entladung und Eigentumsübergang der Waren Verzollung? Seite 3 Seite 3
Einleitung Die 11 Incoterms-Klauseln sind unterteilt in Incoterms-Regeln. Diese A/B Regeln definieren sehr genau, welche Pflichten der Käufer und der Verkäufer hat und wie die Kosten- und Gefahrenübergänge definiert werden. Verkäufer Käufer A1 Allgemeine Verpflichtungen B1 Allgemeine Verpflichtungen A2 Lieferung B2 Übernahme A3 Gefahrübergang B3 Gefahrübergang A4 Transport B4 Transport A5 Versicherung B5 Versicherung A6 Liefer- / Transportdokumente B6 Liefernachweis A7 Ausfuhr- / Einfuhrabfertigung B7 Ausfuhr- / Einfuhrabfertigung A8 Prüfung / Verpackung / B8 Prüfung / Verpackung / Kennzeichnung Kennzeichnung A9 Kostenverteilung B9 Kostenverteilung A10 Benachrichtigungen B10 Benachrichtigungen Seite 4 Seite 4
Die einzelnen Klauseln Hinweis: Die Grafiken können je nach Vereinbarung abweichen und sind immer zusammen mit den Originaltexten anzuwenden Seite 5 Seite 5
Neuerungen Incoterms® 2020 Die Neuerungen der Incoterms® 2020 auf einen Blick Verbesserung der Darstellung Präzise Erläuterung der Abgrenzung zwischen Kaufvertrag und anderen Verträgen Veränderte Reihenfolge der Incoterms® und A/B-Regeln Konnossemente mit An-Bord-Vermerk bei der FCA-Klausel Kosten und deren Positionierung innerhalb des Regelwerks Verschiedene Deckungsstufen des Versicherungsschutzes bei CIF und CIP Organisation des eigenen Transportmittels bei FCA, DAP, DPU und DDP Änderung der Klausel DAT zu DPU Aufnahme sicherheitsbezogener Anforderungen mit Transportpflichten und –kosten Erläuternde Kommentare für Nutzer mit Anwendungshinweisen Seite 6 Seite 6
Neuerungen Incoterms® 2020 Neuerung: Konnossemente mit An-Bord-Vermerk bei der FCA-Klausel In der Version 2010 verursacht die Beschaffung des An-Bord-Konnossements oft Probleme für den Verkäufer. Dies, weil der Kosten- und Gefahrenübergang bei FCA- Lieferungen vor der Verladung auf das Schiff erfolgt. In einem Bank-Akkreditiv wird oftmals ein Seefracht-Konnossement mit dem An-Bord- Vermerk verlangt (Wertpapier) und der Verkäufer muss dieses Dokument an die Bank liefern. Neu 2020: Ein optionales Verfahren wurde aufgenommen, welches bei entsprechender Vereinbarung durch den Käufer und Verkäufer vorsieht, dass der Käufer den Frachtführer anweisen darf, das An-Bord-Konnossement an den Verkäufer zu liefern, sobald die Verladung auf das Schiff erfolgt. Sie haben als Verkäufer nun das Anrecht auf die Zusendung des On-Bord-Konnossements. Als Verkäufer sind Sie jedoch verpflichtet dieses Konnossement, welches auf Kosten und Gefahr des Käufers erstellt wird, an den Käufer zu übermitteln. Seite 7 Seite 7
Neuerungen Incoterms® 2020 Neuerung: Kosten und deren Positionierung innerhalb des Regelwerks In der Version 2010 sind die verschiedenen Kosten den unterschiedlichen A/B Regeln der jeweiligen Incoterms® zugeordnet und sind dort zu finden. Beispiel: Die Kosten für die Erstellung eines Transportdokumentes werden unter der Regel A8 / B8 «Transportdokument» erwähnt. Neu 2020: Alle Kostenelemente werden bei den Incoterms® 2020 unter der Regel A9 / B9 aufgeführt. Die Kostenelemente werden zusätzlich in den jeweiligen betroffenen Regeln aufgeführt, siehe Beispiel oben. Für Sie als Nutzer stellt diese Anpassung eine Vereinfachung dar. Sie finden in der Regel A9 / B9 alle Kosten auf einen Blick. Seite 8 Seite 8
Neuerungen Incoterms® 2020 Neuerung: Verschiedene Deckungshöhen des Versicherungsschutzes bei Klauseln CIF und CIP In der Version 2010 wird in der Regel A3 bei den Incoterms® CIF und CIP die Verpflichtung des Verkäufers beschrieben, dass er auf eigene Kosten eine Transportversicherung abschliessen muss, mit Mindestdeckungsstufe C. Praktisch alle Transportversicherungen richten sich nach den Institute Cargo Clauses (internationale Transportversicherungsbedingungen). Deckungsstufe A: bietet den höchsten Versicherungsschutz (All-Risk) Deckungsstufe B: bietet Deckung für ausdrücklich genannte Risiken Deckungsstufe C: bietet einen Mindestversicherungsschutz für ausdrücklich erwähnte Risiken wie z.B. Strandung, Feuer, Transportmittelunfall, etc. Neu 2020: Bei den Incoterms® 2020 müssen unterschiedliche Deckungsstufen bei der Anwendung der jeweiligen Klauseln versichert werden: CIP = Deckungsstufe A (All-Risk) CIF = Mindestdeckungsstufe C Seite 9 Seite 9
Neuerungen Incoterms® 2020 Neuerung: Organisation des Transportes mit eigenen Transportmitteln des Verkäufers oder Käufers bei FCA / DAP / DPU / DDP In der Version 2010 wird davon ausgegangen, dass die Güter jeweils durch einen beauftragten Frachtführer transportiert werden. Die Beauftragung des unabhängigen Frachtführers (Dritter) und der Abschluss eines Beförderungsvertrages wird als Pflicht des Käufers oder des Verkäufers definiert, je nachdem, welche Incoterms® gewählt werden. Neu 2020: Die Incoterms® 2020 berücksichtigen nun auch Selbsttransporte, durchgeführt mit eigenen Fahrzeugen des Verkäufers oder Käufers. Es besteht in diesem Fall also kein Abschluss eines Beförderungsvertrages mit einem unabhängigen Frachtführer. In der Version 2020 ist nicht mehr ausdrücklich nur vom Abschluss eines Beförderungsvertrags die Rede, sondern es ist auch gestattet, den nötigen Transport lediglich zu organisieren. Seite 10 Seite 10
Neuerungen Incoterms® 2020 Neuerung: Änderung der Klausel DAT zu DPU In der Version 2010 bedeutet DAT (Delivered at Terminal), dass der Verkäufer die Waren geliefert hat, wenn er diese am Terminal, z.B. in einem Hafen, vom ankommenden Beförderungsmittel entladen hat. DAP (Delivered at Place) bedeutet, dass der Verkäufer die Waren geliefert hat, wenn er diese am vereinbarten Ort, auf dem ankommenden Beförderungsmittel, entladebereit zur Verfügung stellt. In der Version 2010 wird der Begriff Terminal bei DAT sehr weit gefasst: «jeder Ort, unabhängig davon, ob überdacht oder nicht…» Neu 2020: DAT wird zu DPU (Delivered at Place Unloaded) in den Incoterms® 2020 um zu unterstreichen, dass der Bestimmungsort nicht nur ein Terminal sein darf. Zudem wurde die Reihenfolge geändert: DAP steht vor der Klausel DPU. DAP = Lieferung / Gefahrenübergang erfolgt VOR der Entladung DPU = Lieferung / Gefahrenübergang erfolgt NACH der Entladung Seite 11 Seite 11
Neuerungen Incoterms® 2020 Neuerung: Aufnahme sicherheitsbezogener Anforderungen mit Transportpflichten und -kosten In der Version 2010 hatten sicherheitsbezogene Anforderungen beim Transport eine untergeordnete Rolle. Die Sicherheitsbedenken wurden aber immer grösser im Verlauf der Jahre, und auch die Sicherheitsaspekte beim Transport und die Versandpraktiken haben sich geändert. Neu 2020: Die Sicherheitsthematik ist mit den Transportanforderungen verbunden und wurde bei den Incoterms® 2020 in die A/B Regeln aufgenommen. A4 = Transport Hier sind die Sicherheitsthemen bezüglich des Transports zu finden A7 = Ausfuhr- / Einfuhrabfertigung Hier werden die Sicherheitsthemen bezüglich der Zollabfertigung festgehalten A9 / B9 = Kostenverteilung Hier wird die Kostenübernahme dieser Sicherheitsthemen durch Verkäufer oder Käufer definiert Seite 12 Seite 12
Neuerungen Incoterms® 2020 Neuerung: Erläuternde Kommentare für Nutzer In der Version 2010 sind die Kommentare mit Anwendungshinweisen bei jeder Klausel separat zu finden. Neu 2020: Die Anwendungshinweise sind in den Incoterms® 2020 unter «Erläuternde Kommentare für Nutzer» festgehalten. Die Erläuternden Kommentare unterstützen Sie in der Entscheidung, welche Incoterms® 2020 für welche Geschäftsfälle angewendet werden. Es werden die wesentlichen Inhalte der einzelnen Klauseln erläutert und sie bieten zudem eine Orientierungshilfe, wie Incoterms® 2020 in Verträgen oder Streitigkeiten verstanden werden müssen. Seite 13 Seite 13
Vertragliche Vereinbarungen Die Incoterms® 2020 ersetzen keinen Kaufvertrag. Es ist zu empfehlen, die entsprechende Klausel klar im Vertrag (Rahmenvereinbarung, Liefervertrag etc.) mit dem Käufer oder Lieferanten festzuhalten. Die Incoterms® 2020 im Kaufvertrag sind nur auf bestimmte Aspekte des Vertrags anwendbar. Folgende Punkte sind bei der Einbindung in einen Vertrag zu beachten: Verwendung eindeutiger Incoterms® mit Angabe der Version (Jahreszahl) Angabe des genauen Ortes mit Adresse z.B. Incoterms® 2020: FCA 8006 Zürich, Universitätsstrasse 56 Kaufvertrag, Beförderungsvertrag, Versicherungsvertrag sowie Bedingungen in einem Akkreditiv sollten übereinstimmende Regelungen enthalten, damit das Geschäft reibungslos abgewickelt werden kann Seite 14 Seite 14
Praxisanwendung Die Neuerungen der Incoterms® 2020 und die Praxisanwendung wurden Ihnen aufgezeigt von: Herr Peter Dell’Olivo Head of Sales Support Uster Technologies AG Sonnenbergstrasse 10 8610 Uster Peter.Dellolivo@uster.com Ihre Kontaktperson bei Fragen: Frau Lea Derendinger Leiterin Zollberatung FineSolutions AG Im eisernen Zeit 51 8057 Zürich Lea.Derendinger@finesolutions.ch Seite 15 Seite 15
Quellenverweise und Copyright Incoterms® ist eine eingetragene Marke der ICC (International Chamber of Commerce), Paris. Lea Derendinger ist von der ICC Germany akkreditierte Incoterms® -Trainerin. FineSolutions ist eine von ICC unabhängige Organisation. Quelle der Incoterms® Textauszüge: Buch Incoterms® 2020 der International Chamber of Commerce / ICC Germany. Die vollständigen Texte der Incoterms® 2020 können Sie direkt im ICC Store (https://2go.iccwbo.org/explore-our-products.html) erwerben. © Copyright 2020 inkl. selbsterarbeiteter Graphiken und Bildrechten – FineSolutions AG Seite 16 FineSolutions AG | Im eisernen Zeit 51 | CH-8057 Zürich | Tel +41 44 245 85 85 | info@finesolutions.ch Seite 16 www.finesolutions.ch
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