UBS Forum für Aussenhandel - Mittwoch, 22.01.2020 - Incoterms 2020 - die Neuerungen praxisgerecht kennenlernen

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UBS Forum für Aussenhandel - Mittwoch, 22.01.2020 - Incoterms 2020 - die Neuerungen praxisgerecht kennenlernen
UBS Forum für Aussenhandel - Mittwoch, 22.01.2020
    Incoterms® 2020 – die Neuerungen praxisgerecht
                    kennenlernen

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UBS Forum für Aussenhandel - Mittwoch, 22.01.2020 - Incoterms 2020 - die Neuerungen praxisgerecht kennenlernen
Einleitung

Incoterms® (International Commercial Terms) werden von der Internationalen
Handelskammer in Paris (ICC Paris) erarbeitet und publiziert.

 Es sind standardisierte Lieferklauseln für Verkaufs- und Einkaufsgeschäfte

 Sie erleichtern den Handel zwischen Käufer und Verkäufer enorm

 Die Anwendung dieser Lieferklauseln ist keine Pflicht

Die Incoterms® wurden im 1936 zum ersten Mal herausgegeben und die Klauseln
werden regelmässig überarbeitet und publiziert.

Die Version der Incoterms® 2010 ist seit 1. Januar 2011 in Kraft und die Anpassungen
für die neuen Incoterms® 2020 wurden am 10. September 2019 veröffentlicht.

Für die Anwendung der Incoterms® sind immer die englischen Texte der Incoterms®
zu beachten, und bei Streitfällen sind nur diese massgebend.

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Einleitung

Was regeln die Incoterms®?                       Was regeln die Incoterms®
                                                 nicht?
Pflichten des Verkäufers / Käufers
                                                 Kaufvertrag
Wer ist für den Transport verantwortlich?        Spezifikationen der Güter
Wer besorgt die Einfuhr- und Ausfuhrverzollung
                                                 Zahlungsformalitäten
und die nötigen Papiere?
Wer muss die Versicherung eindecken?             Verkaufswährung
Gefahrenübergang / Risiko                        Sanktionsmassnahmen /
                                                 Embargos
Wo und wann wird geliefert und erfolgt der       Erhebung von Zöllen
Gefahrenübergang vom Verkäufer an den
Käufer?                                          Export- und Importverbote
Kosten
                                                 Rechte am geistigen Eigentum
Wer ist für welche Kosten verantwortlich, wie    Gerichtsstand und anwendbares
z.B. Transportkosten, Verpackungskosten,         Recht
Kosten für die Be- und Entladung und
                                                 Eigentumsübergang der Waren
Verzollung?
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Einleitung

Die 11 Incoterms-Klauseln sind unterteilt in Incoterms-Regeln. Diese A/B Regeln
definieren sehr genau, welche Pflichten der Käufer und der Verkäufer hat und
wie die Kosten- und Gefahrenübergänge definiert werden.

             Verkäufer                                      Käufer
A1    Allgemeine Verpflichtungen          B1    Allgemeine Verpflichtungen
A2    Lieferung                           B2    Übernahme

A3    Gefahrübergang                      B3    Gefahrübergang

A4    Transport                           B4    Transport
A5    Versicherung                        B5    Versicherung
A6    Liefer- / Transportdokumente        B6    Liefernachweis
A7    Ausfuhr- / Einfuhrabfertigung       B7    Ausfuhr- / Einfuhrabfertigung
A8    Prüfung / Verpackung /              B8    Prüfung / Verpackung /
      Kennzeichnung                             Kennzeichnung
A9    Kostenverteilung                    B9    Kostenverteilung

A10 Benachrichtigungen                    B10   Benachrichtigungen
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Die einzelnen Klauseln

Hinweis: Die Grafiken können je nach Vereinbarung abweichen und sind immer zusammen mit den Originaltexten anzuwenden

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Neuerungen Incoterms® 2020

Die Neuerungen der Incoterms® 2020 auf einen Blick

 Verbesserung der Darstellung
 Präzise Erläuterung der Abgrenzung zwischen Kaufvertrag und anderen Verträgen
 Veränderte Reihenfolge der Incoterms® und A/B-Regeln
 Konnossemente mit An-Bord-Vermerk bei der FCA-Klausel
 Kosten und deren Positionierung innerhalb des Regelwerks
 Verschiedene Deckungsstufen des Versicherungsschutzes bei CIF und CIP
 Organisation des eigenen Transportmittels bei FCA, DAP, DPU und DDP
 Änderung der Klausel DAT zu DPU
 Aufnahme sicherheitsbezogener Anforderungen mit Transportpflichten und –kosten
 Erläuternde Kommentare für Nutzer mit Anwendungshinweisen

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Neuerungen Incoterms® 2020

Neuerung: Konnossemente mit An-Bord-Vermerk bei der FCA-Klausel

In der Version 2010 verursacht die Beschaffung des An-Bord-Konnossements oft
Probleme für den Verkäufer. Dies, weil der Kosten- und Gefahrenübergang bei FCA-
Lieferungen vor der Verladung auf das Schiff erfolgt.

In einem Bank-Akkreditiv wird oftmals ein Seefracht-Konnossement mit dem An-Bord-
Vermerk verlangt (Wertpapier) und der Verkäufer muss dieses Dokument an die Bank
liefern.

Neu 2020: Ein optionales Verfahren wurde aufgenommen, welches bei entsprechender
Vereinbarung durch den Käufer und Verkäufer vorsieht, dass der Käufer den
Frachtführer anweisen darf, das An-Bord-Konnossement an den Verkäufer zu
liefern, sobald die Verladung auf das Schiff erfolgt.

        Sie haben als Verkäufer nun das Anrecht auf die Zusendung des
        On-Bord-Konnossements. Als Verkäufer sind Sie jedoch
        verpflichtet dieses Konnossement, welches auf Kosten und
        Gefahr des Käufers erstellt wird, an den Käufer zu übermitteln.

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Neuerungen Incoterms® 2020

Neuerung: Kosten und deren Positionierung innerhalb des Regelwerks

In der Version 2010 sind die verschiedenen Kosten den unterschiedlichen A/B Regeln der
jeweiligen Incoterms® zugeordnet und sind dort zu finden.

Beispiel: Die Kosten für die Erstellung eines Transportdokumentes werden unter der
Regel A8 / B8 «Transportdokument» erwähnt.

Neu 2020: Alle Kostenelemente werden bei den Incoterms® 2020 unter der Regel
A9 / B9 aufgeführt.

Die Kostenelemente werden zusätzlich in den jeweiligen betroffenen Regeln aufgeführt,
siehe Beispiel oben.

                 Für Sie als Nutzer stellt diese Anpassung eine
                 Vereinfachung dar. Sie finden in der Regel A9 /
                 B9 alle Kosten auf einen Blick.

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Neuerungen Incoterms® 2020

Neuerung: Verschiedene Deckungshöhen des Versicherungsschutzes bei
          Klauseln CIF und CIP

In der Version 2010 wird in der Regel A3 bei den Incoterms® CIF und CIP die
Verpflichtung des Verkäufers beschrieben, dass er auf eigene Kosten eine
Transportversicherung abschliessen muss, mit Mindestdeckungsstufe C.

Praktisch alle Transportversicherungen richten sich nach den Institute Cargo Clauses
(internationale Transportversicherungsbedingungen).

Deckungsstufe A:     bietet den höchsten Versicherungsschutz (All-Risk)
Deckungsstufe B:     bietet Deckung für ausdrücklich genannte Risiken
Deckungsstufe C:     bietet einen Mindestversicherungsschutz für ausdrücklich erwähnte
                     Risiken wie z.B. Strandung, Feuer, Transportmittelunfall, etc.

Neu 2020: Bei den Incoterms® 2020 müssen unterschiedliche Deckungsstufen bei
der Anwendung der jeweiligen Klauseln versichert werden:

                        CIP = Deckungsstufe A (All-Risk)
                        CIF = Mindestdeckungsstufe C

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Neuerungen Incoterms® 2020

Neuerung: Organisation des Transportes mit eigenen Transportmitteln des
          Verkäufers oder Käufers bei FCA / DAP / DPU / DDP

In der Version 2010 wird davon ausgegangen, dass die Güter jeweils durch einen
beauftragten Frachtführer transportiert werden. Die Beauftragung des unabhängigen
Frachtführers (Dritter) und der Abschluss eines Beförderungsvertrages wird als Pflicht des
Käufers oder des Verkäufers definiert, je nachdem, welche Incoterms® gewählt werden.

Neu 2020: Die Incoterms® 2020 berücksichtigen nun auch Selbsttransporte,
durchgeführt mit eigenen Fahrzeugen des Verkäufers oder Käufers. Es besteht in
diesem Fall also kein Abschluss eines Beförderungsvertrages mit einem unabhängigen
Frachtführer.

                  In der Version 2020 ist nicht mehr ausdrücklich
                  nur vom Abschluss eines Beförderungsvertrags
                  die Rede, sondern es ist auch gestattet, den
                  nötigen Transport lediglich zu organisieren.

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Neuerungen Incoterms® 2020

Neuerung: Änderung der Klausel DAT zu DPU

In der Version 2010 bedeutet DAT (Delivered at Terminal), dass der Verkäufer die Waren
geliefert hat, wenn er diese am Terminal, z.B. in einem Hafen, vom ankommenden
Beförderungsmittel entladen hat.

DAP (Delivered at Place) bedeutet, dass der Verkäufer die Waren geliefert hat, wenn er
diese am vereinbarten Ort, auf dem ankommenden Beförderungsmittel,
entladebereit zur Verfügung stellt.

In der Version 2010 wird der Begriff Terminal bei DAT sehr weit gefasst: «jeder Ort,
unabhängig davon, ob überdacht oder nicht…»

Neu 2020: DAT wird zu DPU (Delivered at Place Unloaded) in den Incoterms® 2020 um
zu unterstreichen, dass der Bestimmungsort nicht nur ein Terminal sein darf. Zudem
wurde die Reihenfolge geändert: DAP steht vor der Klausel DPU.

        DAP = Lieferung / Gefahrenübergang erfolgt VOR der Entladung
        DPU = Lieferung / Gefahrenübergang erfolgt NACH der Entladung

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Neuerungen Incoterms® 2020

Neuerung: Aufnahme sicherheitsbezogener Anforderungen mit Transportpflichten
          und -kosten

In der Version 2010 hatten sicherheitsbezogene Anforderungen beim Transport eine
untergeordnete Rolle. Die Sicherheitsbedenken wurden aber immer grösser im Verlauf
der Jahre, und auch die Sicherheitsaspekte beim Transport und die Versandpraktiken
haben sich geändert.

Neu 2020: Die Sicherheitsthematik ist mit den Transportanforderungen verbunden
und wurde bei den Incoterms® 2020 in die A/B Regeln aufgenommen.

    A4 = Transport                       Hier sind die Sicherheitsthemen
                                         bezüglich des Transports zu finden
    A7 = Ausfuhr- / Einfuhrabfertigung   Hier werden die Sicherheitsthemen
                                         bezüglich der Zollabfertigung
                                         festgehalten
    A9 / B9 = Kostenverteilung           Hier wird die Kostenübernahme
                                         dieser Sicherheitsthemen durch
                                         Verkäufer oder Käufer definiert

                                                                            Seite 12
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Neuerungen Incoterms® 2020

Neuerung: Erläuternde Kommentare für Nutzer

In der Version 2010 sind die Kommentare mit Anwendungshinweisen bei jeder Klausel
separat zu finden.

Neu 2020: Die Anwendungshinweise sind in den Incoterms® 2020 unter
«Erläuternde Kommentare für Nutzer» festgehalten.

      Die Erläuternden Kommentare unterstützen Sie in der Entscheidung,
      welche Incoterms® 2020 für welche Geschäftsfälle angewendet
      werden. Es werden die wesentlichen Inhalte der einzelnen Klauseln
      erläutert und sie bieten zudem eine Orientierungshilfe, wie
      Incoterms® 2020 in Verträgen oder Streitigkeiten verstanden werden
      müssen.

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Vertragliche Vereinbarungen

Die Incoterms® 2020 ersetzen keinen Kaufvertrag. Es ist zu empfehlen, die
entsprechende Klausel klar im Vertrag (Rahmenvereinbarung, Liefervertrag etc.) mit dem
Käufer oder Lieferanten festzuhalten. Die Incoterms® 2020 im Kaufvertrag sind nur
auf bestimmte Aspekte des Vertrags anwendbar.

Folgende Punkte sind bei der Einbindung in einen Vertrag zu beachten:

 Verwendung eindeutiger Incoterms® mit Angabe der Version (Jahreszahl)

 Angabe des genauen Ortes mit Adresse

        z.B. Incoterms® 2020: FCA 8006 Zürich, Universitätsstrasse 56

 Kaufvertrag, Beförderungsvertrag, Versicherungsvertrag sowie Bedingungen in
  einem Akkreditiv sollten übereinstimmende Regelungen enthalten, damit das
  Geschäft reibungslos abgewickelt werden kann

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Praxisanwendung

Die Neuerungen der Incoterms® 2020 und die Praxisanwendung wurden Ihnen
aufgezeigt von:

Herr Peter Dell’Olivo
Head of Sales Support
Uster Technologies AG
Sonnenbergstrasse 10
8610 Uster
Peter.Dellolivo@uster.com

Ihre Kontaktperson bei Fragen:

Frau Lea Derendinger
Leiterin Zollberatung
FineSolutions AG
Im eisernen Zeit 51
8057 Zürich
Lea.Derendinger@finesolutions.ch

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Quellenverweise und Copyright

Incoterms® ist eine eingetragene Marke der ICC (International Chamber of Commerce),
Paris.

Lea Derendinger ist von der ICC Germany akkreditierte Incoterms® -Trainerin.

FineSolutions ist eine von ICC unabhängige Organisation.

Quelle der Incoterms® Textauszüge: Buch Incoterms® 2020 der International Chamber
of Commerce / ICC Germany.

Die vollständigen Texte der Incoterms® 2020 können Sie direkt im ICC Store
(https://2go.iccwbo.org/explore-our-products.html) erwerben.

© Copyright 2020 inkl. selbsterarbeiteter Graphiken und Bildrechten – FineSolutions AG

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