Kantonale Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 - Medienkonferenz vom 12. April 2022 - Kanton Zürich

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Kantonale Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 - Medienkonferenz vom 12. April 2022 - Kanton Zürich
Kantonale
Kanton Zürich
Regierungsrat

Volksabstimmung
vom 15. Mai 2022
Medienkonferenz vom 12. April 2022
Kantonale Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 - Medienkonferenz vom 12. April 2022 - Kanton Zürich
Kanton Zürich
Regierungsrat

Änderung der
Kantonsverfassung,
Klimaschutz
Martin Neukom, Regierungsrat
Kantonale Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 - Medienkonferenz vom 12. April 2022 - Kanton Zürich
Kanton Zürich
Regierungsrat

Soll Klimaschutz in der
 Kantonsverfassung
  verankert werden?
Kantonale Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 - Medienkonferenz vom 12. April 2022 - Kanton Zürich
Regierungsrat
                                                                                4

    Der neue Art. 102 a
Art. 102 a 1 Kanton und Gemeinden setzen sich für die Begrenzung des Klimawandels und
dessen Auswirkungen ein. Sie berücksichtigen dabei die Ziele des Bundes und der für die
Schweiz verbindlichen internationalen Abkommen. Insbesondere richten sie ihre Massnahmen
darauf aus, die Treibhausgasemissionen bis zur Treibhausgasneutralität zu vermindern.

2 Siesorgen dafür, dass dazu geeignete Massnahmen, namentlich in den Bereichen
Siedlungsentwicklung, Gebäude, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft sowie Industrie und
Gewerbe, umgesetzt werden.

3 Siekönnen die Entwicklung und Anwendung von Technologien, Materialien und Prozessen
fördern, die zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen.
Kantonale Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 - Medienkonferenz vom 12. April 2022 - Kanton Zürich
Kanton Zürich
Regierungsrat

Treibhausgasneutralität
      (Netto-Null)
Kantonale Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 - Medienkonferenz vom 12. April 2022 - Kanton Zürich
Was machen andere Kantone?
     Kanton Zürich
     Regierungsrat

    glarus
Kanton Zürich

Stimm- und
Regierungsrat

Wahlrechtsalter                16
Jacqueline Fehr, Regierungspräsidentin
Regierungsrat
                                                    8

Worum geht es?
 Mit einer Änderung der Kantonsverfassung soll das Stimm- und
  Wahlrechtsalter im Kanton Zürich von bisher 18 auf 16 Jahre
  gesenkt werden.
 Das neue Stimm- und Wahlrechtsalter 16 soll für Abstimmungen
  auf Gemeinde- und Kantonsebene gelten.
 Es umfasst das Recht, an Abstimmungen und Wahlen
  teilzunehmen (aktives Wahlrecht).
 Für ein öffentliches Amt wählbar sein (passives Wahlrecht) sollen
  hingegen weiterhin nur Personen ab 18 Jahren.
Regierungsrat
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Ausgangslage
 rund 22'000 16- und 17-Jährige im Kanton Zürich
 bedeutet Zunahme der Wahlbevölkerung um 2,4 %
 Stimm- und Wahlrechtsalter 16 nicht neu; bereits eingeführt und bewährt
    im Kanton Glarus
    in verschiedenen europäischen Ländern und Regionen (Österreich,
      Malta, Schottland, Wales, verschiedene deutsche Bundesländer)

 Änderung Kantonsverfassung nötig, deshalb Abstimmung
 KR und RR sagen JA
Regierungsrat
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Darum sagen KR und RR JA
 Die Bevölkerung wird immer älter. Damit verschärft sich die
  Untervertretung von jungen Menschen. Gleichzeitig müssen sie
  am längsten mit den Folgen von politischen Entscheiden leben.
 Der Politikunterricht in der Schule läuft ins Leere, wenn die
  Jugendlichen nicht gleichzeitig in der Praxis mitbestimmen können.
 Mit einer Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters lässt sich das
  Interesse und der Einsatz für politische Themen frühzeitig fördern.
Kanton Zürich

Kantonales
Regierungsrat

Bürgerrechtsgesetz
Jacqueline Fehr, Regierungspräsidentin
Regierungsrat
12
Regierungsrat
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Kantonales Bürgerrechtsgesetz
   Gesetz mit Augenmass
   breit unterstützt, pragmatisch
   bewährtes Vorgehen in Kanton und Gemeinden wird weitergeführt
   keine weiteren Verschärfungen gegenüber Bundesvorgaben
      passt zu weltoffenem Kanton Zürich
      Ausnahme: straffällige Jugendliche
   schlanker Erlass mit 23 Bestimmungen
      muss als Ergänzung zum Bundesgesetz gelesen werden
Regierungsrat
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Was bleibt gleich?
   Aufenthaltsdauer:
      2 Jahre in der Gemeinde
          Achtung: wegen Niederlassungsbewilligung C in der Regel bereits 10 Jahre
            in der Schweiz
   Sprachkenntnisse:
      Referenzniveau A2 schriftlich
      Referenzniveau B1 mündlich
          entspricht Anforderungen des Bundes und der meisten Kantone
   Kanton prüft die Einhaltung der Strafrechtsordnung (Register) und die Erfüllung von
    Zahlungsverpflichtungen
Regierungsrat
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Was ist neu?
   Wartefrist für straffällige Jugendliche
   klare Regeln für die Grundkenntnisse («Einbürgerungstest»)
      in Form eines Tests
      Vorgabe zu Inhalten
           Grundkenntnisse zu Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft in
             Schweiz und Kanton Zürich / zu Politik im Zürcher Gemeindewesen
   ermässigte Gebühren für junge Menschen
   Rechtsgrundlage für digitales Verfahren
Regierungsrat
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Darum sagen KR und RR JA

 Einbürgerungen funktionieren im Kanton Zürich
 Verfassung verpflichtet uns, Einbürgerung in einem Gesetz zur regeln
 Gesetz übernimmt die bewährte Praxis
 Verfassung sagt: Chancen auf Einbürgerung dürfen nicht vom Wohnort abhängig
  sein
 neues Gesetz schafft Beitrag zu einheitlicher Behandlung aller
 Gesetz ist ein Gesetz mit Augenmass und breit abgestützt im KR
Kanton Zürich

Kantonale Volksinitiative
Regierungsrat

«für eine Elternzeit»
Mario Fehr, Regierungsrat
Regierungsrat
                                                         18

Ausgangslage
In der Schweiz wurde am 1. Januar 2021 der Vaterschaftsurlaub
eingeführt – für erwerbstätige Eltern gilt bei Geburt eines Kindes:

    14 Wochen Mutterschafts- und 2 Wochen Vaterschaftsurlaub

Die kantonale Volksinitiative «für eine Elternzeit» will

    Je 18 Wochen bezahlte Elternzeit für Eltern, die im Kanton Zürich
     wohnen und arbeiten
    Je 14 Wochen bezahlte Elternzeit für Eltern, die im Kanton Zürich
     arbeiten, aber nicht hier wohnen
Regierungsrat
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Finanzierung
 •   Direkte Kosten pro Jahr  rund 420 Millionen Franken

 •   Je zur Hälfte getragen durch Beiträge der Erwerbstätigen
     und der Arbeitgebenden (Erwerbsersatzordnung, EO)

 •   Übernahme von ungedeckten Leistungen durch Kanton

  Hohe finanzielle Mehrbelastung des Zürcher Gewerbes
   durch direkte und indirekte Kosten
  Wirtschaft durch Folgen der Pandemie bereits betroffen
Regierungsrat
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Beurteilung
•   Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtiges Anliegen im Kanton

•   Im Kanton Zürich wurden in den letzten Jahren zahlreiche Förder-
    massnahmen für Familien lanciert:

 PI Finanzierung familienergänzende Kinderbetreuung
 Motionen zu:
   • Mitfinanzierung familienergänzende Betreuung im Vorschulalter
   • Steuerabzug der tatsächlichen Kinder-Betreuungskosten
   • Betreuungsgutscheinen
Regierungsrat
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Fazit
 Regelung auf nationaler Ebene notwendig statt Alleingang der
  Kantone
  (kein Flickenteppich!)
 Finanzielle Mehrbelastung des Gewerbes erfolgt zu schwierigem
  Zeitpunkt
 Befürchtung, dass Wirtschafts- und Innovationsstandort Zürich durch
  höhere Arbeitskosten an Wettbewerbsfähigkeit verliert

 Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen ein
  NEIN zur kantonalen Volksinitiative «für eine Elternzeit»
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