Kantonale Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 - Medienkonferenz vom 12. April 2022 - Kanton Zürich
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Kantonale Kanton Zürich Regierungsrat Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 Medienkonferenz vom 12. April 2022
Kanton Zürich Regierungsrat Änderung der Kantonsverfassung, Klimaschutz Martin Neukom, Regierungsrat
Regierungsrat 4 Der neue Art. 102 a Art. 102 a 1 Kanton und Gemeinden setzen sich für die Begrenzung des Klimawandels und dessen Auswirkungen ein. Sie berücksichtigen dabei die Ziele des Bundes und der für die Schweiz verbindlichen internationalen Abkommen. Insbesondere richten sie ihre Massnahmen darauf aus, die Treibhausgasemissionen bis zur Treibhausgasneutralität zu vermindern. 2 Siesorgen dafür, dass dazu geeignete Massnahmen, namentlich in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Gebäude, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft sowie Industrie und Gewerbe, umgesetzt werden. 3 Siekönnen die Entwicklung und Anwendung von Technologien, Materialien und Prozessen fördern, die zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen.
Kanton Zürich Stimm- und Regierungsrat Wahlrechtsalter 16 Jacqueline Fehr, Regierungspräsidentin
Regierungsrat 8 Worum geht es? Mit einer Änderung der Kantonsverfassung soll das Stimm- und Wahlrechtsalter im Kanton Zürich von bisher 18 auf 16 Jahre gesenkt werden. Das neue Stimm- und Wahlrechtsalter 16 soll für Abstimmungen auf Gemeinde- und Kantonsebene gelten. Es umfasst das Recht, an Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen (aktives Wahlrecht). Für ein öffentliches Amt wählbar sein (passives Wahlrecht) sollen hingegen weiterhin nur Personen ab 18 Jahren.
Regierungsrat 9 Ausgangslage rund 22'000 16- und 17-Jährige im Kanton Zürich bedeutet Zunahme der Wahlbevölkerung um 2,4 % Stimm- und Wahlrechtsalter 16 nicht neu; bereits eingeführt und bewährt im Kanton Glarus in verschiedenen europäischen Ländern und Regionen (Österreich, Malta, Schottland, Wales, verschiedene deutsche Bundesländer) Änderung Kantonsverfassung nötig, deshalb Abstimmung KR und RR sagen JA
Regierungsrat 10 Darum sagen KR und RR JA Die Bevölkerung wird immer älter. Damit verschärft sich die Untervertretung von jungen Menschen. Gleichzeitig müssen sie am längsten mit den Folgen von politischen Entscheiden leben. Der Politikunterricht in der Schule läuft ins Leere, wenn die Jugendlichen nicht gleichzeitig in der Praxis mitbestimmen können. Mit einer Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters lässt sich das Interesse und der Einsatz für politische Themen frühzeitig fördern.
Kanton Zürich Kantonales Regierungsrat Bürgerrechtsgesetz Jacqueline Fehr, Regierungspräsidentin
Regierungsrat 12
Regierungsrat 13 Kantonales Bürgerrechtsgesetz Gesetz mit Augenmass breit unterstützt, pragmatisch bewährtes Vorgehen in Kanton und Gemeinden wird weitergeführt keine weiteren Verschärfungen gegenüber Bundesvorgaben passt zu weltoffenem Kanton Zürich Ausnahme: straffällige Jugendliche schlanker Erlass mit 23 Bestimmungen muss als Ergänzung zum Bundesgesetz gelesen werden
Regierungsrat 14 Was bleibt gleich? Aufenthaltsdauer: 2 Jahre in der Gemeinde Achtung: wegen Niederlassungsbewilligung C in der Regel bereits 10 Jahre in der Schweiz Sprachkenntnisse: Referenzniveau A2 schriftlich Referenzniveau B1 mündlich entspricht Anforderungen des Bundes und der meisten Kantone Kanton prüft die Einhaltung der Strafrechtsordnung (Register) und die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen
Regierungsrat 15 Was ist neu? Wartefrist für straffällige Jugendliche klare Regeln für die Grundkenntnisse («Einbürgerungstest») in Form eines Tests Vorgabe zu Inhalten Grundkenntnisse zu Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft in Schweiz und Kanton Zürich / zu Politik im Zürcher Gemeindewesen ermässigte Gebühren für junge Menschen Rechtsgrundlage für digitales Verfahren
Regierungsrat 16 Darum sagen KR und RR JA Einbürgerungen funktionieren im Kanton Zürich Verfassung verpflichtet uns, Einbürgerung in einem Gesetz zur regeln Gesetz übernimmt die bewährte Praxis Verfassung sagt: Chancen auf Einbürgerung dürfen nicht vom Wohnort abhängig sein neues Gesetz schafft Beitrag zu einheitlicher Behandlung aller Gesetz ist ein Gesetz mit Augenmass und breit abgestützt im KR
Kanton Zürich Kantonale Volksinitiative Regierungsrat «für eine Elternzeit» Mario Fehr, Regierungsrat
Regierungsrat 18 Ausgangslage In der Schweiz wurde am 1. Januar 2021 der Vaterschaftsurlaub eingeführt – für erwerbstätige Eltern gilt bei Geburt eines Kindes: 14 Wochen Mutterschafts- und 2 Wochen Vaterschaftsurlaub Die kantonale Volksinitiative «für eine Elternzeit» will Je 18 Wochen bezahlte Elternzeit für Eltern, die im Kanton Zürich wohnen und arbeiten Je 14 Wochen bezahlte Elternzeit für Eltern, die im Kanton Zürich arbeiten, aber nicht hier wohnen
Regierungsrat 19 Finanzierung • Direkte Kosten pro Jahr rund 420 Millionen Franken • Je zur Hälfte getragen durch Beiträge der Erwerbstätigen und der Arbeitgebenden (Erwerbsersatzordnung, EO) • Übernahme von ungedeckten Leistungen durch Kanton Hohe finanzielle Mehrbelastung des Zürcher Gewerbes durch direkte und indirekte Kosten Wirtschaft durch Folgen der Pandemie bereits betroffen
Regierungsrat 20 Beurteilung • Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtiges Anliegen im Kanton • Im Kanton Zürich wurden in den letzten Jahren zahlreiche Förder- massnahmen für Familien lanciert: PI Finanzierung familienergänzende Kinderbetreuung Motionen zu: • Mitfinanzierung familienergänzende Betreuung im Vorschulalter • Steuerabzug der tatsächlichen Kinder-Betreuungskosten • Betreuungsgutscheinen
Regierungsrat 21 Fazit Regelung auf nationaler Ebene notwendig statt Alleingang der Kantone (kein Flickenteppich!) Finanzielle Mehrbelastung des Gewerbes erfolgt zu schwierigem Zeitpunkt Befürchtung, dass Wirtschafts- und Innovationsstandort Zürich durch höhere Arbeitskosten an Wettbewerbsfähigkeit verliert Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen ein NEIN zur kantonalen Volksinitiative «für eine Elternzeit»
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