KINDERGARTENGRUß IMSEPTEMBER2021 - KITA ST ...
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K i n d e r G a r t e n g r u ß im September 2021 Liebe Mütter und Väter in St. Matthias, Im vergangenen Jahr durften wir aus bekannten Gründen die Kindertagesbetreuung oft nur unter besonderen Bedingungen anbieten. Das bedeutete Einschränkungen, Verzicht, Notbetreuung. Mit dem Regelbetrieb ist seit Juni wieder ein Stück Normalität zurückgekehrt, und es zeigt sich, wie wichtig eine funktionierende Kindertagesbetreuung ist! Wir wollen jedes Kind und jede Familie bestmöglich unterstützen und begleiten. Unsere pädagogische Zielsetzung bleibt, dass Kinder wieder gemeinsam spielen und lernen und von frühkindlicher Bildung profitieren können, auch wenn Kindertagesbetreuung unter Pandemiebedingungen weiterhin Besonderheiten mit sich bringen wird. Die allgemeinen Verhaltensregeln, die wöchentlichen Testungen bei Personal und Kindern, sowie neue
rechtliche Rahmenbedingungen die vom Land und Landkreis fortlaufend an die aktuelle Situation angepasst und von uns entsprechend berücksichtigt werden müssen. Wir sind gut gestärkt,erholt und gesund in das neue Kindergartenjahr gestartet. Im Vorfeld haben wir im Team intensiv über den thematischen Schwerpunkt diskutiert, um gute Wege und frische Ideen für unsere pädagogische Arbeit weiterzuentwickeln. Gesundheit (Hygiene) – Ernährung - & Bewegung sollen dabei im Mittelpunkt stehen und Kinder stärken und sie in ihrer Entwicklung unterstützen. Das ist der für uns wichtige und richtige Weg unseres Bildungs- und Erziehungsauftrags. Unsere Zielsetzungen zeigen auf, warum selbst gemachte Erfahrungen so wichtig sind und wie Kinder sich zu starken Persönlichkeiten entwickeln können. Wir haben unser Jahr „Tischlein deck dich“ genannt. Mit diesem Märchen von den Gebrüdern Grimm werden wir uns immer beschäftigen. Es wird eine Vielzahl von Methoden und Anlässe geben, die uns durch die nächsten Monate begleiten. Märchen- und Geschichtenerzählen im Kindergarten Märchen werden seit Jahrhunderten weitererzählt. Obwohl sie als ursprünglich Erwachsenengeschichten nur noch wenig Bedeutung haben, leben sie als Kindergeschichten weiter. In ihnen sind die Menschenkenntnis, die Liebe und Weisheit vieler Generationen eingewebt. Heute sind unsere Kinder die Zuhörer und
morgen werden sie selbst die Geschichten erzählen. Im Kindergarten fühlt sich das Kind in der Gemeinschaft sicher. Vertrauensvoll öffnen sich Kinder neugierig und unvoreingenommen dem Märchen, denn Kinder lieben das lebendige Erzählen von Märchen: Für uns bedeutet „Tischlein deck dich“ - Erzählfreude und Lust am Zuhören - sich bewegen – sich begegnen - mitentscheiden, mitsprechen, mitgestalten - Kreativitätsfreude und Exploration leben - Selbstbestimmung beim Essen und Trinken - Verantwortung für sich und andere übernehmen - Erntedank miteinander feiern -das Jahr miteinander planen und aktiv gestalten
Kindergartenlied Wir können sagen und singen - Gott sei Dank! Wir können rennen und springen - Gott sei Dank! Wir können andern Freude bringen - Gott sei Dank! Wir können singen - Gott sei Dank! Wir können klettern und laufen - Gott sei Dank! Wir können spielen und raufen - Gott sei Dank! Wir können unsern Kopf gebrauchen - Gott sei Dank! Wir können singen - Gott sei Dank! Gebet Danke, Gott für alle Menschen, die so freundlich mit mir gehen. Danke auch für alle Sterne, die bei Nacht am Himmel stehn. Danke für die Gänseblümchen und die Mäuse auf der Wiese. Danke für den warmen Regen und für deinen guten Segen. Danke, denn du hast mich lieb, du bist froh, dass es mich gibt. Amen.
Stadt Achim 02.09.2021 Produktgruppe 23 231/Bartels Informationen zu Corona und Kindertagesbetreuung Datenquelle: Internet-Seite des Niedersächsischen Kultusministeriums Fragen und Antworten zur Kindertagesbetreuung HIER FINDEN SIE DIE WICHTIGSTEN FRAGEN ZU AKTUELLEN REGELUNGEN IN DER KINDERTAGESBETREUUNG IN NIEDERSACHSEN AKTUELLES Unter welchen Rahmenbedingungen erfolgt der Betrieb von Kindertageseinrichtungen mit der ab 25.08.2021 gültigen Corona-Verordnung? (Aktualisierung: 25.08.2021) Grundsätzlich findet die Kindertagesbetreuung im Regelbetrieb entsprechend der allgemeinen Vorgaben des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) und seiner Durchführungsverordnung sowie unter Beachtung der erforderlichen Anforderungen an Hygiene aufgrund der Corona-Pandemie statt. Durchmischungen von Gruppen – zum Beispiel in den Randzeiten – sind grundsätzlich zulässig. Der Träger kann in Abstimmung mit der Leitung einer Einrichtung auch im Regelbetrieb aufgrund des Infektionsschutzes die Durchmischung von Gruppen einschränken und das Personal den jeweiligen Gruppen fest zuweisen. Das zuständige Gesundheitsamt kann an Kindertageseinrichtungen den Betrieb bei lokalen Infektionsgeschehen einschränken. Ein eingeschränkter Regelbetrieb findet für alle Kinder unter verschärften Hygieneanforderungen statt. Dies bedeutet: Die Betreuung findet in festen Gruppen statt, die in ihrer Personenzusammensetzung in der Regel unverändert bleiben. Offene und teiloffene Gruppenangebote so-wie gruppenübergreifende Angebote sind damit nicht zulässig.
Wer trifft die Entscheidung über eine Einschränkung oder Untersagung des Betriebs von Kindertageseinrichtungen? (Aktualisierung: 25.08.2021) Die Entscheidung über eine Einschränkung des Betriebs oder eine Betriebsuntersagung im Einzelfall treffen die örtlich zuständigen Behörden entsprechend ihrer Einschätzung des regionalen/lokalen Infektionsgeschehens und der Anforderungen an seine Eindämmung. Orientierung bieten hier die in der Corona-Verordnung geregelten Warnstufen. Vorgaben des Landes, wann der Betrieb einzuschränken ist, gibt es nicht. Träger von Kindertageseinrichtungen können ab dem Zeitpunkt, zu dem ihm eine bestätigte SARS-CoV-2 -Infektion in einer Gruppe bekannt ist, den Betrieb der betroffenen Gruppe(n) vorübergehend einstellen, bis die Vorgabe des Gesundheitsamtes zum weiteren Vorgehen vorliegt. Die Bekanntgabe von Einschränkungen des Regelbetriebs für eine Kommune oder mehrere Kindertageseinrichtungen beziehungsweise der Betriebsuntersagung im Einzelfall erfolgt durch die zuständigen örtlichen Behörden. Die Leitung einer Kindertageseinrichtung beziehungsweise die Tagespflegeperson informiert die betroffenen Erziehungsberechtigten. Sollen Kindergartenkinder anlasslos getestet werden? (Aktualisierung: 25.08.2021) Ja. Die Landesregierung stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten ab September bis Jahresende 2021 insgesamt drei Antigen-Schnelltests zur Anwendung durch Laien pro Kind im Kindergartenalter und Woche zur Weiterverteilung an die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zur Verfügung. Die Anwendung dieser Tests soll im häuslichen Umfeld durch die Eltern erfolgen. Eine Testpflicht besteht nicht.
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