KINDERGARTENGRUß IMSEPTEMBER2021 - KITA ST ...

 
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K i n d e r G a r t e n g r u ß                 im September 2021

Liebe Mütter und Väter in St. Matthias,

Im vergangenen Jahr durften wir aus bekannten Gründen die Kindertagesbetreuung oft nur
unter besonderen Bedingungen anbieten. Das bedeutete Einschränkungen, Verzicht,
Notbetreuung.
Mit dem Regelbetrieb ist seit Juni wieder ein Stück Normalität zurückgekehrt, und es zeigt
sich, wie wichtig eine funktionierende Kindertagesbetreuung ist!
Wir wollen jedes Kind und jede Familie bestmöglich unterstützen und begleiten. Unsere
pädagogische Zielsetzung bleibt, dass Kinder wieder gemeinsam spielen und lernen und von
frühkindlicher Bildung profitieren können, auch wenn Kindertagesbetreuung unter
Pandemiebedingungen weiterhin Besonderheiten mit sich bringen wird. Die allgemeinen
Verhaltensregeln, die wöchentlichen Testungen bei Personal und Kindern, sowie neue
rechtliche Rahmenbedingungen die vom Land und Landkreis fortlaufend an die aktuelle
Situation angepasst und von uns entsprechend berücksichtigt werden müssen.
Wir sind gut gestärkt,erholt und gesund in das neue Kindergartenjahr gestartet. Im Vorfeld
haben wir im Team intensiv über den thematischen Schwerpunkt diskutiert, um gute Wege
und frische Ideen für unsere pädagogische Arbeit weiterzuentwickeln.

Gesundheit (Hygiene) – Ernährung - & Bewegung sollen dabei im Mittelpunkt stehen und
Kinder stärken und sie in ihrer Entwicklung unterstützen. Das ist der für uns wichtige und
richtige Weg unseres Bildungs- und Erziehungsauftrags. Unsere Zielsetzungen zeigen auf,
warum selbst gemachte Erfahrungen so wichtig sind und wie Kinder sich zu starken
Persönlichkeiten entwickeln können.
Wir haben unser Jahr „Tischlein deck dich“ genannt. Mit diesem Märchen von den
Gebrüdern Grimm werden wir uns immer beschäftigen. Es wird eine Vielzahl von Methoden
und Anlässe geben, die uns durch die nächsten Monate begleiten.

Märchen- und Geschichtenerzählen im Kindergarten Märchen werden seit Jahrhunderten
weitererzählt. Obwohl sie als ursprünglich Erwachsenengeschichten nur noch wenig Bedeutung
haben, leben sie als Kindergeschichten weiter. In ihnen sind die Menschenkenntnis, die Liebe
und Weisheit vieler Generationen eingewebt. Heute sind unsere Kinder die Zuhörer und
morgen werden sie selbst die Geschichten erzählen. Im Kindergarten fühlt sich das Kind in
der Gemeinschaft sicher. Vertrauensvoll öffnen sich Kinder neugierig und unvoreingenommen
dem Märchen, denn Kinder lieben das lebendige Erzählen von Märchen:

                       Für uns bedeutet „Tischlein deck dich“

                             - Erzählfreude und Lust am Zuhören
                                - sich bewegen – sich begegnen
                        - mitentscheiden, mitsprechen, mitgestalten
                         - Kreativitätsfreude und Exploration leben
                        - Selbstbestimmung beim Essen und Trinken
                     - Verantwortung für sich und andere übernehmen
                                - Erntedank miteinander feiern
                     -das Jahr miteinander planen und aktiv gestalten
Kindergartenlied

Wir   können   sagen und singen - Gott sei Dank!
Wir   können   rennen und springen - Gott sei Dank!
Wir   können   andern Freude bringen - Gott sei Dank!
Wir   können   singen - Gott sei Dank!

Wir   können   klettern und laufen - Gott sei Dank!
Wir   können   spielen und raufen - Gott sei Dank!
Wir   können   unsern Kopf gebrauchen - Gott sei Dank!
Wir   können   singen - Gott sei Dank!

Gebet

Danke, Gott für alle Menschen, die so freundlich mit mir gehen.
Danke auch für alle Sterne, die bei Nacht am Himmel stehn.
Danke für die Gänseblümchen und die Mäuse auf der Wiese.
Danke für den warmen Regen und für deinen guten Segen.
Danke, denn du hast mich lieb, du bist froh, dass es mich gibt.   Amen.
Stadt Achim 02.09.2021 Produktgruppe 23 231/Bartels
Informationen zu Corona und Kindertagesbetreuung Datenquelle: Internet-Seite des
Niedersächsischen Kultusministeriums Fragen und Antworten zur Kindertagesbetreuung

HIER FINDEN SIE DIE WICHTIGSTEN FRAGEN ZU AKTUELLEN REGELUNGEN IN
DER KINDERTAGESBETREUUNG IN NIEDERSACHSEN

AKTUELLES           Unter     welchen    Rahmenbedingungen       erfolgt   der    Betrieb     von
Kindertageseinrichtungen mit der ab 25.08.2021 gültigen Corona-Verordnung? (Aktualisierung:
25.08.2021)
Grundsätzlich findet die Kindertagesbetreuung im Regelbetrieb entsprechend der allgemeinen
Vorgaben des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege
(NKiTaG) und seiner Durchführungsverordnung sowie unter Beachtung der erforderlichen
Anforderungen an Hygiene aufgrund der Corona-Pandemie statt. Durchmischungen von Gruppen –
zum Beispiel in den Randzeiten – sind grundsätzlich zulässig. Der Träger kann in Abstimmung mit
der Leitung einer Einrichtung auch im Regelbetrieb aufgrund des Infektionsschutzes die
Durchmischung von Gruppen einschränken und das Personal den jeweiligen Gruppen fest
zuweisen. Das zuständige Gesundheitsamt kann an Kindertageseinrichtungen den Betrieb bei
lokalen Infektionsgeschehen einschränken. Ein eingeschränkter Regelbetrieb findet für alle Kinder
unter verschärften Hygieneanforderungen statt. Dies bedeutet: Die Betreuung findet in festen
Gruppen statt, die in ihrer Personenzusammensetzung in der Regel unverändert bleiben. Offene und
teiloffene Gruppenangebote so-wie gruppenübergreifende Angebote sind damit nicht zulässig.
Wer trifft die Entscheidung über eine Einschränkung oder Untersagung des Betriebs von
Kindertageseinrichtungen? (Aktualisierung: 25.08.2021)
Die Entscheidung über eine Einschränkung des Betriebs oder eine Betriebsuntersagung im
Einzelfall treffen die örtlich zuständigen Behörden entsprechend ihrer Einschätzung des
regionalen/lokalen Infektionsgeschehens und der Anforderungen an seine Eindämmung.
Orientierung bieten hier die in der Corona-Verordnung geregelten Warnstufen. Vorgaben des
Landes, wann der Betrieb einzuschränken ist, gibt es nicht. Träger von Kindertageseinrichtungen
können ab dem Zeitpunkt, zu dem ihm eine bestätigte SARS-CoV-2 -Infektion in einer Gruppe
bekannt ist, den Betrieb der betroffenen Gruppe(n) vorübergehend einstellen, bis die Vorgabe des
Gesundheitsamtes zum weiteren Vorgehen vorliegt. Die Bekanntgabe von Einschränkungen des
Regelbetriebs für eine Kommune oder mehrere Kindertageseinrichtungen beziehungsweise der
Betriebsuntersagung im Einzelfall erfolgt durch die zuständigen örtlichen Behörden. Die Leitung
einer Kindertageseinrichtung beziehungsweise die Tagespflegeperson informiert die betroffenen
Erziehungsberechtigten.

Sollen Kindergartenkinder anlasslos getestet werden? (Aktualisierung: 25.08.2021)
Ja. Die Landesregierung stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten ab September bis Jahresende
2021 insgesamt drei Antigen-Schnelltests zur Anwendung durch Laien pro Kind im
Kindergartenalter und Woche zur Weiterverteilung an die Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflegestellen zur Verfügung. Die Anwendung dieser Tests soll im häuslichen Umfeld
durch die Eltern erfolgen. Eine Testpflicht besteht nicht.
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