Kindertagesbetreuung in Markgröningen Bedarfsplan 2020 - Stadt Markgröningen Fachgebiet Bildung/Kultur/Freizeit Marktplatz 1 71706 Markgröningen
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Kindertagesbetreuung in Markgröningen Bedarfsplan 2020 Stadt Markgröningen Fachgebiet Bildung/Kultur/Freizeit Marktplatz 1 71706 Markgröningen
1. Feststellung des Bestandes 1.1 Kindertageseinrichtungen Betreuungsangebote für Kinder ab 3 Jahren (Stand 01.01.2020) Regelgruppe mit verlängerter Ganztagesgruppe Öffnungszeit Plätze Gruppen Plätze Gruppen Plätze bei Zahl der Plätze Kindertageseinrichtung Maximal- je Einrichtung belegung Betzgasse 22 1 22 25 Fliederweg 52 2,5 20 1 72 78 Pappelweg 66 3 66 75 Sudetenstraße 48 2 40 2 88 100 Nonnenpfad 34 1,5 34 37 Industriestraße 34 1,5 34 37 Arche 44 2 44 50 Lembergerweg 44 2 44 50 Don-Bosco 22 1 20 1 42 45 Waldhörnchen-Kita 20 1 20 20 Waldwichtel-Kiga 20 1 20 20 Gesamt 406 18,5 80 4 486 537 Betreuungsangebote für Kinder ab 1 Jahr (Stand 01.01.2020) Verlängerte Verlängerte Ganztagsbetreuung Ganztagsbetreuung Öffnungszeit Öffnungszeit ab 1 Jahr ab 2 Jahren ab 1 Jahr ab 2 Jahren Zahl der Plätze je Kindertageseinrichtung Plätze Gruppen Plätze Gruppen Plätze Gruppen Plätze Gruppen Einrichtung Betzgasse 10 1 10 Fliederweg* 7 0,5 7 Pappelweg 10 1 10 Sudetenstraße 20 2 20 2 40 Nonnenpfad* 10 1 5 0,5 15 Industriestraße* 5 0,5 5 Arche 12 1 12 Lembergerweg 12 1 12 Don-Bosco 3 0,5 7 0,5 10 Gesamt 50 5 44 4 20 2 7 0,5 121
Sprachförderung In speziellen Maßnahmen werden die Sprachkenntnisse schlecht deutsch sprechender Kinder gefördert. ISK – Intensive Sprachförderung in der Kindertageseinrichtung Durch eine pädagogische Fachkraft werden förderberechtigte Kinder in Gruppenarbeit oderwährend des Freispiels zusätzlich gefördert; bei der Stadt Markgröningen sind aktuell 4 Fachkräfte mit einem Stellenumfang von insgesamt knapp 183% beschäftigt. Je Gruppe werden 120 Stunden im Jahr durchgeführt. Für neue Flüchtlingskinder können zusätzliche ISK-Gruppen gebildet werden. Ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss für die Einrichtung weiterer Gruppen liegt befristet bis zum Kitajahr 2019/2020 vor. Zum aktuellen Kitajahr besteht der Bedarf für 3 Gruppen. SBS – Singen-Bewegen-Sprechen Durch pädagogische Fachkräfte der Musikschule und der Kindertageseinrichtung wird im Tandem eine Sprachförderung basierend auf musikalischen Elementen angeboten. Je Gruppe werden 36 Zeitstunden im Jahr durchgeführt. Im Bereich SBS werden in diesem Jahr 4 Gruppen, davon 3 in der Kita Sudetenstraße und 1 in der Kita Pappelweg angeboten. Neu: Kolibri „Kompetenzen verlässlich voranbringen“ Die Verwaltungsvorschrift Kolibri soll das bis zum 31. Juli 2019 geltende Sprachförderprogramm „Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf“ (SPATZ-Richtlinie) im kommenden Kindergartenjahr ablösen und rückwirkend zum 1. August 2019 in Kraft treten. Die Antragsfrist wird einmalig bis zum 31. Januar 2020 verlängert. „Intensive Sprachförderung plus“ (ISF+) statt bisher ISK Hier wird eine Gruppe von 3-7 Kindern mit 2.200 Euro pro Förderjahr und Gruppe gefördert. „Singen, Bewegen, Sprechen (SBS) Auch hier wird weiterhin an der Fördersumme von 2.200 Euro pro Förderjahr festgehalten. Die genauen Inhalte der VwV Kolibri sind derzeit noch nicht bekannt. Inklusionshilfe Die Inklusionshilfe unterstützt Kinder mit Entwicklungsverzögerungen bzw. Behinderungen beim Eingliedern in die Gruppe und bei der Vorbereitung auf die Einschulung. Entstehende Aufwendungen werden dem jeweiligen Träger zu 100 % vom Landkreis erstattet. Bei der Stadt Markgröningen ist momentan eine Fachkraft beschäftigt.
1.2 Bildungs- und Betreuungsangebote an Grundschulen Das Bildungs- und Betreuungsangebot für die Grundschüler der Klassenstufen 1 – 4 umfasst eine Betreuungszeit von 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr (Angebot 2). Zusätzlich besteht an der Landern- Grundschule und an der Ludwig-Heyd-Schule eine Betreuung bis 17:00 Uhr (Angebot 3). Als weiterer Angebotsbaustein kann eine Betreuungszeit ausschließlich vor dem Unterricht gebucht werden (Angebot 1). Ein Betreuungsangebot muss für mindestens zwei Tage in Anspruch genommen und kann aus den bestehenden Bausteinen kombiniert werden. Zum Schuljahresbeginn 2019/2020 stehen folgende Plätze zur Verfügung: 7:30 – 8:30 Uhr 7:30 – 14:00 Uhr 7:30 – 17:00 Uhr Landern-Grundschule variabel 50, max. 56 50 Ludwig-Heyd-Schule variabel 37, max. 40 38 Glemstal-Grundschule variabel 25, max. 28 -- Gesamt -- 112, max. 124 88 1.3 Ferienbetreuung für Grundschüler Seit dem Jahr 2011 wird eine Ferienbetreuung für Grundschüler durch die Stadt Markgröningen angeboten, seit dem Jahr 2015 stehen folgende Plätze zur Verfügung: Pfingstferienwoche Sommerferien 1. Woche Sommerferien 2. Woche 30 Kinder 55 Kinder 55 Kinder Die Ferienbetreuung findet in der Zeit von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr statt mit einer zusätzlichen vorgezogenen Abholmöglichkeit um 14 Uhr. 1.4 Ganztagesbetreuung Bildungszentrum Die Ganztagesbetreuung am Bildungszentrum Benzberg beinhaltet ein gemeinsames Konzept für die Kinder der Klassenstufe 5 und 6 der Realschule und des Hans-Grüninger-Gymnasiums. Bildungspartner sind die Musikschule Markgröningen sowie die Stadtbücherei in Abhängigkeit der für die jeweiligen Projekte angemeldeten Kinder. Die Einrichtung bietet eine Betreuung von Montag bis Donnerstag bis 15:35 Uhr bzw. am Freitag bis 15:00 Uhr an. Je Betreuungstag stehen 28 Plätze zur Verfügung, eine Buchung kann für einzelne Tage erfolgen.
2. Quantitativer Bedarf 2.1 Kindertageseinrichtungen Entwicklung der Kinderzahlen (Stand 09/2019) Anzahl Kinder/Jahrgang Markgröningen Unterriexingen Gesamt Mrz 19 09/2012 - 08/2013 128 17 145 139 09/2013 - 08/2014 115 26 141 140 09/2014 - 08/2015 122 25 147 149 09/2015 - 08/2016 128 20 148 148 09/2016 - 08/2017 124 23 147 142 09/2017 - 08/2018 129 28 157 159 09/2018 - 08/2019 131 20 151 Inanspruchnahme der Angebote für Kinder ab 1 Jahr (Stand 10/2019) Anteil Belegung / Bedarf Gesamt verfügbare Plätze* freie Plätze Unterriexingen Bedarf nach Vormerkungen 31.12.2019 124 123 -1 Bedarf nach Vormerkungen 31.03.2020 136 121 -15 -2 Bedarf nach Vormerkungen 30.06.2020 150 121 -29 -4 Bedarf nach Vormerkungen 30.09.2020 150 123 -27 -2 * Umwandlung Pappelweg ab 1 Jahr (-2 Plätze) ab 0.01., neue Gruppe Nonnenpfad, dadurch 7 Kleinkinderplätze ab 01.09. Inanspruchnahme der Angebote für Kinder ab 3 Jahren Belegung der Einrichtungen Markgröningen Unterriexingen Gesamt belegt September 2019* 346 69 415 Geburten lt. EMA 09/2016 - 08/2017 124 23 147 August 2020 voraussichtlich 470 92 562 Kindergartenabgänger voraussichtlich** 99 25 124 September 2020 voraussichtlich belegt 371 67 438 Geburten lt. EMA 09/2017 - 08/2018 129 28 157 August 2021 voraussichtlich belegt 500 95 595
Verfügbare Plätze September 2019 463 74 537 Belegte Plätze August 2020 470 92 562 Freie Plätze August 2020 -7 -18 -25 geplante Maßnahmen bis September 2020*** +20 +21 41 Verfügbare Plätze September 2020 483 95 578 Belegte Plätze August 2021 500 95 595 Freie Plätze August 2021 -17 0 -17 * mit Einberechnung Kinder, die zum Zeitpunkt 01.09. einen Rechtsanspruch hatten, jedoch keinen Platz erhalten haben ** Unter Berücksichtigung der Stichtagsverlegung Einschlung ab 2020 und Übergangsregelung (Prozentuale Berechnung) *** Naturkindergarten 20 Plätze, Nonnenpfad 21 Plätze (anstatt 25 Plätze) , dafür in U3 AM 7 Plätze (anstatt 5) Hinweis: Stichtagsverlegung für die Einschulung in die Grundschule ab 2020 Der Gesetzentwurf sieht eine Verlegung des Stichtags vom 30. September auf den 30. Juni in drei Schritten vor. Demnach soll der Stichtag zum Schuljahr 2020/2021 auf den 31. August zum Schuljahr 2021/2022 auf den 31. Juli zum Schuljahr 2022/2023 auf den 30. Juni verlegt werden. Bei einer vollständigen Umsetzung gleich zum September 2020 wären davon 30 Kinder betroffen, die weiterhin in der Kita verbleiben. Für die oben genannte Berechnung wurde nun entsprechend der Übergangsregelung von rechnerisch 1/3 dieser Kinder ausgegangen, die in der Kita verbleiben. 2.2 Bildungs- und Betreuungsangebote an Grundschulen Entwicklung der Belegungszahlen (Stand 10/2019) 2017/2018 2018/2019 2019/2020 Landern-Grundschule 85 88 103 Ludwig-Heyd-Schule 53 41 58 Glemstal-Grundschule 28 28 26 Gesamt: 166 157 187
Durch die Verlegung der Grundschulförderklasse zum September 2020 wird sich die Belegung der Schulkindbetreuung dadurch ebenfalls von der Landern-Grundschule zur Ludwig-Heyd- Schule geringfügig verlagern, was für die Belegung der Angebote positiv ist, nachdem die Ludwig-Heyd-Schule noch über Kapazitäten in den Angeboten verfügt. Inanspruchnahme der Angebote 7:30 – 8:30 Uhr 7:30 – 14:00 Uhr 7:30 – 17:00 Uhr Landern-Grundschule 5 51 47 Ludwig-Heyd-Schule 2 28 28 Glemstal-Grundschule 0 26 -- Gesamt: 7 105 75 2.3 Ferienbetreuung für Grundschüler Folgende Anmeldezahlen konnten bei der Ferienbetreuung 2019 verzeichnet werden: Pfingstferienwoche Sommerferien 1. Woche Sommerferien 2. Woche 24 (VJ 21) 55 (VJ 49) 53 (VJ 45) 2.4 Ganztagesbetreuung Bildungszentrum Entwicklung der Belegungszahlen (Stand 10/2018) 2017/2018 2018/2019 2019/2020 Angemeldete Kinder 35 34 35 Warteliste: 3 Kinder
3. Qualitativer Bedarf 3.1 Rechtliche Voraussetzungen (§ 24 SGB VIII) Kleinkinder bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres Schaffung eines Angebots, wenn der Bedarf nach folgenden Kriterien vorhanden ist - Erwerbstätigkeit bzw. Arbeit suchend oder - berufliche Bildungsmaßnahme bzw. Schulausbildung / Hochschulausbildung oder - Erhalt von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II oder - Aufnahme aus pädagogischen Gründen angezeigt Es besteht kein Rechtsanspruch. Umfang der täglichen Förderung (Betreuungszeit) soll dem Bedarf entsprechen. Kleinkinder zwischen 1 bis unter 3 Jahren Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege als Rechtsanspruch. Umfang der täglichen Förderung (Betreuungszeit) soll dem Bedarf entsprechen. Kindergartenkinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots an Ganztagesplätzen als Soll- Vorschrift. Schulkinder Bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen ist vorzuhalten. Umfang der täglichen Förderung (Betreuungszeit) soll dem Bedarf entsprechen. Aufgrund der aktuellen Situation in Baden-Württemberg und den fehlenden Plätzen aufgrund steigender Geburtenzahlen ist momentan in der Überlegung, die Platzzahlen je Gruppe zu erhöhen. Eine abschließende Entscheidung wurde noch nicht getroffen. 3.2 Bedarfsentwicklung Plätze für Kinder ab 1 Jahr Kinder ab 1 Jahr bis unter 3 Jahren ca.: 310 Kinder Vorhandene Betreuungsplätze bis 09/2020: 123 Plätze Bedarf an Betreuungsplätzen insgesamt: 173 Plätze davon in Tagespflege: 8 davon auswärtig betreut: 15 (davon 11 GT) Kinder davon Plätze in Kitas lt. Bedarfsmeldungen ca. 150 Plätze Entspricht einer Betreuungsquote von: 58 % (VJ 51 %)
Voraussichtlicher Platzbedarf in Kitas bis 03/2020 136 Plätze Voraussichtlicher Platzbedarf in Kitas bis 09/2020 150 Plätze Differenz: - 15 / -27 Plätze Plätze für Kinder ab 3 Jahren Vorhandene Betreuungsplätze ab 01/2020 537 Plätze Voraussichtlicher Platzbedarf bis 08/2020: 562 Plätze Vorhandene Betreuungsplätze bis 09/2020: 578 Plätze Voraussichtlicher Platzbedarf bis 08/2021: 595 Plätze Differenz: -25 / -17 Plätze Nachrichtlich: auswärtig betreute Kinder: 31 (davon 16 GT) auswärtige Kinder, betreut in Markgröningen: 20 Kinder (Waldwichtel, künftige Zuzüge) Tagespflege: 3 (von 3-6 Jahre) Plätze für Grundschulkinder Vorhandene Betreuungsplätze 09/2019: 200 (max. 212) Plätze Belegte Betreuungsplätze 10/2019: 187 Plätze Warteliste: 3 Kinder Plätze für Schulkindbetreuung Bildungszentrum Vorhandene Betreuungsplätze 09/2019: 28 (je Tag) Belegte Betreuungsplätze 10/2019: bis zu 28 je Tag Aufgrund der Personalsituation kann an den Tagen Donnerstag und Freitag nicht die volle Platzzahl angeboten werden.
3.3 Bedarfsentwicklung aufgrund Wohnbebauung Nachdem sowohl im Stadtteil Unterriexingen als auch im Stadtteil Markgröningen ein Ausbau von Wohneinheiten geplant ist, werden diese Auswirkungen unter Berücksichtigung der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung, prognostiziert vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg, im Folgenden dargestellt. Berücksichtigt wurde die Wohnbebauung Jahnstraße, Schäferweg, Grabenstraße und Ziegelei. Hochrechnung für den Stadtteil Unterriexingen inkl. künftige Wohnbebauung: Gruppen Bedarf 2020 Bedarf 2025 Bedarf 2030 Bedarf 2035 vorhanden Kleinkindgruppen / 70 % 2 3,5 (+1,5) 3,5 (+1,5) 4,5 (+2,5) 3,0 (+1) Kindergartengruppen 3 3,5 (+0,5) 3,5 (+0,5) 3,5 (+0,5) 3,0 Grundschüler / Klassen 4 4 4 4 4 Hochrechnung für den Stadtteil Markgröningen inkl. künftige Wohnbebauung: Gruppen Bedarf 2020 Bedarf 2025 Bedarf 2030 Bedarf 2035 vorhanden Kleinkindgruppen / 70 % 9,5 17,5 (+8) 18,5 (+9) 18,0 (+8,5) 17,0 (+7,5) Kindergartengruppen* 18,5 19,0 (+2,5) 20,5 (+4) 19,5 (+3) 18,5 (+2) Grundschüler / Klassen 20,0 20 23 (+3) 23 (+3) 23 (+3) *zuzüglich Rückbau Interimsgruppen Kita Fliederweg und Kita Pappelweg (2 Gruppen) + 3 Gruppen im Kindergartenbereich dauerhaft für den Stadtteil Markgröningen + 7 bis 8 Gruppen im Kleinkindbereich dauerhaft für den Stadtteil Markgröningen (nicht vollständig in 2020, da noch keine Inanspruchnahme von 70 %) weiterer Bedarf im Kleinkindbereich ggf. durch Tagesmütter, private Träger 3.4 Gemeinsame Besprechung der Träger von Kindertageseinrichtungen Die gemeinsame Besprechung mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen fand im Vorfeld zur Erstellung der Bedarfsplanung am 17.10.2019 statt. Beim jährlichen Trägergespräch werden darüber hinaus auch alle relevanten Themen für das kommende Jahr besprochen.
4. Bedarfsplan 4.1 Plätze für Kinder ab 1 Jahr Der Platzbedarf für Kleinkinder bis voraussichtlich September 2020 beläuft sich auf 27 zusätzliche Plätze, dies entspricht 3 Kleinkindgruppen. Der Bedarf wird sich durch Zuzüge nochmals ändern (aktuell Bauvorhaben Schäferweg). Jede weitere Schaffung von Wohnraum bedingt deshalb zwingend auch die Schaffung von Kleinkindplätzen. 4.2 Plätze für Kinder ab 3 Jahren Für Kinder ab 3 Jahren fehlen im laufenden Kindergartenjahr 25 Plätze. Sofern im Sommer 2020 der Naturkindergarten und auch die zusätzliche Gruppe in der Kita Nonnenpfad planmäßig in Betrieb gehen können, fehlen im darauffolgenden Kindergartenjahr abermals zusätzlich weitere 17 Plätze. Es fehlt somit aktuell eine Kindergartengruppe. Der Bedarf wird sich durch Zuzüge nochmals ändern (insbesondere Bauvorhaben Schäferweg), aktuell liegen Vormerkungen für 19 Kinder vor, davon 11 Kinder ab 3 Jahren. Jede weitere Schaffung von Wohnraum erfordert zusätzlich zu den bereits fehlenden Plätzen zwingend die Schaffung von Kitaplätzen. 4.3 Schulkindbetreuung Der Bedarf konnte im laufenden Schuljahr annähernd gedeckt werden. 4.4 Entwicklung aufgrund erwarteter Wohnbebauung Spätestens mit der Umsetzung weiterer größerer Bauvorhaben zur Wohnentwicklung werden zusätzliche Plätze zuzüglich zu dem bereits nicht gedeckten Bedarf benötigt, sowohl im Kindergarten- als auch im Kleinkindbereich. Die Spitzen bei der Kleinkindbetreuung können jedoch nicht alleine mit der Schaffung von institutionellen Plätzen bewältigt werden, hier müssen weitere Alternativen (Tagesmütter, Kindernester) geprüft werden. Es scheitert aktuell aber grundsätzlich an Bestandsgebäuden, um beispielsweise Kindernester für Kleinkinder anbieten zu können. Vorhandene Interessenten wandern in andere Gemeinden ab, wenn dort schneller Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden können. Für den Stadtteil Unterriexingen bestehen bereits Planungen zur Entwicklung im Bereich Talstraße, so dass der künftige Bedarf über diese Maßnahme gedeckt werden kann. Die Option der Erweiterung der Kita Nonnenpfad wird im Sommer 2020 umgesetzt, um den aktuellen Bedarf decken zu können.
4.5 Maßnahmen Um den aktuellen Rechtsanspruch erfüllen zu können, wurden in der Gemeinderatssitzung am 15.10.2019 bereits qualitative und quantitative Maßnahmen, insbesondere die Erweiterung der Kita Nonnenpfad um eine Gruppe sowie die Einrichtung eines Naturkindergartens, beschlossen. Diese decken jedoch wiederum nur kurzfristig und vor allem nicht vollständig den Bedarf, obwohl ein Rechtsanspruch besteht. Bis ein Bauvorhaben für eine neue Kita in Markgröningen umgesetzt werden kann – aktuell liegt lediglich eine Entwurfsplanung hierzu vor – müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, die geeignet sind, kurzfristig Plätze zu schaffen, um den Rechtsanspruch erfüllen zu können. Wesentliche Maßnahme ist deshalb, zumindest die fehlenden Plätze im Kindergartenbereich durch die Erweiterung der Gruppe in der Kita Betzgasse durch Anmietung von Räumen zu aktuell üblichen Mietpreisen zu schaffen. Der Bedarf an Kleinkindplätzen kann kurzfristig nur mit Tagesmüttern oder mit Kindernestern erfüllt werden, da in den vorhandenen Kitas keine weiteren Erweiterungsmöglichkeiten bestehen. Mit dem Landkreis besteht ein enger Kontakt zur Gewinnung von Tagesmüttern, aber es sind hier ebenfalls Grenzen erreicht. Räume für Kindernester konnten schlichtweg nicht gefunden werden. Aktuell war noch ein freier Träger vorhanden, der sowohl den Bau und den Betrieb einer Kita in Markgröningen in Überlegung hatte, nun allerdings mitgeteilt hat, dass dieser Standort vorerst nicht anvisiert wird. Es werden nun seit November 2017 immer wieder verschiedene Gebäude und Flächen geprüft, allesamt ergebnisoffen, obwohl die Situation inzwischen jährlich wiederholend geschildert wird. Das Ziel, einen guten Standort für eine künftige Kita im Stadtteil Markgröningen zu erhalten, ist absolut nachvollziehbar. Es muss dabei aber auch bedacht werden, dass gerade ein Neubau möglichst so geplant werden muss, dass eine Essensversorgung gewährleistet ist. Aus Sicht der Verwaltung ist es nicht machbar, einen Standort zu wählen, der wiederum eine eigene Essensversorgung erfordert. Vielmehr müssen die hierfür vorhandenen Standorte gewählt werden, die entweder bereits eine Mensa mit Kapazitäten vorweisen oder Standorte, die mit der Schaffung einer Mensa zusätzlich weitere Kinder als Synergieeffekt mitversorgen können. Bei dieser Berücksichtigung kommen lediglich Standorte in direkter Umgebung der Mensa Bildungszentrum und der Ludwig-Heyd-Schule in Betracht. Alle anderen Lösungen könnten künftig nur ein Essensangebot ermöglichen, wenn wiederum eine zusätzliche Mensa erstellt wird. Ein Kitaneubau ohne die Option einer Essensversorgung und somit auch ohne Möglichkeit einer Ganztagesbetreuung ist weder nachhaltig noch zukunftsfähig. 5. Beschlussantrag Dem Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung in Markgröningen wird zugestimmt
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