Klassenlager Schutz- und Testkonzept - Sekundarschule ...
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Klassenlager Schutz- und Testkonzept Basis: Schutzkonzept Volksschulen Kanton Zürich gültig ab 28. Juni 2021, Änderung per 26.08.2021: Massnahmen bezüglich geimpfter und genesener Personen Gemeinde: Sekundarschulgemeinde Bonstetten Sekundarschule Bonstetten Schachenrain 1 8906 Bonstetten Telefon 044 701 89 89 E-Mail schulverwaltung@sek-bonstetten.ch Homepage www.sek-bonstetten.ch Für die Aktualisierung des Schutzkonzepts verantwortliche Person: Angelica Steiner, Co-Leiterin Schulverwaltung 044 701 89 84 / a.steiner@sek-bonstetten.ch Grundlagen: Gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 a und b des Epidemiegesetzes hat der Bund eine Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Co- vid-19-Epidemie erlassen. Gemäss Artikel 4 dieser Verordnung ist jede Schule dazu verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen.
Inhalt Angaben zum Klassenlager ............................................................................................................................................................................................ 3 A: Allgemeine Regeln ................................................................................................................................................................................................... 4 B: Distanzregeln ........................................................................................................................................................................................................... 5 C: Hygiene, Schutz und Infrastruktur ............................................................................................................................................................................ 6 D: Isolations- und Quarantänemassnahmen ................................................................................................................................................................ 7 E: Testkonzept für Klassenlager .................................................................................................................................................................................... 8 Abkürzungen HD Hausdienst LHD Leiter Hausdienst LP Lehrpersonen SV Schulverwaltung OL Operative Leitung SL Schulleiterin SPF Schulpflege SuS Schülerinnen und Schüler Schularzt Sekundarschule Bonstetten Dr. med. Michael Bischoff Chilestrasse 11 8906 Bonstetten Telefon 044 700 04 52 Falls nicht erreichbar: Sandra Köhli, Leiterin Schulärztlicher Dienst Kanton Zürich, sandra.koehli@vsa.zh.ch Contact Tracing VSA Anfragen an das Contact-Tracing werden von den Mitgliedern des COVID-Krisenstabs getätigt. Die entsprechenden Kontaktdaten und Anweisungen sind auf der Webseite des Kantons ersichtlich. Klassenlager_Schutz und Testkonzept_Sek-Bonstetten_ab26082021_V1.docx Seite 2 von 9
Angaben zum Klassenlager Lagerort (Adresse und Unterkunft) Dauer des Lagers (von/bis) Anzahl Übernachtungen Transportmittel Klasse Anzahl SuS Anzahl Personen mit Leitungs-/Organisations- oder Hilfsfunktion Hauptleitung Klassenlager Vorname Name Mobile E-Mail Begleitperson(en) Vorname Name Mobile E-Mail Klassenlager_Schutz und Testkonzept_Sek-Bonstetten_ab26082021_V1.docx Seite 3 von 9
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungs- verantwortliche Per- Umsetzungs- massnahmen son(en) kontrolle A: Allgemeine Regeln Die Regeln und Empfehlungen des Bundes, des Kantons und dieses Schutzkonzeptes sind von allen Personen im Klassenlager zu beachten. A1: Erstellung eines Schutz- und Testkonzepts Erstellen/Aktualisieren des Schutzkonzeptes durch: OL SPF für Klassenlager. A2: Mitarbeitende und SuS mit Krankheitssymp- – Mitarbeitende mit Krankheitssymptomen melden sich Mitarbeitende an der LP, Vorgesetzte/r tomen bleiben zuhause. sofort telefonisch bei der Schulleitung oder der Direkt- Schule vorgesetzten resp. dem Direktvorgesetzten. – SuS mit Krankheitssymptomen bleiben zuhause. Die Eltern / SuS Eltern melden die Absenz der Schulverwaltung. – Unsicherheiten oder Fragen werden seitens der SL Schule mit dem Contact-Tracing VSA oder dem Schularzt abgesprochen. – Information an Team und Eltern für den Fall eines po- SL sitiven Covid-19-Befundes ist vorbereitet. Die Schule beachtet die Vorgaben und Weisungen der medizinischen Fachpersonen und Behörden. Sie ordnet weder Tests noch Quarantäne- oder Isolationsmassnah- men selbst an. A3: SuS, die sich nicht testen lassen, nicht ge- − Eltern, deren Kinder nicht am Massentest mitma- LP impft oder genesen sind, besuchen den Unter- chen, können ihre Kinder am Freitagvormittag nur richt in einer Parallelklasse für das Lager testen lassen. − Eltern können ihre Kinder selbstverständlich selbst testen lassen und müssen am Anreisetag einen ne- gativ PCR-Testergebnis vor. Dieser PCR-Test geht zu Lasten der Eltern. Klassenlager_Schutz und Testkonzept_Sek-Bonstetten_ab26082021_V1.docx Seite 4 von 9
A4: Allgemeine Verhaltensregeln im Lagerhaus – MA orientieren sich am vorliegenden Schutzkonzept SuS und MA Personal Lagerhaus / und orientieren die SuS. Hauptleitung – MA und SuS orientieren sich an den allg. Regeln des Lagerhauses. A5: Allgemeine Verhaltensregeln ausserhalb – Der Besuch von externen kulturellen Veranstaltungen MA Lagerleitung des Lagerhauses (z. B. Theater, Konzert, Kino) richtet sich nach den Schutzkonzepten des jeweiligen Veranstalters und den Vorgaben des Bundes. A6: Weitergehende Schutzmassnahmen Massnahmen: SV SuS und Mitarbeitende werden vor dem Lager (Freitag- SuS / MA vormittag) durch die Schule mit einem PCR-Spucktest getestet. Geimpfte und genesene SuS und Mitarbeiter müssen sich nicht testen lassen. SuS SuS und Mitarbeitende werden jeweils am Dienstag nach dem Lager mit einem PCR-Spucktest nochmals ge- testet. Geimpfte und genesene SuS und Mitarbeiter müs- sen sich nicht testen lassen. B: Distanzregeln Der Abstand, der zwischen den erwachsenen Personen mindestens einzuhalten ist, beträgt 1,5 Meter. Der Personenfluss ist so zu lenken, dass der erforderliche Abstand zwi- schen allen erwachsenen Personen eingehalten werden kann. Von den Vorgaben zum Abstand ausgenommen sind Gruppen von Personen, bei denen die Einhaltung des Ab- stands unzweckmässig ist, namentlich bei Schulkindern. B1: Distanzregeln zwischen Schülerinnen und Die Distanzregeln sind, wenn immer möglich einzuhal- SuS LP Schülern ten. B2: Distanzregeln zwischen erwachsenen Per- Die Distanzregeln sind, wenn immer möglich einzuhal- LP LP sonen ten. B3: Festlegung einer Personenhöchstzahl in sa- Die Sanitäranlagen werden von den jeweiligen Zimmer- LP LP nitären Anlagen gruppen benutzt, keine Durchmischung mit anderen Zim- mergruppen. Klassenlager_Schutz und Testkonzept_Sek-Bonstetten_ab26082021_V1.docx Seite 5 von 9
B4: Aktivitäten ausserhalb des Lagerhauses Durchführungs- und Hygieneregeln: - Durchführung, wenn immer möglich, im Freien. - Möglichst wenig Austausch von Sportgeräten/Bäl- len, welche mit den Händen berührt werden. - Wenn möglich personalisierte Sportgeräte oder Desinfektionsmittel zur Reinigung. - Beim Besuch eines Schwimmbades gelten die Re- gelungen des entsprechenden Bades. C: Hygiene, Schutz und Infrastruktur Infrastruktur und Massnahmen sind derart gestaltet, dass der Schutz aller Personen gewährleistet werden kann. C1: Verhaltens- und Hygieneregeln / Massnah- - Alle Personen halten sich an die Verhaltens- und LP SL men zu Hygiene und Abstand Hygieneregeln des BAG. - Regelmässiges und häufiges Händewaschen mit Wasser und Seife (insbes. vor und nach den Mahl- zeiten). - Regelmässiges Lüften der benutzten Räume. - Verzicht auf Körperkontakt und Händeschütteln. - In Taschentuch oder Armbeuge husten oder nie- sen. - Desinfektionsmittel wird von der Sekundarschule LHD OL Bonstetten zur Verfügung gestellt. - Gruppeneinteilungen Essen / Schlafen auch für Rahmenprogramme / geplante Aktivitäten einhal- ten. - Menschenansammlungen im öffentlichen Raum werden nach Möglichkeit gemieden. - Der Besuch stark frequentierter Orte ist nach Mög- lichkeit zu vermeiden. C2: Infrastruktur zur Erfüllung der Hygienevor- Es stehen allen Personen genügend Möglichkeiten zum LHD OL schriften muss im Lagerhaus vorhanden sein Händewaschen bzw. Desinfizieren zur Verfügung. Klassenlager_Schutz und Testkonzept_Sek-Bonstetten_ab26082021_V1.docx Seite 6 von 9
C3: Maskentragepflicht während des Lagers Für die Lagertätigkeiten gilt keine Maskenpflicht. C4: Massnahmen betreffend Essen und Schla- - Die SuS, die sich ein Schlafzimmer teilen, sitzen SuS / LP LP fen auch gemeinsam an einem Tisch. - Speisen und Getränke dürfen nur sitzend konsu- miert werden. - Die Lagerküche ist kein öffentlicher Raum und wird nur von den hierfür vorgesehenen Personen (Kü- chenteam) für das Zubereiten der Mahlzeiten und das Abwaschen genutzt. Bei abwechselndem Kü- chendienst sind beständige Küchenteams zu bil- den. - Wirksames Lüften der Schlafräume. - Es werden keine fremden Zimmer betreten. D: Isolations- und Quarantänemassnahmen Isolations- und Quarantänemassnahmen werden nicht von der Schule verordnet. Es sind die Weisungen der medizinischen Fachpersonen (Contact-Tracing, Schulärztlicher Dienst, Kantonsärztlicher Dienst) einzuhalten. D1: Isolation einer anwesenden Person mit Ort und Betreuung: Abgeschlossener Raum im Lager- SL, LP LP Krankheitssymptomen haus. Bei SuS werden die Eltern benachrichtigt und bei Mitar- beitenden die Vertrauensperson. In jedem Fall wird die Schulleitung orientiert. D2: Organisation Heimweg (unverzüglich und SuS sollen, wenn immer möglich von ihren Eltern abge- SL, LP OL möglichst ohne ÖV-Nutzung) holt werden. Im Notfall wird die SL eine Transportmög- lichkeit organisieren. Die Mitarbeitenden begeben sich, wenn immer möglich, SL selbständig nach Hause oder werden von ihrer Vertrau- ensperson abgeholt. Im Notfall wird durch die Schullei- tung eine Transportmöglichkeit organisiert. D3: Informationen/Empfehlung weiteres Vorge- Kind betroffen: Empfehlung an Eltern, Ärztin/Arzt aufzu- SL, LP OL hen an Betroffene (siehe auch A3) suchen und deren/dessen Weisungen Folge zu leisten. Klassenlager_Schutz und Testkonzept_Sek-Bonstetten_ab26082021_V1.docx Seite 7 von 9
Erwachsene Person betroffen: Empfehlung, Ärztin/Arzt aufzusuchen und deren/dessen Weisungen Folge zu Vorgesetzte/r leisten. D4: Meldung von positiv getesteten Personen Massnahmen gemäss Anweisungen schulärztlicher/kan- Contact-Tracing durch zuständige Behörden an die Schule tonsärztlicher Dienst/Arzt/Ärztin. D5: Umsetzung der vom schulärztlichen/kan- Massnahmen gemäss Anweisungen schulärztlicher/kan- Alle Beteiligten SL tonsärztlichen Dienst via Arzt/Ärztin oder VSA tonsärztlicher Dienst/Arzt/Ärztin. angeordneten Massnahmen D6: Kommunikation durch die Schule (siehe Die Informationen für einen Fall von Isolation/Quaran- SL OL auch A3) täne sind vorbereitet. – Kommunikation an MA und SPF: Mail von SL – Kommunikation Eltern: Schreiben via Mail der SL D7: Positiv getestete Lehrpersonen, Schülerin- Meldung an Contact Tracing des Schulärztlichen Diens- SL, SV OL nen und Schüler werden umgehend dem tes des Kantons Zürich. Contact Tracing des Volksschulamtes gemeldet E-Mail ct@lunge-zuerich.ch Telefon 044 268 20 90 Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 7.30 bis 20 Uhr, Samstag und Sonntag 9 bis 18 Uhr. Die Meldung erfolgt in der Regel durch die SL. Bei Ab- wesenheit derer übernimmt die SV diese Aufgabe. E: Testkonzept für Klassenlager E1: Weitergehende Schutzmassnahmen Massnahmen: SuS und Mitarbeitende werden vor dem Lager (Freitag- SuS / LP / MA SV vormittag) durch die Schule mit einem PCR-Spucktest im Pool getestet. Geimpfte und genesene SuS und Mitar- beiter müssen sich nicht testen lassen. Klassenlager_Schutz und Testkonzept_Sek-Bonstetten_ab26082021_V1.docx Seite 8 von 9
SuS und Mitarbeitende werden jeweils am Dienstag SuS / LP / MA SV nach dem Lager mit einem PCR-Spucktest im Pool noch- mals getestet. Geimpfte und genesene SuS und Mitar- beiter müssen sich nicht testen lassen. E2: Pool negativ Massnahme: SV Ganze Klasse kann ins Lager gehen. E3: Pool positiv am Freitag Es erfolgt ein Einzeltest durch Eltern am Wochenende. SV Das Contact Tracing bestimmt, welche/r SuS ins Lager kann. E4: Einzeltest, mehrere SuS positiv Die ganze Klasse fährt nicht ins Lager. Das schulische SV Contact Tracing bestimmt das weitere Vorgehen. Bonstetten, 26.08.2021 Das Konzept wurde von seitens der Schulpflege anlässlich der Sitzung vom 15.06.2021 bewilligt. Die Änderungen wurden durch die Schulleitung bewilligt. Sekundarschule Bonstetten Beate Kuhnt, Schulleiterin Klassenlager_Schutz und Testkonzept_Sek-Bonstetten_ab26082021_V1.docx Seite 9 von 9
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