Klassenlager Schutz- und Testkonzept - Sekundarschule ...

 
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Klassenlager Schutz- und Testkonzept
Basis: Schutzkonzept Volksschulen Kanton Zürich
gültig ab 28. Juni 2021, Änderung per 26.08.2021: Massnahmen bezüglich geimpfter und genesener Personen

Gemeinde: Sekundarschulgemeinde Bonstetten
Sekundarschule Bonstetten
Schachenrain 1
8906 Bonstetten

Telefon        044 701 89 89
E-Mail         schulverwaltung@sek-bonstetten.ch
Homepage       www.sek-bonstetten.ch

Für die Aktualisierung des Schutzkonzepts verantwortliche Person:
Angelica Steiner, Co-Leiterin Schulverwaltung
044 701 89 84 / a.steiner@sek-bonstetten.ch

Grundlagen:
Gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 a und b des Epidemiegesetzes hat der Bund eine Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Co-
vid-19-Epidemie erlassen. Gemäss Artikel 4 dieser Verordnung ist jede Schule dazu verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen.
Inhalt
     Angaben zum Klassenlager ............................................................................................................................................................................................ 3
     A: Allgemeine Regeln ................................................................................................................................................................................................... 4
     B: Distanzregeln ........................................................................................................................................................................................................... 5
     C: Hygiene, Schutz und Infrastruktur ............................................................................................................................................................................ 6
     D: Isolations- und Quarantänemassnahmen ................................................................................................................................................................ 7
     E: Testkonzept für Klassenlager .................................................................................................................................................................................... 8

Abkürzungen
HD     Hausdienst
LHD    Leiter Hausdienst
LP     Lehrpersonen
SV     Schulverwaltung
OL     Operative Leitung
SL     Schulleiterin
SPF    Schulpflege
SuS    Schülerinnen und Schüler

Schularzt Sekundarschule Bonstetten
Dr. med. Michael Bischoff
Chilestrasse 11
8906 Bonstetten
Telefon 044 700 04 52

Falls nicht erreichbar:
Sandra Köhli, Leiterin Schulärztlicher Dienst Kanton Zürich, sandra.koehli@vsa.zh.ch

Contact Tracing VSA
Anfragen an das Contact-Tracing werden von den Mitgliedern des COVID-Krisenstabs getätigt.
Die entsprechenden Kontaktdaten und Anweisungen sind auf der Webseite des Kantons ersichtlich.

Klassenlager_Schutz und Testkonzept_Sek-Bonstetten_ab26082021_V1.docx                                                                                                                                                                 Seite 2 von 9
Angaben zum Klassenlager

 Lagerort
 (Adresse und Unterkunft)
 Dauer des Lagers
 (von/bis)

 Anzahl Übernachtungen

 Transportmittel

 Klasse

 Anzahl SuS

 Anzahl Personen mit Leitungs-/Organisations-
 oder Hilfsfunktion

Hauptleitung Klassenlager

 Vorname Name

 Mobile

 E-Mail

Begleitperson(en)

 Vorname Name

 Mobile

 E-Mail

Klassenlager_Schutz und Testkonzept_Sek-Bonstetten_ab26082021_V1.docx   Seite 3 von 9
Schutzmassnahmen                                        Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungs-                   verantwortliche Per-     Umsetzungs-
                                                         massnahmen                                                   son(en)                  kontrolle

                                                                        A: Allgemeine Regeln
                   Die Regeln und Empfehlungen des Bundes, des Kantons und dieses Schutzkonzeptes sind von allen Personen im Klassenlager zu beachten.

 A1: Erstellung eines Schutz- und Testkonzepts           Erstellen/Aktualisieren des Schutzkonzeptes durch:           OL                       SPF
 für Klassenlager.

 A2: Mitarbeitende und SuS mit Krankheitssymp-           – Mitarbeitende mit Krankheitssymptomen melden sich          Mitarbeitende an der     LP, Vorgesetzte/r
 tomen bleiben zuhause.                                    sofort telefonisch bei der Schulleitung oder der Direkt-   Schule
                                                           vorgesetzten resp. dem Direktvorgesetzten.
                                                         – SuS mit Krankheitssymptomen bleiben zuhause. Die           Eltern / SuS
                                                           Eltern melden die Absenz der Schulverwaltung.
                                                         – Unsicherheiten oder Fragen werden seitens der              SL
                                                           Schule mit dem Contact-Tracing VSA oder dem
                                                           Schularzt abgesprochen.
                                                         – Information an Team und Eltern für den Fall eines po-      SL
                                                           sitiven Covid-19-Befundes ist vorbereitet.
                                                         Die Schule beachtet die Vorgaben und Weisungen der
                                                         medizinischen Fachpersonen und Behörden. Sie ordnet
                                                         weder Tests noch Quarantäne- oder Isolationsmassnah-
                                                         men selbst an.
 A3: SuS, die sich nicht testen lassen, nicht ge-        −   Eltern, deren Kinder nicht am Massentest mitma-          LP
 impft oder genesen sind, besuchen den Unter-                chen, können ihre Kinder am Freitagvormittag nur
 richt in einer Parallelklasse                               für das Lager testen lassen.
                                                         −   Eltern können ihre Kinder selbstverständlich selbst
                                                             testen lassen und müssen am Anreisetag einen ne-
                                                             gativ PCR-Testergebnis vor. Dieser PCR-Test geht
                                                             zu Lasten der Eltern.

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A4: Allgemeine Verhaltensregeln im Lagerhaus            – MA orientieren sich am vorliegenden Schutzkonzept           SuS und MA                    Personal Lagerhaus /
                                                           und orientieren die SuS.                                                                  Hauptleitung
                                                         – MA und SuS orientieren sich an den allg. Regeln des
                                                           Lagerhauses.
 A5: Allgemeine Verhaltensregeln ausserhalb              – Der Besuch von externen kulturellen Veranstaltungen         MA                            Lagerleitung
 des Lagerhauses                                           (z. B. Theater, Konzert, Kino) richtet sich nach den
                                                           Schutzkonzepten des jeweiligen Veranstalters und
                                                           den Vorgaben des Bundes.

 A6: Weitergehende Schutzmassnahmen                      Massnahmen:                                                                                 SV
                                                         SuS und Mitarbeitende werden vor dem Lager (Freitag-          SuS / MA
                                                         vormittag) durch die Schule mit einem PCR-Spucktest
                                                         getestet. Geimpfte und genesene SuS und Mitarbeiter
                                                         müssen sich nicht testen lassen.

                                                                                                                       SuS
                                                         SuS und Mitarbeitende werden jeweils am Dienstag
                                                         nach dem Lager mit einem PCR-Spucktest nochmals ge-
                                                         testet. Geimpfte und genesene SuS und Mitarbeiter müs-
                                                         sen sich nicht testen lassen.

                                                                           B: Distanzregeln
   Der Abstand, der zwischen den erwachsenen Personen mindestens einzuhalten ist, beträgt 1,5 Meter. Der Personenfluss ist so zu lenken, dass der erforderliche Abstand zwi-
   schen allen erwachsenen Personen eingehalten werden kann. Von den Vorgaben zum Abstand ausgenommen sind Gruppen von Personen, bei denen die Einhaltung des Ab-
                                                         stands unzweckmässig ist, namentlich bei Schulkindern.

 B1: Distanzregeln zwischen Schülerinnen und             Die Distanzregeln sind, wenn immer möglich einzuhal-          SuS                           LP
 Schülern                                                ten.
 B2: Distanzregeln zwischen erwachsenen Per-             Die Distanzregeln sind, wenn immer möglich einzuhal-          LP                            LP
 sonen                                                   ten.
 B3: Festlegung einer Personenhöchstzahl in sa-          Die Sanitäranlagen werden von den jeweiligen Zimmer-          LP                            LP
 nitären Anlagen                                         gruppen benutzt, keine Durchmischung mit anderen Zim-
                                                         mergruppen.

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B4: Aktivitäten ausserhalb des Lagerhauses              Durchführungs- und Hygieneregeln:
                                                         -   Durchführung, wenn immer möglich, im Freien.
                                                         -   Möglichst wenig Austausch von Sportgeräten/Bäl-
                                                             len, welche mit den Händen berührt werden.
                                                         -   Wenn möglich personalisierte Sportgeräte oder
                                                             Desinfektionsmittel zur Reinigung.
                                                         -   Beim Besuch eines Schwimmbades gelten die Re-
                                                             gelungen des entsprechenden Bades.

                                                              C: Hygiene, Schutz und Infrastruktur
                                  Infrastruktur und Massnahmen sind derart gestaltet, dass der Schutz aller Personen gewährleistet werden kann.

 C1: Verhaltens- und Hygieneregeln / Massnah-            -   Alle Personen halten sich an die Verhaltens- und           LP                        SL
 men zu Hygiene und Abstand                                  Hygieneregeln des BAG.
                                                         -   Regelmässiges und häufiges Händewaschen mit
                                                             Wasser und Seife (insbes. vor und nach den Mahl-
                                                             zeiten).
                                                         -   Regelmässiges Lüften der benutzten Räume.
                                                         -   Verzicht auf Körperkontakt und Händeschütteln.
                                                         -   In Taschentuch oder Armbeuge husten oder nie-
                                                             sen.
                                                         -   Desinfektionsmittel wird von der Sekundarschule            LHD                       OL
                                                             Bonstetten zur Verfügung gestellt.
                                                         -   Gruppeneinteilungen Essen / Schlafen auch für
                                                             Rahmenprogramme / geplante Aktivitäten einhal-
                                                             ten.
                                                         -   Menschenansammlungen im öffentlichen Raum
                                                             werden nach Möglichkeit gemieden.
                                                         -   Der Besuch stark frequentierter Orte ist nach Mög-
                                                             lichkeit zu vermeiden.

 C2: Infrastruktur zur Erfüllung der Hygienevor-         Es stehen allen Personen genügend Möglichkeiten zum            LHD                       OL
 schriften muss im Lagerhaus vorhanden sein              Händewaschen bzw. Desinfizieren zur Verfügung.

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C3: Maskentragepflicht während des Lagers               Für die Lagertätigkeiten gilt keine Maskenpflicht.
 C4: Massnahmen betreffend Essen und Schla-              -     Die SuS, die sich ein Schlafzimmer teilen, sitzen    SuS / LP                    LP
 fen                                                           auch gemeinsam an einem Tisch.
                                                         -     Speisen und Getränke dürfen nur sitzend konsu-
                                                               miert werden.
                                                         -     Die Lagerküche ist kein öffentlicher Raum und wird
                                                               nur von den hierfür vorgesehenen Personen (Kü-
                                                               chenteam) für das Zubereiten der Mahlzeiten und
                                                               das Abwaschen genutzt. Bei abwechselndem Kü-
                                                               chendienst sind beständige Küchenteams zu bil-
                                                               den.
                                                         -     Wirksames Lüften der Schlafräume.
                                                         -     Es werden keine fremden Zimmer betreten.

                                                             D: Isolations- und Quarantänemassnahmen
    Isolations- und Quarantänemassnahmen werden nicht von der Schule verordnet. Es sind die Weisungen der medizinischen Fachpersonen (Contact-Tracing, Schulärztlicher
                                                              Dienst, Kantonsärztlicher Dienst) einzuhalten.

 D1: Isolation einer anwesenden Person mit               Ort und Betreuung: Abgeschlossener Raum im Lager-          SL, LP                      LP
 Krankheitssymptomen                                     haus.
                                                         Bei SuS werden die Eltern benachrichtigt und bei Mitar-
                                                         beitenden die Vertrauensperson.
                                                         In jedem Fall wird die Schulleitung orientiert.
 D2: Organisation Heimweg (unverzüglich und              SuS sollen, wenn immer möglich von ihren Eltern abge-      SL, LP                      OL
 möglichst ohne ÖV-Nutzung)                              holt werden. Im Notfall wird die SL eine Transportmög-
                                                         lichkeit organisieren.
                                                         Die Mitarbeitenden begeben sich, wenn immer möglich,       SL
                                                         selbständig nach Hause oder werden von ihrer Vertrau-
                                                         ensperson abgeholt. Im Notfall wird durch die Schullei-
                                                         tung eine Transportmöglichkeit organisiert.
 D3: Informationen/Empfehlung weiteres Vorge-            Kind betroffen: Empfehlung an Eltern, Ärztin/Arzt aufzu-   SL, LP                      OL
 hen an Betroffene (siehe auch A3)                       suchen und deren/dessen Weisungen Folge zu leisten.

Klassenlager_Schutz und Testkonzept_Sek-Bonstetten_ab26082021_V1.docx                                                                                         Seite 7 von 9
Erwachsene Person betroffen: Empfehlung, Ärztin/Arzt
                                                         aufzusuchen und deren/dessen Weisungen Folge zu          Vorgesetzte/r
                                                         leisten.
 D4: Meldung von positiv getesteten Personen             Massnahmen gemäss Anweisungen schulärztlicher/kan-       Contact-Tracing
 durch zuständige Behörden an die Schule                 tonsärztlicher Dienst/Arzt/Ärztin.
 D5: Umsetzung der vom schulärztlichen/kan-              Massnahmen gemäss Anweisungen schulärztlicher/kan-       Alle Beteiligten   SL
 tonsärztlichen Dienst via Arzt/Ärztin oder VSA          tonsärztlicher Dienst/Arzt/Ärztin.
 angeordneten Massnahmen
 D6: Kommunikation durch die Schule (siehe               Die Informationen für einen Fall von Isolation/Quaran-   SL                 OL
 auch A3)                                                täne sind vorbereitet.
                                                         – Kommunikation an MA und SPF: Mail von SL
                                                         – Kommunikation Eltern: Schreiben via Mail der SL
 D7: Positiv getestete Lehrpersonen, Schülerin-          Meldung an Contact Tracing des Schulärztlichen Diens-    SL, SV             OL
 nen und Schüler werden umgehend dem                     tes des Kantons Zürich.
 Contact Tracing des Volksschulamtes gemeldet            E-Mail ct@lunge-zuerich.ch
                                                         Telefon 044 268 20 90
                                                         Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 7.30 bis 20 Uhr,
                                                         Samstag und Sonntag 9 bis 18 Uhr.
                                                         Die Meldung erfolgt in der Regel durch die SL. Bei Ab-
                                                         wesenheit derer übernimmt die SV diese Aufgabe.

                                                                  E: Testkonzept für Klassenlager

 E1: Weitergehende Schutzmassnahmen                      Massnahmen:
                                                         SuS und Mitarbeitende werden vor dem Lager (Freitag-     SuS / LP / MA      SV
                                                         vormittag) durch die Schule mit einem PCR-Spucktest im
                                                         Pool getestet. Geimpfte und genesene SuS und Mitar-
                                                         beiter müssen sich nicht testen lassen.

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SuS und Mitarbeitende werden jeweils am Dienstag         SuS / LP / MA   SV
                                                         nach dem Lager mit einem PCR-Spucktest im Pool noch-
                                                         mals getestet. Geimpfte und genesene SuS und Mitar-
                                                         beiter müssen sich nicht testen lassen.
 E2: Pool negativ                                        Massnahme:                                                               SV
                                                         Ganze Klasse kann ins Lager gehen.
 E3: Pool positiv am Freitag                             Es erfolgt ein Einzeltest durch Eltern am Wochenende.                    SV

                                                         Das Contact Tracing bestimmt, welche/r SuS ins Lager
                                                         kann.
 E4: Einzeltest, mehrere SuS positiv                     Die ganze Klasse fährt nicht ins Lager. Das schulische                   SV
                                                         Contact Tracing bestimmt das weitere Vorgehen.

Bonstetten, 26.08.2021

Das Konzept wurde von seitens der Schulpflege anlässlich der Sitzung vom 15.06.2021 bewilligt.
Die Änderungen wurden durch die Schulleitung bewilligt.

Sekundarschule Bonstetten
Beate Kuhnt, Schulleiterin

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