Damit sich Arbeit lohnt - JA zur Änderung des Sozialhilfegesetzes zur Vorlage des Grossen Rates - Hans-Peter ...

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Damit sich Arbeit lohnt - JA zur Änderung des Sozialhilfegesetzes zur Vorlage des Grossen Rates - Hans-Peter ...
Damit sich
Arbeit lohnt

JA
      zur Änderung
      des Sozialhilfegesetzes
      zur Vorlage des Grossen Rates
      Nein zum teuren Volksvorschlag

      Abstimmung 19. Mai 2019
      www.aenderung-sozialhilfe.ch
Damit sich Arbeit lohnt - JA zur Änderung des Sozialhilfegesetzes zur Vorlage des Grossen Rates - Hans-Peter ...
Die Argumente für ein JA
zur Vorlage des Grossen Rates
zum geänderten Sozialhilfegesetz
Das Gleichgewicht zwischen dem geltenden Sozialhilfegesetz
und der Erwerbstätigkeit ist aus den Fugen geraten. Arbeit
lohnt sich teilweise nicht mehr. Die Vorlage des Grossen
Rates korrigiert das aktuelle Ungleichgewicht, weil sie sich
auf ein stark verbessertes Anreizsystem abstützt.

          Sozialhilfe ist eine Überbrückung einer Notlage, keine Rente
          Sozialhilfe darf nicht zu einer Alternative zum Erwerbseinkommen, zu
          einer Art bedingungslosem Grundeinkommen werden. Sie muss eine
          vorübergehende Hilfe zur Überbrückung in einer Notsituation bleiben.

          Arbeit muss sich lohnen –
          Anreize schaffen und Grundbedarf senken
          Wer Sozialhilfe bezieht, lebt heute zuweilen auf einem höheren Lebens-
          standard als Menschen mit einem tiefen Einkommen. Arbeitnehmer
          tragen Risiken wie z.B. Zahnbehandlungen und Kosten wie Steuern selbst
          – im Gegensatz zu Menschen, die Sozialhilfe beziehen.

          Darum will der Grosse Rat den Grundbedarf für den Lebensunterhalt
          bei verschiedenen Personengruppen tiefer festlegen als nach den
          Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe vorgesehen.

          Der definierte Prozentsatz der Senkung beträgt maximal:

          8 Prozent für Personen unter 18 Jahren und über 25 Jahren

          15 Prozent für Personen zwischen 18 und 25 Jahren
          (junge Erwachsene)

          15 Prozent für vorläufig Aufgenommene, für die der Bund
          ab dem achten Jahr ihres Aufenthalts in der Schweiz keine Beiträge
          mehr für die Sozialhilfe ausrichtet.

          Damit wird – gerade für junge Menschen – verdeutlicht, dass die Sozialhilfe
          zur Überbrückung in einer schwierigen Lebensphase dient und kein
          Lebensmodell ist.
Damit sich Arbeit lohnt - JA zur Änderung des Sozialhilfegesetzes zur Vorlage des Grossen Rates - Hans-Peter ...
Aktuelle Sozialhilfe-Leistungen
im Kanton Bern und wo
die Änderungen ansetzen
Die Sozialhilfe sichert die Existenz von bedürftigen Personen.
Jeder Kanton hat die Aufgabe, die Hilfe in Notlagen, die in
der Bundesverfassung festgeschrieben ist, in kantonalen
Gesetzen und Verordnungen festzulegen.
                                                                       15 %
                                                                    Medizinische

35 %                                                           Grundversorgung
                                                           Krankenkassenprämien,
materieller                                                Selbstbehalt, Franchise,
Grundbedarf                                                       nicht versicherte
z.B. Lebensmittel,                                                      Leistungen
Kleider, Telefon                                                    (z.B. Zahnarzt)
(je nach Anzahl der                                          keine Veränderung
Familienmitglieder

                                                                       28 %
unterschiedlich)
Reduktion um
8 % bis 15 %
                                                                     Wohnkosten
                                                          z.B. Mieten, Nebenkosten

19 %                                                            sowie Hausrat- und
                                                           Haftpflichtversicherung
Situationsbedingte                                            keine Veränderung
Leistungen

                                                                          3%
z.B. Kosten für Kinderbetreuung
oder Kostenübernahme
bei Brillen u.a.m.
                                                                Anreizleistungen
keine Veränderung
                                                           wie Integrationszulagen
                                                           oder Erwerbsfreibeträge
                                                                   Verbesserung,
                                                         z.B. Integrationszulage
Die Vorlage des Grossen Rates, über die wir am 19. Mai             + 200 Franken
abstimmen, wird eine Kürzung des Grundbedarfs und
eine Erhöhung der Anreizleistungen zur Folge haben.
Damit sich Arbeiten wieder lohnt.
Damit sich Arbeit lohnt - JA zur Änderung des Sozialhilfegesetzes zur Vorlage des Grossen Rates - Hans-Peter ...
Das gehört zum monatlichen
Grundbedarf                                                                                            CHF               CHF
                                                                                                                        NEU
                                                                                                               mit Reduktion
Beispiel für einen Einzelhaushalt                                                                    SKOS 1          von 8 %

Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren                                                              355.00            326.60

Bekleidung, Schuhe                                                                                  85.00             78.20
Energieverbrauch (Elektrizität, Gas etc.)
                                                                                                    46.00             42.30
ohne Wohnnebenkosten
Allgemeine Haushaltsführung und persönliche Pflege
                                                                                                    97.00             89.25
(inkl. Gesundheitspflege, OHNE Krankenkasse)
Verkehrsauslage                                                                                     55.00             50.60

Telefon, Internet, Fernsehen                                                                       173.00            159.15

Freizeit, Sport, Unterhaltung, Bildung                                                            146.00            134.30

Übriges (z.B. Vereinsbeiträge, kleine Geschenke)                                                    29.00             26.70

Total                                                                                            986.00              907.10

Quelle: Berner Zeitung BZ, 9.1.2019.
1
  Im Kanton Bern liegt der Grundbedarf aktuell 1 % unter den SKOS-Richtlinien.

                       Wohnkosten, Krankenkassen und spezielle Leistungen
                       wie Mobiliar, Brillen etc. sind darin nicht enthalten und werden
                       zusätzlich vergütet. Ein Teil des durch die Senkung des Grundbedarfs
                       eingesparten Geldes soll gezielt für die Förderung der wirtschaftlichen
                       Integration der Sozialhilfebeziehenden eingesetzt werden.

                    Christine Gerber                                                   Hans-Peter Kohler
     Grossrätin SVP und Gemeindepräsidentin Detligen                    Grossrat FDP und Gemeinderat Ressort Soziales Köniz

         «Es darf doch nicht sein,                                    «Die Sprache ist ein zentraler Faktor
        dass jemand mit Sozialhilfe                                     in der Integration. Darum sollen
        mehr verdient als mit Lohn                                    ausländische Personen mindestens
             für seine Arbeit.»                                        Grundkenntnisse in Deutsch oder
                                                                              Französisch haben.»
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Kooperation belohnen,
Nicht-Kooperierende sanktionieren
Mangelnde Ausbildungs- oder                 Mangelnde Kenntnisse einer
Arbeitsbemühungen sanktionieren             kantonalen Amtssprache sanktionieren

Junge Erwachsene und vorläufig              Wer sich in der Berufswelt bewegt, muss
Auf­genommene werden motiviert,             die Sprache beherrschen. Es ist wichtig,
entweder eine Ausbildung zu absolvieren     dass ausländische Personen mindestens
oder einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.    eine Amtssprache verstehen und sprechen
                                            können.

Erfüllen diese Personen die Vorgaben
nicht, wird nach 6 Monaten der Grund­       Wer sich nicht intensiv um eine Verbesse-
bedarf um 30 Prozent gekürzt.               rung dieser Situation bemüht, wird grosse
• So lohnt es sich, eine Arbeit zu suchen   Schwierigkeiten haben, den Weg aus der
  und bei der Arbeitsintegration aktiv zu   Sozialhilfe zu finden.
  sein.                                     • Innert sechs Monaten soll das Niveau A1
• Das neue System ist flexibel ausgelegt:     (Anfängerniveau, einfache Sätze in
  Wer sich einsetzt, erhält einen höheren     Alltagssituationen) in einer Amtssprache
  Grundbedarf ausbezahlt. Dabei wird          erreicht werden, sonst wird der Grund­
  berücksichtigt, dass zwischen Abschluss     bedarf bis maximal 30 % gekürzt.
  eines Ausbildungsvertrages und Beginn     • Die Sozialdienste können bei Sprach­
  einer Ausbildung einige Monate liegen       kursen ihre Unterstützung anbieten.
  können.

   Ausnahmen möglich, u.a. bei älteren Personen und Alleinerziehenden
   Von diesen möglichen Kürzungen sind ausgenommen:
   • alleinerziehende Personen mit Klein­kindern
   • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
   • ältere Personen ab 60 Jahren
   • Personen mit einer schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigung
Bessere Anreize schaffen
Die Integrationszulagen und die Einkommensfreibeträge
für kooperative Sozialhilfebeziehende werden erhöht.

              Höhere Integrationszulagen
              Mit der Integrationszulage werden Leistungen für die soziale oder
              berufliche Integration finanziell anerkannt. Diese Leistungen haben
              das Ziel, die Chancen auf eine erfolgreiche Integration zu erhöhen oder
              zu erhalten. Die Leistungen müssen überprüfbar sein und setzen eine
              individuelle Anstrengung voraus.

              Höhere Einkommensfreibeträge
              Der Einkommensfreibetrag hat zum Ziel, einen Anreiz zur Erwerbsaufnahme
              oder zur Erweiterung des Arbeitspensums zu schaffen und damit die
              Integrationschancen zu erhöhen. Der Einkommensfreibetrag ist abhängig
              vom Beschäftigungsgrad und soll – im Unterschied zu heute – während
              der gesamten Dauer der Erwerbstätigkeit gleich hoch sein.

              Prämie für besondere Leistungen
              Neu kann für soziale oder berufliche Leistungen, welche die Chancen auf
              eine erfolgreiche Integration erhöhen oder erhalten, einmalig pro Ereignis
              eine Prämie von 100 Franken ausgerichtet werden.

Die Vorlage des Grossen Rates verstärkt Anreize für eine raschere wirtschaftliche
und soziale Integration für Sozialhilfebeziehende im Kanton Bern.

           Anita Herren-Brauen                              Jakob Schwarz
              Grossrätin BDP                                 Grossrat EDU

 «Auch mit diesen Kürzungen ist den            «Das geänderte Sozialhilfegesetz
  Empfängerinnen und Empfängern              schafft bessere Anreize: Wer mit den
   nicht nur die blosse Existenz,             Sozialbe­hörden zusammenarbeitet,
  sondern auch eine Teilnahme am             erhält mehr Leistung als Menschen,
     sozialen Leben möglich.»                       die nicht kooperieren.»
Kostensteigerung für Kanton und
                   Gemeinden eindämmen
                   Die Kosten für die Sozialhilfe im Kanton Bern sind in den vergangenen
                   10 Jahren stark gestiegen, wobei die Zahl der Sozialhilfeempfänger
                   zurückgegangen ist.

                   Diese Kosten belasten Kanton und Gemeinden – und damit natürlich
                   auch die Steuerzahlenden.

                                                    CHF

Anstieg der Nettoausgaben                 500 000 000                   469 000 000
für Sozialhilfe im Kanton
Bern, 2006 bis 2017
                                          400 000 000
Gesundheits- und Fürsorgedirektion
des Kantons Bern;                                         303 000 000
ab 2012 inkl. Prämienverbilligung         300 000 000

                                          200 000 000

                                          100 000 000

                                                             2006            2017
                                                     0

                                                 Anzahl
                                     Sozialhilfebezüger
                                                            48 801         46 546

Ja zur Vorlage des Grossen Rates –
Nein zum teuren und diskriminierenden Volksvorschlag
Der «Volksvorschlag für eine wirksame Sozialhilfe» ist teuer, völlig überrissen und
ungerecht. Bei dessen Annahme entstehen im Vergleich zur Vorlage des Grossen Rates
mindestens Mehrkosten im zweistelligen Millionenbereich.

Zudem würden die im Volksvorschlag geplanten Ergänzungsleistungen für Personen
ab 55 Jahren effektiv eine Rente schaffen und Integration verhindern. Und Selbstständig­­
erwerbende, Familienfrauen und Landwirte wären von den Leistungen teilweise
ausgeschlossen.
Darum ist ein JA zur Vorlage
des Grossen Rates zur Änderung
des Sozialhilfegesetzes richtig

• Arbeit muss sich lohnen
                                                            Kantonale
                                                                       Abs
• Mit besserer Integration in den Arbeitsmarkt              19. Mai 2019 timmung

  die Sozialhilfekosten nachhaltig senken                  Änderung
                                                                       des Geset
                                                           über die öf           zes
                                                                       fentliche
• Kostensteigerung für Kanton und Gemeinden                                      Sozialhilfe
  eindämmen                                                Vorlage de
                                                                       s Grossen
                                                                                   Rates

• Sozialhilfe ist eine Überbrückung einer Notlage         Volksvorsc
                                                                      hlag
  und keine Rente
                                                         Stichfrage
• Bessere Anreize schaffen                                   Vorlage de
                                                                        s Grossen
                                                                                  Rates
 - Nicht-Kooperierende sanktionieren                         Volksvorsc
                                                                        hlag

 - Integrationszulage und
   Einkommensfreibeträge erhöhen

Co-Präsidium: Komitee «Damit sich Arbeit lohnt.»

Daniel Bichsel, Grossrat SVP, Zollikofen • Christine Gerber, Grossrätin SVP, Detligen •
Anne-Caroline Graber, Grossrätin SVP, La Neuveville • Anita Herren-Brauen,
Grossrätin BDP, Rosshäusern • Hans-Peter Kohler, Grossrat FDP, Köniz • Anita
Luginbühl, Grossrätin BDP, Krattigen • Jean-Luc Niederhauser, Grossrat FDP, Court •
Martin Schlup, Grossrat SVP, Schüpfen • Sonja Steinmann, Gemeinderätin EDU,
Rüegsau • Marianne Teuscher-Abts, Grossrätin FDP, Roggwil • Jakob Schwarz,
Grossrat EDU, Adelboden

Komiteemitglieder: Die Mitgliederliste des überparteilichen Komitees finden Sie unter
aenderung-sozialhilfe.ch

                                                          www.aenderung-sozialhilfe.ch
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