Damit sich Arbeit lohnt - JA zur Änderung des Sozialhilfegesetzes zur Vorlage des Grossen Rates - Hans-Peter ...
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Damit sich Arbeit lohnt JA zur Änderung des Sozialhilfegesetzes zur Vorlage des Grossen Rates Nein zum teuren Volksvorschlag Abstimmung 19. Mai 2019 www.aenderung-sozialhilfe.ch
Die Argumente für ein JA zur Vorlage des Grossen Rates zum geänderten Sozialhilfegesetz Das Gleichgewicht zwischen dem geltenden Sozialhilfegesetz und der Erwerbstätigkeit ist aus den Fugen geraten. Arbeit lohnt sich teilweise nicht mehr. Die Vorlage des Grossen Rates korrigiert das aktuelle Ungleichgewicht, weil sie sich auf ein stark verbessertes Anreizsystem abstützt. Sozialhilfe ist eine Überbrückung einer Notlage, keine Rente Sozialhilfe darf nicht zu einer Alternative zum Erwerbseinkommen, zu einer Art bedingungslosem Grundeinkommen werden. Sie muss eine vorübergehende Hilfe zur Überbrückung in einer Notsituation bleiben. Arbeit muss sich lohnen – Anreize schaffen und Grundbedarf senken Wer Sozialhilfe bezieht, lebt heute zuweilen auf einem höheren Lebens- standard als Menschen mit einem tiefen Einkommen. Arbeitnehmer tragen Risiken wie z.B. Zahnbehandlungen und Kosten wie Steuern selbst – im Gegensatz zu Menschen, die Sozialhilfe beziehen. Darum will der Grosse Rat den Grundbedarf für den Lebensunterhalt bei verschiedenen Personengruppen tiefer festlegen als nach den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe vorgesehen. Der definierte Prozentsatz der Senkung beträgt maximal: 8 Prozent für Personen unter 18 Jahren und über 25 Jahren 15 Prozent für Personen zwischen 18 und 25 Jahren (junge Erwachsene) 15 Prozent für vorläufig Aufgenommene, für die der Bund ab dem achten Jahr ihres Aufenthalts in der Schweiz keine Beiträge mehr für die Sozialhilfe ausrichtet. Damit wird – gerade für junge Menschen – verdeutlicht, dass die Sozialhilfe zur Überbrückung in einer schwierigen Lebensphase dient und kein Lebensmodell ist.
Aktuelle Sozialhilfe-Leistungen im Kanton Bern und wo die Änderungen ansetzen Die Sozialhilfe sichert die Existenz von bedürftigen Personen. Jeder Kanton hat die Aufgabe, die Hilfe in Notlagen, die in der Bundesverfassung festgeschrieben ist, in kantonalen Gesetzen und Verordnungen festzulegen. 15 % Medizinische 35 % Grundversorgung Krankenkassenprämien, materieller Selbstbehalt, Franchise, Grundbedarf nicht versicherte z.B. Lebensmittel, Leistungen Kleider, Telefon (z.B. Zahnarzt) (je nach Anzahl der keine Veränderung Familienmitglieder 28 % unterschiedlich) Reduktion um 8 % bis 15 % Wohnkosten z.B. Mieten, Nebenkosten 19 % sowie Hausrat- und Haftpflichtversicherung Situationsbedingte keine Veränderung Leistungen 3% z.B. Kosten für Kinderbetreuung oder Kostenübernahme bei Brillen u.a.m. Anreizleistungen keine Veränderung wie Integrationszulagen oder Erwerbsfreibeträge Verbesserung, z.B. Integrationszulage Die Vorlage des Grossen Rates, über die wir am 19. Mai + 200 Franken abstimmen, wird eine Kürzung des Grundbedarfs und eine Erhöhung der Anreizleistungen zur Folge haben. Damit sich Arbeiten wieder lohnt.
Das gehört zum monatlichen Grundbedarf CHF CHF NEU mit Reduktion Beispiel für einen Einzelhaushalt SKOS 1 von 8 % Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren 355.00 326.60 Bekleidung, Schuhe 85.00 78.20 Energieverbrauch (Elektrizität, Gas etc.) 46.00 42.30 ohne Wohnnebenkosten Allgemeine Haushaltsführung und persönliche Pflege 97.00 89.25 (inkl. Gesundheitspflege, OHNE Krankenkasse) Verkehrsauslage 55.00 50.60 Telefon, Internet, Fernsehen 173.00 159.15 Freizeit, Sport, Unterhaltung, Bildung 146.00 134.30 Übriges (z.B. Vereinsbeiträge, kleine Geschenke) 29.00 26.70 Total 986.00 907.10 Quelle: Berner Zeitung BZ, 9.1.2019. 1 Im Kanton Bern liegt der Grundbedarf aktuell 1 % unter den SKOS-Richtlinien. Wohnkosten, Krankenkassen und spezielle Leistungen wie Mobiliar, Brillen etc. sind darin nicht enthalten und werden zusätzlich vergütet. Ein Teil des durch die Senkung des Grundbedarfs eingesparten Geldes soll gezielt für die Förderung der wirtschaftlichen Integration der Sozialhilfebeziehenden eingesetzt werden. Christine Gerber Hans-Peter Kohler Grossrätin SVP und Gemeindepräsidentin Detligen Grossrat FDP und Gemeinderat Ressort Soziales Köniz «Es darf doch nicht sein, «Die Sprache ist ein zentraler Faktor dass jemand mit Sozialhilfe in der Integration. Darum sollen mehr verdient als mit Lohn ausländische Personen mindestens für seine Arbeit.» Grundkenntnisse in Deutsch oder Französisch haben.»
Kooperation belohnen, Nicht-Kooperierende sanktionieren Mangelnde Ausbildungs- oder Mangelnde Kenntnisse einer Arbeitsbemühungen sanktionieren kantonalen Amtssprache sanktionieren Junge Erwachsene und vorläufig Wer sich in der Berufswelt bewegt, muss Aufgenommene werden motiviert, die Sprache beherrschen. Es ist wichtig, entweder eine Ausbildung zu absolvieren dass ausländische Personen mindestens oder einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. eine Amtssprache verstehen und sprechen können. Erfüllen diese Personen die Vorgaben nicht, wird nach 6 Monaten der Grund Wer sich nicht intensiv um eine Verbesse- bedarf um 30 Prozent gekürzt. rung dieser Situation bemüht, wird grosse • So lohnt es sich, eine Arbeit zu suchen Schwierigkeiten haben, den Weg aus der und bei der Arbeitsintegration aktiv zu Sozialhilfe zu finden. sein. • Innert sechs Monaten soll das Niveau A1 • Das neue System ist flexibel ausgelegt: (Anfängerniveau, einfache Sätze in Wer sich einsetzt, erhält einen höheren Alltagssituationen) in einer Amtssprache Grundbedarf ausbezahlt. Dabei wird erreicht werden, sonst wird der Grund berücksichtigt, dass zwischen Abschluss bedarf bis maximal 30 % gekürzt. eines Ausbildungsvertrages und Beginn • Die Sozialdienste können bei Sprach einer Ausbildung einige Monate liegen kursen ihre Unterstützung anbieten. können. Ausnahmen möglich, u.a. bei älteren Personen und Alleinerziehenden Von diesen möglichen Kürzungen sind ausgenommen: • alleinerziehende Personen mit Kleinkindern • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren • ältere Personen ab 60 Jahren • Personen mit einer schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigung
Bessere Anreize schaffen Die Integrationszulagen und die Einkommensfreibeträge für kooperative Sozialhilfebeziehende werden erhöht. Höhere Integrationszulagen Mit der Integrationszulage werden Leistungen für die soziale oder berufliche Integration finanziell anerkannt. Diese Leistungen haben das Ziel, die Chancen auf eine erfolgreiche Integration zu erhöhen oder zu erhalten. Die Leistungen müssen überprüfbar sein und setzen eine individuelle Anstrengung voraus. Höhere Einkommensfreibeträge Der Einkommensfreibetrag hat zum Ziel, einen Anreiz zur Erwerbsaufnahme oder zur Erweiterung des Arbeitspensums zu schaffen und damit die Integrationschancen zu erhöhen. Der Einkommensfreibetrag ist abhängig vom Beschäftigungsgrad und soll – im Unterschied zu heute – während der gesamten Dauer der Erwerbstätigkeit gleich hoch sein. Prämie für besondere Leistungen Neu kann für soziale oder berufliche Leistungen, welche die Chancen auf eine erfolgreiche Integration erhöhen oder erhalten, einmalig pro Ereignis eine Prämie von 100 Franken ausgerichtet werden. Die Vorlage des Grossen Rates verstärkt Anreize für eine raschere wirtschaftliche und soziale Integration für Sozialhilfebeziehende im Kanton Bern. Anita Herren-Brauen Jakob Schwarz Grossrätin BDP Grossrat EDU «Auch mit diesen Kürzungen ist den «Das geänderte Sozialhilfegesetz Empfängerinnen und Empfängern schafft bessere Anreize: Wer mit den nicht nur die blosse Existenz, Sozialbehörden zusammenarbeitet, sondern auch eine Teilnahme am erhält mehr Leistung als Menschen, sozialen Leben möglich.» die nicht kooperieren.»
Kostensteigerung für Kanton und Gemeinden eindämmen Die Kosten für die Sozialhilfe im Kanton Bern sind in den vergangenen 10 Jahren stark gestiegen, wobei die Zahl der Sozialhilfeempfänger zurückgegangen ist. Diese Kosten belasten Kanton und Gemeinden – und damit natürlich auch die Steuerzahlenden. CHF Anstieg der Nettoausgaben 500 000 000 469 000 000 für Sozialhilfe im Kanton Bern, 2006 bis 2017 400 000 000 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern; 303 000 000 ab 2012 inkl. Prämienverbilligung 300 000 000 200 000 000 100 000 000 2006 2017 0 Anzahl Sozialhilfebezüger 48 801 46 546 Ja zur Vorlage des Grossen Rates – Nein zum teuren und diskriminierenden Volksvorschlag Der «Volksvorschlag für eine wirksame Sozialhilfe» ist teuer, völlig überrissen und ungerecht. Bei dessen Annahme entstehen im Vergleich zur Vorlage des Grossen Rates mindestens Mehrkosten im zweistelligen Millionenbereich. Zudem würden die im Volksvorschlag geplanten Ergänzungsleistungen für Personen ab 55 Jahren effektiv eine Rente schaffen und Integration verhindern. Und Selbstständig erwerbende, Familienfrauen und Landwirte wären von den Leistungen teilweise ausgeschlossen.
Darum ist ein JA zur Vorlage des Grossen Rates zur Änderung des Sozialhilfegesetzes richtig • Arbeit muss sich lohnen Kantonale Abs • Mit besserer Integration in den Arbeitsmarkt 19. Mai 2019 timmung die Sozialhilfekosten nachhaltig senken Änderung des Geset über die öf zes fentliche • Kostensteigerung für Kanton und Gemeinden Sozialhilfe eindämmen Vorlage de s Grossen Rates • Sozialhilfe ist eine Überbrückung einer Notlage Volksvorsc hlag und keine Rente Stichfrage • Bessere Anreize schaffen Vorlage de s Grossen Rates - Nicht-Kooperierende sanktionieren Volksvorsc hlag - Integrationszulage und Einkommensfreibeträge erhöhen Co-Präsidium: Komitee «Damit sich Arbeit lohnt.» Daniel Bichsel, Grossrat SVP, Zollikofen • Christine Gerber, Grossrätin SVP, Detligen • Anne-Caroline Graber, Grossrätin SVP, La Neuveville • Anita Herren-Brauen, Grossrätin BDP, Rosshäusern • Hans-Peter Kohler, Grossrat FDP, Köniz • Anita Luginbühl, Grossrätin BDP, Krattigen • Jean-Luc Niederhauser, Grossrat FDP, Court • Martin Schlup, Grossrat SVP, Schüpfen • Sonja Steinmann, Gemeinderätin EDU, Rüegsau • Marianne Teuscher-Abts, Grossrätin FDP, Roggwil • Jakob Schwarz, Grossrat EDU, Adelboden Komiteemitglieder: Die Mitgliederliste des überparteilichen Komitees finden Sie unter aenderung-sozialhilfe.ch www.aenderung-sozialhilfe.ch
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