Kleines Rothenburger Herbstferien Programm 2018 - Oktober bis 04. November 2018 - Rothenburg ob der Tauber
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
29. Oktober bis 04. November 2018 Kleines Rothenburger Herbstferien Programm 2018
Impressum Herausgeber: Stadt Rothenburg ob der Tauber, Stadtjugendpflege Homepage: www.rothenburg.de Verantwortlich: Stadtjugendpflege Rothenburg im Jugendzentrum Deutschherrngasse 1, Tel.: 0 98 61 / 1333 E-Mail: stadtjugendpflege@rothenburg.de Layout und Satz: Annika Gachstetter Ralf Scheller Auflagenhöhe: 1 800 Druck: Schneider Druck GmbH, Rothenburg Inhaltsverzeichnis Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 3 Anmeldung Seite 4-6 Veranstaltungen Herbstferien Seite 7-8 Rothenburger Märchenzauber Seite 9 Sonstige Veranstaltungen Seite 10-14 Teilnahmebedingungen/Infektionsschutzgesetz Seite 15 Geplante Veranstaltungen -2-
Anmeldung Das Herbst-Ferienprogramm funktioniert prinzipiell genau- so wie das Sommer-Ferienprogramm: Online- Anmeldung Die Online-Anmeldung ist selbsterklärend und Du wirst durch die einzelnen Anmeldevorgänge geführt. Nach der Buchung bekommst Du eine Bestätigungsemail und kannst Deine Anmeldung jederzeit über deinen persönlichen Veran- staltungspass einsehen und kontrollieren. Außerdem kannst Du sehen, welche Veranstaltungen noch frei sind: Online-Anmeldung (möglich ab dem 24.10.18 / 16:00 Uhr) https://rothenburg.feripro.de/ Bitte gebe unbedingt deine Email-Adresse an, damit Du wichtige Informationen zur Veranstaltung nicht verpasst! Persönliche Anmeldung im Einwohnermeldeamt der Stadt Rothenburg Wann: Kontakt: Mo 08:00-13:00 Haus- Grüner Markt 1, 91541 Rothenburg anschrift Di 08:00-12:00 Telefon 09861/ 404 210 Mi 08:00-12:00 Email einwohnermeldeamt@rothenburg.de Do 08:00-12:00 13:00-18:00 Fr 08:00-12:00 Den Anmeldebogen bekommst du vor Ort. -3-
Ein sportlicher Nachmittag beim TSV Rothenburg ...für 8 bis 14 Jährige Termin 29.10.2018, 14:00-16:30 Teilnehmer Kinder und Jugendliche// 8-14 Jahre Anmeldung nicht erforderlich Mitbringen Sportbekleidung, Hallenschuhe, Getränk (keine Glasflaschen) Kosten kostenlos Ort Sporthalle Bleiche Dreifach Sporthalle der Mittelschule Dinkelsbühler Straße 3, Rothenburg Durchführung TSV 2000 Rothenburg Hier kannst du dich bei verschiedenen Ballsportarten (Fußball, Handball, Badminton u.a.) mal so richtig austoben. Mitmachen können alle Mädchen und Jungs, die Spaß an sportlicher Bewegung in der Halle haben. Gruseliges Halloween - Backen … im Jugendzentrum Rothenburg Termin 31.10.2018, 13:00-16:00 Teilnehmer Kinder und Jugendliche// 6-13 Jahre Anmeldung erforderlich Mitbringen // Kosten kostenlos Ort Jugendzentrum Rothenburg Deutschherrngasse 1 Wir bieten Gruselfinger, Spinnenmuffins und vieles mehr. Kommt vorbei und backt mit uns gruselige Kuchen. Gerne könnt ihr euch auch richtig schaurig verkleiden- dies ist aber kein Muss! -4-
Museumsbesuch im Kulturspeicher Würzburg Gemäldesammlung … mit dem Familienbeirat Rothenburg Termin 30.10.2018, 12:30-17:00 Teilnehmer Kinder 6-12 Jahre Anmeldung erforderlich -max. 20 Teilnehmer Mitbringen Getränke, evtl. kleine Brotzeit, Einverständniserklärung Kosten 4,00 € Ort Busbahnhof Rothenburg 12:30 -->wir fahren nach Würzburg (Oskar-Laredo-Platz 1) Sonstiges Gerne dürfen auch Eltern/-teile mitfahren, die das Museum auf eigene Faust (während der Kinderführung) erkunden wollen. Museumseintritt muss dann vor Ort selbst bezahlt werden. Aufsichtspflicht liegt dann bei den jeweiligen Eltern. Durchführung Familienbeirat Stadt Rothenburg Thema der Kinderführung: Bitte lächeln! Menschen im Bild - Porträts. Wie sehe ich aus? Wie sieht mich mein Gegenüber? Bildnisse erzählen Geschichten über die Menschen, über die Zeit, in der sie leben oder lebten. Lasst uns „hinter“ die Bilder schauen! Dauer der Kinderführung mit der Museumspädagogin: ca. 1,5 Stunden -5-
Werwolf Nacht … im Jugendzentrum Rothenburg Termin 02.11.18, ab 17:00 Teilnehmer Jugendliche ab 13 Jahre Anmeldung nicht erforderlich Mitbringen // Kosten kostenlos Ort Jugendzentrum Rothenburg Deutschherrngasse 1 Vorsicht es wird spannend: Wir wollen uns an diesem Abend zu dem malerischen Dörfchen Düsterwald bewegen. Einst war hier die reine Idylle, doch seit einiger Zeit ist hier ein Rudel Werwölfe unterwegs und jede Nacht jagen diese einen Dorfbewohner in ihrem unstillbaren Hunger. Wir wollen gemeinsam die Geschichte dieses Dorfes hören und sie zum Leben erwecken. Seid dabei, wenn Verdächtigungen fallen und ihr ganz in eure Rolle eintauchen könnt als Werwolf, Dorfbewohner, Hexe und und und… -6-
Rothenburger Märchenzauber Es war einmal in Rothenburg ob der Tauber... Märchenverführung Rumpelstilzchen Termin 02.11.2018// 17:30 // Dauer ca. 45 Minuten Teilnehmer Kinder und Jugendliche Mitbringen Bitte zieht euch wetterentsprechende Kleidung an Kosten kostenlos Ort ab Rathausportal am Marktplatz Als besonderer Spielort dient die Terrasse des Hotels »Reichsküchenmeister«. Wiederholung am Donnerstag, 8. November, 17:30- nach Ferienzeit Eine schauspielerische Lesung mit Nico Seifert in der Hauptrolle. Höre und verfolge, wie das Rumpelstilzchen für die Müllerstochter Stroh zu Gold spinnt und versucht, ihr das erstgeborene Kind wegzunehmen. Erzähltheater für Kinder „Tischlein deck dich“ Termin 03.11.2018// 16:00 Uhr // Dauer ca. 45 Minuten Teilnehmer Kinder ab 5 Jahren Mitbringen // Kosten kostenlos Ort Stadtbücherei, Klingengasse 6, Rothenburg Wer kennt sie nicht, die Geschichte vom Tischlein deck dich, vom Goldesel und vom Knüppel aus dem Sack? Das bekannte Grimmsche Märchen, erzählt mit Papierfiguren und dem japanischen Erzähltheater Kamishibai -7-
Märchen- und Bastelstunde: »Monstera, Königin im Kürbisland« Termin 04.11.2018// ab 11 Uhr Teilnehmer Kinder ab 5 Jahre Mitbringen // Kosten kostenlos- Spenden erbeten Ort Hegereiterhaus, Spitalhof 2, Rothenburg Kommt und macht es euch im wunderschönen Hegereiterhaus gemütlich und lauscht den zauberhaften Geschichten aus der Feder unserer Autorin Brigitte Christina Trautmann-Keller. Lebendig und voller Freude gelesen von der Autorin und ihrer Partnerin im langjährigen Märchenteam »Heike Malz und Gitti«. Eine Kürbiskönigin, die mit König Boomdüttel versucht, ihr Kürbisvolk vor dem Untergang zu retten. Liebevoll erzähltes Märchen über einen wundersamen Kürbis. Im Anschluss: Bastelstunde zum Thema »Kürbis« mit unserer kreativen Heike Malz. Familienführung „Es war einmal…“ Termin 04.11.2018// 15 Uhr // Dauer ca. 60 Minuten Teilnehmer Familienführung Mitbringen Bitte zieht euch wetterentsprechende Kleidung an Kosten kostenlos Ort Georgsbrunnen (Marktplatz) Märchenführung für Familien mit Claudia Brand. Lasst euch bei einem Spaziergang durch das zauberhafte Rothenburg in eine Märchenwelt entführen. An ausgewählten Standorten wird von mutigen Prinzen, bösen Hexen, bezaubernden Prinzessinnen oder anderen Helden erzählt, die in außergewöhnlicher Weise ihre Abenteuer bestreiten müssen, um am Ende das Gute über das Böse siegen zu lassen. Ursprüngliche Märchen – interaktiv vorgetragen von Claudia Brand. -8-
Sonstige Veranstaltungen Rothenburger Lichterlauf Termin 03.11.2018 Teilnehmer Alle Altersstufen Anmeldung nötig Ort Rothenburg Weitere Informationen und Näheres auf: www.rothenburgerlichterlauf.de/ Herbstmesse Rothenburg Termin 27.10. - 04.11.2018 Teilnehmer Alle Altersstufen Ort Rothenburg- Schrannenplatz/ Schrannenscheune -9-
So liebe Kinder und Jugendliche, nun sind erst einmal die Er- ziehungsberechtigten an der Reihe ;) >Lesen Sie die folgenden Seiten bitte aufmerksam durch. >Durch Ihre Anmeldung bestätigen Sie Ihr Einverständnis mit unseren, in diesem Heft, genannten Teilnahmebedingungen. Unfallversicherung / Haftung Alle am Ferienprogramm Teilnehmenden sind unfallversichert. Der Versiche- rungsschutz wird jedoch nur insoweit gewährt, sofern nicht bereits eine Leistungspflicht aus einer anderweitigen privaten oder gesetzlichen Versi- cherung in Frage kommt. Die Haftung der Ferienorganisatoren beginnt und endet jeweils zu dem vom Veranstalter angegebenen Treffpunkt/ Veranstaltungszeiten. Sie sollten deshalb auch immer pünktlich sein. Die Dauer mancher Veranstaltungen kann in bestimmten Fällen zeitlich variieren (Verkehrsbehinderungen/Bus/Bahn/etc.). In diesen Fällen endet die Haftung mit der Rückkunft am Abholort. Wir bitten Sie deshalb um Geduld in Ausnahmefällen. Nehmen Sie in diesen Fällen Kontakt mit uns oder Ihrem Kind auf. Für alle durch Teilnehmer*innen mutwillig verursach- ten Sach- und Personenschäden haften die Teilnehmer*innen bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigten selbst. Wenn die Erziehungsberechtig- ten von Minderjährigen bzw. die Teilnehmer*innen selbst die Teilnahmebedingungen nicht beachten, haften sie für hieraus entstehende Schäden. Für während einer Veranstaltung abhanden gekommene Gegenstände haftet die Stadt Rothenburg nicht! Grundsätzlich wird von Seiten des Veranstalters alles getan um Unfälle bzw. Gefährdungen auszuschließen. Aufsichtspflicht Unsere hauptamtlichen und/oder ehrenamtliche Betreuer übernehmen grund- sätzlich die Aufsichtspflicht bei unseren Veranstaltungen. Bei externen Veranstaltungen (von Vereinen, Unternehmen, etc.) liegt die Auf- sichtspflicht bei den jeweiligen Veranstaltern. Die Aufsichtspflicht der Veranstaltungsorganisatoren beginnt und endet jeweils zu den vom Veranstal- ter angegebenen Treffpunkt-/Veranstaltungszeiten. Bitte weisen Sie Ihr Kind darauf hin, die Anweisungen der Betreuer zu respek- tieren und diesen Folge zu leisten. Wir versuchen, selbstverständlich auch den Kindern eigene Freiräume zu ge- ben, d.h. abhängig von Alter bzw. Entwicklungsstand können Kinder/ - 10 -
Jugendliche dann in kleinen Gruppen -auch ohne Aufsicht- losgeschickt werden (Bspw. in Freizeitparks). Solche Sonderfälle bestätigen Sie gesondert in veranstaltungsspezifischen Einverständniserklärungen. Heimweg der Teilnehmer nach der Veranstaltung Falls Ihr Kind von einer gebuchten Veranstaltung nicht abgeholt werden muss und selbstständig nach Hause gehen darf, bitten wir um schriftliche Mitteilung an den Veranstalter. Wenn Ihr Kind nicht von den Erziehungsberech- tigten, sondern von anderen Familienmitgliedern oder Bekannten abgeholt werden darf, so bestätigen Sie uns dies bitte unter der Angabe des Namens und der Adresse (Mitteilung reicht am Veranstaltungstag / Ein einheitliches Formular dafür gibt es bei der Onlineanmeldung oder im Ein- wohnermeldeamt / Bitte ausgefüllt mitbringen). Veranstaltungsabsage In manchen Fällen müssen wir Veranstaltungen absagen (z.B. bei schlechtem Wetter, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde, oder ein Referent krankheitsbedingt ausfällt). Sollte dies der Fall sein, so besteht ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren. Ein weiterer Anspruch, wie z.B. ein Rechtsanspruch auf Veranstaltungsdurch- führung, besteht nicht. Wenn einmal eine Veranstaltung ausfällt oder es irgendwelche Änderungen gibt, werden Sie per E-Mail informiert. Deshalb geben Sie auf jeden Fall eine E-Mail- Adresse an! Also: täglich „Mails checken“, vor allem kurz vor den jeweiligen Veranstaltungen. Absage/Nichtteilnahme an einer Veranstaltung Jede Anmeldung ist verbindlich und rechtswirksam – ob die Anmeldung online oder persönlich erfolgt, spielt hierbei keine Rolle. Ausschluss Wir wollen einen harmonischen Ablauf gewährleisten. Kinder/Jugendliche sind dazu verpflichtet, den Anweisungen der Betreuer Folge zu leisten. Ist das Kind/ der Jugendliche dazu nicht in der Lage und stört die Veranstaltung bzw. bringt sich und andere in Gefahr, können die Aufsichtspflichtigen das Kind von der Veranstaltung vorzeitig ausschließen. Die Eltern müssen hier für die Abholung sorgen bzw. die dadurch entstandenen Kosten tragen. Eine Rückerstattung der Teilnehmerbeiträge er- folgt in diesem Fall nicht. Die Stadt Rothenburg kann ohne Einhaltung einer Frist die Teilnahmebestätigung für die Veranstaltungen zurücknehmen, wenn die Sorgeberechtigten die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen. In die- sem Fall behält die Stadt Rothenburg den Anspruch auf den Teilnahmebeitrag. - 11 -
Dokumentation Mit der erfolgten Anmeldung stimmen Sie weiterhin zu, dass die Stadt Rothenburg (bzw. der jeweilige Träger der einzelnen Veranstaltungen) im Rahmen des Ferienprogramms Bildaufnahmen fertigen und diese zum Zwecke der Dokumentation bzw. Öffentlichkeitsarbeit verwenden darf. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht und ein Honorar wird nicht ausgezahlt. Die Aufnahmen dürfen von der Stadt Rothenburg nicht zur kommerziellen Nutzung an sonstige Dritte weitergegeben werden. Wichtiger Hinweis: Medikamente, Krankheiten, Allergien… Falls Ihr Kind Medikamente einnehmen muss, Krankheiten, Allergien und/oder eine chronische Erkrankung hat, bitten wir bei der Anmeldung um entsprechende Mitteilung. In Notfällen dürfen die Betreuer über die ärztliche Behandlung des Kindes entscheiden. Selbstständige Medikamenteneinnahme Ihr Kind muss selbst in der Lage sein, Medikamente pflichtbewusst und selbstständig einzunehmen - die Betreuer können dies nicht übernehmen! Krankheiten gemäß dem Infektionsschutzgesetz Im Falle von übertragbaren Krankheiten gemäß dem Infektionsschutzgesetz (nachfolgend aufgeführt) ist eine Teilnahme NICHT erlaubt. Belehrung für Eltern/Sorgeberechtigte gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und an einer unserer Veranstaltungen teilnimmt, kann es andere Kinder und/oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Text über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie es das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben! Wir bitten Sie deshalb stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. - 12 -
Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht an unserem Ferienangebot teilnehmen darf, wenn: · es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC- Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur in Einzelfällen vor. (Außerdem nennt das Gesetz hier noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest, Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden). · eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann. Das sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, ansteckende Borkenflechte, Krätze, Hepatitis A und E, und bakterielle Ruhr. · ein Kopflausbefall- oder Krätzmilbenbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. · es vor der Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Magen-Darm -Erkrankung erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind höchst unterschiedlich und wir können mögliche Übertragungen bei unseren Ferienveranstaltungen nicht ausschließen, wenn Sie ihre Kinder fahrlässig und unbedacht anmelden. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres/Ihrer Haus-oder Kinderarztes/-ärztin in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Er/sie wird Ihnen, bei entsprechenden Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, welche die Teilnahme an unserem Ferienangebot verbietet. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit herumgetragen und können eine Ansteckung verursachen. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus-und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach - 13 -
Belehrung des Gesundheitsamtes an einem Ferienangebot teilnehmen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder ansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst betroffen zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Näheres können Ihnen der/die behandelnde Arzt/Ärztin oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Wenn ein Besuchsverbot der Schule besteht, müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen Diphterie, Masern, Mumps, Röteln, Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Nach einer Veranstaltung Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Im Vorfeld Teilnehmer oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. Teilen Sie uns im Nachhinein einer Veranstaltung bitte mit, falls das der Fall sein sollte. Anschließend müssen wir die Erziehungsberechtigten der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Abschließend Ein Rechtsanspruch zur Teilnahme am Ferienprogramm besteht nicht. - 14 -
Das erwartet euch in nächster Zeit: - Kleines Faschingsferien-Programm -Kinder-Mitmach-Zirkus Kommt doch einfach mal vorbei! Jugendzentrum Rothenburg Deutschherrngasse 1 Wir sind da für EUCH! Öffnungszeiten offener Treff: Mittwoch-Donnerstag: 16:00-20:00 Uhr Freitag: 16:00-22:00 Uhr - 15 -
Sie können auch lesen