Kleines Rothenburger Herbstferien Programm 2018 - Oktober bis 04. November 2018 - Rothenburg ob der Tauber

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29. Oktober bis 04. November 2018

        Kleines
     Rothenburger
     Herbstferien
      Programm
         2018
Impressum

Herausgeber:         Stadt Rothenburg ob der Tauber, Stadtjugendpflege
                     Homepage: www.rothenburg.de

Verantwortlich:      Stadtjugendpflege Rothenburg im Jugendzentrum
                     Deutschherrngasse 1,
                     Tel.:      0 98 61 / 1333
                     E-Mail:    stadtjugendpflege@rothenburg.de

Layout und Satz:     Annika Gachstetter
                     Ralf Scheller

Auflagenhöhe:        1 800
Druck:               Schneider Druck GmbH, Rothenburg

                         Inhaltsverzeichnis

  Seite 2          Inhaltsverzeichnis

  Seite 3          Anmeldung

  Seite 4-6        Veranstaltungen Herbstferien

  Seite 7-8        Rothenburger Märchenzauber

  Seite 9          Sonstige Veranstaltungen

  Seite 10-14      Teilnahmebedingungen/Infektionsschutzgesetz

  Seite 15         Geplante Veranstaltungen

                                   -2-
Anmeldung

Das Herbst-Ferienprogramm funktioniert prinzipiell genau-
so wie das Sommer-Ferienprogramm:
                    Online- Anmeldung
Die Online-Anmeldung ist selbsterklärend und Du wirst
durch die einzelnen Anmeldevorgänge geführt. Nach der
Buchung bekommst Du eine Bestätigungsemail und kannst
Deine Anmeldung jederzeit über deinen persönlichen Veran-
staltungspass einsehen und kontrollieren. Außerdem kannst
Du sehen, welche Veranstaltungen noch frei sind:

Online-Anmeldung (möglich ab dem 24.10.18 / 16:00 Uhr)
https://rothenburg.feripro.de/
Bitte gebe unbedingt deine Email-Adresse an, damit Du
wichtige Informationen zur Veranstaltung nicht verpasst!

Persönliche Anmeldung im Einwohnermeldeamt
der Stadt Rothenburg

Wann:                 Kontakt:
Mo    08:00-13:00      Haus-       Grüner Markt 1, 91541 Rothenburg
                       anschrift
Di    08:00-12:00
                       Telefon     09861/ 404 210
Mi    08:00-12:00
                       Email       einwohnermeldeamt@rothenburg.de
Do    08:00-12:00
      13:00-18:00
Fr    08:00-12:00

Den Anmeldebogen bekommst du vor Ort.

                               -3-
Ein sportlicher Nachmittag beim TSV Rothenburg
                             ...für 8 bis 14 Jährige
Termin              29.10.2018, 14:00-16:30
Teilnehmer          Kinder und Jugendliche// 8-14 Jahre
Anmeldung           nicht erforderlich
Mitbringen          Sportbekleidung, Hallenschuhe, Getränk (keine
                    Glasflaschen)
Kosten              kostenlos
Ort                 Sporthalle Bleiche
                    Dreifach Sporthalle der Mittelschule
                    Dinkelsbühler Straße 3, Rothenburg
Durchführung        TSV 2000 Rothenburg

Hier kannst du dich bei verschiedenen Ballsportarten (Fußball, Handball,
Badminton u.a.) mal so richtig austoben. Mitmachen können alle Mädchen und
Jungs, die Spaß an sportlicher Bewegung in der Halle haben.

                    Gruseliges Halloween - Backen
                      … im Jugendzentrum Rothenburg
Termin         31.10.2018, 13:00-16:00
Teilnehmer     Kinder und Jugendliche// 6-13 Jahre
Anmeldung      erforderlich
Mitbringen     //
Kosten         kostenlos
Ort            Jugendzentrum Rothenburg
               Deutschherrngasse 1

Wir bieten Gruselfinger, Spinnenmuffins und vieles mehr. Kommt vorbei und
backt mit uns gruselige Kuchen. Gerne könnt ihr euch auch richtig schaurig
verkleiden- dies ist aber kein Muss!

                                     -4-
Museumsbesuch im Kulturspeicher Würzburg
            Gemäldesammlung

                 … mit dem Familienbeirat Rothenburg

Termin           30.10.2018, 12:30-17:00
Teilnehmer       Kinder 6-12 Jahre
Anmeldung        erforderlich -max. 20 Teilnehmer
Mitbringen       Getränke, evtl. kleine Brotzeit,
                 Einverständniserklärung
Kosten           4,00 €
Ort              Busbahnhof Rothenburg 12:30
                 -->wir fahren nach Würzburg (Oskar-Laredo-Platz 1)
Sonstiges        Gerne dürfen auch Eltern/-teile mitfahren, die das
                 Museum auf eigene Faust (während der
                 Kinderführung) erkunden wollen. Museumseintritt
                 muss dann vor Ort selbst bezahlt werden.
                 Aufsichtspflicht liegt dann bei den jeweiligen Eltern.
Durchführung     Familienbeirat Stadt Rothenburg

Thema der Kinderführung: Bitte lächeln!
Menschen im Bild - Porträts.
Wie sehe ich aus? Wie sieht mich mein Gegenüber?
Bildnisse erzählen Geschichten über die Menschen, über die Zeit, in der sie
leben oder lebten.
Lasst uns „hinter“ die Bilder schauen!
Dauer der Kinderführung mit der Museumspädagogin: ca. 1,5 Stunden

                                   -5-
Werwolf Nacht
                     … im Jugendzentrum Rothenburg

Termin          02.11.18, ab 17:00
Teilnehmer      Jugendliche ab 13 Jahre
Anmeldung       nicht erforderlich
Mitbringen      //
Kosten          kostenlos
Ort             Jugendzentrum Rothenburg
                Deutschherrngasse 1

Vorsicht es wird spannend:

Wir wollen uns an diesem Abend zu dem malerischen Dörfchen Düsterwald
bewegen. Einst war hier die reine Idylle, doch seit einiger Zeit ist hier ein Rudel
Werwölfe unterwegs und jede Nacht jagen diese einen Dorfbewohner in ihrem
unstillbaren Hunger. Wir wollen gemeinsam die Geschichte dieses Dorfes
hören und sie zum Leben erwecken.

Seid dabei, wenn Verdächtigungen fallen und ihr ganz in eure Rolle eintauchen
könnt als Werwolf, Dorfbewohner, Hexe und und und…

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Rothenburger Märchenzauber
      Es war einmal in Rothenburg ob der Tauber...

           Märchenverführung Rumpelstilzchen
Termin           02.11.2018// 17:30 // Dauer ca. 45 Minuten
Teilnehmer       Kinder und Jugendliche
Mitbringen       Bitte zieht euch wetterentsprechende Kleidung an
Kosten           kostenlos
Ort              ab Rathausportal am Marktplatz
                 Als besonderer Spielort dient die Terrasse des Hotels
                 »Reichsküchenmeister«.
Wiederholung am Donnerstag, 8. November, 17:30- nach Ferienzeit

Eine schauspielerische Lesung mit Nico Seifert in der Hauptrolle.

Höre und verfolge, wie das Rumpelstilzchen für die Müllerstochter Stroh zu
Gold spinnt und versucht, ihr das erstgeborene Kind wegzunehmen.

 Erzähltheater für Kinder „Tischlein deck dich“
Termin           03.11.2018// 16:00 Uhr // Dauer ca. 45 Minuten
Teilnehmer       Kinder ab 5 Jahren
Mitbringen       //
Kosten           kostenlos
Ort              Stadtbücherei, Klingengasse 6, Rothenburg

Wer kennt sie nicht, die Geschichte vom Tischlein deck dich, vom Goldesel
und vom Knüppel aus dem Sack?

Das bekannte Grimmsche Märchen, erzählt mit Papierfiguren und dem
japanischen Erzähltheater Kamishibai

                                     -7-
Märchen- und Bastelstunde:
              »Monstera, Königin im Kürbisland«
Termin           04.11.2018// ab 11 Uhr
Teilnehmer       Kinder ab 5 Jahre
Mitbringen       //
Kosten           kostenlos- Spenden erbeten
Ort              Hegereiterhaus, Spitalhof 2, Rothenburg

Kommt und macht es euch im wunderschönen Hegereiterhaus gemütlich und
lauscht den zauberhaften Geschichten aus der Feder unserer Autorin Brigitte
Christina Trautmann-Keller.

Lebendig und voller Freude gelesen von der Autorin und ihrer Partnerin im
langjährigen Märchenteam »Heike Malz und Gitti«. Eine Kürbiskönigin, die mit
König Boomdüttel versucht, ihr Kürbisvolk vor dem Untergang zu retten.
Liebevoll erzähltes Märchen über einen wundersamen Kürbis.
Im Anschluss: Bastelstunde zum Thema »Kürbis« mit unserer kreativen Heike
Malz.

                         Familienführung
                         „Es war einmal…“
Termin           04.11.2018// 15 Uhr // Dauer ca. 60 Minuten
Teilnehmer       Familienführung
Mitbringen       Bitte zieht euch wetterentsprechende Kleidung an
Kosten           kostenlos
Ort              Georgsbrunnen (Marktplatz)
Märchenführung für Familien mit Claudia Brand.
Lasst euch bei einem Spaziergang durch das zauberhafte Rothenburg in eine
Märchenwelt entführen.

An ausgewählten Standorten wird von mutigen Prinzen, bösen Hexen,
bezaubernden Prinzessinnen oder anderen Helden erzählt, die in
außergewöhnlicher Weise ihre Abenteuer bestreiten müssen, um am Ende
das Gute über das Böse siegen zu lassen. Ursprüngliche Märchen
– interaktiv vorgetragen von Claudia Brand.

                                   -8-
Sonstige Veranstaltungen

                      Rothenburger Lichterlauf

Termin           03.11.2018
Teilnehmer       Alle Altersstufen
Anmeldung        nötig
Ort              Rothenburg

Weitere Informationen und Näheres auf: www.rothenburgerlichterlauf.de/

                      Herbstmesse Rothenburg
Termin           27.10. - 04.11.2018
Teilnehmer       Alle Altersstufen
Ort              Rothenburg- Schrannenplatz/ Schrannenscheune

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So liebe Kinder und Jugendliche, nun sind erst einmal die Er-
                ziehungsberechtigten an der Reihe ;)

>Lesen Sie die folgenden Seiten bitte aufmerksam durch.
>Durch Ihre Anmeldung bestätigen Sie Ihr Einverständnis mit unseren, in
diesem Heft, genannten Teilnahmebedingungen.
Unfallversicherung / Haftung
Alle am Ferienprogramm Teilnehmenden sind unfallversichert. Der Versiche-
rungsschutz wird jedoch nur insoweit gewährt, sofern nicht bereits
eine Leistungspflicht aus einer anderweitigen privaten oder gesetzlichen Versi-
cherung in Frage kommt. Die Haftung der Ferienorganisatoren
beginnt und endet jeweils zu dem vom Veranstalter angegebenen Treffpunkt/
Veranstaltungszeiten. Sie sollten deshalb auch immer pünktlich
sein. Die Dauer mancher Veranstaltungen kann in bestimmten Fällen zeitlich
variieren (Verkehrsbehinderungen/Bus/Bahn/etc.). In diesen Fällen
endet die Haftung mit der Rückkunft am Abholort. Wir bitten Sie deshalb um
Geduld in Ausnahmefällen. Nehmen Sie in diesen Fällen Kontakt mit
uns oder Ihrem Kind auf. Für alle durch Teilnehmer*innen mutwillig verursach-
ten Sach- und Personenschäden haften die Teilnehmer*innen bzw.
dessen/deren Erziehungsberechtigten selbst. Wenn die Erziehungsberechtig-
ten von Minderjährigen bzw. die Teilnehmer*innen selbst die
Teilnahmebedingungen nicht beachten, haften sie für hieraus entstehende
Schäden. Für während einer Veranstaltung abhanden gekommene
Gegenstände haftet die Stadt Rothenburg nicht!
Grundsätzlich wird von Seiten des Veranstalters alles getan um Unfälle bzw.
Gefährdungen auszuschließen.
Aufsichtspflicht
Unsere hauptamtlichen und/oder ehrenamtliche Betreuer übernehmen grund-
 sätzlich die Aufsichtspflicht bei unseren Veranstaltungen. Bei
externen Veranstaltungen (von Vereinen, Unternehmen, etc.) liegt die Auf-
 sichtspflicht bei den jeweiligen Veranstaltern. Die Aufsichtspflicht der
Veranstaltungsorganisatoren beginnt und endet jeweils zu den vom Veranstal-
 ter angegebenen Treffpunkt-/Veranstaltungszeiten.
Bitte weisen Sie Ihr Kind darauf hin, die Anweisungen der Betreuer zu respek-
tieren und diesen Folge zu leisten.
Wir versuchen, selbstverständlich auch den Kindern eigene Freiräume zu ge-
ben, d.h. abhängig von Alter bzw. Entwicklungsstand können Kinder/

                                    - 10 -
Jugendliche dann in kleinen Gruppen -auch ohne Aufsicht- losgeschickt werden
(Bspw. in Freizeitparks). Solche Sonderfälle bestätigen Sie
gesondert in veranstaltungsspezifischen Einverständniserklärungen.
Heimweg der Teilnehmer nach der Veranstaltung
Falls Ihr Kind von einer gebuchten Veranstaltung nicht abgeholt werden muss
und selbstständig nach Hause gehen darf, bitten wir um schriftliche
Mitteilung an den Veranstalter. Wenn Ihr Kind nicht von den Erziehungsberech-
tigten, sondern von anderen Familienmitgliedern oder Bekannten
abgeholt werden darf, so bestätigen Sie uns dies bitte unter der Angabe des
Namens und der Adresse (Mitteilung reicht am Veranstaltungstag /
Ein einheitliches Formular dafür gibt es bei der Onlineanmeldung oder im Ein-
wohnermeldeamt / Bitte ausgefüllt mitbringen).
Veranstaltungsabsage
In manchen Fällen müssen wir Veranstaltungen absagen (z.B. bei schlechtem
Wetter, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde, oder
ein Referent krankheitsbedingt ausfällt). Sollte dies der Fall sein, so besteht ein
Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren.
Ein weiterer Anspruch, wie z.B. ein Rechtsanspruch auf Veranstaltungsdurch-
führung, besteht nicht.
Wenn einmal eine Veranstaltung ausfällt oder es irgendwelche Änderungen
gibt, werden Sie per E-Mail informiert. Deshalb geben Sie auf jeden
Fall eine E-Mail- Adresse an! Also: täglich „Mails checken“, vor allem kurz vor
den jeweiligen Veranstaltungen.
Absage/Nichtteilnahme an einer Veranstaltung
Jede Anmeldung ist verbindlich und rechtswirksam – ob die Anmeldung online
oder persönlich erfolgt, spielt hierbei keine Rolle.
Ausschluss
Wir wollen einen harmonischen Ablauf gewährleisten. Kinder/Jugendliche sind
dazu verpflichtet, den Anweisungen der Betreuer Folge zu leisten.
Ist das Kind/ der Jugendliche dazu nicht in der Lage und stört die Veranstaltung
bzw. bringt sich und andere in Gefahr, können die
Aufsichtspflichtigen das Kind von der Veranstaltung vorzeitig ausschließen. Die
Eltern müssen hier für die Abholung sorgen bzw. die dadurch
entstandenen Kosten tragen. Eine Rückerstattung der Teilnehmerbeiträge er-
folgt in diesem Fall nicht. Die Stadt Rothenburg kann ohne Einhaltung
einer Frist die Teilnahmebestätigung für die Veranstaltungen zurücknehmen,
wenn die Sorgeberechtigten die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen. In die-
sem Fall behält die Stadt Rothenburg den Anspruch auf den Teilnahmebeitrag.

                                      - 11 -
Dokumentation
Mit der erfolgten Anmeldung stimmen Sie weiterhin zu, dass die Stadt
Rothenburg (bzw. der jeweilige Träger der einzelnen Veranstaltungen) im
Rahmen des Ferienprogramms Bildaufnahmen fertigen und diese zum
Zwecke der Dokumentation bzw. Öffentlichkeitsarbeit verwenden darf. Ein
Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht und ein Honorar wird nicht
ausgezahlt.
Die Aufnahmen dürfen von der Stadt Rothenburg nicht zur kommerziellen
Nutzung an sonstige Dritte weitergegeben werden.
Wichtiger Hinweis: Medikamente, Krankheiten, Allergien…
Falls Ihr Kind Medikamente einnehmen muss, Krankheiten, Allergien und/oder
eine chronische Erkrankung hat, bitten wir bei der Anmeldung um
entsprechende Mitteilung. In Notfällen dürfen die Betreuer über die ärztliche
Behandlung des Kindes entscheiden.
Selbstständige Medikamenteneinnahme
Ihr Kind muss selbst in der Lage sein, Medikamente pflichtbewusst und
selbstständig einzunehmen - die Betreuer können dies nicht
übernehmen!
Krankheiten gemäß dem Infektionsschutzgesetz
Im Falle von übertragbaren Krankheiten gemäß dem Infektionsschutzgesetz
(nachfolgend aufgeführt) ist eine Teilnahme NICHT erlaubt.
Belehrung für Eltern/Sorgeberechtigte gem. § 34 Abs. 5 S. 2
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und an einer unserer
Veranstaltungen teilnimmt, kann es andere Kinder und/oder Betreuer
anstecken. Außerdem sind gerade Kinder während einer Infektionskrankheit
abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen
zuziehen.
Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Text über Ihre Pflichten,
Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie es
das Infektionsschutzgesetz vorsieht.
In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in
der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu
tun haben! Wir bitten Sie deshalb stets um Offenheit und vertrauensvolle
Zusammenarbeit.

                                   - 12 -
Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht an unserem Ferienangebot
teilnehmen darf, wenn:
· es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe
Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift:
Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-
Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel
nur in Einzelfällen vor. (Außerdem nennt das Gesetz hier noch virusbedingte
hämorrhagische Fieber, Pest, Kinderlähmung. Es ist aber
höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland
übertragen werden).
· eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert
verlaufen kann. Das sind Keuchhusten, Masern, Mumps,
Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien,
Meningokokken-Infektionen, ansteckende Borkenflechte, Krätze,
Hepatitis A und E, und bakterielle Ruhr.
· ein Kopflausbefall- oder Krätzmilbenbefall vorliegt und die Behandlung noch
nicht abgeschlossen ist.
· es vor der Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Magen-Darm
-Erkrankung erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht
besteht.
Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind höchst
unterschiedlich und wir können mögliche Übertragungen bei unseren
Ferienveranstaltungen nicht ausschließen, wenn Sie ihre Kinder fahrlässig
und unbedacht anmelden. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften
Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres/Ihrer Haus-oder
Kinderarztes/-ärztin in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber,
auffallender
Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und
anderen besorgniserregenden Symptomen). Er/sie wird Ihnen, bei
entsprechenden Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden
konnte darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat,
welche die Teilnahme an unserem Ferienangebot verbietet.
Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu
erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter
Erkrankung noch längere Zeit mit herumgetragen und können eine
Ansteckung verursachen. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen,
dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-,
Paratyphus-und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach

                                    - 13 -
Belehrung des Gesundheitsamtes an einem Ferienangebot teilnehmen
dürfen.
Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder
ansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des
Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann
ausscheiden, ohne selbst betroffen zu sein. Auch in diesem Fall muss
Ihr Kind zu Hause bleiben.
Näheres können Ihnen der/die behandelnde Arzt/Ärztin oder Ihr
Gesundheitsamt mitteilen.
Wenn ein Besuchsverbot der Schule besteht, müssen Sie uns
benachrichtigen.
Gegen Diphterie, Masern, Mumps, Röteln, Kinderlähmung, Typhus und
Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein
Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot
sofort aufheben.
Nach einer Veranstaltung
Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon
erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies
bedeutet, dass Ihr Kind bereits Im Vorfeld Teilnehmer oder Personal
angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause
bleiben muss. Teilen Sie uns im Nachhinein einer Veranstaltung bitte mit, falls
das der Fall sein sollte. Anschließend müssen wir die
Erziehungsberechtigten der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer
ansteckenden Krankheit informieren.
Abschließend
Ein Rechtsanspruch zur Teilnahme am Ferienprogramm besteht nicht.

                                    - 14 -
Das erwartet euch in nächster Zeit:

 - Kleines Faschingsferien-Programm

      -Kinder-Mitmach-Zirkus

 Kommt doch einfach mal vorbei!

     Jugendzentrum Rothenburg
        Deutschherrngasse 1

        Wir sind da für EUCH!

     Öffnungszeiten offener Treff:
Mittwoch-Donnerstag: 16:00-20:00 Uhr
       Freitag: 16:00-22:00 Uhr

               - 15 -
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