KODEX zur verantwortungsvollen Produktvermarktung - Bitburger Braugruppe
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Inhalt Präambel 5 Alkoholkonsum 36 und potenziell gefährliche Tätigkeiten Geltungsbereich 10 Alkoholkonsum 37 Vermarktung 14 und kritische Assoziationen und verantwortungsvoller Konsum von alkoholhaltigen Getränken Vermarktung 39 von alkoholfreien Getränken Digitale Marketingkommunikation 25 auf Websites und Social-Media-Plattformen Einhaltung des Kodex 45 Schutz 32 Impressum 48 vor Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen 2 3
Präambel Die Bitburger Braugruppe ist ein Familienunternehmen und wird heute in der siebten Generation geführt. Zur Braugruppe gehören die Marken Bitburger, König Pilsener, Köstritzer und Licher. Außerdem besitzt das Unternehmen die Marken- und Vertriebsrechte für Königsbacher und Nette sowie die Vertriebs- rechte für die Benediktiner Biere im Auftrag der Benediktiner Weißbräu GmbH. Die Bitburger Braugruppe zählt zu den füh- renden Braugruppen Deutschlands. 4 5
Als Brauer möchten wir aus unserer inneren Überzeugung heraus Die Aktualisierung und Erweiterung des Kodex ist eine der Maß- einen nachhaltigen Beitrag zum verantwortungsvollen Umgang nahmen, die 2013 im Rahmen der Entwicklung der Nachhal- mit unseren Produkten leisten. Das tun wir durch unser Engage- tigkeitsstrategie der Braugruppe beschlossen wurde. Die 2015 ment für Initiativen im Bereich der Alkoholprävention, wie z. B. erschienene Neufassung des Kodex trug schließlich zwei wesent- „Don’t Drink and Drive“, vor allem aber durch die Vermarktung lichen Veränderungen Rechnung: unserer Produkte auf Basis klarer, verbindlicher Grundsätze. Diese Grundsätze, die teils weit über die gesetzlichen Regelun- 1. Mit der Überarbeitung machen wir unser Regelwerk fit für die gen (z. B. Jugendschutzgesetz, Gaststättengesetz) hinausgehen, Anforderungen der digitalen Kommunikationskanäle. Neu wurden erstmals 2008 im Kodex der Bitburger Braugruppe ver- aufgenommen wurden beispielsweise Richtlinien zur Inter- öffentlicht. Die darin enthaltenen Regeln sind seither zentrale aktion mit Konsumenten und zum Jugendschutz auf Social- Richtschnur der täglichen Arbeit unserer Mitarbeiter und Ge- Media-Plattformen. schäftspartner in Marketing, Sponsoring, Vertrieb und Unter- nehmenskommunikation. Sie gelten neben den „Verhaltensregeln 2. In den vergangenen Jahren haben wir unser nichtalkoholi- des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikati- sches Produktportfolio konsequent erweitert. Umso wichtiger on für alkoholhaltige Getränke“ (www.werberat.de) . ist es, dass es eindeutige Regeln für die Vermarktung dieser Produkte an Zielgruppen unter 16 Jahren gibt. 6 7
Die vorliegende dritte Auflage wurde aktualisiert und in ein hand- liches Pocket-Format übertragen. Sie tritt mit dem 1. August 2019 in Kraft. Auf Basis dieses Kodex wird ein verpflichtendes Schu- lungsprogramm für alle Führungskräfte und Mitarbeiter in Mar- keting, Sponsoring, Vertrieb und Unternehmenskommunikation eingeführt, das sie bei der Umsetzung des Kodex unterstützt. Jan Niewodniczanski Axel Dahm Stephan Fahrig Geschäftsführer Geschäftsführer Strategie, Geschäftsführer Technik und Umwelt Marketing und Vertrieb sowie Finanzen und Verwaltung Sprecher der Geschäftsführung 8 9
Geltungsbereich Die Bitburger Braugruppe kommt den vielfältigen Kundenwün- schen mit einem breit gefächerten Produktportfolio nach. Zu- sätzlich zu unseren klassischen Bieren und Biermischgetränken bietet unser Unternehmen ein wachsendes Angebot an alkoholre- Der Kodex gilt für alle Vermarktungsaktivitäten der Bitburger duzierten sowie alkoholfreien Bieren und Biermischgetränken an. Braugruppe. Dazu zählen Markenwerbung, Maßnahmen zur Neben Bitburger Leichtes mit 30 Prozent weniger Kalorien und Produkteinführung, Websites, Social-Media-Plattformen, Ver- 40 Prozent weniger Alkohol als ein herkömmliches Pilsener gibt es kaufsförderungsmaßnahmen in Handel und Gastronomie/Au- beispielsweise das Bitburger 0,0%, das gerade nach dem Sport für ßer-Haus-Markt, Verpackung und Etikettierung, Veranstaltun- Erfrischung und Regeneration sorgen kann. Mit dem Dreiklang gen, Sponsoring und Verbraucherkommunikation. aus Isotonie, Vitamingehalt und 0,0 % Alkohol ist Bitburger mit der Produktreihe Bitburger 0,0% seit 2013 Vorreiter in der Bran- che. Die im Bitburger 0,0% Pils Alkoholfrei enthaltene Folsäure und das Vitamin B 12 tragen zur Funktion des Immunsystems und der Verringerung von Müdigkeit bei. Zusätzlich kann Vita- min B 12 einen normalen Energiestoffwechsel unterstützen. 10 11
Aber auch eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise sind wichtig. Dazu kann Bitbur- ger 0,0% einen wesentlichen Beitrag leisten. Denn im Gegensatz zu vielen anderen alkoholfreien Bieren und Biermischgetränken enthält es 0,0 % Alkohol – ohne dabei die isotonische Wirkung zu verlieren. Darüber hinaus bietet die Bitburger Braugruppe weitere nichtalkoholische Getränke wie Kandi Malz an. Jede Produktkategorie stellt spezifische Anforderungen an eine verantwortungsvolle Vermarktung. Die wesentlichen Unter- schiede ergeben sich aus dem Alkoholgehalt sowie der jeweiligen Zielgruppe. Aus diesem Grund enthält der Kodex neben einem Kapitel zur Vermarktung und zum verantwortungsvollen Kon- sum von alkoholhaltigen Getränken auch ein Kapitel mit Richt- linien für die Vermarktung alkoholfreier Biere, Biermischge- tränken und aller sonstigen nichtalkoholischen Getränke. 12 13
Vermarktung Grundsätze zur Vermarktung alkoholhaltiger Getränke: und verantwortungsvoller Konsum von alkoholhaltigen Getränken 1. Wir stellen grundsätzlich keine Situationen dar, in denen Bier und Biermischgetränke exzessiv oder verantwortungslos konsumiert werden. Darüber hinaus deuten wir auch nicht Wir sind davon überzeugt, dass ein verantwortungsvoller Kon- an, dass solches Verhalten akzeptabel ist. sum von Bier Teil einer ausgewogenen Lebensweise ist. Dies spie- gelt sich in der Vermarktung unserer Produkte wider. So haben 2. Alkoholabstinenz oder moderaten Konsum von Bier stellen wir im Sinne einer noch größeren Transparenz für unsere Ver- wir nicht infrage. braucher alle Etiketten unserer Produkte mit den sieben wich- tigsten Nährwertangaben, den sogenannten Big 7, versehen. Die- 3. Wir bilden keinen Konsum von alkoholhaltigem Bier wäh- se geben unseren Konsumenten eine wichtige Entscheidungshilfe rend der Schwangerschaft ab, unsere diesbezüglichen Werbe- beim Kauf unserer Biere. maßnahmen richten sich nicht an schwangere Frauen. 14 15
4. Wir stellen keine Verbindung zwischen gewalttätigem, unso- 6. Alle unsere Websites enthalten das Bekenntnis und den Auf- zialem oder maßlosem Verhalten und dem Konsum von Bier ruf zu einem verantwortungsvollen Konsum von Bier. her. Zudem implizieren wir nicht, dass Bierkonsum Voraus- setzung für soziale Akzeptanz, persönlichen, sportlichen, se- 7. Wir verpflichten unsere Partner in unseren Gastronomiever- xuellen oder beruflichen Erfolg ist. trägen, ihrer Verantwortung für den Ausschank von alkoho- lischen Getränken gerecht zu werden. 5. Unsere Promotionmaßnahmen zielen nicht darauf ab, den verantwortungslosen Bierkonsum zu fördern. Wir sponsern Alle Marketingaktivitäten für alkoholhaltige Getränke der Bit- keine Aktionen wie Trinkwettbewerbe, bei denen Schnellig- burger Braugruppe sind an den oben genannten Grundsätzen keit belohnt wird oder große Mengen von Alkohol innerhalb auszurichten. Sie werden durch konkrete praxisbezogene Richt- einer kurzen Zeit konsumiert werden müssen. linien für spezielle Vermarktungskanäle und Formate ergänzt. Diese werden auf den folgenden Seiten erläutert. 16 17
Sport- und Kultur-Sponsoring Wir unterstützen den Profi- und Amateurfußball sowie den re- gionalen Spitzen- und Breitensport. Darüber hinaus fördern wir Kultur-Veranstaltungen. Im Rahmen dieser Engagements setzen wir auch verstärkt unsere alkoholfreien Produkte ein. Dabei le- gen wir mit Bitburger 0,0% einen besonderen Fokus auf Aus- dauersportarten wie Laufen, Triathlon und Mountainbike sowie eSport im Kontext mentaler Fitness. 18 19
Etikettierung Veranstaltungen, Promotionmaßnahmen und Produktproben Alkoholhaltige Produkte sind selbstverständlich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben stets mit einem klaren Hinweis auf Alle Marketing- und Promotionmaßnahmen sind am Prinzip des ihren Alkoholgehalt versehen. Dies gilt auch für alkoholfreie Bie- verantwortungsvollen, maßvollen Konsums auszurichten. Wir re bzw. Biermischgetränke. ermutigen zu keinem Zeitpunkt zu exzessivem Konsum. Vor die- sem Hintergrund lehnen wir Trinkspiele und sonstige Aktionen, die zum schnellen und übermäßigen Trinken ermutigen, strikt ab, z. B.: • Happy Hours ohne Einschränkungen der Anzahl vergünstigter Getränke • Speed Drinking • Flatrate-Partys bzw. All-you-can-drink-Partys 20 21
Für alle Veranstaltungen im Rahmen von Marketingaktivitäten mit einem Lichtbilddokument nachzuweisen. Führen die fragli- gilt, dass sie ausschließlich an Orten stattfinden, die primär von chen Personen keinen solchen Nachweis mit sich, so sind diese Personen besucht werden, die das gesetzliche Mindestalter für von der Verkostung auszuschließen. den Alkoholkonsum bzw. -kauf erreicht haben. Auf öffentlichen Plätzen, z. B. Fußgängerzonen, Marktplätzen etc., sowie in der Offensichtlich Schwangere dürfen nicht an Produktproben für Nähe von Schulen wird auf das Verteilen von Promotionmaterial alkoholhaltige Getränke teilnehmen. Produktproben dürfen verzichtet. zudem nur an Orten verteilt werden, an denen dies rechtlich zulässig ist. Auch hier ist darauf zu achten, dass exzessiver oder Produktproben sollen Konsumenten die Gelegenheit bieten, die übermäßiger Konsum nicht gefördert wird. Konsequenterweise qualitativen Vorzüge unserer Getränke kennenzulernen. Dabei erhalten Personen, die offensichtlich berauscht sind, keine weite- ist darauf zu achten, dass die an der Verkostung teilnehmenden ren Produktproben. Personen das gesetzliche Mindestalter für den Bierkonsum bzw. -kauf in ihrem Land erreicht haben. Im Fall des Zweifels am Al- ter der betreffenden Personen sind diese aufzufordern, ihr Alter 22 23
Digitale Marketing- kommunikation auf Websites und Social-Media-Plattformen Die Ansprache und der Dialog mit unseren Kunden finden zunehmend digital statt. Beispiele hierfür sind unsere Websi- tes wie www.koenig.de oder Social-Media-Auftritte wie unsere Köstritzer Fanpage auf Facebook® (www.facebook.com/koestritzer) , der Bitburger YouTube®-Kanal (www.youtube.com/bitburger) oder unser Instagram-Profil (www.instagram.com/bitburger) . 24 25
Digitale Plattformen stellen besondere Anforderungen an eine Altersschranken verantwortungsbewusste Marketingkommunikation. Charakte- ristisch für Social Media ist die Zwei-Wege-Kommunikation, Alle Websites verfügen über eine Altersbeschränkung, bei der bei der Nutzer eigene Inhalte („User Generated Content“) wie die Nutzer ihr Alter aktiv per Mausklick bestätigen. Auf unseren Status-Updates und Bilder einstellen können. Anders als in Social-Media-Präsenzen nutzen wir die verfügbaren plattform- klassischen Medien, z. B. Zeitungsanzeigen, ist der Umgangs- spezifischen Altersschranken: ton betont locker und formlos. Zudem ist eine große Anzahl Minderjähriger auf Social-Media-Plattformen aktiv. Vor diesem • Für TV-Spots, die auf YouTube hochgeladen werden, muss Hintergrund gelten zusätzlich zu den allgemeinen Richtlinien die Option „Altersbeschränkung“ aktiviert werden (Anleitung: zur Vermarktung folgende Regeln für alle Digital Manager der support.google.com/youtube/answer/2950063?rd=1). Bitburger Braugruppe: • Die Altersbeschränkungen auf Facebook sind in den Einstel- lungen auf „Bezug zu Alkohol“ zu setzen. • Auf Instagram geben wir in unseren Bios einen Hinweis zur Altersbeschränkung. 26 27
Transparenz Gestaltung von Beiträgen / Teilen von Beiträgen Dritter Auf unseren Websites und Social-Media-Präsenzen machen wir im Impressum stets kenntlich, dass die Bitburger Braugruppe Bei der Gestaltung von eigenen Beiträgen („Posts“), Social-Me- offizieller Betreiber des jeweiligen Angebots ist. Wir geben uns dia-Profilen und beim Teilen von Beiträgen Dritter sind folgende niemals als Dritte oder Privatpersonen aus, um mit anderen Nut- Regeln zu berücksichtigen: zern ins Gespräch zu kommen. • Keine Darstellung oder Akzeptanz von exzessivem oder über- mäßigem Bierkonsum. Hierzu zählen beispielsweise die Dar- stellung von Trinkspielen sowie die Abbildung von mutmaß- lich stark alkoholisierten Personen, z. B. am Tisch schlafenden oder nicht mehr aufrecht sitzenden Bierkonsumenten. • Abgebildete Personen sind mindestens 18 Jahre alt und machen auch optisch einen entsprechenden Eindruck. • Personen werden nur nach Einholen einer Einverständniserklä- rung abgebildet, außer, diese Personen haben schon im Vorfeld ihr Einverständnis gegeben. 28 29
Nutzergenerierte Inhalte Verhaltensrichtlinien (Netikette) („User Generated Content“) Im Impressum bzw. „Info“-Bereich unserer Social-Media-Prä- Wenn wir Konsumenten auf einer unserer Social-Media-Prä- senzen werden einheitliche Verhaltensrichtlinien hinterlegt. Im senzen die Möglichkeit einräumen, eigene Inhalte, z. B. Bilder, Impressum geben wir zudem Auskunft über wesentliche Grund- Status-Updates etc., hochzuladen, müssen diese regelmäßig von sätze unseres Kodex. einem Digital Manager kontrolliert werden. Unangemessene In- halte werden mit Verweis auf den Kodex und die geltenden Ver- haltensrichtlinien der jeweiligen Seiten gelöscht. Auch für Bilder, Werbeanzeigen die von Nutzern eingestellt werden, gilt: Das äußere Erschei- nungsbild abgebildeter Personen lässt auf ein Alter von mindes- Bei Anzeigenschaltungen auf Social-Media-Plattformen sind tens 18 Jahren schließen. Im begründeten Zweifelsfall können neben den gesetzlichen Regelungen die plattformspezifischen Bilder von der Veröffentlichung ausgeschlossen werden. Regelungen zu berücksichtigen (z. B. Facebook: www.facebook.com/ help/110094445754628 ; YouTube: support.google.com/youtube/answer/ 1304652?hl=de&ref_topic=30084). 30 31
Schutz Folgende Maßnahmen unterstützen dies: vor Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen 1. Wir setzen keine Symbole, Bilder, Objekte, Zeichentrick- figuren, Personen, Musik oder Sprache ein, die sich mehr- heitlich an Kinder oder Jugendliche unter dem gesetzlichen Werbung der Bitburger Braugruppe für alkoholhaltige sowie al- Mindestalter für den Konsum von Bier richten. koholfreie Biere bzw. Biermischgetränke richtet sich ausschließ- lich an Personen über dem gesetzlichen Mindestalter für den 2. Alle Personen, die in unserer Markenwerbung gezeigt werden, Konsum von Bier. müssen mindestens 18 Jahre alt sein und machen auch op- tisch einen entsprechenden Eindruck. Dies gilt auch für den Einsatz von Promotionteams. 3. Wir werben nicht in Medien, deren redaktionelle Anspra- che sich überwiegend an Zielgruppen unter dem gesetzlichen Mindestalter für den Konsum von Bier richtet. Diese Richtli- nie ist auch für unsere Agenturen und Einkäufer verbindlich. 32 33
4. Wir treten bei keiner Veranstaltung werblich in Erscheinung, 7. Wir bieten bei von uns gesponserten Veranstaltungen alko- bei der die Mehrheit der Besucher das gesetzliche Mindestal- holfreie Getränke für Personen an, die das gesetzliche Min- ter zum Konsum von Bier noch nicht erreicht hat. destalter für den Konsum von Bier noch nicht erreicht haben oder auf den Konsum von Bier verzichten möchten. 5. Die Markenlogos unserer Biere und Biermischgetränke wer- den nicht auf Kinderbekleidung oder auf Gegenständen und 8. Alle unsere Websites und andere Verkaufsaktivitäten im In- Materialien eingesetzt, deren Zielgruppe der Erwartung nach ternet verlangen eine Bestätigung dafür, dass Besucher der unter dem gesetzlichen Mindestalter für den Konsum von Websites das gesetzliche Mindestalter für den Konsum von Bier liegt. Bier erreicht haben. 6. Sampling- oder Promotionmaßnahmen richten sich nicht an solche Personen, die das gesetzliche Mindestalter für den Konsum von Bier noch nicht erreicht haben. Unsere Promo- tionteams sind angehalten, im Zweifel Altersnachweise an- zufordern und Minderjährigen den Ausschank von Bier und Biermischgetränken zu verweigern. 34 35
Alkoholkonsum Alkoholkonsum und potenziell gefährliche Tätigkeiten und kritische Assoziationen 1. Wir stellen den Konsum von alkoholhaltigem Bier und Bier- Die Mehrheit der Verbraucher verbindet den verantwortungs- mischgetränken nicht in direktem Zusammenhang mit Akti- vollen Konsum von Bier mit Geselligkeit und Freundschaft. Bei vitäten oder Orten dar, die ein Gefahrenpotenzial darstellen, der Vermarktung unserer Biere gelten in dieser Hinsicht folgende so z. B. dem Führen von Fahrzeugen oder dem Bedienen von Richtlinien: Maschinen. Das Führen von Fahrzeugen unter Alkoholein- fluss lehnen wir ab. 1. Unsere Markenwerbung impliziert nicht, dass der Konsum von Bier Voraussetzung für soziale Akzeptanz oder gesell- 2. Zwischen einer potenziell gefährlichen Aktivität und dem schaftlichen bzw. finanziellen Erfolg ist. Konsum von Bier stellen wir keinen direkten Zusammen- hang her. Situationen, in denen ein Teilnehmer im Anschluss 2. Unsere Markenwerbung stellt persönlichen, sportlichen, sexu- an diese Aktivität eines unserer Biere konsumiert, sind davon ellen oder beruflichen Erfolg nicht als Konsequenz von Bier- ausgenommen. konsum dar. 36 37
Vermarktung von alkoholfreien Getränken Die Bitburger Braugruppe baut ihre alkoholfreie Produktpalette fortlaufend aus und bietet damit ein breites Sortiment an nichtal- koholischen Getränken an. Auch bei diesen Produkten gibt es Aspekte, die wir als Brauer bei der verantwortungsvollen Vermarktung berücksichtigen, insbe- sondere dort, wo Kinder und Jugendliche mit unseren Marken in Kontakt kommen können. 38 39
Wir unterscheiden zwischen alkoholfreien Bieren bzw. Biermisch- Sonstige nichtalkoholische Getränke getränken und sonstigen nichtalkoholischen Getränken. Aus dieser Unterscheidung leiten sich abweichende Regelungen für Sonstige nichtalkoholische Getränke wie Kandi Malz enthalten die Vermarktung ab. weder alkoholhaltiges noch alkoholfreies Bier. Zwar richten sie sich vorwiegend an erwachsene Zielgruppen, sie unterliegen al- lerdings keiner grundsätzlichen Einschränkung bei der Vermark- Alkoholfreie Biere bzw. Biermischgetränke tung an Kinder und Jugendliche, Schwangere oder Straßenver- kehrsteilnehmer. Die Bitburger Braugruppe schließt eine Vermarktung ihrer al- koholfreien Biere und Biermischgetränke an Personen unterhalb Werden nichtalkoholische Produkte in Umfeldern platziert, bei des gesetzlichen Mindestalters für den Konsum von Bier katego- denen in der Mehrheit eine Zielgruppe unter 16 Jahren angespro- risch aus. Kinder und Jugendliche sollen weder an den Bierge- chen wird, so ist eine gleichzeitige Bewerbung alkoholhaltiger schmack gewöhnt werden noch soll eine Markenloyalität zu den Getränke ausgeschlossen. Biermarken erzeugt werden. Bitburger 0,0% darf im Kontext von Schwangerschaft und Stillzeit beworben werden. 40 41
Beispiel: Nichtalkoholische Getränke wie Kandi Malz dürfen im Rahmen von Veranstaltungen beworben werden, deren pri- märer Fokus auf einem minderjährigen Publikum liegt. Ist dies der Fall, ist die gleichzeitige Durchführung von Marketingaktivi- täten für alkoholhaltige und alkoholfreie Bierprodukte untersagt. Werden nichtalkoholische Getränke im Rahmen von Marke- tingkooperationen oder in der Gastronomie als Bestandteil al- koholhaltiger Cocktail-Rezepturen beworben, so greifen unsere Grundsätze für die Vemarktung alkoholhaltiger Getränke sowie die gesetzlichen Vorschriften zum Mindestalter. 42 43
Einhaltung des Kodex Die Einhaltung des Kodex ist für alle Mitarbeiter der Bitburger Braugruppe verbindlich und eine der wichtigsten Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Geschäftsführung und der Marketing- sowie Vertriebsleiter der Bitburger Braugruppe. Darüber hinaus sensibilisieren wir unsere Geschäftspartner, den Kodex einzu- halten. 44 45
Für alle Marketing-, Werbe- und Verkaufsförderungsmaß- Für uns tätige Agenturen, Institute und externe Berater erhal- nahmen in Handel, Gastronomie und Export ist die Freigabe ten den Kodex als Bestandteil ihres Briefings und müssen sich entsprechend dem Kodex erforderlich. Dies gilt auch für Maß- dazu verpflichten, die aufgeführten Leitlinien im Rahmen ihrer nahmen zur Markeneinführung, Marktforschung, Verbraucher- Tätigkeit einzuhalten. kommunikation, Consumer Marketing und alle weiteren Aktivi- täten, die wir zur Vermarktung unserer Produkte durchführen. Darüber hinaus erhalten alle Mitarbeiter im Rahmen ihrer Ein- arbeitung eine Einweisung zum richtigen Umgang mit dem Verantwortungsvolles Handeln delegieren wir bewusst nicht an Kodex. eine einzelne Abteilung. Die Überprüfung von Marketing-, Wer- be- und Verkaufsförderungsmaßnahmen auf Konformität mit Auf Basis des Kodex wird ein Schulungsprogramm eingeführt, dem Kodex sowie die Freigabe erfolgen daher in Eigenverant- das für alle Führungskräfte und Mitarbeiter aller relevanten wortung der handelnden Personen in den Abteilungen Marke- Unternehmensbereiche verpflichtend ist. Es wird alle zwei Jahre ting, Sponsoring, Vertrieb und Unternehmenskommunikation. wiederholt. 46 47
Herausgeber Bitburger Braugruppe GmbH Römermauer 3, 54634 Bitburg Telefon: 06561 14-0 Telefax: 06561 14-2289 E-Mail: info@bitburger-braugruppe.de www.bitburger-braugruppe.de Redaktioneller Inhalt Bitburger Braugruppe GmbH, Bitburg Klenk & Hoursch AG, Frankfurt am Main Bildnachweis Alle Bitburger Braugruppe GmbH außer: Florian Schüppel (S. 13), .shock (S. 18), Jens Neumann, Edgar Rodtmann (S. 24), Reinhart Wolf (S. 43), realstock1 (S. 44) Bitburg 2021 48
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