Cannabis und Partydrogen - wie gefährlich sind sie? - Programm -Flyer Vorträge Presseartikel
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Cannabis und Partydrogen – wie gefährlich sind sie? ___________ Info-Nachmittag Mittwoch, 5. November 2014 Inhalt: Programm –Flyer Vorträge Presseartikel
Veranstalter: Stadt Dortmund, Gesundheitsamt, in Kooperation mit dem Jugendamt Dortmund/ Fritz-Henßler-Haus im Rahmen des Dortmunder Bündnisses für seelische Gesundheit Cannabis und Partydrogen – wie gefährlich sind sie? Herausgeber: Stadt Dortmund, Gesundheitsamt, Redaktion: Dr. Annette Düsterhaus (verantwortlich), Susanne Fleck Foto: Gestaltung, Druck und Produktion: Dortmund-Agentur 09/2014
Info-Nachmittag Mittwoch, 5. November 2014 14.00–17.00 Uhr Fritz-Henßler-Haus Schülercafé Geschwister-Scholl-Straße 33–37 44135 Dortmund Eintritt frei Moderation 14.55-15.40 Uhr Dr. Frank Renken Welche Hilfeangebote gibt es? Gesundheitsamt Dortmund s¬¬&RE$¬n¬&RàHINTERVENTION¬BEI¬ERSTAUFFËLLIGEN¬ ¬ $ROGENKONSUMIERENDEN 14.00–14.15 Uhr Frank Schlaak, Fachstelle für Suchtvorbeugung Dortmund Begrüßung s¬¬1UIT¬THE¬3HIT¬n¬/NLINEBERATUNG Birgit Jörder Bernd Nordlohne, Drogenberatungsstelle Dortmund Bürgermeisterin und Schirmherrin des Dortmunder s¬¬7AS¬KANN¬!NGEHÚRIGEN¬HELFEN Bündnisses für seelische Gesundheit Gisela Kampmann, Selbsthilfegruppe „Angehörigenkreis Drogen konsumierender Menschen“ 14.15–14.35 Uhr Konsum von Cannabis und Amphetaminen – 15.40–16.10 Uhr wie sehen bundes- und landesweite Zahlen aus? Pause mit Infomarkt Doris Sarrazin, LWL-Koordinationsstelle Sucht, Münster 16.10–16.30 Uhr 14.35-14.55 Uhr #ANNABIS¬n¬RECHTLICHE¬¬&OLGEN Cannabis, Spice und Amphetamine: Was ist das? Rainer Laufkötter, Polizei Dortmund, Kommissariat Kriminal- Welche Risiken und Wirkungen haben sie? prävention/Opferschutz Rüdiger Merx, Funktionsoberarzt, LWL-Klinik Dortmund, Abteilung Suchtmedizin 16.30–16.50 Uhr 0RËVENTION¬n¬WAS¬FàR¬-ÚGLICHKEITEN¬GIBT¬ES Frank Schlaak, Fachstelle für Suchtvorbeugung Dortmund Bitte schriftlich anmelden bei: sfleck@stadtdo.de
Vortrag von Doris Sarrazin (LWL-Koordinationsstelle Sucht, Münster)
LWL - Koordinationsstelle Sucht Konsum von Cannabis und Amphetaminen – wie sehen bundes- und landesweite Zahlen aus? Doris Sarrazin Cannabis und Partydrogen, wie gefährlich sind sie? 05.11.2014, Dortmund
LWL - Koordinationsstelle Sucht Cannabis – Zahlen NRW* Betreuungen: 2006 = 2.417 < > 2012 = 6.845 Alter: 25,1 J (w = 26,4 J; m = 24,8 J) Geschlecht: 82 % m, 18 % w Nationalität: 90 % DE, 2 % EU, 8 % andere Vermittlung: 37% Eigeninitiative, 13% Angehörige, 27% Auflagen (2.353 - 4.108 gerichtliche Auflagen in 2012) *Monitoringbericht NRW 2006-20012 2
LWL - Koordinationsstelle Sucht Cannabis – Zahlen NRW* Wohnen: 33 % Eltern, 31 % in fester Partnerschaft Schulabschluss: 17% ohne, 38% Hauptschule, 19% Realschule, 8% (Fach-) Abitur Beruf: 61% ohne, 24% mit, 1% Hochschulabschluss Erwerbsstatus: 48% ohne Arbeit *Monitoringbericht NRW 2006-20012 3
LWL - Koordinationsstelle Sucht Cannabis – Zahlen NRW Das Alter beim Erstkonsum lag bei 15,4 Jahren Konsum führte im Schnitt schon nach ca. 1,5 Jahren zu Suchtproblemen Je geringer das Alter der Betreuten, desto geringer der Abstand zwischen Erstkonsum und Störungsbeginn - bei Minderjährigen durchschnittlich nur 6 Monate! Ein Drittel problematischer Tabakkonsum, ein Fünftel zusätzlich Alkoholprobleme, ein Fünftel zusätzlich Amphetaminprobleme 4
LWL - Koordinationsstelle Sucht LKA Zahlen NRW 2013 - Mit 41 138 die höchste Zahl konsumnaher Delikte im 20-Jahres-Vergleich - Mit 198 niedrigste Zahl der Rauschgifttoten in NRW seit 1988 - Mit 392 niedrigste Zahl der Fälle direkter Beschaffungskriminalität der letzten 10 Jahre - Stärkerer Anstieg der Zahl der Konsumenten von Amphetamin und Cannabis bei Minderjährigen als in anderen Altersgruppen 5
LWL - Koordinationsstelle Sucht Cannabis – LKA Zahlen NRW Konsumnahe Delikte + 14,2% Handel und Schmuggel – 23,9% 6 (8) festgestellte Profi- 36 (40) –Groß-Indoorplantagen 90 (116) festgestellte Klein-Indoorplantagen 2004 2006 2010 2011 2012 2013 6
LWL - Koordinationsstelle Sucht LKA Zahlen NRW Allgemeine Verstöße § 29 BtMG 2012 2013 Heroin 2.750 2.672 Kokain einschl. Crack 2.029 1.842 LSD 38 42 Amphetamin (gesamt) 6.486 8.973 + 38,3% Cannabis (gesamt) 21.570 24.714 + 14,2% 7
LWL - Koordinationsstelle Sucht Prävalenz – Zahlen BRD* Untersuchung DAS 2011 ESA 2012 % 12-17J % 18-25J % 18-64J Substanz 12 M 12 M LZ 12 M 30 T Cannabis 4,6 13,5 25,6 4,8 2,3 Amphetamin 0,4 1,6 3,1 0,7 2,3 Ecstasy 0,2 1,0 2,7 0,4 0,2 Höchste Cannabis-Prävalenzwerte bei 18-20Jährigen (16,2%), Höchste Amphetamin-Prävalenzwerte bei 25-29Jährigen (2,4%) *Reitoxbericht DBDD 2014 8
LWL - Koordinationsstelle Sucht Cannabis 30-Tages-Prävalenz* *Studie: Suchtmittelkonsum und suchtbezogene Problemlagen bei Jugendlichen in der stationären Jugendhilfe 9
LWL - Koordinationsstelle Sucht Cannabis-Behandlung BRD 2012 - 25.699 Patienten in ambulanten und stationären Einrichtungen, - Cannabis mit größtem Männeranteil - Mit ambulant (25 J) und stationär (27 J) jüngste Suchtpatienten - Ambulant kürzeste Behandlungsdauer (180 Tage) - Stationär zweitlängste Behandlungsdauer (102 Tage) 10
LWL - Koordinationsstelle Sucht Amphetamine-Behandlung BRD 2012 - 9.274 Patienten in ambulanten und stationären Einrichtungen - Mit ambulant (27 J) und stationär (28 J) junge Suchtpatienten - Ambulant mittlere Behandlungsdauer (205 Tage) - Stationär längste Behandlungsdauer (106Tage) 11
LWL - Koordinationsstelle Sucht DFG Projekt: Die Distribution illegaler Drogen Social Supply* Online-Befragung von Personen, die -Mehrjährige Erfahrung mit illegalen Drogen haben, -In den letzten 12 Monaten konsumierten, -Mindestkriterien für soziale Unauffälligkeit erfüllten. 84% hatten (Fach-)Abitur, 31% waren Studenten, 53% waren berufstätig, 6% arbeitslos, 95% männlich. *Bernd Werse, Wie kriminell sind ‚Social Supplier‘? Ergebnisse zum Drogenkleinsthandel aus zwei empirischen Studien. In: Rausch 2/2014 12
LWL - Koordinationsstelle Sucht DFG Projekt: Die Distribution illegaler Drogen Social Supply* 74% bauten bis zu 10 Cannabispflanzen selbst an, 81% verkaufen ausschließlich an Freunde oder Bekannte (meist nicht profitorientiert). 64% erwerben Cannabis (fast) immer über Bekannte. 59% konsumieren ausschließlich in privaten Räumen. *Bernd Werse, Wie kriminell sind ‚Social Supplier‘? Ergebnisse zum Drogenkleinsthandel aus zwei empirischen Studien. In: Rausch 2/2014 13
LWL - Koordinationsstelle Sucht Aktuelle Trends Weltweite Diskussion und Aktivitäten zur Legalisierung, Entkriminalisierung und Regulierung von Cannabis (ausgehend von Amerika und Uruguay) Diskussion von sog. Cannabis Social Clubs (in Spanien eingerichtet) Zulauf zu psychedelischen Festivals überall in Europa mit Musik, Tanz etc. und geduldetem Drogenkonsum Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um die Situation fachlich fundiert zu diskutieren und eine Stellungnahme vorzubereiten. 14
LWL - Koordinationsstelle Sucht Die Diskussion wird sich auch bei uns nicht aufhalten lassen! Wir sollten sie fachlich fundiert begleiten! 15
LWL - Koordinationsstelle Sucht Aussage aus dem Vorwort zum SuchtMagazin 4/2014 (CH) „ Es geht nicht einfach um Verbot und Abstinenz, sondern darum, Konsumgewohnheiten der Reflexion zugänglich zu machen. Wie stehen eigene Konsummuster und das Verlangen nach Rausch- und Grenzerfahrungen zur eigenen Lebensführung und –planung? Welche Risiken und Nebenwirkungen ist man bereit in Kauf zu nehmen?“ 16
LWL - Koordinationsstelle Sucht 17
Vortrag von Frank Schlaak (Fachstelle für Suchtvorbeugung Dortmund)
Ergebnisse und Erfahrungen aus 2012/13 1
• Der Ansatz von FreD entstand Ende der 90er Jahre • 120 Beratungsstellen in Deutschland bieten FreD oder FreD ähnliche Projekte an • Entwickelt wurde FreD vom LWL – Koordinationsstelle Sucht (www.lwl.org) 2
Beitrag zum Schließen der Lücke im Hilfesystem zwischen selektiver Prävention und Suchtbehandlung junger Menschen. Ein frühinterventives und spezifisches Gruppenangebot für erstauffällige Jugendliche. Es soll - neben Reflexion und Wissenserweiterung – auch den Weg ebnen, weitere Unterstützung in Anspruch zu nehmen, falls diese (später) benötigt wird. 3
Quit the Shit FreD Check it! 4
!! " Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahre Weisung gem. § 10 JGG (Jugendgerichtsgesetz) Urteil Staatsanwaltliche Auflage (Diversion) 5
# Kooperation Jugendgerichtshilfe – DROBS Dortmund (Fachstelle für Suchtvorbeugung) Absprache: 4 Gruppen, je eine pro Quartal in 2012/2013 Außerhalb der Sprechzeiten der DROBS: von 18:00-21:00 Uhr an drei Abenden Vor den Treffen finden Selektionsgespräche zwischen Jugendgerichtshilfe und Fachstelle für Suchtvorbeugung/DROBS Dortmund statt. Indikation: Cannabiskonsum Nach der Vorauswahl werden die Teilnehmenden zu sog. Intakegesprächen eingeladen, um sie mit FreD-Inhalten vertraut zu machen und/oder Motivationsfragen zu klären. 6 !
$ Transtheoretisches Modell der Verhaltensänderung Motivierende Gesprächsführung Erlebnisaktivierende Methoden 7 "
% Vertrauensvolle Gruppenatmosphäre schaffen (z. B. über Regeln) Wissen erhöhen über Drogen und Wirkung sowie unangenehmen Folgen, eigenes Risiko und rechtliche Aspekte. Selbstwahrnehmung fördern. Sich persönliche Ziele setzen und (realistische) Wege wissen, wie diese zu erreichen sind und Konsummuster erkennen und Schlüsse daraus ziehen können sowie über Unterstützungsmöglichkeiten Bescheid wissen (innerhalb und außerhalb des Hilfesystems). 8 #
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1 + 2 Welchen Stellenwert nimmt Cannabis in meinem Alltag ein? Wie hoch ist mein Konsum in der Woche? Wann konsumiere ich? Gibt es Pausen? Bin ich auf meinen Konsum bereits angesprochen worden? Welche Alternative sehe ich zum Konsum? 13
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1 5 Einschätzung zur eigenen Situation: „Ich habe zum ersten Mal „Ich hätte vorher intensiver über meinen nicht gedacht, wie Cannabiskonsum riskant mein nachgedacht.“ Konsum ist“ „Ich habe vorher nicht „Ich habe gelernt, so offen über meine dass häufiger Kifferei geredet.“ Konsum mich gefährden kann!“ 17 "
1 5 Zum Setting: Vortrag von „Alleine hätte ich Bernd Nordlohne das nicht „Es war gut, mit gemacht. (Drogenberatungsstelle Dortmund) anderen in Kontakt zu kommen“. „Ich konnte auch über „Gute den Konsum anderer Gruppenatmosphäre!“ etwas erfahren.“ 18 #
Kurzintervention bei Cannabiskonsumenten Bernd Nordlohne - Dipl. Soz. Päd. - Sozialtherapeut - DROBS Dortmund
Gründe zur Wahrnehmung der Onlineberatung von Quit The Shit • die Hemmschwelle gegenüber der ambulanten Suchthilfeangebote ist häufig zu groß • die eigene Suchtproblematik für die Wahrnehmung von ambulanter Suchthilfe wird vielfach nicht als gravierend genug erlebt • die Kommunikation über Internetforen und soziale Netzwerke ( ) gehören inzwischen zum Alltag vieler Nutzer Quelle: Quit the Shit-Online Beratungsprogramm/Christine Pirot) 2
Anonymität • die Anonymität bleibt gewahrt • ein Großteil der User hat zuvor noch nie Kontakt zum Suchthilfesystem gehabt. • die Onlineberatung ermöglicht einen niedrigschwelligen Zugang, um persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen (Quelle: Quit the Shit-Online Beratungsprogramm/Christine Pirot) 3
niedrigschwelliger Zugang einerseits hohe Verbindlichkeit andererseits • Teilnahme der User ist freiwillig • Anfang und Ende des Beratungsmoduls ist definiert • klare inhaltliche Struktur • Abbruch jederzeit möglich • Einhaltung der Datenschutzrichtlinien werden gewährleistet Quelle: Quit the Shit-Online Beratungsprogramm/Christine Pirot) 4
Beratungsanlässe Krisen • Probleme in der Partnerschaft • depressive Verstimmungen • Kontrollverlust über die eigene Lebensführung • kritische Rückmeldung aus dem sozialen Umfeld der User Quelle: Quit the Shit-Online Beratungsprogramm/Christine Pirot)
Beratungsanlässe positive Anlässe • Ausbildungsbeginn oder Einstieg in den Beruf • Ortswechsel • neue Partnerschaft • anstehende Elternschaft Quelle: Quit the Shit-Online Beratungsprogramm/Christine Pirot) !
Quit the Shit basierend auf dem Vortrag „Prävention - Beratung - Behandlung - in Zukunft alles online?“ von Dr. Peter Tossmann, Dez. 2008 "
Quit the Shit DROBS Dortmund Schnittstelle Beratung/Vorbeugung 2 Mitarbeiter (Dipl. Soz. mit Zusatzqualifikation): Bernd Nordlohne, Frank Schlaak Anteil Wochenarbeitszeit: je 5 Std. Kontakt und Verteilung: über drugcom.de (Postleitzahlenbereich 40, 42, 44, 45, 47) 8 #
Quit the Shit Zielgruppe: Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene Voraussetzung: primärer Konsum von Cannabis (Heroin-, Kokain-, Alkohol-, Tablettenabhängigkeit ist ausgeschlossen) 9 $
Quit the Shit Ziel: Veränderung des Konsums Detailziele des Programms : signifikante Reduzierung der Konsumfrequenz (unterhalb "täglicher Konsum") Etablierung von Konsumpausen Einstellung des Cannabiskonsums 10 %
Quit the Shit & Internetbasiertes Eingangsscreening & Online Aufnahmekontakt (One-to-One-Chat) Konsumtagebuch über 50 Tage & Tagebuchgestützte Begleitung (wöchentliche Rückmeldung) über 50 Tage & Online Feedback-Chat nach zwei Wochen, Zwischen-Chat bei Bedarf und Abschluss-Chat nach Beendigung des Programms 11
Quit the Shit Themenspektrum/Übungen relevante Informationen über Substanz, Konsumformen, Auswirkungen und Entzugsymptome Entwicklung von Alternativen zum Konsum Umgang mit Risikosituationen/Craving Anwendung diverser Übungen (Entscheidungskompass - Pro und Kontra, Risikosituationen – Erkennung und Entwicklung von Strategien zur Bewältigung von Risikosituationen, Verbesserung der Lebenssituation, Abschiedsbrief) bei Bedarf Vermittlung in parallele oder weiterführende Angebote der Suchthilfe 12
Pro und Contra 13
Risikosituationen 14
Abschiedsbrief 15
Wochenübersicht 16 !
Vortrag von Rainer Laufkötter (Polizei Dortmund, Kommissariat Kriminalprävention/Opferschutz)
bürgerorientiert - professionell - rechtsstaatlich Polizei Dortmund Cannabis – rechtliche Folgen! KK Kriminalprävention/Opferschutz 1
Durch das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) erfasst: z.B. Cannabis (THC), Ecstasy (MDMA), Heroin, Kokain, LSD etc. positive Aufzählung in den Anlagen des BtmG 2
rechtliche Situation Strafbare Handlungen - Besitz - Erwerb - Handel - Ein- und Ausfuhr - Abgabe - Anbau und Herstellung - jedoch nicht der Konsum (straflose Selbstgefährdung) 3
rechtliche Situation Auch der Besitz von Kleinstmengen ist eine Straftat! Absehen von der Verfolgung durch Justiz - geringe Menge - ausschließlich Eigenkonsum - kein öffentliches Interesse aber nie bei Handel! 4
mögliche Strafen Jugendliche 1. Einstellung des Verfahrens mit Auflagen (z.B. FreD) 2. Sozialstunden 3. Wochenend- und Arrest bis zu vier Wochen 4. Haftstrafen Führerscheinrechtliche Folgen!!! 5
BVerwG- Urteil vom 23. Oktober 2014 Fehlen der Fahreignung bei gelegentlichem Konsum von Cannabis, wenn die Blutprobe eine THC-Konzentration von 1,3 ng/ml ergibt Es hat die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts bestätigt, dass bei einem gelegentlichen Cannabiskonsumenten der Konsum und das Fahren nur dann in der gebotenen Weise zeitlich getrennt werden, wenn eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nicht eintreten kann. ….Davon konnte beim Kläger nach den bindenden tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts aufgrund des bei ihm festgestellten THC-Pegels nicht ausgegangen werden….. …..dass eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit ab einer THC-Konzentration von 1,0 ng/ml im Blutserum nicht ausgeschlossen werden könne……. 6
Partydrogen „Legal Highs“ EuGH trifft Entscheidung zur Begrifflichkeit von psychoaktiven Substanzen und Legal Highs Urteil 10.07.2014 Bewertung Nachdem der EuGH die Anwendung des AMG verneint hat, gibt es in Deutschland derzeit keine Möglichkeit mehr, gegen den Handel mit npS (oder Substanzen wie z.B. GBL) rechtlich vorzugehen, sofern diese noch nicht dem BtMG unterstellt sind. Diverse, seit dem Beschluss des BGH am 28.05.13 wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das AMG geführte npS-Verfahren müssen in der Folge eingestellt und bereits laufende Verhandlungen abgebrochen werden. 7
Cannabis – rechtliche Folgen Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit 8
Vortrag von Frank Schlaak (Fachstelle für Suchtvorbeugung Dortmund)
Prävention – was für Möglichkeiten gibt es? 1
Regeln im Umgang mit Cannabis Warum Cannabisverbot an der Schule? Sinnvolles Regelsystem zu Cannabiskonsum an der Schule - warum Regeln? - welche Regeln? 2
Warum Cannabisverbot an der Schule? Lernorientierung und Leistung sind zentrale Themen der Schule Cannabis behindert beides: Aufmerksamkeitsfähigkeit und Leistungsfähigkeit des Kurzzeitgedächt- nisses werden vermindert Berauschte Jugendliche bremsen Lernprozess der anderen, stören Klassenklima 3
Gleiche Regeln für alle Warum ist ein einheitliches Regelsystem nötig? Klare Regeln schaffen klare Verhältnisse für alle Beteiligten Sie helfen bei der einheitlichen und sicheren Reaktion auf Regelverstöße Durch Regelsystem wird eine klare Haltung transportiert! 4
Sinnvolles Regelsystem Wie müssen die Regeln aufgebaut sein? Regeln müssen praktikabel sein und von allen getragen werden Für den Fall der Übertretung müssen klare und einheitliche Maßnahmen definiert sein Rollen- und Aufgabenverteilungen aller Beteiligten muss klar definiert sein Schulvorschriften müssen berücksichtigt und eingebaut werden Transparenz, Kommunikation und Information! Kontinuierliche Überprüfung und Anpassung! 5
Sinnvolles Regelsystem Wie können solche Regeln aufgestellt werden? Sinnvoll, wenn Regelsystem von mehreren Beteiligten in Kooperation erstellt wird, z.B. „Suchtpräventionsteam“ aus Schulleitung, Lehrpersonen und anderen Personen des Schullebens (HausmeisterIn, Schulsozialarbeit, Elternvertretung etc.) Beratend sollten Suchtpräventionsstellen, Gesundheitsamt oder schulpsychologischer Dienst beteiligt sein Gemeinsame Zielvorstellung (Haltung) muss geklärt werden Regeln sollten auch andere Substanzen einbeziehen 6
Sinnvolles Regelsystem Welche Regeln sind sinnvoll? Kein Konsum vor und während der Schule Keine Teilnahme am Unterricht in nicht aufnahmefähigem Zustand Kein Konsum vor oder während Veranstaltungen, die von der Schule organisiert werden Keine Weitergabe, kein Handel mit Cannabis oder anderen Drogen auf dem Schulgelände 7
Interventionen a) Feststellung von Regelbrüchen b) Disziplinarische Maßnahmen c) Entwicklungsfördernde Maßnahmen 8
Feststellung von Regelbrüchen Wie findet man heraus, ob jemand bekifft ist? Nicht leicht: nicht immer Entwicklung von sichtbaren Symptomen, feststellbare Zeichen nicht mit Sicherheit auf Konsum rückführbar Mögliche Hinweise: - Charakteristischer Geruch - Sediertheit, langsame Reflexe, verringerte Konzentration - auffallende Gesprächigkeit oder Schweigsamkeit - mehr oder weniger unmotiviertes Kichern - gerötete Augen 9
Feststellung von Regelbrüchen Wie erkennt man problematischen Suchtmittelkonsum? Problematischer Konsum kann sich in verschiedenen Verhaltensweisen ausdrücken diese können aber auch andere Ursachen haben! Mögliche Hinweise: - Starker, fächerübergreifender Leistungsabfall - häufiges (unentschuldigtes) Fehlen bzw. Zuspätkommen - häufig unerledigte Hausaufgaben - erhebliche Veränderungen im Freundeskreis - Aufgabe von Interessen und Aktivitäten - große Gefühlsschwankungen, Rückzug, Verschlossenheit, Apathie - Unruhiges Verhalten, Störung des Unterrichts 10 - Schutzbehauptungen und/oder Lügen
Feststellung von Regelbrüchen Wie klar und schwerwiegend ist die Situation? Oft nur Verdacht auf Konsum: Gespräch suchen Evtl. auch Beobachtungen schriftlich festhalten, Austausch mit Kollegium Evtl. auch Ermittlungen notwendig, mit Schulleitung absprechen Bei schwerwiegenderen Probleme oder wiederholter Auffälligkeit Fachpersonal hinzuziehen wichtig: Aufmerksamkeit und Fingerspitzengefühl! 11
Disziplinarische Maßnahmen SchülerIn bekifft im Unterricht: - darauf ansprechen - mitteilen, dass Teilnahme am Unterricht so nicht möglich ist - Vereinbarung eines Gesprächstermins (bzw. mitteilen, dass dies gemacht wird) - Weg suchen, ihn/sie nach Hause zu schicken (abholen oder in Begleitung) oder Betreuung in der Schule sichern 12
Disziplinarische Maßnahmen Sanktionen mit Bezug zum Regelverstoß sind sinnvoll (Auseinandersetzung zum Thema „Regeln“, Leistung für die Gemeinschaft) Z.T. aber auch „klassische“ Auflagen sinnvoll Wichtig: Maßnahmen nachbesprechen! 13
Disziplinarische Maßnahmen Interventionsleitfaden: Erster Vorfall - Eltern informieren (bei Volljährigen: nach Absprache), SchülerIn darüber in Kenntnis setzen - Schulleitung informieren, evtl. ohne Namensnennung - Auferlegung der disziplinarischen Maßnahme - Vereinbarung eines Termins zur Nachbesprechung, Vorbereitung durch die Lehrperson (Besprechung von Lösungsmöglichkeiten, Zielen und Konsequenzen schriftlich festhalten) Bei erneuten Vorfällen, werden zunächst Eltern, dann Schulleitung, dann die Schulbehörde und Fachpersonal 14 hinzugezogen!
Entwicklungsfördernde Maßnahmen Müssen parallel zu disziplinarischen Maßnahmen eingeleitet werden Individuelle Hilfe für Jugendliche, um problematische Entwicklungen oder schwierige Situationen zu überwinden Maßnahmen erfolgen abhängig von der Situation z.B. in Form von Gesprächen, Gruppenangeboten etc. (je nach Problemlage Hinzuziehung von Fachkräften) Grundsätzlich gilt: es macht Sinn, was der Problemlösung und der Gesundheit des Jugendlichen dient 15
Informationen Fachstelle für Suchtvorbeugung www.suchtvorbeugung-dortmund.de Schwanenwall 42, 44135 Dortmund 0231-477376-0 Frank.schlaak@suchtvorbeugung-dortmund.de 16
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 17
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